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Der Vertrag enthält 49 von 936 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 49
  1. Die Standorte zur Aufbewahrung der Stasi-Unterlagen werden konzentriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Konzentration der Standorte zur Aufbewahrung der Stasi-Unterlagen und streben unter Beteiligung des Bundes die Gründung eines Arno-Esch-Zentrums am Universitätsstandort Rostock an. Link zum Original
  2. Unter Beteiligung des Bundes wird die Gründung eines Arno-Esch-Zentrums am Universitätsstandort Rostock angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Konzentration der Standorte zur Aufbewahrung der Stasi-Unterlagen und streben unter Beteiligung des Bundes die Gründung eines Arno-Esch-Zentrums am Universitätsstandort Rostock an. Link zum Original
  3. Angebote der kulturellen Bildung, insbesondere in Halbtags- und Ganztagsschule, werden schwerpunktmäßig gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen auch zukünftig Angebote der kulturellen Bildung, insbesondere im Rahmen der Halbtags - und Ganztagsschule, schwerpunktmäßig fördern. Link zum Original
  4. Es wird geprüft, wie die Zusammenarbeit von Künstlerinnen und Künstlern mit Schulen im Kunstunterricht intensiviert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen Künstlerinnen und Künstlern sowie den Schulen im Rahmen des Kunstunterrichtes intensiviert werden kann. Link zum Original
  5. Die Musikschulen müssen weiter auf hohem Niveau gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Musikschulen leisten einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Bildung und müssen weiter auf hohem Niveau gefördert werden. Link zum Original
  6. Antrags- und Bewilligungsverfahren der Kulturförderung werden handhabbarer gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden weiter daran arbeiten, die Antrags - und Bewilligungsverfahren handhabbarer zu gestalten. Sie werden zu diesem Zweck die Regeln der Landeshaushaltsordnung beziehungsweise der zugehörigen Verwaltungsvorschrift insbesondere im Interesse der ehrenamtlichen Kulturschaffenden größtmöglich vereinfachen. Link zum Original
  7. Die Regeln der Landeshaushaltsordnung bzw. der zugehörigen Verwaltungsvorschrift werden im Interesse ehrenamtlicher Kulturschaffender größtmöglich vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden weiter daran arbeiten, die Antrags - und Bewilligungsverfahren handhabbarer zu gestalten. Sie werden zu diesem Zweck die Regeln der Landeshaushaltsordnung beziehungsweise der zugehörigen Verwaltungsvorschrift insbesondere im Interesse der ehrenamtlichen Kulturschaffenden größtmöglich vereinfachen. Link zum Original
  8. Durch vereinfachte Unterstützung von Crowdfunding-Projekten werden experimentelle Kunst- und Kulturprojekte und bürgerschaftliches Engagement in der Kultur gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem sollen mit der vereinfachten Unterstützung von Crowdfunding -Projekten experimentelle Kunst - und Kulturprojekte und neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur gefördert werden. Link zum Original
  9. Einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter von erheblicher Bedeutung für das Land werden vor Beschädigung und Verlust bewahrt und für nachfolgende Generationen nutzbar gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zu der Aufgabe, einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land vor Beschädigung, Verlust oder Vernichtung zu bewahren sowie ihre Erhaltung, Aufbewahrung und Benutzbarkeit auch für nachfolgende Generationen zu gewährleisten und entsprechende Anstrengungen im Rahmen eines Landesprogramms zu unterstützen. Link zum Original
  10. Anstrengungen zum Erhalt solcher Kulturgüter werden im Rahmen eines Landesprogramms unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zu der Aufgabe, einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land vor Beschädigung, Verlust oder Vernichtung zu bewahren sowie ihre Erhaltung, Aufbewahrung und Benutzbarkeit auch für nachfolgende Generationen zu gewährleisten und entsprechende Anstrengungen im Rahmen eines Landesprogramms zu unterstützen. Link zum Original
  11. Das Landesprogramm „Meine Heimat – Mein modernes Mecklenburg-Vorpommern“ mit 7,5 Millionen Euro bis 2020 wird in vollem Umfang unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich in vollem Umfang zum beschlossenen Landesprogramm „Meine Heimat – Mein modernes Mecklenburg -Vorpommern“ mit einem Gesamtvolumen von 7,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2020. Sie werden die Umsetzung dieses Landesprogrammes in dem Bereich der frühkindlichen Bildung, in den Grund - und weiterführenden Schulen, in den Universitäten und in den Bereichen Kultur und politische Bildung aktiv vorantreiben. Link zum Original
  12. Die Umsetzung des Landesprogramms wird in frühkindlicher Bildung, Schulen, Universitäten, Kultur und politischer Bildung aktiv vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich in vollem Umfang zum beschlossenen Landesprogramm „Meine Heimat – Mein modernes Mecklenburg -Vorpommern“ mit einem Gesamtvolumen von 7,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2020. Sie werden die Umsetzung dieses Landesprogrammes in dem Bereich der frühkindlichen Bildung, in den Grund - und weiterführenden Schulen, in den Universitäten und in den Bereichen Kultur und politische Bildung aktiv vorantreiben. Link zum Original
  13. Die Förderung des Niederdeutschen wird weiter intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen insbesondere die Förderung des Niederdeutschen weiter intensivieren. Sie werden damit Artikel 16 Absatz 2 der Landesverfassung und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen mit konkreten Angeboten untersetzen. Link zum Original
  14. Artikel 16 Absatz 2 der Landesverfassung und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen werden mit konkreten Angeboten untersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen insbesondere die Förderung des Niederdeutschen weiter intensivieren. Sie werden damit Artikel 16 Absatz 2 der Landesverfassung und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen mit konkreten Angeboten untersetzen. Link zum Original
  15. Niederdeutsch wird erstmals an ausgewählten Schulen als Abiturfach eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Niederdeutsch soll erstmalig als Abiturfach an ausgewählten Schulen des Landes eingeführt werden. Link zum Original
  16. Der Plattdeutschwettbewerb wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Plattdeutschwettbewerb wird fortgesetzt. Link zum Original
  17. Der Niederdeutschbeirat wird zu einem Beirat für Heimatpflege und Niederdeutsch weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der bisherige Niederdeutschbeirat soll zu einem Beirat für Heimatpflege und Niederdeutsch weiterentwickelt werden. Link zum Original
  18. Kulturträger werden im Rahmen der Kulturförderung mit einem Kulturinvestitionsprogramm unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden Kulturträger im Rahmen der Kulturförderung mit einem Kulturinvestitionsprogramm unterstützen. Link zum Original
  19. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene wird eine digitale Landesbibliothek im Rahmen der landesweiten Onleihe aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der unkomplizierte Zugang der Bevölkerung im ländlichen Raum zu Literatur und Medien ist den Koalitionspartnern wichtig. Sie wollen gemeinsam mit der kommunalen Ebene eine digitale Landesbibliothek im Rahmen der landesweiten Onleihe aufbauen und werden hierfür bis 2020 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung stellen. Link zum Original
  20. Für die digitale Landesbibliothek werden bis 2020 jährlich 100.000 Euro bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der unkomplizierte Zugang der Bevölkerung im ländlichen Raum zu Literatur und Medien ist den Koalitionspartnern wichtig. Sie wollen gemeinsam mit der kommunalen Ebene eine digitale Landesbibliothek im Rahmen der landesweiten Onleihe aufbauen und werden hierfür bis 2020 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung stellen. Link zum Original
  21. Das Land hält an seinen Zusagen zur Theaterreform und zur grundsätzlichen Gleichbehandlung beider Landesteile fest.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land steht weiterhin zu seinen Zusagen im Hinblick auf die Theaterreform sowie zur grundsätzlichen Gleichbehandlung beider Landesteile. Hierbei respektieren die Koalitionspartner das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung und werden alle Verhandlungen mit den kommunalen Theaterträgern auf Augenhöhe und im engen Dialog weiterführen. Link zum Original
  22. Verhandlungen mit den kommunalen Theaterträgern werden unter Achtung der kommunalen Selbstverwaltung auf Augenhöhe und im engen Dialog weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land steht weiterhin zu seinen Zusagen im Hinblick auf die Theaterreform sowie zur grundsätzlichen Gleichbehandlung beider Landesteile. Hierbei respektieren die Koalitionspartner das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung und werden alle Verhandlungen mit den kommunalen Theaterträgern auf Augenhöhe und im engen Dialog weiterführen. Link zum Original
  23. Kommunalen Theaterträgern steht es weiterhin frei, Zukunft und Finanzierung ihrer Theater in eigener Verantwortung zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Allen kommunalen Theaterträgern steht es unbeschadet dieser Zusage ebenso wie der Hansestadt Rostock weiterhin frei, die Zukunft ihrer Theater sowie deren Finanzierung in eigener Verantwortung zu sichern. Link zum Original
  24. Gemeinsam mit den kommunalen Trägern werden vielfältige, hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es bleibt das Ziel der Koalitionspartner, gemeinsam mit den kommunalen Trägern vielfältige, hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten zu sichern und hierfür nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen, in denen spätestens ab 2021 eine am Tarif orientierte Bezahlung möglich ist. Link zum Original
  25. Für die Theater werden nachhaltige, finanzierbare Strukturen geschaffen, in denen spätestens ab 2021 eine tariforientierte Bezahlung möglich ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es bleibt das Ziel der Koalitionspartner, gemeinsam mit den kommunalen Trägern vielfältige, hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten zu sichern und hierfür nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen, in denen spätestens ab 2021 eine am Tarif orientierte Bezahlung möglich ist. Link zum Original
  26. Unter angemessener Beteiligung der kommunalen Träger wird eine Finanzausstattung gewährleistet, die die vereinbarten Theaterstrukturen langfristig sichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich unter angemessener Beteiligung der kommunalen Träger zu einer Finanzausstattung, die die langfristig vereinbarten Strukturen sichert. Link zum Original
  27. Mit der FAG-Novelle 2018 wird die Grundlage der Theaterfinanzierung verbessert und für theatertragende Kommunen gerechter ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner beabsichtigen, im Rahmen der FAG-Novelle 2018 die Grundlage für die Theaterfinanzierung zu verbessern und für die theatertragenden Kommunen gerechter auszugestalten. Link zum Original
  28. Das Land beteiligt sich in angemessenem und landesweit vergleichbarem Anteil an erforderlichen Investitionen im Theaterbereich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird sich in angemessenem und landesweit vergleichbarem Anteil an erforderlichen Investitionen im Theaterbereich beteiligen. Link zum Original
  29. Die Modernisierung des Historisch-Technischen Museums in Peenemünde wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Modernisierung des Historisch -Technischen Museums in Peenemünde werden die Koalitionspartner fortsetzen. Link zum Original
  30. Die Dauerausstellung in Peenemünde wird unter Einbeziehung des wissenschaftlichen Beirats nach modernen museumspädagogischen Standards neu gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Dauerausstellung wird unter Einbeziehung des wissenschaftlichen Beirats modernen museumspädagogischen Standards entsprechend neu gestaltet. Link zum Original
  31. Das Denkmalschutzgesetz wird überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Denkmalschutzgesetz überarbeiten. Dabei werden sie darauf achten, das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals klarer zu definieren. Verfahren und Zuständigkeiten werden vereinfacht, die Verantwortung vor Ort gestärkt. Link zum Original
  32. Das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals wird klarer definiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Denkmalschutzgesetz überarbeiten. Dabei werden sie darauf achten, das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals klarer zu definieren. Verfahren und Zuständigkeiten werden vereinfacht, die Verantwortung vor Ort gestärkt. Link zum Original
  33. Verfahren und Zuständigkeiten im Denkmalschutz werden vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Denkmalschutzgesetz überarbeiten. Dabei werden sie darauf achten, das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals klarer zu definieren. Verfahren und Zuständigkeiten werden vereinfacht, die Verantwortung vor Ort gestärkt. Link zum Original
  34. Die Verantwortung vor Ort im Denkmalschutz wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Denkmalschutzgesetz überarbeiten. Dabei werden sie darauf achten, das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals klarer zu definieren. Verfahren und Zuständigkeiten werden vereinfacht, die Verantwortung vor Ort gestärkt. Link zum Original
  35. Die dauerhafte tatsächliche Nutzung eines Denkmals gilt als wesentliche Voraussetzung für seinen Erhalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner betrachten die tatsächliche dauerhafte Nutzung eines Denkmals als eine wesentliche Voraussetzung für seinen Erhalt. Link zum Original
  36. Der Antrag auf Aufnahme des Schweriner Residenzensembles in das UNESCO-Welterbe wird weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden den Antrag für das Schweriner Residenzensemble zur Aufnahme in das Welterbe der UNESCO weiterhin unterstützen und die Ausstellung im Schweriner Schloss im Sinne der Bewerbung überarbeiten lassen. Link zum Original
  37. Die Ausstellung im Schweriner Schloss wird im Sinne der Welterbe-Bewerbung überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden den Antrag für das Schweriner Residenzensemble zur Aufnahme in das Welterbe der UNESCO weiterhin unterstützen und die Ausstellung im Schweriner Schloss im Sinne der Bewerbung überarbeiten lassen. Link zum Original
  38. Das Thünen-Gut in Tellow wird vom Land weiterhin gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Thünen-Gut in Tellow wird vom Land weiterhin gefördert. Link zum Original
  39. Der Landeskulturrat wird als beratendes Gremium fortgeführt und neu berufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landeskulturrat wird in seiner wertvollen, die Landesregierung beratenden und dem Diskurs dienenden Funktion fortgeführt und neu berufen. Link zum Original
  40. Die Kreiskulturräte erhalten jeweils einen Sitz im Landeskulturrat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kreiskulturräte werden jeweils einen Sitz im Landeskulturrat erhalten, um den gedanklichen Austausch mit der kommunalen Ebene zu verbessern. Link zum Original
  41. Die Medienkompetenz von Seniorinnen und Senioren wird gezielt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Digitale Möglichkeiten sind auch ein wichtiges Instrument, um die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu verbessern. Die Koalitionspartner setzen sich daher für eine gezielte Förderung der Medienkompetenz von Senioren ein. Link zum Original
  42. Die Film- und Medienförderung des Landes wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, die Film- und Medienförderung des Landes zu stärken. Link zum Original
  43. Die Film- und Medienförderung des Bildungsministeriums und die wirtschaftliche Filmförderung des Wirtschaftsministeriums werden in der Staatskanzlei gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu soll die Film - und Medienförderung aus dem Bildungsministerium sowie die wirtschaftliche Filmförderung aus dem Wirtschaftsministerium in der Staatskanzlei gebündelt werden. Link zum Original
  44. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich angemessen finanziell an der Film- und Medienförderung beteiligen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Voraussetzung für eine neue Qualität der Film - und Medienförderung ist eine angemessene finanzielle Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Link zum Original
  45. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird klar befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich klar zum öffentlich -rechtlichen Rundfunk und zur Beitragsstabilität. Link zum Original
  46. Die Beitragsstabilität beim Rundfunkbeitrag wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich klar zum öffentlich -rechtlichen Rundfunk und zur Beitragsstabilität. Link zum Original
  47. Die Offenen Kanäle bleiben als Einrichtungen der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zum Erhalt der Offenen Kanäle als Einrichtungen der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Link zum Original
  48. Eine Novellierung des Rundfunkgesetzes zur Anpassung an aktuelle Herausforderungen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden eine Novellierung des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern prüfen, um es an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Link zum Original
  49. Die Zusammenarbeit und der Dialog mit Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden fortgesetzt und vertieft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den Dialog mit ihnen fortsetzen und vertiefen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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