Zum Inhalt

Der Vertrag enthält 155 von 1.816 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 155
  1. Der Dialog mit den christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften wird weiterhin intensiv gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Dialog mit den christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin intensiv pflegen. Link zum Original
  2. Jede Glaubensüberzeugung wird respektiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung. Link zum Original
  3. Die gemeinwesenorientierte Arbeit islamischer Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die islamischen Gemeinden stellen einen wichtigen Faktor bei der lokalen Integration dar. Wir werden ihre gemeinwesensorientierte Arbeit unterstützen und sie dabei stärken, das Ankommen von Flüchtlingen im Hinblick auf Erst- und Werteorientierung zu befördern. Link zum Original
  4. Der Dialog mit den islamischen Gemeinden im Islamforum wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Dialog mit den Gemeinden im Islamforum fortsetzen. Link zum Original
  5. Das Bestattungsgesetz wird novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bestattungsgesetz wird novelliert. Dabei wird eine interkulturelle Öffnung angestrebt. Link zum Original
  6. Bei der Novellierung des Bestattungsgesetzes wird eine interkulturelle Öffnung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bestattungsgesetz wird novelliert. Dabei wird eine interkulturelle Öffnung angestrebt. Link zum Original
  7. Die Förderung der Historischen Kommission wird überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die Förderung der Historischen Kommission überprüft wird. Link zum Original
  8. Der Schutz stiller Feiertage wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Schutz stiller Feiertage wird in Sachsen- Anhalt gewährleistet. Link zum Original
  9. Das sogenannte Tanzverbot an stillen Feiertagen bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das sog. „Tanzverbot“ bleibt in Kraft. Link zum Original
  10. Das Feiertagsgesetz wird liberalisiert und die Einschränkungen an stillen Tagen werden zeitlich auf das notwendige Maß reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Feiertagsgesetz jedoch liberalisieren und die Einschränkungen zeitlich deutlich und auf das notwendige Maß zum Schutz stiller Tage reduzieren. Link zum Original
  11. Die Opfer des SED-Regimes und ihre Verbände werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen an der Seite der Opfer des SED-Regimes und ihrer Verbände. Link zum Original
  12. Ein Schlussstrich unter die Aufarbeitung des SED-Unrechts wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einen Schlussstrich lehnen wir ab. Link zum Original
  13. Geschehenes Unrecht wird konsequent aufgearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Geschehenes Unrecht ist konsequent aufzuarbeiten. Link zum Original
  14. Das Amt der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bleibt langfristig bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir an dem Amt der „Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ langfristig festhalten und ihren Arbeitsauftrag – auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundes zur Stasi-Unterlagenbehörde – um weitere Aspekte ergänzen. Link zum Original
  15. Der Arbeitsauftrag der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wird um weitere Aspekte ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir an dem Amt der „Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ langfristig festhalten und ihren Arbeitsauftrag – auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundes zur Stasi-Unterlagenbehörde – um weitere Aspekte ergänzen. Link zum Original
  16. Die DDR-Geschichte wird in den Schulen gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Sicherung der DDR-Geschichte in den Schulen und die Unterstützung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR. Link zum Original
  17. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der DDR wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Sicherung der DDR-Geschichte in den Schulen und die Unterstützung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR. Link zum Original
  18. Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen werden zukunftssicher finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu bedarf es auch einer zukunftssicheren Finanzierung der Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen. Link zum Original
  19. Die individuelle Lebensleistung von DDR-Bürgerinnen und -Bürgern wird anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die individuelle Lebensleistung von DDR-Bürgerinnen und -Bürgern erkennen wir an. Link zum Original
  20. Homosexuelle Strafrechtsopfer nach 1945 in DDR und BRD werden rehabilitiert und entschädigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Rehabilitation und Entschädigung homosexueller Strafrechtsopfer nach 1945 in der DDR und der BRD ein. Link zum Original
  21. Die Anerkennung des Unrechts an Frauen in den Venerologischen Stationen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Anerkennung des in den so genannten Venerologischen Stationen auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts erlittenen Unrechts von Frauen prüfen. Link zum Original
  22. Geprüft wird, ob die Leugnung des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze strafrechtlich verfolgt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen prüfen, ob und inwieweit die Leugnung des sogenannten Schießbefehls an der früheren innerdeutschen Grenze zukünftig strafrechtlich verfolgt werden kann. Link zum Original
  23. Eine Erinnerungskultur an die Verbrechen der NS-Diktatur, der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ein für die Entwicklung einer Erinnerungskultur, die Unterstützung und Förderung der Bildungsarbeit an den Gedenkstätten und unterstützen zivilgesellschaftliche Gruppen und Kommunen, die sich hier aktiv einbringen. Link zum Original
  24. Die Bildungsarbeit an den Gedenkstätten wird unterstützt und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ein für die Entwicklung einer Erinnerungskultur, die Unterstützung und Förderung der Bildungsarbeit an den Gedenkstätten und unterstützen zivilgesellschaftliche Gruppen und Kommunen, die sich hier aktiv einbringen. Link zum Original
  25. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Kommunen, die sich für das Gedenken einsetzen, werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ein für die Entwicklung einer Erinnerungskultur, die Unterstützung und Förderung der Bildungsarbeit an den Gedenkstätten und unterstützen zivilgesellschaftliche Gruppen und Kommunen, die sich hier aktiv einbringen. Link zum Original
  26. Kultur ist geistige Lebensgrundlage und öffentliches Gut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kultur ist geistige Lebensgrundlage der Menschen und öffentliches Gut. Link zum Original
  27. Das kulturelle Erbe wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel und Aufgabe der Kulturpolitik der Koalitionspartner ist der Erhalt des kulturellen Erbes, die Entwicklung eines reichen kulturellen Lebens in allen Landesteilen und die Förderung der Kommunen als wichtigste Kulturträger. Link zum Original
  28. Ein reiches kulturelles Leben wird in allen Landesteilen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel und Aufgabe der Kulturpolitik der Koalitionspartner ist der Erhalt des kulturellen Erbes, die Entwicklung eines reichen kulturellen Lebens in allen Landesteilen und die Förderung der Kommunen als wichtigste Kulturträger. Link zum Original
  29. Die Kommunen werden als wichtigste Kulturträger gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel und Aufgabe der Kulturpolitik der Koalitionspartner ist der Erhalt des kulturellen Erbes, die Entwicklung eines reichen kulturellen Lebens in allen Landesteilen und die Förderung der Kommunen als wichtigste Kulturträger. Link zum Original
  30. Die Förderung kultureller, ästhetischer und historischer Bildung für alle Bevölkerungsschichten ist ein zentrales Anliegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung kultureller, ästhetischer und historischer Bildung berücksichtigt alle Bevölkerungsschichten und ist ein zentrales Anliegen der Koalitionspartner*innen. Link zum Original
  31. Zeitgenössische Kunst und Alltagskultur werden stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der klassischen Moderne sind auch Werke und Beiträge der zeitgenössischen Kunst und der Alltagskultur stärker zu berücksichtigen. Link zum Original
  32. Die finanzielle Basis öffentlich geförderter Kultur wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden in dieser Legislaturperiode auf Grundlage des Landeskulturkonzepts dafür Sorge tragen, einerseits die finanzielle Basis öffentlich geförderter Kultur zu verbessern und andererseits die Entwicklung der Kulturwirtschaft zu fördern. Link zum Original
  33. Die Entwicklung der Kulturwirtschaft wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden in dieser Legislaturperiode auf Grundlage des Landeskulturkonzepts dafür Sorge tragen, einerseits die finanzielle Basis öffentlich geförderter Kultur zu verbessern und andererseits die Entwicklung der Kulturwirtschaft zu fördern. Link zum Original
  34. Der Kulturetat wird mit einem Prozent des Landeshaushalts, mindestens aber 100 Millionen Euro ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Kulturetat im Einzelplan 07 für Kultur ist daher mit einem Prozent des Landeshaushalts aber mindestens 100 Mio. Euro auszustatten. Link zum Original
  35. Bauhausjubiläum, Reformationsjubiläum, Substanzerhalt der Kulturstiftungen und ein Depotneubau werden zusätzlich zum Kulturetat finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich zu den 100 Millionen Euro werden Bauhausjubiläum, Reformationsjubiläum, Substanzerhalt der Kulturstiftungen sowie ein Depotneubau finanziert. Link zum Original
  36. Die Kulturförderung des Landes wird vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturförderung des Landes soll vereinfacht werden. Dabei kommen den mittel- und längerfristigen Finanzierungszusagen durch das Land und auch den Formen der Finanzierungsart eine besondere Bedeutung zu. Priorität soll die Festbetragsfinanzierung haben. Link zum Original
  37. Mittel- und längerfristige Finanzierungszusagen erhalten in der Kulturförderung besondere Bedeutung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturförderung des Landes soll vereinfacht werden. Dabei kommen den mittel- und längerfristigen Finanzierungszusagen durch das Land und auch den Formen der Finanzierungsart eine besondere Bedeutung zu. Priorität soll die Festbetragsfinanzierung haben. Link zum Original
  38. In der Kulturförderung hat die Festbetragsfinanzierung Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturförderung des Landes soll vereinfacht werden. Dabei kommen den mittel- und längerfristigen Finanzierungszusagen durch das Land und auch den Formen der Finanzierungsart eine besondere Bedeutung zu. Priorität soll die Festbetragsfinanzierung haben. Link zum Original
  39. Weitere Gedenktage und Jubiläen wie das Winckelmann-Jubiläum und 100 Jahre Weimarer Republik erhalten besondere Beachtung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daneben gibt es eine Reihe weiterer wichtiger Gedenktage und Jubiläen, die besonderer Beachtung bedürfen, wie z. B. Winckelmann-Jubiläum im Jahr 2017/2018, das Ende des Ersten Weltkriegs im Jahr 2018, 1.100. Wiederkehr der Gründung des Ersten Deutschen Reiches im Jahr 2019, 100 Jahre Weimarer Republik im Jahr 2019. Link zum Original
  40. Die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst wird im ganzen Land für alle ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst im ganzen Land für alle Menschen ermöglichen. Link zum Original
  41. Die dezentrale Präsentation zeitgenössischer Kunst wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen wollen wir die dezentrale Präsentation zeitgenössischer Kunst unterstützen. Link zum Original
  42. Die Industriekultur wird verstärkt zur Geltung gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künftig soll auch die Industriekultur, die z. B. in Technikmuseen und durch Architektur repräsentiert wird, verstärkt zur Geltung gebracht werden. Link zum Original
  43. Das Netzwerk „Industriekultur“ wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Netzwerk „Industriekultur“ weiterentwickeln. Link zum Original
  44. Das Kulturangebot in der Fläche wird gesichert und die kulturelle Landschaft in den Zentren gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen den Kurs der gleichzeitigen Sicherung des Kulturangebots in der Fläche und der Förderung der kulturellen Landschaft in den Zentren fortsetzen. Link zum Original
  45. Die Förderung kultureller Bildung vor allem für Kinder und Jugendliche ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung kultureller Bildung, vor allem für Kinder und Jugendliche, ist ein Schwerpunkt der Koalitionspartner bei der Profilierung der kulturellen Angebote des Landes. Link zum Original
  46. Die Teilhabe aller sozialen Schichten und von Menschen unterschiedlicher Herkunft an kulturellen Angeboten wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen in diesem Zusammenhang die Stärkung der Teilhabe aller sozialen Schichten der Bevölkerung und Menschen unterschiedlicher Herkunft an kulturellen Angeboten, insbesondere deren kultureller Bildung als wichtige Aufgabe an. Link zum Original
  47. Die soziokulturelle Infrastruktur wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die soziokulturelle Infrastruktur weiter stärken. Link zum Original
  48. Integrationsangebote von Musikschulen, theaterpädagogischen Initiativen und anderen Kulturakteuren werden finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden Integrationsangebote der Musikschulen, der theaterpädagogischen Initiativen und anderer Kulturakteure finanziell unterstützt. Link zum Original
  49. Die Gedenkstätten werden weiter bewahrt und gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gedenkstätten zur Erinnerung sollen weiter bewahrt und gepflegt werden, damit aus der Geschichte Orientierung für die Zukunft wächst. Link zum Original
  50. Die Stiftung Gedenkstätten wird in die Lage versetzt, ihre Aufgaben weiterhin zu erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stiftung Gedenkstätten übernimmt mit der Pflege und Vermittlung der ihr anvertrauten Erinnerungsorte eine wichtige Aufgabe der politisch-historischen Bildung. Sie muss auch weiterhin ihren Aufgaben gerecht werden können, damit aus ihrer Arbeit Orientierung für die Zukunft erwächst. Link zum Original
  51. Institutionell geförderte Vereine und Verbände werden weiter verlässlich unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die institutionell geförderten Vereine und Verbände weiter verlässlich unterstützen. Link zum Original
  52. Die Beschäftigten institutionell geförderter Einrichtungen werden kurzfristig tarifgerecht bezahlt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter institutionell geförderter Einrichtungen wird kurzfristig angestrebt. Link zum Original
  53. Für eine Landeskunstausstellung wird ein Konzept erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das Vorhaben einer Landeskunstausstellung ist ein Konzept zu erarbeiten. Link zum Original
  54. Die Theater- und Orchesterförderung wird auf dem bisherigen Niveau fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Theater- und Orchesterförderung wird auf dem bisherigen Niveau weitergeführt. Link zum Original
  55. Theater und Orchester erhalten über 2018 hinaus Zuwendungsverträge für weitere fünf Jahre.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig darin, auch über das Jahr 2018 hinaus den Theatern und Orchestern mit Hilfe von Zuwendungsverträgen für weitere fünf Jahre Planungs- und Finanzierungssicherheit zu bieten. Link zum Original
  56. Die Dynamisierung der Zuwendungen aus den Theater- und Orchesterverträgen wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Dynamisierung der Zuwendungen, wie sie in den Theater und Orchesterverträgen von 2014 vereinbart ist, wird für die neue Vertragsperiode fortgeschrieben. Link zum Original
  57. Die Beschäftigten von Theatern und Orchestern werden tarifgerecht bezahlt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist eine tarifgerechte Bezahlung der Theater- und Orchestermitarbeiter anzustreben. Link zum Original
  58. Das Projekt Theaterpädagogik an vertragsgebundenen Häusern und freien Theatern wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Projekt Theaterpädagogik an vertragsgebundenen Häusern und freien Theatern wird fortgeführt. Link zum Original
  59. Weitere Strukturveränderungen der Theater- und Orchesterlandschaft durch das Land werden nicht angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Strukturanpassungen im Interesse einer tragfähigen Theater- und Orchesterlandschaft. Weitere Strukturveränderungen seitens des Landes werden nicht angestrebt. Link zum Original
  60. Mit den Trägern wird rechtzeitig vor Ablauf der Theater- und Orchesterverträge Ende 2018 über die Folgeperiode verhandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden sich rechtzeitig vor dem Ablaufen der Theater- und Orchesterverträge zum Ende des Jahres 2018 mit den Trägern über die nachfolgende Vertragsperiode verständigen. Link zum Original
  61. Die neuen Theater- und Orchesterverträge weisen Etats für befristete Ensembleverstärkungen aus.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die neuen Verträge sollen darstellen, welche Etats für befristete Verstärkungen von Ensembles zur Verfügung stehen. Link zum Original
  62. Theater und Orchester erreichen mehr Menschen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Es sollen noch mehr Menschen mit den Angeboten von Theatern und Orchestern erreicht werden. Link zum Original
  63. Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Orchester.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung einer breiten musikalischen Bildung für Kinder und Jugendliche ist dabei ein besonderer Schwerpunkt der kulturellen Arbeit der Orchester, denn die Teilhabe an musikalischer Bildung ist ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Bildung. Link zum Original
  64. Landesgeförderte Theater und Orchester sollen Verantwortung für die regionale Musikgeschichte übernehmen und Kooperationen mit Veranstaltern vereinbaren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner empfehlen den landesgeförderten Theatern und Orchestern auch Verantwortung für die regionale Musikgeschichte und Musikgegenwart zu tragen und entsprechende Kooperationen mit Veranstaltern zu vereinbaren. Link zum Original
  65. Die Gewinnung weiterer Partner für die Förderverträge durch die Träger wird befürwortet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner befürworten die Bemühungen der Träger, weitere Partner für die Förderverträge zu gewinnen. Link zum Original
  66. Das Land trägt zur Einführung neuer Medien in öffentlichen Bibliotheken bei.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Land über die Sicherung von Bestand und Sicherung der Arbeitsmöglichkeiten hinaus auch zur erfolgreichen Implementierung vielfältiger neuer Medien im Angebot öffentlicher Bibliotheken beitragen muss. Link zum Original
  67. Öffentliche Bibliotheken werden stärker als Orte der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund profiliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus streben die Koalitionspartner an, die öffentlichen Bibliotheken stärker als Orte der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu profilieren. Link zum Original
  68. Die geförderten Vernetzungsprojekte werden evaluiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die in der abgelaufenen Legislaturperiode geförderten Vernetzungsprojekte sollen evaluiert und fortgeschrieben werden. Link zum Original
  69. Die geförderten Vernetzungsprojekte werden fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die in der abgelaufenen Legislaturperiode geförderten Vernetzungsprojekte sollen evaluiert und fortgeschrieben werden. Link zum Original
  70. Die Zusammenarbeit der Landesfachstelle mit dem Landesverband im Deutschen Bibliotheksverband wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit zwischen der Landesfachstelle und dem Landesverband Sachsen- Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband e.V. ist weiterzuentwickeln. Link zum Original
  71. Die Arbeit der Landesfachstelle für Bibliotheken wird gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit der Landesfachstelle wird auch zukünftig gesichert. Link zum Original
  72. Die Literaturförderung wird in bisheriger Form fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der Literatur in der bisherigen Form soll fortgesetzt werden. Link zum Original
  73. Das Bibliotheksnetz in ländlichen Regionen, etwa mit Fahrbibliotheken, wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des demografischen Wandels und der geringen Besiedlungsdichte in Sachsen- Anhalt unterstützen wir die besonderen Anforderungen an das Bibliotheksnetz in ländlichen Regionen, wie zum Beispiel mit Fahrbibliotheken. Link zum Original
  74. Die Museumslandschaft wird weiterentwickelt und attraktiver gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die dichte und vielfältige Museumslandschaft weiter entwickeln und ihre Attraktivität erhöhen. Link zum Original
  75. Im Museumsbereich werden verstärkt Kooperationen und Zweckverbände angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Museumsbereich wird auch verstärkt auf Kooperationen und Zweckverbände orientiert. Link zum Original
  76. In Pilotvorhaben wie dem Museumsverbund der Technikmuseen werden neue Kooperationsformen erprobt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In Pilotvorhaben wie z. B. dem Museumsverbund der Technikmuseen werden neue Formen der Kooperation und Vernetzung erprobt. Link zum Original
  77. Mit dem Zentrum Kulturgutverluste und dem Museumsverband wird ein Konzept zur Stärkung der Provenienzforschung erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zusammen mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg und dem Museumsverband Sachsen-Anhalt soll ein Konzept mit dem Ziel erarbeitet werden, die Provenienzforschung an den Museen Sachsen-Anhalts voranzutreiben. Link zum Original
  78. Die Arbeit der AG „Kulturelle Lernorte“ zur Museumspädagogik wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreiche Arbeit der AG „Kulturelle Lernorte“ zur Entwicklung museumspädagogischer Angebote wird fortgesetzt. Link zum Original
  79. Die Überarbeitung der Dauerausstellungen regionaler Museen wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Viele regionale Museen und Sammlungen stehen vor der Herausforderung, ihre Dauerausstellungen zu überarbeiten. Dies und die Vielzahl von Jahrestagen und Jubiläen werden wir angemessen fördern. Link zum Original
  80. Jahrestage und Jubiläen werden angemessen gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Viele regionale Museen und Sammlungen stehen vor der Herausforderung, ihre Dauerausstellungen zu überarbeiten. Dies und die Vielzahl von Jahrestagen und Jubiläen werden wir angemessen fördern. Link zum Original
  81. Das Europäische Jahr des kulturellen Erbes 2018 wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen-Anhalt wird das Europäische Jahr des kulturellen Erbes 2018 unterstützen. Link zum Original
  82. Die Landesregierung erstellt mit Partnern eine Strategie zur Entwicklung der Museumslandschaft bis 2030.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der großen Herausforderungen in der Museumslandschaft wird die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. und Vertretern der Stiftungen eine Strategie zur Entwicklung der Museumslandschaft bis zum Jahr 2030 erstellen. Link zum Original
  83. Die Stiftung Luthergedenkstätten legt ein inhaltliches und finanzielles Konzept für den Museumsbetrieb nach 2017 vor.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stiftung Luthergedenkstätten ist gehalten, ein schlüssiges inhaltliches und Finanzierungskonzept für den Betrieb der Museen und Ausstellungsflächen nach 2017 vorzulegen. Link zum Original
  84. Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche ist ein besonderer Schwerpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung einer breiten musikalischen Bildung für Kinder und Jugendliche ist dabei ein besonderer Schwerpunkt. Link zum Original
  85. Musikalische Traditionen und ihre Pflege gelten als wertvolles Element der Kulturlandschaft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass die musikalischen Traditionen und ihre Pflege in der Gegenwart ein wertvolles Element der Kulturlandschaft des Landes darstellen. Link zum Original
  86. Musikwettbewerbe, Musikfeste und Musikfestivals werden weiter finanziell bezuschusst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden die Koalitionspartner Musikwettbewerbe, Musikfeste und Musikfestivals weiterhin durch finanzielle Zuschüsse unterstützen. Link zum Original
  87. Der Landesanteil an der Musikschulförderung wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesanteil an der Förderung der Musikschulen ist zu prüfen. Hierbei ist rechtzeitig Planungssicherheit herzustellen. Link zum Original
  88. Für die Musikschulen wird rechtzeitig Planungssicherheit hergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesanteil an der Förderung der Musikschulen ist zu prüfen. Hierbei ist rechtzeitig Planungssicherheit herzustellen. Link zum Original
  89. Eine Landesförderung des Telemann-Zentrums in Magdeburg wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund der internationalen Bedeutung des Telemann-Zentrums in Magdeburg ist eine Förderung durch das Land zu prüfen. Link zum Original
  90. Die mitteldeutsche Barockmusik wird weiter gepflegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur weiteren Pflege der mitteldeutschen Barockmusik und beabsichtigen, die Mitteldeutsche Barockmusik e.V. im Verbund der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt weiterhin zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Link zum Original
  91. Die Mitteldeutsche Barockmusik e.V. wird im Länderverbund weiter unterstützt und entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur weiteren Pflege der mitteldeutschen Barockmusik und beabsichtigen, die Mitteldeutsche Barockmusik e.V. im Verbund der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt weiterhin zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Link zum Original
  92. Das Land unterstützt den Landesmusikrat bei der Durchführung von „Jugend musiziert“ und trifft Haushaltsvorsorge.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Land den Landesmusikrat bei der Durchführung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ unterstützt und die dafür notwendige Haushaltsvorsorge trifft. Link zum Original
  93. Die Arbeit der freien Kunstszene wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die freie Kunstszene ist ein wichtiger Bestandteil der Kultur unseres Landes. Neben den Kultureinrichtungen prägt sie in vielen Regionen des Landes ein vielfältiges kulturelles Leben. Diese Arbeit wollen wir unterstützen. Link zum Original
  94. Die Vernetzung zwischen freier Szene und öffentlichen Kultureinrichtungen wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus setzen sich die Koalitionspartner für eine stärkere Vernetzung zwischen der freien Szene und den öffentlichen Kultureinrichtungen ein. Link zum Original
  95. Initiativen junger Kreativer werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen Initiativen junger Kreativer und stehen für eine offene generationenübergreifende Kommunikation über die unterschiedlichen kulturellen Bedürfnisse. Link zum Original
  96. Eine offene generationenübergreifende Kommunikation über kulturelle Bedürfnisse wird befürwortet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen Initiativen junger Kreativer und stehen für eine offene generationenübergreifende Kommunikation über die unterschiedlichen kulturellen Bedürfnisse. Link zum Original
  97. Die begonnene Stiftungsstrukturreform wird zur Nutzung von Synergien und Verringerung des Verwaltungsaufwands fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In der letzten Legislaturperiode wurde durch das Land eine Stiftungsstrukturreform angestoßen, die im Hinblick auf Synergieeffekte und die Reduzierung von Verwaltungsaufwand fortzuführen ist. Link zum Original
  98. Die Kulturstiftungen des Landes erhalten zusätzliche Investitionsmittel für den Erhalt ihrer Denkmale.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die öffentlich rechtlichen Kulturstiftungen des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere die Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt und die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, sollen zur Sicherung und zum Erhalt ihrer Denkmale zusätzliche Investitionsmittel erhalten. Link zum Original
  99. Ein Depot zur Sicherung der Kulturschätze des Landes wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden daher das zur Sicherung der Kulturschätze dringend erforderliche Depot vorantreiben und die Finanzmittel zusätzlich zum Kulturetat im Einzelplan 07 für Kultur bereitstellen. Zur Erzielung von Synergieeffekten wird das Depot gemeinsam betrieben. Link zum Original
  100. Die Mittel für das Depot werden zusätzlich zum Kulturetat bereitgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden daher das zur Sicherung der Kulturschätze dringend erforderliche Depot vorantreiben und die Finanzmittel zusätzlich zum Kulturetat im Einzelplan 07 für Kultur bereitstellen. Zur Erzielung von Synergieeffekten wird das Depot gemeinsam betrieben. Link zum Original
  101. Das Depot wird gemeinsam betrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden daher das zur Sicherung der Kulturschätze dringend erforderliche Depot vorantreiben und die Finanzmittel zusätzlich zum Kulturetat im Einzelplan 07 für Kultur bereitstellen. Zur Erzielung von Synergieeffekten wird das Depot gemeinsam betrieben. Link zum Original
  102. Die Kulturstiftungen werden weiter verlässlich gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturstiftungen, die wichtige Teile des kulturellen und historischen Erbes bewahren, pflegen erforschen und zeitgenössisch ins Gespräch bringen, sollen weiter verlässlich gefördert werden. Der Bund ist gefordert, seinen Anteil an den Gesamtkosten ebenfalls zu erhöhen. Link zum Original
  103. Der Bund soll seinen Anteil an den Kosten der Kulturstiftungen erhöhen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturstiftungen, die wichtige Teile des kulturellen und historischen Erbes bewahren, pflegen erforschen und zeitgenössisch ins Gespräch bringen, sollen weiter verlässlich gefördert werden. Der Bund ist gefordert, seinen Anteil an den Gesamtkosten ebenfalls zu erhöhen. Link zum Original
  104. Die Förderung zeitgenössischer Kunst ist ein besonderes Anliegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der zeitgenössischen Kunst ist ein besonderes Anliegen der Koalitionspartner. Link zum Original
  105. Für die Kunststiftung wird perspektivisch eine Kapitalerhöhung angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die erfolgreiche Entwicklung der Kunststiftung fortzusetzen, wird perspektivisch eine Kapitalerhöhung angestrebt. Link zum Original
  106. Der Bau einer Synagoge wird befürwortet und das Kuratorium unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zu dem Vorhaben, eine Synagoge zu errichten und unterstützen das Kuratorium in den entsprechenden Bemühungen. Link zum Original
  107. Die Bewerbung Magdeburgs als Kulturhauptstadt Europas 2025 wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Bewerbung Magdeburgs als Kulturhauptstadt Europas 2025 unterstützen. Link zum Original
  108. Der internationale Kulturaustausch wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben in der nächsten Legislaturperiode an, den internationalen Kulturaustausch zu stärken. Link zum Original
  109. Für das Bauhausjubiläum 2019 wird ein Programmfördertopf eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für das Bauhausjubiläum 2019 wird ein Programmfördertopf eingerichtet. Link zum Original
  110. Das Reformationsjubiläum 2017 wird zum Erfolg geführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Reformationsjubiläum 2017 werden wir gemeinsam zum Erfolg führen. Die bisher geplanten Mittel sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Link zum Original
  111. Die geplanten Mittel für das Reformationsjubiläum bleiben verfügbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Reformationsjubiläum 2017 werden wir gemeinsam zum Erfolg führen. Die bisher geplanten Mittel sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Link zum Original
  112. Bundesratsinitiativen zur Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, Bundesratsinitiativen zu unterstützen, die Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern wollen. Link zum Original
  113. Das kulturelle Erbe wird digitalisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unser kulturelles Erbe digitalisieren. Diese Digitalsate sollen zugänglich gemacht und langfristig erhalten werden. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass ein gesondertes Förderprogramm aufgelegt wird. Link zum Original
  114. Die Digitalisate werden zugänglich gemacht und langfristig erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unser kulturelles Erbe digitalisieren. Diese Digitalsate sollen zugänglich gemacht und langfristig erhalten werden. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass ein gesondertes Förderprogramm aufgelegt wird. Link zum Original
  115. Für die Digitalisierung des kulturellen Erbes wird ein eigenes Förderprogramm aufgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unser kulturelles Erbe digitalisieren. Diese Digitalsate sollen zugänglich gemacht und langfristig erhalten werden. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass ein gesondertes Förderprogramm aufgelegt wird. Link zum Original
  116. Der Erhalt von Kulturdenkmalen wird am besten durch ihre Nutzung gewährleistet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner gehen davon aus, dass der Erhalt von Kulturdenkmalen auf Dauer am besten durch deren Nutzung gewährleistet werden kann. Link zum Original
  117. Für möglichst viele Denkmale wird die Nutzung gesichert oder ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vorrangiges Ziel ist es daher, für möglichst viele Denkmale die Nutzung zu sichern oder zu ermöglichen. Link zum Original
  118. Veränderungen an Denkmalen werden nur soweit durch Auflagen gesteuert, wie es zur Bewahrung der Denkmaleigenschaften nötig ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Veränderungen eines Denkmals sollen nur soweit durch Auflagen gesteuert werden, wie es für die Bewahrung der festgelegten Denkmaleigenschaften nötig ist. Link zum Original
  119. Gestaltungsvorgaben für Kulturdenkmale werden nur auferlegt, wenn sie aus den Denkmaleigenschaften folgen oder der Mehraufwand gefördert wird.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gestaltungsvorschläge für Kulturdenkmale werden nur dann als Auflage formuliert, wenn sie aus den festgelegten Denkmaleigenschaften des Baudenkmals oder Denkmalbereichs herzuleiten sind oder wenn öffentliche Fördermittel den darüber hinausgehenden denkmalbedingten Mehraufwand ausgleichen. Link zum Original
  120. Im Inneren privater Baudenkmale werden keine kostspieligen Restaurierungen auferlegt, sondern nur die Sicherung der Ausstattung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Inneren von privaten Baudenkmalen werden keine kostspieligen Restaurierungen oder die Gestaltung nach Befund beauflagt, sondern nur die denkmalgerechte Sicherung der Ausstattungsteile bzw. -befunde. Link zum Original
  121. Das Denkmalschutzgesetz wird novelliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend werden die Koalitionspartner das Denkmalschutzgesetz novellieren. Link zum Original
  122. Übermäßige Belastungen der gewerblichen Wirtschaft beim Rundfunkbeitrag werden abgemildert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 96 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Übermäßige Belastungen der gewerblichen Wirtschaft beim Rundfunkbeitrag, etwa bei der Mitarbeiterstaffel oder der Veranlagung von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen, wollen wir abmildern. Link zum Original
  123. Die Ausfinanzierung des Reformationsjubiläums 2017, des Jubiläums der Straße der Romanik 2018 und von 100 Jahren Bauhaus 2019 wird zugesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu liegt besonderes Augenmerk auf dem Reformationsjubiläen Luther 2017, 25 Jahre Straße der Romanik 2018 und 100 Jahre Bauhaus 2019. Zu deren Ausfinanzierung bekennen wir uns ausdrücklich. Link zum Original
  124. Die Modernisierung der dualen Medienordnung auf föderaler Ebene wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund der weitreichenden Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere Medienlandschaft wird die Modernisierung der dualen Medienordnung auf föderaler Ebene weiter fortgesetzt. Link zum Original
  125. Eine zukunftsfähige Medienordnung soll Aufgaben sinnvoll zwischen Landes- und Bundesebene verteilen und die Zukunftsfähigkeit der Medienangebote im nationalen, europäischen und internationalen Umfeld verbessern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine zukunftsfähige Medienordnung an, die Aufgaben sinnvoll zwischen Landes- und Bundesebene verteilt und die Zukunftsfähigkeit der Medienangebote im nationalen, europäischen und internationalen Umfeld verbessert. Link zum Original
  126. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch strukturelle und organisatorische Veränderungen zukunftsfähig gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir mit den notwendigen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen fit für die Zukunft machen; dazu ist eine nachhaltige und sparsame Haushaltsführung bei den Rundfunkanstalten erforderlich. Link zum Original
  127. Die Rundfunkanstalten führen ihren Haushalt nachhaltig und sparsam.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir mit den notwendigen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen fit für die Zukunft machen; dazu ist eine nachhaltige und sparsame Haushaltsführung bei den Rundfunkanstalten erforderlich. Link zum Original
  128. Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird am Ziel der Beitragsstabilität festgehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest. Link zum Original
  129. Bei künftigen Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags werden kleine und mittelständische Unternehmen entlastet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns bei zukünftigen Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags für Entlastungen kleiner und mittelständischer Unternehmen ein. Link zum Original
  130. Der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet wird an die steigenden Ansprüche der Nutzer angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich bedarf der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet der Anpassung an die steigenden Ansprüche der Nutzer. Link zum Original
  131. Öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte bleiben online abrufbar; die Depublikationspflicht wird abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Link zum Original
  132. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird auf die Nutzung freier Lizenzen hingewirkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben. Link zum Original
  133. Die Digitalisierung und Öffnung der Archive wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben. Link zum Original
  134. Die Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur werden in allen öffentlich-rechtlichen Medienangeboten gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur sollten in allen öffentlich-rechtlichen Medienangeboten gestärkt werden. Link zum Original
  135. Der MDR-Staatsvertrag wird zügig novelliert, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die staatsferne Gestaltung der Gremien umzusetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Eine zügige Novellierung des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die staatsferne Gestaltung der Gremien umsetzen. Link zum Original
  136. Sachsen und Thüringen sollen die Verhandlungen über den gemeinsamen MDR-Staatsvertrag wieder aufnehmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei setzen wir auf die Bereitschaft von Sachsen und Thüringen, die Verhandlungen über den gemeinsamen Staatsvertrag wieder aufzunehmen. Link zum Original
  137. Die digitale Entwicklung und die steigende gesellschaftliche Vielfalt sollen sich im Angebot des MDR widerspiegeln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die digitale Entwicklung und die steigende Vielfalt in unserer Gesellschaft soll sich auch im Angebot des MDR widerspiegeln. Link zum Original
  138. Die Strategie des MDR, künftig trimediale Medienangebote zu produzieren, wird grundsätzlich unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen-Anhalt unterstützt grundsätzlich die Strategie des MDR, zukünftig trimediale Medienangebote zu produzieren und begrüßt die Entscheidung, dabei dem Standort Halle bei unveränderter Ausstattung neue zeitgemäße Aufgaben mit maßgeblicher Bedeutung zu übertragen (z. B. Jugend, Wissen, Kultur). Link zum Original
  139. Die Übertragung neuer zeitgemäßer Aufgaben an den MDR-Standort Halle bei unveränderter Ausstattung wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen-Anhalt unterstützt grundsätzlich die Strategie des MDR, zukünftig trimediale Medienangebote zu produzieren und begrüßt die Entscheidung, dabei dem Standort Halle bei unveränderter Ausstattung neue zeitgemäße Aufgaben mit maßgeblicher Bedeutung zu übertragen (z. B. Jugend, Wissen, Kultur). Link zum Original
  140. Eine vorzeitige Abschaltung der analogen UKW-Verbreitung wird abgelehnt, solange die Hörerinnen und Hörer überwiegend analoge Empfangstechnik nutzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein vorzeitiges Abriegeln der analogterrestrischen Verbreitung auf Ultrakurzwelle (UKW) lehnen wir ab, solange die Hörerrinnen und Hörer überwiegend analoge Empfangstechnik nutzen. Link zum Original
  141. Der Übergang von DVB-T zu DVB-T2 erfolgt bedarfsorientiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Übergang von DVB-T zu DVB-T2 muss bedarfsorientiert erfolgen. Link zum Original
  142. Digitalterrestrisches Antennenfernsehen bleibt in Sachsen-Anhalt verfügbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Digitalterrestrisches Antennenfernsehen muss auch in Zukunft in Sachsen-Anhalt verfügbar bleiben. Link zum Original
  143. Es wird geprüft, ob lokale und regionale Privatrundfunkveranstalter durch ein Förderprogramm bei den Kosten der Programmverbreitung unterstützt werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Es soll geprüft werden, ob die lokalen und regionalen Privatrundfunkveranstalter durch ein Förderprogramm hinsichtlich der Kosten der zukunftsfähigen Programmverbreitung unterstützt werden können. Link zum Original
  144. Es wird geprüft, ob der Anteil der Landesmedienanstalt an den Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mittelfristig erhöht werden kann.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen prüfen, ob der Anteil der Landesmedienanstalt an den Einnahmen des öffentlichrechtlichen Rundfunks mittelfristig erhöht werden kann. Link zum Original
  145. Das Mediengesetz Sachsen-Anhalt wird im Dialog mit Medienanbietern und Medienschaffenden an die Konvergenz der Medien und die Digitalisierung angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Eine Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt soll im Dialog mit den Medienanbietern und Medienschaffenden auch eine Anpassung an die Auswirkungen der Konvergenz der Medien und die fortschreitende Digitalisierung umfassen. Link zum Original
  146. Die Programmfreiheit der Bürgermedien, Offenen Kanäle, nichtkommerziellen Lokalradios und neuen online-gestützten Medienangebote wird gewahrt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Bürgermedien, die Offenen Kanäle, die nicht kommerziellen Lokalradios in Sachsen-Anhalt und neue online-gestützte Medienangebote leisten einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt und bei der praktischen Medienbildung. Ihre Programmfreiheit werden wir wahren und ihre finanzielle Förderung ausbauen und langfristig absichern. Link zum Original
  147. Die finanzielle Förderung der Bürgermedien, Offenen Kanäle, nichtkommerziellen Lokalradios und neuen online-gestützten Medienangebote wird ausgebaut und langfristig abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Bürgermedien, die Offenen Kanäle, die nicht kommerziellen Lokalradios in Sachsen-Anhalt und neue online-gestützte Medienangebote leisten einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt und bei der praktischen Medienbildung. Ihre Programmfreiheit werden wir wahren und ihre finanzielle Förderung ausbauen und langfristig absichern. Link zum Original
  148. Sachsen-Anhalt wird mit Unterstützung der Mitteldeutschen Medienförderung als Dreh- und Produktionsstandort gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen-Anhalt soll als Dreh- und Produktionsstandort mit Unterstützung der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) weiter gestärkt werden. Link zum Original
  149. Die Struktureffekte der Mitteldeutschen Medienförderung in Sachsen-Anhalt, insbesondere am Medienstandort Halle, werden erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen darauf hinwirken, die Struktureffekte aus der MDM in Sachsen-Anhalt und insbesondere am Medienstandort Halle weiter zu erhöhen. Link zum Original
  150. Die Kapitalzuführung des Landes zur Mitteldeutschen Medienförderung wird soweit erforderlich im angemessenen Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinne sollte, soweit erforderlich, die Kapitalzuführung des Landes zur MDM in angemessenem Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern erhöht werden. Link zum Original
  151. Es kommen Förderangebote des Landes insbesondere für innovative crossmediale Medienproduktionen hinzu.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Förderangebote des Landes, insbesondere für innovative crossmediale Medienproduktionen, sollten hinzukommen und Netzwerke und Initiativen der Medienbranche unterstützt werden. Link zum Original
  152. Netzwerke und Initiativen der Medienbranche werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Förderangebote des Landes, insbesondere für innovative crossmediale Medienproduktionen, sollten hinzukommen und Netzwerke und Initiativen der Medienbranche unterstützt werden. Link zum Original
  153. Bei Filmproduktionen wird auf ökologische Nachhaltigkeit Wert gelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei Filmproduktionen soll auf Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit Wert gelegt werden. Link zum Original
  154. Die Digitalisierung der Kinolandschaft wird weiterhin unterstützend begleitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür werden wir nach Möglichkeit auch europäische Fördermittel prüfen und den Prozess der Digitalisierung der Kinolandschaft weiterhin unterstützend begleiten. Link zum Original
  155. Im Jugendmedienschutz haben Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Befähigung Vorrang vor technischen Schutzmaßnahmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 139 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen in erster Linie auf Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Befähigung, vor Optionen des technischen Jugendmedienschutzes. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 15, SPD 8, Grüne 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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