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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der SPD in Sachsen

389 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen 2024 („Soziale Politik für Sachsen“). Bei 189 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der SPD.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 389
  1. Die Gebühren für die Kinderbetreuung werden schrittweise abgeschafft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Als erster Schritt wird ein Deckel für Kitagebühren eingeführt.

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  3. Der Meisterbonus wird ausgebaut.

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  4. Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten werden weiter gestärkt.

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  5. Handwerksbetriebe werden bei der überbetrieblichen Lehrunterweisung durch anteilige Übernahme der Lehrgangskosten unterstützt.

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  6. Junge Menschen sollen mit den geistigen, sozialen und handwerklichen Fähigkeiten ausgestattet werden, die sie in Zukunft brauchen.

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  7. In der Schule soll länger gemeinsam gelernt werden.

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  8. Berufliche und akademische Ausbildung sind gleichwertig.

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  9. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung soll erhöht werden.

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  10. An den Schulen werden mehr Lehrkräfte eingesetzt.

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  11. Die Schulassistenz wird ausgebaut.

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  12. Die Schulsozialarbeit wird ausgebaut.

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  13. Die Qualität der Ausbildung für pädagogische Berufe wird gesichert.

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  14. Die Attraktivität der pädagogischen Berufe wird gesteigert.

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  15. Kinder werden in Bildungseinrichtungen von Teams aus verschiedenen Fachkräften betreut.

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  16. Lehrkräfte werden entlastet, damit sie mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler haben.

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  17. Kindergarten und Schule sollen im Ort bleiben.

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  18. Wohnortnahe Kitas und Schulen werden als notwendig und machbar angesehen.

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  19. Ein dichtes Schulnetz wird angestrebt.

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  20. Der Ausbau und die Stärkung der frühkindlichen Bildung erhalten in den nächsten Jahren einen besonderen Schwerpunkt.

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  21. Pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindertagespflege, Kindergärten und Horten erhalten mehr Zeit für die Kinder.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  22. Sachsen soll bei Bildung und Forschung in Deutschland führend bleiben und international aufholen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Die Investitionen in Bildung werden erhöht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Durch sinkende Kinderzahlen frei werdende Mittel bleiben im Bildungssystem, statt eingespart zu werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  25. Schulen und Kitas werden nicht geschlossen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  26. Statt Schulschließungen wird ein dichtes Schulnetz erhalten.

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  27. Die Klassen werden verkleinert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  28. Bildung soll wohnortnah verfügbar sein.

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  29. Mit jahrgangsübergreifendem Unterricht und Binnendifferenzierung werden auch in kleinen Dörfern die nötigen Klassenstärken erreicht.

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  30. Längeres gemeinsames Lernen an Gemeinschaftsschulen oder Oberschulen+ soll das Schulnetz verdichten.

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  31. Dreizügige Gemeinschaftsschulen sollen vor Ort alle Schulabschlüsse ermöglichen.

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  32. In zeitgemäße Räume und Ausstattung für Bildung wird investiert.

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  33. Kitas, Schulen und Hochschulen werden weiterhin saniert, modernisiert oder neu gebaut.

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  34. Investitionen sollen den Ausbildungs- und Wissenschaftsstandort nachhaltig stärken.

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  35. Die berufliche Bildung wird mit dem Landesprogramm „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ unterstützt.

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  36. Der Meisterbonus wird ausgebaut.

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  37. Ein dem Meisterbonus entsprechender Bonus für Fach- und Betriebswirte sowie Techniker wird eingeführt.

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  38. Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte wird erweitert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  39. An den Hochschulen werden 450 zusätzliche Dauerstellen geschaffen.

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  40. Die Hochschulentwicklungsplanung wird fortgeschrieben.

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  41. Die staatlichen Hochschulen erhalten eine sechsjährige Zuschussvereinbarung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  42. Die Duale Hochschule Sachsen soll als Brücke zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung dienen und das duale praxisintegrierte Studium als Kern behalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  43. Die Absicherung des Unterrichts hat Vorrang.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. Größere Klassen als Mittel gegen den Lehrermangel werden abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  45. Mehr Pflichtstunden für Lehrkräfte werden abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  46. Eine Verringerung der Zahl der Schulen wird abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Schulen erhalten mehr Personal, Unterstützung und Entlastung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Die Schulassistenz wird in den nächsten fünf Jahren flächendeckend ausgebaut.

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  49. Die Schulsozialarbeit wird in den nächsten fünf Jahren flächendeckend ausgebaut.

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  50. Schulen erhalten eigene Budgets.

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  51. Schulen erhalten mehr Gestaltungsspielraum.

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  52. Die Ausbildungskapazität von 2.400 Lehramtsstudienplätzen an den drei Universitäten wird beibehalten.

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  53. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte werden neu aufgestellt.

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  54. Ein Lehrkräftebildungsgesetz wird geschaffen.

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  55. Das Lehramtsstudium enthält mehr Bildungspraxis und weniger Fachwissenschaft.

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  56. Das Referendariat wird in das Lehramtsstudium integriert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  57. Lehramtsstudierende erhalten frühzeitig bezahlte Praxiserfahrung.

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  58. Im Lehramtsstudium wird die Möglichkeit zum Teamteaching geschaffen.

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  59. Alle Jugendlichen werden bestmöglich beim Erwerb eines Schul- und Ausbildungsabschlusses unterstützt.

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  60. Volkshochschulen werden als Schulen des zweiten Bildungswegs zum Nachholen von Abschlüssen anerkannt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  61. Landesfinanzierte Produktionsschulen unterstützen das Nachholen von Abschlüssen.

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  62. Zum Recht auf Bildung gehört ein Recht auf Umwege mit einer zweiten oder dritten Chance.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. Beratungs- und Informationsangebote für junge Menschen nach Ausbildungs- oder Studienabbruch werden ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Jugendberufsagenturen und Studierendenwerke werden gestärkt.

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  65. Angebote zur Validierung non-formal erworbener Kompetenzen werden geschaffen, um die Anerkennung für Ausbildungs- und Studienabschlüsse zu vereinfachen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Die sächsischen Kitas sollen ihre Spitzenstellung halten und ihre Qualität verbessern.

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  67. Die Fachkraft-Kind-Relation in Kitas wird durch mehr Erzieher verbessert.

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  68. Eine inklusive Kita für alle wird gestaltet.

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  69. An der Strategie schrittweiser weiterer Qualitätsverbesserungen in Kitas wird festgehalten.

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  70. Die Kita-Sozialarbeit wird ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Kitas an Orten mit großen Herausforderungen und Problemen werden besonders unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Regionale Bildungslandschaften werden gestaltet, in denen Bildungseinrichtungen Orte der Begegnung werden.

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  73. Kulturelle Bildung wird weiter gefördert.

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  74. Politische Bildung wird weiter gefördert.

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  75. Erwachsenenbildung wird weiter gefördert.

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  76. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird verankert.

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  77. Die Schule bildet Kinder und Jugendliche ganzheitlich: demokratisch, sozial, geistig, motorisch, künstlerisch und sportlich.

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  78. Die Schule vermittelt Gesundheitswissen und praktische Fertigkeiten für Haushalt und Handwerk.

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  79. Die Schule setzt auf jahrgangs- und fächerübergreifenden Unterricht.

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  80. Die rhythmisierte Ganztagsschule wird ausgebaut.

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  81. Berufsorientierung wird an allen weiterführenden Schulen fester Bestandteil.

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  82. Praxisberater und Kooperationen mit Praxispartnern sichern die Berufsorientierung an weiterführenden Schulen ab.

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  83. Das Schulgesetz wird zeitnah und umfassend novelliert.

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  84. Stundentafel und Lehrpläne werden überarbeitet.

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  85. Eigenverantwortliche Schulen beruhen auf einer demokratischen Schulkultur.

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  86. Teilhabe und Mitwirkung von Schülern und Eltern an der Schule werden gestärkt.

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  87. Alle Kinder und Jugendlichen werden beim Lernen begleitet und bestmöglich unterstützt.

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  88. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Schulsozialarbeit ausgebaut.

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  89. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch pädagogische Assistenzen ausgebaut.

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  90. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Inklusionsbegleiter ausgebaut.

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  91. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch IT-Koordinatoren ausgebaut.

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  92. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Verwaltungsassistenzen ausgebaut.

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  93. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Bewegungscoaches ausgebaut.

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  94. Das Unterstützungssystem für Schulen wird durch Schulgesundheitsfachkräfte ausgebaut.

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  95. Entdeckerdrang, Neugier, mentale Gesundheit und Lernfreude sollen über die gesamte Schulzeit erhalten bleiben.

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  96. Das Schulsystem wird modernisiert.

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  97. Die Lehrpläne werden entschlackt und die Stofffülle reduziert.

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  98. Lehramtsstudierende werden studienbegleitend als zweite Kraft im Unterricht eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Zur Unterstützung erwerbstätiger Familien und Alleinerziehender wird wohnortnahe Kinderbetreuung angeboten.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Es werden mehr Ganztagsschulen geschaffen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Eine bestmögliche frühkindliche und schulische Bildung wird angestrebt.
    2. In den Schulen wird mehr praktisches Lernen eingeführt.
    3. Alle jungen Menschen sollen zu einem Abschluss geführt werden.
    4. Die Schule setzt auf längeres gemeinsames Lernen.
    5. Auf die Bildungsempfehlung wird verzichtet.
    6. Hürden für die Einrichtung dreizügiger Gemeinschaftsschulen werden abgebaut.
    7. Berufliche und akademische Ausbildung sollen gleichberechtigt sein.
    8. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
    9. Auch Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erhalten Praxisberater für die Berufsorientierung.
    10. Ein stabiles Berufsschulnetz wird gesichert.
    11. Bei Gewinnung und Qualifizierung von Berufsschullehrkräften werden neue Wege beschritten.
    12. Die Berufsschulzentren werden weiter modernisiert.
    13. Berufsorientierungspraktika werden gefördert.
    14. Die Fördersätze des Aufstiegs-BAföG werden erhöht.
    15. Das Aufstiegs-BAföG wird für Teilzeitfortbildungen geöffnet.
    16. Der Volksantrag für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen wird unterstützt.
    17. Ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung an fünf Arbeitstagen pro Jahr wird eingeführt.
    18. Die Hochschulen werden bei der Umsetzung ihrer Internationalisierungsstrategien unterstützt.
    19. Die Spitzenforschung wird weiter ausgebaut.
    20. Der Transfer zwischen Hochschulen und Unternehmen wird gestärkt.
    21. Die Forschung im Bereich Digitalisierung und Automatisierung wird unterstützt.
    22. Investitionen fließen in gute Schulen.
    23. In moderne Berufsschulen wird weiter investiert.
    24. Beschäftigte erhalten einen Freistellungsanspruch auf fünf Tage Weiterbildung (Bildungszeit).
    25. Die Anstrengungen, jedem Menschen einen Schulabschluss und eine Ausbildung zu garantieren, werden intensiviert, unter anderem über Volkshochschulen und landesfinanzierte Produktionsschulen.
    26. Berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten werden ausgebaut und eine fünftägige Bildungszeit eingeführt.
    27. Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten werden weiter gestärkt.
    28. Die Alphabetisierungsstrategie wird fortentwickelt.
    29. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lese- und Schreibfähigkeit Erwachsener und des Grundbildungsniveaus ergriffen.
    30. Das Landesprogramm „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ wird um Maßnahmen zur Qualifizierung des Ausbildungspersonals ergänzt.
    31. Das Landesprogramm „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ wird um individuelle Förderung kurzzeitiger beruflicher Weiterbildungen ergänzt.
    32. Das Startchancenprogramm wird ein dauerhaftes Bund-Länder-Programm.
    33. Investitionsmittel fließen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Schulen.
    34. Die Schulsozialarbeit wird gestärkt.
    35. Ein sachsenweites, regional ausgewogenes und flächendeckendes Ausbildungsangebot wird gesichert.
    36. Die Berufsschulzentren bleiben erhalten.
    37. Der Teilschulnetzplan „Berufsbildende Schulen“ wird fortgeschrieben.
    38. Die Einführung von Kernberufen wird weiterverfolgt.
    39. Die ehrenamtliche Arbeit in Prüfungsausschüssen wird honoriert.
    40. Ein dichtes Netz anerkannter Weiterbildungsinstitutionen mit wohnortnahen Angeboten wird geschaffen.
    41. Das Weiterbildungsgesetz wird auf Basis der fortgeschriebenen Weiterbildungsstrategie novelliert.
    42. Pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindertagespflege, Kindergärten und Horten erhalten mehr Zeit für die Kinder.
    43. Der schrittweise Aufbau einer Personalreserve in der Kinderbetreuung wird fortgesetzt.
    44. Ressourcen für besondere soziale Bedarfe und den Übergang vom Kindergarten zur Schule werden bereitgehalten.
    45. Die rhythmisierte Ganztagsschule wird ausgebaut.
    46. Mit den Erfahrungen aus dem Ganztagspiloten wird das Zusammenwachsen von Grundschule, Hort, Ganztagsangeboten und außerschulischen Lernorten beschleunigt.
    47. Für den Ganztag werden mehrjährige Zuschüsse bereitgestellt.
    48. Kooperationszeiten sowie gemeinsame Qualifikation und Entwicklungsprozesse im Ganztag werden abgesichert.
    49. Bildung und Lernorte werden kontinuierlich inklusiv weiterentwickelt.
    50. Die personellen und sächlichen Ressourcen für inklusive Bildung werden ausgebaut.
    51. Eine Roadmap „Eine Kita für alle“ wird entwickelt.
    52. Inklusive Maßnahmen in Ausbildungsstätten, Schulen und Hochschulen werden weiter gefördert.
    53. Regionale Bildungslandschaften werden gestaltet.
    54. Schulnetz- und Jugendhilfeplanung werden zu einer integrierten regionalen Bildungs- und Sozialplanung verzahnt.
    55. Anhand der Sozialberichterstattung werden Bildungseinrichtungen und Kinder- und Jugendhilfe in belasteten Lagen zusätzliche Ressourcen zugewiesen.
    56. Schulen vermitteln Lernfreude, bilden Persönlichkeiten und fördern Selbstständigkeit, Teamarbeit, kritisches Denken und praktische Erfahrung.
    57. Ideen aus dem Prozess „Bildungsland Sachsen 2030“ werden in einer Schulgesetznovelle aufgegriffen.
    58. Neue Strategien für den mathematischen Anfangsunterricht und die weiterführende mathematische Bildung werden wissenschaftlich erforscht und erprobt.
    59. Für außerschulische MINT-Angebote wird eine zentrale Koordination eingerichtet.
    60. Es werden Angebote zur Validierung non-formal erworbener Kompetenzen geschaffen.
    61. Kitas werden zu Kinder- und Familienzentren und Grundschulen zu Familienschulzentren weiterentwickelt.
    62. Die Ausbildungsoffensive in der frühkindlichen und schulischen Bildung wird fortgesetzt.
    63. Die pädagogische Qualifikation von Seiten- und Quereinsteigern wird abgesichert.
    64. Die Maßnahmen und Institutionen der Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung werden mit dem Ziel einer Bündelung evaluiert.
    65. Ein Landesinstitut für frühkindliche Bildung wird gegründet.
    66. Die Elternräte in Kitas und Schulen werden weiter gestärkt.
    67. Das Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung mit Sprachmentoren und Sachmitteln wird fortgesetzt.
    68. Kita-Sprachfachkräfte werden zur Unterstützung vor Ort eingesetzt.
    69. In der Schuleingangsphase gibt es mehr Zeit für das Üben der basalen Kompetenzen im Lesen, Zuhören und Schreiben.
    70. Bildung ist gebührenfrei von der Kita bis zum Master oder Meister.
    71. Die Kita-Gebühren werden abgeschafft.
    72. Die Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft.
    73. Die Lernmittelfreiheit wird garantiert.
    74. Die Stundentafel wird reformiert.
    75. Die Lehrpläne werden überarbeitet, damit Lehrkräfte mehr Freiheit bei der Unterrichtsgestaltung erhalten.
    76. Schulen bieten mehr Fächerverbindung, mehr Projekte und mehr praktisches Lernen.
    77. Verkehrserziehung und Radfahrausbildung in Kitas und Schulen werden weiter gefördert.
    78. Junge Sanitäter sowie Schul- und akademische Sanitätsdienste werden unterstützt.
    79. Wohnortnahe Kitas und Schulen werden auch bei sinkenden Kinderzahlen erhalten.
    80. Schulschließungen werden abgelehnt.
    81. Durch Binnendifferenzierung, jahrgangsübergreifenden Unterricht und längeres gemeinsames Lernen wird das Schulnetz verdichtet.
    82. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft wird gestärkt, um Wissenstransfer und Schulentwicklung zu fördern.
    83. Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft sind gleichberechtigter Teil des Schulwesens.
    84. Die besondere Stellung der freien Schulen und ihre Finanzierung werden geachtet.
    85. Jedes Kind hat unabhängig von Herkunft und Wohnort die gleiche Chance auf beste Bildung.
    86. Jeder junge Mensch hat unabhängig vom Elternhaus die gleiche Chance auf ein Studium und einen Abschluss.
    87. Kinder und Jugendliche lernen in der Schule für das Leben und nicht nur für Klausuren.
    88. Allgemeine und politische Bildung werden weiter gestärkt.
    89. Demokratieprojekte in Kitas und Schulen werden weiter gefördert.
    90. Mehr Menschen werden zum Erlernen von Nachbarschaftssprachen wie Tschechisch und Polnisch ermuntert.
    91. Das Gesamtkonzept Europabildung wird umgesetzt.
    92. Beschäftigte in Sachsen erhalten ein Recht auf Bildungszeit mit bezahlter Freistellung an bis zu fünf Tagen im Jahr.
    93. An sächsischen Schulen wird flächendeckend Lernen durch Engagement (Service Learning) eingeführt.
    94. Engagement-Leistungen während Ausbildung oder Studium werden anerkannt.
    95. Die Gebühren für Kinderbetreuung werden vollständig abgeschafft.
    96. Als erster Schritt wird ein Deckel für Kitagebühren eingeführt.
    97. Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen und außerschulische Lernorte werden kontinuierlich inklusiv weiterentwickelt.
    98. Maßnahmenpläne zur Umsetzung von Inklusion werden aktualisiert.
    99. Personal, Räume und Bildungsinhalte werden auf gelebte Inklusion ausgerichtet.
    100. Bildung soll individuell und geschlechtergerecht sein.
    101. Das Programm „Kinder stärken“ mit zusätzlichem Personal für Kitas und Horte mit vielen belasteten Kindern wird ausgebaut.
    102. Für das Programm „Kinder stärken“ werden Daten der Sozialberichterstattung genutzt.
    103. Bewegung und Motorik werden in Bildungseinrichtungen spielerisch gefördert.
    104. Alle sächsischen Grundschulen sollen für das Programm „Bewegte Schule“ gewonnen werden.
    105. Die aktive Auseinandersetzung von Kindern mit Natur und Umwelt wird unterstützt.
    106. Umweltpädagogische Angebote werden gefördert.
    107. Die Einrichtung von Schulgärten und die Kooperation mit Kleingartenvereinen werden gefördert.
    108. Die Begrünung von Schulhöfen wird gefördert.
    109. Naturpädagogische Ganztagsangebote werden gefördert.
    110. Der Personalschlüssel in Kitas wird schrittweise auf 1:3 in Krippe und Kindertagespflege, 1:7,5 im Kindergarten und 1:12 im Hort verbessert.
    111. Die Ausbildungskapazitäten für Kita-Fachkräfte bleiben auch bei sinkenden Kinderzahlen konstant.
    112. Ernährungsbildung, Gesundheitserziehung und Bewegungsförderung sind Aufgaben der Kindertageseinrichtungen.
    113. Kitas, Tageseltern sowie Grund- und Förderschulen werden bei der Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch unterstützt.
    114. Kitas werden dabei unterstützt, Kinderbetreuung auch in Randzeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag sicherzustellen.
    115. Tagesmütter und Tagesväter werden weiter gestärkt.
    116. Für die Kindertagespflege wird ein landeseinheitlicher Personalkostenzuschuss festgelegt.
    117. Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen wird weiter gefördert.
    118. Der schrittweise Aufbau einer Personalreserve für Kindertageseinrichtungen wird fortgesetzt.
    119. Die sprachliche Entwicklung im Vorschulalter wird stärker gefördert.
    120. Die Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen wird weiter gestärkt.
    121. Das Witaj-Konzept zur immersiven Vermittlung der sorbischen Sprache in Kitas und Kindertagespflege wird weiter umgesetzt und gestärkt.
    122. Der Sprachstand im frühkindlichen Bereich wird erhoben.
    123. Es werden mehr Witaj-Kitas und Witaj-Gruppen eingerichtet.
    124. Es werden Wege diskutiert, die sorbische Sprache auch außerhalb des Witaj-Konzepts in Kitas zu vermitteln.
    125. Das Witaj-Konzept wird stärker mit dem Konzept 2plus verzahnt.
    126. MINT-Angebote wie Schullabore, M.I.T.-Schulen, Girls’ Day Akademie und SachsenTechnikum werden gestärkt, um den Frauenanteil in MINT-Berufen zu erhöhen.
    127. Ausbildung und Studium sollen in Teilzeit absolviert werden können.
    128. Die Duale Hochschule Sachsen und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen Studiengänge für akademisierte Therapie- und Gesundheitsberufe einrichten.
    129. An den Hochschulen werden 450 zusätzliche Dauerstellen geschaffen.
    130. Die Quote unbefristeter Beschäftigung an Hochschulen wird auf über 45 Prozent angehoben.
    131. Das Orientierungsstudium wird ausgebaut.
    132. Studienberatung und Berufsorientierung werden gestärkt.
    133. Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft.
    134. Studiengebühren für Nicht-EU-Staatsbürger werden abgeschafft.
    135. Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule wird weiter begleitet.
    136. Die Duale Hochschule erhält zusätzliche Ressourcen für Lehre, kooperative Forschung, Transfer und soziale Infrastruktur.
    137. Das duale praxisintegrierte Studium bleibt Kern der Dualen Hochschule.
    138. Studierende der Dualen Hochschule erhalten eine existenzsichernde Mindestvergütung.
    139. Studierende der Dualen Hochschule erhalten Schutzrechte analog dem Berufsbildungsgesetz.
    140. Spitzen- und Breitenforschung werden weiter gefördert.
    141. Forschung und Lehre werden eng miteinander verzahnt.
    142. Die Verpflichtungen aus der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern und weiteren Forschungsprogrammen werden eingehalten.
    143. Spitzenforschung, Internationalisierung und Wissenschaftskommunikation werden besonders unterstützt.
    144. Die landeseigene Forschungsförderung setzt einen Schwerpunkt auf Geistes- und Sozialwissenschaften sowie angewandte Forschung.
    145. Die dialogorientierte Hochschulsteuerung wird weiterentwickelt.
    146. In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden mehr Anreize gesetzt.
    147. Eine sechsjährige Zuschussvereinbarung garantiert eine verlässliche Grundfinanzierung der Hochschulen.
    148. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wächst jährlich um 3,5 Prozent.
    149. In Sachsen sollen auch künftig über 100.000 Menschen studieren.
    150. Das Fortbestehen der „Kleinen Fächer“ an den Hochschulen wird abgesichert.
    151. Für Hochschulgebäude, -flächen und Großforschungsgeräte wird eine finanziell untersetzte Hochschulinvestitionsstrategie entwickelt.
    152. Die Hochschulen erhalten mehr Freiheiten.
    153. Den Hochschulen wird auf Wunsch die Bauherreneigenschaft übertragen.
    154. Die Zahl der Juniorprofessuren wird ausgeweitet.
    155. Bei Juniorprofessuren wird auf Tenure-Track-Verfahren gesetzt.
    156. Die Gleichstellung der Geschlechter an den Hochschulen wird angestrebt.
    157. Frauen in der Wissenschaft werden besonders gefördert.
    158. Die Gleichstellungskonzepte der Hochschulen werden fortgeschrieben.
    159. Das Gastprofessorinnen-Programm wird ausgebaut.
    160. Das Sachsen-Technikum zur Förderung junger Frauen im MINT-Bereich wird in die Fläche gebracht.
    161. Durch verlässliche Grundfinanzierung und Kontinuität beim akademischen Personal sollen optimale Studienbedingungen entstehen.
    162. Studentische Tutorien werden gestärkt und die Betreuungsrelation wird verbessert.
    163. Die „Strategie der digitalen Transformation im Hochschulbereich“ wird umgesetzt.
    164. Es wird ein Lehrfreisemester ermöglicht.
    165. Die Hochschulen werden zu Personalentwicklungskonzepten verpflichtet.
    166. An Hochschulen sollen planbare Karrierewege, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und akademische Weiterbildung gefördert werden.
    167. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in Lehre, Studium und Weiterbildung an Hochschulen verankert.
    168. Der Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur wird unterstützt.
    169. Open Data und Open Access werden weiter gefördert.
    170. Der Erweiterte Senat als Wahlversammlung der Hochschulleitung wird paritätisch mit allen Mitgliedergruppen besetzt.
    171. Der Stellenanteil für die eigene wissenschaftliche Qualifikation wird auf 50 Prozent ausgedehnt.
    172. Betreuung, Begutachtung und Arbeitgeberfunktion bei Promotionen werden getrennt.
    173. In außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird eine höhere Tarifbindung angestrebt.
    174. Qualifikationsstellen sollen Vorrang vor Stipendien haben.
    175. Die Landesgraduiertenstipendien werden auf 150 Stipendiaten ausgebaut.
    176. Der monatliche Satz der Landesgraduiertenstipendien wird auf mindestens 1.650 Euro erhöht.
    177. Die Gremienstruktur aus Rektorat, Senat und Hochschulrat wird beibehalten.
    178. Eine sechsjährige Zuschussvereinbarung schafft Planungssicherheit für die Studierendenwerke.
    179. Die Zuschüsse an die Studierendenwerke werden weiter erhöht, um stabile Semesterbeiträge zu sichern.
    180. In Studierendenwohnheime wird investiert, um sozialen Wohnraum zu sanieren und neu zu schaffen.
    181. Die Einführung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TVStud) wird unterstützt.
    182. Die Tarifsperre in der Wissenschaft soll auf Bundesebene aufgehoben werden.
    183. Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird weiter umgesetzt.
    184. Für die Universitätsmedizin wird eine Investitionsstrategie verfolgt.
    185. Das Universitätsklinika-Gesetz wird novelliert.
    186. Die digitale Vernetzung von Studienangeboten wird vorangetrieben.
    187. Die hochschuldidaktische Qualifizierung wird vorangetrieben.
    188. Lehr- und Lernmaterialien (OER) werden auf einer gemeinsam genutzten Plattform ausgetauscht.
    189. Die staatliche Grundfinanzierung sichert die Unabhängigkeit und Freiheit der Wissenschaft.
    190. Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sollen Debatten in die Gesellschaft tragen und Politik beraten.
    191. Wissenschaftskommunikation und Citizen-Science-Formate werden ausgebaut.
    192. Die Zentrale EU-Serviceeinrichtung Sachsen (ZEUSS) wird dauerhaft unterstützt.
    193. Sächsische Mittel zur Kofinanzierung von EU-Verbundprojekten werden bereitgestellt.
    194. Jeder junge Mensch soll einen Schulabschluss und eine Ausbildung erreichen können.
    195. Berufliche und akademische Ausbildung sollen gleichberechtigt sein.
    196. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
    197. Die Berufsorientierung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird ausgebaut.
    198. An Gymnasien und Gemeinschaftsschulen werden Praxisberaterinnen und Praxisberater eingesetzt.
    199. Das System der Berufsorientierungspraktika wird mit dem Ziel von mehr Praxis und weniger Theorie überprüft.
    200. Die Medienbildung wird schulisch und außerschulisch weiter gestärkt.
    201. Queere Lebensentwürfe und die Aufklärung darüber sollen in den Lern- und Lebensalltag junger Menschen gehören.
    202. An allen Bildungseinrichtungen soll es geschulte Ansprechpersonen geben, damit junge Menschen frei von Diskriminierung aufwachsen können.
    203. Internationaler Jugendaustausch, Schulpartnerschaften und Erasmus+ werden auch künftig unterstützt.
    204. Die Kita- und Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut.
    205. Die Schule soll demokratisiert werden.
    206. Die Rolle der Volkshochschulen als Rückgrat der Erwachsenenbildung wird gestärkt.
    207. Das Aufgabenspektrum der Volkshochschulen wird erweitert.
    208. Schulen sollen stärker als Instrument der Regionalentwicklung betrachtet werden.
    209. Bildung für nachhaltige Entwicklung soll nicht nur Unterrichtsinhalt, sondern auch Lernprinzip sein.
    210. Junge Menschen werden in verantwortlichem Handeln gestärkt.
    211. Das Bildungssystem soll Herkunftsnachteile ausgleichen, gute Bildung für alle organisieren und Chancengerechtigkeit herstellen.
    212. Die Verbraucherbildung wird ausgebaut.
    213. Die Qualität von Lehre und Forschung an Verwaltungshochschule, Polizeifachschulen und Hochschule der Sächsischen Polizei wird weiter ausgebaut.
    214. Die Ausstattung der Standorte von Verwaltungshochschule, Polizeifachschulen und Polizeihochschule wird verbessert.
    215. Sachsen soll über vielfältige Angebote der Erwachsenenbildung verfügen.
    216. Weiterbildungsangebote wie die der Verbraucherzentrale und die Seniorenakademien der Hochschulen werden verlässlich finanziert.
    217. Die historisch-politische Bildung wird weiter qualifiziert.
    218. Der Personalschlüssel in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten wird weiter verbessert.
    219. Die Multiprofessionalität an Schulen wird weiter gestärkt.
    220. Mehr Selbstständigkeit, fächerverbindendes Lernen und jahrgangsübergreifender Unterricht bereiten junge Menschen auf die Zukunft vor.
    221. Die Investitionsoffensive beim Schulhausbau wird auf hohem Niveau fortgesetzt.
    222. Die getrennte Schulträgerschaft wird überprüft.
    223. Die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen bei den Schulen wird reformiert.
    224. Die Praxisberatung zur Berufsorientierung an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wird ausgebaut.
    225. Kooperationen von Schulen mit Praxispartnern, Schülerfirmen und Gründerkultur werden gestärkt.
    226. In Stundentafel und Lehrplänen werden Freiheiten für praxisnahes Lernen geschaffen.
    227. In die digitale Ausstattung der Schulen wird weiter investiert.
    228. Für Schulen wird unterstützendes Personal für IT-Administration und Gerätewartung gewonnen.
    229. Die sächsische Konzeption zur schulischen Integration von Migrantinnen und Migranten wird evaluiert und weiterentwickelt, auch mit Blick auf wohnortnahe Beschulung und herkunftssprachlichen Unterricht.
    230. Ein Landesinstitut für Schulentwicklung wird gegründet.
    231. Die Budgetierung von Mitteln an Schulen wird ausgebaut.
    232. Die Mitwirkung von Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern im Schulalltag wird gestärkt.
    233. Drei Sprachen reichen für das Abitur.
    234. Die Herkunftssprache mehrsprachig aufgewachsener Kinder wird als Äquivalent zur zweiten Fremdsprache anerkannt.
    235. Die Deutsche Gebärdensprache wird als Fremdsprache anerkannt.
    236. Die Trennung von Kindern nach der 4. Klasse wird abgelehnt.
    237. Längeres gemeinsames Lernen wird ausgeweitet.
    238. Gesetzliche Hürden für Gemeinschaftsschulen werden abgebaut.
    239. Die Einrichtung dreizügiger Gemeinschaftsschulen wird ermöglicht.
    240. Der Hort wird bei der Überarbeitung des Sächsischen Bildungsplans besonders berücksichtigt, auch mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
    241. Die rhythmisierte Ganztagsschule wird ausgebaut.
    242. Die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler wird gefördert.
    243. Jahrgangsübergreifender Unterricht sorgt in kleinen Orten für ausreichend große Klassen.
    244. Lebens- und Praxisnähe, der Umgang mit Vielfalt und soziale Kompetenzen stehen beim Lernen im Vordergrund.
    245. Die Budgets für die Fort- und Weiterbildung von Schulleitungen, Lehrkräften und pädagogischem Personal werden erhöht.
    246. Die 2.400 universitären Lehramtsstudienplätze werden beibehalten.
    247. Ein Lehrkräftebildungsgesetz setzt den rechtlichen und strukturellen Rahmen der Lehrkräftebildung.
    248. Studieninhalte und Referendariat im Lehramt werden überprüft.
    249. Das Lehramtsstudium enthält mehr Bildungspraxis und weniger Fachwissenschaft.
    250. Das Referendariat wird ins Studium integriert.
    251. Lehramtsstudierende erhalten frühzeitig Praxiserfahrung und die Möglichkeit zum Teamteaching.
    252. Das Unterstützungs- und Assistenzsystem an Schulen wird ausgeweitet.
    253. Mehr Stellen und Mittel ermöglichen mehr pädagogische Assistenzen, Inklusionsbegleiter, Schulsozialarbeiter, IT-Koordinatoren und Schulgesundheitsfachkräfte.
    254. Allen Jugendlichen wird ein Recht auf Bildung garantiert.
    255. Die nachholende Bildung wird mit Volkshochschulen als anerkannten Schulen des zweiten Bildungswegs und landesfinanzierten Produktionsschulen gestärkt.
    256. Längeres gemeinsames Lernen wird an ein- oder zweizügigen Oberschulen+ im ländlichen Raum ermöglicht.
    257. Oberschulen+ werden künftig auch in Mittelzentren ermöglicht.
    258. Vielfältige Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitbestimmung sollen den Schulalltag prägen.
    259. Das Konzept „W wie Werte“ wird fortgeschrieben, um die politische Bildung an Schulen zu stärken.
    260. Spielerischer Wissenserwerb in der Schule wird gestärkt.
    261. Der Einsatz adaptiver Lernsoftware wird ausgeweitet.
    262. Schüler- und Elternräte werden durch Räume, Arbeitsplätze, Sachmittel und Qualifikationsangebote besser unterstützt.
    263. Mit dem Klassenrat wird mehr Kinder- und Jugendbeteiligung verwirklicht.
    264. Die Schulaufsicht wird reformiert.
    265. Das Landesamt für Schule und Bildung wird Dienstleister für die Lehrkräftegewinnung und führt die Aufsicht.
    266. Ein Landesinstitut für Schulentwicklung begleitet die Schulen und fördert den Transfer zwischen Bildungsforschung, Schulpraxis und Lehrkräftebildung.
    267. Alle Kinder und Jugendlichen sollen ihre Talente und Neigungen bestmöglich entwickeln können.
    268. Durch Binnendifferenzierung und individuelle digitale Rückmeldungen werden Noten zweitrangig und der Leistungsdruck sinkt.
    269. Die Unterrichtsversorgung wird auf 104 Prozent ausgerichtet.
    270. Die Lehrerbedarfsprognose wird regelmäßig fortgeschrieben.
    271. Alle notwendigen Planstellen für Lehrkräfte werden vorgehalten.
    272. Lehrkräfte werden durch den Ausbau des Unterstützungs- und Assistenzsystems und durch Budgetierung entlastet.
    273. Die Kooperation von Schulen mit außerschulischen Bildungspartnern wird durch Schulbudgets gestärkt, etwa für Gewalt- und Suchtprävention, Sexualpädagogik, Demokratieerziehung und Umweltbildung.
    274. Schulen mit innovativen Konzepten erhalten besondere Unterstützung.
    275. Die Entscheidungsspielräume innovativer Schulen werden erweitert.
    276. Innovative Schulbeispiele werden in ganz Sachsen verbreitet.
    277. Der Transfer aus den Wissenschaftseinrichtungen wird weiter gestärkt.
    278. Das Deutsche Zentrum für Astrophysik, das Center for the Transformation of Chemistry und die Bundesagentur für Sprunginnovationen werden zur Stärkung der Innovationsfähigkeit genutzt.
    279. Die Expertise der TU Bergakademie Freiberg als Ressourcenuniversität wird genutzt.
    280. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird verankert.
    281. Klimaschulen und BNE-Initiativen werden weiterhin gefördert.
    282. Das Recht auf Bildung wird in der Landesverfassung als einklagbares individuelles Grundrecht verankert.
    283. Der Meisterbonus wird ausgebaut.
    284. Ein Bonus für Fach- und Betriebswirte sowie Techniker wird eingeführt, um die Kosten der Aufstiegsfortbildung zu senken.
    285. Mehr Azubi-Wohnheime sollen die Ausbildung in ländlichen Räumen attraktiver machen.
    286. Die Zahl der Schulen mit dem Berufswahl-Siegel wird in fünf Jahren verdoppelt.
    287. Gymnasien werden stärker in das Berufswahl-Siegel einbezogen.
    288. In der schulischen Berufsorientierung wird das Thema Unternehmergeist aufgegriffen.
    289. Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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