Kitas
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 91
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 9
- In Krippen und Kindergärten soll eine hohe Qualität, insbesondere durch einen angemessenen Betreuungsschlüssel, gewährleistet werden.
- Sexualerziehung soll nicht im Kindergarten oder in der Grundschule stattfinden.
- Eine detaillierte Darstellung sexueller Praktiken in der Kindergartenpädagogik wird abgelehnt.
- Die Infragestellung des eigenen Geschlechts im Rahmen der Kindergartenpädagogik wird abgelehnt.
- Die Propagierung queerer Lebensweisen im Rahmen der Kindergartenpädagogik wird abgelehnt.
- Bei der Speisenversorgung in Kindergärten sollen nach Möglichkeit regionale Anbieter bevorzugt werden.
- In Kindergärten soll eine regionale, saisonale und gesunde Küche angeboten werden.
- Sexuelle Aufklärung soll nicht im Kindergarten oder in der Grundschule, sondern erst in der Pubertät erfolgen.
- Sport- und Bewegungsförderung soll stärker in den Alltag von Kindergärten und Schulen eingebunden werden.
CDU 234
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
BSW 12
Linke 27
Mehr Geld 6
- In die baulichen und konzeptionellen Voraussetzungen der Kindergartenträger wird weiter investiert.
- Fachkraft-Kind-Schlüssel und Bildungsqualität in Kindergärten werden weiter verbessert.
- Für mehr Kita-Personal werden Bezahlung und Arbeitsbedingungen verbessert.
- Der Leitungsdeckel in Kindergärten entfällt ganz, sodass große Einrichtungen bis zu zwei Leitungsstellen erhalten können.
- Kindergärten unter 50 Kindern erhalten 0,5 Vollbeschäftigungseinheiten für Leitungsaufgaben.
- Kindergärten mit 51 bis 99 Kindern erhalten eine volle Leitungsstelle.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
SPD 352
Mehr Geld 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3
- Der Mindestpersonalschlüssel für Kinder über drei Jahren wird vereinheitlicht und auf 1:12 festgelegt.
- Die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern richtet sich landesweit und trägerübergreifend nach dem TVöD.
- In Schulen und Kindergärten wird flächendeckend frühzeitig für psychische Probleme sensibilisiert.
Grüne 310
Mehr Geld 7
- Die Betreuungsqualität in Kindergärten wird unter anderem durch bessere Personalschlüssel verbessert.
- Der Personalschlüssel in Kindergärten wird weiter verbessert.
- Der Betreuungsschlüssel wird schrittweise auf 1:4 bei unter Dreijährigen und 1:9 bei über Dreijährigen verbessert.
- Kita-Leitungen werden durch mehr Zeitanteile und Mindeststellenanteile auch in kleinen Einrichtungen gestärkt.
- Für digitale Elternarbeit in Kindergärten werden Ressourcen geschaffen.
- Multiprofessionelle Teams werden vor allem in Kindergärten mit Multi-Problemlagen zum Standard.
- Förderprogramme für Kochen vor Ort und eine Strategie mit Caterern sollen gesundes, bezahlbares und regionales Bio-Essen in Kindergärten ermöglichen.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Ein „Zentrum frühe Bildung“ stärkt die Qualität der frühkindlichen Bildung und begleitet die Qualitätsentwicklung in Kindergärten.
- Fachberatungen für Kindergärten werden durch Neustrukturierung und bessere Finanzierung gestärkt.
- Die Programme „SprachKitas“ und „Vielfalt vor Ort erleben“ sowie die Eltern-Kind-Zentren werden erhalten und weiterentwickelt.
Mehr Pflichten 3
- Für Mensen, Kantinen, Schulen und Kindergärten der öffentlichen Hand wird eine Quote für regionale und Bio-Lebensmittel eingeführt.
- Der Aufbau durchgängiger Präventionsketten mit frühem Beginn unter Einbindung von Kindergärten und Schulen wird unterstützt.
- Die Gemeinschaftsverpflegung von Kitas über Schulen, Kantinen und Behörden bis zu Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern bietet gesundes Essen aus regionalen, ökologischen und klimagerechten Produkten.
FW 2
FDP 1314
Mehr Geld 4
- Investitionen in Kindergärten fließen künftig vorrangig in die Verbesserung des Personalschlüssels.
- Das Programm „Sprachkitas“ wird nach Ende des zweiten Projektzeitraums in die reguläre Kitafinanzierung überführt.
- Für die gemeinsame Betreuung braucht es qualifiziertes Personal und angemessene sächliche Ausstattung.
- Die befristeten Bundesprogramme zur Kitafinanzierung werden weitergeführt, um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu setzen.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Im frühkindlichen Bereich sollen multiprofessionelle Teams etabliert werden.
- Der Fachkräftebegriff im Kindergartengesetz wird erweitert, sodass etwa Fachkräfte der Kinderkrankenpflege im Kindergarten eingesetzt werden können.
- Für flächendeckende frühkindliche Bildung muss eine bedarfsdeckende moderne Infrastruktur vorhanden sein.
- Die Kindertagespflege wird neben den Kindergärten erhalten und gefördert.
- Die Zusammenarbeit aller kommunalen Bildungsakteure wird auch in der frühkindlichen Bildung gestärkt.
- Die Berechnungsverfahren der Kitafinanzierung werden transparenter und einfacher gestaltet.
- Der Aufbau kommunaler Bildungslandschaften mit zugehörigem Kindergarten wird gefördert.
- Kooperationsverträge zwischen Kitas und Schulen einerseits und Kultureinrichtungen, Kunst- und Musikschulen sowie Vereinen andererseits werden gefördert.
Weniger Pflichten 3
- Der Fachkräftebegriff im Kindergartengesetz wird erweitert, sodass etwa Fachkräfte der Kinderkrankenpflege im Kindergarten eingesetzt werden können.
- Das Konzept der Thüringer Eltern-Kind-Zentren wird durch weniger bürokratischen Aufwand für Kindergärten attraktiver gemacht.
- Der administrative Aufwand der Träger bei der Kindergartenfinanzierung wird deutlich reduziert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 126
Mehr Geld 3
- Die im Kindergartengesetz festgelegten Verbesserungen der personellen Ausstattung und der Rahmenbedingungen in Kindergärten werden ab dem 1.1.2025 schrittweise umgesetzt.
- Tagesmütter und Tagesväter sollen eine angemessene Vergütung und Berücksichtigung ihrer Sachkosten erhalten.
- Eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung für Nachwuchsprojekte soll Kooperationen zwischen Kindergärten, Schulen und Sportvereinen fördern.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die im Kindergartengesetz festgelegten Verbesserungen der personellen Ausstattung und der Rahmenbedingungen in Kindergärten werden ab dem 1.1.2025 schrittweise umgesetzt.
- Die Entwicklung von Kindergärten zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren wird evaluiert und gegebenenfalls ausgeweitet.
- Die Modellprojekte »Vielfalt vor Ort begegnen« und »Sprach-Kitas« werden evaluiert und gegebenenfalls ausgeweitet.
- Lehrmaterialien zur Landwirtschaft in Kindergärten, Schulen und Erwachsenenbildung werden fachlich geprüft.
Ohne klare Richtung 2
- Ein erweitertes Bildungsverständnis unter Einbindung aller Akteure von frühkindlicher Bildung bis zum lebenslangen Lernen sowie aus Kultur, Sozialbereich und Zivilgesellschaft wird vertreten.
- Bis 2026 wird ein Personalentwicklungskonzept 2035 für Kindergärten, Schulen und Hochschulen auf den Weg gebracht.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht