Forderungen zu Arbeit, Löhne und soziale Sicherung
Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, CSU und SPD · unterzeichnet 12.03.2018 · Original
Der Vertrag enthält 194 von 3.357 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.
- 194Forderungen zum Politikfeld
- 6 %des Vertrags
- 175Seiten im Original
- 2018Vertragsjahr
Keine Treffer.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 194
Es sollen neue Perspektiven für gute Arbeit und mehr Sicherheit im Alter geschaffen werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir schaffen neue Perspektiven für gute Arbeit und mehr Sicherheit im Alter. Link zum Original
Ziel ist Vollbeschäftigung in Deutschland.
Wortlaut im Vertrag
Unser gemeinsames Ziel ist Vollbeschäftigung in Deutschland. Link zum Original
Arbeit und Leben sollen besser vereinbar werden.
Wortlaut im Vertrag
Auch deshalb wollen wir Arbeit und Leben besser vereinbaren und unsere sozialen Sicherungssysteme modernisieren. Link zum Original
Die sozialen Sicherungssysteme sollen modernisiert werden.
Wortlaut im Vertrag
Auch deshalb wollen wir Arbeit und Leben besser vereinbaren und unsere sozialen Sicherungssysteme modernisieren. Link zum Original
Die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit soll weiter verbessert und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Gesundheits- und Pflegeversicherung, die Alterssicherung und die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit weiter verbessern und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft verlässlich abgesichert sind. Link zum Original
Die Jugendarbeitslosigkeit soll mit mehr EU-Mitteln bekämpft werden.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb wollen wir die Austauschprogramme wie Erasmus+ ausbauen und die Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU bekämpfen. Link zum Original
Soziale Grundrechte, insbesondere gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, sollen in einem EU-Sozialpakt gestärkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU, wollen wir in einem Sozialpakt stärken. Link zum Original
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU sollen faire Rahmenbedingungen gelten.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik. Link zum Original
Die Arbeitsmarktpolitik in der EU soll besser koordiniert werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik. Link zum Original
Die Revision der Entsenderichtlinie soll zügig und möglichst mit weiteren Verbesserungen abgeschlossen werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Revision der Entsenderichtlinie gilt es zügig und möglichst mit weiteren Verbesserungen zum Abschluss zu bringen. Link zum Original
Ein Rahmen für Mindestlohnregelungen in den EU-Staaten soll entwickelt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Link zum Original
Ein Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten soll entwickelt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Link zum Original
Faire Mobilität in der EU soll gefördert werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit unterbinden. Link zum Original
Pflege- und Sozialberufe sollen besser bezahlt werden.
Wortlaut im Vertrag
Bessere Bezahlung in Pflege- und Sozialberufen. Link zum Original
Eine Mindestausbildungsvergütung wird eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Link zum Original
Mit den Sozialpartnern wird eine Nationale Weiterbildungsstrategie für den digitalen Wandel der Arbeitswelt entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im digitalen Wandel: Entwicklung Nationaler Weiterbildungsstrategie mit Sozialpartnern, die Antworten auf digitalen Wandel der Arbeitswelt gibt. Link zum Original
Für mobiles Arbeiten wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten. Link zum Original
Der Beschäftigtendatenschutz wird sichergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Sicherstellung des Beschäftigtendatenschutzes. Link zum Original
Vollbeschäftigung soll erreicht werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen Vollbeschäftigung erreichen: Ziel der Vollbeschäftigung und Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Link zum Original
Langzeitarbeitslosigkeit soll abgebaut werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen Vollbeschäftigung erreichen: Ziel der Vollbeschäftigung und Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Link zum Original
Für einen sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose werden zusätzlich 4 Milliarden Euro bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
4 Milliarden Euro zusätzlich für neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Bürgerinnen und Bürger. Link zum Original
Es wird ein Recht auf Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Recht auf Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit. Link zum Original
Das Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Initiativrecht für Betriebsräte für Weiterbildung wird gestärkt. Link zum Original
Die Möglichkeiten befristeter Beschäftigung werden reduziert.
Wortlaut im Vertrag
Wir haben einen wirklichen Durchbruch bei den Verhandlungen über die sachgrundlose Befristung und Kettenverträge erreicht: Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung werden reduziert. Link zum Original
Sachgrundlose Befristungen sollen wieder die Ausnahme und unbefristete Arbeitsverhältnisse wieder die Regel werden.
Wortlaut im Vertrag
Sachgrundlose Befristungen werden wieder zur Ausnahme, das unbefristete Arbeitsverhältnis soll wieder zur Regel werden in Deutschland. Link zum Original
Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft.
Wortlaut im Vertrag
Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft. Link zum Original
In Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten wird ein Anspruch auf befristete Teilzeit mit Rückkehr zur früheren Arbeitszeit eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Wir schaffen ein Recht auf befristete Teilzeit: Neuer Anspruch in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern, nach Teilzeitphase wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren. Link zum Original
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.
Wortlaut im Vertrag
Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Link zum Original
Geringverdiener werden bei den Sozialbeiträgen entlastet.
Wortlaut im Vertrag
Entlastung Geringverdiener bei Sozialbeiträgen. Link zum Original
Aus Mitteln der Länder sollen weitere Formen berufsbegleitender oder praxisintegrierter Ausbildung von Erziehern gefördert werden können.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb sollen aus den Mitteln, die den Ländern zur Verfügung stehen, auch weitere Formen der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gefördert werden können. Link zum Original
Die Chancen der Digitalisierung für mobiles Arbeiten werden zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Die Digitalisierung hilft Eltern, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Chance für mobiles Arbeiten wollen wir nutzen. Link zum Original
Finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen werden abgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu wollen wir u. a. finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an. Link zum Original
Für Sozial- und Pflegeberufe werden Ausbildungsvergütungen angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu wollen wir u. a. finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an. Link zum Original
Der Transformationsprozess der Arbeitswelt wird zum Nutzen aller gestaltet.
Wortlaut im Vertrag
Den Transformationsprozess in der Arbeitswelt wollen wir zum Nutzen aller gestalten. Link zum Original
Die Arbeit der Jugendberufsagenturen wird ausgeweitet.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus wollen wir die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen ausweiten. Link zum Original
Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt werden durch verbesserte Mobilitätshilfen verringert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen Probleme bei der Passgenauigkeit auf dem Ausbildungsmarkt insbesondere durch verbesserte Mobilitätshilfen reduzieren. Link zum Original
Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen werden attraktiver gemacht, um mehr junge Menschen dafür zu gewinnen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen attraktiver machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild gewinnen, um Fachkräfte zu sichern. Deshalb werden wir auch hier finanzielle Ausbildungshürden abbauen und Ausbildungsvergütungen anstreben. Link zum Original
In Sozial- und Pflegeberufen werden finanzielle Ausbildungshürden abgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen attraktiver machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild gewinnen, um Fachkräfte zu sichern. Deshalb werden wir auch hier finanzielle Ausbildungshürden abbauen und Ausbildungsvergütungen anstreben. Link zum Original
In Sozial- und Pflegeberufen werden Ausbildungsvergütungen angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen attraktiver machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild gewinnen, um Fachkräfte zu sichern. Deshalb werden wir auch hier finanzielle Ausbildungshürden abbauen und Ausbildungsvergütungen anstreben. Link zum Original
Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wird mit dem Ziel einer Ausbildungsplatzgarantie für alle jungen Menschen weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung fortsetzen und mit dem Ziel weiterentwickeln, allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz garantiert anzubieten. Link zum Original
Die modellhafte Erarbeitung neuer Arbeitsformen in regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung wird gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Mit unserem Programm „Zukunft der Arbeit“ wollen wir Antworten auf die Frage geben, wie die Arbeitswelt mit den neuen Technologien sinnvoll gestaltet werden kann. Hierzu wollen wir die modellhafte Erarbeitung neuer Arbeitsformen in regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung fördern. Link zum Original
Die Arbeitswelt soll Menschen im digitalen Wandel befähigen, absichern und mehr Lebensqualität ermöglichen.
Wortlaut im Vertrag
eine Arbeitswelt, die Menschen im digitalen Wandel befähigt, sichert und mehr Lebensqualität ermöglicht, Link zum Original
Die Digitalisierung der Arbeitswelt soll unter Einbeziehung der Sozialpartner aktiv gestaltet werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, die Digitalisierung weiterhin aktiv und unter Einbeziehung der Sozialpartner zu gestalten. Link zum Original
Es wird eine Nationale Weiterbildungsstrategie entwickelt, die die Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden mit allen Akteuren eine Nationale Weiterbildungsstrategie für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende entwickeln, um alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Link zum Original
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten über die Bundesagentur für Arbeit ein Recht auf Weiterbildungsberatung.
Wortlaut im Vertrag
Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung. Link zum Original
Bei außerbetrieblichem Weiterbildungsbedarf sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Verantwortung.
Wortlaut im Vertrag
Wird ein Weiterbildungsbedarf jenseits der betrieblichen Weiterbildung festgestellt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Verantwortung, diesem zu entsprechen. Dies wollen wir fördern, indem zukünftig Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung generell dann keinen Lohn oder geldwerten Vorteil darstellen, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen. Link zum Original
Arbeitgeberzuschüsse zur Weiterbildung, die der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen, gelten nicht als Lohn oder geldwerter Vorteil.
Wortlaut im Vertrag
Wird ein Weiterbildungsbedarf jenseits der betrieblichen Weiterbildung festgestellt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Verantwortung, diesem zu entsprechen. Dies wollen wir fördern, indem zukünftig Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung generell dann keinen Lohn oder geldwerten Vorteil darstellen, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen. Link zum Original
Beschäftigte sollen mehr Möglichkeiten erhalten, ihre berufliche Weiterentwicklung eigenverantwortlich zu organisieren.
Wortlaut im Vertrag
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen mehr Möglichkeiten, ihre berufliche Weiterentwicklung auch in Eigenverantwortung zu organisieren. Link zum Original
Mit den Sozialpartnern wird geprüft, wie Langzeitkonten stärker verbreitet werden können.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden gemeinsam mit den Sozialpartnern prüfen, wie das Instrument der Langzeitkonten mehr Verbreitung finden kann. Link zum Original
Neue Finanzierungsformen für außerbetriebliche Weiterbildung werden geprüft und in Modellversuchen erprobt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden neue Finanzierungsformen für außerbetriebliche Weiterbildung prüfen, die in Modellversuchen erprobt werden sollen. Link zum Original
Der betrieblichen Mitbestimmung kommt im digitalen Wandel große Bedeutung zu.
Wortlaut im Vertrag
Betrieblicher Mitbestimmung kommt auch im digitalen Wandel große Bedeutung zu. Link zum Original
Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung werden wir stärken. Link zum Original
Es soll ein Rahmen für flexible Arbeitszeitgestaltung durch Unternehmen, Beschäftigte und Tarifpartner geschaffen werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Link zum Original
Die Digitalisierung soll genutzt werden, um Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zu ermöglichen.
Wortlaut im Vertrag
Die Chancen der Digitalisierung wollen wir nutzen, um den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zu ermöglichen. Link zum Original
Für mobile Arbeit wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um sie zu fördern und zu erleichtern.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Link zum Original
Arbeitnehmer erhalten einen Auskunftsanspruch über die Gründe einer Ablehnung mobiler Arbeit.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Link zum Original
Für privat genutzte Firmentechnik soll Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Link zum Original
Die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen.
Wortlaut im Vertrag
Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen. Link zum Original
Deutschland soll ein führender Markt für inklusive sowie lern- und gesundheitsförderliche Assistenzsysteme werden.
Wortlaut im Vertrag
Deutschland soll zu einem führenden Markt für Assistenzsysteme werden, die Inklusion ermöglichen sowie lern- und gesundheitsförderlich sind. Link zum Original
Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten sollen geklärt und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten durch Beschäftigtendatenschutz gesichert werden.
Wortlaut im Vertrag
Daher wollen wir Klarheit über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen sowie die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherstellen (Beschäftigtendatenschutz). Link zum Original
Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wird vereinfacht und zwischen den Sozialversicherungszweigen widerspruchsfrei gestaltet.
Wortlaut im Vertrag
Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten. Link zum Original
Vollbeschäftigung ist das Ziel.
Wortlaut im Vertrag
Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Link zum Original
Sehr lange arbeitslose Menschen erhalten wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Link zum Original
Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen werden mit einem ganzheitlichen Ansatz vorangetrieben.
Wortlaut im Vertrag
Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Link zum Original
Bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen wird die ganze Familie in den Blick genommen.
Wortlaut im Vertrag
Unser Ziel ist, bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen die ganze Familie in den Blick zu nehmen. Link zum Original
Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt auch auf einem sozialen Arbeitsmarkt, etwa durch Lohnkostenzuschüsse.
Wortlaut im Vertrag
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z. B. durch Lohnkostenzuschüsse. Link zum Original
Der Zuschuss für sozialversicherungspflichtig bezuschusste Arbeitsverhältnisse im sozialen Arbeitsmarkt orientiert sich am Mindestlohn.
Wortlaut im Vertrag
Bei den sozialversicherungspflichtig bezuschussten Arbeitsverhältnissen im sozialen Arbeitsmarkt orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn. Link zum Original
Im Sozialgesetzbuch II wird ein neues unbürokratisches Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Link zum Original
An dem Instrument sollen bis zu 150 000 Menschen beteiligt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150 000 Menschen vor. Link zum Original
Der Eingliederungstitel wird von 2018 bis 2021 um vier Milliarden Euro aufgestockt.
Wortlaut im Vertrag
Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2021 aufstocken werden. Link zum Original
Der Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern wird ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Wir ermöglichen außerdem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung. Link zum Original
Der Bund stellt eingesparte Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen bereit.
Wortlaut im Vertrag
Wir ermöglichen außerdem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung. Link zum Original
Die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II wird auf 400 Millionen Euro jährlich erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Wir erhöhen die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II auf 400 Millionen Euro jährlich und entfristen die Regelung. Link zum Original
Die Regelung zur Restmittelübertragung im Sozialgesetzbuch II wird entfristet.
Wortlaut im Vertrag
Wir erhöhen die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II auf 400 Millionen Euro jährlich und entfristen die Regelung. Link zum Original
Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente der Fachkräftesicherung werden enger verzahnt.
Wortlaut im Vertrag
Die arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Instrumente der Fachkräftesicherung wollen wir enger verzahnen. Link zum Original
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten über die Bundesagentur für Arbeit ein Recht auf Weiterbildungsberatung.
Wortlaut im Vertrag
Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung. Link zum Original
Die Bundesagentur für Arbeit entwickelt innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit mit den Betroffenen Maßnahmen zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.
Wortlaut im Vertrag
Innerhalb von drei Monaten nach entstandener Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern. Link zum Original
Die Anspruchsvoraussetzung für die Förderung beruflicher Weiterbildung in § 81 SGB III wird im Sinne von Erweiterungsqualifizierungen angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Anspruchsvoraussetzung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung im § 81 Sozialgesetzbuch III im Sinne von Erweiterungsqualifizierungen anpassen. Link zum Original
Die Arbeitsmarktinstrumente werden stärker auf digitale Weiterbildung ausgerichtet.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Arbeitsmarktinstrumente stärker auf die digitale Weiterbildung ausrichten und wir wollen finanzielle Anreize für die Weiterbildung schaffen. Link zum Original
Für Weiterbildung werden finanzielle Anreize geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Arbeitsmarktinstrumente stärker auf die digitale Weiterbildung ausrichten und wir wollen finanzielle Anreize für die Weiterbildung schaffen. Link zum Original
Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Link zum Original
Arbeitgeber und Betriebsrat beraten über Maßnahmen der Berufsbildung.
Wortlaut im Vertrag
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten. Link zum Original
Bei fehlender Verständigung über Berufsbildungsmaßnahmen kann jede Seite einen Moderator anrufen, ohne dass ein Einigungszwang besteht.
Wortlaut im Vertrag
Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang besteht nicht. Link zum Original
Schwer zu erreichende Jugendliche stehen in der Legislaturperiode im Fokus.
Wortlaut im Vertrag
Die Gruppe der schwer zu erreichenden Jugendlichen soll in dieser Legislaturperiode im Fokus stehen. Link zum Original
Für die Anwendung von § 16h SGB II werden ab 2019 jährlich 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Für eine Anwendung des § 16h Sozialgesetzbuch II wollen wir ab 2019 jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Link zum Original
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden verbessert und ihre Wirkung geprüft und erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Link zum Original
Hemmnisse bei der Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden beseitigt.
Wortlaut im Vertrag
Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Link zum Original
Leistungen werden künftig möglichst pauschal abgerechnet.
Wortlaut im Vertrag
Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Link zum Original
Einzelanträge werden, wo möglich, reduziert.
Wortlaut im Vertrag
Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Link zum Original
Schulen können gesammelte Anträge für berechtigte Kinder diskriminierungsfrei stellen.
Wortlaut im Vertrag
Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Link zum Original
Das Schulstarterpaket wird aufgestockt.
Wortlaut im Vertrag
Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Link zum Original
Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen entfallen.
Wortlaut im Vertrag
Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Link zum Original
Die Eigenanteile für die Schülerbeförderung entfallen.
Wortlaut im Vertrag
Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Link zum Original
Allgemeine Lernförderung im Teilhabepaket ist auch ohne unmittelbar gefährdete Versetzung möglich.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Link zum Original
Es wird geprüft, wie zusätzliche Bedarfe bei Wahrnehmung des Umgangsrechts einfacher bei der Leistungsgewährung berücksichtigt werden können.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt werden können. Link zum Original
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren. Link zum Original
Die Sozialwahlen werden gemeinsam mit den Sozialpartnern modernisiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren. Link zum Original
Die Digitalisierung wird als Chance für mehr und bessere Arbeit genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen. Link zum Original
Die Tarifbindung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung stärken. Link zum Original
Gründung und Wahl von Betriebsräten werden erleichtert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Link zum Original
Das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte wird für Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Beschäftigten verpflichtend.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Link zum Original
Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Beschäftigten können zwischen vereinfachtem und allgemeinem Wahlverfahren wählen.
Wortlaut im Vertrag
Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren. Link zum Original
Bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften bleiben die nationalen Mitbestimmungsvorschriften gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden. Link zum Original
Der Missbrauch bei Befristungen wird abgeschafft.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Link zum Original
Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten dürfen höchstens 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Link zum Original
Jedes über die Quote hinausgehende sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis gilt als unbefristet.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Link zum Original
Sachgrundlose Befristungen sind nur noch für 18 statt 24 Monate zulässig.
Wortlaut im Vertrag
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich. Link zum Original
Innerhalb der Höchstdauer ist nur noch eine einmalige statt dreimalige Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung möglich.
Wortlaut im Vertrag
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich. Link zum Original
Endlose Ketten befristeter Arbeitsverhältnisse werden nicht länger hingenommen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen. Link zum Original
Eine Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits Arbeitsverhältnisse von insgesamt fünf oder mehr Jahren bestanden haben.
Wortlaut im Vertrag
Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben. Link zum Original
Für Befristungen wegen der Eigenart des Arbeitsverhältnisses, etwa bei Künstlern und Fußballern, wird eine Ausnahmeregelung getroffen.
Wortlaut im Vertrag
Wir sind uns darüber einig, dass eine Ausnahmeregelung für den Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz wegen der Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Künstler, Fußballer) zu treffen ist. Link zum Original
Vorherige Entleihungen durch Verleihunternehmen werden auf die Höchstdauer von fünf Jahren angerechnet.
Wortlaut im Vertrag
Auf die Höchstdauer von fünf Jahren wird bzw. werden auch eine oder mehrere vorherige Entleihung(en) des nunmehr befristet eingestellten Arbeitnehmers durch ein oder mehrere Verleihunternehmen angerechnet. Link zum Original
Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist erst nach einer Karenzzeit von drei Jahren möglich.
Wortlaut im Vertrag
Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich. Link zum Original
Über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz entstehen Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zur Erprobung selbstbestimmter und flexiblerer Arbeitszeit.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden. Link zum Original
Auf Grundlage solcher Tarifverträge kann per Betriebsvereinbarung die wöchentliche Höchstarbeitszeit flexibler geregelt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden. Link zum Original
Beschäftigte in Arbeit auf Abruf erhalten ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit.
Wortlaut im Vertrag
Arbeit auf Abruf nimmt zu. Wir wollen jedoch sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform haben. Link zum Original
Abzurufende Zusatzarbeit darf die vereinbarte Mindestarbeitszeit gesetzlich höchstens um 20 Prozent unterschreiten und um 25 Prozent überschreiten.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb werden wir gesetzlich festschreiben, dass der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent überschreiten darf. Link zum Original
Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden.
Wortlaut im Vertrag
Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden. Link zum Original
Im Krankheitsfall und an Feiertagen gilt bei Arbeit auf Abruf der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als verpflichtende Grundlage.
Wortlaut im Vertrag
Im Krankheitsfall und an Feiertagen werden wir den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als verpflichtende Grundlage festschreiben. Link zum Original
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird 2020 evaluiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2020 evaluieren. Link zum Original
Ein Rahmen ermöglicht Unternehmen, Beschäftigten und Tarifpartnern, vielfältigen Wünschen bei der Arbeitszeitgestaltung gerecht zu werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Link zum Original
Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Link zum Original
Während befristeter Teilzeit besteht kein Anspruch auf Änderung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
Wortlaut im Vertrag
Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit. Link zum Original
Der Anspruch auf befristete Teilzeit gilt nur in Unternehmen mit in der Regel mehr als 45 Beschäftigten.
Wortlaut im Vertrag
Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Link zum Original
In Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten muss der Anspruch nur einem pro angefangenen 15 Beschäftigten gewährt werden.
Wortlaut im Vertrag
Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen. Link zum Original
Bei Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze kann der Arbeitgeber einen Antrag auf befristete Teilzeit ablehnen.
Wortlaut im Vertrag
Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen. Link zum Original
Der Arbeitgeber kann befristete Teilzeit ablehnen, die ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet.
Wortlaut im Vertrag
Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren. Link zum Original
Tarifvertragsparteien können von der Dauerbegrenzung der befristeten Teilzeit abweichende Regelungen vereinbaren.
Wortlaut im Vertrag
Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren. Link zum Original
Nach Ablauf befristeter Teilzeit kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangt werden.
Wortlaut im Vertrag
Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Link zum Original
Eine neue Arbeitsweltberichterstattung wird entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Angesichts der Herausforderungen und Veränderungen durch die Digitalisierung und die Globalisierung in unserer Gesellschaft wollen wir eine neue Arbeitsweltberichterstattung entwickeln, die Sozialstaatsforschung wieder verstärken und die sozialpartnerschaftlich ausgerichtete „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ fördern und fortentwickeln. Link zum Original
Die Sozialstaatsforschung wird wieder verstärkt.
Wortlaut im Vertrag
Angesichts der Herausforderungen und Veränderungen durch die Digitalisierung und die Globalisierung in unserer Gesellschaft wollen wir eine neue Arbeitsweltberichterstattung entwickeln, die Sozialstaatsforschung wieder verstärken und die sozialpartnerschaftlich ausgerichtete „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ fördern und fortentwickeln. Link zum Original
Die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ wird gefördert und fortentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Angesichts der Herausforderungen und Veränderungen durch die Digitalisierung und die Globalisierung in unserer Gesellschaft wollen wir eine neue Arbeitsweltberichterstattung entwickeln, die Sozialstaatsforschung wieder verstärken und die sozialpartnerschaftlich ausgerichtete „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ fördern und fortentwickeln. Link zum Original
Der Sozialstaat wird modernisiert und fortlaufend an neue Herausforderungen angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen den Sozialstaat modernisieren und fortlaufend an neue Herausforderungen anpassen. Link zum Original
Die gesetzliche Unfallversicherung und das Berufskrankheitenrecht werden weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Dazu wollen wir u. a. die gesetzliche Unfallversicherung und das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln. Link zum Original
Der Arbeitsschutz wird mit Blick auf die Digitalisierung überprüft.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüfen. Die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, besonders mit Blick auf psychische Erkrankungen, sollen dazu ausgewertet werden. Link zum Original
Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, besonders zu psychischen Erkrankungen, werden für die Überprüfung ausgewertet.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüfen. Die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, besonders mit Blick auf psychische Erkrankungen, sollen dazu ausgewertet werden. Link zum Original
Geringverdienende werden durch eine Ausweitung der Midi-Jobs bei Sozialbeiträgen entlastet.
Wortlaut im Vertrag
Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs). Link zum Original
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte senken. Link zum Original
Vollbeschäftigung ist das Ziel.
Wortlaut im Vertrag
Unser Ziel ist Vollbeschäftigung. Link zum Original
Langzeitarbeitslose werden besser gefördert und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Insbesondere Langzeitarbeitslose gilt es, besser zu fördern und zu aktivieren und ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Link zum Original
Die Sozialabgaben werden bei unter 40 Prozent stabilisiert.
Wortlaut im Vertrag
Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren. Link zum Original
Eine Fachkräftestrategie auf Grundlage der „Partnerschaft für Fachkräfte“ wird mit inländischen, innereuropäischen und internationalen Säulen entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräftestrategie aufbauend auf der bestehenden „Partnerschaft für Fachkräfte“ entwickeln und stellen sie auf drei Säulen: die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale. Link zum Original
Geringqualifizierte Beschäftigte werden verstärkt qualifiziert.
Wortlaut im Vertrag
Im Inland setzen wir uns vor allem für eine Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte ein. Link zum Original
Die Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Im Inland setzen wir uns vor allem für eine Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte ein. Link zum Original
Langzeitarbeitslose und Bildungsabbrecher erhalten durch Qualifizierung und Weiterbildung bessere Arbeitsmarktchancen.
Wortlaut im Vertrag
Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Weiterbildung Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Link zum Original
Die EU-Ausbildungsinitiativen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit werden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Die Ausbildungsinitiativen innerhalb der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wollen wir stärken. Link zum Original
Der Anteil der Frauen am Erwerbsleben wird erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen den Anteil der Frauen am Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Link zum Original
Für den Eingliederungstitel SGB II (sozialer Arbeitsmarkt, soziale Teilhabe) sind 4,0 Milliarden Euro vorgesehen.
Wortlaut im Vertrag
Eingliederungstitel SGB II: Sozialer Arbeitsmarkt/Soziale Teilhabe 4,0 Link zum Original
Risikoträger von Finanzinstituten mit einer Grundvergütung über dem Dreifachen der Beitragsbemessungsgrenze werden im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger im Sinne von § 2 Abs. 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichzustellen. Link zum Original
Gemeinsam mit der Wirtschaft wird die Gewinnung von Fachpersonal für Planung und Bau gezielt angegangen.
Wortlaut im Vertrag
Gemeinsam mit der Wirtschaft werden wir die Gewinnung von Fachpersonal gezielt angehen. Link zum Original
Das Vergaberecht wird so angepasst, dass Landkreise und Kommunen bei Betreiberwechseln im ÖPNV die Weiterbeschäftigung der Beschäftigten zu bestehenden Bedingungen vorschreiben können.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht so anpassen, dass die Landkreise und Kommunen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können. Link zum Original
Sozialbetrug und Sozialdumping im Straßenverkehr werden nicht hingenommen.
Wortlaut im Vertrag
Sozialbetrug und Sozialdumping darf es auf unseren Straßen nicht geben. Link zum Original
Es werden klarere Haftungsregeln entlang der Logistikkette entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden daher klarere Regelungen der Haftung entlang der Logistikkette entwickeln. Link zum Original
Wichtige Kriterien sind dabei die Anwendung der Entsenderichtlinie für Lkw-Fahrer und der Mindestlohnregelungen.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang werden wir auch die EU-Initiative „Europe on the Move“ kritisch begleiten. Wichtige Kriterien dabei sind die Anwendung der Entsenderichtlinie für Lkw-Fahrer und der Mindestlohnregelungen. Link zum Original
Eine Ausbildungsinitiative für Berufskraftfahrer wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen eine Ausbildungsinitiative für Berufskraftfahrer. Link zum Original
Gemeinsam mit der Branche werden gezielte Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel im Güterverkehr ergriffen.
Wortlaut im Vertrag
Mit der Branche werden wir gezielte Maßnahmen ergreifen, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Link zum Original
Der Bezug von Sozialleistungen oder Grundrente soll nicht zur Aufgabe selbstgenutzten Wohneigentums zwingen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss. Link zum Original
Die Regeln zu Vermögensverwertung und Schonvermögen in Sozialhilfe und Grundsicherung werden so angeglichen, dass Leistungsbezieher in ihrem Wohneigentum bleiben können.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende überarbeiten, angleichen und so ändern, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können. Link zum Original
Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für kleine Selbstständige werden gesenkt.
Wortlaut im Vertrag
Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Link zum Original
Die Einführung eines Budgets für Ausbildung wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Wir prüfen die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Link zum Original
Die Assistierte Ausbildung wird um zwei Jahre verlängert und weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen zudem die Assistierte Ausbildung um zwei Jahre verlängern und weiterentwickeln. Link zum Original
Mit den Arbeitsmarktakteuren wird geklärt, wie Teilqualifizierungen Menschen mit Beeinträchtigungen den schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbildung ermöglichen.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik klären, wie Teilqualifizierungen einen Beitrag leisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO) zu ermöglichen. Link zum Original
Inklusionsbetriebe werden weiter gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Inklusionsbetriebe werden wir weiter fördern. Link zum Original
Werkstätten für behinderte Menschen werden bei der Weiterentwicklung ihres Profils und mehr Selbstbestimmung unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen. Link zum Original
Mit der Bundesagentur für Arbeit werden die Ursachen der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen analysiert.
Wortlaut im Vertrag
Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Link zum Original
Für arbeitslose Menschen mit Behinderungen werden passgenaue Unterstützungsangebote entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Link zum Original
Die Meldepflicht offener Stellen im öffentlichen Dienst, die zuvor mit Schwerbehinderten besetzt waren, wird wieder eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinführen. Link zum Original
Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Das betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir stärken. Link zum Original
Der Zugang aller Menschen mit Behinderungen zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation wird verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Für alle Menschen mit Behinderungen, ob im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten beschäftigt, wollen wir den vollen Zugang zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation verbessern. Link zum Original
Die unterschiedliche Gewährung existenzsichernder Leistungen bei befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Die unterschiedliche Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung werden wir prüfen. Link zum Original
Das Soziale Entschädigungsrecht wird reformiert und an den Bedarfen von Gewalt- und Terroropfern ausgerichtet.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen das Soziale Entschädigungsrecht (SER) reformieren. Dabei werden die Regelungen insbesondere an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten ausgerichtet. Link zum Original
Psychische Gewalt wird in den Gewaltbegriff einbezogen.
Wortlaut im Vertrag
Psychische Gewalt wird in den Gewaltbegriff einbezogen. Link zum Original
Neue Sofort- und Akuthilfen wie Traumaambulanzen werden schnell und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
Wortlaut im Vertrag
Neue Leistungen der Sofort- bzw. Akuthilfen (u. a. Traumaambulanzen) werden schnell, niedrigschwellig und unbürokratisch zugänglich gemacht. Link zum Original
Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden erhöht. Link zum Original
Teilhabeleistungen werden grundsätzlich ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht.
Wortlaut im Vertrag
Teilhabeleistungen werden künftig grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Link zum Original
Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts wird die Situation von Opfern sexueller Gewalt verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Im Zuge der SER-Reform soll auch die Situation der Opfer sexueller Gewalt verbessert werden. Link zum Original
Die Pflegemindestlohn-Kommission soll sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West befassen.
Wortlaut im Vertrag
Wir bitten die Pflegemindestlohn- Kommission, sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen. Link zum Original
Die paritätische Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird wiederhergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Link zum Original
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird paritätisch finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert. Link zum Original
Kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden schrittweise aus Steuermitteln finanziert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln finanzieren. Link zum Original
Die Bemessungsgrundlage für Mindestkrankenversicherungsbeiträge Selbstständiger sinkt von 2283,75 Euro auf 1150 Euro.
Wortlaut im Vertrag
Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbieren. Link zum Original
Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich wird mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Link zum Original
Der Risikostrukturausgleich wird vor Manipulation geschützt.
Wortlaut im Vertrag
Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Link zum Original
Deutschland braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl.
Wortlaut im Vertrag
Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Link zum Original
Kein Arbeitsplatz bleibt wegen Fachkräftemangels unbesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Link zum Original
Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften im Bau werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Baubereiches stärken, die Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften verbessern, der Bauwirtschaft Planungssicherheit für Kapazitäts- und Beschäftigungsaufbau geben, sie unterstützen bei der Suche nach innovativen Lösungen und die Bauverwaltungen leistungsfähiger machen. Link zum Original
Gemeinsam mit der Bauwirtschaft und weiteren Partnern wird ein Maßnahmenbündel gegen Arbeitskräftemangel entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen eine gemeinsame Initiative mit der Bauwirtschaft und weiteren betroffenen Partnern anschieben, um ein Maßnahmenbündel gegen Arbeitskräftemangel zu entwickeln. Link zum Original
Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind Voraussetzung bei der Modernisierung der Personenbeförderung.
Wortlaut im Vertrag
Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzung. Link zum Original
Für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit von Kunstschaffenden werden weitere Lösungen erarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten wir weitere Lösungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen. Deshalb setzen wir uns für die verbesserte soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen ein. Link zum Original
Die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen wird verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten wir weitere Lösungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen. Deshalb setzen wir uns für die verbesserte soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen ein. Link zum Original
2018 wird eine Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte geschaffen, die Erwerbsbiografien im Kulturbereich berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
2018 schaffen wir eine sachgerechte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte, die den Besonderheiten der Erwerbsbiografien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt. Link zum Original
Die Künstlersozialversicherung bleibt erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns für den Erhalt der Künstlersozialversicherung ein und werden prüfen, wie dort der wechselnde Erwerbsstatus vieler Akteure des Kultur- und Medienbereichs besser berücksichtigt werden kann. Link zum Original
Es wird geprüft, wie die Künstlersozialversicherung den wechselnden Erwerbsstatus im Kultur- und Medienbereich besser berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns für den Erhalt der Künstlersozialversicherung ein und werden prüfen, wie dort der wechselnde Erwerbsstatus vieler Akteure des Kultur- und Medienbereichs besser berücksichtigt werden kann. Link zum Original
Digitale Plattformen, die künstlerische Leistungen kommerziell verwerten, sollen künstlersozialabgabepflichtig werden.
Wortlaut im Vertrag
Dabei ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, anzustreben. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 164, CSU 44, SPD 120 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.