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Der Vertrag enthält 120 von 1.816 Forderungen zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 120
  1. Die Koalition sucht den Schulterschluss mit der Zivilgesellschaft und den engagierten Menschen in Kommunen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Kirchen und Gewerkschaften.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sucht die Koalition aktiv den Schulterschluss mit der Zivilgesellschaft und den vielen Menschen in unserem Bundesland, die sich in Kommunen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Kirchen und Gewerkschaften für unser demokratisches Gemeinwesen engagieren. Link zum Original
  2. Menschenverachtende Parolen und diffamierende Angriffe auf die Demokratie sollen keinen Raum erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für menschenverachtende Parolen und diffamierende Angriffe auf die Demokratie darf es keinen Raum geben. Link zum Original
  3. Sicherheit und sozialer Zusammenhalt werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir den wirtschaftlichen Aufholprozess unseres Landes weiter vorantreiben, Zukunftschancen schaffen, Sicherheit und sozialen Zusammenhalt stärken, den Herausforderungen des Klimawandels begegnen und den demografischen, digitalen sowie den energetischen Wandel unserer Gesellschaft verantwortlich gestalten. Link zum Original
  4. Der soziale Zusammenhalt in der Gesellschaft wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken. Link zum Original
  5. Rassismus und Intoleranz wird entschlossen entgegengetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rassismus und Intoleranz treten wir entschlossen und mit ganzer Kraft entgegen. Link zum Original
  6. Bürgerschaftliches Engagement wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem möglichst breiten bürgerschaftlichen Engagement sehen wir einen unverzichtbaren Beitrag zu einer intakten Zivilgesellschaft. Wir wollen es deshalb fördern. Link zum Original
  7. Werte wie Menschenwürde, Religions- und Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Toleranz werden verstärkt vermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Werte wie Menschenwürde, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und Toleranz möchten wir verstärkt und umfassend vermitteln. Link zum Original
  8. Die Koalition sucht den Schulterschluss mit den in Kommunen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Kirchen und Gewerkschaften engagierten Menschen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sucht die Koalition aktiv den Schulterschluss mit den vielen Menschen in unserem Bundesland, die sich in Kommunen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Kirchen und Gewerkschaften für unser demokratisches Gemeinwesen engagieren. Link zum Original
  9. Auf Bedrohungen der Demokratie wird mit mehr sozialer und gesellschaftlicher Integration geantwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Antwort heißt mehr und nicht weniger soziale und gesellschaftliche Integration. Link zum Original
  10. Demokratiefeindlichen Einstellungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird entschieden entgegengetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Demokratiefeindlichen Einstellungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit jeder Art ist entschieden entgegenzutreten. Wir werden die Aufklärung darüber durch eine Stärkung, aber auch partielle Neuausrichtung der politischen Bildungsarbeit verbreitern. Link zum Original
  11. Bürger, die sich gegen Demokratiefeindlichkeit, für Gewaltopfer oder für Integration einsetzen, erhalten Rückendeckung von Landesregierung und Verwaltungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bürgerinnen und Bürger, die demokratiefeindlichen Einstellungen entgegentreten, die Opfer von Gewalt unterstützen oder die sich für die Integration von und das friedliche Zusammenleben mit Zugewanderten und Flüchtlingen einsetzen, haben die Rückendeckung von Landesregierung und Verwaltungen und werden in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt. Link zum Original
  12. Das ehrenamtliche Engagement gegen Demokratiefeindlichkeit und für Integration wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bürgerinnen und Bürger, die demokratiefeindlichen Einstellungen entgegentreten, die Opfer von Gewalt unterstützen oder die sich für die Integration von und das friedliche Zusammenleben mit Zugewanderten und Flüchtlingen einsetzen, haben die Rückendeckung von Landesregierung und Verwaltungen und werden in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt. Link zum Original
  13. Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das erfolgreiche Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird nicht nur fortgesetzt, sondern in seinen Fördermöglichkeiten für Institutionen, Vereine und freie Gruppen gestärkt. Link zum Original
  14. Die Fördermöglichkeiten des Landesprogramms für Institutionen, Vereine und freie Gruppen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das erfolgreiche Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird nicht nur fortgesetzt, sondern in seinen Fördermöglichkeiten für Institutionen, Vereine und freie Gruppen gestärkt. Link zum Original
  15. Das Landesprogramm wird als Querschnittsvorhaben der Landesregierung ressortübergreifend und zivilgesellschaftlich begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird als Querschnittsvorhaben der gesamten Landesregierung fortgeführt, gestärkt und sowohl ressortübergreifend als auch zivilgesellschaftlich begleitet. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, lokalen Bündnissen und Initiativen soll es in einem dialogischen Verfahren im Hinblick auf die bestehenden fremdenfeindlichen und demokratiekritischen Ressentiments weiter ausgebaut werden. Link zum Original
  16. Das Landesprogramm wird mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in einem dialogischen Verfahren gegen fremdenfeindliche Ressentiments ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird als Querschnittsvorhaben der gesamten Landesregierung fortgeführt, gestärkt und sowohl ressortübergreifend als auch zivilgesellschaftlich begleitet. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, lokalen Bündnissen und Initiativen soll es in einem dialogischen Verfahren im Hinblick auf die bestehenden fremdenfeindlichen und demokratiekritischen Ressentiments weiter ausgebaut werden. Link zum Original
  17. Die Förderung des Landesprogramms wird in Anlehnung an die Ausstattung in den neuen Bundesländern ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung des Landesprogramms soll in Anlehnung an die Ausstattung in den neuen Bundesländern ausgebaut und durch eine wissenschaftliche Evaluation in der Durchführung begleitet werden. Link zum Original
  18. Das Landesprogramm wird wissenschaftlich evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung des Landesprogramms soll in Anlehnung an die Ausstattung in den neuen Bundesländern ausgebaut und durch eine wissenschaftliche Evaluation in der Durchführung begleitet werden. Link zum Original
  19. Im Landesprogramm werden Projektförderungen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Projektförderungen sollen ermöglicht werden. Link zum Original
  20. Das Netzwerk für Demokratie und Toleranz wird als Teil des Landesprogramms weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Netzwerk für Demokratie und Toleranz wird als Bestandteil des Landesprogramms weitergeführt. Link zum Original
  21. Die Finanzierung des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus, der Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt und ihrer wissenschaftlichen Begleitung wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus unterstützt die Bündnisse, Initiativen und Kommunen im Umgang mit rassistischen und rechtsextremistischen Mobilisierungen. Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt geben den von rechter Gewalt Betroffenen Hilfestellung zur Bewältigung der Folgen von Gewalttaten. Die Finanzierung dieser Beratungsprojekte und einer wissenschaftlichen Begleitung werden sichergestellt. Link zum Original
  22. Der Sachsen-Anhalt-Monitor wird um eine Untersuchung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Sachsen-Anhalt-Monitor um eine Einstellungsuntersuchung zu Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt erweitern. Link zum Original
  23. Das Land kofinanziert das Bundesprogramm „Demokratie leben“.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ werden wir als Land kofinanzieren. Link zum Original
  24. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürger wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel der Koalitionspartner ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Hürden der Beteiligung an politischen Prozessen abzubauen, damit Demokratie erlebbar wird. Link zum Original
  25. Rassismus und Intoleranz wird entschlossen entgegengetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rassismus und Intoleranz treten wir entschlossen und mit ganzer Kraft entgegen. Link zum Original
  26. Das ehrenamtliche Engagement für Integration wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Integration ist auch in Sachsen-Anhalt das Werk vieler, deshalb schätzen und fördern wir das vielfältige ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Link zum Original
  27. Das Zusammenleben im Land wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, das Zusammenleben in unserem Land zu stärken und die Teilhabe von Zugewanderten zu verbessern. Link zum Original
  28. Das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge wird weiterhin unterstützt, gestärkt und verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge werden wir weiterhin unterstützen, stärken und verstetigen. Dazu werden wir Ehrenamts-Anlaufstellen zur Vernetzung und Qualifizierung in den Kommunen fördern, die Kostenerstattung im Engagementfonds fortsetzen und Lotsen- und Patenprojekte weiter stärken. Link zum Original
  29. Ehrenamts-Anlaufstellen zur Vernetzung und Qualifizierung in den Kommunen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge werden wir weiterhin unterstützen, stärken und verstetigen. Dazu werden wir Ehrenamts-Anlaufstellen zur Vernetzung und Qualifizierung in den Kommunen fördern, die Kostenerstattung im Engagementfonds fortsetzen und Lotsen- und Patenprojekte weiter stärken. Link zum Original
  30. Die Kostenerstattung im Engagementfonds wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge werden wir weiterhin unterstützen, stärken und verstetigen. Dazu werden wir Ehrenamts-Anlaufstellen zur Vernetzung und Qualifizierung in den Kommunen fördern, die Kostenerstattung im Engagementfonds fortsetzen und Lotsen- und Patenprojekte weiter stärken. Link zum Original
  31. Lotsen- und Patenprojekte werden weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge werden wir weiterhin unterstützen, stärken und verstetigen. Dazu werden wir Ehrenamts-Anlaufstellen zur Vernetzung und Qualifizierung in den Kommunen fördern, die Kostenerstattung im Engagementfonds fortsetzen und Lotsen- und Patenprojekte weiter stärken. Link zum Original
  32. Sport- und Kulturvereine sowie gesellschaftliche Akteure sollen aktiv um Migranten werben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sportvereine, Kulturvereine und gesellschaftliche Akteure wollen wir dafür gewinnen, aktiv um Migrantinnen und Migranten zu werben. Link zum Original
  33. Die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt werden so gestaltet, dass ehrenamtliche Arbeit mit möglichst geringen bürokratischen Hürden möglich ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sind so zu gestalten, dass ehrenamtliche Arbeit mit möglichst geringen bürokratischen Vorgaben und Hürden machbar ist. Dazu gehört auch, dass Aufwandsentschädigungen angepasst werden. Link zum Original
  34. Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt werden angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sind so zu gestalten, dass ehrenamtliche Arbeit mit möglichst geringen bürokratischen Vorgaben und Hürden machbar ist. Dazu gehört auch, dass Aufwandsentschädigungen angepasst werden. Link zum Original
  35. Auf Bundesebene wird die Befreiung ehrenamtlicher Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, ehrenamtliche Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Link zum Original
  36. Ehrenamtliches Engagement von Vereinen, Initiativen und Organisationen gegen antipluralistische und antidemokratische Tendenzen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bekämpfung von antipluralistischen und antidemokratischen Tendenzen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir schätzen und unterstützen daher das ehrenamtliche Engagement von Vereinen, Initiativen und Organisationen, die dieses Ziel durch ihre Arbeit befördern. Link zum Original
  37. Landessportbund, Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde und Vereine werden verlässlich finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Koalitionspartner stehen für eine verlässliche Finanzierung des Landessportbundes, der Landesfachverbände, der Kreis- und Stadtsportbünde und der Vereine. Link zum Original
  38. Die Mittel für die Sportförderung bleiben in bisheriger Höhe erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie verabreden, die Mittel für die Sportförderung in der bisherigen Höhe aufrechtzuerhalten. Link zum Original
  39. Die Ausrichtung der Sportförderung auf Schwerpunkt- und Fördersportarten wird fortgeführt und verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausrichtung der Sportförderung auf Schwerpunkt- und Fördersportarten soll fortgeführt und so verstetigt werden, dass in diesen Sportarten eine kontinuierliche Arbeit im Leistungs- und Nachwuchsleistungssport gesichert ist. Link zum Original
  40. Integrationsleistungen von Sportvereinen werden in den Förderrichtlinien besonders berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Integrationsleistungen von Sportvereinen sind in den Förderrichtlinien des Sportes besonders zu berücksichtigen. Link zum Original
  41. Notwendige Investitionen in bestehende und neue Sportstätten werden auch künftig getätigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sorgen dafür, dass die notwendigen Investitionen in bestehende oder neue Sportstätten auch in Zukunft getätigt werden. Link zum Original
  42. Die Sportstättenförderung für kommunale und Vereinssportstätten wird in Höhe des Ansatzes von 2016 fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sportstättenförderung für kommunale und Vereinssportstätten soll in Höhe des Mittelansatzes des Haushaltsjahres 2016 in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben werden. Link zum Original
  43. Der Landessportbund wird weiter in seiner Funktion als sportpolitischer Dachverband unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der LSB wird weiterhin darin unterstützt, seine Funktion als sportpolitischer Dachverband umfassend auszufüllen. Link zum Original
  44. Eine Rückkehr des Landessportbunds zur vollständigen Autonomie vor Ablauf der Konsolidierungsvereinbarung wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Rückkehr zur vollständigen Autonomie des LSB vor Ablauf der Konsolidierungsvereinbarung werden die Koalitionspartner prüfen. Link zum Original
  45. Die Fortsetzung der Fanprojekte wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fortsetzung der Fanprojekte wird weiterhin unterstützt. Link zum Original
  46. Sachsen-Anhalt soll offen und sozial gerecht sein und die vollständige Gleichstellung von Mann und Frau verwirklichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für ein offenes und sozial gerechtes Sachsen-Anhalt ein, in dem jede und jeder frei von Angst verschieden sein kann, und bekennen uns zur vollständigen Gleichstellung von Mann und Frau. Link zum Original
  47. Gleichstellungspolitik wird als Querschnittsaufgabe umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf dieser Grundlage ist es für uns ein politischer Gestaltungsauftrag, Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe umzusetzen. Link zum Original
  48. Die Maßnahmen des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt werden unter Einbindung aller Ressorts konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ ist dafür ein gutes und geeignetes Instrument. Unter Nutzung neuer Strategien und der Einbindung aller Ressorts setzen wir die Maßnahmen konsequent um und entwickeln qualitative Kriterien und bis Ende 2017 eine Zeitschiene zur Weiterentwicklung des Programms. Link zum Original
  49. Für das Landesprogramm werden qualitative Kriterien und bis Ende 2017 eine Zeitschiene zur Weiterentwicklung erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ ist dafür ein gutes und geeignetes Instrument. Unter Nutzung neuer Strategien und der Einbindung aller Ressorts setzen wir die Maßnahmen konsequent um und entwickeln qualitative Kriterien und bis Ende 2017 eine Zeitschiene zur Weiterentwicklung des Programms. Link zum Original
  50. Strukturelle Diskriminierungen von Frauen werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen die auch strukturellen Diskriminierungen von Frauen abbauen und die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf z.B. durch flexible Arbeitszeiten, ganztägige Kinderbetreuung mit flexiblen Möglichkeiten für Randzeiten und durch Wiedereinstiegsprogramme, Ausbildung in Teilzeit und ein Programm für Alleinerziehende verbessern. Link zum Original
  51. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch flexible Arbeitszeiten, ganztägige Kinderbetreuung, Wiedereinstiegsprogramme, Teilzeitausbildung und ein Programm für Alleinerziehende verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen die auch strukturellen Diskriminierungen von Frauen abbauen und die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf z.B. durch flexible Arbeitszeiten, ganztägige Kinderbetreuung mit flexiblen Möglichkeiten für Randzeiten und durch Wiedereinstiegsprogramme, Ausbildung in Teilzeit und ein Programm für Alleinerziehende verbessern. Link zum Original
  52. Das Frauenfördergesetz wird zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Verbesserung der beruflichen Chancen insbesondere von Frauen im öffentlichen Dienst wollen wir das bestehende Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterentwickeln. Link zum Original
  53. Bis Ende der Legislatur wird ein Frauenanteil von 50 Prozent in Leitungsfunktionen der Verwaltung, der Schulen und der Hochschulen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben bis zum Ende dieser Legislatur einen Frauenanteil von 50 Prozent in den Leitungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung (inklusive Schulen) und an allen Hochschulen an. Link zum Original
  54. In Gremien und Unternehmen mit Landesbeteiligung wird bis Ende 2017 Parität umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In allen Gremien und Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, werden wir die Parität bis Ende 2017 umsetzen. Link zum Original
  55. Die Berufsorientierung von Mädchen auf MINT-Berufe wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen stärkere Berufsorientierung von Mädchen auch auf „MINT -Berufe“ forcieren. Link zum Original
  56. Unternehmen, die klassische Geschlechterrollen in Berufen durchbrechen, werden honoriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Unternehmen und Betriebe honorieren, die sich um ein Durchbrechen klassischer Berufe für Männer und Frauen verdient machen. Link zum Original
  57. Der Männeranteil in sozialen Berufen wird schrittweise erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch in den bislang noch von Frauen dominierten sozialen Berufen den Anteil der Männer in Zukunft und auf Dauer schrittweise erhöhen. Link zum Original
  58. Der Männeranteil in sozialen Berufen wie Altenhilfe und Erziehung wird durch gezielte Programme in Land und Bund gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zwar nimmt das Interesse von Männern an sozialen Berufen wie etwa in der Altenhilfe und dem Erziehungsbereich zu, jedoch ist deren Anteil noch zu gering und sollte durch gezielte Programme im Land wie im Bund weiter gefördert werden. Link zum Original
  59. Die Partizipation von Frauen in politischen Gremien, Ämtern und Mandaten wird unter anderem durch mehr Familienfreundlichkeit gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Partizipation von Frauen in politischen Gremien, Ämtern und Mandaten unter anderem durch die Erhöhung der Familienfreundlichkeit stärken. Link zum Original
  60. Mehr Frauen werden für ehrenamtliche Führungspositionen gewonnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes wollen wir mehr Frauen für die Übernahme ehrenamtlicher Führungspositionen gewinnen. Link zum Original
  61. Die Netzwerkbildung von Frauen im Ehrenamt wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wollen wir die Netzwerkbildung fortsetzen und ein Mentoring-Programm für Frauen auf kommunaler Ebene anbieten. Link zum Original
  62. Ein Mentoring-Programm für Frauen auf kommunaler Ebene wird angeboten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wollen wir die Netzwerkbildung fortsetzen und ein Mentoring-Programm für Frauen auf kommunaler Ebene anbieten. Link zum Original
  63. Der Landesfrauenrat wird personell und finanziell aufgabenangemessen ausgestattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen im Landesfrauenrat einen wichtigen Partner des Landes in Fragen der Gleichstellung, der personell und finanziell aufgabenangemessen auszustatten ist. Dabei streben wir mehrjährige Förderverträge an. Link zum Original
  64. Mit dem Landesfrauenrat werden mehrjährige Förderverträge angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen im Landesfrauenrat einen wichtigen Partner des Landes in Fragen der Gleichstellung, der personell und finanziell aufgabenangemessen auszustatten ist. Dabei streben wir mehrjährige Förderverträge an. Link zum Original
  65. Frauen und LSBTI-Menschen werden vor jeder Form von Gewalt geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Frauen, Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und interidente Menschen müssen vor jeder Form von Gewalt geschützt und ihre Rechte strukturell verankert werden. Link zum Original
  66. Die Rechte von Frauen und LSBTI-Menschen werden strukturell verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Frauen, Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und interidente Menschen müssen vor jeder Form von Gewalt geschützt und ihre Rechte strukturell verankert werden. Link zum Original
  67. Die Freiheit unterschiedlicher Lebensentwürfe und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für die Freiheit unterschiedlicher Lebensentwürfe und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein. Link zum Original
  68. Das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen wird abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen die Koalitionspartner das Hilfesystem für die von Gewalt betroffenen Frauen absichern. Link zum Original
  69. Landesweite Gewaltschutzambulanzen mit anonymer Spurensicherung nach Sexualstraftaten werden erhalten und finanziell abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die landesweite Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen, die auch die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten vorsehen, erhalten und finanziell absichern. Link zum Original
  70. Die Ausstattung der Frauenhäuser wird an neue Herausforderungen angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden sicherstellen, dass die Ausstattung von Frauenhäusern mit neuen Herausforderungen Schritt hält. Link zum Original
  71. Ein Modellprojekt bereitet mobile Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern vor.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über ein Modellprojekt bereiten wir die mögliche Einführung mobiler Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern vor. Link zum Original
  72. Angestrebt wird eine bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser durch den Bund.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir uns für eine bundesweit einheitliche, einzelfall- und tagessatzabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser durch den Bund einsetzen. Link zum Original
  73. Beratungsangebote für Jungen und Männer, die von häuslicher oder sexueller Gewalt oder Stalking betroffen sind, werden ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zudem auch die Beratungsangebote für Jungen und Männer, die von häuslicher, sexueller Gewalt und/oder Stalking betroffen sind, ergänzen. Link zum Original
  74. Die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten und die Beratungsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution verbessern. Link zum Original
  75. Die Beratungsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten und die Beratungsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution verbessern. Link zum Original
  76. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität werden im Land und auf Bundesebene abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene zu einer Gleichstellung der Lesben, Schwulen, bisexuellen-, trans- und interidenten Menschen und engagieren uns in Sachsen-Anhalt wie auf der Bundesebene für die Abschaffung aller Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität. Link zum Original
  77. Der Landesaktionsplan für Akzeptanz von LSBTI wird mit den Community-Verbänden konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir den „Landesaktionsplan für Akzeptanz von Lesben und Schwule, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LSBTI) und gegen Homo- und Transphobie in Sachsen- Anhalt“ gemeinsam mit den Community -Verbänden konsequent umsetzen und werden diesen zusätzlich zum „Landesprogramm geschlechtergerechtes Sachsen- Anhalt“ finanziell absichern. Link zum Original
  78. Der Landesaktionsplan für Akzeptanz von LSBTI wird zusätzlich zum Landesprogramm geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt finanziell abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir den „Landesaktionsplan für Akzeptanz von Lesben und Schwule, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LSBTI) und gegen Homo- und Transphobie in Sachsen- Anhalt“ gemeinsam mit den Community -Verbänden konsequent umsetzen und werden diesen zusätzlich zum „Landesprogramm geschlechtergerechtes Sachsen- Anhalt“ finanziell absichern. Link zum Original
  79. Eine unabhängige Landeskoordinierungsstelle zur LSBTI-Thematik wird geschaffen, vorzugsweise aus vorhandenen Verbandsstrukturen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns – vorzugsweise unter Weiterentwicklung vorhandener Verbandsstrukturen wie des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt (LSVD) – für eine unabhängige Landeskoordinierungsstelle zur LSBTI-Thematik einsetzen. Link zum Original
  80. Das Kompetenzzentrum für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe wird weiter unterstützt und aufgabenangemessen ausgestattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit des Kompetenzzentrums für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe werden wir weiterhin unterstützen und personell und sächlich aufgabenangemessen ausstatten. Link zum Original
  81. Chancen- und Lohngleichheit von Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 42 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Finanzpolitik setzen wir uns für das Prinzip der Chancen- und Lohngleichheit von Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation ein. Link zum Original
  82. Kommt bis zum 31. August 2016 kein Rahmenvertrag zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Trägern der freien Jugendhilfe zustande, wird er per Verordnung zum 1. September 2016 in Kraft gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte bis zum 31. August 2016 kein Rahmenvertrag zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene geschlossen worden sein, werden wir einen solchen per Verordnung zum 1. September 2016 in Kraft setzen. Link zum Original
  83. Die Mittel des Betreuungsgeldes werden zur finanziellen Entlastung der Eltern genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gelder des Betreuungsgeldes werden wir nutzen, um die Eltern finanziell zu entlasten. Link zum Original
  84. Der Kinderschutz wird in Zusammenarbeit mit Frühen Hilfen, Jugendämtern, Beratungsstellen, Gesundheitsämtern, Schulen und Polizei weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem Kinderschutz messen wir große Bedeutung bei und werden ihn in Zusammenarbeit mit dem Zentrum "Frühe Hilfen", den Jugendämtern, den integrierten Beratungsstellen, den Gesundheitsämtern, Schulen und Polizeidienststellen weiter entwickeln. Link zum Original
  85. Das Kinderschutzgesetz wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu das Kinderschutzgesetz evaluieren. Link zum Original
  86. Die Vergabe der Evaluierung des Kinderschutzgesetzes erfordert die Zustimmung des zuständigen Landtagsausschusses zum Evaluierungsgegenstand.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Auftragsvergabe der Evaluierung ist die Zustimmung des zuständigen Ausschusses zum Evaluierungsgegenstand erforderlich. Link zum Original
  87. Das kinder- und jugendpolitische Programm des Landes wird mit dem Kinder- und Jugendring und jungen Menschen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das kinder- und jugendpolitische Programm des Landes ist in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt (KJR) und den jungen Menschen gemeinsam weiterzuentwickeln. Link zum Original
  88. Den Kommunen wird empfohlen, junge Menschen an Vorhaben zu beteiligen, die ihre Interessen und Lebenswelt betreffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir empfehlen den Kommunen eine Beteiligung junger Menschen bei Vorhaben, die deren Interessen und Lebenswelt betreffen, ermöglichen. Link zum Original
  89. Mit dem nächsten Haushalt wird ein Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendpartizipation eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Unterstützung der Kommunen bei der Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen wird ein Kompetenzzentrum „Kinder - und Jugendpartizipation“ mit dem nächsten Haushalt eingerichtet. Link zum Original
  90. Das Land lobt alle zwei Jahre einen Preis für vorbildliche Kinder- und Jugendbeteiligung aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land lobt zweijährig einen Preis für vorbildliche Kinder- und Jugendbeteiligung aus. Link zum Original
  91. In der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Modellprojekt für ombudschaftliche Beratungs- und Beschwerdestellen aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden wir ein Modellprojekt für ombudschaftliche Beratungs- und Beschwerdestellen auflegen. Link zum Original
  92. Aufgaben und Stellung des Kinderbeauftragten des Landes werden überprüft und neu definiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aufgaben und die Stellung des Kinderbeauftragten des Landes sind zu überprüfen und neu zu definieren. Link zum Original
  93. Im Landtag wird eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendkommission als Unterausschuss eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Landtag wird mit Beginn der 7. Legislaturperiode eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendkommission als Unterausschuss des zuständigen Landtagsausschusses eingerichtet. Link zum Original
  94. Die Umsetzung der SGB-VIII-Reform wird mit landesweit einheitlichen Handlungsempfehlungen im Dialog mit den örtlichen Jugendhilfeträgern begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird die Umsetzung der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) intensiv begleiten und dazu im engen Austausch mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe stehen, um landesweit einheitliche Handlungsempfehlungen im Dialog zu entwickeln. Link zum Original
  95. Das Landesausführungsgesetz zum SGB VIII wird bei Bedarf novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Soweit nötig wird das Landesausführungsgesetz zum SGB VIII entsprechend novelliert. Link zum Original
  96. Unterschiedliche Familienformen werden bei allen familienpolitischen Maßnahmen berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unterschiedliche Formen von Familie müssen bei allen familienpolitischen Maßnahmen berücksichtigt werden. Link zum Original
  97. Alle Lebensformen, in denen Kinder gewünscht und willkommen sind, werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen alle Lebensformen stärken, in denen Kinder gewünscht und willkommen sind. Link zum Original
  98. Bei der Neufassung der Pflegegeld-Verordnung 2017 orientiert sich die Unterstützung von Pflegefamilien an den Empfehlungen des Deutschen Vereins.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Zuge der notwendigen Neufassung der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung im I. Quartal 2017 werden wir die Unterstützung von Pflegefamilien an den dann aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge orientieren. Link zum Original
  99. Jugendarbeit vor Ort wird auf Grundlage einer verbindlichen Jugendhilfeplanung der Kreise und kreisfreien Städte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Grundlage einer verbindlichen Jugendhilfeplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen wir Jugendarbeit vor Ort. Link zum Original
  100. Die Landesmittel für das Fachkräfteprogramm der Jugendarbeit und die Jugendpauschale werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Landesmittel für das Fachkräfteprogramm und die Jugendpauschale verstetigen. Link zum Original
  101. Die Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und Kinder wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen für eine gesicherte Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und Kinder. Link zum Original
  102. Ehe-, Familien-, Lebens-, Erziehungs- und Schwangerschaftsberatungsstellen werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir an den Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen und Schwangerschaftsberatungsstellen festhalten. Link zum Original
  103. Ehrenamtliches Engagement und Freizeitgestaltung älterer Menschen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Sachsen-Anhalt ein Land sein muss, in dem die Lebensleistung älterer Menschen gewürdigt wird und ehrenamtliches Engagement sowie abwechslungsreiche Freizeitgestaltung im Alter gefördert werden. Link zum Original
  104. Die Mitwirkung älterer Menschen gilt als demokratisches Grundrecht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zum Grundsatz der Mitwirkung älterer Menschen als demokratisches Grundrecht. Link zum Original
  105. Ehrenamtliche Arbeit im Ruhestand wird von bürokratischen Hürden freigehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ehrenamtliche Arbeit im Ruhestand zum Wohle der Allgemeinheit darf es keine bürokratischen Hürden geben. Link zum Original
  106. Seniorinnen und Senioren wirken über Seniorenvertretungen an sie betreffenden Entscheidungen mit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Seniorinnen und Senioren sollen über die Seniorenvertretungen an den gesellschaftlichen Entscheidungen mitwirken können, die sie betreffen. Link zum Original
  107. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird weiterhin konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wegweiser für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden diese weiterhin konsequent umsetzen. Link zum Original
  108. Das Prinzip „nichts über uns ohne uns“ in der Behindertenpolitik wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam wollen wir das Prinzip "nichts über uns ohne uns" weiter stärken. Link zum Original
  109. Der Landesaktionsplan „einfach machen“ zur inklusiven Gesellschaft wird weitergeführt und fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend werden wir den Landesaktionsplan "einfach machen"- Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft konsequent weiterführen und fortentwickeln. Link zum Original
  110. Eine Initiative „Barrierefreies Sachsen-Anhalt“ wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu soll eine Initiative „Barrierefreies Sachsen-Anhalt“ gestartet werden. Link zum Original
  111. Das Bestattungsgesetz wird novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bestattungsgesetz wird novelliert. Link zum Original
  112. Das Bestattungsrecht wird interkulturell geöffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bestattungsgesetz wird novelliert. Dabei werden eine interkulturelle Öffnung, die menschenwürdige Bestattung von Sternenkindern und ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit angestrebt. Link zum Original
  113. Die menschenwürdige Bestattung von Sternenkindern wird ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 60 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Bestattungsgesetz wird novelliert. Dabei werden eine interkulturelle Öffnung, die menschenwürdige Bestattung von Sternenkindern und ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit angestrebt. Link zum Original
  114. Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit werden verboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bestattungsgesetz wird novelliert. Dabei werden eine interkulturelle Öffnung, die menschenwürdige Bestattung von Sternenkindern und ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit angestrebt. Link zum Original
  115. Besonders schutzbedürftige Verbraucher erhalten wirksamen rechtlichen Schutz sowie Aufklärung und Information.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den besonderen Bedürfnissen jener Verbraucher, die zusätzlicher Unterstützung bedürfen, etwa Senioren, Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche oder Migranten werden wir mit wirksamem rechtlichem Schutz, aber auch mit geeigneter Aufklärung und Information, Rechnung tragen. Link zum Original
  116. Die Situation von Alleinerziehenden findet bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besondere Beachtung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser besonderes Augenmerk legen wir dabei auch auf die Situation von Alleinerziehenden. Link zum Original
  117. Das Konzept der Talentförderung im Leistungssport wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Leistungssport wird das begonnene Konzept der Talentförderung und -entwicklung weitergeführt. Link zum Original
  118. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 98 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die berufliche Weiterbildung ist als lebenslanges Lernen genauso zu unterstützen, wie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Link zum Original
  119. Ein Landesqualitätssiegel „Familienfreundlicher Betrieb“ wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 98 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wollen wir die Einführung eines Landesqualitätssiegels „Familienfreundlicher Betrieb“ anstreben. Link zum Original
  120. Ehrenamtliches Engagement gilt als zentrales Handlungsfeld für attraktive Lebensbedingungen im ländlichen Raum.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das ehrenamtliche Engagement ist eines der wesentlichsten Handlungsfelder, um attraktive Lebensbedingungen im ländlichen Raum zu erhalten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8, Grüne ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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