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Der Vertrag enthält 92 von 1.816 Forderungen zu „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 92
  1. Angestrebt wird eine nachhaltige Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung, die zum Erhalt lebenswerter ländlicher Räume beiträgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine nachhaltige Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt und artgerechte Tierhaltung betreibt. Link zum Original
  2. Land- und Forstwirtschaft gelten als tragende Säule des ländlichen Raums.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen in der Land- und Forstwirtschaft eine tragende Säule des ländlichen Raums. Link zum Original
  3. Ein bundesweit einheitliches System zur Information über Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen ein. Link zum Original
  4. Die Einhaltung von Tierschutzstandards wird durch Kontrollen konsequent überwacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden durch Kontrollen die konsequente Einhaltung von Tierschutzstandards überwachen sowie die Kennzeichnung unserer Lebensmittel nach Herstellungsverfahren verbessern. Link zum Original
  5. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln nach Herstellungsverfahren wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden durch Kontrollen die konsequente Einhaltung von Tierschutzstandards überwachen sowie die Kennzeichnung unserer Lebensmittel nach Herstellungsverfahren verbessern. Link zum Original
  6. Eine möglichst hohe regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel unserer Politik ist es daher, eine möglichst hohe regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum zu gewährleisten und ihn so weiterhin als attraktives Lebensumfeld für alle Generationen zu erhalten. Link zum Original
  7. Harte Standortfaktoren wie Infrastruktur und weiche wie Ehrenamt und Freizeitangebote im ländlichen Raum werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dies zu garantieren, ist es wichtig, dass wir einerseits die harten Standortfaktoren wie Infrastruktur und andererseits die weichen Standortfaktoren wie das Ehrenamt und Freizeitangebote auch in Zukunft unterstützen. Link zum Original
  8. Die Versorgungs-, Erholungs- und Ausgleichsfunktionen des ländlichen Raums werden nachhaltig gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Erhalt, die Weiterentwicklung und die nachhaltige Sicherung der Versorgungs-, Erholungs- und Ausgleichsfunktionen des ländlichen Raumes müssen gesichert werden. Link zum Original
  9. Mobilität, medizinische Versorgung, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und eine Grundversorgung werden im ländlichen Raum gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aber auch die Sicherung von Mobilität, medizinischer Versorgung, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und eine Grundversorgung mit Waren- und Dienstleistungen sind zu gewährleisten. Link zum Original
  10. Initiativen für Dorfgemeinschaftsläden in Orten ohne Einzelhandel werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden nachhaltige Initiativen unterstützen, die sich in Orten ohne Einzelhandelsgeschäfte für die Einrichtung von Dorfgemeinschaftsläden engagieren. Link zum Original
  11. ELER-Mittel und Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden voll genutzt und kofinanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die EU-Fördermittel im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zu dem auch LEADER gehört, sowie die Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), werden für Sachsen-Anhalt voll genutzt. Daher wird auch die dafür notwendige Kofinanzierung gesichert. Link zum Original
  12. Freiwillige Leistungen wie die Leader-Aktionsgruppen werden dauerhaft und unbürokratisch unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwillige Leistungen werden wir dauerhaft und unbürokratisch unterstützen, so z. B. die Leader-Aktionsgruppen. Link zum Original
  13. Die in der Programmierung festgelegten Ziele der aktuellen Förderperiode werden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen die in der Programmierung festgelegten Ziele der aktuellen Förderperiode um. Link zum Original
  14. Innovative Modellprojekte wie das „Digitale Dorf“ werden gefördert und erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonders innovative Lösungen sollen gefördert werden. Dabei sollen Modellprojekte, wie das „Digitale Dorf“ erprobt und optimiert werden. Dies umfasst z. B. die digitalen Möglichkeiten in (Tele-)Medizin, Pflege, Logistik, Transport und Bürgerservice. Link zum Original
  15. Modellvorhaben zu Familienfreundlichkeit und Teilhabe im Alter werden mit den Akteuren vor Ort im ländlichen Raum umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sind Familienfreundlichkeit und mehr Teilhabe im Alter z. B. vorrangige Ansatzpunkte für Modellvorhaben, die wir mit den Akteuren vor Ort umsetzen wollen. Link zum Original
  16. Die Landwirtschaft erhält eine dauerhafte Perspektive.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landwirtschaft hat im Rahmen der Daseinsvorsorge eine herausragende Stellung und braucht eine dauerhafte Perspektive. Link zum Original
  17. Die Leistungsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben in Sachsen-Anhalt vorzügliche Standortbedingungen für die Landwirtschaft und wollen diese nutzen, um die Leistungsfähigkeit unserer Agrar- und Ernährungswirtschaft weiter auszubauen. Link zum Original
  18. Durch nachhaltige Produktion von Lebensmitteln und Rohstoffen wird die Kulturlandschaft erhalten und ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln und Rohstoffen wollen wir unsere Kulturlandschaft erhalten und auch einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten. Link zum Original
  19. Die Landwirtschaft erhält und stellt Kulturlandschaft, Lebensräume und Artenvielfalt wieder her und wirtschaftet umwelt- und naturverträglich.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinne wollen wir, dass unsere Landwirtschaft eine vielfältige und lebendige Kulturlandschaft, die Lebensräume und die Artenvielfalt erhält und wiederherstellt, sowie das Umwelt- und naturverträgliche Wirtschaften gewährleistet. Link zum Original
  20. Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Land werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich dafür aus, dass in Sachsen-Anhalt auf landwirtschaftlichen Nutzflächen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Link zum Original
  21. Landwirtschaftliche Unternehmen werden bei der Direktvermarktung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen unsere landwirtschaftlichen Unternehmen dabei unterstützen, die Möglichkeiten der regionalen Wertschöpfung durch Direktvermarktung besser auszuschöpfen. Link zum Original
  22. Die Versorgung mit regionalen Qualitätsprodukten, etwa in Kantinen, wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wollen wir die Versorgung mit regionalen Qualitätsprodukten in Sachsen-Anhalt verbessern (z. B. in Kantinen). Link zum Original
  23. Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft werden durch gezieltes Marketing im In- und Ausland bekannter gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere hochwertigen Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft sollen durch gezielte Marketingmaßnahmen in Deutschland und in Nachbarländern bekannter und beliebter werden. Link zum Original
  24. Auf Bundesebene wird eine ausgewogenere Verteilung von Marktmacht entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen-Anhalt will sich daher auf Bundesebene für eine ausgewogenere Verteilung von Marktmacht entlang der Wertschöpfungskette einsetzen. Link zum Original
  25. ELER-Förderung gibt es nur für gesellschaftliche Leistungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderpolitik des Landes im Rahmen der ELER-Förderung muss sich an dem Grundsatz ausrichten, dass es öffentliches Geld nur für gesellschaftliche Leistungen gibt. Link zum Original
  26. Von der EU vorgeschriebene Standards werden 1:1 umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die insbesondere von der EU vorgeschriebenen Standards sollen 1:1 umgesetzt werden. Link zum Original
  27. Über EU-Standards hinausgehende Leistungen der Land- und Forstwirtschaft werden gesellschaftlich honoriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus gehende Leistungen in der Land- und Forstwirtschaft sollen auch von der Gesellschaft honoriert werden. Link zum Original
  28. Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Wolf und Luchs werden vom Land gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Präventionsmaßnahmen für den Schutz von (Nutz-)Tieren gegen Wolf und Luchs sollen vom Land gefördert werden. Link zum Original
  29. Eine breite Eigentumsstreuung an Grund und Boden wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, eine breite Eigentumsstreuung an Grund und Boden zu gewährleisten. Link zum Original
  30. Die Pachteinnahmen bleiben der ländlichen Bevölkerung in der Region erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bodenrente (Pacht) ist eine bedeutende Einnahmequelle und trägt zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei. Sie soll der ländlichen Bevölkerung in der Region erhalten bleiben. Link zum Original
  31. Stabile land- und forstwirtschaftliche Strukturen, transparente Eigentumsverhältnisse und eine ausgewogene Eigentumsverteilung werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen stabile land- und forstwirtschaftliche Strukturen, transparente Eigentumsverhältnisse und eine ausgewogene Verteilung von Eigentum. Link zum Original
  32. Ein Leitbild für die Landwirtschaft wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Erstellung eines Leitbildes für die Landwirtschaft wollen wir die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Agrarstruktur sichern. Link zum Original
  33. Eine Gesetzesinitiative reformiert den Bodenmarkt mit dem Ziel der Preisdämpfung auf dem Pacht- und Bodenmarkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf dem Leitbild soll eine Gesetzesinitiative zur Reformierung des Bodenmarktes erfolgen, welche insbesondere dem Ziel der Preisdämpfung auf dem Pacht- und Bodenmarkt dienen soll. Link zum Original
  34. Für Geschäftsanteilsverkäufe an Agrarunternehmen werden Regelungen getroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen Regelungen für Geschäftsanteilsverkäufe getroffen werden. Link zum Original
  35. Die Transparenz auf den Bodenmärkten wird erhöht und Spekulation entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    wollen die Transparenz auf den Bodenmärkten erhöhen und Spekulationen entgegenwirken. Link zum Original
  36. Verkauf und Verpachtung von Flächen der Landgesellschaft und des Landes werden reformiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Verkauf und die Verpachtung der Flächen der Landgesellschaft und des Landes mit dem Ziel reformieren, flexibler auf die wirtschaftliche Situation in der Landwirtschaft reagieren zu können und die Planungssicherheit der Agrarbetriebe zu erhöhen. Link zum Original
  37. Bei der Privatisierung der BVVG-Flächen wird auf ein entsprechendes Vorgehen hingewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bezüglich der Privatisierung der BVVG-Flächen werden wir auf analoges Handeln hinwirken. Link zum Original
  38. Erträge aus Verpachtung und Verkauf landwirtschaftlicher Landesflächen kommen dem Agrarhaushalt zugute.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erträge aus der Verpachtung und dem Verkauf von landwirtschaftlichen Landesflächen sollen dem Agrarhaushalt zu Gute kommen. Link zum Original
  39. Das Land legt ein Junglandwirteprogramm auf und unterstützt den Einstieg in unternehmerische Verantwortung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird das Land ein Junglandwirteprogramm auflegen und den Einstieg in unternehmerische Verantwortung unterstützen. Link zum Original
  40. Die Landgesellschaft erhält die Aufgabe, Junglandwirte und Existenzgründer bei ihrer Etablierung zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landgesellschaft Sachsen- Anhalt erhält die Aufgabe, Junglandwirten und Existenzgründern bei ihrer Etablierung zu helfen. Link zum Original
  41. Eine artgerechte Tierhaltung mit an die Tiere angepassten Haltungsbedingungen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine artgerechte Tierhaltung. Das heißt, dass nicht die Tiere den Haltungsbedingungen angepasst werden, sondern die Haltungsbedingungen den Tieren und ihren Bedürfnissen. Link zum Original
  42. Haltungsbedingungen, Fütterung und Management werden gemeinsam mit allen Beteiligten im Sinne des Tierwohls verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungswege finden, um die Haltungsbedingungen, die Fütterung und das Management im Sinne des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Umweltverträglichkeit zu verbessern. Link zum Original
  43. Die Vorschläge des Landes zur tierwohlorientierten Nutztierhaltung von der Agrarministerkonferenz 2014 werden umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die entsprechend der als Antrag auf der Agrarministerkonferenz am 3. bis 5. September 2014 in Potsdam formulierten Vorschläge des Landes Sachsen-Anhalt einer am Tierwohl orientierten Nutztierhaltung wollen wir umsetzen. Link zum Original
  44. Tierbezogene Indikatoren zur Bewertung der Tiergerechtheit in der Nutztierhaltung werden etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Ziel ist die Etablierung von tierbezogenen Indikatoren zur Bewertung der Tiergerechtheit in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung für wichtige Produktionsrichtungen. Link zum Original
  45. Die Initiative des EU-Parlaments zur Begrenzung der Schlachttiertransportzeiten wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Initiative des EU-Parlaments hinsichtlich der Begrenzung der Schlachttiertransportzeiten. Link zum Original
  46. Interdisziplinäre Kontrolleinheiten unterstützen die Veterinärbehörden und sichern einen landesweit einheitlichen Vollzug.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir richten interdisziplinäre Kontrolleinheiten ein, um Veterinärbehörden fachkompetente Unterstützung zu gewähren und einen landesweit einheitlichen Vollzugsstandard zu gewährleisten. Link zum Original
  47. Der LLG-Standort Iden wird zu einem Kompetenzzentrum für art- und umweltgerechte Tierhaltung ausgebaut und finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Standort der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Iden soll zu einem Kompetenzzentrum für art- und umweltgerechte Tierhaltung ausgebaut werden. Die dafür erforderliche Finanzierung werden wir sicherstellen. Link zum Original
  48. Initiativen für tierwohlorientierte und praxistaugliche Haltungsbedingungen werden ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Initiativen für am Tierwohl orientierte, praxistaugliche Haltungsbedingungen ergreifen. Link zum Original
  49. Auf Bundesebene wird die Aufnahme bisher nicht erfasster Nutztiere in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die schwarz-rot-grüne Koalition setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die bisher nicht erfassten landwirtschaftlichen Nutztiere in die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden. Link zum Original
  50. Auf Bundesebene wird eine Änderung von § 35 BauGB angestrebt, sodass im Außenbereich nur Tierhaltungsanlagen ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht privilegiert sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen sich auf Bundesebene zudem für eine Novellierung des § 35 BauGB einsetzen, damit im Außenbereich zukünftig nur noch Anlagen zur Tierhaltung privilegiert sind, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Link zum Original
  51. Der schrittweise Ausstieg aus nicht kurativen Eingriffen am Tier wird eingeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der schrittweise Ausstieg aus nicht kurativen Eingriffen am Tier ist praktisch einzuleiten. Link zum Original
  52. Modellprojekte zu artgerechten Alternativen in der Sauenhaltung werden vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch werden wir Modellprojekte, welche Alternativen im Sinne der artgerechten Weiterentwicklung der Sauenhaltung beinhalten, vorantreiben. Link zum Original
  53. Die Tierschutzkontrollen werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Tierschutzkontrollen sind weiterzuentwickeln. Link zum Original
  54. Ein landesweit einheitlicher Verwaltungsvollzug im Tierschutz wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den landesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug sicherstellen, der tierärztlichen Beratung ein höheres Gewicht geben und uns für die kooperative Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Tierärzten einsetzen. Link zum Original
  55. Die tierärztliche Beratung erhält ein höheres Gewicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den landesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug sicherstellen, der tierärztlichen Beratung ein höheres Gewicht geben und uns für die kooperative Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Tierärzten einsetzen. Link zum Original
  56. Die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Tierärzten wird gefördert, mit dem Ziel einer integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den landesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug sicherstellen, der tierärztlichen Beratung ein höheres Gewicht geben und uns für die kooperative Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Tierärzten einsetzen. Link zum Original
  57. Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Produkte informiert Verbraucher über die Haltungsbedingungen der Tiere.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kennzeichnungssysteme für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse sind dahingehend zu verbessern, dass den Konsumenten Informationen über die Haltungsbedingungen der Tiere vermittelt werden. Link zum Original
  58. Auf Bundesebene wird eine Lebensmittelkennzeichnung bei Verwendung gentechnisch veränderter Substanzen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus dem gleichen Grund setzt sich die Koalition auf Bundesebene für eine Lebensmittelkennzeichnung bei der Verwendung von gentechnisch veränderten Substanzen ein. Link zum Original
  59. Artgerechte Tierhaltung umfasst auch Heim- und Haustiere.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Anliegen der artgerechten Tierhaltung umfasst neben den Nutztieren auch die Heimund Haustiere. Link zum Original
  60. Ehrenamtliche Kleintierzüchter werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt die im Ehrenamt tätigen Kleintierzüchter. Link zum Original
  61. Qualzuchten bei Nutz- und Heimtieren werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie lehnt Qualzuchten bei Nutz- und Heimtieren ab. Tiere aus Qualzuchten dürfen nicht auf Ausstellungen präsentiert werden. Link zum Original
  62. Tiere aus Qualzuchten dürfen nicht auf Ausstellungen präsentiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie lehnt Qualzuchten bei Nutz- und Heimtieren ab. Tiere aus Qualzuchten dürfen nicht auf Ausstellungen präsentiert werden. Link zum Original
  63. Im Rahmen der GAK werden die Zuchtziele Robustheit und Gesundheit von Nutztieren verstärkt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der GAK sollen die Zuchtziele Robustheit und Gesundheit der Nutztiere verstärkt gefördert werden. Link zum Original
  64. Der ökologische Landbau wird entsprechend der Marktbedingungen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den ökologischen Landbau wollen wir entsprechend der Marktbedingungen weiter ausbauen. Link zum Original
  65. Der Ausbau des Ökolandbaus wird stärker unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausbau des Ökolandbaus soll stärker als bislang unterstützt werden. Link zum Original
  66. Der Ökolandbau wird auf 20 Prozent der Fläche erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, entsprechend des Aktionsplans den Ökolandbau auf 20 Prozent der Fläche zu erweitern. Link zum Original
  67. Die Landesaktivitäten zum Leguminosenanbau werden in einer Eiweißstrategie zusammengefasst und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aktivitäten des Landes hinsichtlich des Anbaus von Leguminosen sollen in einer Eiweißstrategie zusammengefasst und gestärkt werden. Link zum Original
  68. Das Anlegen von Hecken und Blühstreifen wird auch in der kommenden EU-Förderperiode gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch in der kommenden EU-Förderperiode sollen Maßnahmen zum Anlegen von Hecken und Blühstreifen gefördert werden. Link zum Original
  69. Alternativen zum Mais werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere wollen wir Alternativen zum Mais weiterentwickeln. Link zum Original
  70. Rahmenbedingungen für Bestandssicherung und Fortentwicklung von Garten- und Weinbau werden gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch weiterhin Rahmenbedingungen, die eine Bestandssicherung und Fortentwicklung von Garten- und Weinbau in Sachsen-Anhalt sichern. Link zum Original
  71. Das Landesweingut Kloster Pforta wird mit Mitteln über die Landgesellschaft zu einem weinbaulichen und touristischen Zentrum entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesweingut Kloster Pforta wollen wir als weinbauliches und touristisches Zentrum am Standort Schulpforte entwickeln und dafür über die Landgesellschaft die notwendigen Mittel bereitstellen. Link zum Original
  72. Landesgartenschauen werden weiterhin durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich dazu, auch weiterhin Landesgartenschauen durchzuführen. Link zum Original
  73. Der Weg zu mehr Bienen und Imkern im Land wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird den eingeschlagenen Weg, hin zu mehr Bienen und Imkern im Land fortsetzen. Link zum Original
  74. Gemeinsam mit Imkern werden die Bedingungen für Bienenzucht und das Nahrungsangebot für Bienen und Wildinsekten verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit den Imkern auch weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Bedingungen für die Bienenzucht und das Nahrungsangebot für Bienen und Wildinsekten weiter zu verbessern. Link zum Original
  75. Der Einsatz von Neonikotinoiden soll überflüssig werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt aktiv das Ziel, den Einsatz von Neonikotinoiden überflüssig zu machen. Link zum Original
  76. In Not geratene landwirtschaftliche Familien und Betriebe werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die durch eine allgemeine Krise der Agrarmärkte in Not geratenen landwirtschaftlichen Familien und Betriebe unterstützen. Link zum Original
  77. Eine Risikoausgleichsrücklage wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es soll eine Risikoausgleichsrücklage eingeführt werden, um der gestiegenen Volatilität der Agrarmärkte Rechnung zu tragen. Link zum Original
  78. Die landwirtschaftlichen Freibeträge im Einkommensteuerrecht werden erhöht und rechtsformneutral ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus setzen wir uns für eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Freibeträge im Einkommensteuerrecht ein und deren rechtsformneutrale Ausgestaltung. Link zum Original
  79. Ein Landesprogramm unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in der Agrarmarktkrise.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ferner wollen wir ein eigenes Landesprogramm aufsetzen, um die durch die allgemeine Krise der Agrarmärkte in Notsituation geratenen landwirtschaftlichen Unternehmen zu unterstützen. Link zum Original
  80. Die Förderung der Weidewirtschaft wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Förderung im Bereich der Weidewirtschaft verstetigen. Link zum Original
  81. Das Agrarmarketing wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch in Zukunft wollen wir daher das Agrarmarketing unterstützen und das Marktstrukturverbesserungsprogramm beibehalten. Link zum Original
  82. Das Marktstrukturverbesserungsprogramm wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch in Zukunft wollen wir daher das Agrarmarketing unterstützen und das Marktstrukturverbesserungsprogramm beibehalten. Link zum Original
  83. Direkt- und Regionalvermarktung werden zum Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Direkt- und Regionalvermarktung wollen wir im Sinne des Ausbaus von regionalen Wertschöpfungsketten auch weiterhin unterstützen. Link zum Original
  84. Markeninitiativen für regionale hochwertige Agrarprodukte werden begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinne begrüßen wir Markeninitiativen für regionale und qualitativ hochwertige Agrarprodukte wie „Typisch Harz“ oder „Regionalmarke Mittelelbe“. Link zum Original
  85. Grundlage der Waldbewirtschaftung sind das neue Landeswaldgesetz und für den Landeswald die Leitlinie Wald.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage für die Bewirtschaftung unserer Wälder ist das neue Landeswaldgesetz sowie für den Landeswald die Leitlinie Wald mit den darin getroffenen Regelungen zum Waldumbau. Link zum Original
  86. Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes durch die Landesforstverwaltung bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes durch die Landesforstverwaltung soll in Zusammenarbeit mit den Waldbesitzerinnen und -besitzern weiterhin erhalten bleiben. Link zum Original
  87. Eine Zusammenführung von Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald in einer Anstalt öffentlichen Rechts wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen eine Zusammenführung des Landesforstbetriebes und des Landeszentrums Wald unter dem Dach einer Anstalt öffentlichen Rechts mit Personalhoheit und Finanzbudget. Link zum Original
  88. Der Verkauf von Landeswald wird außer bei Splitterflächen abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Verkauf von Landeswald lehnen wir daher mit Ausnahme von Splitterflächen ab. Link zum Original
  89. Das Cluster Forst wird weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Cluster Forst soll weiterhin unterstützt werden. Link zum Original
  90. Die Holzmobilisierungsprämie wird nach 2018 weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für die Weiterführung der Holzmobilisierungsprämie nach 2018 einsetzen. Link zum Original
  91. Privatwaldeigentümer werden durch Förderung der Forstbetriebsgemeinschaften unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Privatwaldeigentümer wollen wir verstärkt durch die Förderung der Forstbetriebsgemeinschaften unterstützen. Link zum Original
  92. Der Wildbestand wird weiterhin nachhaltig nach wildbiologischen Grundsätzen durch die Jagd reguliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an einer nachhaltigen, an den wildbiologischen Grundsätzen orientierten Regulierung des Wildbestands durch die Jagd fest. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8, Grüne ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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