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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der Linken in Sachsen

359 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen 2024 („Durch und durch sozial“). Bei 151 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Linken.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 359
  1. Der Geburtenrückgang soll nicht zu Stellenstreichungen, sondern zur Verbesserung von Betreuung und Bildung in Kitas und Schulen genutzt werden.

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  2. Kinder in Kitas und Schulen sollen ein kostenloses Mittagessen erhalten.

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  3. Das Militär soll an Schulen und Universitäten nicht für den Kriegsdienst werben.

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  4. Es soll gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geben.

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  5. Der Meisterbonus soll auf 2500 Euro erhöht werden.

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  6. Ein BAföG-gestütztes Meisterstudium soll eingeführt werden.

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  7. Es soll großzügige Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten geben.

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  8. Es soll gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geben.

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  9. Es soll flexible und gesicherte Kinderbetreuung geben, auch für Alleinerziehende mit pflegebedürftigen Kindern.

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  10. Eine Meisterausbildung soll auch ohne Betriebszugehörigkeit möglich sein.

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  11. Ein BAföG-gestütztes Meisterstudium wird eingerichtet.

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  12. Forschung zu Produkt- und Prozessinnovationen wird finanziell gefördert.

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  13. Es soll ein flächendeckendes Angebot an umweltpädagogischem Unterricht geben.

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  14. Ressourcen- und Energiewirtschaft soll obligatorischer Bestandteil des Schulunterrichts werden.

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  15. Stipendien für Aus- und Weiterbildungen soll es auch für Beschäftigte geben, die diese aus eigener Initiative beginnen.

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  16. Die Berufsausbildung mit Abitur soll helfen, den Fachkräftebedarf besser zu decken.

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  17. Längeres gemeinsames Lernen an Gemeinschaftsschulen soll die soziale Spaltung der Gesellschaft beenden.

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  18. Das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen soll umgesetzt werden.

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  19. Ein qualitativ hochwertiges, inklusives Bildungssystem soll in allen Bildungsbereichen geschaffen werden.

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  20. Eine inklusive berufliche Bildung soll den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.

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  21. Die Ausbildungskapazitäten für Soziale Arbeit an sächsischen Hochschulen und in der Erzieherausbildung sollen erweitert werden.

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  22. Die Erzieherausbildung soll kostenfrei gemacht und bezuschusst werden.

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  23. Alle Kinder und Jugendlichen sollen kostenloses Mittagessen in Kita und Schule erhalten.

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  24. Die Schaffung eines landesweiten Ausbildungswerks, das auch Träger von Wohnformen für Auszubildende ist, wird geprüft.

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  25. Die Zahl der veterinärmedizinischen Studienplätze wird erhöht.

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  26. Der Zugang zum Studium der Veterinärmedizin wird erleichtert.

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  27. Die Haushaltsmittel für die Kleintierklinik der Universität Leipzig werden erhöht.

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  28. Der Freistaat fördert die Forschung an Alternativmethoden zu Tierversuchen stärker.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Bildungsangebote zum Bevölkerungsschutz werden ab der Kita ausgebaut.

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  30. Das Themengebiet Bevölkerungsschutz wird in den sächsischen Bildungsplan aufgenommen.

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  31. Es werden keine weiteren Schulen geschlossen.

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  32. Die Gründung von Gemeinschaftsschulen und freien Schulen wird unterstützt statt behindert.

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  33. Bildung wird im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern verankert.

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  34. Alle jungen Menschen sollen die Chance erhalten, ihre Persönlichkeit und Talente zu entfalten.

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  35. Soziale, kulturelle und politische Bildung ist ebenso wichtig wie technische und naturwissenschaftliche Bildung.

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  36. Gute Bildung in Kitas darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.

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  37. In Kitas wird ein kostenfreies Mittagessen eingeführt.

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  38. Die Kita-Beiträge werden schrittweise abgeschafft.

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  39. Schrittweise wird ein Betreuungsschlüssel von 1:4 in Krippen, 1:10 in Kindergärten und 1:17 in Horten erreicht.

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  40. Die Gemeinschaftsschule mit längerem gemeinsamem Lernen ist die beste Schulform, um alle Kinder gleichermaßen zu fördern.

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  41. Die Gründung von Gemeinschaftsschulen wird von den Behörden gefördert statt behindert.

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  42. An allen Schulen gibt es eine kostenlose, vollwertige und gesunde Mittagsversorgung.

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  43. Lernmittel an Schulen werden kostenfrei.

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  44. Alle Schulen erhalten eine digitale Ausstattung.

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  45. Politische Bildung wird schulisch und außerschulisch gefördert.

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  46. Demokratieförderprojekte werden schulisch und außerschulisch gefördert.

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  47. Ein neues Schulfach „Medienkunde“ wird eingeführt.

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  48. Schulsozialarbeit wird an allen Schulen garantiert.

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  49. Lehrkräfte werden durch multiprofessionelle Teams entlastet.

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  50. Eine Schule für alle wird eingeführt, an der alle Kinder unabhängig von Herkunft, Migrationsgeschichte oder Förderbedarf gemeinsam lernen.

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  51. Noten werden abgeschafft und durch Lernentwicklungsberichte ersetzt.

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  52. Hausaufgaben werden durch Ganztagsbetreuung überflüssig.

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  53. Bei sinkenden Kinderzahlen werden die Klassengrößen verkleinert statt Mittel gekürzt.

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  54. Für den Lehrberuf werden mehr Anreize geschaffen.

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  55. Das Lehramtsstudium wird regionalisiert.

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  56. Das Lehramtsstudium wird zu einem dualen Studium weiterentwickelt.

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  57. Das duale System der Berufsausbildung bleibt in Sachsen der Regelfall.

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  58. Die Berufsausbildung wird attraktiver gemacht, um junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen.

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  59. Sämtliche Schulgelder werden abgeschafft.

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  60. Eine sächsische Ausbildungsumlage zur Finanzierung der dualen Ausbildung wird eingeführt.

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  61. Ein neoliberaler Umbau der Hochschulen wird abgelehnt.

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  62. Hochschulen sollen nicht wie Unternehmen agieren, sondern Orte allseitiger, demokratischer Bildung sein.

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  63. Der wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Unter- und Mittelbau an Hochschulen wird gestärkt.

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  64. An Hochschulen werden für Daueraufgaben Dauerstellen geschaffen.

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  65. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag eingeführt.

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  66. Alle Studiengebühren werden abgeschafft.

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  67. Der Numerus Clausus wird gestrichen.

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  68. Eine Grundsicherung für alle Studierenden wird eingeführt.

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  69. Angestrebt wird eine Hochschule für alle.

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  70. Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen wird gesichert.

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  71. Inklusive Hochschulen werden gesichert.

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  72. Die Integration von Studierenden aus anderen Ländern wird gesichert.

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  73. Der Sächsische Bildungsplan für Kitas wird ständig an neue gesellschaftliche Bedingungen angepasst.

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  74. Kindertagesstätten werden in Sachsen für Eltern kostenfrei.

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  75. In Kindertageseinrichtungen und Schulen werden die Kosten für die Essenversorgung abgeschafft.

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  76. Die Kita-Beiträge steigen nicht mehr.

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  77. Die Kita-Beiträge werden innerhalb von fünf Jahren schrittweise abgeschafft.

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  78. Die Qualität der Betreuung in den Kitas wird verbessert.

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  79. Angestrebt wird ein Betreuungsschlüssel von 1:4 in Krippen, 1:10 in Kindergärten und 1:17 in Horten.

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  80. Bei der Berechnung der Kita-Personalschlüssel werden Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Ausfallzeiten berücksichtigt.

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  81. Multiprofessionelle Teams in Kitas werden selbstverständlich.

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  82. Die Ausbildung von Erziehern erhält besondere Priorität.

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  83. Mehr junge Menschen, insbesondere Männer, werden für den Erzieherberuf gewonnen.

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  84. Die Erzieherausbildung wird vergütet.

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  85. Der Zugang zur Erzieherausbildung wird erleichtert.

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  86. Die Arbeit in Kindertageseinrichtungen wird attraktiver gemacht.

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  87. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Erzieher wird verbessert, etwa durch ergonomische Stühle.

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  88. Erzieher erhalten mehr Vor- und Nachbereitungszeit für die pädagogische Arbeit.

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  89. Erzieher werden deutlich besser bezahlt.

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  90. Jede Kindertageseinrichtung erhält zusätzliches Personal und Ressourcen für Kinder mit Behinderungen, ohne deutsche Muttersprache und mit Fluchterfahrung.

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  91. Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf werden in Kitas inklusiv mit anderen Kindern betreut und individuell gefördert.

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  92. Personalschlüssel sowie bauliche Gestaltung und Ausstattung von Kitas und Kindertagespflegestellen werden an die inklusive Betreuung angepasst.

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  93. In der frühkindlichen Bildung wird die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe und von Interkulturalität gestärkt.

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  94. Kitas werden überall in Sachsen zu Eltern-Kind-Zentren weiterentwickelt.

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  95. Die Weiterentwicklung von Kitas zu Eltern-Kind-Zentren wird inhaltlich und personell gefördert.

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  96. Statt neuer Modellprojekte wird ein flächendeckendes System guter Kitas benötigt.

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  97. Die Kosten aller Verbesserungen im Kita-Bereich werden vollständig aus dem Landeshaushalt statt von den Kommunen getragen.

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  98. Der Geburtenrückgang wird als Chance gesehen, Bildungsqualität und Arbeitsbedingungen in Kitas zu verbessern.

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  99. Der Geburtenrückgang darf nicht zur Kürzung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen genutzt werden.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Der demografische Spielraum wird genutzt, um den Fachkraft-Kind-Schlüssel auf 1:4 für 0- bis 3-Jährige, 1:10 für 3- bis 6-Jährige und 1:16 für 7- bis 10-Jährige zu verbessern.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Lehrinhalte werden interdisziplinär und altersstufenübergreifend vermittelt.
    2. Schule soll als Ort der Begegnung von Generationen und Kulturen verstanden werden, der gemeinsame demokratische Orientierungen entwickelt.
    3. Angestrebt wird eine Bildungsreform, die über kurzfristiges Qualitätsmanagement für ökonomische Standortvorteile hinausgeht.
    4. Es soll mehr analoge und digitale Räume geben, in denen Kinder gemeinsam an Projekten arbeiten können.
    5. Die Gemeinschaftsschule soll zum Standard im sächsischen Bildungssystem werden.
    6. Die Gemeinschaftsschule wird mit Unterstützung der Verwaltung und regionaler Beratungsstellen weiter ausgebaut.
    7. Die Gründung von Gemeinschaftsschulen wird erleichtert.
    8. Die erforderliche Mindestzügigkeit für Gemeinschaftsschulen wird gesenkt, um längeres gemeinsames Lernen auch im ländlichen Raum zu ermöglichen.
    9. Langfristig soll die Gemeinschaftsschule überall in Sachsen etabliert werden, sodass jedes Kind sie besuchen kann.
    10. Die Verwaltung soll Schulgründungen wohlwollend begegnen und sie personell, organisatorisch und finanziell unterstützen.
    11. Schulen in freier Trägerschaft dürfen bei Ausstattung und Lehrkräftebezahlung gegenüber staatlichen Schulen nicht benachteiligt werden.
    12. Schulen erhalten ein eigenes Schulbudget, um flexibel auf besondere Bedarfe reagieren zu können.
    13. Allen Schülerinnen und Schülern werden alle notwendigen Lernmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
    14. Die für den Unterricht erforderliche technische Ausstattung und der Zugang zu schnellem Internet werden kostenfrei bereitgestellt.
    15. Klassenfahrten und Schulausflüge werden für Schülerinnen und Schüler kostenfrei.
    16. Jede Lehrkraft erhält ein professionell installiertes und gewartetes Endgerät.
    17. Für die Gerätewartung an Schulen sind IT-Administratorinnen und -Administratoren zuständig, nicht die Lehrkräfte.
    18. Lehrkräften werden Weiterbildungen zur Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen angeboten.
    19. An allgemeinbildenden Schulen soll es eine kostenlose, vollwertige und gesunde Mittagsversorgung geben.
    20. Schulen sollen eigene Küchen betreiben.
    21. Schulbibliotheken und Leseräume sollen an allen sächsischen Schulen Standard sein.
    22. Schulbibliotheken und Leseräume werden personell und finanziell abgesichert.
    23. Rahmenlehrpläne sollen mehr Freiräume lassen und sich stärker an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler orientieren.
    24. Schülerinnen und Schüler werden stärker an der Erarbeitung der Lehrinhalte beteiligt, und diese Beteiligung wird institutionell verankert.
    25. Schülerinnen und Schüler erhalten deutlich mehr Mitsprache in der Schule und in der sächsischen Bildungspolitik.
    26. In der Schulkonferenz sollen Schülerinnen und Schüler die Mehrheit haben.
    27. Schulkonferenz und Schülerräte erhalten mehr Kompetenzen gegenüber anderen Schulgremien.
    28. Die Schülervertretung wird basisdemokratischer und weniger hierarchisch bis zur Landesebene organisiert.
    29. Der Unterricht wird stärker projektbezogen und handlungsorientiert angelegt.
    30. Geprüft wird, wie Politische Bildung, Medienbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in Lehrplänen und Stundentafeln stärker berücksichtigt werden können.
    31. Die musischen Fächer werden gestärkt.
    32. Rahmenlehrpläne sollen genutzt werden, um Berufsbilder und Lehrinhalte an heutige Bedingungen anzupassen.
    33. Feministische Bildung und das Konsensprinzip werden zur Vorbeugung sexistischer Gewalt Teil der Schulbildung in Sachsen.
    34. Schülerinnen und Schüler sollen von Beginn an für geschlechtsbezogene Gewalt, Diskriminierung und ihre Rechte als Betroffene sensibilisiert werden.
    35. Digitale Medienbildung wird in den Rahmenlehrplänen verankert.
    36. Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher werden für digitale Medienbildung aus- und fortgebildet.
    37. Ein Schulfach „Medienkunde“ wird eingeführt.
    38. Die Vermittlung von Medienkompetenz gilt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
    39. Die Grundlagen der Medienkompetenz sollen bereits im Schulunterricht geschaffen werden.
    40. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern sollen bei der Nutzung digitaler Medien unterstützt werden.
    41. An den Schulen werden Medienpädagoginnen und Medienpädagogen eingesetzt.
    42. Eine Offensive für Medienbildung in Sachsen richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte.
    43. Statt junge Menschen von Medien abzuschirmen, soll ihnen ein selbstbewusster und kompetenter Umgang mit allen Medien beigebracht werden.
    44. Menschen sollen befähigt werden, Medien kritisch zu konsumieren, zielgerichtet einzusetzen, mit ihnen zu interagieren und sie weiterzuentwickeln.
    45. Medienpädagogische Angebote stehen flächendeckend und ausreichend finanziert für alle Altersgruppen in Sachsen zur Verfügung.
    46. Außerschulische Lernorte wie Bibliotheken, Museen, Theater und Gedenkstätten werden in die Unterrichtsgestaltung einbezogen.
    47. Externe Bildungsträger und Akteure aus der Berufspraxis werden in die Unterrichtsgestaltung einbezogen.
    48. Gewerkschaften erhalten Zugang zu Schulen.
    49. Die Privilegien der Bundeswehr beim Zugang zu Schulen werden abgeschafft.
    50. Schulsozialarbeit wird an allen Schularten verpflichtend.
    51. Jede Schule soll mindestens eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter erhalten.
    52. Der Verwaltungsaufwand für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter wird verringert.
    53. Die Sachkostenpauschale der Schulsozialarbeit wird erhöht.
    54. Der schulpsychologische Dienst wird ausgebaut.
    55. Das Anti-Mobbing-Programm an Schulen wird ausgebaut.
    56. Angestrebt wird eine „Schule für alle“, an der alle Kinder unabhängig von Herkunft oder Förderbedarf gemeinsam lernen.
    57. Die Anerkennung besonderen Förderbedarfs in der Klassenbildungsverordnung wird erleichtert.
    58. Das Recht auf inklusive Beschulung wird im Sächsischen Schulgesetz verankert.
    59. Angestrebt wird chancengleiche Bildung ohne Diskriminierung.
    60. Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern erhalten das Recht auf freie Wahl der Schulform.
    61. Die Trennung der Schulformen wird überwunden.
    62. Das Förderschulsystem wird zurückgebaut.
    63. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können in Regelschulen aufgenommen werden.
    64. Regelschulen werden für inklusive Bildung umfassend ausgestattet.
    65. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterrichten auch an regulären Schulen.
    66. Inklusive Lehr- und Lernkonzepte werden fest in der allgemeinen Lehrkräfteausbildung verankert.
    67. Alle Lehrkräfte werden im Bereich inklusiver Bildung weitergebildet.
    68. Mehr Schulassistenzen unterstützen den Unterricht.
    69. Schulgebäude werden barrierefrei gestaltet.
    70. Die Deutsche Gebärdensprache wird als Fremdsprache anerkannt.
    71. Die Deutsche Gebärdensprache wird an Schulen verstärkt vermittelt.
    72. Gehörlose Schülerinnen und Schüler erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Beschulung in Gebärdensprache.
    73. Die kontinuierliche Weiterbildung von Lehrkräften in Deutscher Gebärdensprache wird sichergestellt.
    74. Schule, Kita und Hort sollen zusammengedacht werden.
    75. Ein kommunales Bildungsmanagement wird eingeführt.
    76. Die Bildungssituation vor Ort wird analysiert, um Bildungsangebote bedarfsgerecht zu steuern und zu koordinieren.
    77. Ein Zukunftsstaatsvertrag soll die Zusammenarbeit der Länder in der Bildung verstärken.
    78. Der Lehrkräftebedarf der beteiligten Länder wird über standardisierte Prognosen ermittelt.
    79. Alle Länder verpflichten sich, Lehrkräfte bedarfsgerecht auszubilden.
    80. Gemeinsame Länderstandards werden eingeführt, insbesondere für Auswahl, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Quereinstiegs ins Lehramt.
    81. Für die Kosten der Lehrkräfteausbildung wird ein gerechter Länderfinanzausgleich eingeführt.
    82. Länder, aus denen ausgebildete Lehrkräfte in andere Länder abwandern, erhalten einen finanziellen Ausgleich.
    83. Schulnoten werden abgeschafft.
    84. Noten werden durch Lernentwicklungsberichte ersetzt.
    85. Hausaufgaben werden abgeschafft.
    86. Angestrebt wird die Ganztagsschule mit vielfältigem Lehr- und Lernangebot.
    87. Fachunterricht beginnt zumindest für ältere Schülerinnen und Schüler nicht vor 9 Uhr.
    88. Mit Gleitzeit oder Selbstlernzeiten soll der Schultag trotz späteren Beginns nicht länger dauern als bisher.
    89. Schule wird als inklusiver Lernort mit multiprofessionellen Bildungsteams verstanden.
    90. Diagnostikverfahren für Lernstände werden so reformiert, dass Schülerinnen und Schüler von Beginn an die nötige Unterstützung erhalten.
    91. Lehrkräfte sollen sich wieder stärker auf die Bildung der Kinder und Jugendlichen konzentrieren können.
    92. Lehrkräfte werden durch bessere Arbeitsbedingungen entlastet.
    93. Unterrichtsfremde Aufgaben werden von multiprofessionellen Teams aus Verwaltung, IT, Schulsozialarbeit und Psychologie übernommen.
    94. Das Regelstundenmaß der Lehrkräfte wird abgesenkt oder es werden zusätzliche Anrechnungsstunden für Klassenlehrkräfte eingeführt.
    95. Eine „Zwangsteilzeit“ für Lehrkräfte wird auch bei sinkenden Schülerzahlen abgelehnt.
    96. Ein verändertes Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerzahl soll zur Verbesserung der Unterrichtsqualität genutzt werden.
    97. Die maximale Klassengröße (Klassenteiler) wird gesenkt.
    98. Für das Lehramtsstudium werden zusätzliche Anreize geschaffen, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken.
    99. Die Lehramtsausbildung wird neu strukturiert.
    100. Die Lehramtsausbildung wird in die Phasen Studium, Berufseinstieg und Weiterbildung gegliedert.
    101. Die Prüfungs- und Arbeitslast im Lehramtsstudium wird gesenkt.
    102. Fachwissenschaft und Fachdidaktik bauen im Lehramtsstudium aufeinander auf.
    103. Lehrkräfte werden nach Schulstufen statt nach Schularten ausgebildet.
    104. Praxisphasen werden frühzeitig in das Lehramtsstudium integriert.
    105. Lehramtsstudierende werden in Praxisphasen im ländlichen Raum stärker finanziell unterstützt, etwa durch Wohnraum und Fahrtkostenerstattung.
    106. In Ost- und Westsachsen werden Außenstellen der Lehrkräftebildung geschaffen.
    107. In der Berufseinstiegsphase wird eine gute Betreuung aller jungen Lehrkräfte gewährleistet.
    108. Junge Lehrkräfte können phasenweise in den Beruf einsteigen, wobei Stundendeputat und Gehalt linear anwachsen.
    109. Ausländische Abschlüsse werden wesentlich schneller anerkannt.
    110. Deutsch als Zweitsprache wird an jeder Schule gefördert.
    111. Sprachliche Förderung von Zugewanderten soll eine Standardaufgabe im Bildungssystem sein.
    112. Für die Sprachförderung werden dauerhafte Ressourcen und passendes Unterrichtsmaterial an allen Schulen bereitgestellt.
    113. Das Pilotprojekt „Schule der Vielfalt“ wird auf ganz Sachsen ausgeweitet.
    114. Vielfältige Sexualbildung wird in allen Lehrplänen verankert.
    115. An Schulen und Hochschulen werden verbindlich unabhängige Beschwerdestellen für Queerfeindlichkeit und Rassismus eingerichtet.
    116. Sinkende Schülerzahlen sollen nicht zum Sparen, sondern für kleinere Klassen genutzt werden.
    117. Schulschließungen, besonders im ländlichen Raum, werden abgelehnt.
    118. In ganz Sachsen soll es die Möglichkeit geben, Sorbisch zu lernen.
    119. Sorbische Geschichte wird Teil des Schulunterrichts.
    120. Zukunftsfähige Konzepte für lebenslange Bildung in Sachsen werden entwickelt und umgesetzt.
    121. Alle Menschen in Sachsen sollen die Möglichkeit haben, an Bildung teilzuhaben.
    122. Landesweit gültige Bildungsgutscheine werden eingeführt.
    123. Informelles Lernen und non-formale Bildungsangebote werden anerkannt und gefördert.
    124. Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungsträger erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Grundförderung.
    125. Die Volkshochschulen werden erhalten.
    126. Die kommunale Präsenz der Volkshochschulen wird in ganz Sachsen umfassend ausgebaut.
    127. Der Freistaat Sachsen übernimmt die notwendige Grundfinanzierung der Volkshochschulen.
    128. Für VHS-Kursleiterinnen und -Kursleiter werden rechtlich abgesicherte und angemessen vergütete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen.
    129. Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungsträger erhalten das Recht, staatliche Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durchzuführen.
    130. Das duale System der Berufsausbildung soll in Sachsen der Regelfall bleiben.
    131. Die Berufsausbildung soll attraktiver werden.
    132. Sämtliche Schulgelder im Freistaat Sachsen werden abgeschafft.
    133. Auszubildende in Landesfachklassen werden überall ausreichend mit Wohnheimplätzen versorgt.
    134. An allen weiterführenden Schulen wird ein durchgängiges Berufsorientierungssystem mit qualifizierten Berufsberaterinnen und -beratern eingerichtet.
    135. Orientierungszeiten zur Berufswahl werden stärker ausgebaut.
    136. Projektwochen zur beruflichen Orientierung ab der 8. Klasse, in denen auch Gewerkschaften vorgestellt werden, werden in den Lehrplan aufgenommen.
    137. Bereits ab Klasse 5 werden unterschiedliche Berufsfelder vorgestellt.
    138. Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr werden weiterentwickelt.
    139. Der praktische Unterricht an Schulen wird erweitert, um Interesse am Handwerk zu wecken.
    140. Eine Landes(nach)ausbildungsinitiative für junge Menschen ohne vollwertigen Berufsabschluss wird aufgelegt.
    141. Die Berufsausbildung soll als gleichwertige und attraktive Alternative zur akademischen Ausbildung dargestellt werden.
    142. Die Ausbildungsqualität wird gesichert.
    143. Für die Berufsschulen werden ausreichend Lehrkräfte gewonnen und qualifiziert.
    144. Die sozialpsychologische Betreuung von Auszubildenden wird verstärkt.
    145. Das Anerkennungsverfahren für berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft wird reformiert.
    146. Berufsbildende Schulen in freier und privater Trägerschaft werden gegenüber staatlichen Beruflichen Schulzentren nicht länger benachteiligt.
    147. Die Berufsberatung wird ausgebaut, insbesondere für den zweiten Bildungsweg.
    148. Die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler wird reformiert und ausgebaut, um überholte Geschlechterrollen zu überwinden.
    149. Eine geschlechtersensible Berufsberatung und -orientierung wird gefördert.
    150. An Schulen wird gendersensible Sprache genutzt, um berufliche Rollenklischees aufzubrechen.
    151. Ein inklusives Ausbildungssystem für Menschen mit Behinderungen wird etabliert.
    152. Berufsschulen werden für inklusive Ausbildung angemessen ausgestattet.
    153. Die beruflichen Bildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden um flexible Wege zu einem berufsqualifizierenden Abschluss erweitert.
    154. Eine Sächsische Ausbildungsumlage wird zur Finanzierung der dualen Ausbildung eingeführt.
    155. Ausbildungsfähige Betriebe zahlen in einen Fonds ein, aus dem ausbildende Betriebe gefördert werden.
    156. Aus dem Fonds wird auch die außerbetriebliche Ausbildung von Jugendlichen ohne dualen oder überbetrieblichen Ausbildungsplatz gefördert.
    157. Der neoliberale Umbau der Hochschulen wird abgelehnt.
    158. Angestrebt wird eine offene, freie, vielfältige und demokratische Hochschule.
    159. Die Hochschulen werden ausreichend finanziert.
    160. Der wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Unter- und Mittelbau an Hochschulen wird gestärkt.
    161. Befristete und prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen werden zurückgedrängt.
    162. Für Daueraufgaben an Hochschulen werden Dauerstellen geschaffen.
    163. Für Dauerstellen werden keine befristeten Arbeitsverträge geschlossen.
    164. Die Zahl der Befristungen an Hochschulen sinkt deutlich.
    165. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag geschaffen.
    166. Eine Vertretung des akademischen Mittelbaus auf Landesebene wird im Hochschulgesetz verankert.
    167. Lehrbeauftragte, insbesondere an Musik- und Kunsthochschulen, werden deutlich besser vergütet.
    168. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird abgeschafft.
    169. Ein Wissenschaftsqualifizierungsgesetz wird beschlossen.
    170. Höchstbefristungslaufzeiten in der Wissenschaft werden abgeschafft.
    171. Alle Beschäftigten in der Wissenschaft erhalten Planungssicherheit.
    172. In den akademischen Gremien wird eine Viertelparität eingeführt.
    173. Im Rektorat soll es studentische Prorektorinnen und Prorektoren geben.
    174. Studierende erhalten für die Arbeit in Hochschulgremien ein angemessenes Sitzungsgeld.
    175. Senat und Fakultätsrat erhalten mehr Kompetenzen gegenüber den exekutiven Organen.
    176. Der Hochschulrat wird zu einem nur beratenden Hochschulbeirat umgewandelt.
    177. Die Studierendenwerke werden ausreichend finanziert.
    178. Die Studierendenwerke erhalten auskömmliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb.
    179. Ein Investitionsprogramm für Sanierung und Neubau von Studierendenwohnheimen wird aufgelegt.
    180. Der Zugang zum Hochschulstudium wird erleichtert.
    181. Alle Studiengebühren werden abgeschafft.
    182. Der Numerus Clausus wird abgeschafft.
    183. Für alle Studierenden wird eine Grundsicherung eingeführt.
    184. Das BAföG wird an die Lebenswirklichkeit angepasst und soll die Ausbildung umfassend finanzieren.
    185. Das BAföG wird als elternunabhängiger Zuschuss gestaltet.
    186. Studierende erhalten überall das Recht auf ein mindestens zweisemestriges Orientierungsstudium.
    187. Das Orientierungsstudium wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
    188. Für das Orientierungsstudium besteht Anspruch auf BAföG.
    189. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitstudium wird eingeführt.
    190. In Sachsen wird eine Akkreditierungspflicht für das Lehrangebot eingeführt.
    191. Die Begrenzung von Prüfungsversuchen im Hochschulgesetz wird abgeschafft.
    192. Angestrebt wird eine geschlechtergerechte und inklusive Hochschule.
    193. Gleichstellungs- und Inklusionsbeauftragte an Hochschulen werden angemessen mit Räumen und Ressourcen ausgestattet.
    194. Gleichstellungs- und Inklusionsbeauftragte werden durch geringeres Lehrdeputat, längere Qualifizierungszeit und Beurlaubungsmöglichkeit entlastet.
    195. Studentische Beauftragte werden angemessen vergütet.
    196. In Hochschulgremien gilt eine Quote für nicht-männliche Mitglieder.
    197. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erhalten einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.
    198. Im Hochschulrecht wird die Rückkehr nach krankheitsbedingter Studienunterbrechung verankert.
    199. Campus und Lehre werden barrierefrei.
    200. Die digitale Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut und sichergestellt.
    201. Alle Hochschulangehörigen werden vor Diskriminierung geschützt.
    202. Zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt soll es unabhängige Beratungsstellen und Präventionsmaßnahmen geben.
    203. Queer- und Gender-Studies, Antirassismus- und Kolonialismusforschung erhalten einen festen Platz an sächsischen Hochschulen mit angemessen ausgestatteten Lehrstühlen.
    204. Internationale Studierende werden besser unterstützt.
    205. Die Zahl der Sprachkurse für internationale Studierende wird erhöht.
    206. Die Kapazitäten der Studienkollegs werden erhöht.
    207. Studierende aus dem Ausland erhalten Hilfe in der Startphase des Studiums und bei der Wohnungssuche.
    208. Sachsen soll für ausländische Studierende attraktiver werden.
    209. Pflichtpraktika und Vorbereitungsdienste im Studium werden mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes vergütet.
    210. Für Studierende im praktischen Jahr, im Praktikum und in Vorbereitungsdiensten werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen.
    211. Krankheitstage werden einheitlich gewährt.
    212. Praxisphasen werden so gestaltet, dass Freiraum für Lehrveranstaltungen und Selbststudium bleibt.
    213. Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
    214. Kleidung und persönliche Gegenstände können kostenfrei aufbewahrt werden.
    215. An der Zivilklausel wird festgehalten; Forschung darf ausschließlich zivilen Zwecken dienen.
    216. Die Bundeswehr darf an sächsischen Hochschulen kein Drittmittelgeber sein.
    217. Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Universitäten orientieren sich an der Zahl erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen statt an Studienanfängerzahlen.
    218. Zielvereinbarungen werden vom Senat bestätigt.
    219. Der Hochschulentwicklungsplan wird künftig vom Landtag beschlossen.
    220. Im dualen Studium werden Qualitätsstandards für die Praxisphasen verankert.
    221. Im dualen Studium gilt eine Mindestausbildungsvergütung.
    222. Im dualen Studium werden ausbildungsfremde Tätigkeiten verboten und Freistellungen geregelt.
    223. Im dualen Studium werden die Standards des Bundesurlaubsgesetzes und der Entgeltfortzahlung angewandt.
    224. Hochschulen sollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
    225. Module zur Klimagerechtigkeit werden im Studienablauf verpflichtend.
    226. Hochschulen verpflichten sich zur Klimaneutralität.
    227. Hochschulen werden für die Umstellung auf Klimaneutralität ausreichend ausgestattet.
    228. An jeder sächsischen Hochschule wird ein Nachhaltigkeitsbüro (Green Office) eingerichtet.
    229. Alle Mitglieder des Wissenschaftsbetriebs sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit frei veröffentlichen können.
    230. Forschung soll sich nicht nur an kommerzieller Verwertbarkeit messen.
    231. Nicht profitorientierte Forschungsakteure außerhalb der Hochschulen werden gefördert.
    232. Nicht profitorientierte Forschungsakteure erhalten Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
    233. Eine umfassende Open-Access-Förderstrategie wird entwickelt.
    234. Ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht wird im Sächsischen Hochschulgesetz verankert.
    235. Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse, Forschungsdaten und Softwarecodes werden als Open-Access-Publikationen zugänglich gemacht.
    236. Der Tschechisch- und Polnischunterricht an sächsischen Schulen wird ausgebaut.
    237. Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes wird Teil des Unterrichts an sächsischen Schulen.
    238. Die Weisung des Kultusministers an Schulen zum Verbot geschlechtergerechter Schreibweisen wird umgehend aufgehoben.
    239. Angebote politischer und demokratischer Bildung, auch an Schulen, bleiben wichtig.
    240. Gewaltprävention, Demokratieverständnis, kulturelle Bildung und Empathie für Opfer werden feste Bestandteile der Lehrpläne.
    241. Politik und politische Partizipation sollen für Schüler vertraute Begriffe und gelebte Praxis sein.
    242. Das Pilotprojekt „Schule der Vielfalt“ wird gesichert und ausgeweitet.
    243. Richtlinien zur Inklusion von trans-, inter- und nicht-binären Schülern werden erarbeitet.
    244. Bestehende Aufklärungsprojekte an Schulen und Bildungseinrichtungen werden finanziell abgesichert und gestärkt.
    245. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt werden in den Lehrplänen berücksichtigt.
    246. Die Weisung des Kultusministers zum Verbot geschlechtergerechter Schreibweisen an Schulen wird umgehend aufgehoben.
    247. Sexualaufklärungsprojekte christlich-fundamentalistischer Gruppen wie „TeenSTAR“ werden an Schulen nicht zugelassen.
    248. Die Juristenausbildung an der Technischen Universität Dresden wird wieder eingeführt.
    249. Die musische Erziehung in den Schulen wird weiter unterstützt.
    250. Schulsport kann überall betrieben werden.
    251. Es werden genügend Sportlehrkräfte ausgebildet.
    252. Der Sportunterricht wird zu einem täglichen Angebot „Bewegung und Gesundheit“ für alle Kinder weiterentwickelt.
    253. Die Benotung des Sportunterrichts wird abgelehnt.
    254. Modelle wie „Bewegte Kita“ und „Bewegte Schule“ werden ausgeweitet und weiterentwickelt.
    255. Schulischer und universitärer Austausch mit Großbritannien wird ermöglicht und gefördert.
    256. In den Schulen wird mehr europapolitische Bildung vermittelt.
    257. In den Grenzregionen wird mehr Unterricht in Tschechisch und Polnisch angeboten.
    258. In Sachsen werden keine öffentlichen Forschungsgelder für die Entwicklung neuer Waffen oder Waffensysteme verwendet.
    259. Jugendoffiziere der Bundeswehr dürfen an staatlichen Schulen nicht für Kriegseinsätze werben.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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