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Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode

Forderungen zu Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, CSU und SPD · unterzeichnet 12.03.2018 · Original

Der Vertrag enthält 114 von 3.357 Forderungen zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 114
  1. Eine Wohnraumoffensive soll 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime schaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir starten eine Wohnraumoffensive: 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime. Link zum Original
  2. Freibeträge für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum ohne Rückwirkung auf den Länderfinanzausgleich werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Prüfauftrag für Freibeträge für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich. Link zum Original
  3. Für den sozialen Wohnungsbau werden 2 Milliarden Euro bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau. Link zum Original
  4. Die energetische Gebäudesanierung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau. Link zum Original
  5. Im bezahlbaren Mietsegment gibt es steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau.

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    Wortlaut im Vertrag
    2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau. Link zum Original
  6. Ein Baukindergeld von 1 200 Euro je Kind und Jahr unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen Familien beim Erwerb von Wohneigentum: Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind pro Jahr. Link zum Original
  7. Der Mietanstieg wird unter anderem durch einen längeren Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels gedämpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnahmen. Link zum Original
  8. Die Modernisierungsumlage wird auf 8 Prozent abgesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnahmen. Link zum Original
  9. Das Wohngeld wird an individuelle Lebensbedingungen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnahmen. Link zum Original
  10. Für Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen gilt eine Kappungsgrenze.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnahmen. Link zum Original
  11. Die Schaffung studentischen Wohnraums einschließlich Wohnheimplätzen wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern. Link zum Original
  12. Für die weitere Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund 2020/2021 sind 2,0 Milliarden Euro vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Förderung sozialer Wohnungsbau durch Bund in 2020/2021 2,0 Link zum Original
  13. Für die steuerliche Förderung von Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Eigentum für Familien) sind 2,0 Milliarden Euro vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien) 2,0 Link zum Original
  14. Der Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge durch Mieter und Wohnungseigentümer wird rechtlich erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern. Link zum Original
  15. Behinderungsgerechter, barrierefreier Wohnungsbau wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen behinderungsgerechten, barrierefreien Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität fördern, damit Menschen mit Behinderungen eine Wahl haben, wo und wie sie leben wollen. Link zum Original
  16. 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime werden frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Link zum Original
  17. Der Bestand an bezahlbarem Wohnraum wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehört auch, dass der Bestand an bezahlbarem Wohnraum gesichert wird. Link zum Original
  18. Auf einem Wohngipfel 2018 werden Eckpunkte eines Gesetzespakets „Wohnraumoffensive“ vereinbart.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen eines „Wohngipfels 2018“ mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Gewerkschaften Eckpunkte eines Gesetzespaketes „Wohnraumoffensive“ vereinbaren. Link zum Original
  19. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und die Innovationspartnerschaft werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ und die im Rahmen dessen begründete Innovationspartnerschaft werden fortgesetzt. Link zum Original
  20. Eine Enquete-Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wird eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ werden wir eine Enquete-Kommission einsetzen. Link zum Original
  21. Steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau erleichtern die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung verbessern. Link zum Original
  22. Kommunen erhalten die rechtliche Möglichkeit, Bauland durch steuerliche Maßnahmen zu mobilisieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Link zum Original
  23. Eine Grundsteuer C wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern. Link zum Original
  24. Die BImA kann bundeseigene Grundstücke für soziale Wohnraumförderung vergünstigt und beschleunigt an Länder und Kommunen abgeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ermöglichen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann. Link zum Original
  25. Die Erstzugriffsoption der Kommunen wird auf alle entbehrlichen Bundesliegenschaften ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen soll im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden. Link zum Original
  26. Kommunen werden bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen und streben dazu weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht an. Link zum Original
  27. Das Bauplanungsrecht wird weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen und streben dazu weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht an. Link zum Original
  28. Weitere Verschärfungen der kommunalen Eingriffsmöglichkeiten in Eigentumsrechte werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weitere Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentumsrechte durch Gestaltung auf Bundesebene werden dabei nicht verfolgt. Link zum Original
  29. Der soziale Wohnungsbau wird mindestens auf heutigem Niveau langfristig verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Link zum Original
  30. Der Bund trägt auch künftig gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Link zum Original
  31. In den Jahren 2020/2021 werden mindestens zwei Milliarden Euro zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen. Link zum Original
  32. Für den frei finanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Segment werden steuerliche Anreize geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr. Link zum Original
  33. Eine bis Ende 2021 befristete Sonderabschreibung von fünf Prozent jährlich über vier Jahre wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr. Link zum Original
  34. Die Eigentumsbildung von Familien wird finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Link zum Original
  35. Ein Baukindergeld von 1.200 Euro je Kind und Jahr über zehn Jahre wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Link zum Original
  36. Das Baukindergeld gilt bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Link zum Original
  37. Ein KfW-Bürgschaftsprogramm sichert einen Teil des Kaufpreises oder der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft soll für 20 Jahre gelten. Link zum Original
  38. Die KfW-Bürgschaft für Wohneigentum gilt 20 Jahre.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft soll für 20 Jahre gelten. Link zum Original
  39. Die Wohnungsbauprämie bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen. Link zum Original
  40. Die Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie werden an die Einkommens- und Preisentwicklung angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen. Link zum Original
  41. Der Prämiensatz der Wohnungsbauprämie wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen. Link zum Original
  42. Der Bund nimmt die Wohnungsfürsorge für seine Beschäftigten in angespannten Wohnungsmärkten verstärkt wahr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund nimmt für seine Beschäftigten insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr. Link zum Original
  43. Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ verstetigen. Link zum Original
  44. Die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln ebenso prüfen wie eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“. Link zum Original
  45. Eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“ wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln ebenso prüfen wie eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“. Link zum Original
  46. Das KfW-Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ wollen wir ebenfalls verstetigen. Link zum Original
  47. Von der Förderung profitieren Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch in Mehrfamilienhäusern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Link zum Original
  48. Die Förderung der Kriminalprävention wird auf den Neubau ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten. Link zum Original
  49. Das Wohnungseigentumsrecht wird reformiert und mit dem Mietrecht harmonisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern. Link zum Original
  50. Beschlüsse über bauliche Maßnahmen wie Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Elektromobilität und Einbruchsschutz werden erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern. Link zum Original
  51. Genossenschaften, kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierte Initiativen werden bei Neubau und Sanierung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Engagement von Genossenschaften, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen, nicht gewinnorientierten Initiativen und Stiftungen für den Neubau und eine sozialverträgliche Sanierung im Sinne einer Gemeinwohlorientierung unterstützen. Link zum Original
  52. Die KfW stellt gezielt langfristige Finanzierungen und Bürgschaften über 20 Jahre bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dazu gezielt langfristige Finanzierungen und Bürgschaften über 20 Jahre durch die KfW zur Verfügung stellen. Link zum Original
  53. Neugründungen gemeinwohlorientierter Wohnungsakteure werden durch Beratung und Finanzierungsmodelle unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Beratung, weiteren innovativen Finanzierungsmodellen und einem Austausch guter Beispiele wollen wir auch Neugründungen in diesem Feld unterstützen. Link zum Original
  54. Das Wohngeld wird an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Link zum Original
  55. Die maßgeblichen Kriterien des Wohngelds werden regelmäßig geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien wollen wir regelmäßig prüfen. Link zum Original
  56. Eine Klimakomponente beim Wohngeld wird nach Abstimmung eines Modells mit den Ländern eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld erfolgt nach Vorlage eines mit den Ländern inhaltlich und finanziell abgestimmten Modells. Link zum Original
  57. Gesetzliche Mindestanforderungen sichern eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 111 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Link zum Original
  58. Die Kosten der Gemeinden für qualifizierte Mietspiegel bleiben möglichst gering.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausgestaltung der neuen Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel erfolgt so, dass die für die Erstellung und Fortschreibung anfallenden Kosten für die Gemeinden möglichst gering bleiben. Link zum Original
  59. Der Bindungszeitraum qualifizierter Mietspiegel wird von zwei auf drei Jahre verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir den Bindungszeitraum für einen qualifizierten Mietspiegel von zwei auf drei Jahre verlängern. Link zum Original
  60. Eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft. Link zum Original
  61. Der einfache Mietspiegel kommt vor allem in kleineren Städten und Gemeinden stärker zur Anwendung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der einfache Mietspiegel soll insbesondere in kleineren Städten und Gemeinden als Instrument der Orientierung und des Rechtsfriedens stärker zu Anwendung kommen. Link zum Original
  62. Vermieter, die sich auf die Vormiete berufen, werden gesetzlich zur Auskunft darüber verpflichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vormiete – wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft – mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse erreichen. Link zum Original
  63. Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2018 auf Eignung und Wirksamkeit bewertet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Mietpreisbremse wird frühzeitig bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet. Link zum Original
  64. Für die Rüge der Miethöhe durch Mieter genügt künftig eine einfache Rüge.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Anforderungen an eine qualifizierte Rüge des Mieters bezüglich der Miethöhe erleichtern. Künftig soll eine einfache Rüge der Miethöhe ausreichen. Link zum Original
  65. Mieter werden besser vor Missbrauch bei Modernisierungsmaßnahmen geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmodernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen. Link zum Original
  66. Gezieltes Herausmodernisieren wird eine Ordnungswidrigkeit und begründet Schadensersatzansprüche.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmodernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen. Link zum Original
  67. In Gebieten mit Kappungsgrenze sinkt die Modernisierungsumlage auf acht Prozent.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisierungsumlage auf acht Prozent abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befristet und zum Laufzeitende überprüft. Link zum Original
  68. Die Absenkung der Modernisierungsumlage wird auf fünf Jahre befristet und danach überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisierungsumlage auf acht Prozent abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befristet und zum Laufzeitende überprüft. Link zum Original
  69. Nach einer Modernisierung darf die Miete innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhältnismäßig belastet werden. Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze). Link zum Original
  70. Für kleinere Modernisierungen wird ein vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren bis 10.000 Euro eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für kleinere Modernisierungen werden wir ein optionales, vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren einführen, bei dem die formellen Anforderungen an die Ankündigung abgesenkt werden und ein maximaler Betrag von 10.000 Euro unter Berücksichtigung eines Instandhaltungsanteils von 30 Prozent umgelegt werden kann. Link zum Original
  71. Die neuen mietrechtlichen Regelungen werden im Gesetzespaket zur Wohnraumoffensive umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die neuen mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzespaketes zur Wohnraumoffensive auf den Weg bringen. Link zum Original
  72. Die Beteiligung von Bürgern und Unternehmen an der Stadtentwicklung wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen an den Prozessen der Stadtentwicklung wollen wir stärken und eine bessere Beteiligung von Privaten an der Städtebauförderung erreichen. Link zum Original
  73. Private werden besser an der Städtebauförderung beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen an den Prozessen der Stadtentwicklung wollen wir stärken und eine bessere Beteiligung von Privaten an der Städtebauförderung erreichen. Link zum Original
  74. Die Städtebauförderung bleibt als eigenständiges Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgaben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Städtebauförderung daher als ein eigenständiges, eng an lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten. Link zum Original
  75. Die Städtebauförderung einschließlich des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ wird mindestens auf derzeitigem Niveau fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Städtebauförderung inklusive des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ mindestens auf dem derzeitigen Niveau fortführen. Link zum Original
  76. Die Programme der Städtebauförderung werden flexibilisiert, entbürokratisiert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Programme flexibilisieren, entbürokratisieren und weiterentwickeln. Link zum Original
  77. Die Grundvereinbarung zur Städtebauförderung wird mit den Ländern neu verhandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit den Ländern die der Städtebauförderung zu Grunde liegende Grundvereinbarung neu verhandeln und wollen dabei den Verfügungsrahmen für gewährte Mittel der Städtebauförderung verlängern. Link zum Original
  78. Der Verfügungsrahmen für Mittel der Städtebauförderung wird verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit den Ländern die der Städtebauförderung zu Grunde liegende Grundvereinbarung neu verhandeln und wollen dabei den Verfügungsrahmen für gewährte Mittel der Städtebauförderung verlängern. Link zum Original
  79. Mit Kommunen werden Modellprojekte zu klimagerechtem Umbau, neuer Mobilität, Nachverdichtung und sozialem Zusammenhalt realisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Vorbereitung einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung wollen wir Modellprojekte gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisieren, die beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickeln. Link zum Original
  80. Die Sanierung von Industriebrachen als eigener Förderschwerpunkt wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor allem zur Unterstützung von Wohnungsbau prüfen wir die Sanierung und Herrichtung von Industriebrachen als eigenen Förderschwerpunkt. Link zum Original
  81. Hemmnisse im Immissionsschutzrecht für die Aktivierung von Brachflächen werden überprüft und bis 2021 beseitigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unabhängig davon werden wir zur Förderung der Revitalisierung von Industrie- und Konversionsbrachflächen das Bundesimmissionsschutzgesetz und damit in Verbindung stehende technische Anleitungen auf Anpassungsbedarfe in Bezug auf bestehende Hindernisse bei der Brachflächenaktivierung überprüfen und bis 2021 bestehende Hemmnisse beseitigen. Link zum Original
  82. Das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wollen wir fortführen. Link zum Original
  83. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Stadtentwicklung wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die ressortübergreifende Zusammenarbeit ausbauen. Link zum Original
  84. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik wird als Förderinstrument für innovative Lösungen gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Nationale Stadtentwicklungspolitik wollen wir als Förderinstrument für innovative, modellhafte Lösungen in der Stadtentwicklung stärken. Link zum Original
  85. Projektförderungen für nachhaltige Stadtentwicklung werden auch über die Internationale Klimaschutzinitiative erheblich ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Projektförderungen auf dem Feld der nachhaltigen Stadtentwicklung auch im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) erheblich ausweiten. Link zum Original
  86. Deutschland richtet das World Urban Forum 2022 aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das World Urban Forum 2022 in Deutschland ausrichten. Link zum Original
  87. Das Potenzial für klimagerechtes, ressourcenschonendes und bezahlbares Bauen wird erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Potenzial für wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Lösungen insbesondere beim klimagerechten, ressourcenschonenden und bezahlbaren Bauen wollen wir erschließen. Link zum Original
  88. Die energetische Gebäudesanierung wird steuerlich gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Link zum Original
  89. Ein Gebäudeeffizienzerlass für die öffentliche Hand wird beschlossen und im Rahmen der Finanzplanung umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich nehmen wir ernst. Wir wollen einen Gebäudeeffizienzerlass sowie einen energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften beschließen und im Rahmen der Finanzplanung konsequent umsetzen. Link zum Original
  90. Ein energetischer Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften wird beschlossen und im Rahmen der Finanzplanung umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich nehmen wir ernst. Wir wollen einen Gebäudeeffizienzerlass sowie einen energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften beschließen und im Rahmen der Finanzplanung konsequent umsetzen. Link zum Original
  91. Die Energieberatung wird ausgebaut und adressatengerechter gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Energieberatung wollen wir ausbauen und adressatengerechter gestalten. Link zum Original
  92. Bei Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich werden technologische Innovationen besonders gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir bei der Erarbeitung der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich technologische Innovationen besonders fördern. Link zum Original
  93. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln. Link zum Original
  94. Die VOB wird anwenderorientiert weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln. Link zum Original
  95. Die Baukostensenkungskommission des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen setzt ihre Arbeit fort.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit der im Rahmen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ eingesetzten Baukostensenkungskommission wird fortgesetzt. Link zum Original
  96. Die Maßnahmen zur Begrenzung der Baukosten werden weiter umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    An den zur Umsetzung ihrer Empfehlungen eingeleiteten Maßnahmen für die Begrenzung der Baukosten wird weitergearbeitet. Link zum Original
  97. Maßnahmen, die die Schaffung von Wohnraum verteuern, werden vermieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Maßnahmen vermeiden, die die Schaffung von Wohnraum verteuern. Link zum Original
  98. Das Bauordnungsrecht wird im Einklang mit den Ländern stärker harmonisiert, insbesondere beim Brandschutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine stärkere Harmonisierung des Bauordnungsrechts im Einklang mit den Ländern an, insbesondere beim Brandschutz. Link zum Original
  99. Serielles und modulares Bauen wird im Forschungsprogramm „Zukunft Bau“ weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das serielle und modulare Bauen soll im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ weiterentwickelt und in Modellprojekten erprobt werden. Link zum Original
  100. Serielles und modulares Bauen wird in Modellprojekten erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das serielle und modulare Bauen soll im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ weiterentwickelt und in Modellprojekten erprobt werden. Link zum Original
  101. Das Reformprogramm für den Bundesbau wird zügig umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Reformprogramm für den Bundesbau ist zügig umzusetzen. Link zum Original
  102. Die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen. Link zum Original
  103. Bei der Digitalisierung des Bauens werden die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen. Link zum Original
  104. Building Information Modelling (BIM) wird für alle Planungs- und Baudisziplinen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen. Dazu gehört die Weiterentwicklung des Building Information Modelling (BIM) für alle Planungs- und Baudisziplinen. Link zum Original
  105. Bei Baumaßnahmen des Bundes wird BIM verstärkt eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Baumaßnahmen des Bundes wollen wir BIM verstärkt zum Einsatz bringen. Link zum Original
  106. Die Forschungsinitiative Zukunft Bau wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Forschungsinitiative Zukunft Bau wollen wir fortsetzen und mit Blick auf die Themen Klimaschutz und CO2-neutrale Gebäudekonzepte, studentisches Wohnen, bezahlbares Bauen, Digitalisierung und Holzbau entsprechend weiterentwickeln. Link zum Original
  107. Die Forschungsinitiative Zukunft Bau wird mit Blick auf Klimaschutz, CO2-neutrale Gebäude, studentisches Wohnen, bezahlbares Bauen, Digitalisierung und Holzbau weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Forschungsinitiative Zukunft Bau wollen wir fortsetzen und mit Blick auf die Themen Klimaschutz und CO2-neutrale Gebäudekonzepte, studentisches Wohnen, bezahlbares Bauen, Digitalisierung und Holzbau entsprechend weiterentwickeln. Link zum Original
  108. Es wird geprüft, mit welchen Maßnahmen Hürden für das Bauen mit Holz abgebaut werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Bauen mit Holz sehen wir weiteres Entwicklungspotenzial und wollen prüfen, mit welchen Maßnahmen bestehende Hürden und Hemmnisse abgebaut werden können. Link zum Original
  109. Die Städtebauförderung wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickeln. Link zum Original
  110. Die Städtebauförderung wird mit Blick auf strukturschwache Regionen, interkommunale Kooperationen und Stadt-Umland-Partnerschaften weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickeln. Link zum Original
  111. Ein Schwerpunkt der Städtebauförderung liegt auf der Belebung von Orts- und Stadtkernen, auch in ländlichen Regionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt dabei – unter Berücksichtigung der ländlichen Regionen – auf der Belebung von Orts- und Stadtkernen. Link zum Original
  112. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Programm Soziale Stadt wird mit besserer Abstimmung der Förderprogramme fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die im Programm Soziale Stadt begonnene ressortübergreifende Zusammenarbeit werden wir mit einer besseren Abstimmung von Förderprogrammen und -instrumenten fortsetzen. Link zum Original
  113. Erwerber von Bauträgerobjekten werden wirksam gegen die Insolvenz des Bauträgers abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Bauträgerrecht wollen wir vorhandene Schutzlücken durch wirksame Absicherung des Erwerbers eines Bauträgerobjekts für den Fall der Insolvenz des Bauträgers und eine Erleichterung der Abnahme bei Gemeinschaftseigentum schließen. Link zum Original
  114. Die Abnahme bei Gemeinschaftseigentum wird erleichtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Bauträgerrecht wollen wir vorhandene Schutzlücken durch wirksame Absicherung des Erwerbers eines Bauträgerobjekts für den Fall der Insolvenz des Bauträgers und eine Erleichterung der Abnahme bei Gemeinschaftseigentum schließen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 164, CSU 44, SPD 120 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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