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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen des BSW in Sachsen-Anhalt

274 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 („Sachsen-Anhalt bleibt anders.“). Bei 117 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm des BSW.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 274
  1. Jungen Menschen werden gute Schulen und Kitas geboten.

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  2. Eine Militarisierung von Forschung und Lehre an den Hochschulen des Landes wird abgelehnt.

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  3. Wissenschaft soll dem zivilen Fortschritt, dem Gemeinwohl und dem Frieden dienen.

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  4. Militärische Einflussnahme auf Forschung durch Rüstungsprojekte oder sicherheitspolitische Vorgaben wird abgelehnt.

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  5. Schulen und Hochschulen bleiben Orte freier, ziviler und kritischer Bildung und Wissenschaft.

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  6. Schulen bleiben Orte der Bildung, kritischen Auseinandersetzung und Friedenserziehung und werden keine Rekrutierungsräume.

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  7. Bundeswehrwerbung an Schulen und öffentlichen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wird abgelehnt.

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  8. Eine Militarisierung von Hochschulen wird abgelehnt.

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  9. Militärisch gesteuerte Forschungsprojekte werden abgelehnt.

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  10. Zivilklauseln an Hochschulen werden verteidigt.

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  11. An Schulen wird Friedenserziehung statt Bundeswehrwerbung betrieben.

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  12. Auftritte von Jugendoffizieren werden beendet.

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  13. Bei der Kinderbetreuung wird nicht gekürzt.

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  14. Ausbildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden gestärkt.

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  15. Berufsschulen werden personell, technisch und finanziell so ausgestattet, dass sie flexibel auf neue Ausbildungsprofile reagieren können.

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  16. Berufsschulangebote sollen wohnortnah sein.

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  17. Für spezialisierte Berufe werden Schülerwohnheime bereitgestellt.

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  18. Ausbildungsinhalte werden regelmäßig an technologische Entwicklungen angepasst.

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  19. Digitale Kompetenzen, IT-Sicherheit und Datenschutz werden Teil jeder Ausbildung.

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  20. Handwerkliche Berufe werden stärker aufgewertet.

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  21. Weiterbildung erhält einfache Zugänge und unbürokratische Förderung, damit Qualifizierung unabhängig vom Einkommen möglich ist.

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  22. Digitale Lernangebote für die Weiterbildung werden ausgebaut.

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  23. Die Kooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und Hochschulen wird gestärkt.

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  24. Die Meisterausbildung wird gezielt gefördert.

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  25. Die Landesregierung baut bestehende Förderinstrumente für die berufliche Bildung aus.

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  26. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung ein.

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  27. Berufsschulen werden gestärkt.

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  28. Ausbildungsstätten werden entlastet.

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  29. Qualitativ gute Ausbildung wird geschaffen und gesichert.

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  30. Weiterbildung soll leicht zugänglich und bürokratiearm sein.

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  31. Berufliche Bildung, Handwerk und Meisterqualifikation werden aufgewertet und unterstützt.

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  32. Die Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen in Clustern wird systematisch ausgebaut, um Forschungsergebnisse in betriebliche Anwendungen zu überführen.

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  33. Zur Fachkräftesicherung werden Bildungsgänge modernisiert.

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  34. Die Aus- und Weiterbildung wird an die Anforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit angepasst.

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  35. Eine intensivierte Berufsorientierung mit verpflichtenden Praktika soll qualifizierten Nachwuchs gewinnen und an den Standort binden.

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  36. Fachkräfte werden durch moderne Ausbildung gefördert.

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  37. Kitas und Schulen werden vor einseitiger ideologischer Einflussnahme geschützt.

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  38. Staatliche und kommunale Einrichtungen dürfen keine ideologischen Konzepte zu Geschlecht, Sexualität oder Identität gegen den Willen der Eltern einführen oder fördern.

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  39. Handlungskompetenz im Umgang mit Fragen von Geschlecht und Identität wird etwa in Schulen vermittelt.

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  40. Die zunehmende Noteninflation, die Leistungsdefizite überdeckt, wird kritisiert.

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  41. Kritisiert wird, dass in der Schule zu oft Auswendiglernen statt Verstehen, kritisches Denken und kreatives Arbeiten im Vordergrund steht.

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  42. Praxisnahe, handwerkliche und technische Bildung gilt für viele Schüler als wertvoll.

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  43. Kulturell-künstlerische Erziehung gilt als unverzichtbarer Bestandteil der Bildung.

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  44. Musische Fächer werden überall verlässlich angeboten.

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  45. Ernährung, Bewegung sowie der Umgang mit Konsum und Umweltbelastungen werden in der Schule altersgerecht thematisiert.

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  46. Schule befähigt zu informierten und verantwortungsbewussten Entscheidungen und nicht nur zum Bestehen von Prüfungen.

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  47. Bildung wird wieder zu einem Instrument des sozialen Ausgleichs.

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  48. Die Bildungspolitik wechselt von Sparlogik und formaler Leistungsschau zu Qualität, Verständnis, demokratischer Bildung und sozialer Gerechtigkeit.

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  49. Bildung gilt als Menschenrecht.

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  50. Jedes Kind hat Anspruch auf eine faire Bildungsperspektive unabhängig von Herkunft, Wohnort oder Einkommen der Eltern.

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  51. Im Land wird eine echte Lernmittelfreiheit mit kostenfreiem Zugang aller Schüler zu Lehr- und Lernmitteln eingeführt.

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  52. Schüler mit Konzentrationsschwierigkeiten, sozial-emotionalen Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten oder besonderer Sensibilität erhalten gezielte Unterstützung.

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  53. Schulen werden in die Lage versetzt, Unterschiede in der Persönlichkeit anzuerkennen und pädagogisch zu begleiten.

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  54. Frühzeitige, systematische Sprachförderung wird umgesetzt.

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  55. Die personellen, materiellen und räumlichen Ressourcen der Schulen werden grundlegend gestärkt.

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  56. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt.

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  57. Für die Arbeitszeiterfassung wird eine datensparsame, transparente und manipulationssichere Lösung unter Beteiligung der Personalräte eingeführt.

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  58. Lehrerausbildung und Lehrerberuf werden attraktiver.

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  59. Die Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften und Referendaren wird um ein bis zwei Stunden gesenkt.

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  60. Kürzungen bei Anrechnungsstunden, Altersermäßigungen und Zusatzaufgaben werden zurückgenommen.

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  61. Eine ausreichende Vertretungsreserve für Lehrkräfte wird geschaffen.

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  62. Schulsekretariate werden aufgewertet.

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  63. Die Aufgaben der Schulsekretariate werden erweitert.

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  64. Schulsekretariate werden gemeinsam von Land und Kommunen finanziert.

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  65. Lehrkräfte erhalten gute Arbeitsbedingungen.

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  66. Lehrkräfte werden leistungsgerecht bezahlt.

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  67. Alle angestellten Lehrkräfte werden unbefristet eingestellt.

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  68. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz an Schulen darf kein Selbstzweck sein.

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  69. In der Sekundarstufe gelten klare Regeln zur KI-Nutzung, die eigenständiges Denken sichern und Eigenleistung bewertbar halten.

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  70. Neue Prüfungsformate prüfen Verständnis, Anwendung und Reflexion statt der Nutzung von Algorithmen.

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  71. Der Einsatz digitaler Geräte in der Grundschule wird abgelehnt.

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  72. Im Schulalltag gilt ein verbindliches Smartphone-Verbot.

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  73. Das Schulsystem erkennt unterschiedliche Begabungen und fördert deren Entwicklung gezielt.

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  74. Die frühzeitige Selektion nach der 4. Klasse wird abgelehnt.

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  75. Das gegliederte Schulsystem gilt als überholt.

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  76. Praxisnahe Bildungswege gelten für viele Kinder als besser geeignet als ein einseitiger Fokus auf das Gymnasium.

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  77. Kinder lernen bis zur 8. Klasse gemeinsam.

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  78. Regelungen, nach denen Kinder statt der wohnortnahen Schule eine entferntere Schule im eigenen Landkreis besuchen müssen, werden aufgehoben.

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  79. Die Zentralisierung von Schulen durch Land und Kommunen statt innovativer Konzepte zum Erhalt wohnortnaher Schulen wird kritisiert.

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  80. Das Land erhält moderne, funktionale Schulgebäude.

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  81. Die Schulen erhalten ein leistungsfähiges Verwaltungsmanagement.

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  82. Die Schulpolitik stellt Bildung vor Sparlogik.

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  83. Längeres gemeinsames Lernen wird bis Klasse 6, perspektivisch bis Klasse 8 eingeführt.

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  84. Freie Schulwahl wird auch über Landkreisgrenzen hinweg ermöglicht.

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  85. Die Unterrichtsqualität wird durch bessere Ausstattung und moderne Schulen gesichert.

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  86. Im Unterricht bis Klasse 8 werden keine Smartphones und Tablets eingesetzt.

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  87. Multiprofessionelle Schulen mit mehr Unterstützungspersonal werden ausgebaut.

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  88. Lehrkräfte werden entlastet.

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  89. Die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften werden verbessert.

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  90. Schulsekretariate werden aufgewertet und besser ausgestattet.

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  91. Die Digitalisierung an Schulen wird verantwortungsvoll und altersgerecht gestaltet.

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  92. Gemeinschaftsschulen werden als Leitmodell etabliert.

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  93. Wohnortnahe Schulen werden gesichert und Schulschließungen vermieden.

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  94. Schulen erhalten eigenverantwortliche Finanzmittel für Projekte, kurzfristige Maßnahmen und den laufenden Betrieb.

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  95. Eine flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuung ist Bestandteil sozialer Infrastruktur.

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  96. Der Personal-Kind-Betreuungsschlüssel in Kitas wird zugunsten besserer Bildungsarbeit und Betreuungsqualität verbessert.

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  97. Frühkindliche Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.

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  98. Kitas im Land werden beitragsfrei.

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  99. Das Kinderförderungsgesetz des Landes wird grundlegend reformiert.

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  100. Die Ausbildungskapazitäten für staatlich anerkannte Erzieher werden deutlich ausgeweitet.

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    1. Die Studienplätze in der Kindheitspädagogik werden ausgebaut.
    2. Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen im frühkindlichen Bereich werden durch angemessene Bezahlung, verlässliche Arbeitszeiten und faire Ausbildungsvergütung aufgewertet.
    3. Für Kitas werden wissenschaftlich fundierte, praxistaugliche Bildungskonzepte mit Fachverbänden entwickelt und regelmäßig evaluiert.
    4. Der Erzieherberuf erhält neue Perspektiven, Aufstiegsmöglichkeiten und Entlastungsmodelle.
    5. Die sprachliche und soziale Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in Kitas und Ganztagsangeboten wird verstärkt.
    6. Inklusion wird im Land flächendeckend umgesetzt.
    7. Für Inklusion werden ausreichend qualifizierte Fachkräfte, verlässliche Finanzierung und personelle Ausstattung aller Einrichtungen bereitgestellt.
    8. Sonder- und heilpädagogische Angebote für Kinder mit schweren und mehrfachen Behinderungen werden erhalten und weiterentwickelt.
    9. Inklusion darf nicht auf Kosten der Qualität gehen.
    10. Die Folgen des Geburtenrückgangs für die Schulen werden schon jetzt berücksichtigt.
    11. Die Mindestklassenstärke von 15 Schülern in ländlichen Regionen wird beibehalten, um Grundschulschließungen zu vermeiden.
    12. Die Zweizügigkeit wird nicht zur Bedingung für den Erhalt von Grundschulen.
    13. Eine flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuung wird gesichert.
    14. Kitas werden perspektivisch beitragsfrei.
    15. Der Fachkräftemangel in Kitas wird durch mehr Ausbildungsplätze bekämpft.
    16. Die Personalschlüssel in Kitas werden verbessert.
    17. Arbeitsbedingungen und Bezahlung im Kita-Bereich werden verbessert.
    18. Pädagogische Qualität und Fortbildung in Kitas werden gestärkt.
    19. Frühzeitige Sprachförderung wird ausgebaut.
    20. Inklusion wird verlässlich und ausreichend finanziert.
    21. Schulsozialarbeit wird als zentraler Bestandteil der Bildungspolitik dauerhaft abgesichert.
    22. Für Schulsozialarbeit und Schulpsychologie wird ein verbindlicher landesweiter Personalschlüssel am Bundesdurchschnitt eingeführt.
    23. Jede Schule erhält dauerhaft mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle.
    24. Förderschulen erhalten angepasste Personalschlüssel für Schulsozialarbeit.
    25. Schulpsychologen können stärker präventiv arbeiten.
    26. Schulpsychologen sind für Schüler und Lehrkräfte niedrigschwellig erreichbar.
    27. Multiprofessionelle Teams werden an Schulen zum Standard.
    28. Kurzfristig werden Ehrenamtliche, Rentner und pädagogische Fachkräfte durch Qualifizierung und staatliche Unterstützung in die Schulen eingebunden.
    29. Erzieher und Heilerziehungspfleger werden durch Weiterbildungen stärker in schulische Unterstützungsstrukturen einbezogen.
    30. Es wird massiv in frühkindliche Bildung, Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Sucht- und Radikalisierungsprävention sowie die Betreuung Geflüchteter investiert.
    31. Es werden mehr Ganztagsschulen geschaffen.
    32. Die Betreuungsschlüssel werden verbessert.
    33. Klassen und Gruppen werden verkleinert.
    34. Es gibt mehr Sport-, Kultur- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.
    35. Es gibt ausreichend Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Vertrauenslehrkräfte.
    36. Ganztagsschulen erhalten hochwertige pädagogische Konzepte, ausreichend Räume und gut ausgebildetes Personal nach den Standards von Horten und Jugendhilfe.
    37. Beim Ganztagsausbau stehen das Kindeswohl und gute Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt statt Sparzwängen.
    38. Ganztagsangebote an Schulen dienen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der individuellen Förderung und der Chancengerechtigkeit.
    39. Die Landesregierung führt eine eigene Ganztagsverordnung ein.
    40. Das Land baut ein landeseigenes Förderprogramm für Ganztagsangebote auf.
    41. Das Land startet eine Qualitätsoffensive „Ganztag 2030“.
    42. Infrastruktur, Personal und pädagogische Konzepte des Ganztags werden gezielt gestärkt.
    43. Schulträger werden bei Planung, Bau und Kooperationen für den Ganztag unterstützt.
    44. Ein Bildungsgesetz soll die Ressourcen der Schulen verbindlich sichern.
    45. Ein Bildungsgesetz soll die multiprofessionelle Unterstützung an Schulen ausbauen.
    46. Ein Bildungsgesetz soll die Mitbestimmung an Schulen stärken.
    47. Kinder sollen sich frühzeitig durch Schulgartenunterricht, soziale Gärten und praktische Ernährungsbildung mit einem bewussten Umgang mit Lebensmitteln beschäftigen können.
    48. Die Schulsozialarbeit wird flächendeckend und dauerhaft gesichert.
    49. Eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung wird gewährleistet.
    50. Brennpunktschulen werden gezielt gestärkt.
    51. Qualitativ hochwertige Ganztagsschulen werden mit Fachkräften und Räumen ausgebaut.
    52. Ganztagsbildung wird verbindlich als strategische Landesaufgabe verankert.
    53. Das Schulgesetz wird praxisnah reformiert, und die Schulen werden entlastet.
    54. In Kitas und Schulen wird eine kostenfreie, gesunde Verpflegung gesichert.
    55. Universitäten und Forschungseinrichtungen arbeiten frei von politischer Vereinnahmung und übermäßiger wirtschaftlicher Einflussnahme.
    56. Die Grundlagenforschung erhält eine verlässliche und dauerhafte öffentliche Finanzierung.
    57. Die Wissenschaft erhält planbare Karrierewege, transparente Berufungsverfahren und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse.
    58. Dauerstellen für Daueraufgaben werden in der Wissenschaft zum Regelfall.
    59. Sachsen-Anhalt wird Vorreiter für faire Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, um junge Forscher zu halten.
    60. Drittmittel sind keine Voraussetzung für den regulären Forschungsbetrieb.
    61. Forschung orientiert sich nicht an kurzfristigen Verwertungsinteressen.
    62. Hochschulen erhalten eine auskömmliche, pauschale Grundfinanzierung für Lehre und Forschung.
    63. Hochschulen haben das Recht, durch Zivilklauseln die militärische Nutzung ihrer Forschungsergebnisse und Einflussnahme des militärisch-industriellen Komplexes auszuschließen.
    64. Der Bachelorabschluss ist kein bloßer Ausbildungsersatz, sondern vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, kritisches Denken und Vertiefung.
    65. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wirkungen der Hochschulen werden bei Planung und Finanzierung der Hochschullandschaft stärker berücksichtigt.
    66. An Hochschulen gelten tarifgebundene Arbeitsverträge für alle Beschäftigtengruppen.
    67. Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft werden grundsätzlich in Vollzeit ausgestaltet, Teilzeit nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten.
    68. Befristete Verträge zur wissenschaftlichen Qualifikation haben eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.
    69. Für studentische Beschäftigte wird eine landesweite tarifvertragliche Regelung mit fairer Bezahlung und klaren Rechten geschaffen.
    70. Der Anteil befristeter Beschäftigung im wissenschaftlichen Mittelbau wird deutlich zugunsten unbefristeter Stellen reduziert.
    71. Hochschulen werden als regionale Anker strategisch gestärkt.
    72. Eine verlässliche Grundfinanzierung der Hochschulen wird gesichert.
    73. Gute, tarifgebundene Arbeitsbedingungen an Hochschulen werden gewährleistet.
    74. Prekäre Beschäftigung im Mittelbau wird abgebaut.
    75. Planbare Qualifizierung wird mit Mindestlaufzeiten gesichert.
    76. Vollzeit ist der Regelfall, Teilzeit erfolgt freiwillig.
    77. Für studentische Beschäftigte werden faire Standards etabliert.
    78. Das Bachelor-Master-System wird kritisch überprüft.
    79. Die Wiedereinführung des Diploms oder gleichwertiger integrierter Studiengänge wird geprüft, insbesondere in ingenieur-, natur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern.
    80. Zu Studienabbrüchen wird eine umfassende Ursachenanalyse durchgeführt, die Studienbedingungen, Prüfungsformate, Betreuung, soziale Lage und Studienorganisation einbezieht.
    81. Studiengänge werden so gestaltet, dass sie ohne Absenkung des akademischen Anspruchs erfolgreich absolviert werden können.
    82. Finanzierung und personelle Ausstattung des Landesstudienkollegs in Halle und Köthen werden deutlich verbessert.
    83. Das Studium bleibt gebührenfrei.
    84. Das BAföG wird deutlich ausgeweitet und reformiert.
    85. Absolventen eines Bachelorstudiums in Sachsen-Anhalt erhalten einen garantierten Zugang zu einem Masterstudienplatz im Land.
    86. Der Übergang vom Bachelor zum Master ist kein zusätzlicher Selektionsmechanismus.
    87. Studienstrukturen werden reformiert und integrierte Abschlüsse geprüft.
    88. Der Studienerfolg wird durch bessere Betreuung und Organisation gesteigert.
    89. Studienbedingungen werden mit realistischen Studienverläufen verbessert.
    90. Das Landesstudienkolleg wird ausgebaut und verlässlich finanziert.
    91. Das gebührenfreie Studium wird dauerhaft gesichert.
    92. Der Übergang vom Bachelor zum Master wird garantiert.
    93. Die soziale Infrastruktur der Studentenwerke wird gestärkt.
    94. Das Lehramtsstudium wird grundlegend überprüft und mit stärkerem Praxisbezug weiterentwickelt.
    95. Theorie und Praxis werden im Lehramtsstudium besser verzahnt.
    96. Die Lehramtsstudiengänge für Sekundarschulen und Gymnasien werden überprüft und perspektivisch zusammengeführt.
    97. Das duale Lehramtsstudium an der Universität Magdeburg wird konsequent weiterentwickelt.
    98. Im Lehramtsstudium werden mehr Studienplätze geschaffen.
    99. Sachsen-Anhalt erhält zwei leistungsfähige Ausbildungsstandorte für Lehrkräfte.
    100. Alle Absolventen eines Lehramtsstudiums in Sachsen-Anhalt erhalten ein Stellenangebot im Schuldienst.
    101. Das Lehramtsstudium wird praxisnäher und alltagsorientierter gestaltet.
    102. Studienstrukturen im Lehramt werden vereinheitlicht und die Durchlässigkeit erhöht.
    103. Das duale Lehramtsstudium wird ausgebaut.
    104. Die Lehramtsstandorte im Land werden gesichert und gestärkt.
    105. Allen Lehramtsabsolventen wird ein verlässlicher Berufseinstieg gewährleistet.
    106. Lehrkräfte werden durch planbare Karrierewege gebunden.
    107. Die Universitätskliniken werden wieder in die Universitäten eingegliedert.
    108. Die Zahl der Studienplätze in Human- und besonders Zahnmedizin wird erhöht.
    109. Medizinische Fakultäten und Universitätskliniken werden organisatorisch zusammengeführt.
    110. Studienplätze in Human- und Zahnmedizin werden ausgebaut.
    111. Soziale Durchlässigkeit bei Ausbildung und Studium wird gesichert.
    112. Tarifsteigerungen führen nicht zu Einsparungen bei Personal, Studienplätzen oder Lehrangeboten.
    113. Die Beschäftigungsbedingungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden deutlich verbessert.
    114. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird deutlich erhöht.
    115. Die Mittel des Zukunftsvertrags werden dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt.
    116. Tarifsteigerungen werden vollständig ausgeglichen.
    117. Planungssicherheit und wissenschaftliche Freiheit werden gestärkt.
    118. Hochschulen und Leopoldina werden enger vernetzt.
    119. Infrastruktur und Ressourcen werden gemeinsam genutzt.
    120. Prekäre Beschäftigung in der Forschung wird abgebaut.
    121. Weitgehend unbefristete Arbeitsverträge sichern die akademische Selbstkontrolle.
    122. Wissenschaftler können auch Ansichten abseits des Mainstreams in Forschung und Lehre vertreten.
    123. Die Freiheit von Forschung und Lehre wird uneingeschränkt gesichert.
    124. Unterschiedliche, auch unbequeme wissenschaftliche Positionen werden im offenen Diskurs zugelassen und respektiert.
    125. Die Verbreitung von Forschungsergebnissen bleibt vor politischen Eingriffen geschützt.
    126. Hochschulen nehmen die Qualifizierung von Fachkräften gleichwertig neben Forschung und Lehre wahr.
    127. Kooperationen der Hochschulen mit Unternehmen und gesellschaftlichen Partnern dürfen die inhaltliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen.
    128. Die Meinungsfreiheit gilt an Hochschulen uneingeschränkt, auch für kontroverse oder unpopuläre Ansichten.
    129. An Hochschulen wird niemand wegen seiner Position ausgegrenzt, sanktioniert oder benachteiligt.
    130. Hochschulen gewährleisten sichere Räume für sachliche Auseinandersetzungen.
    131. Klare Leitlinien und transparente Beschwerdewege sichern eine pluralistische Wissenschaftskultur an Hochschulen.
    132. Hochschulgremien werden künftig paritätisch besetzt.
    133. Die Freiheit von Forschung und Lehre wird uneingeschränkt geschützt.
    134. Eine offene wissenschaftliche Debattenkultur wird gefördert.
    135. Praxis- und berufsorientierte Studienangebote werden ausgebaut.
    136. Wissenschaft und Arbeitswelt werden enger verknüpft.
    137. Die paritätische Mitbestimmung aller Statusgruppen an Hochschulen wird gestärkt.
    138. Die Hochschulgovernance wird modernisiert.
    139. In Kindergärten wird eine verbindliche Sprachförderung eingeführt.
    140. Frühkindliche Sprachtests werden eingeführt.
    141. Ein verpflichtendes Vorschuljahr wird eingeführt.
    142. Schulklassen werden ausgewogen zusammengesetzt.
    143. Schulbezirke werden flexibler gestaltet.
    144. Eine zu starke Konzentration von Kindern mit Migrationshintergrund an einzelnen Schulen wird vermieden.
    145. Schulsozialarbeit und Schulpsychologie werden flächendeckend ausgebaut.
    146. Bildungschancen werden durch frühe Förderung und ausgewogene Klassen gesichert.
    147. Ausbildungskapazitäten und Studienplätze an den Universitätskliniken Halle und Magdeburg werden erweitert.
    148. Das Auswahlverfahren für Medizinstudienplätze wird kritisch überprüft, um den Zugang zu erleichtern.
    149. Leistung und Eignung für das Medizinstudium werden nicht primär an Abiturnoten festgemacht.
    150. Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten im europäischen Ausland für ein Medizinstudium bei unzureichendem Numerus clausus werden geprüft.
    151. Studienplätze in der Humanmedizin in Halle und Magdeburg werden ausgebaut.
    152. Der Zugang zum Medizinstudium wird reformiert und der Numerus clausus relativiert.
    153. Bildungs- und Ausbildungskonzepte werden erstellt, Bildungseinrichtungen geschaffen und mehr Berufsschullehrer ausgebildet.
    154. Für Vorschulkinder werden Deutschtests eingeführt.
    155. Die Frühförderung von Kindern aus Einwandererfamilien wird verstärkt.
    156. Der Kindergartenbesuch wird ab dem vierten Lebensjahr verpflichtend.
    157. Die Grundschulbezirke werden aufgehoben, um Schulklassen besser zu durchmischen.
    158. Eine wohnortferne Beschulung von Kindern gilt als nicht praktikabel.
    159. Bildung und Qualifizierung für Erwachsene werden ausgebaut.
    160. Rechtliches Grundwissen wird stärker in der schulischen Bildung verankert.
    161. Gerichtsbesuche, Austausch mit Juristen und Kenntnisse über Rechte und Pflichten werden Bestandteil des Unterrichts.
    162. Die Beteiligung von Schülern an ihren Schulen wird gestärkt.
    163. Schülervertretungen werden ernst genommen und zuverlässig unterstützt.
    164. Schulen schaffen klare Strukturen, damit junge Menschen ihre Anliegen einbringen und bei wichtigen Entscheidungen mitwirken können.
    165. Mitbestimmung von Schülern ist verbindlicher Bestandteil des Schullebens.
    166. Die Betreuungsschlüssel in Kitas werden verbessert.
    167. Kleine Grundschulstandorte im ländlichen Raum bleiben erhalten.
    168. Die Schulentwicklungsplanung wird vorausschauend gestaltet.
    169. Alternativmethoden zu Tierversuchen werden gezielt gefördert.
    170. Tierversuche in der Lehre werden perspektivisch beendet.
    171. Vorteile des DDR-Bildungssystems wie längeres gemeinsames Lernen und Betriebspatenschaften werden wiederbelebt.
    172. Lernen wird praxisnah und regional verbunden gestaltet.
    173. Weiterbildungen für junge Führungskräfte werden angeboten.
    174. Hochschulabsolventen können in „Brückenjahren“ Werkstätten und Infrastruktur der Hochschule bis zu zwei Jahre weiter nutzen, wenn sie ihr Gewerbe in Sachsen-Anhalt anmelden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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