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Der Vertrag enthält 105 von 1.816 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 105
  1. Die Landesregierung will das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns stärken und neu gewinnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien wollen durch ihr Handeln dazu beitragen, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und in die Motive der politisch Verantwortlichen zu stärken und neu zu gewinnen. Link zum Original
  2. Partizipation und Transparenz werden weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir Partizipation und Transparenz weiter stärken. Link zum Original
  3. Menschenrechte und Werte der freiheitlichen Gesellschaft werden entschlossen gegen populistische Stimmungsmache und ideologische Hetze verteidigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiheit ist für uns ein Grundwert. Aus ihr erwächst für uns die bleibende Verpflichtung, die Menschenrechte und die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft entschlossen gegen populistische Stimmungsmache und ideologische Hetze zu verteidigen. Link zum Original
  4. Eine lebendige und bürgernahe Demokratie wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für eine lebendige und bürgernahe Demokratie ein. Link zum Original
  5. Das Parlament soll Forum für eine lebendige Diskussionskultur und offenen Meinungsaustausch sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Parlament als Herzstück unserer Demokratie soll das Forum für eine lebendige Diskussionskultur und den offenen Meinungsaustausch bieten. Link zum Original
  6. Partizipation und Dialog mit den Bürgern werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Partizipation und den Dialog mit unserer Bürgerinnen und Bürgern wollen wir stärken und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöhen. Link zum Original
  7. Die Transparenz demokratischer Entscheidungen wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Partizipation und den Dialog mit unserer Bürgerinnen und Bürgern wollen wir stärken und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöhen. Link zum Original
  8. Die direkten Beteiligungsrechte werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig, dass eine Evaluation direkter Beteiligungsrechte und eine Angleichung an den bundesdeutschen Durchschnitt erforderlich sind. Link zum Original
  9. Die direkten Beteiligungsrechte werden an den bundesdeutschen Durchschnitt angeglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig, dass eine Evaluation direkter Beteiligungsrechte und eine Angleichung an den bundesdeutschen Durchschnitt erforderlich sind. Link zum Original
  10. Das eigene politische Reden und Handeln wird selbstkritisch darauf geprüft, ob es Bürger für politische Mitwirkung interessiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen es daher auch als unsere Aufgabe an, unser eigenes Reden und Handeln selbstkritisch daraufhin zu prüfen, inwieweit wir damit die Bürgerinnen und Bürger für Politik und politische Mitwirkung interessieren. Link zum Original
  11. Auf Bedrohungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wird mit mehr Demokratie und Transparenz geantwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Antwort auf Bedrohungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie auf Ausgrenzung ist mehr und nicht weniger Demokratie und Transparenz. Link zum Original
  12. Auf Bedrohungen der Demokratie wird mit mehr konstruktivem Streit um die besten Ideen geantwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Antwort heißt mehr und nicht weniger Auseinandersetzung und konstruktiver Streit um die besten Ideen für unser Land. Link zum Original
  13. Die Landesregierung will das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln stärken und wiederherstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien wollen durch ihr Handeln dazu beitragen, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und in die Motive der politisch Verantwortlichen zu stärken bzw. wiederherzustellen. Link zum Original
  14. Parteien und Gruppen, die das Klima vergiften und Menschen gegeneinander ausspielen, wird Widerstand entgegengesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Solchen Parteien und Gruppen, die das Klima in unserem Land vergiften und Menschen gegeneinander ausspielen, gilt deshalb unser Widerstand. Link zum Original
  15. Was Einzelne selbst tun können, wird ihnen nicht von oben vorgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch deshalb soll unser eigenes Handeln stets vom Grundsatz der Subsidiarität geprägt sein: Was vor Ort geregelt werden kann, soll vor Ort und nicht zentral geregelt werden. Was die oder der Einzelne tun kann, soll ihr oder ihm nicht von „oben“ vorgeschrieben werden. Link zum Original
  16. Das politische System soll mit den Möglichkeiten des Landes einfacher, verständlicher und lebendiger werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die kommenden fünf Jahre nutzen, um gemeinsam an der Ausgestaltung von Demokratie zu arbeiten. Dazu werden wir die dem Land zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, das politische System einfacher, verständlich und lebendiger zu machen. Link zum Original
  17. Hürden der Beteiligung an politischen Prozessen werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel der Koalitionspartner ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Hürden der Beteiligung an politischen Prozessen abzubauen, damit Demokratie erlebbar wird. Link zum Original
  18. Die direktdemokratischen Elemente werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich deshalb darin einig, die bestehenden direktdemokratischen Elemente mit dem Ziel einer Angleichung an den bundesrepublikanischen Schnitt zu evaluieren und anzupassen. Link zum Original
  19. Die direktdemokratischen Elemente werden an den bundesweiten Durchschnitt angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich deshalb darin einig, die bestehenden direktdemokratischen Elemente mit dem Ziel einer Angleichung an den bundesrepublikanischen Schnitt zu evaluieren und anzupassen. Link zum Original
  20. Die Reformen des Verfassungs- und Parlamentsrechts werden weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bisherigen Reformen weiterführen und werden bis spätestens 2017 eine Parlamentsreform anstoßen, die für lebendigere Plenardebatten, mehr Transparenz und ein bürgernäheres Landesparlament sorgen soll. Link zum Original
  21. Bis spätestens 2017 wird eine Parlamentsreform für lebendigere Debatten, mehr Transparenz und ein bürgernäheres Landesparlament angestoßen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bisherigen Reformen weiterführen und werden bis spätestens 2017 eine Parlamentsreform anstoßen, die für lebendigere Plenardebatten, mehr Transparenz und ein bürgernäheres Landesparlament sorgen soll. Link zum Original
  22. Eine lebendige und bürgernahe Demokratie wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für eine lebendige und bürgernahe Demokratie ein. Link zum Original
  23. Das Parlament soll Forum für eine lebendige Diskussionskultur und offenen Meinungsaustausch sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Parlament als Herzstück unserer Demokratie soll das Forum für eine lebendige Diskussionskultur und den offenen Meinungsaustausch bieten. Link zum Original
  24. Partizipation und Dialog mit den Bürgern werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Partizipation und den Dialog mit unserer Bürgerinnen und Bürgern wollen wir stärken und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöhen. Link zum Original
  25. Die Transparenz demokratischer Entscheidungen wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Partizipation und den Dialog mit unserer Bürgerinnen und Bürgern wollen wir stärken und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöhen. Link zum Original
  26. Geprüft wird, wie die Arbeit von Landtag und Landesregierung besser öffentlich dargestellt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir insgesamt prüfen, wie die Arbeit des Landtags und der Landesregierung noch besser in der Öffentlichkeit dargestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozessen ausgebaut werden können. Link zum Original
  27. Geprüft wird, wie Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger an Entscheidungsprozessen ausgebaut werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir insgesamt prüfen, wie die Arbeit des Landtags und der Landesregierung noch besser in der Öffentlichkeit dargestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozessen ausgebaut werden können. Link zum Original
  28. Die interkulturelle Kompetenz in Behörden, Institutionen und Bildungseinrichtungen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verwaltungskultur und -struktur muss der kulturellen Vielfalt Rechnung tragen. Deshalb werden wir die interkulturelle Kompetenz in Behörden, Institutionen und Bildungseinrichtungen stärken. Link zum Original
  29. Sprachliche Fortbildung des Personals in Landes- und Kommunalverwaltung wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen, wenn sich das Personal in der Landes- und Kommunalverwaltung sprachlich weiter fortbildet. Link zum Original
  30. Der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung soll ihrem Anteil an den Erwerbstätigen entsprechen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben einen Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung an, der dem Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen im Land entspricht. Link zum Original
  31. Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) bleibt zentrale Bündelungsbehörde der Landesverwaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zum Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle (Saale) als zentrale Bündelungsbehörde der Landesverwaltung. Link zum Original
  32. Die personelle und sachliche Ausstattung der Landesverwaltung wird den gestiegenen Aufgaben und Anforderungen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die personelle und sachliche Ausstattung der Landesverwaltung ist dem erweiterten Aufgabenbereich und gestiegenen sachlichen und rechtlichen Anforderungen angemessen anzupassen. Link zum Original
  33. Ein Open-Government-Gesetz für das Land wird geplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir planen darüber hinaus ein Open-Government-Gesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Link zum Original
  34. Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Informationszugangsgesetz zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln. Link zum Original
  35. Die Gebühren-Obergrenze für Informationszugang wird deutlich herabgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gebühren-Obergrenze wird deutlich herabgesetzt. Link zum Original
  36. Eine Geringwertigkeitsgrenze von 50 Euro wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ferner wird eine Geringwertigkeitsgrenze von 50 Euro eingeführt. Link zum Original
  37. Ein Informationsregister für Landesbehörden wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Informationsregister für Landesbehörden wird eingeführt. Link zum Original
  38. Ab 2017 wird im Verbund mit anderen Landesarchiven ein elektronisches Archiv im Landesarchiv aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beschließen als Konsequenz aus der immer umfassenderen Einführung der elektronischen Akte bzw. des elektronischen Dokumentenmanagements in der Landesverwaltung in Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtung den Aufbau des elektronischen Archivs im Landesarchiv Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2017 im Verbund mit weiteren Landesarchiven. Link zum Original
  39. Landes- und Landesdienstflagge werden zu einer einheitlichen Flagge für Sachsen-Anhalt zusammengelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine einheitliche Flagge für Sachsen-Anhalt und damit eine Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge. Link zum Original
  40. Das Landeswappen wird stärker geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Landeswappen stärker schützen. Link zum Original
  41. Direkte Beteiligungsrechte werden in dieser Legislaturperiode evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig, dass eine Evaluation direkter Beteiligungsrechte und eine Angleichung an den bundesdeutschen Durchschnitt innerhalb dieser Legislaturperiode erforderlich sind. Link zum Original
  42. Die Regelungen zu direkten Beteiligungsrechten werden an den bundesdeutschen Durchschnitt angeglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig, dass eine Evaluation direkter Beteiligungsrechte und eine Angleichung an den bundesdeutschen Durchschnitt innerhalb dieser Legislaturperiode erforderlich sind. Link zum Original
  43. Gesetze und Verordnungen des Landes werden künftig elektronisch verkündet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Gesetz- und Verordnungsgebung effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten, werden wir Gesetze und Verordnungen in Sachsen-Anhalt künftig elektronisch verkünden. Link zum Original
  44. Für den öffentlichen Dienst wird schrittweise das anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir schrittweise das anonymisierte Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst einführen. Link zum Original
  45. Geprüft wird ein verfassungskonformes Paritégesetz für Kandidierendenlisten auf kommunaler und Landesebene.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um eine paritätische Besetzung von Kandidierenden-Listen zu erreichen, wollen wir prüfen, ob ein verfassungskonformes Paritégesetz auf den Weg gebracht werden kann, das Regelungen sowohl für die kommunale Ebene als auch die Landesebene enthält. Link zum Original
  46. Die Landesverfassung wird um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Landesverfassung um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen. Link zum Original
  47. Der öffentliche Dienst wird schrittweise attraktiver ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt dauerhaft sicherzustellen, werden wir den öffentlichen Dienst schrittweise attraktiver ausgestalten. Link zum Original
  48. Die Beamtenbesoldung wird 2016 an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Beamtenbesoldung wird noch in 2016 im Haushaltsvollzug entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation angepasst. Link zum Original
  49. Die Kostendämpfungspauschale für Beihilfe und Heilfürsorge wird zum 1. Januar 2017 gestrichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kostendämpfungspauschale für die Beihilfe und die Heilfürsorge wird zum 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen. Link zum Original
  50. Ab 2017 erhalten Beamte bis Besoldungsgruppe A 8 eine Jahressonderzuwendung von 600 Euro.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Jahressonderzuwendung wird ab dem Jahr 2017 eine Pauschale für die Besoldungsgruppen o bis A 8 von 600,00 Euro, o ab A 9 von 400,00 Euro sowie o für Anwärter und Versorgungsempfänger von 200,00 Euro gezahlt. Link zum Original
  51. Ab 2017 erhalten Beamte ab Besoldungsgruppe A 9 eine Jahressonderzuwendung von 400 Euro.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Jahressonderzuwendung wird ab dem Jahr 2017 eine Pauschale für die Besoldungsgruppen o bis A 8 von 600,00 Euro, o ab A 9 von 400,00 Euro sowie o für Anwärter und Versorgungsempfänger von 200,00 Euro gezahlt. Link zum Original
  52. Ab 2017 erhalten Anwärter und Versorgungsempfänger eine Jahressonderzuwendung von 200 Euro.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Jahressonderzuwendung wird ab dem Jahr 2017 eine Pauschale für die Besoldungsgruppen o bis A 8 von 600,00 Euro, o ab A 9 von 400,00 Euro sowie o für Anwärter und Versorgungsempfänger von 200,00 Euro gezahlt. Link zum Original
  53. Tarifabschlüsse werden ohne zeitliche Verschiebung in die Besoldung übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten werden künftig ohne zeitliche Verschiebung besoldungsrechtlich umgesetzt. Link zum Original
  54. Das Land bleibt in der Tarifgemeinschaft der Länder.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vertragspartner bekennen sich ausdrücklich zum Verbleib in der Tarifgemeinschaft der Länder. Link zum Original
  55. Die Ende 2016 auslaufenden landesbezogenen Tarifverträge zur Altersteilzeit und Teilzeit werden nicht verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landesbezogenen Tarifverträge zur Altersteilzeit (TV ATZ LSA, TV ATZ-F LSA) und zur Teilzeit (Teilzeit-TV LSA, Teilzeit-TV Schulen LSA 2014), die am 31. Dezember 2016 auslaufen, werden nicht verlängert. Link zum Original
  56. Die Versorgungslücke kommunaler Wahlbeamter der ersten Stunde wird durch Anerkennung ihrer Angestelltenzeiten geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daneben werden wir die Versorgungslücke der kommunalen Wahlbeamten „der ersten Stunde“ schließen, in dem ihre damaligen Zeiten im Angestelltenverhältnis versorgungswirksam anerkannt werden. Link zum Original
  57. Das Personalvertretungsgesetz wird moderner und flexibler ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner vereinbaren, das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf den Personalabbau und die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen moderner und flexibler auszugestalten. Link zum Original
  58. Die Freistellungsgrenze für Personalratsmitglieder wird von 300 auf 250 Beschäftigte gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabsetzen, Link zum Original
  59. Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte wird als Beratungsgremium gesetzlich verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz verankern und Link zum Original
  60. Die Wahl des Personalratsvorstands wird so gestaltet, dass alle im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleich berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    die Wahl des Vorstandes des Personalrats gerechter ausgestalten, indem alle im Personalrat vertretenden Gruppen chancengleich berücksichtigt werden. Link zum Original
  61. Das Personalentwicklungskonzept der Landesverwaltung wird bis Ende 2020 auf eine Zielzahl von 18,7 Beschäftigten je 1.000 Einwohner ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, das Personalentwicklungskonzept auf der Grundlage einer Zielzahl von 18,7 je 1.000 Einwohner bis Ende des Jahres 2020 neu auszurichten. Link zum Original
  62. Durch die Bildung von Budgets werden Anreize zur Steuerung des Personalbedarfs geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anreize zur Steuerung des Personalbedarfs durch die Bildung von Budgets geschaffen werden, Link zum Original
  63. Die Fachministerien können befristete Stellen entfristen.

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    Wortlaut im Vertrag
    befristete Stellen durch die Fachministerien entfristet werden können und Link zum Original
  64. Jeder Beschäftigte wird mit einer Stelle im Stellenplan untersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    jeder Beschäftigte mit einer Stelle im Stellenplan untersetzt wird. Link zum Original
  65. Das Landesverwaltungsamt bleibt als Bündelungsbehörde die zentrale Landesbehörde für die operative Aufgabenerledigung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesverwaltungsamt als Bündelungsbehörde soll weiterhin die zentrale Landesbehörde für die operative Aufgabenerledigung sein. Link zum Original
  66. Die Fachkapitelstellen werden aufgelöst und in das Haushaltskapitel 0310 integriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fachkapitelstellen sind aufzulösen und in das Kapitel 0310 zu integrieren. Link zum Original
  67. Grundsätzliche Strukturänderungen des Landesverwaltungsamts werden in der Staatssekretärskonferenz abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stimmen sich in der Staatssekretärskonferenz über grundsätzliche Strukturänderungen der Bündelungsbehörde ab, um flexibel auf neue Bedingungen zu reagieren und stets eine effiziente Aufgabenerledigung im Landesverwaltungsamt zu gewährleisten. Link zum Original
  68. Fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche werden grundsätzlich auf einer Behördenebene gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche grundsätzlich auf einer Behördenebene zu bündeln sind. Link zum Original
  69. Die Einführung einer dualen Fachhochschulausbildung für die Laufbahngruppe 2, erstes Eingangsamt, wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden daher die Einführung einer entsprechenden dualen Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 erstes Eingangsamt prüfen. Link zum Original
  70. Das Landesverwaltungsamt ist der zentrale Dienstleister für die Umsetzung förderpolitischer Maßnahmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für die Realisierung förderpolitischer Maßnahmen sehen die Koalitionspartner das Landesverwaltungsamt als ihren zentralen Dienstleister an. Link zum Original
  71. Die Aufgaben von Investitionsbank und Landesverwaltungsamt werden klarer voneinander abgegrenzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 46 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Effizienz bei der Umsetzung förderpolitischer Maßnahmen weiter zu verbessern, soll eine klarere Aufgabenabgrenzung zwischen Investitionsbank und Landesverwaltungsamt vorgenommen werden. Link zum Original
  72. Die Transparenz politischer Prozesse wird durch Informationsangebote wie das Informationssystem Sachsen-Anhalt verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, die Transparenz politischer Prozesse durch Informationsangebote für Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen, Verwaltung und Landtag zu verbessern wie zum Beispiel im Informationssystem Sachsen-Anhalt (ISA). Link zum Original
  73. Gesundheitlicher und wirtschaftlicher Verbraucherschutz werden in einem Ministerium gebündelt und in dessen Bezeichnung sichtbar gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kernbereiche der Verbraucherpolitik, der gesundheitsbezogene Verbraucherschutz bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sowie der wirtschaftliche Verbraucherschutz sollten in einem Ressort gebündelt und dies nach Außen durch entsprechende Ministeriumsbezeichnung erkennbar gemacht werden. Link zum Original
  74. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird gestärkt und personell sowie technisch besser ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch, das Landesamt für Verbraucherschutz als leistungsfähige, interdisziplinäre Behörde zu stärken und dessen personelle und technische Ausstattung weiter zu verbessern. Link zum Original
  75. Bürokratie wird weiter abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Bürokratie weiter abbauen und den Ausbau der Vernetzung von Wissenschaft und Unternehmen vorantreiben, um die Innovationskraft zu stärken und langfristig benötigte Fachkräfte zu binden. Link zum Original
  76. Die Landesregierung tritt als transparente Dienstleisterin gegenüber Unternehmen und Bürgern auf.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Landesregierung soll als transparente Dienstleisterin gegenüber den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern auftreten. Link zum Original
  77. Ein Maßnahmenkatalog zur Entbürokratisierung wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir einen Maßnahmenkatalog zur Entbürokratisierung erstellen. Link zum Original
  78. Standards der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung werden auf ein notwendiges Maß beschränkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Standards der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung auf ein notwendiges Maß beschränken und bestehende Gesetze und Verordnungen auf ihre grundsätzliche Wirtschaftsfreundlichkeit und Nachhaltigkeit prüfen. Link zum Original
  79. Bestehende Gesetze und Verordnungen werden auf Wirtschaftsfreundlichkeit und Nachhaltigkeit geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Standards der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung auf ein notwendiges Maß beschränken und bestehende Gesetze und Verordnungen auf ihre grundsätzliche Wirtschaftsfreundlichkeit und Nachhaltigkeit prüfen. Link zum Original
  80. Für die Bescheidung von Anträgen gelten feste und transparente Fristen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird feste und transparente Fristen zur Bescheidung von Anträgen geben. Link zum Original
  81. Gesetze und Verordnungen werden, wo möglich und sinnvoll, befristet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dort wo es möglich und sinnvoll ist, wollen wir Gesetze und Verordnungen befristen, von einem Antrags- zu einem Anzeigeverfahren übergehen und klare Regelungen zur Auftraggeberhaftung schaffen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten. Link zum Original
  82. Antragsverfahren werden, wo möglich, durch Anzeigeverfahren ersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dort wo es möglich und sinnvoll ist, wollen wir Gesetze und Verordnungen befristen, von einem Antrags- zu einem Anzeigeverfahren übergehen und klare Regelungen zur Auftraggeberhaftung schaffen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten. Link zum Original
  83. Klare Regelungen zur Auftraggeberhaftung werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dort wo es möglich und sinnvoll ist, wollen wir Gesetze und Verordnungen befristen, von einem Antrags- zu einem Anzeigeverfahren übergehen und klare Regelungen zur Auftraggeberhaftung schaffen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten. Link zum Original
  84. Für neue Regulierungen gilt eine One-in-one-out-Regel mit gleichwertiger Entlastung an anderer Stelle.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die gesetzliche Kostenflut im Falle einer erforderlichen neuen Regulierung, eine gleichwertige Entlastung durch den Wegfall einer Regelung an anderer Stelle vornehmen (One in, One out-Regel). Link zum Original
  85. Verwaltungsabläufe werden digitalisiert, um den bürokratischen Aufwand der Wirtschaft zu verringern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Aufwand für die Wirtschaft entbürokratisieren, indem wir Verwaltungsabläufe digitalisieren. Link zum Original
  86. Die Entbürokratisierung im ländlichen Raum wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 102 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum müssen sich zukunftsfähig ausrichten und weiterentwickeln. Dazu gehört es, im ländlichen Raum keine weitere Erhöhung von Standards der Daseinsvorsorge im kommunalrechtlichen Sinn, wie z. B. hinsichtlich der Ausstattungsvorschriften von Kindertagesstätten zuzulassen und die Entbürokratisierung voranzutreiben. Link zum Original
  87. Zur Sicherung der Versorgungsstrukturen werden nach Möglichkeit Standards angepasst und Vorgaben vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Versorgungsstrukturen in ganz Sachsen-Anhalt und insbesondere im ländlichen Raum sind zukunftsfähig auszurichten und weiterzuentwickeln. Dazu gehört es auch, nach Möglichkeit Standards anzupassen und Vorgaben zu vereinfachen. Link zum Original
  88. Zur Verkürzung von Bauzeiten wird geprüft, ob landesrechtliche Regelungen zum Baulärmschutz geändert werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Bauzeit zu minimieren, werden die Koalitionspartner prüfen, ob landesgesetzliche Regelungen bezüglich des Baulärmschutzes geändert werden können. Link zum Original
  89. Zusätzliche landesrechtliche Anforderungen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden auf ein Mindestmaß beschränkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 135 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der steigenden Anforderungen bei der Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) werden wir die zusätzlichen landesrechtlichen Anforderungen für diese Fonds auf ein Mindestmaß beschränken. Link zum Original
  90. Zeitnah wird ein E-Government-Gesetz des Landes erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 140 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir nehmen diese Herausforderung für Sachsen-Anhalt an und werden zeitnah ein E-Government-Gesetz auf Landesebene erarbeiten. Link zum Original
  91. Das Landesportal www.sachsen-anhalt.de wird als Klammer für E-Government-Angebote, ein Open-Data-Portal und Social-Media-Angebote des Landes genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Landesportal www.sachsen-anhalt.de als inhaltliche Klammer für die E-Government-Angebote des Landes, für ein Open-Data-Portal und Social-Media-Angebote des Landes nutzen. Neben der Darstellung öffentlichkeitsrelevanter Informationen aus den Politikfeldern des Landes soll es als leistungsfähiges, transparentes und mehrwertorientiertes Angebot zu Verfügung stehen, das Verwaltungsprozesse abbildet und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger eröffnet. Link zum Original
  92. Das Landesportal bildet Verwaltungsprozesse ab und eröffnet Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Landesportal www.sachsen-anhalt.de als inhaltliche Klammer für die E-Government-Angebote des Landes, für ein Open-Data-Portal und Social-Media-Angebote des Landes nutzen. Neben der Darstellung öffentlichkeitsrelevanter Informationen aus den Politikfeldern des Landes soll es als leistungsfähiges, transparentes und mehrwertorientiertes Angebot zu Verfügung stehen, das Verwaltungsprozesse abbildet und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger eröffnet. Link zum Original
  93. Behördenangelegenheiten können künftig auch online erledigt werden, soweit gesetzlich möglich und datenschutzgerecht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Behördenangelegenheiten in Zukunft auch online erledigt werden können, soweit dies gesetzlich möglich und der Schutz persönlicher Daten gewährleistet ist. Link zum Original
  94. Die E- und Open-Government-Strategie des Landes setzt auf technische und kommunikative Offenheit und Barrierefreiheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Government-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt setzt auf technische wie kommunikative Offenheit und auf Barrierefreiheit. Link zum Original
  95. Die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung werden weiter genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung wollen wir weiter nutzen und evaluieren das Informationszugangsgesetz, um es zu einem Transparenzgesetz weiter zu entwickeln. Link zum Original
  96. Das Informationszugangsgesetz wird evaluiert und zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung wollen wir weiter nutzen und evaluieren das Informationszugangsgesetz, um es zu einem Transparenzgesetz weiter zu entwickeln. Link zum Original
  97. Der Bereich Kultur wechselt vom Kultusministerium in die Staatskanzlei.

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    Wortlaut im Vertrag
    aus dem Kultusministerium geht der Bereich Kultur in die Staatskanzlei. Link zum Original
  98. Das Referat für Breitbandversorgung und Digitalisierungsprojekte wechselt aus der Staatskanzlei in das neue Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    aus der Staatskanzlei geht das Referat „Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt, Digitalisierungsprojekte“ in das neue Ministerium Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Link zum Original
  99. Das Programm „Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit“ wechselt vom Kultusministerium in das neue Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.

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    Wortlaut im Vertrag
    das Programm „Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit“ geht aus dem Kultusministerium an das neue Ministerium Arbeit, Soziales und Integration. Link zum Original
  100. Der Bereich Integrationslotsen und Sprachförderung wechselt vom Innenministerium in das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.

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    Wortlaut im Vertrag
    aus dem Ministerium Inneres und Sport geht der Bereich Integrationslotsen und Sprachförderung (Referat 34.4) ebenfalls an das Ministerium Arbeit, Soziales und Integration. Link zum Original
  101. Der Bereich Fachkräftesicherung wechselt aus der Staatskanzlei in das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.

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    Wortlaut im Vertrag
    aus der Staatskanzlei geht der Bereich Fachkräftesicherung auch an das Ministerium Arbeit, Soziales und Integration. Link zum Original
  102. Energiepolitik, Energieaufsicht und -regulierung sowie die Zuständigkeit für die Landesenergieagentur wechseln in das neue Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie.

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    Wortlaut im Vertrag
    an das neue Ministerium Umwelt, Landwirtschaft und Energie geht das Referat Energiepolitik, Energiestrukturentwicklung und Energieberatung, die Energieaufsicht und Energieregulierung aus dem Referat 16 und die fachliche Zuständigkeit für die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) aus dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft. Link zum Original
  103. Das Personal wechselt zum Stichtag 1. April 2016 in die neu zuständigen Ressorts.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Stichtag für den Übergang des Personals ist der 1. April 2016. Link zum Original
  104. Für 2016 genehmigt das Finanzministerium je Ministerium bis zu sieben befristete externe Neueinstellungen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für das Jahr 2016 sind durch das Ministerium der Finanzen Anträge auf bis zu sieben befristete externe Neueinstellungen pro Ministerium zu genehmigen. Link zum Original
  105. Die Personalhoheit für Bedienstete bis Besoldungsgruppe A16 beziehungsweise Entgeltgruppe 15Ü üben die Ressorts aus.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Personalhoheit für Bedienstete bis zur Besoldungsgruppe A16 bzw. Entgeltgruppe 15Ü wird durch die Ressorts ausgeübt. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8, Grüne ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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