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FDP · Bürgerprogramm

Forderungen zu Arbeit, Löhne und soziale Sicherung

Bundestagswahl 22.09.2002 · beschlossen 10.05.2002 · Original

Das Programm enthält 111 von 1.301 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 111
  1. Durch Steuersenkungen sollen mehr Arbeitsplätze entstehen.

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    Wortlaut im Programm
    Erstklassige Bildung für jeden und mehr Jobs durch Steuersenkung in einem weltoffenen, freien und sicheren Deutschland sind die zentralen Ziele unserer Politik. Link zum Original
  2. Die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit ist die wichtigste wirtschaftspolitische Aufgabe.

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    Wortlaut im Programm
    Wirtschaftspolitische Aufgabe Nr. 1 ist für die FDP die Bekämpfung der unerträglich hohen Arbeitslosigkeit. Link zum Original
  3. Beschäftigung soll im ersten Arbeitsmarkt entstehen.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP will Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Link zum Original
  4. Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz überprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind dringend auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz zu durchforsten, denn sinnvolle Arbeitsmarktpolitik muss dazu beitragen, mit möglichst geringem MitteIeinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst rasch zu beenden. Link zum Original
  5. Die Arbeitsmarktpolitik wird mit dem Ziel reformiert, Neueinstellungen zu erleichtern.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP fordert daher, die Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel der Erleichterung von NeueinsteIlungen grundlegend zu reformieren. Link zum Original
  6. In der Arbeitslosenversicherung soll wieder ein strengeres Versicherungsprinzip gelten.

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    Wortlaut im Programm
    In der Arbeitslosenversicherung muss wieder ein strengeres Versicherungsprinzip zur Geltung kommen. Link zum Original
  7. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wird gestrafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die aktive Arbeitsmarktpolitik, z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die häufig in Konkurrenz zu kleinen und mittelständischen Privatunternehmen tritt, muss entschlossen gestrafft werden. Link zum Original
  8. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von 6,5 auf 4,5 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die verbleibenden Programme müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Dadurch wird eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von heute 6,5 % auf 4,5 % ermöglicht. Link zum Original
  9. Vermittlung und Beratung von Arbeitsuchenden werden neu organisiert und weitgehend privatisiert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vermittlung und Beratung von Arbeitsuchenden muss neu organisiert und soweit wie möglich privatisiert werden. Link zum Original
  10. Die Zuständigkeit für Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht wird ins Bundeswirtschaftsministerium verlagert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kompetenzen für die Bereiche Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht sind in das Bundeswirtschaftsministerium zu verlagern, um eine bessere Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen Gesetzgebung auf die ökonomischen Notwendigkeiten zu erreichen. Link zum Original
  11. Die Bundesanstalt für Arbeit wird mittelfristig in eine reine Versicherungsanstalt umgewandelt, die auch Vermittlungsgutscheine ausgibt.

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    Wortlaut im Programm
    Mittelfristig sollte die Bundesanstalt für Arbeit in eine reine Versicherungsanstalt umgewandelt werden, die auch Vermittlungsgutscheine ausgibt. Link zum Original
  12. Die Arbeitsmarktpolitik wird von einer nachgeordneten Bundesbehörde durchgeführt und stärker aus Steuermitteln finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Arbeitsmarktpolitik hingegen wird durch eine nachgeordnete Bundesbehörde durchgeführt, da arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als allgemein sozialpolitische Leistungen ohnehin stärker aus dem Steuerhaushalt zu vergeben und zu kontrollieren sind. Link zum Original
  13. Die zehn Landesarbeitsämter werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die 10 Landesarbeitsämter sind abzuschaffen. Link zum Original
  14. Der Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern wird stärker gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern muss stärker gefördert werden. Link zum Original
  15. Arbeitslose erhalten Vermittlungsgutscheine zu marktüblichen Preisen, die Qualifikation, Alter und Gesundheit berücksichtigen.

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    Wortlaut im Programm
    Arbeitslose erhalten Vermittlungsgutscheine, die mit marktüblichen Preisen ausgestattet werden und die vermittlungshemmende und -fördernde Merkmale wie Qualifikation, Alter und Gesundheit berücksichtigen. Link zum Original
  16. Vermittler der Bundesanstalt für Arbeit werden erfolgsabhängig bezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Vermittler bei der Bundesanstalt für Arbeit sind erfolgsabhängig zu bezahlen. Link zum Original
  17. Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wird grundsätzlich wieder auf zwölf Monate festgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Beim Arbeitslosengeld muss die Anspruchsdauer wieder auf grundsätzlich 12 Monate festgesetzt werden, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen, hinsichtlich älterer Arbeitsloser muss eine angemessene RückfÜhrung der Bezugsdauer geprüft werden. Link zum Original
  18. Eine Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds für ältere Arbeitslose wird geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Beim Arbeitslosengeld muss die Anspruchsdauer wieder auf grundsätzlich 12 Monate festgesetzt werden, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen, hinsichtlich älterer Arbeitsloser muss eine angemessene RückfÜhrung der Bezugsdauer geprüft werden. Link zum Original
  19. Arbeitslose werden verpflichtet, laufend Kontakt mit dem Arbeitsamt zu halten.

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    Wortlaut im Programm
    Jeder Arbeitslose sollte verpflichtet sein, mit seinem Arbeitsamt laufenden Kontakt zu halten, denn nur so wird seine intensive und effektive Vermittlung und Betreuung durch das Arbeitsamt gewährleistet. Link zum Original
  20. Alle Fördermaßnahmen stehen Arbeitslosen bereits ab Beginn der Arbeitslosigkeit zur Verfügung.

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    Wortlaut im Programm
    Alle Maßnahmen müssen den Betroffenen bereits von Beginn der Arbeitslosigkeit an zur Verfügung stehen. Link zum Original
  21. Nach der Vermittlung haben berufliche Weiterbildung, Förderung der Selbstständigkeit und Probearbeitsverhältnisse mit Einarbeitungszuschuss Vorrang.

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    Wortlaut im Programm
    Priorität sollten dabei nach dem Vorrang der Vermittlung die berufliche Weiterbildung, die Förderung der Selbstständigkeit mit qualifizierter Beratung sowie das Probearbeitsverhältnis mit befristetem EinarbeitungszuschUSS haben. Link zum Original
  22. Während der Elternzeit sollen Qualifizierungsmaßnahmen über das Arbeitsamt möglich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Während der Elternzeit muss die Möglichkeit bestehen, Qualifizierungsmaßnahmen über das Arbeitsamt wahrzunehmen. Link zum Original
  23. Der Kündigungsschutz wird gelockert, um Neueinstellungen zu erleichtern.

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    Wortlaut im Programm
    Das Kündigungsschutzgesetz muss gelockert werden, sodass es NeueinsteIlungen erleichtert statt diese zu verhindern. Link zum Original
  24. Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern.

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    Wortlaut im Programm
    Das Kündigungsschutzgesetz sollte daher erst ab der Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gelten und erst zwei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. Link zum Original
  25. Der Kündigungsschutz setzt erst zwei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ein.

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    Wortlaut im Programm
    Das Kündigungsschutzgesetz sollte daher erst ab der Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gelten und erst zwei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. Link zum Original
  26. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können statt des Kündigungsschutzes eine Abfindung für den Kündigungsfall vereinbaren.

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    Wortlaut im Programm
    Daher sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber statt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung für den Fall der Kündigung vereinbaren können oder der Arbeitgeber sich zur Finanzierung einer Weiterqualifizierungsmaßnahme verpflichten. Link zum Original
  27. Statt des Kündigungsschutzes kann sich der Arbeitgeber zur Finanzierung einer Weiterqualifizierung verpflichten.

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    Wortlaut im Programm
    Daher sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber statt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung für den Fall der Kündigung vereinbaren können oder der Arbeitgeber sich zur Finanzierung einer Weiterqualifizierungsmaßnahme verpflichten. Link zum Original
  28. Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen erfolgt nur nach Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten.

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    Wortlaut im Programm
    Im übrigen soll die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen nur nach den drei Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen erfolgen. Link zum Original
  29. Besonders qualifizierte Mitarbeiter können von der Sozialauswahl ausgenommen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Besonders qualifizierte Mitarbeiter sollen aus der Sozialauswahl ausgenommen werden können. Link zum Original
  30. Es wird geprüft, ob Sondervorschriften für Menschen mit Behinderungen deren Beschäftigung erleichtern oder erschweren.

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    Wortlaut im Programm
    Es ist zu prüfen, ob Sondervorschriften für Menschen mit Behinderungen diesen die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern oder eher erschweren. Link zum Original
  31. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, die Frauen auf dem Arbeitsmarkt schaden, werden überprüft und gegebenenfalls gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    Manche Vorschriften, die im tatsächlichen oder vermeintlichen Interesse von Frauen eingefÜhrt wurden oder faktisch fast nur auf weibliche Arbeitnehmer Anwendung finden, verkehren sich auf dem Arbeitsmarkt zu Beschäftigungshemmnissen für Frauen. Ziel muss es sein, solche rechtlichen Schranken dort abzubauen, wo sie Frauen schaden statt nutzen. Dazu müssen Schutzvorschriften und besondere Ansprüche kritisch überprüft und im Ergebnis gegebenenfalls auch gestrichen werden. Link zum Original
  32. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird liberalisiert.

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    Wortlaut im Programm
    Das ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz muss liberalisiert werden. Link zum Original
  33. Die Zeitarbeit wird für den Baubereich geöffnet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zeitarbeit ist dem Baubereich zu öffnen. Link zum Original
  34. Das Synchronisationsverbot in der Zeitarbeit wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Das Synchronisationsverbot ist aufzuheben. Link zum Original
  35. Die verschärfte Tarifbindung der Zeitarbeit im zweiten Beschäftigungsjahr wird zurückgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Die verschärfte Tarifbindung im zweiten Beschäftigungsjahr ist zurück zu nehmen. Link zum Original
  36. Das Verbot wiederholter befristeter Arbeitsverträge wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Befristung von Arbeitsverträgen muss durch Abschaffung des Verbots eines wiederholten Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages und die Ausdehnung der Befristung auf 4 Jahre erleichtert werden. Link zum Original
  37. Die zulässige Befristung von Arbeitsverträgen wird auf vier Jahre ausgedehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Befristung von Arbeitsverträgen muss durch Abschaffung des Verbots eines wiederholten Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages und die Ausdehnung der Befristung auf 4 Jahre erleichtert werden. Link zum Original
  38. Der einseitige Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird zurückgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Der einseitige Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, der gerade für Frauen ein Einstellungshemmnis darstellt, ist zurückzunehmen. Link zum Original
  39. Pauschal besteuerte, sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung bis 630 Euro wird wieder eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Mit dem pauschal besteuerten, sozialversicherungsfreien 630-Euro-Job - und damit auf dem doppelten Niveau der früheren 630 DM-Jobs - soll die Möglichkeit geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse wieder eingeführt werden. Link zum Original
  40. Die Vernichtung von Arbeitsplätzen durch starre Flächentarife soll gestoppt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die großflächige Vernichtung von Arbeitsplätzen und sozialen Chancen durch starre, betriebsferne Flächentarife muss gestoppt werden. Link zum Original
  41. Der bundeseinheitlich detailliert regelnde Flächentarifvertrag gilt als überholt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Flächentarifvertrag, der die Arbeitsverhältnisse bis ins Detail bundeseinheitlich regelt, hat ausgedient. Link zum Original
  42. Die Tarifparteien beschränken sich darauf, Rahmenbedingungen zu setzen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Tarifparteien sollen sich darauf beschränken, Rahmenbedingungen zu setzen. Link zum Original
  43. Entscheidungen über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit werden innerhalb tariflicher Rahmenbedingungen auf die betriebliche Ebene verlagert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Tarifparteien sollen sich darauf beschränken, Rahmenbedingungen zu setzen. Innerhalb dieses Rahmens wird die Entscheidung insbesondere über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit auf die betriebliche Ebene verlagert, auf Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und den Mitarbeitern bzw. den gewählten Belegschaftsvertretungen. Link zum Original
  44. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist abzuschaffen. Link zum Original
  45. Die Nachwirkung von Entgelttarifverträgen nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband wird begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Nachwirkung von Entgelttarifverträgen bei Ausscheiden aus dem Arbeitgeberverband ist zu begrenzen. Link zum Original
  46. Das Günstigkeitsprinzip wird so geändert, dass geringerer Lohn oder längere Arbeitszeit zur Arbeitsplatzsicherung zulässig sind, wenn 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter zustimmen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz muss dahingehend geändert werden, dass künftig auch ein geringerer Lohn oder eine längere Arbeitszeit für den Erhalt des Arbeitsplatzes günstiger sein kann, wenn hierdurch der Arbeitsplatz gesichert wird und dem 75 % der abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens zugestimmt haben. Link zum Original
  47. Die Regelung zum Betriebsübergang nach § 613a BGB wird für den Fall drohender Insolvenz geändert.

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    Wortlaut im Programm
    Deswegen setzt sich die FDP dafür ein, dass die Regelung des § 613a BGB zum Betriebsübergang im Falle der drohenden Insolvenz eines Unternehmens dahingehend geändert werden soll Link zum Original
  48. In der Insolvenz eines Unternehmens findet § 613a BGB keine Anwendung mehr.

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    Wortlaut im Programm
    In der Insolvenz eines Unternehmens soll § 613a BGB keine Anwendung mehr finden. Link zum Original
  49. Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz gegen vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen wird geändert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, der vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen bislang untersagt, ist zu ändern. Link zum Original
  50. Freiwillige betriebliche Vereinbarungen, denen 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter zustimmen, sollen möglich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung, die freiwillig geschlossen werden und der 75 % der abstimmenden Mitarbeiter zugestimmt haben, sollten möglich sein. Link zum Original
  51. Alle arbeitsmarktpolitischen Programme werden öffentlich ausgeschrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Alle arbeitsmarktpolitischen Programme müssen nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Effizienz öffentlich ausgeschrieben werden. Link zum Original
  52. Projektträger arbeitsmarktpolitischer Programme stehen künftig im Wettbewerb.

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    Wortlaut im Programm
    Projektträger müssen zukünftig im Wettbewerb stehen. Link zum Original
  53. Ständige Leistungsvergleiche sollen den Qualitätswettbewerb verstärken.

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    Wortlaut im Programm
    Durch ständige Leistungsvergleiche sollte der Qualitätswettbewerb zusätzlich verstärkt werden. Link zum Original
  54. Arbeitslose erhalten Qualifizierungsgutscheine, um als Nachfrager aufzutreten.

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    Wortlaut im Programm
    Arbeitslose sollen über Qualifizierungsgutscheine die Möglichkeit haben, als Nachfrager aufzutreten und damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu stärken. Link zum Original
  55. Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP lehnt Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Auftragvergabe ab. Link zum Original
  56. Die subventionierte Konkurrenz für Mittelstand und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen wird deutlich eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die öffentlich subventionierte, unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, etwa im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, des Handwerks und der Bauwirtschaft, muss deutlich eingeschränkt werden. Link zum Original
  57. Besonders jungen Menschen soll ein Beschäftigungsangebot gemacht werden.

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    Wortlaut im Programm
    Es ist Ziel der Liberalen, besonders jungen Menschen ein Angebot zur Beschäftigung zu machen. Dies sollte von einem individuellen Fallmanagement durch private Agenturen begleitet werden. Link zum Original
  58. Beschäftigungsangebote für junge Menschen werden von individuellem Fallmanagement durch private Agenturen begleitet.

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    Wortlaut im Programm
    Es ist Ziel der Liberalen, besonders jungen Menschen ein Angebot zur Beschäftigung zu machen. Dies sollte von einem individuellen Fallmanagement durch private Agenturen begleitet werden. Link zum Original
  59. Produktivitätsorientierte Löhne sollen zugelassen und zugleich ein Abgleiten in Armut verhindert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Es kommt daher darauf an, produktivitätsorientierte Löhne zuzulassen und gleichzeitig ein Abgleiten in Armut zu verhindern. Link zum Original
  60. Die Freibeträge für Erwerbseinkommen arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger werden erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Um einem arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger größere Anreize zu geben, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren, müssen die Freibeträge erhöht werden, die Anrechnungssätze langsamer ansteigen und der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt werden. Link zum Original
  61. Die Anrechnungssätze von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe steigen langsamer an.

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    Wortlaut im Programm
    Um einem arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger größere Anreize zu geben, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren, müssen die Freibeträge erhöht werden, die Anrechnungssätze langsamer ansteigen und der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt werden. Link zum Original
  62. Ein Transfersystem soll auch im Niedriglohnsektor Arbeitsanreize erhalten und Brücken in neue Beschäftigung bauen.

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    Wortlaut im Programm
    Notwendig ist ein Transfer-System, das auch im Niedriglohn-Sektor Arbeitsanreize erhält und Brücken in neue Beschäftigung baut. Link zum Original
  63. Die Anrechnungssätze von Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen im Bürgergeld werden progressiv gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Um das Bürgergeld-System, das gerade geringer qualifizierten, aber leistungswilligen Menschen hilft, finanzierbar zu machen, schlägt die FDP vor, die Anrechnungssätze von Erwerbseinkommen auf die Sozialleistungen progressiv zu gestalten. Link zum Original
  64. Menschen mit Behinderungen und Personen mit Betreuungspflichten für Angehörige erhalten einen erhöhten Bürgergeld-Anspruch.

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    Wortlaut im Programm
    Für Menschen mit Behinderungen bzw. bei Betreuungsnotwendigkeit von Angehörigen soll es einen erhöhten Bürgergeld-Anspruch geben. Link zum Original
  65. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zu einer Leistung mit klaren Zuständigkeiten zusammengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Als erster Schritt zum Bürgergeld muss die Arbeitslosenhilfe vollständig mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, mit klaren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung zusammengefasst werden. Link zum Original
  66. Bis zur Einführung des Bürgergelds wird die Sozialhilfe so gestaltet, dass sie ein würdiges Leben sichert, die Selbstständigkeit stärkt und Missbrauch vermeidet.

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    Wortlaut im Programm
    Bis zur Einführung des Bürgergeldes muss die Sozialhilfe so ausgestaltet werden, dass sie einerseits den tatsächlich Bedürftigen ein Leben in Würde ermöglicht, andererseits aber zugleich die Selbstständigkeit aller Hilfeempfänger stärkt und den Leistungsmissbrauch vermeiden hilft. Dazu gehört auch die Pauschalierung von Leistungen statt der bürokratischen und zu Missbrauch einladenden Erstattung einzelner Aufwendungen. Link zum Original
  67. Sozialhilfeleistungen werden pauschaliert statt einzelne Aufwendungen zu erstatten.

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    Wortlaut im Programm
    Bis zur Einführung des Bürgergeldes muss die Sozialhilfe so ausgestaltet werden, dass sie einerseits den tatsächlich Bedürftigen ein Leben in Würde ermöglicht, andererseits aber zugleich die Selbstständigkeit aller Hilfeempfänger stärkt und den Leistungsmissbrauch vermeiden hilft. Dazu gehört auch die Pauschalierung von Leistungen statt der bürokratischen und zu Missbrauch einladenden Erstattung einzelner Aufwendungen. Link zum Original
  68. Gesunde, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger ohne Betreuungspflichten erbringen für die Leistungen eine Gegenleistung.

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    Wortlaut im Programm
    Dem Gegenleistungsprinzip muss wieder Geltung verschafft werden. Wenn jemand gesund und arbeitsfähig ist und keine Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, dann ist es ihm zuzumuten, dass er für das, was er erhält, auch eine Gegenleistung erbringt. Link zum Original
  69. Die vorhandenen Sanktionen in der Sozialhilfe werden straffer und stärker angewandt.

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    Wortlaut im Programm
    Die vorhandenen Sanktionsmechanismen müssen in Zukunft straffer und stärker angewandt werden. Link zum Original
  70. Sozialhilfeempfänger müssen künftig selbst darlegen, dass sie nicht arbeitsfähig sind.

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    Wortlaut im Programm
    Bisher muss das Sozialamt beweisen, dass ein Sozialhilfeempfänger entgegen seiner Behauptung arbeitsfähig ist. Link zum Original
  71. Der Staat macht über einen Fallmanager geeignete Arbeitsangebote.

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    Wortlaut im Programm
    Der Staat ist gehalten, über einen Fallmanager geeignete Angebote zu machen. Link zum Original
  72. Leistungen über das materielle Existenzminimum hinaus gibt es nur bei Nachweis eigener Bemühungen um Arbeit, sonst werden sie auf das Existenzminimum gekürzt.

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    Wortlaut im Programm
    Nur bei einem solchen Nachweis eigener Bemühungen zur Aufnahme von Arbeit besteht der Anspruch auf Leistungen, die über.das materielle Existenzminimum hinaus für die Eingliederung des Bedürftigen in die Gesellschaft erforderlich sind. Ansonsten erfolgt eine Kürzung der Geldleistungen auf das materielle Existenzminimum, also die Existenz sichernden Leistungen wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung und Hausrat. Link zum Original
  73. Die Anrechnungssätze für selbst verdientes Einkommen in der Sozialhilfe werden abgesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Im Gegenzug werden bei der Sozialhilfe nach dem Bürgergeld-System die Anrechnungssätze für selbst verdientes Einkommen abgesenkt. Link zum Original
  74. Die umlagefinanzierte Sozialversicherung für Rente, Krankheit und Pflege wird dringend reformiert, um Generationengerechtigkeit herzustellen.

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    Wortlaut im Programm
    Um Generationengerechtigkeit wiederherzustellen, sind dringend Reformen der Sozialversicherung, die heute auf den umlagefinanzierten Systemen für Rente, Krankheit und Pflege beruht, erforderlich. Link zum Original
  75. Die sozialen Sicherungssysteme sollen zukunftsfest, transparenter und einfacher werden.

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    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist es, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen, durch Transparenz und Vereinfachung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen und die Beitragslast dauerhaft unter 40 % zu senken. Link zum Original
  76. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen dauerhaft unter 40 Prozent sinken.

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    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist es, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen, durch Transparenz und Vereinfachung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen und die Beitragslast dauerhaft unter 40 % zu senken. Link zum Original
  77. Weitere Steuerzuschüsse in unreformierte Sozialsysteme werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP lehnt weitere Steuerzuschüsse in unreformierte Systeme strikt ab. Link zum Original
  78. Für die soziale Sicherung gilt der Grundsatz Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung.

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    Wortlaut im Programm
    Die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme soll sich an dem Grundsatz orientieren: Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung. Link zum Original
  79. Jeder Bürger entscheidet frei, wie und wo er seiner Versicherungspflicht für große Lebensrisiken nachkommt.

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    Wortlaut im Programm
    Es soll der freien und individuellen Entscheidung eines jeden Bürgers überlassen sein, wie und wo er dieser Versicherungspflicht für die großen Risiken nachkommt. Link zum Original
  80. Die sozialen Sicherungssysteme werden schrittweise vom Beschäftigungsverhältnis gelöst.

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    Wortlaut im Programm
    Die sozialen Sicherungssysteme sind schrittweise vom Beschäftigungsverhältnis zu lösen. Link zum Original
  81. Die Bundesregierung stellt ausreichende Mittel für Qualifizierung und Umschulung von Bergbaubeschäftigten bereit.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, für diejenigen Bergbaubeschäftigten, deren berufliche Qualifikation nicht den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht, ausreichende Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungsprogramme bereitzustellen. Link zum Original
  82. Eine Öffnungsklausel im Betriebsverfassungsgesetz erlaubt Betrieben mit Zustimmung von Geschäftsleitung und Belegschaftsmehrheit alternative Mitbestimmungsmodelle.

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    Wortlaut im Programm
    Wir sprechen uns daher für eine Öffnungsklausel im Betriebsverfassungsgesetz aus, damit Betriebe bei Zustimmung der Geschäftsleitung und der Mehrheit der Mitarbeiter rechtsverbindlich alternative Mitbestimmungsmodelle vereinbaren können. Link zum Original
  83. Die Regelungen zur Scheinselbstständigkeit werden rückgängig gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Die von Rot-Grün beschlossenen Regelungen zur sogenannten Scheinselbstständigkeit sollen rückgängig gemacht werden. Link zum Original
  84. Aktive Arbeitsmarktpolitik vermittelt Kompetenzen für die internationale Vermarktung.

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    Wortlaut im Programm
    Mangelnde internationale Vermarktung ist häufig auch ein Personalproblem. Hier kann die aktive Arbeitsmarktpolitik in sinnvoller Weise ansetzen, um entsprechende Kompetenzen zu vermitteln. Link zum Original
  85. Die Arbeitsmarktprobleme Ostdeutschlands werden nicht über den zweiten Arbeitsmarkt gelöst, sondern durch rentable Beschäftigung.

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    Wortlaut im Programm
    Eine dauerhafte Lösung für die Arbeitsmarktprobleme Ostdeutschlands kann nicht über den zweiten Arbeitsmarkt geschaffen werden, sondern nur, wenn dauerhaft mehr Beschäftigung rentabel wird. Link zum Original
  86. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bleiben für eine Übergangszeit möglich.

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    Wortlaut im Programm
    Für eine Übergangszeit können ABM weiter notwendig sein. Link zum Original
  87. Der Wegfall des Zusätzlichkeitskriteriums für ABM im JOB-AQTIV-Gesetz wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei spricht sich die FDP allerdings eindeutig gegen den Wegfall des Zusätzlichkeitskriteriums im JOB-AQTIV-Gesetz aus. Link zum Original
  88. Konkurrenz für Mittelstand und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungsgesellschaften wird ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Diese unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungsgesellschaften ist auszuschließen. Link zum Original
  89. Innovative Modellprojekte wie Integrationsfachdienste ermöglichen behinderten Jugendlichen eine weitgehende Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

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    Wortlaut im Programm
    Durch innovative Modellprojekte wie z.B. Integrationsfachdienste soll eine weitgehende Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Link zum Original
  90. Auszubildende erhalten für ihre Arbeit in den Betrieben eine Vergütung.

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    Wortlaut im Programm
    Auszubildende leisten während ihrer praktischen Ausbildungszeit wertvolle Arbeit in Betrieben. Eine Vergütung ist gerechtfertigt. Link zum Original
  91. Familienfreundliche Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt werden geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Eine quantitativ und qualitativ verbesserte Kinderbetreuung ist der Schlüssel für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber gleichzeitig ist die Schaffung familienfreundlicher Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt ein wichtiges Ziel. Link zum Original
  92. Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll über Flexibilität und individuelle Lösungen statt staatlicher Zwangsmaßnahmen erreicht werden.

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    Wortlaut im Programm
    Um den Lebensplanungen der Frauen und Männer Rechnung zu tragen, die sich gesellschaftliches, berufliches und familiäres Engagement gleichermaßen wünschen, sind vor allem Flexibilität und kreative individuelle Lösungen gefragt - stall staatlicher Zwangsmaßnahmen: Link zum Original
  93. Ein flexiblerer Arbeitsmarkt ohne überzogene Schutzbestimmungen soll Eltern Voll- oder Teilzeitarbeit und vorübergehenden Ausstieg ermöglichen.

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    Wortlaut im Programm
    Eine höhere Flexibilität des Arbeitsmarktes unter Verzicht auf überzogene Schutzbestimmungen würde den (potenziellen) Eltern ermöglichen, entsprechend ihrer jeweiligen Lebenssituation Voll- oder Teilzeit zu arbeiten oder auch temporär aus der Arbeitswelt auszusteigen. Link zum Original
  94. Arbeitszeit und Arbeitsort werden weiter flexibilisiert, um Familie und Beruf zu vereinbaren.

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    Wortlaut im Programm
    Weitere Flexibilisierungen bei Arbeitszeit und Arbeitsort helfen dabei, familiäre Pflichten trotz der Berufstätigkeit zu erfüllen. Link zum Original
  95. Mit einem Bürgergeldkonzept wird besonders Alleinerziehenden der Einstieg in Teilzeitarbeit erleichtert, weil sich jeder selbst verdiente Euro lohnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wie in anderen Ländern will die FDP mit Hilfe des Bürgergeldkonzepts speziell Alleinerziehenden den Sprung in eine Teilzeiterwerbstätigkeit erleichtern: Sie könnten bei jedem selbstverdienten Euro sicher sein, ein höheres Einkommen zu behalten als ohne Arbeit. Link zum Original
  96. Teilanrechnungsmodelle auf die Sozialhilfe werden der Bezuschussung von Sozialversicherungsbeiträgen wie im Mainzer Modell vorgezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen, sind Teilanrechnungsmodelle 49 auf die heutige Sozialhilfe (Bürgergeld, Einstiegsgeld) sinnvoller als die Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Mainzer Modell). Link zum Original
  97. Familien werden während der Kindererziehungsphase in der Sozialversicherung entlastet.

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    Wortlaut im Programm
    Als Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung vom April 2001 sind Familien mit Kindern während der Erziehungsphase der Kinder (und nur während der Phase der Kindererziehung) in der Sozialversicherung dort zu entlasten, wo ihr Beitrag zur intergenerativen Kostenverteilung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Link zum Original
  98. Eine Staffelung der Sozialversicherungsbeiträge nach Kinderzahl wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte stärkere Berücksichtigung der Kindererziehung in der Sozialversicherung soll nicht durch eine Beitragsstaffelung nach Kinderzahl verwirklicht werden, sondern durch direkte Beitragszuschüsse an die Familien. Link zum Original
  99. Die Kindererziehung wird in der Sozialversicherung durch direkte Beitragszuschüsse an Familien berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte stärkere Berücksichtigung der Kindererziehung in der Sozialversicherung soll nicht durch eine Beitragsstaffelung nach Kinderzahl verwirklicht werden, sondern durch direkte Beitragszuschüsse an die Familien. Link zum Original
  100. Familienpolitische Leistungen werden als Transferleistungen von Versicherungsleistungen getrennt.

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    Wortlaut im Programm
    Familienpolitische Leistungen sind als Transferleistungen von Versicherungsleistungen zu trennen und aus allgemeinen Steuermilleln zu finanzieren. Link zum Original
  101. Familienpolitische Leistungen werden aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Familienpolitische Leistungen sind als Transferleistungen von Versicherungsleistungen zu trennen und aus allgemeinen Steuermilleln zu finanzieren. Link zum Original
  102. Die Arbeitsrechtsordnung wird umgebaut, um ältere Arbeitnehmer länger zu beschäftigen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Umbau der Arbeitsrechtsordnung ist daher erforderlich. Link zum Original
  103. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften werden durchforstet.

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    Wortlaut im Programm
    Schutzvorschriften sind zu durchforsten und die Subventionierung der Frühverrentung muss eingestellt werden zu Gunsten von Anreizen, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Link zum Original
  104. Es werden Anreize geschaffen, länger auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben.

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    Wortlaut im Programm
    Schutzvorschriften sind zu durchforsten und die Subventionierung der Frühverrentung muss eingestellt werden zu Gunsten von Anreizen, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Link zum Original
  105. Gesetzliche Altersgrenzen für berufliche Tätigkeiten werden überprüft und gegebenenfalls gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    Heute sind ältere Bürger ungleich aktiver und leistungsfähiger als früher. Daher sind auch gesetzliche Altersgrenzen für berufliche Tätigkeiten zu überprüfen und ggf. zu streichen. Link zum Original
  106. Der Umbau der Sozialsysteme zielt gleichermaßen auf Versorgungssicherheit, Beitragsstabilität und Generationengerechtigkeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Programm
    Der notwendige Umbau der Sozialsysteme muss Versorgungssicherheit, Beitragsstabilität und Generationengerechtigkeit in gleichem Maße zum Ziel haben. Link zum Original
  107. Sondervorschriften zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden überprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Sondervorschriften, die Menschen mit Behinderungen eigentlich die Arbeit erleichtern sollen, gehören vorurteilsfrei auf den Prüfstand. Link zum Original
  108. Neben Zuwanderung werden Ausbildung und Umschulung von in Deutschland lebenden Arbeitslosen zu benötigten Fachkräften gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    Dabei soll die Zuwanderung jedoch nicht allein dem Fachkräftemangel abhelfen; vielmehr setzt die FDP auf die Förderung der Ausbildung und Umschulung von in Deutschland lebenden Arbeitslosen zu benötigten Fachkräften. Link zum Original
  109. Eine zeitliche Verschiebung der Öffnung der Arbeitsmärkte für die Beitrittsländer wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 43 ·

    Wortlaut im Programm
    Die zeitliche Verschiebung der Öffnung der Arbeitsmärkte hält die FDP für falsch. Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen nicht behindert werden. Link zum Original
  110. Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit werden nicht behindert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 43 ·

    Wortlaut im Programm
    Die zeitliche Verschiebung der Öffnung der Arbeitsmärkte hält die FDP für falsch. Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen nicht behindert werden. Link zum Original
  111. Der Arbeitsmarkt wird liberalisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus fordert die FDP weitere Fortschritte in der Liberalisierung der Märkte, vor allem auch des Arbeitsmarktes, um die notwendigen Strukturanpassungen in einer sich globalisierenden Welt zu erleichtern. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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