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Linke · Original sozial – vor und nach der Wahl

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Baden-Württemberg 2011 · beschlossen 21.11.2010 · Original

Das Programm enthält 56 von 984 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 56
  1. Die Konditionen und das Vorgehen des Ministerpräsidenten beim Rückkauf der EnBW-Anteile sollen aufgeklärt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Sie fordert die Aufklärung über Konditionen und über das Vorgehen von Ministerpräsident Mappus beim Rückkauf. Link zum Original
  2. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollen durchgesetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    für die Durchsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; Link zum Original
  3. Im Land soll es mehr Demokratie und eine solidarische Politik geben.

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    Wortlaut im Programm
    mehr Demokratie und eine solidarische Politik im Land; Link zum Original
  4. Der Personalabbau im öffentlichen Sektor soll gestoppt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Stopp des Personalabbaus im öffentlichen Sektor, besseres Angebot in Bildung, Kultur und Gesundheitswesen; Link zum Original
  5. Der öffentliche Sektor soll demokratisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Demokratisierung des öffentlichen Sektors, Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Erweiterung der Mitbestimmung und die Erleichterung von Volksentscheiden, eine grundlegende Reform des Landeswahlrechts; Link zum Original
  6. Die Mitbestimmung soll erweitert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Demokratisierung des öffentlichen Sektors, Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Erweiterung der Mitbestimmung und die Erleichterung von Volksentscheiden, eine grundlegende Reform des Landeswahlrechts; Link zum Original
  7. Volksentscheide sollen erleichtert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Demokratisierung des öffentlichen Sektors, Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Erweiterung der Mitbestimmung und die Erleichterung von Volksentscheiden, eine grundlegende Reform des Landeswahlrechts; Link zum Original
  8. Das Landeswahlrecht soll grundlegend reformiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Demokratisierung des öffentlichen Sektors, Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Erweiterung der Mitbestimmung und die Erleichterung von Volksentscheiden, eine grundlegende Reform des Landeswahlrechts; Link zum Original
  9. Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Landes sollen transparent und öffentlich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Transparenz, Öffentlichkeit, Demokratie in der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Landes – Reform des Polizei- und des Strafvollzugsgesetzes; Link zum Original
  10. Die Verhinderung eines Bürgerentscheids über Stuttgart 21 hat der demokratischen Kultur geschadet.

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    Wortlaut im Programm
    Stuttgart 21 wurde nicht »demokratisch beschlossen«. Vielmehr wurden Verträge wider Treu und Glauben unterzeichnet. Die Verhinderung eines Bürgerentscheids mit fragwürdigen juristischen Winkelzügen hat der demokratischen Kultur schweren Schaden zugefügt. Link zum Original
  11. Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sollen gerade in Krisenzeiten gesichert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst müssen gerade in Krisenzeiten unabhängig von den »Profitaussichten« der Unternehmen gesichert werden. Link zum Original
  12. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen ordentlich bezahlt und qualifiziert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind ordentlich zu bezahlen und zu qualifizieren. Link zum Original
  13. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Milliardenverluste der LBBW sollen im Landtag geklärt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Parlaments-Parteien CDU, FDP und SPD forderten die Ursachenklärung und Verantwortung für die Milliardenverluste der LBBW im Landtag nicht ein, DIE LINKE wird sie verlangen! Link zum Original
  14. Angestrebt wird eine demokratische Politik von allen für alle.

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    Wortlaut im Programm
    die Entwicklung demokratischer Politik von allen für alle; Link zum Original
  15. Die Beschäftigten aller Behörden und Institutionen erhalten interkulturelle Schulungen.

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    Wortlaut im Programm
    interkulturelle Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Behörden und Institutionen; Link zum Original
  16. Die Auflösung der Landesversorgungsverwaltung im Zuge der Verwaltungsreform 2005 wird rückgängig gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Auflösung der Landesversorgungsverwaltung im Zug der Verwaltungsreform 2005 hat für behinderte Menschen nur Nachteile gebracht. Mit den vier Regierungspräsidien als jeweiliger Widerspruchsbehörde gibt es vier verschiedene Ausprägungen der Anerkennungspraxis für Grade der Behinderung. Die Anerkennung als Schwerbehinderter ist seit 2005 nicht nur von der Schwere der Behinderung, sondern auch vom Wohnort abhängig. DIE LINKE setzt sich daher dafür ein, diesen Teil der »Verwaltungsreform« rückgängig zu machen. Link zum Original
  17. Je vielfältiger die Interessen und komplexer die öffentlichen Aufgaben, desto notwendiger ist die direkte demokratische Beteiligung aller Betroffenen.

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    Wortlaut im Programm
    Je vielfältiger die gesellschaftlichen Interessen, je komplexer die öffentlichen Aufgaben sind, desto notwendiger ist die direkte demokratische Beteiligung aller Betroffenen. Link zum Original
  18. Die Kostendeckungsklausel als Zulassungsvoraussetzung für Bürgerbegehren wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Ähnlich wie heute schon in Bayern oder der Schweiz fordert DIE LINKE auch für Baden- Württemberg: – die für ein Bürgerbegehren notwendige Unterschriftenanzahl ohne Einschränkung durch eine Frist deutlich zu senken; – die sogenannte Kostendeckungsklausel als Zulassungsvoraussetzung abzuschaffen; Link zum Original
  19. Die für ein Bürgerbegehren nötige Unterschriftenzahl wird ohne Fristbeschränkung deutlich gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    – die für ein Bürgerbegehren notwendige Unterschriftenanzahl ohne Einschränkung durch eine Frist deutlich zu senken; Link zum Original
  20. Bauleitpläne können Gegenstand von Bürgerbegehren sein.

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    Wortlaut im Programm
    – Bauleitpläne dürfen nicht länger als Gegenstand von Bürgerbegehren ausgeschlossen bleiben. Link zum Original
  21. Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist verbindlich; der Gemeinderat kann nicht anders entscheiden.

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    Wortlaut im Programm
    Wie bei Wahlen soll auch bei Bürgerentscheiden allein das Prinzip gelten: »Die Mehrheit entscheidet!« Es soll nicht mehr möglich sein, dass ein Gemeinderat dann doch anders entscheidet, als es die Mehrheit der Abstimmenden beim Bürgerentscheid will. Link zum Original
  22. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden auch auf Landkreisebene ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen auch auf Landkreisebene ermöglicht werden. Link zum Original
  23. Ein Gesetz ermöglicht Einwohneranträge in Baden-Württemberg.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE hat einen umfassenden Gesetzentwurf ausgearbeitet, um Einwohneranträge auch in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Wir werden ihn umgehend einbringen, sobald wir in den Landtag eingezogen sind. Link zum Original
  24. Das Unterschriftenquorum für ein landesweites Volksbegehren wird von 17 auf 5 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert, die Zahl nötiger Unterschriften für ein landesweites Volksbegehren von 17 Prozent auf 5 Prozent der Wahlberechtigen zu senken. Link zum Original
  25. Für die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren stehen mindestens sechs Monate statt zwei Wochen zur Verfügung.

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    Wortlaut im Programm
    Sechs Monate sind mindestens für die Unterschriftensammlung einzuräumen, statt wie bisher nur zwei Wochen, was völlig unrealistisch und undurchführbar ist. Link zum Original
  26. Unterschriften für ein Volksbegehren können in freier Sammlung oder auf den Rathäusern geleistet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Unterschriftsleistung für ein Volksbegehren muss in freier Sammlung oder auf den Rathäusern möglich sein. Link zum Original
  27. Ein Gesetzentwurf weitet Volksabstimmung und Bürgerentscheid aus.

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    Wortlaut im Programm
    Eine der ersten Maßnahmen der Landtagsfraktion DIE LINKE wird ein Gesetzentwurf zur Ausweitung direktdemokratischer Elemente (Volksabstimmung und Bürgerentscheid) sein. Link zum Original
  28. Das Landtagswahlrecht wird umfassend reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    Daher fordert DIE LINKE eine umfassende Wahlrechtsreform, wofür wir im Landtag einen Gesetzentwurf einbringen werden. Link zum Original
  29. Bei Landtagswahlen wird eine Zweitstimme für Landeslisten eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Um ein faires Wahlrecht bei Landtagswahlen zu erreichen, wird DIE LINKE einen Gesetzentwurf mit folgenden Kernpunkten in den Landtag einbringen: Einführung einer Zweitstimme für die Landeslisten wie bei Bundestagswahlen mit verbindlicher Geschlechterquotierung der Landeslisten der Parteien. Link zum Original
  30. Die Landeslisten der Parteien werden verbindlich nach Geschlecht quotiert.

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    Wortlaut im Programm
    Um ein faires Wahlrecht bei Landtagswahlen zu erreichen, wird DIE LINKE einen Gesetzentwurf mit folgenden Kernpunkten in den Landtag einbringen: Einführung einer Zweitstimme für die Landeslisten wie bei Bundestagswahlen mit verbindlicher Geschlechterquotierung der Landeslisten der Parteien. Link zum Original
  31. Pro Landtagswahlkreis werden zwei Direktkandidaten gewählt, bei weniger und an den Bundestagswahlkreisen orientierten Wahlkreisen.

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    Wortlaut im Programm
    Wahl von zwei Direktkandidatinnen und Direktkandidaten pro Wahlkreis, wobei die Zahl der Wahlkreise reduziert wird und deren Größe sich an den Bundestagswahlkreisen orientiert. Link zum Original
  32. Die Fünf-Prozent-Hürde wird langfristig abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Langfristiges Ziel ist die Abschaffung der undemokratischen Fünf-Prozent-Hürde. Link zum Original
  33. Bei Landtagswahlen wird eine Ersatzstimme eingeführt, die greift, wenn die bevorzugte Partei oder der bevorzugte Kandidat scheitert.

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    Wortlaut im Programm
    Solange dies keine Mehrheiten findet, streben wir die Einführung einer Ersatzstimme an, durch die angegeben werden kann, wer die Stimme ersatzweise erhalten soll, falls die Lieblingspartei die Fünf-Prozent-Hürde oder der Lieblingskandidat die notwendige Mehrheit für ein Direktmandat verfehlt. Link zum Original
  34. Alle Menschen erhalten unabhängig von der Staatsangehörigkeit das Wahlrecht an ihrem Wohnort.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert die konsequente Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts. Das bedeutet, dass alle unabhängig von der Staatsangehörigkeit ab dem 16. Lebensjahr dazu berechtigt sein sollen, dort zu wählen, wo sie leben und wohnen. Link zum Original
  35. Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert die konsequente Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts. Das bedeutet, dass alle unabhängig von der Staatsangehörigkeit ab dem 16. Lebensjahr dazu berechtigt sein sollen, dort zu wählen, wo sie leben und wohnen. Link zum Original
  36. Offenheit und Transparenz sollen den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitige Einwände gegen politische Entscheidungen ermöglichen.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert Offenheit und Transparenz, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern rechtzeitig Einwände und Einspruch erheben können. Link zum Original
  37. Der kapitaldominierte Lobbyismus wird beendet.

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    Wortlaut im Programm
    Der wachsende und immer weiter um sich greifende kapitaldominierte Lobbyismus muss endlich ein Ende haben. Link zum Original
  38. Nur noch Privatpersonen dürfen an Parteien spenden.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb fordert DIE LINKE auch in Form von Bundesratsinitiativen: Es dürfen nur noch Privatpersonen an Parteien spenden. Link zum Original
  39. Spenden an Parteien werden offengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Spenden müssen offengelegt werden. Link zum Original
  40. Öffentliche Einrichtungen und gewählte Parlamentarier dürfen nur noch private Spenden annehmen.

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    Wortlaut im Programm
    Einrichtungen in öffentlicher Hand und demokratisch gewählte Parlamentarier dürfen nur noch private Spenden annehmen. Link zum Original
  41. Landtagsabgeordnete spenden ihre Nebeneinkünfte.

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    Wortlaut im Programm
    Mitglieder des Landtages sollen ihre Nebenein - künfte spenden. Link zum Original
  42. Ein Informationsfreiheitsgesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert auch für Baden-Württemberg ein Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen oder amtsähnlichen Informationen gewährt. Link zum Original
  43. Hemmende Aspekte des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes werden im Landesgesetz beseitigt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert, dass in den Beratungen über ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg auch hemmende Aspekte des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes beseitigt, die Pflichten der Behörden, öffentlicher Verwaltungen und vergleichbarer Einrichtungen unmissverständlich festgestellt und der Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger eindeutig geregelt und klar verständlich formuliert werden. Link zum Original
  44. Die Pflichten der Behörden und der Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger werden im Informationsfreiheitsgesetz eindeutig und verständlich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert, dass in den Beratungen über ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg auch hemmende Aspekte des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes beseitigt, die Pflichten der Behörden, öffentlicher Verwaltungen und vergleichbarer Einrichtungen unmissverständlich festgestellt und der Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger eindeutig geregelt und klar verständlich formuliert werden. Link zum Original
  45. Nach der Wahl wird ein eigener Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Landes eingebracht.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE wird sich unmittelbar nach den Wahlen zum neuen Landtag nachdrücklich für die Einführung eines »Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Baden-Württemberg« einsetzen und dafür auch einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen. Link zum Original
  46. Das Informationsfreiheitsgesetz legt einen klaren Rechtsanspruch auf Transparenz und zeitnahe umfassende Information über Vorgänge und Daten der Verwaltung fest.

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    Wortlaut im Programm
    den klaren Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf nachvollziehbare Transparenz und unverzügliche beziehungsweise zeitnahe umfassende Information zu Vorgängen und Daten der Verwaltungen festlegen und die Verwaltungen des Landes zu einem entgegenkommenden Verhalten verpflichten; Link zum Original
  47. Die Landesverwaltungen werden zu entgegenkommendem Verhalten bei Auskünften verpflichtet.

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    Wortlaut im Programm
    den klaren Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf nachvollziehbare Transparenz und unverzügliche beziehungsweise zeitnahe umfassende Information zu Vorgängen und Daten der Verwaltungen festlegen und die Verwaltungen des Landes zu einem entgegenkommenden Verhalten verpflichten; Link zum Original
  48. Widersprüche zu anderen Gesetzen werden zugunsten der Informationsfreiheit geregelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    mögliche Widersprüche mit anderen Gesetzen oder Bestimmungen klären und gegebenenfalls zugunsten der Informationsfreiheit regeln; Link zum Original
  49. Zuständigkeiten und unabdingbare Ausnahmen der Auskunftspflicht werden klar und eindeutig formuliert.

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    Wortlaut im Programm
    Zuständigkeiten und unabdingbare Ausnahmen (Persönlichkeitsrechte etc.) nachvollziehbar klar und eindeutig formulieren beziehungsweise auf solche ausdrücklich verweisen; Link zum Original
  50. Ausnahme-, Kann- und Soll-Regelungen werden auf ein Mindestmaß reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    Ausnahme-, Kann- und Soll-Regelungen auf ein unabdingbares Mindestmaß reduzieren; Link zum Original
  51. Einrichtungen und Gesellschaften überwiegend in öffentlicher Hand, etwa Stadtwerke, werden in die Auskunftspflicht einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Einrichtungen und Gesellschaften, die sich überwiegend oder ganz in öffentlicher Hand befinden (Stadtwerke, Abfallwirtschaftsunter nehmen etc.), ausdrücklich in die Auskunftspflicht mit einschließen; Link zum Original
  52. Auskünfte werden unverzüglich und in einfachen Fällen kostenlos, sonst zeitnah und kostengünstig erteilt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich unverzüglich und in einfachen Fällen kostenlos, bei aufwändigeren Anfragen zeitnah und kostengünstig, gewährleisten. Für Auskünfte sind klare Fristenregeln vorzusehen und die oder der Auskunftsbegehrende im Zweifels- oder Verweigerungsfalle unverzüglich zu benachrichtigen. Link zum Original
  53. Für Auskünfte gelten klare Fristen, und Antragsteller werden bei Zweifeln oder Verweigerung unverzüglich benachrichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich unverzüglich und in einfachen Fällen kostenlos, bei aufwändigeren Anfragen zeitnah und kostengünstig, gewährleisten. Für Auskünfte sind klare Fristenregeln vorzusehen und die oder der Auskunftsbegehrende im Zweifels- oder Verweigerungsfalle unverzüglich zu benachrichtigen. Link zum Original
  54. Einer schleichenden Entdemokratisierung durch verselbständigte Eliten und durch Parteispenden von Wirtschaftsunternehmen soll entgegengetreten werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Programm
    Zusätzlich ist aber auch erforderlich, der Gefahr einer schleichenden Entdemokratisierung entgegenzutreten, die unter anderem dadurch droht, dass sich herrschende Eliten verselbständigen und Wirtschaftsunternehmen ihre Parteilobby durch »Spenden« kaufen. Link zum Original
  55. Das Grundgesetz soll im Sinne von mehr Emanzipation und Rechten für die Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Grundgesetz muss ständig im Sinne von mehr Emanzipation und Rechten für die Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt werden. Link zum Original
  56. Neue Windkraftanlagen sollen in geeigneten Gebieten einfacher und schneller errichtet werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Programm
    Neuanlagen sollen in Zukunft einfacher und schneller in geeigneten Gebieten errichtet werden können. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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