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FDP RP · Programm zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2001

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2001 · beschlossen 28.10.2000 · Original

Das Programm enthält 47 von 1.508 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 47
  1. Beteiligungen der Kommunen sollen privatisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei bleibt auch die Privatisierung von Beteiligungen der Kommunen auf der Tagesordnung. Link zum Original
  2. Kommunale Anteile an überregionalen Energieversorgungsunternehmen werden verkauft.

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    Wortlaut im Programm
    Insbesondere sind kommunale Anteile an überregionalen Energieversorgungsunternehmen zu veräußern. Link zum Original
  3. Die Gemeinden erhalten ein eigenes Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer.

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    Wortlaut im Programm
    Die Gemeinden erhalten zur Bewahrung ihrer Finanzautonomie und als finanziellen Ausgleich ein eigenes Hebesatzrecht auf ihren Anteil am Einkommensteueraufkommen und einen auf die Wirtschaftskraft bezogenen Anteil an der Umsatzsteuer. Link zum Original
  4. Die Gemeinden erhalten einen an der Wirtschaftskraft bemessenen Anteil an der Umsatzsteuer.

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    Wortlaut im Programm
    Die Gemeinden erhalten zur Bewahrung ihrer Finanzautonomie und als finanziellen Ausgleich ein eigenes Hebesatzrecht auf ihren Anteil am Einkommensteueraufkommen und einen auf die Wirtschaftskraft bezogenen Anteil an der Umsatzsteuer. Link zum Original
  5. Die Solidarität mit den neuen Bundesländern bleibt eine zentrale Aufgabe.

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    Wortlaut im Programm
    Die Solidarität mit den neuen Bundesländern bleibt eine zentrale Aufgabe deutscher Politik. Link zum Original
  6. Kommunale Aufgaben wie der ÖPNV sollen nicht über höhere Energiepreise finanziert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die dadurch wegfallenden Mittel zur Quersubventionierung des ÖPNV und anderer kommunaler Aufgaben machen einen marktgerechteren Betrieb der damit beauftragten Stadtwerke erforderlich. Diese nach wie vor notwendigen kommunalen Aufgaben müssen weiterhin von der Gesellschaft finanziert werden, allerdings nicht durch eine Verteuerung der Energie. Link zum Original
  7. Stadtwerke sollen marktgerechter betrieben werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die dadurch wegfallenden Mittel zur Quersubventionierung des ÖPNV und anderer kommunaler Aufgaben machen einen marktgerechteren Betrieb der damit beauftragten Stadtwerke erforderlich. Diese nach wie vor notwendigen kommunalen Aufgaben müssen weiterhin von der Gesellschaft finanziert werden, allerdings nicht durch eine Verteuerung der Energie. Link zum Original
  8. Die Entscheidung über die Sperrzeit soll auf die Kommunen verlagert werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Entscheidungskompetenz, welche Sperrzeit den Gegebenheiten vor Ort am besten entspricht, auf die kommunale Ebene verlagert wird. Link zum Original
  9. Gleichwertige Lebensverhältnisse in den neuen Bundesländern werden als nationale Aufgabe anerkannt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. Rheinland-Pfalz bekennt sich zur nationalen Aufgabe, gleichwertige Lebensverhältnisse in den neuen Bundesländern zu schaffen. Link zum Original
  10. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen nach baden-württembergischem Modell bei mehr Gemeindeangelegenheiten möglich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Bürgerentscheide und Bürgerbegehren müssen nach dem badenwürttembergischen Modell bei noch mehr wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde möglich sein. Die formalen Hürden für diese Form der Bürgerbeteiligung müssen niedriger werden. Link zum Original
  11. Die formalen Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen gesenkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Bürgerentscheide und Bürgerbegehren müssen nach dem badenwürttembergischen Modell bei noch mehr wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde möglich sein. Die formalen Hürden für diese Form der Bürgerbeteiligung müssen niedriger werden. Link zum Original
  12. Gremien von Zweckverbänden und Planungsgemeinschaften sollen nach den Wahlergebnissen der beteiligten Gebietskörperschaften besetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Gremien von Zweckverbänden und Planungsgemeinschaften sollen nach den Wahlergebnissen in den betreffenden Gebietskörperschaften zusammengesetzt werden. Link zum Original
  13. Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete sollen nicht zugleich Kreistagsmitglieder sein.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. ist dagegen, dass Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete zugleich Mitglieder des Kreistags sind. Link zum Original
  14. Die Einhaltung des Vorrangs der Privatwirtschaft bei kommunalen Betrieben soll genau beobachtet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. wird deshalb genau beobachten, ob die Kommunen bei der Neugründung, Übernahme und Erweiterung kommunaler Betriebe diesen Vorrang der privaten Wirtschaft beachten. Link zum Original
  15. Kommunen sollen die Privatisierung bestehender Betriebe ständig prüfen und offenlegen, ob Private sie ebenso wirtschaftlich betreiben können.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem müssen die Kommunen ständig die Möglichkeit der Privatisierung bestehender kommunaler Betriebe prüfen und immer wieder offen legen, ob diese nicht ebenso wirtschaftlich durch Private betrieben werden können. Link zum Original
  16. Kommunale Leistungen und Standards sollen überprüft und neu definiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Zur nachhaltigen Lösung der Haushaltsprobleme in den Kommunen müssen Leistungen und Standards deshalb überprüft und neu definiert werden. Link zum Original
  17. Weitere kommunale Privatisierungsmöglichkeiten sollen umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Weitere Privatisierungsmöglichkeiten müssen umgesetzt werden. Ziel muss die echte Privatisierung sein, bei der auch das Anteilseigentum an kommunalen Betrieben auf Private übertragen wird. Link zum Original
  18. Bei Privatisierungen soll auch das Anteilseigentum an kommunalen Betrieben auf Private übertragen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Weitere Privatisierungsmöglichkeiten müssen umgesetzt werden. Ziel muss die echte Privatisierung sein, bei der auch das Anteilseigentum an kommunalen Betrieben auf Private übertragen wird. Link zum Original
  19. Kommunalverwaltungen sollen stärker zu bürgerfreundlichen, modernen und effektiven Dienstleistern umgestaltet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die kommunalen Verwaltungen müssen noch stärker zu bürgerfreundlichen, modernen und effektiven Dienstleistungsunternehmen umgestaltet werden. Link zum Original
  20. Der kommunale Finanzausgleich soll leistungsstarke Kommunen nicht bestrafen und Wettbewerb zwischen Kommunen ermöglichen.

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    Wortlaut im Programm
    derkommunale Finanzierungsausgleich so gestaltet wird, dass leistungsstarke Kommunen nicht bestraft werden und ein funktionierender Wettbewerb zwischen Kommunen geschaffen wird, Link zum Original
  21. Kommunen, die durch Kooperation mit Nachbargemeinden kostengünstigere Lösungen erreichen, sollen vom Land gefördert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kommunen vom Land gefördert werden, die zur Erfüllung bestimmter Aufgaben durch verstärkte Kooperation mit dem Umland kostengünstigere Lösungen mit Nachbargemeinden erreichen, Link zum Original
  22. Die Gewerbesteuer soll durch eine kommunale Beteiligung an der Mehrwertsteuer und Zuschlagsrechte zur Lohn- und Einkommensteuer ersetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Gewerbesteuer durch die Beteiligung der Kommunen an der Mehrwertsteuer und Zuschlagsrechte zur Lohn- und Einkommensteuer ersetzt wird. Link zum Original
  23. Der Steuerausfall der ländlichen Gemeinden wird ausgeglichen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Steuerausfall, der hauptsächlich in den ländlichen Gemeinden zu verzeichnen wäre, ist auszugleichen. Link zum Original
  24. Raumnutzung und Bauleitplanung sollen nachhaltig sein.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen eine nachhaltige Raumnutzung und Bauleitplanung. Link zum Original
  25. Das Land und seine Teilräume sollen sich langfristig ökologisch, ökonomisch und sozial tragfähig entwickeln.

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    Wortlaut im Programm
    Die Liberalen in Rheinland-Pfalz wollen eine langfristig tragfähige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung des Landes und seiner Teilräume. Link zum Original
  26. Planungs- und Entscheidungsstrukturen beruhen auf längerfristigen, zukunftssichernden Konzepten.

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    Wortlaut im Programm
    Es müssen daher Planungs- und Entscheidungsstrukturen angewendet werden, die auf längerfristigen, zukunftssichernden Konzepten beruhen. Link zum Original
  27. Nutzungsansprüche an Flächen aus Siedlungstätigkeit und Landschaftsverbrauch werden frühzeitig abgestimmt.

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    Wortlaut im Programm
    Vorrangig müssen die durch Siedlungstätigkeit und Landschaftsverbrauch verursachten unterschiedlichen Nutzungsansprüche an die Fläche frühzeitig abgestimmt werden. Link zum Original
  28. Landes-, Regional- und Bauleitplanung eröffnen den Kommunen mehr Planungsspielräume.

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    Wortlaut im Programm
    Die Instrumente der Raumplanung (Landes- und Regionalplanung, kommunale Bauleitplanung) sollen daher künftig den Kommunen mehr Planungsspielräume eröffnen. Link zum Original
  29. Landes- und Regionalplanung weisen nach ökologischer Abwägung Flächen aus, die für Gewerbe und Wohnen geeignet sind.

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    Wortlaut im Programm
    Landes- und Regionalplanung haben dabei die Aufgabe, e Flächen auszuweisen, die - nach Abwägung mit ökologischen Belangengrundsätzlich für Gewerbe und Wohnen geeignet sind, Link zum Original
  30. Es werden Flächen ausgewiesen, die ausschließlich dem Schutz natürlicher Ressourcen wie Grundwasser sowie Arten und Biotopen dienen.

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    Wortlaut im Programm
    e Flächen auszuweisen, die ausschließlich dem Schutz natürlicher Ressourcen dienen (z.B. Schutz des Grundwassers, Sicherung des Arten- und Biotopschutzes), Link zum Original
  31. Handlungsfelder für die Zusammenarbeit der Kommunen, etwa bei der Zuordnung von Wohn- und Gewerbeflächen, werden aufgezeigt.

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    Wortlaut im Programm
    e Handlungsfelder für die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aufzuzeigen, beispielsweise bei der Zuordnung von Wohnbau- und Gewerbeflächen zur Verringerung des Verkehrsaufkommens. Link zum Original
  32. Das Landesentwicklungsprogramm und die neuen regionalen Raumordnungspläne enthalten abgewogene Ziele.

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    Wortlaut im Programm
    Das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz und die neu aufzustellenden regionalen Raumordnungspläne sollen entsprechend abgewogene Ziele enthalten. Link zum Original
  33. Die Bauleitplanung stellt neben der wirtschaftlichen Entwicklung Erhaltung, Wiederherstellung und überlegte Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen sicher.

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    Wortlaut im Programm
    In der Bauleitplanung der Gebietskörperschaften sind neben der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung die Erhaltung, die Wiederherstellung und überlegte Nutzung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sicherzustellen: Link zum Original
  34. Wohn- und Gewerbegebiete werden in Ballungsräumen gemeinsam mit Nachbarkommunen geplant und erschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Wohn- und Gewerbebetriebe sind zumindest in Ballungsräumen gemeinsam mit Nachbarkommunen zu planen und zu erschließen. Gemeinden, die dies tun, sollten künftig gesondert gefördert werden. Link zum Original
  35. Gemeinden, die gemeinsam mit Nachbarkommunen planen und erschließen, werden gesondert gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Wohn- und Gewerbebetriebe sind zumindest in Ballungsräumen gemeinsam mit Nachbarkommunen zu planen und zu erschließen. Gemeinden, die dies tun, sollten künftig gesondert gefördert werden. Link zum Original
  36. Jungen Menschen werden Zukunftschancen in Rheinland-Pfalz, besonders im ländlichen Raum, geboten.

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    Wortlaut im Programm
    Um junge Menschen für eine Zukunft in Rheinland-Pfalz und speziell im ländlichen Raum zu gewinnen, müssen wir ihnen Zukunftschancen bieten. Link zum Original
  37. Für den Wegfall der Gewerbeertragsteuer soll im Rahmen einer Gemeindefinanzreform ein Ausgleich geschaffen werden, der Finanzkraft und Finanzautonomie der Gemeinden erhält.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Steuerausfälle muss im Rahmen der Gemeindefinanzreform ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden, der die Finanzkraft der Gemeinden und ihre Finanzautonomie erhält. Link zum Original
  38. Die Gemeinden sollen zum Ausgleich angemessen an der Umsatzsteuer und der Lohn- und Einkommensteuer beteiligt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Steuerausfälle muss im Rahmen der Gemeindefinanzreform ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden, der die Finanzkraft der Gemeinden und ihre Finanzautonomie erhält. Dieser Ausgleich kann durch eine angemessene Beteiligung der Gemeinden an der Umsatz- und der Lohn- und Einkommensteuer erreicht werden. Link zum Original
  39. Kommunen sollen nur dann mit neuen Aufgaben belastet werden, wenn Land oder Bund einen entsprechenden finanziellen Ausgleich leisten.

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    Wortlaut im Programm
    Liberale Finanzpolitik fordert, dass die Kommunen nur dann mit neuen Aufgaben belastet werden dürfen, wenn zugleich vom Land oder Bund ein entsprechender finanzieller Ausgleich gegeben wird. Link zum Original
  40. Die Schaffung von Arbeitsplätzen soll im kommunalen Finanzausgleichsgesetz zusätzlich berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist zusätzlich im Finanzausgleichsgesetz zu berücksichtigen. Link zum Original
  41. Die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern sollen gestrichen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Streichung der Gemeinschaftsaufgaben. Hierbei handelt es sich um originäre Länderaufgaben, bei denen nicht einzusehen ist, warum der Bund planerische und finanzielle Mitverantwortung tragen sollte. Link zum Original
  42. Der Länderfinanzausgleich soll so gestaltet werden, dass jedes Land unabhängig von seiner Finanzkraft einen Anreiz zur Pflege seiner Steuerquellen hat.

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    Wortlaut im Programm
    Der horizontale Finanzausgleich sollte so gestaltet werden, dass jedes Bundesland ungeachtet seiner Finanzkraft einen Anreiz zur Pflege der Steuerquellen hat. Dies ist durch einen einfachen linearen Umverteilungstarif erreichbar, der überdurchschnittliche Steuerkraft mit z.B. 50 v.H. abschöpft und unterdurchschnittliche Steuerkraft mit dem selben Satz auffüllt. Die Steuerkraft der Gemeinden ist dabei vollständig einzubeziehen. Link zum Original
  43. Der Länderfinanzausgleich soll einen linearen Umverteilungstarif erhalten, der überdurchschnittliche Steuerkraft etwa zu 50 Prozent abschöpft und unterdurchschnittliche im selben Satz auffüllt.

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    Wortlaut im Programm
    Der horizontale Finanzausgleich sollte so gestaltet werden, dass jedes Bundesland ungeachtet seiner Finanzkraft einen Anreiz zur Pflege der Steuerquellen hat. Dies ist durch einen einfachen linearen Umverteilungstarif erreichbar, der überdurchschnittliche Steuerkraft mit z.B. 50 v.H. abschöpft und unterdurchschnittliche Steuerkraft mit dem selben Satz auffüllt. Die Steuerkraft der Gemeinden ist dabei vollständig einzubeziehen. Link zum Original
  44. Die Steuerkraft der Gemeinden soll im Länderfinanzausgleich vollständig einbezogen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Der horizontale Finanzausgleich sollte so gestaltet werden, dass jedes Bundesland ungeachtet seiner Finanzkraft einen Anreiz zur Pflege der Steuerquellen hat. Dies ist durch einen einfachen linearen Umverteilungstarif erreichbar, der überdurchschnittliche Steuerkraft mit z.B. 50 v.H. abschöpft und unterdurchschnittliche Steuerkraft mit dem selben Satz auffüllt. Die Steuerkraft der Gemeinden ist dabei vollständig einzubeziehen. Link zum Original
  45. Im Landesfinanzausgleich sollen die Zweckzuweisungen an die Gemeinden reduziert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 66 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Landesfinanzausgleichsgesetz muss die Gemeinden weiter stärken. Deshalb sollten die Zweckzuweisungen reduziert und die allgemeinen Zuweisungen erhöht werden. Link zum Original
  46. Im Landesfinanzausgleich sollen die allgemeinen Zuweisungen an die Gemeinden erhöht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 66 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Landesfinanzausgleichsgesetz muss die Gemeinden weiter stärken. Deshalb sollten die Zweckzuweisungen reduziert und die allgemeinen Zuweisungen erhöht werden. Link zum Original
  47. Das Land soll haushaltsrechtliche Voraussetzungen für eine effizientere Bewirtschaftung gemeindlicher Grundstücke schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land muss die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass bebaute und unbebaute Grundstücke von Gemeinden effizienter bewirtschaftet und verwaltet werden können. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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