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Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, CSU und SPD · unterzeichnet 12.03.2018 · Original

Der Vertrag enthält 71 von 3.357 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 71
  1. Angestrebt wird die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ganzen Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir arbeiten für Stabilität und Zusammenhalt, für Erneuerung und Sicherheit und für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. Link zum Original
  2. Die besonderen Herausforderungen in Ostdeutschland gelten als gesamtdeutscher Auftrag.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die besonderen Herausforderungen in Ostdeutschland erkennen wir als gesamtdeutschen Auftrag an. Link zum Original
  3. Gelebte Subsidiarität soll die Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb brauchen wir gelebte Subsidiarität, auch um die Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern zu stärken. Link zum Original
  4. Die Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Integration werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf gelingende Integration: Bundesweite Strategie nach Grundsatz „Fordern und Fördern“. Fortsetzung der Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Verbesserung von Qualität und Effizienz Integrations- und Sprachkurse. Für langjährig Geduldete Verbesserungen bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration. Link zum Original
  5. Eine gemeinsame Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse aus Bund, Ländern und Kommunen wird eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die Regionen: Gemeinsame Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aus Bund, Ländern und Kommunen. Neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen. Überjährige Bündelung von Regionalfördermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort. Fortführung der Entlastungen der Kommunen, u. a. bei Städtebau und Zuwanderung und Integration. Link zum Original
  6. Ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die Regionen: Gemeinsame Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aus Bund, Ländern und Kommunen. Neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen. Überjährige Bündelung von Regionalfördermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort. Fortführung der Entlastungen der Kommunen, u. a. bei Städtebau und Zuwanderung und Integration. Link zum Original
  7. Regionalfördermittel werden überjährig für Regionalprojekte gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die Regionen: Gemeinsame Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aus Bund, Ländern und Kommunen. Neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen. Überjährige Bündelung von Regionalfördermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort. Fortführung der Entlastungen der Kommunen, u. a. bei Städtebau und Zuwanderung und Integration. Link zum Original
  8. Die Entlastung der Kommunen, unter anderem bei Städtebau, Zuwanderung und Integration, wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die Regionen: Gemeinsame Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aus Bund, Ländern und Kommunen. Neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen. Überjährige Bündelung von Regionalfördermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort. Fortführung der Entlastungen der Kommunen, u. a. bei Städtebau und Zuwanderung und Integration. Link zum Original
  9. Die Grundsteuer wird als wichtige Einnahmequelle der Kommunen gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die Grundsteuer auf eine feste Basis: Sicherung als wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Link zum Original
  10. Die Kommunen werden bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Link zum Original
  11. Art. 104c Grundgesetz wird durch Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf Kommunen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen anpassen. Link zum Original
  12. Die Kultushoheit bleibt bei den Ländern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder. Link zum Original
  13. Der Bund trägt insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird. Link zum Original
  14. Für strukturschwache Regionen werden mit einem Rahmenprogramm „Innovation und Strukturwandel“ zielgenaue Förderinstrumente entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland, in denen es an unternehmerischer Innovationskraft fehlt, wollen wir mit einem Rahmenprogramm „Innovation und Strukturwandel“ zielgenaue Förderinstrumente entwickeln, z. B. durch das Programm „WIR – Wandel in der Region durch Innovation“ sowie weitere Maßnahmen zum Ausbau der Innovationskompetenz an regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und zur Vernetzung von Innovationsakteuren vor Ort. Link zum Original
  15. Die östlichen Bundesländer werden in der Wissenschafts- und Innovationspolitik besonders unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die östlichen Bundesländer wollen wir bei ihren Anstrengungen in der Wissenschafts- und Innovationspolitik besonders unterstützen. Link zum Original
  16. Die Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“ um Digitalisierung in der Fläche wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, inwieweit wir eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben „Regionale Wirtschaftsförderung“ um Digitalisierung in der Fläche erreichen. Link zum Original
  17. Gemeinsam mit den Ländern sollen die Vorteile von Smart City und Smart Rural Area nutzbar gemacht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Vorteile von Smart City und Smart Rural Area für die Menschen nutzbar machen. Link zum Original
  18. Ein Bundesprogramm „Smarte Modellregionen“ mit Fokus auf ländliche Regionen und mittlere Städte wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir ein Bundesprogramm „Smarte Modellregionen“ auflegen, das insbesondere ländliche Regionen und mittlere Städte in den Fokus rückt und die Vernetzung von Stadt und Umland verfolgt so- wie den demografischen Wandel im ländlichen Raum gestalten hilft. Link zum Original
  19. Städte und Regionen werden unterstützt, im Rahmen der EU-Smart-Cities-Initiative europäische Projekte zu initiieren und an Wettbewerben teilzunehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Städte und Regionen dabei unterstützen, im Rahmen der Smart Cities Initiative der EU europäische Projekte im Bereich Smart City zu initiieren und sich an internationalen Wettbewerben zu beteiligen. Link zum Original
  20. Ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen wird entwickelt, das allen Ländern gerecht wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen entwickeln, das allen Bundesländern gerecht wird und das Fördergefälle zu Nachbarstaaten Deutschlands berücksichtigt. Link zum Original
  21. Die Strukturförderung wird für eine breitere Verwendung geöffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die künftige Strukturförderung soll für eine breitere Verwendung geöffnet werden. Link zum Original
  22. Produktivität, Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Breitband und betriebliche Forschung und Entwicklung rücken in der Strukturförderung in den Vordergrund.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem bekannten Instrumentarium müssen Produktivitätssteigerung, Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Breitbandversorgung und vor allem die verstärkte Förderung unternehmerischer Aktivitäten in Forschung und Entwicklung in den Vordergrund gerückt werden. Link zum Original
  23. Die Förderung in den strukturschwächsten Regionen wird durch abgestufte Fördersätze intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die flächendeckende Strukturschwäche insbesondere in den neuen Bundesländern zu überwinden, ist die Förderung in den struktur-schwächsten Regionen durch eine Abstufung der Fördersätze zu intensivieren und bei der Mittelverteilung angemessen zu berücksichtigen. Link zum Original
  24. Nicht abgerufene Fördermittel aus Bundesprogrammen werden überjährig gebündelt und für Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu gewährleisten, wollen wir nicht abgerufene Fördermittel aus diesen Bundesprogrammen überjährig bündeln und für Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen einsetzen. Link zum Original
  25. Die GRW adressiert weiterhin Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) soll weiterhin auch und gerade die wirtschaftlichen Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume adressieren. Sie soll auch zum Abbau des Strukturgefälles innerhalb von Bundesländern beitragen. Link zum Original
  26. Die GRW trägt zum Abbau des Strukturgefälles innerhalb von Bundesländern bei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) soll weiterhin auch und gerade die wirtschaftlichen Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume adressieren. Sie soll auch zum Abbau des Strukturgefälles innerhalb von Bundesländern beitragen. Link zum Original
  27. Weitere Bundesprogramme werden auf ihren Beitrag zur Förderung strukturschwacher Regionen überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenfalls wollen wir weitere Bundesprogramme im Rahmen der Konzipierung des gesamtdeutschen Fördersystems daraufhin überprüfen, ob und wie sie zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen können. Dabei wollen wir die fachpolitischen Zielrichtungen der Programme wahren. Link zum Original
  28. Die fachpolitischen Zielrichtungen der überprüften Bundesprogramme bleiben gewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenfalls wollen wir weitere Bundesprogramme im Rahmen der Konzipierung des gesamtdeutschen Fördersystems daraufhin überprüfen, ob und wie sie zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen können. Dabei wollen wir die fachpolitischen Zielrichtungen der Programme wahren. Link zum Original
  29. Das europäische Beihilferecht darf die künftige Strukturförderung nicht konterkarieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das europäische Beihilferecht ist eine gewichtige Rahmenbedingung für die Ausgestaltung der künftigen Strukturförderung und darf diese nicht konterkarieren. Link zum Original
  30. Die Erstellung neuer EU-Regionalleitlinien wird mit dem Ziel einer beihilferechtlichen Flankierung des gesamtdeutschen Strukturfördersystems begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Prozess der Erstellung der neuen Regionalleitlinien auf europäischer Ebene eng begleiten mit dem Ziel, eine beihilferechtliche Flankierung des gesamtdeutschen Strukturfördersystems zu erreichen. Link zum Original
  31. Für regionale Strukturpolitik und den Strukturwandel in der Kohlepolitik sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik 1,5 Link zum Original
  32. Für die Fortsetzung kommunaler und Landesprogramme sind 8,0 Milliarden Euro vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fortsetzung kommunaler wie auch Landesprogramme 8,0 Link zum Original
  33. Die Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten wird bis 2021 mit weiteren acht Milliarden Euro finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus. Link zum Original
  34. Die Maßnahmen zur Entlastung bei den Flüchtlingskosten werden wo erforderlich effizienter neu ausgestaltet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus. Link zum Original
  35. Bundesmittel für definierte Aufgaben wie den sozialen Wohnungsbau sollen von anderen Gebietskörperschaften vollständig zweckgebunden eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen durch die konkrete Programmgestaltung sicherstellen, dass die Mittel, die der Bund für definierte Aufgaben, z. B. den sozialen Wohnungsbau, an andere Gebietskörperschaften gibt, auch vollständig für genau diese Zwecke eingesetzt werden. Link zum Original
  36. Gleichwertige Lebensverhältnisse werden mit einem erweiterten Förderrahmen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wollen wir mit einem erweiterten Förderrahmen erreichen und dabei auch das Ehrenamt stärken. Link zum Original
  37. In ganz Deutschland herrschen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland. Link zum Original
  38. Falls erforderlich wird dafür das Grundgesetz geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Link zum Original
  39. Zwischen Städten und ländlichen Regionen entsteht keine Kluft; Menschen haben unabhängig vom Wohnort gleichwertige Entwicklungschancen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen dafür, dass zwischen Städten und ländlichen Regionen keine Kluft entsteht, dass die Menschen in diesem Land unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungschancen haben. Link zum Original
  40. Ländliche Räume werden gestärkt und Regionen und Städte zukunftsfest gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, die ländlichen Räume weiter zu stärken und Regionen und Städte zukunftsfest zu machen. Link zum Original
  41. Der Bund setzt sich für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Link zum Original
  42. Der Bund setzt sich für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Link zum Original
  43. Angestrebt werden gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungsfähigen Kommunen in Stadt und Land, in Ost und West.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungs- und leistungsfähigen Kommunen in städtischen und ländlichen Räumen, in Ost und West. Link zum Original
  44. Ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, Städte, Gemeinden und Kreise wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, Städte, Gemeinden und Kreise richtet sich gegen wachsende Ungleichheit zwischen Städten und Regionen und dient dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Link zum Original
  45. Strukturschwächen in ländlichen Räumen, Regionen, Städten und Kommunen aller Bundesländer werden bekämpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Strukturschwächen in ländlichen Räumen, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern wirkungsvoll bekämpfen und die Kommunen bei den Herausforderungen des demografischen Wandels unterstützen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Link zum Original
  46. Die Kommunen werden bei den Herausforderungen des demografischen Wandels unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Strukturschwächen in ländlichen Räumen, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern wirkungsvoll bekämpfen und die Kommunen bei den Herausforderungen des demografischen Wandels unterstützen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Link zum Original
  47. Menschen in allen Regionen sollen guten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich Bildung haben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Menschen in allen Regionen einen guten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich der Bildung haben. Link zum Original
  48. Menschen in allen Regionen sollen am Aufbau moderner Infrastrukturen teilhaben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Menschen in allen Regionen einen guten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich der Bildung haben. Sie sollen am Aufbau neuer, moderner Infrastrukturen teilhaben. Link zum Original
  49. Der Strukturwandel in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit soll gelingen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass der Strukturwandel in den Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gelingt und die wirtschaftlichen Unterschiede weiter abgebaut werden. Link zum Original
  50. Wirtschaftliche Unterschiede zwischen den Regionen werden weiter abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass der Strukturwandel in den Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gelingt und die wirtschaftlichen Unterschiede weiter abgebaut werden. Link zum Original
  51. Fördermaßnahmen werden zweck- und bedarfsgerecht auf ländliche und städtische Räume unter Berücksichtigung ihrer Wechselbeziehungen ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir richten deshalb unsere Maßnahmen zweck- und bedarfsgerecht auf ländliche und städtische Räume aus und berücksichtigen dabei die gegenseitigen Wechselbeziehungen. Link zum Original
  52. Im Mittelpunkt der Regionalförderung stehen Daseinsvorsorge, Gesundheits- und Pflegeversorgung, Infrastruktur, Mobilität, Bildung, Kultur, Forschung, Breitbandausbau, Ansiedlungen, regionale Wirtschaftskraft und Fachkräftesicherung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der Daseinsvorsorge sowie eine flächendeckende Gesundheits- und Pflegeversorgung, Infrastruktur, Mobilitätsangebote und -konzepte, Bildung und Kultur, Hochschule und Forschung, Breitband- und Mobilfunkausbau, Digitalisierung, Unternehmens- und Behördenansiedlungen, die Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft und Fachkräftesicherung. Link zum Original
  53. Eine Dezentralisierungsstrategie wird verfolgt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dem dienen auch eine Dezentralisierungsstrategie sowie eine Flexibilisierung im Bau-, Planungs- und Raumordnungsrecht. Link zum Original
  54. Angespannte Situationen in Städten werden entlastet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden angespannte Situationen in Städten entlasten und den Auswirkungen des demografischen Wandels in ländlichen Regionen und strukturschwachen Städten entgegenwirken. Link zum Original
  55. Den Auswirkungen des demografischen Wandels in ländlichen Regionen und strukturschwachen Städten wird entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden angespannte Situationen in Städten entlasten und den Auswirkungen des demografischen Wandels in ländlichen Regionen und strukturschwachen Städten entgegenwirken. Link zum Original
  56. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände setzen eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ein, die bis Mitte 2019 Vorschläge erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzen, die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Link zum Original
  57. Hilfen zur Selbsthilfe für Kommunen mit Altschulden und hohen Kassenkrediten werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen werden in die Prüfung einbezogen. Link zum Original
  58. Die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen werden in die Prüfung einbezogen. Link zum Original
  59. Staatliche Leistungen sind auch auf kommunaler Ebene auskömmlich zu finanzieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Staatliche Leistungen müssen deshalb auch auf der kommunalen Ebene auskömmlich finanziert sein. Link zum Original
  60. Es gilt der Grundsatz, dass derjenige, der eine Leistung veranlasst, für ihre Finanzierung aufkommt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen („Wer bestellt, bezahlt“). Link zum Original
  61. Alle kommunal entlastend wirkenden Finanzprogramme werden fortgeführt und sichergestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und zweck- und bedarfsgerecht anpassen. Link zum Original
  62. Die kommunal entlastenden Finanzprogramme werden zweck- und bedarfsgerecht angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und zweck- und bedarfsgerecht anpassen. Link zum Original
  63. Die Städtebauförderung und die Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zuwanderung und Integration werden als kommunal entlastende Programme fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und zweck- und bedarfsgerecht anpassen. Dazu gehören u. a. die Städtebauförderung sowie die bisherigen Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zuwanderung und Integration. Link zum Original
  64. Die kommunalen Steuerquellen werden gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Link zum Original
  65. Die Übernahme dieses Förderverfahrens für städtische Räume wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Erfolgreiche Modellvorhaben zur ländlichen Entwicklung werden wir zügig in die Regelförderung überführen und diese auch für die Unterstützung der Akteure vor Ort öffnen. Die Übernahme dieses Verfahrens für städtische Räume werden wir prüfen. Link zum Original
  66. Der Bund setzt sich für die Absicherung und Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund setzt sich weiterhin für die Absicherung und Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge sowie für Chancengleichheit gegenüber privaten Unternehmen in den Märkten zur Infrastrukturbereitstellung im Europäischen Binnenmarkt und bei Freihandelsabkommen ein. Link zum Original
  67. Der Bund setzt sich im Europäischen Binnenmarkt und bei Freihandelsabkommen für Chancengleichheit kommunaler Unternehmen gegenüber privaten Unternehmen ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund setzt sich weiterhin für die Absicherung und Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge sowie für Chancengleichheit gegenüber privaten Unternehmen in den Märkten zur Infrastrukturbereitstellung im Europäischen Binnenmarkt und bei Freihandelsabkommen ein. Link zum Original
  68. Der Bund schließt mit der Region Bonn sowie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung (Bonn-Vertrag).

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („Bonn-Vertrag“) schließen. Link zum Original
  69. Der Strukturwandel in den betroffenen Kohleregionen soll finanziell abgesichert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes. Link zum Original
  70. Ein Fonds für Strukturwandel aus Bundesmitteln soll eingerichtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Vertrag
    die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes. Link zum Original
  71. Der Bund stimmt sich mit den betroffenen Regionen über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 ab.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund wird sich mit den betroffenen Regionen auch über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 abstimmen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 164, CSU 44, SPD 120 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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