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Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode

Forderungen zu Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, CSU und SPD · unterzeichnet 12.03.2018 · Original

Der Vertrag enthält 142 von 3.357 Forderungen zu „Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit“.

Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 142
  1. Migration soll künftig besser gesteuert und geordnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Migration in Zukunft besser steuern und ordnen sowie die Integration von Zugewanderten in unsere Gesellschaft umfassender fordern und unterstützen. Link zum Original
  2. Die Integration von Zugewanderten soll umfassender gefordert und unterstützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Migration in Zukunft besser steuern und ordnen sowie die Integration von Zugewanderten in unsere Gesellschaft umfassender fordern und unterstützen. Link zum Original
  3. Missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit soll unterbunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit unterbinden. Link zum Original
  4. Die EU soll in der Flüchtlings- und Migrationspolitik ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden und zugleich Migration besser ordnen und steuern. Link zum Original
  5. Die EU soll Migration besser ordnen und steuern.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden und zugleich Migration besser ordnen und steuern. Link zum Original
  6. Die Außengrenzen der EU sollen gemeinsam wirksamer geschützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Fluchtursachen umfassend bekämpfen, die Außengrenzen der EU gemeinsam wirksamer schützen sowie eine solidarische Verantwortungsteilung in der EU schaffen. Link zum Original
  7. In der EU soll eine solidarische Verantwortungsteilung in der Flüchtlingspolitik geschaffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Fluchtursachen umfassend bekämpfen, die Außengrenzen der EU gemeinsam wirksamer schützen sowie eine solidarische Verantwortungsteilung in der EU schaffen. Link zum Original
  8. Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu unseren rechtlichen und humanitären Verpflichtungen: Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet. Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen, zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Link zum Original
  9. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-rechtlichen Verpflichtungen, die Bearbeitung jedes Asylantrags, die UN-Kinderrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention werden anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu unseren rechtlichen und humanitären Verpflichtungen: Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet. Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen, zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Link zum Original
  10. Migrationsbewegungen sollen angemessen gesteuert und begrenzt werden, um eine Wiederholung der Situation von 2015 zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Wiederholung der Situation von 2015 vermeiden: Deshalb Anstrengungen zu angemessener Steuerung und Begrenzung von Migrationsbewegungen, unter anderem Verbesserungen bei der Entwicklungszusammenarbeit, Ausbau humanitäres Engagement, Ausweitung Engagement Friedensmissionen, faire Handelsabkommen, verstärkter Klimaschutz und keine Rüstungsexporte in Krisenregionen. Link zum Original
  11. Die Zuwanderungszahlen sollen die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen für die Zuwanderungszahlen fest, dass sie basierend auf den Erfahrungen der letzten 20 Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Link zum Original
  12. Für Familiennachzug und Härtefallregelung gelten klare Regeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ordnen die Zuwanderung: Klare Regeln für Familiennachzug und Härtefallregelung. Fluchtursachenbekämpfung in Entwicklungszusammenarbeit. Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Link zum Original
  13. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ordnen die Zuwanderung: Klare Regeln für Familiennachzug und Härtefallregelung. Fluchtursachenbekämpfung in Entwicklungszusammenarbeit. Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Link zum Original
  14. Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen werden zur Beschleunigung von Asylverfahren geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für schnelle, umfassende und rechtssichere Verfahren: Schaffung von Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für die Beschleunigung von Asylverfahren. Link zum Original
  15. Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung. Link zum Original
  16. Die freiwillige Rückkehr wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verbesserung von freiwilliger Rückkehr und konsequente Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen. Link zum Original
  17. Vollziehbar Ausreisepflichtige werden konsequent abgeschoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verbesserung von freiwilliger Rückkehr und konsequente Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen. Link zum Original
  18. Bei Ausreisepflichtigen wird nach unverschuldetem oder zurechenbarem Ausreisehindernis unterschieden, etwa beim Leistungsbezug.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unterscheidung bei Ausreisepflichtigen nach unverschuldetem oder zurechenbarem Ausreisehindernis, z. B. bei Bezug von Leistungen. Link zum Original
  19. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Erwerbsmigration neu und transparent.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir regeln die Zuwanderung von Fachkräften: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent regelt. Link zum Original
  20. Die Fachkräfteeinwanderung orientiert sich an volkswirtschaftlichen Erfordernissen sowie an Qualifikation, Alter, Sprache, konkretem Arbeitsplatz und gesichertem Lebensunterhalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Orientierung sowohl an volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch an Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts. Link zum Original
  21. Eine bundesweite Integrationsstrategie nach dem Grundsatz Fordern und Fördern wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf gelingende Integration: Bundesweite Strategie nach Grundsatz „Fordern und Fördern“. Fortsetzung der Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Verbesserung von Qualität und Effizienz Integrations- und Sprachkurse. Für langjährig Geduldete Verbesserungen bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration. Link zum Original
  22. Qualität und Effizienz der Integrations- und Sprachkurse werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf gelingende Integration: Bundesweite Strategie nach Grundsatz „Fordern und Fördern“. Fortsetzung der Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Verbesserung von Qualität und Effizienz Integrations- und Sprachkurse. Für langjährig Geduldete Verbesserungen bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration. Link zum Original
  23. Langjährig Geduldete erhalten Verbesserungen bei Ausbildung und Arbeitsmarktintegration.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf gelingende Integration: Bundesweite Strategie nach Grundsatz „Fordern und Fördern“. Fortsetzung der Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Verbesserung von Qualität und Effizienz Integrations- und Sprachkurse. Für langjährig Geduldete Verbesserungen bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration. Link zum Original
  24. Die Integration von Müttern mit Migrationshintergrund in Gesellschaft und Erwerbstätigkeit erhält besonderen Fokus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Integration von Familien mit Migrationshintergrund sind Mütter entscheidend. Deshalb müssen wir einen Fokus auf ihre Integration in Gesellschaft und Erwerbstätigkeit legen. Wir wollen daher das erfolgreiche Programm „Stark im Beruf“ fortsetzen. Link zum Original
  25. Das Programm Stark im Beruf wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Integration von Familien mit Migrationshintergrund sind Mütter entscheidend. Deshalb müssen wir einen Fokus auf ihre Integration in Gesellschaft und Erwerbstätigkeit legen. Wir wollen daher das erfolgreiche Programm „Stark im Beruf“ fortsetzen. Link zum Original
  26. Die 3+2-Regelung nach § 60a Aufenthaltsgesetz soll bundesweit ausbildungsfreundlich umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir drängen weiter auf die bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung der wichtigen 3+2-Regelung für den Arbeitsmarktzugang gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz. Link zum Original
  27. Die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen wird weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem wollen wir die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen weiter fördern. Link zum Original
  28. Die Beratungsangebote zum Anerkennungsgesetz werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Anerkennungsgesetz wollen wir weiterentwickeln und den Anerkennungszuschuss ausbauen. Link zum Original
  29. Der Anerkennungszuschuss wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Anerkennungsgesetz wollen wir weiterentwickeln und den Anerkennungszuschuss ausbauen. Link zum Original
  30. Ausländische Absolventen, Nachwuchs- und Spitzenforschende werden besser für den Forschungsstandort Deutschland gewonnen und gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erfolgreiche ausländische Studienabsolventinnen und Studienabsolventen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher wollen wir besser als bisher für den Forschungsstandort Deutschland gewinnen und hier halten. Link zum Original
  31. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird verabschiedet, das den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte ordnet und steuert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern. Link zum Original
  32. Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Link zum Original
  33. Das Recht auf Asyl, die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Pflicht zur Bearbeitung jedes Asylantrags, die UN-Kinderrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gelten uneingeschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Link zum Original
  34. Die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft darf nicht überfordert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns darüber einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert werden darf. Link zum Original
  35. Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa werden mit Blick auf die Integrationsfähigkeit gesteuert und begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt. Link zum Original
  36. Die Zuwanderungszahlen ohne Erwerbsmigration übersteigen die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Link zum Original
  37. Eine Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit wird eingesetzt und berichtet dem Bundestag.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechenden Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet. Link zum Original
  38. Die Migrations- und Integrationsforschung wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die Migrations- und Integrationsforschung. Link zum Original
  39. Fluchtursachen werden bekämpft, nicht die Flüchtlinge.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge. Link zum Original
  40. Im Bundestag wird eine Kommission „Fluchtursachen“ eingerichtet, die konkrete Vorschläge vorlegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Kommission „Fluchtursachen“ im Deutschen Bundestag einrichten, die der Bundesregierung und dem Bundestag konkrete Vorschläge unterbreiten soll. Link zum Original
  41. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns daher aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens. Link zum Original
  42. Deutschland beteiligt sich aktiv an der Reform des Dublin-Verfahrens.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns daher aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens. Link zum Original
  43. Eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise scheidet aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. Link zum Original
  44. Beim Selbsteintrittsrecht wird die Einheit der Kernfamilie berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Ausgestaltung des Selbsteintrittsrechts wird die Frage der Herstellung der Einheit der Kernfamilie zu berücksichtigen sein. Link zum Original
  45. Es werden wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 104 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Link zum Original
  46. Asylverfahren sowie Versorgungs- und Unterbringungsstandards werden in der EU harmonisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden. Link zum Original
  47. Volle Leistungen für Asylbewerber gibt es nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden. Link zum Original
  48. Eine EU-Politik, die verhindert, dass Schlepper über den Zugang nach Europa entscheiden, wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Link zum Original
  49. Anreize, Minderjährige unter Gefährdung des Kindeswohls auf die Flucht vorzuschicken, werden ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden. Link zum Original
  50. Die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM sowie Herkunfts- und Transitstaaten wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten weiter ausbauen. Link zum Original
  51. Zur Sicherung der Freizügigkeit in Europa gehört ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen. Link zum Original
  52. Frontex wird zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Link zum Original
  53. Binnengrenzkontrollen sind vertretbar, bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar. Link zum Original
  54. Europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Link zum Original
  55. Deutschland leistet einen angemessenen Beitrag zu Resettlement-Kontingenten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Link zum Original
  56. Der Umfang humanitärer Aufnahmekontingente richtet sich nach dem Gesamtzugang humanitär Schutzsuchender.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen. Link zum Original
  57. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird durch ein noch zu erlassendes Bundesgesetz näher geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz. Link zum Original
  58. Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten wird ab dem 1. August 2018 auf 1000 Personen pro Monat begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Link zum Original
  59. Die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz gilt zusätzlich zum Kontingent.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Link zum Original
  60. Familiennachzug zu subsidiär Geschützten gibt es nur bei vor der Flucht geschlossenen Ehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dieser Familiennachzug wird nur gewährt, • wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, • keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, • es sich nicht um Gefährder handelt, Link zum Original
  61. Familiennachzug zu subsidiär Geschützten setzt voraus, dass keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dieser Familiennachzug wird nur gewährt, • wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, • keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, • es sich nicht um Gefährder handelt, Link zum Original
  62. Familiennachzug zu subsidiär Geschützten ist bei Gefährdern ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dieser Familiennachzug wird nur gewährt, • wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, • keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, • es sich nicht um Gefährder handelt, Link zum Original
  63. Die Neuregelung des Familiennachzugs schließt Anreize aus, Minderjährige unter Gefährdung des Kindeswohls auf die Flucht vorzuschicken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden. Link zum Original
  64. Subsidiär Geschützte erhalten im Rahmen des Kontingents eine ungefährliche Möglichkeit zum Nachzug ihrer Kernfamilie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der gefundenen Lösung zum Familiennachzug werden fortan subsidiär Geschützte im Rahmen des Kontingents eine ungefährliche Möglichkeit auf Familiennachzug ihrer Kernfamilie haben. Link zum Original
  65. Die Einstufung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfolgt sachgerecht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einstufung gemäß der GFK soll sachgerecht erfolgen Link zum Original
  66. Ein am Bedarf der Volkswirtschaft orientiertes Gesetz zur Steuerung der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Link zum Original
  67. Für die Zuwanderung maßgeblich sind Bedarf, Qualifikation, Alter, Sprache, ein konkreter Arbeitsplatz und gesicherter Lebensunterhalt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 105 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts. Link zum Original
  68. Als Fachkräfte gelten Hochschulabsolventen sowie Zuwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung oder ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter Fachkräften verstehen wir sowohl Hochschulabsolventen als auch Einwandererinnen und Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen. Link zum Original
  69. Die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Qualifikationen erfolgt ohne lange Wartezeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen der Fachkräfte soll möglichst ohne lange Wartezeiten erfolgen. Link zum Original
  70. Auf die Vorrangprüfung wird verzichtet, außer Landesregierungen halten in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit daran fest.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet, soweit die Landesregierungen nicht in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an der Vorrangprüfung festhalten wollen. Link zum Original
  71. Eine gesteuerte Einwanderungspolitik für Fachkräfte verringert die Attraktivität illegaler Einwanderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung. Link zum Original
  72. Nationale Regelungsmöglichkeiten für die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um angemessen auf Entwicklungen unseres Arbeitsmarktes reagieren zu können, achten wir darauf, nationale Regelungsmöglichkeiten für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu erhalten. Link zum Original
  73. Menschen mit Migrationshintergrund gehören zur Gesellschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen sie mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es weiterhin zu verbessern. Link zum Original
  74. Die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund in Unternehmen, Gesellschaft und öffentlichem Dienst wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen sie mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es weiterhin zu verbessern. Link zum Original
  75. Integrationsmaßnahmen werden in einer bundesweiten Strategie nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Integrationsmaßnahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ bündeln, größere Transparenz in das Geflecht der bestehenden Integrationsmaßnahmen bringen, die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und dadurch eine effizientere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Link zum Original
  76. Das Geflecht der Integrationsmaßnahmen wird transparenter.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Integrationsmaßnahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ bündeln, größere Transparenz in das Geflecht der bestehenden Integrationsmaßnahmen bringen, die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und dadurch eine effizientere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Link zum Original
  77. Die Koordinierung der Integration zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird deutlich verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Integrationsmaßnahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ bündeln, größere Transparenz in das Geflecht der bestehenden Integrationsmaßnahmen bringen, die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und dadurch eine effizientere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Link zum Original
  78. Die Erfolgskontrolle der Integrationspolitik wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mehr Erfolgskontrolle und werden dazu Integrationsforschung und -messung im Sinne eines echten Integrationsmonitorings intensivieren, um die Erfolge der Integrationspolitik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren. Link zum Original
  79. Integrationsforschung und -messung werden zu einem Integrationsmonitoring intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mehr Erfolgskontrolle und werden dazu Integrationsforschung und -messung im Sinne eines echten Integrationsmonitorings intensivieren, um die Erfolge der Integrationspolitik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren. Link zum Original
  80. Die Entlastung von Ländern und Kommunen bei Flüchtlingskosten wird bis 2021 mit weiteren acht Milliarden Euro gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu aus. Link zum Original
  81. Die Entlastungsmaßnahmen bei Flüchtlingskosten werden wo nötig effizienter gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu aus. Link zum Original
  82. Zusätzliche finanzielle Anreize für freiwilliges kommunales Engagement in der Integration werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit. Link zum Original
  83. Integration gilt für Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Link zum Original
  84. Qualität, Effizienz und Zielgruppenorientierung der Integrationskurse werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse sind der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Integrationsschritte. Qualität und Effizienz dieser Kurse wollen wir weiter verbessern, insbesondere mit Blick auf eine bessere Zielgruppenorientierung. Link zum Original
  85. Kurse werden stärker nach Vorkenntnissen differenziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erforderlich ist eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen. Link zum Original
  86. Die Mitwirkung beim Spracherwerb wird stärker eingefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mitwirkung beim Spracherwerb werden wir stärker einfordern. Link zum Original
  87. Für den Spracherwerb werden zusätzliche Anreize gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Link zum Original
  88. Hilfestellungen beim Spracherwerb werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Link zum Original
  89. Sanktionsmöglichkeiten beim Spracherwerb werden konsequent genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Link zum Original
  90. Digitale Angebote in Orientierungs- und Integrationskursen werden ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir auch in der Integrationspolitik die Chancen der Digitalisierung nutzen und digitale Angebote bei Orientierungs- und Integrationskursen ermöglichen. Link zum Original
  91. Die Regelungen des Integrationsgesetzes werden entfristet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schließlich wollen wir die Regelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah evaluieren. Link zum Original
  92. Die Wohnsitzregelung wird zeitnah evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schließlich wollen wir die Regelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah evaluieren. Link zum Original
  93. Die Zugangsvoraussetzungen zu ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen werden vereinheitlicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen und für die Gruppe der Geduldeten mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisieren. Link zum Original
  94. Für Geduldete werden diese Zugangsvoraussetzungen mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen und für die Gruppe der Geduldeten mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisieren. Link zum Original
  95. Geduldete, deren Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, erhalten Angebote zu Spracherwerb und Beschäftigung nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Link zum Original
  96. Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen nach § 25a und b Aufenthaltsgesetz erfüllen, werden Aufenthalt, Ausbildung und Arbeitsmarktintegration vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen im Sinne des § 25a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, wollen wir Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt und bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration erarbeiten. Link zum Original
  97. Die 3+2-Regelung für Auszubildende wird bundesweit einheitlich angewendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die 3+2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Duldung. Dieses Ziel darf nicht durch eine zu enge Anwendung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden. Diese Regelung wollen wir auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen anwenden, soweit daran eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Link zum Original
  98. Die 3+2-Regelung gilt auch für staatlich anerkannte Helferausbildungen mit Anschluss an eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die 3+2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Duldung. Dieses Ziel darf nicht durch eine zu enge Anwendung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden. Diese Regelung wollen wir auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen anwenden, soweit daran eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Link zum Original
  99. Asylverfahren werden schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. Link zum Original
  100. Asylverfahren werden künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen bearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. Link zum Original
  101. In AnKER-Einrichtungen finden Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden. Link zum Original
  102. Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung ist zu gewährleisten. Link zum Original
  103. Bund und Länder vereinbaren Zuständigkeit und Trägerschaft der AnKER-Einrichtungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über die Frage von Zuständigkeit und Trägerschaft wird eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen. Link zum Original
  104. Menschen, die von Krieg und Verfolgung betroffen sind, erhalten Schutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Menschen, die von Krieg und Verfolgung betroffen sind, bieten wir Schutz. Link zum Original
  105. Ankommende haben besondere Mitwirkungspflichten bei der umfassenden Identitätsfeststellung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerabdruck. Link zum Original
  106. Die behördlichen Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung werden erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei ungeklärter Identität wollen wir die behördlichen Möglichkeiten zu deren Feststellungen erweitern und Identitätstäuschungen wirksamer begegnen. Link zum Original
  107. Identitätstäuschungen wird wirksamer begegnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei ungeklärter Identität wollen wir die behördlichen Möglichkeiten zu deren Feststellungen erweitern und Identitätstäuschungen wirksamer begegnen. Link zum Original
  108. Die umfassende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die umfassende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt. Link zum Original
  109. Unbegleitete Minderjährige werden nach der Altersfeststellung von Jugendbehörden in Obhut genommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch Jugendbehörden in Obhut genommen, Erwachsene verbleiben in den AnKER-Einrichtungen. Link zum Original
  110. Erwachsene verbleiben in den AnKER-Einrichtungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch Jugendbehörden in Obhut genommen, Erwachsene verbleiben in den AnKER-Einrichtungen. Link zum Original
  111. Bei Zweifeln am Alter stellt das Jugendamt unter Beteiligung des BAMF das Alter in den AnKER-Einrichtungen fest.

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    Wortlaut im Vertrag
    Steht in Zweifel, ob es sich um Jugendliche oder um Erwachsene handelt, erfolgt die Altersfeststellung durch das zuständige Jugendamt unter Beteiligung des BAMF in den AnKER-Einrichtungen. Link zum Original
  112. Die Bleibeverpflichtung in den AnKER-Einrichtungen wird zeitlich und sachlich begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Chance auf eine erfolgreiche Integration zu wahren und europarechtliche Vorgaben zu erfüllen, ist die Bleibeverpflichtung in den AnKER-Einrichtungen zeitlich und sachlich zu begrenzen. Link zum Original
  113. Die Aufenthaltszeit in Aufnahme- und AnKER-Einrichtungen beträgt in der Regel höchstens 18 Monate.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht überschreiten (§ 47 Abs. 1a und 1b Asylgesetz bleibt davon unberührt), bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate. Link zum Original
  114. Für Familien mit minderjährigen Kindern beträgt die Aufenthaltszeit in der Regel höchstens sechs Monate.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht überschreiten (§ 47 Abs. 1a und 1b Asylgesetz bleibt davon unberührt), bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate. Link zum Original
  115. Eine geschlechter- und jugendgerechte Unterbringung wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insgesamt ist eine geschlechter- und jugendgerechte Unterbringung zu gewährleisten. Link zum Original
  116. Nur Personen mit positiver Bleibeprognose werden auf die Kommunen verteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Link zum Original
  117. Alle anderen werden möglichst aus den Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Link zum Original
  118. Spätestens drei Jahre nach positiver Entscheidung wird der gewährte Schutz überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich. Für dieses Prüfverfahren werden verbindliche Mitwirkungspflichten der Betroffenen gelten. Link zum Original
  119. Für die Schutzüberprüfung gelten verbindliche Mitwirkungspflichten der Betroffenen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich. Für dieses Prüfverfahren werden verbindliche Mitwirkungspflichten der Betroffenen gelten. Link zum Original
  120. Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen Deutschland verlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Link zum Original
  121. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Link zum Original
  122. Hindernisse bei Rückführungen wie Identitätsfeststellung und Passersatzbeschaffung werden verringert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende Hindernisse (z. B. Identitätsfeststellung, Aufnahmewillen der Herkunftsländer, Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer Clearingstelle, ZUR) wollen wir weiter verringern. Link zum Original
  123. Eine Qualitätsoffensive für die Arbeit des BAMF wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir starten eine Qualitätsoffensive für die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Link zum Original
  124. Ausreisepflichtige werden danach unterschieden, ob sie unverschuldet oder selbst verschuldet an der Ausreise gehindert sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Link zum Original
  125. Das BAMF wird durch Änderung des § 8 Abs. 1a Asylgesetz frühzeitig über Strafverfahren informiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern. Link zum Original
  126. Wer sein Aufenthaltsrecht für Straftaten missbraucht, muss Deutschland verlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen. Das gilt auch bei Fällen von Sozialleistungsbetrug und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, soweit diese zu einer Verurteilung von mindestens einem Jahr geführt haben. Link zum Original
  127. Auch Sozialleistungsbetrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Verurteilung ab einem Jahr führen zur Ausreisepflicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen. Das gilt auch bei Fällen von Sozialleistungsbetrug und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, soweit diese zu einer Verurteilung von mindestens einem Jahr geführt haben. Link zum Original
  128. Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam werden praktikabler ausgestaltet und ihre Voraussetzungen abgesenkt und klarer bestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen. Link zum Original
  129. Die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen werden deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen. Link zum Original
  130. Algerien, Marokko, Tunesien und Staaten mit Anerkennungsquote unter fünf Prozent werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Link zum Original
  131. Der Anspruch auf individuelle Einzelfallprüfung bleibt bestehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt unberührt. Link zum Original
  132. Besonders vulnerable Gruppen erhalten eine spezielle Rechtsberatung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig wird durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt. Link zum Original
  133. Das Ausländerzentralregister wird ertüchtigt und allen relevanten Behörden unkompliziert zugänglich gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Ausländerzentralregister (AZR) ertüchtigen, um belastbarere Auskünfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können. Link zum Original
  134. Das Ausländerzentralregister wird zur Steuerung von Rückführung und freiwilliger Ausreise eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Ausländerzentralregister (AZR) ertüchtigen, um belastbarere Auskünfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können. Link zum Original
  135. Ursachen und Folgen europäischer Armutszuwanderung werden bekämpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden angespannte Situationen in Städten entlasten und den Auswirkungen des demografischen Wandels in ländlichen Regionen und strukturschwachen Städten entgegenwirken. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Ursachen und Folgen europäischer Armutszuwanderung. Link zum Original
  136. Die Jugendmigrationsdienste werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir die Jugendmigrationsdienste sowie Zugangsmöglichkeiten und Beteiligungschancen bei zivilgesellschaftlichem Engagement auch für Migrantenorganisationen stärken. Link zum Original
  137. Zugangsmöglichkeiten und Beteiligungschancen bei zivilgesellschaftlichem Engagement werden auch für Migrantenorganisationen gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir die Jugendmigrationsdienste sowie Zugangsmöglichkeiten und Beteiligungschancen bei zivilgesellschaftlichem Engagement auch für Migrantenorganisationen stärken. Link zum Original
  138. Gesetzesänderungen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Damit Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten künftig zügiger durchgeführt werden können, werden wir Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und -vereinheitlichung prüfen. Link zum Original
  139. Deutsche mit weiterer Staatsangehörigkeit können die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn ihnen die Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen wird.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann. Link zum Original
  140. Imame aus dem Ausland sollen Deutsch sprechen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 134 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen. Link zum Original
  141. Die besondere Verpflichtung gegenüber Aussiedlern, Spätaussiedlern und deutschen Minderheiten in Mittelosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird bekräftigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 134 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns weiterhin zur besonderen Verpflichtung gegenüber den Deutschen in Mittelosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler und Spätaussiedler zu uns kamen oder als deutsche Minderheiten in den Herkunftsgebieten leben. Link zum Original
  142. Freiwillige Rückkehrprogramme werden ausgebaut, damit Menschen in ihre Heimat zurückkehren können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deutschland wird sich u. a. auch durch den Ausbau freiwilliger Rückkehrprogramme dafür engagieren, dass die Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 164, CSU 44, SPD 120 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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