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Vertrag und Programme

Sozialer Zusammenhalt in Zeiten des Umbruchs: Vertrag und Programme

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022–2027

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Der soziale Zusammenhalt in einer sich wandelnden Gesellschaft wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 78 % · Grüne NW 95 % KI
  1. Ehrenamtliches Engagement wird ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 86 % · Grüne NW 88 % KI
  1. Die Rolle Nordrhein-Westfalens als vielfältiges Kultur- und Medienland wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 94 % · Grüne NW 63 % KI
  1. Gesellschaftliche Teilhabe soll unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Glaube, Orientierung, Identität, Überzeugung und Einkommen sein.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 97 % · Grüne NW 88 % KI
  1. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 91 % · Grüne NW 98 % KI
  1. Nordrhein-Westfalen leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 83 % · Grüne NW 43 % KI
  1. Alle Menschen sollen Zugang zu einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung haben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 98 % · Grüne NW 94 % KI
  1. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen werden konkret verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 94 % KI
  1. Den Kommunen werden finanzielle Handlungsspielräume gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 78 % · Grüne NW 85 % KI
  1. Nordrhein-Westfalen versteht sich als weltoffenes Einwanderungsland.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 87 % KI
  1. Überall im Land wird eine inklusive und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 95 % · Grüne NW 96 % KI
  1. Der neue Krankenhausrahmenplan wird zügig umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 88 % · Grüne NW 43 % KI
  1. In den kommenden fünf Jahren werden erhebliche Mittel bereitgestellt, damit alle Krankenhäuser in Personal und Ausstattung investieren können.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 65 % · Grüne NW 63 % KI
  1. Die Investitionspauschalen für Krankenhäuser werden deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 68 % · Grüne NW 62 % KI
  1. In den kommenden fünf Jahren werden zusätzlich erhebliche Summen in die Umsetzung der Krankenhausplanung investiert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 67 % · Grüne NW 52 % KI
  1. Ein Drittel der Mittel für die Krankenhausplanung wird für Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 45 % · Grüne NW 31 % KI
  1. Barrierefreiheit wird in Krankenhäusern Standard und bei jeder Sanierung umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 47 % · Grüne NW 44 % KI
  1. Hemmnisse für Investitionen in Klimaschutz in Krankenhäusern werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 38 % KI
  1. Beim Bund werden Anpassungen von Bundesrecht und Förderprogrammen für Klimaschutz in Krankenhäusern angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 46 % KI
  1. Ein Krankenhaus-Klimaschutzfonds wird eingerichtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 43 % · Grüne NW 42 % KI
  1. Der Krankenhaus-Klimaschutzfonds wird aus Landes- und Bundesmitteln gespeist, wozu mit dem Bund verhandelt wird.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 42 % · Grüne NW 64 % KI
  1. Die Krankenhausplanung setzt auf eine Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 37 % · Grüne NW 84 % KI
  1. Die Krankenhausplanung setzt auf eine Spezialisierung der Krankenhäuser.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 96 % KI
  1. Die Grund- und Notfallversorgung bleibt flächendeckend wohnortnah verfügbar.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 98 % · Grüne NW 37 % KI
  1. Digitale Versorgungsformen wie das Virtuelle Krankenhaus, Telemedizin und Telenotarzt werden ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 99 % · Grüne NW 55 % KI
  1. Digitale Versorgungsformen sollen Bestandteil der Regelversorgung werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 42 % · Grüne NW 43 % KI
  1. Die Struktur der freien und gemeinnützigen Krankenhäuser wird erhalten.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 43 % KI
  1. Gemeinnützige Krankenhausträger sollen von der Wirtschaftsförderung von Land und Bund steuerlich profitieren.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Für Krankenhäuser zu Notdienstzeiten wird das „Ein-Tresen-Modell“ bevorzugt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 76 % KI
  1. Der Rettungsdienst wird weiterentwickelt und seine Zusammenarbeit mit der Notfallversorgung gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 65 % KI
  1. Gesetzliche Grundlagen für eine landesweit einheitliche und kooperative Rettungsdienstbedarfsplanung einschließlich Luftrettung werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 43 % KI
  1. Gemeinde-Notfallsanitäter werden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 46 % KI
  1. Für einen vorbeugenden Rettungsdienst wird eine Regelung geschaffen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % KI
  1. Die Landarztquote wird ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 98 % · Grüne NW 38 % KI
  1. Das Hausarztaktionsprogramm wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 38 % KI
  1. Die Zahl der Medizinstudienplätze wird um weitere 20 Prozent erhöht.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 94 % KI
  1. Ein zukunftsfähiger Ausbau der Rehabilitationsangebote wird befürwortet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 64 % KI
  1. Die Kooperation ambulanter und stationärer Angebote und die sektorübergreifende Vernetzung der Gesundheitsberufe werden vorangetrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 97 % · Grüne NW 94 % KI
  1. Mindestens fünf sektor- und berufsgruppenübergreifende Gesundheitsregionen werden aufgebaut und gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 62 % · Grüne NW 75 % KI
  1. In den Gesundheitsregionen werden gemeinwohlorientierte multiprofessionelle Gesundheitszentren als Modellprojekte gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 59 % · Grüne NW 83 % KI
  1. Multiprofessionelle Gesundheitszentren werden in kommunaler, genossenschaftlicher oder freiberuflicher Trägerschaft gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 61 % · Grüne NW 82 % KI
  1. Eine Landesagentur für regionale Gesundheitsversorgung berät und unterstützt die Akteure vor Ort.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 42 % · Grüne NW 42 % KI
  1. Community Health Nurses werden Ankerpunkt der quartiersbezogenen Versorgung und Prävention.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 56 % KI
  1. Ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Inklusion und Diversität im Gesundheitswesen wird aufgelegt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 44 % KI
  1. Versorgungsdefizite werden abgebaut und Datenlücken geschlossen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 34 % KI
  1. Die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen wird mit Betroffenen und auf Grundlage von Fortschrittsberichten stetig verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % · Grüne NW 56 % KI
  1. Beratungs- und Versorgungslücken bei Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigung, besonders in der Gynäkologie, werden geschlossen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 33 % KI
  1. Der Ausbau der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung wird vorangetrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 34 % KI
  1. Die Beratungsangebote der Clearingstellen zur Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere oder Versicherungsschutz werden verstetigt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 62 % KI
  1. Das Know-how der Clearingstellen wird auch mit virtuellen Instrumenten in die Fläche gebracht.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 52 % KI
  1. Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus wird ein anonymer Krankenschein eingeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 83 % KI
  1. Der anonyme Krankenschein wird mit einem Fonds finanziell abgesichert.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 54 % KI
  1. Strategien für angemessene Sprachmittlung in der medizinischen Versorgung, auch digital, werden entwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 35 % KI
  1. Angebote der HIV-Prävention und zu sexuell übertragbaren Krankheiten werden unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 44 % KI
  1. Beim Bund werden Planungen für eine zusätzliche Finanzierungskomponente für Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 47 % · Grüne NW 36 % KI
  1. Die Ausbildung in der Kinderkrankenpflege wird gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 57 % · Grüne NW 39 % KI
  1. Ausbau und Weiterentwicklung der Sozialpädiatrischen Zentren werden befürwortet.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll gemeinsam mit dem Landeszentrum Gesundheit stärker als Impulsgeber der Gesundheitspolitik wirken.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 81 % · Grüne NW 83 % KI
  1. Das Landeszentrum Gesundheit wird weiterentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 46 % · Grüne NW 48 % KI
  1. Die Gesundheitsämter werden durch konsequente Umsetzung des ÖGD-Pakts gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 66 % · Grüne NW 68 % KI
  1. Eine Digitalisierungsoffensive für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird gestartet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 56 % · Grüne NW 57 % KI
  1. Das Landeszentrum Gesundheit sorgt für einheitliche digitale Standards und Schnittstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % · Grüne NW 61 % KI
  1. Die Weiterentwicklung des Landeszentrums Gesundheit zu einem Landesgesundheitsamt wird geprüft.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 99 % · Grüne NW 38 % KI
  1. Die Prävention wird besonders in Schulen und Kitas in benachteiligten Stadtteilen gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 94 % · Grüne NW 68 % KI
  1. Ein umfassendes Angebot für psychische Gesundheit wird geschaffen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 46 % KI
  1. Die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen wird vorangetrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % · Grüne NW 98 % KI
  1. Der Landespsychiatrieplan wird fortgeschrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 44 % KI
  1. Ein bedarfsgerechter Mix aus stationären und ambulanten Angeboten wird sichergestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 62 % KI
  1. Geprüft wird, ob stationäre Betten in stationsäquivalente Behandlung und teilstationäre Angebote umgewandelt werden können.

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  1. Die Teilhabeplanung wird als Qualitätskriterium in der Krankenhausplanung verankert.

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  1. Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und gemeindepsychiatrischen Trägerverbünden wird verbindlich gestaltet.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 61 % KI
  1. Peer-Ansätze werden ausgeweitet, um die Selbsthilfe zu stärken.

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  1. Konzepte zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe, besonders in der psychosozialen Notfallversorgung, werden ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 99 % KI
  1. Der Ausbau von Konzepten zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe, insbesondere bei der psychosozialen Notfallversorgung, wird vorangebracht.

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  1. Die Arbeit der Kriseninterventionsteams wird konsequent vorangetrieben.

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  1. Kinderwunschbehandlungen werden weiterhin unterstützt.

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  1. Eine ausreichende Versorgung rund um die reproduktive Gesundheit soll erreicht werden.

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  1. Mit dem neuen Krankenhausplan sollen Geburtsstationen in hoher Qualität, barrierefrei und gut erreichbar sein.

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  1. Die Rahmenbedingungen für Hebammen werden verbessert.

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  1. Der Hebammenberuf wird gestärkt und die Ausbildung ausgeweitet.

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  1. Sektoren- und berufsgruppenübergreifende Weiterbildungsverbünde für Hebammen werden unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % · Grüne NW 39 % KI
  1. Hebammen-Kreißsäle, in denen Hebammen die Geburt alleinverantwortlich begleiten, sollen verstetigt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 66 % · Grüne NW 40 % KI
  1. Die Lotsendienste der Frühen Hilfen werden verstetigt, um werdende Eltern früh zu erreichen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 55 % · Grüne NW 44 % KI
  1. Eine Schwangerenberatung zu allen Fragen der Familienplanung wird gewährleistet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 86 % · Grüne NW 45 % KI
  1. Ungewollt Schwangere sollen schnell Informationen und Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten sowie zu operativen und medikamentösen Abbrüchen erhalten.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 59 % · Grüne NW 62 % KI
  1. Ein ausreichendes und gut erreichbares Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche wird gemäß dem bundesgesetzlichen Auftrag sichergestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 36 % · Grüne NW 93 % KI
  1. Die Arbeitsbedingungen aller in der Pflege Tätigen sollen sofort verbessert werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 67 % KI
  1. Die Bezahlung aller in der Pflege Tätigen soll sofort verbessert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 46 % · Grüne NW 42 % KI
  1. An der Einrichtung einer Pflegekammer wird festgehalten.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 95 % KI
  1. Eine moderne Arbeitsteilung im Gesundheitswesen wird unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 46 % · Grüne NW 32 % KI
  1. Die Pflegeberufe sollen aufgewertet werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % · Grüne NW 44 % KI
  1. Ein Allgemeines Heilberufegesetz wird angestrebt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Modellstudiengänge für therapeutische Heilberufe sollen in Regelstudiengänge überführt werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Ein Bundesgesetz für das Berufsbild der Community Health Nurse wird angestrebt.

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  1. Das Angebot an primärqualifizierender akademischer Ausbildung in Gesundheitsberufen wird deutlich gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 79 % KI
  1. Die Modellstudiengänge in den Gesundheitsberufen werden verstetigt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. An den Hochschulen des Landes werden mehr Studienplätze für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie angeboten.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 64 % KI
  1. Diskriminierungs- und diversitätssensible Ansätze sollen fester Teil der medizinischen und gesundheitsberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 98 % KI
  1. Nicht-akademische Gesundheitsberufe bleiben dauerhaft vom Schulgeld befreit.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 87 % · Grüne NW 46 % KI
  1. In der Pflege wird eine Akademisierungsquote von bis zu 20 Prozent angestrebt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 41 % · Grüne NW 61 % KI
  1. Gemeinsam mit den Trägern werden die Voraussetzungen für die Weiterqualifizierung von mehr nicht-examiniertem Pflegepersonal geklärt.
  2. Das Rothgang-Gutachten zur Personalentwicklung in der Langzeitpflege wird umgesetzt, sobald der Bund die Regelungen dafür geschaffen hat.
  3. Für den Nachtdienst in der stationären Altenpflege wird eine angemessene Mindestquote geprüft.
  4. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf soll erleichtert werden.
  5. Die auf Bundesebene geplante Pflegezeit mit Lohnersatzleistungen in Anlehnung an die Elternzeit wird unterstützt.
  6. Die Nutzung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung soll schrittweise ausgebaut werden.
  7. Kommunen und Kreise werden beim Ausbau der verbindlichen Pflegebedarfsplanung unterstützt.
  8. Das Zusammenleben der Generationen soll gefördert werden.
  9. Quartiere und Stadtteile sollen auf die Bedarfe aller Generationen ausgerichtet werden.
  10. Teilhabe und selbstbestimmtes Wohnen sollen gesichert werden.
  11. Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen sollen Unterstützung, Beratung und Versorgungssicherheit finden.
  12. Quartier, Mobilität, Kommunikation und Digitalität sollen barrierefrei, für alle zugänglich und nachhaltig ausgerichtet werden.
  13. Die Idee einer „Internationalen Wohn- und Pflegebauausstellung“ wird aufgegriffen.
  14. Telemedizin, Telematik, Künstliche Intelligenz und Roboter sollen die Versorgung verbessern und Ärzte, Pflegekräfte und Hebammen entlasten.
  15. Krankenhäuser werden bei der Modernisierung ihrer IT-Infrastruktur unterstützt.
  16. Angehörige der Gesundheitsberufe sollen in digitalen und telemedizinischen Kompetenzen weitergebildet werden.
  17. Inhalte wie KI-gestützte Systeme werden in die Medizinausbildung integriert.
  18. Die Ersthelfer-App soll bekannter gemacht werden.
  19. Eine flächendeckende Einführung der Ersthelfer-App wird geprüft.
  20. Die Bekämpfung von Krebs und Demenz bleibt ein besonderer medizinischer Forschungsschwerpunkt.
  21. Die Geschlechterperspektive im Gesundheitswesen und in der Ausbildung soll gestärkt werden.
  22. Die geschlechterdifferenzierte Erfassung und Auswertung gesundheitsbezogener Daten wird ausgebaut.
  23. Geschlechtergerechte Forschung und Versorgungsansätze werden gestärkt.
  24. Über die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels wie zunehmende Hitzetage soll aufgeklärt werden.
  25. Die gesundheitsberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung wird um Aspekte der gesundheitlichen Klimafolgen erweitert.
  26. Die Pandemie-Politik soll vorausschauend, verantwortungsvoll und langfristig geplant sein.
  27. Die Pandemie-Politik beachtet die Empfehlungen des Expertenrats der Bundesregierung.
  28. Im Vordergrund der Pandemie-Politik steht der bestmögliche Schutz vulnerabler Gruppen bei möglichst geringen Einschränkungen persönlicher Freiheiten.
  29. Die öffentlichen Impfstrukturen werden hochflexibel, aufwuchsfähig und aufsuchend ausgestaltet.
  30. Eine Kommunikationsstrategie zur Steigerung der Impfbereitschaft in allen Bevölkerungsgruppen wird entwickelt.
  31. Es wird geprüft, wie Einrichtungen mit schutzbedürftigen Bewohnern bei Hygiene- und Schutzmaßnahmen unterstützt werden können.
  32. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird gestärkt.
  33. Die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird gefördert.
  34. Das Melde- und Analysesystem wird gemeinsam mit Bund und Ländern weiterentwickelt.
  35. Beim Bund wird eine gesetzliche Grundlage für flexibel, schnell und rechtssicher ergreifbare Schutzmaßnahmen gefordert.
  36. Interdisziplinäre Kompetenzzentren und Ambulanzen für Langzeitfolgen von COVID-19 und ME/CFS, insbesondere für Kinder und Jugendliche, werden gefördert.
  37. Von Langzeitfolgen von COVID-19 und ME/CFS Betroffene sollen schnellen Zugang zu den Sozialsystemen erhalten.
  38. Das Landeszentrum Gesundheit soll den Kommunen in Krisen Informations- und Aufklärungsmaterial in den Hauptsprachen der hier lebenden Menschen bereitstellen.
  39. Die vorhandenen Strukturen und Angebote der Suchtprävention werden weiterentwickelt.
  40. Kultursensible, zielgruppenbezogene Präventionsangebote werden gestärkt.
  41. Initiativen zur Erleichterung von Drug-checking und Schadensminderung in der Drogenpolitik werden unterstützt.
  42. Drug-checking und Schadensminderung werden mit Beratungsangeboten verbunden.
  43. Ein Cannabis-Kontrollgesetz des Bundes wird mit Blick auf Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz ergebnisoffen geprüft.
  44. Ein in Kraft getretenes Cannabis-Kontrollgesetz wird im Land konsequent umgesetzt.
  45. Eine sozial gerechte und inklusive Gesellschaft mit fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen gilt als stärker und widerstandsfähiger.
  46. Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung wird befürwortet.
  47. Für die bundesrechtlich vorgeschriebene jährliche Prüfung von fünf Prozent der Betriebe wird eine wachsende, auskömmliche Personal- und Finanzausstattung bereitgestellt.
  48. Die Vernetzung mit Zoll, kommunalen Strukturen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen soll gestärkt werden.
  49. Der Ausbau des landesweiten Netzwerks gegen Arbeitsausbeutung mit den Beratungsstellen Arbeit wird vorangetrieben.
  50. Gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen soll vorgegangen werden.
  51. Gegen prekäre Unterbringung von Arbeitskräften soll vorgegangen werden.
  52. Die Aktivitäten werden in der Initiative „Gute Arbeitswelt NRW“ gebündelt.
  53. Die „Cross-Border-Task-Force“ soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsagentur fortentwickelt werden.
  54. Die Arbeitsschutzstrukturen sollen für neue Herausforderungen durch mobiles Arbeiten und Co-Working-Spaces gerüstet werden.
  55. Sonntagsarbeit soll auf das Notwendige begrenzt werden.
  56. Starke Sozialpartner werden angestrebt.
  57. Eine umfassende Tarifbindung wird angestrebt.
  58. Die Mitbestimmung wird weiter gepflegt und unterstützt, auch im öffentlichen Dienst.
  59. KMU und ihre Beschäftigten werden weiterhin mit Förderangeboten unterstützt.
  60. Die Tafeln werden unterstützt.
  61. Am Instrument der Globaldotation wird festgehalten.
  62. Bei der öffentlichen Vergabe sollen tarifgebundene Firmen bevorzugt werden.
  63. Wo nötig werden neue Vergaberegeln zugunsten tarifgebundener Firmen geschaffen.
  64. Vergabestellen werden fortgebildet und beraten.
  65. Das Land soll Vorbild sein und eine nachhaltige Beschaffungspraxis in der Landesverwaltung etablieren.
  66. Gegen Langzeitarbeitslosigkeit wird entschieden vorgegangen.
  67. Der Soziale Arbeitsmarkt wird landesseitig zielgerichtet ausgebaut.
  68. Ein Landesförderprojekt im Sinne des Passiv-Aktiv-Transfers soll Kommunen ermöglichen, zusätzlich geförderte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen, auch zur Unterstützung ökologischer Transformation.
  69. Die Beratungsstellen Arbeit werden finanziell und personell gestärkt.
  70. Die Beratungsstellen Arbeit werden fortentwickelt, um quartiersnahe und behördenunabhängige Beratung für prekär Beschäftigte und Langzeitarbeitslose sicherzustellen.
  71. Mit regionalen Akteuren werden neue Wege zur Integration von Langzeitarbeitslosen erprobt.
  72. Projekte zur ganzheitlichen Betreuung von Langzeitarbeitslosen in ihrem sozialen und familiären Umfeld werden erprobt.
  73. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser weiter mit Vermittlungs- und Coaching-Angeboten unterstützt.
  74. Ein inklusiver Arbeitsmarkt wird angestrebt.
  75. Inklusionsbetriebe sollen weiterentwickelt werden.
  76. Die Weiterentwicklung von Inklusionsbetrieben wird finanziell hinterlegt.
  77. Das Budget für Arbeit und Ausbildung soll weiterentwickelt werden, auch zur Unterstützung von Inklusionsunternehmen.
  78. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen gemeinsam mit dem Bund weiterentwickelt werden, damit sie ihrem Qualifizierungsauftrag stärker nachkommen.
  79. Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen fair entlohnt werden.
  80. Eine Kampagne soll Einstellungen von Menschen mit Behinderungen anregen und die Beschäftigungspflicht aller Arbeitgeber stärken.
  81. Betriebe und Arbeitgeber werden über Unterstützung bei der Beschäftigung von Auszubildenden mit Behinderungen informiert.
  82. Mindestens fünf Prozent der Neueinstellungen in der Landesverwaltung sollen Menschen mit Behinderungen sein.
  83. Menschen mit Behinderungen werden mit Beratungsangeboten auf dem Weg in Firmengründung oder Selbstständigkeit unterstützt.
  84. Eine weltweite Fachkräfteoffensive mit der Kampagne „Neue Chancen NRW“ wird gestartet.
  85. Die Verfahren zur Berufsanerkennung werden in allen Berufen und Ressorts weiter vereinfacht, beschleunigt und entbürokratisiert.
  86. Die dauerhafte Integration und der Verbleib angeworbener Fachkräfte im Land werden unterstützt.
  87. Zum Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel wird eine faire Struktur für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte aufgebaut.
  88. Die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren bei der Anwerbung wird ausgebaut.
  89. Eine gemeinsame Strategie für eine ressortübergreifende Fachkräftesicherung wird entwickelt.
  90. Das Begrüßungsgeld von einmalig bis zu 3.000 Euro für Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern wird fortgesetzt.
  91. Die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter baut auf den Erfahrungen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ auf.
  92. Förderlücken bei der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollen geschlossen werden.
  93. Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete und Geduldete werden gezielt weiterentwickelt.
  94. Bedarfsgerechte Angebote zur beruflichen Integration von Geflüchteten und Geduldeten werden umgesetzt.
  95. Für geduldete Auszubildende soll ein konsequenter Abschiebungsschutz geschaffen werden.
  96. Geduldeten Auszubildenden soll ein dauerhafter Aufenthalt ermöglicht werden.
  97. Geduldeten Auszubildenden soll dauerhafter Arbeitsmarktzugang ermöglicht werden.
  98. Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen soll gewährleistet sein.
  99. Kinderbetreuung während der Kurszeiten von Sprach- und Integrationskursen wird gefördert.
  100. Sozialpartnerschaftlich gestaltete betriebliche Veränderungsprozesse sollen angeregt werden.
  101. Das Projektbudget für innovative Fort- und Weiterbildungskonzepte wird erhöht.
  102. Branchendialoge bieten Unternehmen vor Ort Erfahrungsaustausch und gemeinsame Ideenentwicklung.
  103. Beruf und Privatleben sollen besser aufeinander abgestimmt werden.
  104. Menschen mit Sorgearbeit werden mit modernen Konzepten zur Flexibilität im Arbeitsleben entlastet.
  105. Neue Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten und Co-Working-Spaces werden unterstützt.
  106. Eine übergreifende Inklusionsoffensive wird angestrebt.
  107. Kommunen werden bei der Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit unterstützt.
  108. Der Aktionsplan zur Inklusion wird in der Legislaturperiode regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.
  109. Der Aktionsplan wird dynamisiert und digitalisiert.
  110. Die Datenlücken im Teilhabebericht werden geschlossen.
  111. Eine Teilhabestrategie mit passgenauen Maßnahmen wird entwickelt.
  112. Inklusionspolitik soll stets dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“ folgen.
  113. Kommunale Gremiensitzungen werden barrierefrei gestaltet, um die politische Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
  114. Die Kommunen sollen zu barrierefreien und inklusiven Sozialräumen werden.
  115. Stadt- und Ortszentren sollen attraktiver werden.
  116. Ab 2023 wird das Projekt „Inklusion vor Ort“ in vier Modellkommunen bis zu fünf Jahre gemeinsam mit der „Aktion Mensch“ finanziert.
  117. Im für Personal zuständigen Ressort des Landes soll ein Inklusionsteam eingerichtet werden.
  118. Der Kreis der Berechtigten für das Gehörlosengeld wird erweitert.
  119. Die Ferienbetreuung für Kinder mit Mehrfachbehinderung soll sichergestellt werden.
  120. Menschen in der Behindertenhilfe und vergleichbaren Einrichtungen sollen besser vor Gewalt geschützt werden.
  121. Für von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe Betroffene werden unmittelbare unabhängige Ansprechpersonen vor Ort benannt.
  122. Eine Landesinitiative Gewaltschutz richtet sich an alle wesentlichen Akteure im Land.
  123. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zu Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden konsequent umgesetzt.
  124. Die föderale Autonomie der Sozialversicherungsträger und eine starke Selbstverwaltung werden unterstützt.
  125. Mit gemeinwohlorientierten Instrumenten soll der Zusammenhalt der Stadtteile und Dörfer gefördert werden.
  126. Zunehmender Einsamkeit und mangelnder Versorgung soll entgegengewirkt werden.
  127. Das Konzept der Gemeindepflege soll vor allem in Gebieten besonderen Bedarfs greifen.
  128. Ehrenamtliche Strukturen werden gestärkt.
  129. Seniorenbeiräte und Seniorenbüros sollen ebenso wie Quartiersbüros und Pflegestützpunkte zu Anlaufstellen in den Quartieren werden.
  130. Die Quartiersarbeit mit hauptamtlichen Quartiersmanagern wird mit einer Landesförderung hinterlegt.
  131. In der Krankenhausplanung werden die besonderen Bedürfnisse älterer, von Demenz oder vom Durchgangssyndrom betroffener Menschen berücksichtigt.
  132. Krankenhäuser sehen für diese Patientengruppen besondere Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vor.
  133. Krankenhäuser entsprechender Größe benennen Beauftragte für die Versorgung älterer, demenzkranker oder vom Durchgangssyndrom betroffener Menschen.
  134. Wesentliche Erkenntnisse der Enquete-Kommission Einsamkeit werden umgesetzt.
  135. Die Spielräume der Landespolitik werden genutzt, um von Armut betroffenen Menschen soziale Teilhabe zu ermöglichen.
  136. Besonders marginalisierte Gruppen sollen gezielt angesprochen und mit Programmen erreicht werden.
  137. Armut soll verhindert und ihre Härten abgefedert werden.
  138. Wege aus der Armut sollen ermöglicht werden.
  139. Benachteiligung und Diskriminierung sollen vermieden werden.
  140. Eine Landesarmutskonferenz soll entstehen, die regelmäßig konkrete Handlungskonzepte gegen Armut erarbeitet, auch auf Basis der Armuts- und Reichtumsberichte.
  141. Die Stärkung Sozialer Arbeit, etwa in Quartieren, gilt als Pfeiler der Armutsbekämpfung.
  142. Wohnungslosigkeit soll gemäß dem Ziel der Europäischen Union bis spätestens 2030 beseitigt werden.
  143. Die Kümmererprojekte werden im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE“ ausgeweitet.
  144. Housing-First-Projekte werden mit Wohnungsgesellschaften bedarfsgerecht landesweit umgesetzt.
  145. Wohnungslosen Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf wird selbstbestimmtes Wohnen in einer eigenen Wohnung ermöglicht.
  146. Wohnprojekte für wohnungslose Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf werden gefördert.
  147. Die kommunale Handlungsfreiheit soll sichergestellt werden.
  148. Die Ausrichtung der Aufgaben aller Kommunen und ihrer Unternehmen an den Prinzipien der Agenda 2030 wird unterstützt.
  149. Kommunen werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit in der Verwaltung systematisch zu verankern und ressortübergreifend zu steuern.
  150. Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien, faire Beschaffungskriterien, fairer Handel, Städtepartnerschaften und kommunale entwicklungspolitische Informationsarbeit gelten als geeignete Instrumente der Kommunen.
  151. Den Kommunen werden weiterhin Beratungsstrukturen für ein besseres Nachhaltigkeitsmanagement zur Seite gestellt.
  152. Die vom Bund angekündigte Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden soll unmittelbar erfolgen.
  153. Kommt der Bund seiner Verantwortung nicht nach, richtet das Land im Folgejahr selbst einen Altschuldenfonds ein, der teilnehmende Kommunen substanziell und bilanziell entlastet.
  154. Ein auf 20 Jahre angelegtes Investitionsprogramm von 300 Millionen Euro jährlich für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen wird geschaffen.
  155. Eine verlässliche Gemeindefinanzierung soll sicherstellen, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können.
  156. Die künftige Gemeindefinanzierung soll gemeinsam mit den Kommunen so gestaltet werden, dass alle Menschen von gleichwertigen Lebensverhältnissen profitieren.
  157. Auf die zweite Stufe der Differenzierung der fiktiven Hebesätze wird verzichtet.
  158. Die kommunalhaushaltsrechtlichen Regelungen werden überarbeitet, damit auch Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt vorsorgende Bodenpolitik betreiben können.
  159. Die Kommunen werden durch umgehende Durchführung der Konnexitätsfolgenabschätzung aus dem Pandemiegesetz zügig entlastet.
  160. Die Rückzahlung der Corona-Kreditierung im Gemeindefinanzierungsgesetz wird über den Tilgungszeitraum des Corona-Rettungsschirms des Landes gestreckt.
  161. Das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip wird bekräftigt.
  162. Das Konnexitätsausführungsgesetz wird auf Basis der Ergebnisse der Transparenzkommission unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände umgehend evaluiert.
  163. Ein Prozess zur Überarbeitung des Konnexitätsausführungsgesetzes wird eingeleitet.
  164. Für die Kommunen günstige Rechtsetzung soll nicht wegen drohender Konnexität unterbleiben.
  165. Die Abschreibungstabellen für kommunale Vermögenswerte nach dem NKF werden mit Blick auf Klima- und Ressourcenschutz evaluiert.
  166. Es wird geprüft, wie angepasste Abschreibungszeiträume die Wirtschaftlichkeit nachhaltiger, energieeffizienter Bauweisen und CO2-neutraler Wärme- und Kälteversorgung stärken können.
  167. Es wird geprüft, ob kommunale Modernisierungsmaßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung ab einer bestimmten Größe als Investition aktiviert und über die bilanzielle Abschreibung erleichtert werden können.
  168. Die kommunalen Unternehmen werden auch in herausfordernden Zeiten unterstützt, um ihre Vielfalt und Stärke zu erhalten.
  169. Die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz werden rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.
  170. Die ausbleibenden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen werden den Kommunen vom Land ersetzt.
  171. Angesichts der Rechtsprechung zu Abwassergebühren wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der eine nachhaltige Abwasserwirtschaft finanzierbar hält.
  172. Die kommunale Demokratie wird gestärkt.
  173. Die Arbeitsbedingungen von Rats- und Kreistagsmitgliedern sollen spürbar verbessert werden.
  174. Rats- und Kreistagsmitglieder sollen angemessen entschädigt werden.
  175. Es wird evaluiert, wie einer weiteren Zersplitterung der Kommunalparlamente ohne Sperrklausel entgegengewirkt und die Gleichwertigkeit der Stimmen gesichert werden kann.
  176. Die Digitalisierung der Ratsarbeit in den Kommunen wird befürwortet.
  177. Digitale Sitzungen kommunaler Gremien werden Anfang 2024 evaluiert.
  178. Auf Grundlage der Evaluation digitaler Gremiensitzungen werden die Rechtsvorschriften angepasst.
  179. Die Zulassung von Anwendungen für digitale und hybride Sitzungen kommunaler Vertretungen wird vorangetrieben.
  180. Digitale und hybride Gremiensitzungen in Kommunen werden eng begleitet, um die Vereinbarkeit von politischem Ehrenamt mit Familie und Beruf zu fördern.
  181. Die kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten aller Bürgerinnen und Bürger werden unterstützt.
  182. Für kommunale Mandatsträger mit Behinderung wird ein finanzieller Nachteilsausgleich in der Entschädigungsverordnung geschaffen.
  183. Durch Änderung der Kreisordnung dürfen Kreise Beigeordnetenpositionen schaffen.
  184. Eine Angleichung von Kreis- und Gemeindeordnung wird geprüft.
  185. Es wird untersucht, ob eine einheitliche Kommunalverfassung aus Gemeinde-, Kreis- und Landschaftsverbandsordnung sinnvoll ist.
  186. Kommunen sollen durch Experimentierklauseln größere Handlungsspielräume erhalten.
  187. Förderprogramme für Kommunen werden so gestaltet, dass sie für alle Kommunen handhabbarer werden.
  188. Eine digitale Förderplattform wird geschaffen, auf der alle Landesbehörden verpflichtend ihre Förderprogramme darstellen und Anträge sowie Verwendungsnachweise medienbruchfrei abgewickelt werden.
  189. Die Zahl der Förderprogramme wird durch Zusammenlegung thematisch passender Programme verringert, um den Kommunen mehr Eigenverantwortung zu geben.
  190. Vor jedem neuen Antragsförderprogramm wird geprüft, ob eine Pauschalzahlung sinnvoller ist.
  191. Die Förderprogramme des Landes werden so weit wie möglich auf die Förderprogramme von Bund und EU abgestimmt.
  192. Die Kommunen sollen kooperieren statt zu konkurrieren.
  193. Fachgesetzliche, kommunal- und steuerrechtliche Hürden für die Zusammenarbeit der Kommunen werden in den kommenden fünf Jahren abgebaut.
  194. Für die Zusammenarbeit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus werden neue digitale Möglichkeiten geschaffen.
  195. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell beim Aufbau gemeinsamer Dienstleistungszentren (Shared Service Center).
  196. Die grenzüberschreitende Kooperation mit belgischen und niederländischen Nachbarkommunen und -regionen soll ausgebaut werden.
  197. Die bestehenden Europaregionen werden gestärkt.
  198. Das Land tritt als Mittler für neue formelle und informelle grenzüberschreitende Kooperationen ein.
  199. Das Anholter Abkommen von 1991 soll weiterentwickelt und auf eine moderne Grundlage gestellt werden.
  200. Das Land setzt sich im Bund und in Europa für ein kommunalfreundlicheres Umsatzsteuerrecht ein.
  201. Die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit wird fortgeführt, mit besonderem Augenmerk auf Shared Service Center.
  202. Eine Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter begleitet den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit.
  203. Das Land fördert und stärkt gemeinsame Projekte, in denen Menschen vor Ort sich für ihre Heimat zusammenfinden.
  204. Innovation und Digitalisierung im Bauwesen sollen weiter vorangetrieben werden.
  205. Klimaneutrales und innovatives Bauen wird weiterhin gefördert.
  206. Die Entwicklung zukunftsfähiger und nachhaltiger Bauprodukte und Baustoffe wird unterstützt.
  207. Die Landesbauordnung wird regelmäßig überarbeitet, um auf neue Entwicklungen im Wohnungsbau reagieren zu können.
  208. Die Landesbauordnung orientiert sich eng an den Mustervorschriften der Bauministerkonferenz.
  209. In der Bauministerkonferenz setzt sich das Land für eine Weiterentwicklung der Mustervorschriften hin zu mehr Nachhaltigkeit ein.
  210. Die Stellplatzverordnung des Landes wird zur Mitte der Legislaturperiode unter Einbezug kommunaler Erfahrungen überprüft.
  211. Die Abstandsregelung für nicht brennbare Photovoltaik-Anlagen wird überprüft und nach Möglichkeit abgeschafft.
  212. Die Bauvorschriften für den nachträglichen Einbau von Wärmepumpen werden erleichtert, um den Heizungsaustausch zu beschleunigen.
  213. Nordrhein-Westfalen soll für alle Menschen barrierefrei werden; dazu werden die entsprechenden Normvorgaben umgesetzt.
  214. Ein Gutachten soll den Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen ermitteln.
  215. Das WHO-Konzept altersgerechter Städte und Gemeinden soll in möglichst vielen Kommunen umgesetzt werden.
  216. Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine Überprüfung von Bundesimmissionsschutzgesetz, TA Lärm, Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung ein.
  217. Nachverdichtung, Nutzungsmischung und das Zusammenführen von Wohnen und Arbeiten sollen nach dem Prinzip der Innen- vor Außenentwicklung gestärkt werden.
  218. Die Baunutzungsverordnung mit ihrer strengen Einteilung in Gebietstypen und Funktionen soll bundesweit überprüft werden.
  219. Das Land setzt sich auf Bundesebene für Innovations- oder Experimentierklauseln als Öffnungsklauseln in Fachgesetzen und untergesetzlichen Normen ein.
  220. Ein baufachlicher Dialog über die Fortsetzung der Landes-Baukostensenkungskommission wird angestoßen, um regulatorische Hemmnisse zu identifizieren.
  221. Eine Koalition für den Holzbau in Nordrhein-Westfalen soll gegründet und bestehende Initiativen sollen projektorientiert zusammengeführt werden.
  222. Holz als sichtbarer Baustoff wird anderen Baumaterialien gleichgestellt.
  223. Nordrhein-Westfalen wird als Ausbildungs- und Studienstandort für den Holzbau im Sinne einer Exzellenz-Initiative gestärkt.
  224. Die politische Akzeptanz des Holzbaus wird bei den zuständigen staatlichen Stellen gefördert.
  225. Baurechtliche Hemmnisse für den Holzbau werden weiter abgebaut.
  226. Bestehende Förderprogramme für klimafreundliche und innovative Bauprojekte werden fortgeführt.
  227. Das Land tritt für eine Renaissance der Vorgärten ein.
  228. Die Kommunen werden bei der Durchsetzung des Schottergartenverbots stärker unterstützt.
  229. Die Regelungen zu Schottergärten in der Landesbauordnung werden konkretisiert.
  230. Eine Landesinitiative „Nachhaltiges Grün in der Stadt“ wird aufgelegt.
  231. Die Landesinitiative „Urbane Kleingärten neu denken“ wird weiterverfolgt.
  232. Die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung wird ausgebaut.
  233. Die Einführung einer Fort- und Weiterbildungspflicht für Beschäftigte der Bauverwaltungen wird mit den kommunalen Spitzenverbänden geprüft.
  234. Die kommunalen Vergabegrundsätze werden über das Jahr 2022 hinaus verlängert.
  235. Die kommunalen Vergabegrundsätze werden zu einer Rechtsverordnung fortentwickelt.
  236. Weitere Erleichterungen bei der kommunalen Auftragsvergabe werden geprüft.
  237. Über eine Landesinitiative gegenüber dem Bund sollen die EU-Oberschwellenwerte für die Auftragsvergabe erhöht werden.
  238. Die Bauwirtschaft wird beim Strukturwandel zu nachhaltigerem Bauen und zur Kreislaufwirtschaft unterstützt.
  239. Technologien des handwerklichen und materialsparenden Bauens und der Einsatz erneuerbarer Baustoffe werden gefördert und erforscht.
  240. Landesförderprogramme für CO2-mindernde Effizienzmaßnahmen werden soweit möglich mindestens auf bisherigem Niveau beibehalten.
  241. Der Zugang zu Landesförderprogrammen für CO2-mindernde Effizienzmaßnahmen wird vereinfacht.
  242. Ein Pilotprojekt für einen digitalen CO2-Gebäudepass wird gestartet, der insbesondere die bei der Errichtung entstandenen Emissionen ausweist.
  243. Das Förderprogramm zum innovativen Bauen wird deutlich erhöht, um CO2-ärmere Baustoffe und Bauprodukte zu unterstützen.
  244. Mit vorhandenen Ressourcen soll sparsamer umgegangen und diese sollen auch im Bau wiederverwendet werden.
  245. Die Grundlagen für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Hochbau werden geschaffen.
  246. Rechtliche Hemmnisse für die Kreislaufwirtschaft im Hochbau werden abgebaut.
  247. Die Bauvorschriften werden angepasst, um den Einsatz erneuerbarer und recycelter Baustoffe zu erleichtern.
  248. Die Ansiedlung einer Anlage zur Wiederaufbereitung von teerhaltigem Straßenaufbruch wird geprüft.
  249. Mit Hochschulen und Kammern soll über eine Aktualisierung der Lehr- und Studieninhalte mit Blick auf Digitalisierung und Klimawandel beraten werden.
  250. Eine Ausbildungs- und Studienoffensive für nachhaltige Bauberufe soll mehr junge Menschen, insbesondere Frauen, gewinnen.
  251. Die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur soll nur führen dürfen, wer ein überwiegend MINT-geprägtes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat.
  252. Der Zugang zum Berufsfeld der Energieberatung wird für Menschen mit passenden Bildungshintergründen wie dem Ingenieurwesen ermöglicht.
  253. Wohnen gilt als soziale Daseinsvorsorge und soll für alle sicher und bezahlbar sein.
  254. Die öffentliche Wohnraumförderung wird als Instrument für bezahlbares Wohnen genutzt.
  255. Selbst genutztes Wohneigentum wird gefördert.
  256. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung haben.
  257. Es wird geprüft, wie ein Recht auf Wohnen als Staatsziel in der Landesverfassung verankert werden kann.
  258. Für Modernisierungen im Wohnungsbau, die Klimaneutralität und Barrierefreiheit dienen, werden deutlich mehr Mittel bereitgestellt.
  259. Die öffentliche Wohnraumförderung wird in der Legislaturperiode mindestens auf bisherigem Niveau fortgesetzt.
  260. Die öffentliche Wohnraumförderung wird technologieoffen auf den energieeffizienten Umbau von Wohnungsbeständen ausgerichtet.
  261. Weiterentwicklungen des Energieeffizienzhaus-Standards KfW 55 im öffentlichen Wohnungsbau werden geprüft.
  262. Die Digitalisierung der öffentlichen Wohnraumförderung wird vorangetrieben.
  263. Der Online-Antrag für das Wohngeld wird vorangetrieben.
  264. Die öffentliche Wohnraumförderung wird stärker auf mietpreisgebundenen Wohnraum ausgerichtet.
  265. Die Eigentumsförderung wird innovativ und an Nachhaltigkeit orientiert ausgerichtet.
  266. Bis 2027 sollen mindestens 45.000 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten entstehen.
  267. Die Eigentumsförderung berücksichtigt die unterschiedlichen Bedarfe ländlicher Räume und großer Städte.
  268. Der Förderbaustein „Jung kauft Alt“ wird gestärkt, um die Neunutzung von Altbeständen zu ermöglichen.
  269. Die Einführung eines Mietkaufmodells zur Bildung von Eigentum und Vermögen wird geprüft.
  270. Der Modellversuch zum Ankauf von Belegungsrechten, insbesondere in Ballungszentren, wird eng begleitet.
  271. Die öffentliche Wohnraumförderung wird zur Schaffung preisgedämpften Wohnraums in Ballungszentren gegebenenfalls neu aufgestellt.
  272. Hemmnisse für die Schaffung preisgedämpften Wohnraums werden identifiziert und beseitigt.
  273. Die Einführung einer dritten Fördersäule für preisgedämpften Wohnraum wird geprüft.
  274. Auf Hochschulgeländen soll Wohnraum mitgeplant werden.
  275. Die Wohnraumversorgung von Auszubildenden und Studierenden wird enger miteinander verzahnt.
  276. Die Sanierung von Studierendenwohnheimen wird gemeinsam mit den Studierendenwerken zügiger umgesetzt.
  277. Das Land berät und unterstützt die Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Baugruppen.
  278. Die „Allianz für mehr Wohnungsbau“ auf Landesebene wird fortgeführt.
  279. Der „Tag für die öffentliche Wohnraumförderung“ wird fortgesetzt.
  280. Die Mieterschutz-Verordnung des Landes wird zeitnah auf Basis eines Gutachtens zu angespannten Wohnungsmärkten erneuert.
  281. Die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung wird von fünf auf acht Jahre angehoben.
  282. Das Wohnraumstärkungsgesetz wird auf Optimierungspotenziale untersucht.
  283. Die zulässige Frist für Kurzzeitvermietung wird auf acht Wochen reduziert.
  284. Die Förderpolitik für Städte und Gemeinden wird auch an Klimaneutralität, Klimafolgenanpassung und nachhaltiger Mobilität ausgerichtet.
  285. Die Städtebauförderung der vergangenen Jahre wird auf ihre Zielerreichung untersucht und bei Bedarf nachgesteuert.
  286. Förderverfahren werden durch vereinfachte Verwaltungsvorschriften, insbesondere in der Landeshaushaltsordnung, leichter zugänglich gemacht.
  287. Über eine Initiative gegenüber dem Bund soll die Städtebauförderung präventiv zur frühzeitigen Vermeidung städtebaulicher Missstände einsetzbar werden.
  288. Das Land setzt sich dafür ein, dass der Bund durch Bürokratieabbau schnellere Transformationsprozesse in Städten und Gemeinden ermöglicht.
  289. Landesinvestitionsprogramme wie die Dorferneuerung werden fortgesetzt.
  290. Die drohende Abwärtsspirale in Städten mit vielen verfallenden und leerstehenden Immobilien soll durchbrochen werden.
  291. Die Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ wird fortgesetzt.
  292. Das Modellvorhaben zu Problemimmobilien wird fortgesetzt.
  293. Für die Internationale Gartenausstellung 2027 Ruhr werden zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt.
  294. In dieser Legislaturperiode wird eine neue REGIONALE ausgelobt und die regionale Strukturförderung fortgesetzt.
  295. Die Regeln zur Veräußerung landeseigener Grundstücke werden überarbeitet, damit Kommunen vorsorgende Bodenpolitik betreiben können.
  296. Landesliegenschaften sollen vorrangig in Erbpacht vergeben werden.
  297. Der Zwang zur Veräußerung von Landesliegenschaften nach dem Höchstbieterprinzip wird beendet.
  298. Die Veräußerung von Landesliegenschaften nach sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien (Konzeptvergabe) wird ermöglicht.
  299. Für die Konzeptvergabe von Liegenschaften durch Kommunen werden ein Handlungsleitfaden und Schulungen erstellt.
  300. Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes wird per Rechtsverordnung umgesetzt, damit Kommunen in angespannten Märkten ihr Vorkaufsrecht besser ausüben können.
  301. Die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds für eine vorsorgende Bodenpolitik mit den Kommunen wird geprüft.
  302. Die Kommunen werden bei der Transformation der Innenstädte weiter unterstützt.
  303. Stadtzentren sollen für alle Menschen zugänglich und attraktiv sein.
  304. Die Innenstadtentwicklung wird auch auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ausgerichtet.
  305. Die Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ wird fortgesetzt.
  306. Das Sofortprogramm „Zukunft.Innenstadt.“ wird verstetigt.
  307. Die Mittel des Sofortprogramms „Zukunft.Innenstadt.“ werden erhöht.
  308. Das Sofortprogramm greift künftig besonders eine gesunde Nutzungsmischung der Zentren auf.
  309. Die Experimentierklausel der Landesbauordnung wird überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt, um Nutzungsmischungen zu erleichtern.
  310. Regulatorische Hindernisse werden identifiziert und nach Möglichkeit beseitigt.
  311. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb erhält eine aktive Rolle in der Innenstadtentwicklung.
  312. Die Auswirkungen von Landesliegenschaften auf die Stadtentwicklung werden bei Maßnahmen berücksichtigt.
  313. Bei größeren Veränderungen wird der Standort von Landesliegenschaften mit den Kommunen abgestimmt.
  314. Für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb wird ein Leitfaden für attraktive, klimaangepasste und begrünte Gestaltung erarbeitet.
  315. Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften wird auf Veränderungsbedarf überprüft.
  316. Lokale Bündnisse, Gemeinwohlinitiativen und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft werden gestärkt.
  317. Partizipative Prozesse sollen Grundlage der Zentrenentwicklung sein.
  318. Das Land setzt sich beim Bund dafür ein, den nicht ortsgebundenen Online-Handel zu Beiträgen für Standortgemeinschaften und Innenstadtstärkung zu bewegen oder zu verpflichten.
  319. Der Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe soll deutlich beschleunigt, unterstützt und begleitet werden.
  320. Aus der Hochwasserkatastrophe werden Lehren für Klimafolgenanpassung, Hochwasser- und Katastrophenschutz gezogen.
  321. Die rechtliche Verankerung der psychosozialen Notfallversorgung wird geprüft.
  322. Hochwasserbetroffene werden durch mehr aufsuchende Arbeit bei der Antragstellung unterstützt.
  323. Eine Bilanz des Wiederaufbaus wird gezogen.
  324. Für künftige Schadensereignisse wird weitere Vorsorge getroffen.
  325. Der Aufbau eines überjährigen Schutzfonds für künftige Schadensereignisse wird geprüft.
  326. Die Hochwasser-Risikogebiete werden neu konzipiert und berechnet.
  327. Die Anwendung eines Klima-Zuschlags bei den Hochwasser-Risikogebieten wird geprüft.
  328. Über eine Bundesinitiative soll für vorsorgenden Hochwasserschutz ein überragendes öffentliches Interesse verankert werden.
  329. Ergänzende Instrumente für einen hochwasser- und starkregenangepassten Umbau von Siedlungen werden geprüft.
  330. Kommunen, deren Flächen als Retentionsflächen gebunden werden, sollen einen angemessenen Ausgleich erhalten.
  331. Die Finanzmittel für Schutz und Pflege der Denkmäler bleiben mindestens auf dem derzeitigen Niveau.
  332. Verwaltungsvorschriften und Antragsverfahren im Denkmalschutz werden zur Entlastung der Eigentümer auf das notwendige Maß reduziert.
  333. Die Digitalisierung im Denkmalschutz wird weiter vorangetrieben.
  334. Neue Welterbeinitiativen werden begleitet.
  335. Die Finanzmittel für die dauerhafte Erhaltung von Industriedenkmälern sollen verstetigt werden.
  336. Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden zulässig.
  337. Stadtbildprägende Kirchengebäude sollen weitestgehend erhalten werden.
  338. Die Um- und Neunutzung von Kirchengebäuden wird erleichtert.
  339. Das Denkmalschutzgesetz wird bis 2025 evaluiert und bei Bedarf geändert.
  340. Das Bauhaus-Erbe dient als Grundlage, um die Transformation der Stadtentwicklung voranzubringen und die ästhetische Dimension des Bauens erlebbar zu machen.
  341. Am Strukturwandel im Rheinischen Revier und in der Emscherregion soll gezeigt werden, wie das Neue Europäische Bauhaus Ästhetik und Nachhaltigkeit verbindet.
  342. Ein „Nordrhein-Westfalen Netzwerk Europäisches Bauhaus“ mit Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Architektur, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird initiiert.
  343. Ein interdisziplinäres Reallabor des Neuen Europäischen Bauhauses für moderne Stadtentwicklungskonzepte wird gegründet.
  344. Für Menschen mit Einwanderungsgeschichte soll Chancengerechtigkeit geschaffen werden.
  345. Institutionelle Regelsysteme sollen durch den Abbau von Zugangs- und Teilhabebarrieren geöffnet werden.
  346. Der gesellschaftliche Zusammenhalt soll gestärkt werden.
  347. Das Land setzt sich für ein diskriminierungsfreies Zusammenleben und chancengerechte Teilhabe für alle ein.
  348. Die Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen wird intensiviert.
  349. Bei der Förderung von Migrantenselbstorganisationen liegt ein Schwerpunkt auf Demokratiebildung und Antirassismusarbeit.
  350. Die Entstehung des Migrationsmuseums „Haus der Einwanderungsgesellschaft“ in Nordrhein-Westfalen wird begleitet und gefördert.
  351. Die Arbeit der Integrationsräte und -ausschüsse wird weiter konstruktiv begleitet.
  352. Integrationsstrukturen und -prozesse werden stetig verbessert.
  353. Das Kommunale Integrationsmanagement wird mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip weiterentwickelt.
  354. Die Kommunalen Integrationszentren werden schon vor der gesetzlichen Evaluation zu Optimierungsbedarf befragt.
  355. Erst- und Herkunftssprachen sollen möglichst früh in Schulen und Kitas angeboten werden.
  356. Mehrsprachigkeit soll im Arbeitsalltag der Landesbehörden möglich sein.
  357. Mehrsprachigkeit soll sich in allen analogen und digitalen Verwaltungsangeboten niederschlagen.
  358. Der Bedarf an professionellen Dolmetscherdiensten wird ermittelt und entsprechende Maßnahmen werden umgesetzt.
  359. Die Sprachmittlung in Landesbehörden wie der Polizei wird ausgebaut, gegebenenfalls unter Einsatz Künstlicher Intelligenz.
  360. Eine Arbeits- und Fachkräfteoffensive wird eingeleitet.
  361. Ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse sollen unbürokratisch und schnell anerkannt werden.
  362. Verstärkt sollen ausländische Fachkräfte gewonnen werden.
  363. Die vorhandenen Strukturen zur Gewinnung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte werden ausgebaut.
  364. Der Zugang ausländischer Arbeits- und Fachkräfte wird unter Einbindung von Bundesagentur für Arbeit, Kammern und Behörden verbessert.
  365. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte begleitet.
  366. Berufsspezifische Standards sollen beibehalten werden.
  367. Ausbildungen ausländischer Arbeitskräfte sollen auch in Teilen zertifiziert oder berufsbegleitend modular ergänzt werden können.
  368. Das Land wirkt auf den Bund ein, um die Zugänge zum deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern und zu beschleunigen.
  369. Arbeit und Ausstattung der für die Visaerteilung zuständigen deutschen Auslandsvertretungen sollen verbessert werden.
  370. Gut integrierte Geflüchtete erhalten einen dauerhaften Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang.
  371. Der Kreis der Teilnahmeberechtigten an Integrations- und Sprachkursen wird erweitert.
  372. Flächendeckend werden berufsspezifische Sprachkurse entwickelt.
  373. Für lange hier lebende Zugewanderte werden Einbürgerungsverfahren beschleunigt und erleichtert.
  374. Humanitäre und aufenthaltssichernde Bleiberechtsregelungen werden so ausgeschöpft, dass gut integrierte Geduldete eine Bleibeperspektive erhalten.
  375. Der Bund soll zügig gesetzliche Regelungen zu Bleiberechtsperspektiven verabschieden.
  376. Das Land prüft laufend Anpassungsbedarf bei seinen Erlassregelungen zum Bleiberecht entsprechend dem Gesetzgebungsprozess des Bundes.
  377. Nach abgelehntem Asylantrag ohne weitere Bleibegründe muss die Ausreise durch freiwillige Rückkehr oder Rückführung erfolgen.
  378. Die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern hat Priorität.
  379. Eine rechtsstaatliche, faire und humanitär verantwortliche Rückkehr- und Abschiebepraxis wird gewährleistet.
  380. Abschiebungen aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen sollen vermieden werden.
  381. Bei Rückführungen hat die Wahrung des Kindeswohls Priorität.
  382. Die unabhängige Abschiebungsbeobachtung wird personell gestärkt.
  383. Vor Abschiebehaft müssen vorrangig mildere Mittel ausgeschöpft werden.
  384. Abschiebehaft für Minderjährige und vulnerable Personengruppen wird abgelehnt.
  385. Abzuschiebenden Personen werden ihre Rechte wie der Kontakt zu Rechtsbeistand oder Vertrauensperson gewährt.
  386. Im Einvernehmen mit dem Bund wird ein Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Personen, etwa jesidische Frauen und Kinder, aufgelegt.
  387. Kommunen sollen gemeinsam mit dem Bund mehr Möglichkeiten zur Aufnahme von Menschen in Notsituationen erhalten.
  388. Geflüchtete werden menschenwürdig und auf Integration ausgerichtet untergebracht.
  389. Für die Landeseinrichtungen für Geflüchtete werden gemeinsam mit Flüchtlingsarbeit, Wohlfahrtspflege und Kommunen Standards für Ausstattung und Angebote festgelegt.
  390. Geflüchtete werden schnell dezentral in den Kommunen untergebracht.
  391. Familien mit Kindern und vulnerable Personengruppen werden nach drei Monaten den Kommunen zugewiesen.
  392. Alle übrigen Geflüchteten werden möglichst nach sechs Monaten den Kommunen zugewiesen.
  393. Die Landesaufnahmeeinrichtungen dienen als erste Anlaufstellen mit Registrierung, Gesundheitserstuntersuchung, Erkennung besonderer Schutzbedarfe und vorbereitenden Angeboten.
  394. Das Landesgewaltschutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte wird fortentwickelt, umgesetzt und ausgebaut.
  395. Die unabhängige Verfahrensberatung und soziale Beratung für Geflüchtete wird gestärkt und ausgebaut.
  396. Eine gute Gesundheitsversorgung für alle Menschen im Land wird sichergestellt.
  397. Es werden auch finanzielle Anreize geschaffen, damit alle Kommunen die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende einführen.
  398. Es wird untersucht, ob der Rahmenvertrag mit den Krankenkassen neu verhandelt werden kann.
  399. Psychosoziale Zentren und psychosoziale Beratung werden gestärkt.
  400. Es wird geprüft, wie der Zugang von Asylsuchenden zu psychotherapeutischen Leistungen verbessert werden kann.
  401. Die Bedürfnisse der Einwanderungsgesellschaft werden in Gesundheits- und Pflegeversorgung stärker berücksichtigt.
  402. Die kultursensible Pflege wird weiterentwickelt und finanziell wie strukturell gestärkt.
  403. Der Abbau von Diskriminierung ist eine zentrale Aufgabe der Politik.
  404. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz schließt Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
  405. Eine Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene wird eingesetzt.
  406. Alle Menschen sollen Diskriminierungen im Zuständigkeitsbereich des Landes melden und rechtlich dagegen vorgehen können.
  407. LSBTIQ*-Menschen sollen im Land ohne Angst, frei und selbstbestimmt leben können.
  408. Der Einsatz des Landes gegen Diskriminierung und für eine offene Gesellschaft wird verstärkt.
  409. Der landesweite Aktionsplan für Vielfalt und gegen Homo- und Transfeindlichkeit wird weiterentwickelt und konsequent umgesetzt.
  410. Landesweite LSBTIQ*-Fachstellen werden ausgebaut.
  411. Niedrigschwellige und intersektionale Beratung, Jugend- und Seniorenarbeit, psychosoziale Beratung und Selbsthilfegruppen vor Ort werden ausgebaut.
  412. Vor allem kleinere Christopher-Street-Days im ganzen Land werden unterstützt.
  413. Ein Konzept zur Bekämpfung von Hasskriminalität wird erstellt.
  414. Die Anzeigebereitschaft bei Hassgewalt wird erhöht, um die Dunkelziffer zu senken.
  415. Sicherheitsbehörden werden etwa durch Aus- und Weiterbildung zu LSBTIQ*-Themen und Hassverbrechen sensibilisiert.
  416. Die Datenbasis zu Gesundheit und sozialer Situation von LSBTIQ*-Personen wird verbessert und Forschungslücken werden geschlossen.
  417. Die gesundheitliche Versorgung von LSBTIQ*-Menschen wird verbessert.
  418. Gemeinsam mit Betroffenen werden Konzepte zur Stärkung bestehender Selbsthilfestrukturen entwickelt.
  419. Das Gesundheitswesen soll kultureller Vielfalt und unterschiedlichen Geschlechteridentitäten gerecht werden und diskriminierungsfrei versorgen.
  420. LSBTIQ*-Seniorinnen und -Senioren benötigen Schutzräume und Angebote.
  421. Die Pflege wird kultur- und LSBTIQ*-sensibel ausgerichtet.
  422. Fach- und Pflegekräfte werden kultur- und LSBTIQ*-sensibel geschult.
  423. Der Gewaltschutz in Landeseinrichtungen für Geflüchtete wird verbessert.
  424. Kommunen werden bei der Unterbringung von LSBTIQ*-Geflüchteten in speziellen Wohnformen mit Schutzkonzepten unterstützt.
  425. LSBTIQ*-Akzeptanz wird stärker in die Integrationsarbeit einbezogen.
  426. Die Aufarbeitung der historischen Verfolgung von LSBTIQ*-Menschen wird fortgesetzt, etwa mit einem Forschungsprojekt zum Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern.
  427. Das Angebot der Landeszentrale für politische Bildung zu LSBTIQ*-Geschichte und zum Coming-out wird aufgestockt.
  428. Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz soll zum Schutz von LSBTIQ*-Menschen vor Diskriminierung erweitert werden.
  429. Die Medienlandschaft soll als Wirtschaftsfaktor weiter ausgebaut und gestärkt werden.
  430. Der Kulturetat wird bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise um 50 Prozent erhöht.
  431. Die Kooperation zwischen Freier Szene und öffentlichen Kultureinrichtungen wird gefördert.
  432. Die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales Anliegen.
  433. Für geförderte Kulturmaßnahmen werden Gagenuntergrenzen entwickelt.
  434. Gemeinsam mit Bund und Ländern wird eine Reform der Künstlersozialkasse angestrebt.
  435. Die bestehenden Stipendienprogramme für Kultur werden evaluiert und weiterentwickelt.
  436. Das Kulturgesetzbuch wird weiterentwickelt.
  437. Das Archivgesetz wird neu gefasst und in das Kulturgesetzbuch aufgenommen.
  438. Die Kulturbranche wird bei der ökologischen Transformation und einem klimafreundlichen Betrieb unterstützt.
  439. Gemeinsam mit dem Bund wird eine Plattform wie der Kultur-Nachhaltigkeits-Desk unterstützt.
  440. Gemeinsam mit dem Bund wird die Einrichtung eines Kultur-Nachhaltigkeits-Fonds unterstützt.
  441. Das Landesprogramm Öko-Kult NRW wird fortgeschrieben.
  442. Gesellschaftliche Breite soll sich auf und hinter der Bühne wiederfinden.
  443. Mit Interessenvertretungen wird ein Aktionsplan für gesellschaftliche Breite im Kulturbetrieb entwickelt.
  444. Ein Monitoring klärt, inwieweit Diversität bei der Mittelvergabe der Kulturförderung berücksichtigt wird.
  445. Digitalität in Kunstproduktion, Vernetzung, Vermittlung und Bewahrung des kulturellen Erbes wird weiterentwickelt.
  446. Die digitale Erfassung der Sammlungsbestände aller Museen wird umgesetzt.
  447. Eine Offensive zur Speicherung weiterer Medien und Kulturgüter macht Museen zu Speicherbibliotheken.
  448. Die Kulturszene soll nach der Corona-Krise wieder aufleben.
  449. Spezielle Förderungen sichern die Kulturszene finanziell ab, bis die Pandemiefolgen abgeklungen sind.
  450. Die Kulturförderlandschaft wird weiterentwickelt, entbürokratisiert und krisenfest gemacht.
  451. Die Vernetzung der Akteure der Literaturszene wird unterstützt.
  452. Die Tanzsparte wird stärker gefördert.
  453. Die Landesförderung verfolgt neben Projekt- und institutioneller Förderung strukturbildende Maßnahmen für die freie Szene.
  454. Angebote der kulturellen Bildung sollen sich an alle Menschen richten und die ganze Gesellschaft ansprechen.
  455. Für kulturelle Teilhabe aller werden begleitende Betreuungsangebote ausgebaut.
  456. Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen sollen ihre Zusammenarbeit vertiefen.
  457. Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen sollen weitere Angebote für alle Generationen schaffen.
  458. Kulturelle Bildung und Teilhabe werden an allen Schulformen gestärkt.
  459. Schulische Kooperationsangebote mit Kulturinstitutionen, freier Szene und Erinnerungskultur werden ausgebaut und gefördert.
  460. Förderangebote der kulturellen Bildung werden bedarfsgerecht, bürokratiearm, barrierefrei und inklusiv gestaltet.
  461. Das mehrsprachige Schulangebot von Landeskultureinrichtungen wird erweitert.
  462. Projekte wie Kultur und Schule, Kulturrucksack NRW und JeKits werden weiterentwickelt.
  463. Die Musikschuloffensive wird evaluiert und mit dem Ziel weiterentwickelt, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen.
  464. Modellprojekte wie ein Kulturticket NRW oder freier Eintritt für Schulklassen werden unterstützt.
  465. Ein Kulturpass für Jugendliche und junge Erwachsene wird erprobt.
  466. Ein Konzept zur Aufnahme wissenschaftsdidaktischer Museen in die Landesförderung wird erarbeitet.
  467. Das Land schützt Kulturräume und unterstützt ihre Bereitstellung.
  468. Die (Zwischen-)Nutzung von Landes- und anderen Bauten für Ateliers, Reallabore und Werkstätten wird gefördert.
  469. Gemeinschaftlich nutzbare Produktionsstätten für digitale Kunst werden gefördert.
  470. Für Künstlerinnen und Künstler werden neue Experimentierräume geschaffen.
  471. Das Regionale Kulturprogramm wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
  472. Das Förderprogramm Dritte Orte wird ausgeweitet und über 2023 hinaus fortgeschrieben.
  473. Der Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier wird kulturell begleitet und Projekte von Kommunen und Landschaftsverbänden werden unterstützt.
  474. Das Land braucht eine lebendige Open-Air-Szene.
  475. Die Lärmschutzanforderungen für Open-Air-Veranstaltungen, Clubs und Bars werden für einen fairen Ausgleich mit Anwohnerinteressen angepasst.
  476. Clubs werden rechtlich als Kulturorte anerkannt.
  477. Gute Sozial- und Arbeitsbedingungen in der Kulturwirtschaft werden angestrebt.
  478. Gründerzentren sollen den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern.
  479. Kleine und unabhängige Verlage werden besonders gefördert.
  480. Ein neuer Kulturwirtschaftsbericht erfasst aktuelle Daten.
  481. Die Erinnerungskultur wird im Sinne einer pluralen Gesellschaft weiterentwickelt.
  482. Die Aufarbeitung der NS-Geschichte im Land bleibt ein Schwerpunkt.
  483. Die deutsche und europäische Kolonialgeschichte wird aufgearbeitet.
  484. Mit Zivilgesellschaft, Kultur und Wissenschaft wird ein Konzept zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Forschung, Bildungs- und Kultureinrichtungen und Stadtquartieren entwickelt.
  485. Wissenschaftliche Forschung und Vernetzung zur Kolonialgeschichte werden unterstützt.
  486. Provenienzforschung zur NS- und Kolonialzeit wird besonders berücksichtigt.
  487. Die Arbeit der Gedenkstätten wird finanziell gestärkt.
  488. Neue Erinnerungsorte werden in ihrer Arbeit unterstützt.
  489. Gedenkorte für die Opfer von Rechtsextremismus werden unterstützt.
  490. Erinnerungsorte zur Kolonialgeschichte werden unterstützt.
  491. Die Gedenkstätte Stalag 326 wird zu einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung umgebaut.
  492. Die Förderung von Gedenkstättenfahrten, besonders außerschulischer Angebote und Angebote für Erwachsene, wird gestärkt.
  493. Ein Beauftragter für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler wird berufen.
  494. Die Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge wird weiterentwickelt.
  495. Digitale Vermittlungskonzepte und die Digitalisierung bestehender Sammlungen werden gestärkt.
  496. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird befürwortet.
  497. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell abgesichert werden.
  498. Der WDR soll sich mit der Gesellschaft weiterentwickeln und relevant bleiben.
  499. Bemühungen, eine größere Zielgruppe, die jüngere Generation und Menschen mit Migrationserfahrung zu erreichen, werden unterstützt.
  500. Der WDR wird in seinem gesetzlichen Auftrag und seinen Reformbemühungen unterstützt.
  501. Der WDR soll in der Fläche präsent sein.
  502. Im WDR-Rundfunkrat soll die gesellschaftliche Vielfalt besser abgebildet werden, ohne ihn zu vergrößern.
  503. Die Mediatheken aller öffentlich-rechtlichen Sender sollen zu einer gemeinsamen Plattform weiterentwickelt werden.
  504. Journalistische Arbeit auf lokaler Ebene soll als gemeinnützig anerkannt werden.
  505. Bestmögliche Rahmenbedingungen für lokale Medienvielfalt in der Fläche werden angestrebt.
  506. Initiativen für bessere Ausbildung und Nachwuchsgewinnung im Lokaljournalismus werden unterstützt.
  507. Das Zwei-Säulen-Modell im Lokalfunk und eine starke Lokalradioszene werden befürwortet.
  508. Der Lokalfunk wird auf dem Weg ins digitale Zeitalter unterstützt.
  509. Der ganzheitliche und systematisierte Ansatz der Medienkompetenzförderung wird geschärft.
  510. Initiativen für Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen werden gemeinsam mit der Landesmedienanstalt gestärkt und vernetzt.
  511. Ein Aktionsplan gegen Desinformation wird geschaffen.
  512. Geeignete Maßnahmen gegen Desinformation werden weiter geprüft.
  513. Das Recht auf Gegendarstellung soll auf Bundesebene gestärkt werden.
  514. Der Jugendmedienschutz soll verbessert werden.
  515. Die Medienlandschaft soll als Wirtschaftsfaktor weiter ausgebaut und gestärkt werden.
  516. Die Mittel der Film- und Medienstiftung NRW werden laufend angepasst, damit sie auch Internet- und Games-Projekte fördern kann.
  517. Die Förderkriterien der Film- und Medienstiftung werden um nachhaltige Arbeitsweisen erweitert.
  518. Die Förderkriterien der Film- und Medienstiftung werden um die Einhaltung sozialer Standards erweitert.
  519. Die Förderkriterien der Film- und Medienstiftung werden um Diversität bei Produktionen erweitert.
  520. Das Land wird als führender Games-Standort weiter etabliert.
  521. Innovationskraft und Kreativität der Games-Branche werden für berufliche Weiterbildung und Bildung genutzt.
  522. Veranstaltungs- und Dialogformate für Games-Branche, Film- und Medienwirtschaft werden weiterentwickelt.
  523. Das Games-Kompetenzzentrum Fusion Campus und das Mediennetzwerk NRW werden unterstützt.
  524. Gaming-Kultur und E-Sport werden unterstützt.
  525. E-Sport-Vereine sollen als gemeinnützig anerkannt werden können.
  526. Rassismus und Vielfalt im E-Sport werden Gegenstand von Förderung und Austausch.
  527. Das Know-how der traditionellen Sportförderung wird auf den E-Sport übertragen.
  528. Die E-Sports Player Foundation wird ausgebaut.
  529. Sportentwicklung ist eine ressortübergreifende landespolitische Aufgabe.
  530. Die gesundheitlichen und sozialen Potenziale des Sports werden gestärkt und Bewegungsmangel wird bekämpft.
  531. Mit Sport, Jugendhilfe und Kommunen wird eine Bewegungsoffensive für Kinder und Jugendliche gestartet.
  532. Inklusive Sportangebote werden vorangetrieben.
  533. Der Aktionsplan Schwimmen lernen in NRW wird weiterentwickelt, damit jedes Kind sicher schwimmen kann.
  534. Ein Schwimmzentrum als zentraler Aus- und Fortbildungs-, Lern- und Veranstaltungsort wird errichtet.
  535. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird die Bäderinfrastruktur modernisiert.
  536. Innovative Lösungen wie mobile Schwimmbäder werden vorangetrieben.
  537. Flächendeckend werden moderne, wohnortnahe, barrierearme und energieeffiziente Sportstätten benötigt.
  538. Das Programm Moderne Sportstätte 2022 wird evaluiert.
  539. Ein Folgeprogramm wird auch kommunalen Sportstätten zugänglich gemacht.
  540. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport wird ausgebaut.
  541. Schutzkonzepte zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung werden evaluiert, weiterentwickelt und gestärkt.
  542. Fanprojekte werden für ihre sozialpädagogische Arbeit nachhaltig finanziell abgesichert.
  543. Die Meldestelle für Diskriminierung im Fußball wird evaluiert und auf Übertragbarkeit im Sport geprüft.
  544. Kooperationen zwischen organisiertem Sport und E-Sport werden unterstützt.
  545. Der paralympische Sport wird gestärkt.
  546. Das Land wird als Paralympisches Zentrum weiterentwickelt.
  547. Sportangebote für Menschen mit geistiger Behinderung werden ausgebaut.
  548. Eine Übungsleiter-Offensive zu Vergütung, Steuerfragen, Aus- und Fortbildung und Digitalisierung wird gestartet.
  549. Für Trainerinnen und Trainer im Nachwuchsleistungssport wird ein Tarifvertrag eingeführt.
  550. Die Sportschulen werden als Säulen der Dualen Karriere weiterentwickelt.
  551. Für Sportgroßveranstaltungen werden klare Richtlinien zu Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und Kostentransparenz angestrebt.
  552. Die Bewerbung der Initiative Rhein Ruhr City für nachhaltige Olympische und Paralympische Spiele wird unterstützt.
  553. Die Bevölkerung wird an einer Olympia-Bewerbung beteiligt.
  554. Mit einer Zielvereinbarung für vereinsgebundenen und vereinsungebundenen Sport wird Planungssicherheit geschaffen.
  555. Eine Landessportkonferenz stärkt Sport, Spiel und Bewegung als Querschnittsthema.
  556. Die Engagementstrategie wird kontinuierlich partizipativ weiterentwickelt.
  557. 2023 wird ein Monitoring der Engagementstrategie durchgeführt.
  558. Freiwilligendienste werden attraktiv gestaltet.
  559. Freiwilligendienste sollen breit zugänglich sein und bisher weniger erreichte Zielgruppen ansprechen.
  560. Träger der Freiwilligendienste werden bei der pädagogischen Begleitung unterstützt.
  561. Es wird geprüft, ob Kompetenzen aus Freiwilligendiensten als Ausbildungs- und Studienleistung anerkannt werden können.
  562. Der Zugang zu Mobilität wird für Freiwilligendienstleistende erleichtert und vergünstigt.
  563. Freiwilligendienstleistende erhalten vergünstigten Zugang zu Kulturangeboten.
  564. Glaubens- und Gewissensfreiheit wird als elementares Grundrecht geachtet und geschützt.
  565. Religiöse Vielfalt und das Miteinander mit Nichtreligiösen werden auf Grundlage von Toleranz und Respekt gestaltet.
  566. Der interreligiöse Dialog wird begleitet und unterstützt.
  567. Die Rolle der katholischen und evangelischen Kirche wird gewürdigt und unterstützt.
  568. Die Partnerschaft mit Kirchen, jüdischen Gemeinden, islamischen Verbänden und weiteren Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
  569. Über stille Feiertage wird ein ergebnisoffener, landesweiter, moderierter Diskussionsprozess geführt.
  570. Bei einer bundesgesetzlichen Ablösung der Staatsleistungen ist das Land für eine entsprechende Vereinbarung mit den Kirchen offen.
  571. Jüdisches Leben wird gefördert und gemeinsam mit jüdischen Gemeinden sichtbarer gemacht.
  572. Antisemitismus in allen Facetten wird konsequent bekämpft.
  573. Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten wird weiter gestärkt.
  574. Muslimische Wohlfahrtsverbände und spezifische Angebote wie Pflege und Friedhöfe werden befürwortet.
  575. Islamische Gemeinschaften sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
  576. Der Aufbau islamischer Studiengänge an Universitäten wird unterstützt.
  577. Der Ausbau der islamischen Theologie an der Universität Münster zur Fakultät wird gefördert.
  578. Eine eigene deutschsprachige Imamausbildung an einer staatlichen Hochschule im Land wird eingerichtet.
  579. Die Europapolitik folgt Föderalismus, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und achtet die kommunale Selbstverwaltung.
  580. Die Partnerschaft mit dem Benelux-Raum wird fortgeführt und intensiviert.
  581. Grenzlandagenda und Grenzlandkonferenzen werden fortgesetzt.
  582. Euregios und Grenzinformationspunkte werden weiter unterstützt.
  583. Die Zusammenarbeit mit der Benelux-Union wird vertieft.
  584. Regierungskonsultationen werden analog zu den Niederlanden auch mit Belgien durchgeführt.
  585. Die in der Pandemie bewährte grenzüberschreitende Taskforce dient künftig als Modell.
  586. Große grenzüberschreitende Schienenvorhaben werden vorangebracht.
  587. Ein grenzüberschreitendes Ticketing wird geschaffen.
  588. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bei Klima, Umweltschutz und Energie wird intensiviert.
  589. Der Import von grünem Wasserstoff ist entscheidend für die Energiewende.
  590. Der Katastrophenschutz wird grenzüberschreitend besser vernetzt, besonders in der Notfallhilfe.
  591. Die schadhaften Reaktorblöcke der belgischen Kernkraftwerke Tihange und Doel sollen abgeschaltet werden.
  592. Alternative und erneuerbare Energiegewinnung wird ausgebaut.
  593. Der grenzüberschreitende Netzausbau wird vorangebracht.
  594. Das Einstein-Teleskop soll im Dreiländereck Aachen-Lüttich-Maastricht gebaut werden.
  595. Der Bund soll das Einstein-Teleskop finanziell unterstützen.
  596. Grenzüberschreitendes Lernen, Arbeiten und Leben wird intensiver gefördert.
  597. Die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen, besonders für Pflege- und Lehrkräfte, wird verbessert.
  598. Schulen im Grenzgebiet sollen Niederländisch als erste Fremdsprache anbieten können.
  599. Die Beziehungen zum Vereinigten Königreich werden nach dem Brexit neu gestaltet.
  600. Ein Stipendienprogramm für Aufenthalte von Schülern, Studierenden und Auszubildenden im Vereinigten Königreich wird etabliert.
  601. Ein Deutsch-Britisches Jugendwerk wird eingerichtet.
  602. Eine direkte Schienenfernverkehrslinie zwischen London und Köln soll eingerichtet werden.
  603. Die Regionalpartnerschaften im Weimarer Dreieck und mit dem Piemont werden für die klimaneutrale und digitale Transformation genutzt.
  604. Die Regionalpartnerschaften werden genutzt, um junge Menschen zusammenzubringen.
  605. Menschen aus den Partnerregionen, die im Land leben, werden stärker in die Gestaltung der Partnerschaften einbezogen.
  606. Das Erlernen der französischen und polnischen Sprache wird stärker gefördert.
  607. Die Partnerschaft mit Nordmazedonien wird ressortübergreifend entwickelt, um die europäische Perspektive der Region zu stärken.
  608. Die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Unternehmen aus dem Land mit dem Kosovo wird gestärkt.
  609. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wird verurteilt.
  610. Das Land steht an der Seite der Menschen in der Ukraine.
  611. Das Land unterstützt den Wiederaufbau kriegszerstörter Gebiete in der Ukraine.
  612. Für den Wiederaufbau in der Ukraine wird eine Aufbaupartnerschaft auf regionaler Ebene eingegangen.
  613. Nordrhein-Westfalen soll eine starke Stimme in Europa erhalten.
  614. Die Landesvertretung in Brüssel vertritt die europapolitischen Positionen des Landes während des gesamten EU-Gesetzgebungsprozesses aktiv.
  615. Die Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas sollen konstruktiv aufgegriffen werden.
  616. Der Ausschuss der Regionen soll im Sinne eines Europas der Regionen gestärkt werden.
  617. Der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit ist ein Schwerpunkt der Europapolitik des Landes.
  618. Der Rechtsstaatsmechanismus auf EU-Ebene soll konsequent angewendet werden.
  619. Der neu geschaffene Rechtsstaatlichkeitspreis wird fortgeführt.
  620. Die Verteilung von EU-Mitteln wie LEADER, EFRE und ESF+ soll möglichst bürokratiearm erfolgen.
  621. Die Interreg-Förderung für Kleinprojekte wird weiterhin über die Euregios verwaltet und nicht zentralisiert.
  622. Europäisches Recht soll nicht überschießend umgesetzt werden.
  623. Die europäischen Strukturfördermittel sollen zielgerichteter im Sinne des Green Deals und einer sozial-ökologischen Transformation eingesetzt werden.
  624. Klimaschutz, Klimaanpassung, Umwelttechnologien und Kreislaufwirtschaft werden in den EU-Strukturprogrammen EFRE, JTF und Interreg gestärkt.
  625. Das Programm EFRE-NRW wird in Aufrufen und Wettbewerben nachhaltiger ausgerichtet.
  626. Im Programm EFRE-NRW werden Verfahren verankert, in denen Nachhaltigkeit ein starkes Kriterium der Projektauswahl ist.
  627. Die bestehenden Strukturförderprogramme werden daraufhin evaluiert, ob sie die Transformation unterstützen.
  628. Nordrhein-Westfalen soll auch künftig im bisherigen Umfang von den europäischen Strukturfonds profitieren.
  629. Projektauswahl, Bewilligung und Abwicklung sollen erleichtert und beschleunigt werden.
  630. Tragfähige Kofinanzierungssätze für Projektnehmer werden angestrebt.
  631. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger mit besonderem Unterstützungsbedarf werden im Rahmen der Freizügigkeit Projekte geschaffen.
  632. Der Zugang zu Sprachkursen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen der EU-Freizügigkeit wird erleichtert.
  633. In Anlehnung an die EU-Roma-Strategie wird aktiv gegen Diskriminierung von Roma und Sinti vorgegangen.
  634. Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Roma und Sinti werden vorangetrieben.
  635. Das Verständnis von Europa als Chance und die Akzeptanz der EU in der Bevölkerung sollen verbessert werden.
  636. Die Europaarbeit von Zivilgesellschaft, Kommunen und Kommunalverbänden wird unterstützt.
  637. Die Förderung zivilgesellschaftlicher Europaprojekte wird durch ein neues Förderprogramm der Landesregierung deutlich ausgebaut.
  638. Mit dem neuen Förderprogramm für Europaprojekte sollen europäische Werte und Demokratie in schulischer und außerschulischer Bildung gefördert werden.
  639. Strukturen und Abläufe der Landesregierung sollen eine bürokratiearme und unkomplizierte Antragstellung gewährleisten.
  640. Die bewährten Formate der Europaarbeit des Landes werden weitergeführt.
  641. Mit Projekten sollen besonders die jüngere Generation und europaferne gesellschaftliche Gruppen erreicht werden.
  642. Projekte zur Europaarbeit mit jüngeren und europafernen Gruppen werden gestärkt und ausgebaut.
  643. Mehr Schulen sollen Europaschulen werden.
  644. Bestehende Europaschulen werden besser gefördert.
  645. Austauschmöglichkeiten und Kooperationen mit europäischen Nachbarländern werden gefördert.
  646. Für junge Menschen werden neue Möglichkeiten für Erfahrungen im europäischen Ausland in Schule, Ausbildung, Beruf, Universität und Vereinsleben geschaffen.
  647. Jugendwerke für Auslandserfahrungen junger Menschen werden unterstützt.
  648. Das Land setzt sich weiterhin für eine finanzielle Unterstützung der Europe Direct Center aus Brüssel ein.
  649. Die EU-Vertretung in Bonn bleibt ein wichtiger Ansprechpartner der Landesregierung in europapolitischen Angelegenheiten.
  650. Für eine Europäisierung der Landesverwaltung werden Konzepte zur EU-Kompetenzvermittlung und Karriereentwicklung erarbeitet.
  651. Für Abordnungen zu EU-Institutionen und zur Landesvertretung in Brüssel werden Anreize entwickelt.
  652. Europa- und Auslandserfahrung sowie Sprachkenntnisse sollen sich positiv auf die berufliche Karriere im Landesdienst auswirken.
  653. Die transatlantischen Beziehungen gelten als Grundpfeiler der internationalen Zusammenarbeit des Landes.
  654. Das Büro des Landes in Tel Aviv wird gestärkt.
  655. Mit Israel werden neue Projekte entwickelt.
  656. Die Partnerschaft mit Ghana wird weitergeführt.
  657. Die Partnerschaft mit Ghana wird für neue Zielgruppen erschlossen.
  658. Die zivilgesellschaftlichen Beziehungen zu Südafrika werden aufrechterhalten.
  659. Die Zusammenarbeit mit Südafrika im Bereich Strukturwandel wird vorangetrieben.
  660. Der zivilgesellschaftliche Austausch mit der Türkei wird unterstützt.
  661. Die Zusammenarbeit mit Jordanien und Ägypten wird weiterentwickelt.
  662. Die Kontakte mit dem Nordirak werden mit dem Ziel einer gefestigten Kooperation intensiviert.
  663. Die kommunalen Projekte mit den palästinensischen Autonomiegebieten werden begleitet.
  664. Die Beziehungen zu Japan werden gestärkt.
  665. Die Beziehungen zu den demokratischen Staaten Asiens werden ausgebaut.
  666. Die Aktivitäten des Landes gegenüber China werden strategisch stärker koordiniert.
  667. Eine Brücke nach Lateinamerika soll geschlagen werden.
  668. Die Eine-Welt-Strategie des Landes wird an die neuen internationalen politischen Realitäten angepasst.
  669. Kommunen werden bei internationalen Partnerschaften und Klimapartnerschaften durch Beratungsangebote unterstützt.
  670. Das Land bringt sich verstärkt in die Under2Coalition für klimaschutzbezogene Bestrebungen ein.
  671. Die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit wird stärker gefördert, um In- und Auslandsarbeit besser zu verzahnen.
  672. Eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung Umwelt und Entwicklung wird sichergestellt.
  673. Die Stiftung Entwicklung und Frieden wird weiter unterstützt.
  674. Zivilgesellschaftliche Angebote im Bereich Globales Lernen werden unterstützt.
  675. Das Eine-Welt-Netz als Dachverband entwicklungspolitischer Vereine wird gestärkt.
  676. Die Finanzierung des Promotor*innen-Programms für entwicklungspolitische Bildung wird gesichert und ausgeweitet.
  677. Internationaler Austausch und kultureller Dialog zwischen demokratischen Zivilgesellschaften werden verstärkt gefördert.
  678. Kooperationen mit Kultur- und Medienschaffenden, Wissenschaft und Gesellschaft sollen insbesondere mit Akteuren aus den Herkunftsländern der Einwanderergruppen stattfinden.
  679. Migrantenselbstorganisationen und transnationale interkulturelle Organisationen, die sich zu Demokratie, Menschenrechten und Vielfalt bekennen, werden besonders in den Fokus genommen.
  680. Der Status von Bonn als Bundesstadt und zweites bundespolitisches Zentrum wird bejaht.
  681. Der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zwischen Region Bonn, Bund, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird unterstützt und aktiv mitverhandelt.
  682. Der internationale Standort Bonn wird gestärkt.
  683. Die Akademie für Internationale Politik wird zu einem Impulsgeber für internationale Politik weiterentwickelt.
  684. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um bedrohte Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Wissenschaftler und Kulturschaffende über ein Stipendienprogramm vorübergehend im Land zu unterstützen.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

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