Ärzte und Psychotherapeuten
Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CDU und CSU00
CSU00
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 712
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 7
- Pubertätsblocker bei Minderjährigen werden verboten.
- Nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts bei Minderjährigen werden verboten.
- Die fachliche und sprachliche Qualifikation (Niveau C1) von medizinischem Fachpersonal muss uneingeschränkt dem deutschen Standard genügen.
- Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche ist unzulässig.
- Die Bewerbung und Verabreichung von Pubertätsblockern und Hormonen gilt als Kindeswohlgefährdung.
- Behandlungen zur Geschlechtsumwandlung finden nur unter strenger ärztlicher Betreuung und erst ab Volljährigkeit statt.
- Die Verwendung von Pubertätsblockern zur Einleitung einer Geschlechtsumwandlung wird verboten.
SPD 1210
Mehr Geld 3
- Vorbereitete Maßnahmen für die ambulante Versorgung wie die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte, erleichterte Gründung kommunaler MVZ, Advanced Practice Nurse, Gemeindeschwestern und bessere Hilfsmittelversorgung sollen umgesetzt werden.
- Die Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung soll Spielraum schaffen, um tarifgebundene Gehälter zu refinanzieren.
- Die Budgets für Hausärztinnen und Hausärzte werden abgeschafft.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Ordentliche Tarifverträge in Gesundheit und Pflege werden unterstützt.
- Eine bedarfsgerechte Personalausstattung wird bundeseinheitlich für alle Beschäftigtengruppen im Gesundheitswesen eingeführt.
- Zwischen den Gesundheitsberufen wird mehr Durchlässigkeit geschaffen.
- Die Ausbildungs- und Weiterbildungskapazitäten für Ärztinnen und Ärzte werden ausgebaut.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten mehr Freizeitausgleich, etwa durch eine verkürzte Wochenarbeitszeit.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 2
Grüne 257
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Das Patientenrechtegesetz wird weiterentwickelt, um Patientinnen und Patienten nach Behandlungsfehlern zu stärken und das Personal vor Organisationsfehlern zu schützen.
- Gegen Gewalt in der Geburtshilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert.
- Die diskriminierungssensible Weiterbildung von Beschäftigten in der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt wird gestärkt.
Weniger Pflichten 3
- Gesundheitsfachberufe und Vertragsärztinnen und -ärzte werden von unnötiger Bürokratie und überflüssigen Regressverfahren entlastet.
- Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche werden aus § 218 StGB herausgenommen und grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt.
- Der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase wird rechtmäßig.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
- Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit anderen Gesundheitsberufen wie Community Health Nurses, Hebammen und Pflegekräften wird vorangetrieben.
- Die Verteilung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte wird besser organisiert und enger mit der Krankenhausplanung der Länder verknüpft.
- In Gesundheitsregionen werden Verbünde von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Versorgungszentren geschaffen.
Linke 3
SSW 63
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 6
- Haus- und Zahnärzte sollen erste Anlaufstelle sein und an Fachärzte überweisen.
- Das Thema Behinderung wird systematisch in Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Gesundheitsberufe integriert.
- Menschen mit Behinderungen werden umfassend über ihre Behandlung informiert und aktiv in Entscheidungen eingebunden.
- Methoden der Unterstützten Kommunikation werden in die Ausbildung pädagogischer und medizinisch-therapeutischer Berufe aufgenommen.
- In Justiz, Polizei und Gesundheitswesen werden verpflichtende Fort- und Weiterbildungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt eingeführt.
- Geschlechterspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung werden fester Bestandteil der medizinischen Aus- und Weiterbildung.
BSW 14
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
FDP 224
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW 3714
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung wird gestärkt.
- Weiterbildung wird gefördert und die Einbindung von Assistenzärzten in Arztpraxen erleichtert.
- Ärzte, Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal werden besser vor Übergriffen durch Patienten oder Angehörige geschützt.
- Angreifer auf helfendes Personal im Gesundheitswesen müssen harte Konsequenzen fürchten.
- In Kliniken und Rettungsdienst werden strukturelle Missstände angegangen und die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz sichergestellt.
- Die Niederlassung von Ärzten wird gefördert und die stationäre Versorgung aufrechterhalten.
- Grundversorger mit breiter Ausbildung werden gefördert.
- In der medizinischen Versorgung Tätige werden stärker in die Versorgungsplanung einbezogen.
- Ärzte erhalten Rechtssicherheit, wenn sie über ihr Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen informieren.
- In der therapeutischen, ärztlichen und zahnärztlichen Aus- und Weiterbildung wird gezielter über die Bedürfnisse der LGBTQ-Community aufgeklärt.
- Das Personal medizinischer Einrichtungen wird speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschult.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Die Ausbildung des medizinischen Personals wird am Bedarf ausgerichtet.
- Mit den Kammern wird an einer bedarfsgerechten ärztlichen Ausbildung gearbeitet.
- Die Gebührenordnung für Zahnärzte wird angepasst.
- Das Berufsbild des Zahnarztes wird attraktiver gemacht.
- Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachkräfte rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und erstes Lebensjahr wird etwa durch runde Tische verbessert.
Mehr Pflichten 3
- Der Erklärung zur Organspende geht eine fundierte Information durch den Hausarzt oder einen behandelnden Arzt voraus.
- Das Thema Trans wird in ärztlichen und therapeutischen Curricula verankert.
- Medizinische Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen mit transgeschlechtlicher Identität erfolgen nur nach intensiver fachkundiger Beratung.
Koalitionsvertrag 3514
Mehr Geld 4
- Eine Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten in unterversorgten Gebieten wird geprüft.
- Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst werden sozialversicherungsfrei gestellt.
- Bei der Regressprüfung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte wird eine Bagatellgrenze von 300 Euro eingeführt.
- Regresse für Hausärzte bei der psychosomatischen Grundversorgung werden abgeschafft.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Der strafrechtliche Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten und Angehörigen der Gesundheitsberufe wird verschärft.
- Die medizinische Weiterbildung wird gestärkt.
- Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen werden verbessert.
- Mehr Ärztinnen und Ärzte können ihre Weiterbildung in Allgemeinmedizin in einer Arztpraxis absolvieren, zwei pro Weiterbilder.
- Die Weiterbildungskapazitäten für Kinderärztinnen und Kinderärzte werden ausgebaut.
- Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Gesundheitsprofessionen werden gestärkt.
- KI-unterstützte Behandlungs- und Pflegedokumentation wird ermöglicht.
Weniger Pflichten 4
- Der Quartalsbezug in der ärztlichen Vergütung wird flexibilisiert, um neuen Patienten besseren Zugang zu verschaffen.
- Dokumentationspflichten und Kontrolldichten im Gesundheitswesen werden durch ein Bürokratieentlastungsgesetz massiv verringert.
- Bei der Regressprüfung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte wird eine Bagatellgrenze von 300 Euro eingeführt.
- Verschreibung und Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln gegenüber den Krankenkassen werden wesentlich vereinfacht.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
- Ein verbindliches Primärarztsystem mit freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte wird eingeführt.
- Primärärzte oder die Rufnummer 116 117 stellen den Bedarf für einen Facharzttermin fest und legen einen verbindlichen Zeitkorridor als Termingarantie fest.
- Eine Notversorgung durch Psychotherapeuten wird eingeführt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht