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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der Linken in Sachsen-Anhalt

240 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 („Wir sind der Pol der Hoffnung“). Bei 86 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Linken.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 240
  1. Institutionen der politischen Bildung sollen gesellschaftliche Veränderungen begleiten, und der ländliche Raum soll entsprechende Angebote erhalten.

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  2. Es sollen verstärkt Online-Angebote entwickelt werden, um mehr junge Menschen zu interessieren.

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  3. Die Mittel für die politische Bildungsarbeit der Landeszentrale, der demokratischen politischen Landesstiftungen und der freien Träger werden deutlich erhöht.

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  4. Religionsunterricht wird für alle Religionsgemeinschaften in gleicher Weise ermöglicht.

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  5. Die Investitionen in Kitas, Schulen, Hochschulen und Weiterbildung werden erhöht.

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  6. Die geschlechtliche Vielfalt in der Wissenschaft wird gefördert.

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  7. Frauen erhalten gleichberechtigten Zugang zum Studium und zu Stellen in der wissenschaftlichen Forschung.

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  8. Parität gilt auch für die Führungsebene der Hochschulen.

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  9. Geschlechtersensible Forschung wird unterstützt und ausgebaut.

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  10. Die sexuelle Bildung an Schulen wird durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützt.

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  11. Queere Themen werden in allen Stationen des Bildungs- und Erziehungswegs behandelt.

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  12. Lehr- und Erziehungskräfte werden in Studium und Ausbildung zur Behandlung queerer Themen befähigt und die Curricula angepasst.

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  13. Bildungspolitik soll soziale Unterschiede aktiv ausgleichen.

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  14. In Schulen, Kitas, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Weiterbildung und digitale Infrastruktur wird dauerhaft und ausreichend investiert.

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  15. Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen soll wieder zentrale Aufgabe der Landespolitik werden.

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  16. Kinder und Jugendliche werden durch multiprofessionelle Teams ganzheitlich und individuell betreut.

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  17. In multiprofessionellen Teams arbeiten Erzieher, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter, Sozialarbeiter, Psychologen, Sonderpädagogen und Sprachförderkräfte zusammen.

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  18. Die Konzeption für multiprofessionelle Teams in Kitas und Schulen wird weiterentwickelt.

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  19. Die finanziellen und personellen Ressourcen für multiprofessionelle Teams und den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Förderbedarf an allen Regelschulen werden sichergestellt.

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  20. Die Fachkräfte multiprofessioneller Teams werden kontinuierlich fortgebildet.

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  21. Gesetzliche Grundlagen verstetigen die Sozialarbeit in Kitas und Schulen und bauen sie bedarfsgerecht aus.

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  22. Die befristete ESF-Projektfinanzierung der Schulsozialarbeit wird durch eine dauerhafte Finanzierung über ein Landesprogramm abgelöst.

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  23. Ab dem Schuljahr 2028/29 gilt ein Personalschlüssel von einer Schulsozialarbeitsstelle je 150 Schüler, rund 1.200 Vollzeitstellen.

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  24. Schulsozialarbeit wird weiterhin mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt und über Netzwerkstellen koordiniert.

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  25. Kita und Schule kooperieren eng mit gemeinsamen Standards und Übergabeprozessen.

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  26. Digitale Achtsamkeit und Kinderschutz haben hohen Stellenwert, ohne Kindern den Zugang zu digitalen Medien zu verwehren.

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  27. Ein kompetenter Umgang mit Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und Gesundheit bei digitalen Medien wird gefördert.

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  28. Die Nutzung frei zugänglicher Bildungsmaterialien (OER) wird gezielt unterstützt.

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  29. Alle Kinder und Jugendlichen erhalten in Kita und Schule Zugang zu leistungsfähigem Internet und digitalen Geräten.

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  30. Digitale Kompetenzen zum Verstehen und Gestalten von Algorithmen werden vermittelt.

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  31. Medienkompetenz wird vermittelt.

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  32. Künstliche Intelligenz wird im Unterricht lernförderlich eingesetzt und darf eigenes kritisches Denken nicht ersetzen.

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  33. Jedes Kind soll von klein auf bestmögliche Förderung und Bildung erhalten.

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  34. Jedes Kind erhält einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf zehn Stunden ganztägige Betreuung in Kindertageseinrichtungen.

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  35. Kindertageseinrichtungen werden für alle Eltern beitragsfrei.

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  36. Die Personalschlüssel werden auf 1:3 in der Krippe und 1:7,5 im Kindergarten verbessert.

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  37. Alle Kinder in Kitas und Tagespflege erhalten eine kostenlose Mittagsversorgung.

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  38. Trinkbrunnen werden in allen Einrichtungen gefördert.

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  39. Für die Kindertagespflege werden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Jugendämtern abgeschlossen.

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  40. Ein neues transparentes Kita-Finanzierungssystem orientiert sich an den tatsächlichen Personalkosten.

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  41. Das Land finanziert die bisherigen Elternbeiträge und die Mehrkosten besserer Personalschlüssel vollständig.

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  42. Das Programm „Bildung elementar“ erhält in Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte größeren Stellenwert.

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  43. Der verbindliche Kita-Qualitätsrahmen wird gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Fachkräften und Eltern einheitlich umgesetzt.

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  44. Erzieher erhalten Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung.

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  45. Der Anspruch auf inklusive Bildung im Regelschulsystem gilt verbindlich für alle Schüler.

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  46. Die Förderung aller Kinder wird strukturell verbessert und es werden deutlich mehr qualifizierte Pädagogen eingesetzt.

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  47. Die Fördermöglichkeiten zum Erreichen eines Schulabschlusses werden erweitert, unter anderem durch Fortführung des Produktiven Lernens und Werkstatt-Schule-Angebote.

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  48. Schulschwänzende Kinder und Jugendliche werden nicht kriminalisiert.

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  49. Statt Bußgeldern und Jugendarrest erhalten schulschwänzende Schüler sozialpädagogische Begleitung, Förderpläne und alternative Lernorte.

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  50. Kopfnoten werden abgeschafft und durch individuelle Rückmeldungen ersetzt.

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  51. Eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht wird wieder eingeführt.

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  52. Ganztagsangebote werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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  53. Inklusiv arbeitende Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen werden besser unterstützt und ausgebaut.

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  54. An allen Schulen der Sekundarstufe I wird berufspraktischer Unterricht eingeführt.

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  55. Die Gemeinschaftsschule mit längerem gemeinsamem Lernen ist Leitbild der Schule der Zukunft.

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  56. Gemeinschaftsschulen können künftig auch die Fachhochschulreife vergeben.

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  57. Erweiterte Gemeinschaftsschulen können mit berufsbildenden Schulen eine Fachoberstufe einrichten.

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  58. Mittelfristig soll auf freiwilliger Basis ein Schulsystem aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien entstehen.

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  59. Eltern erhalten zur Schulwahl nach der Grundschule Beratung, aber keine Schullaufbahnempfehlung mehr.

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  60. Ein Wechsel zwischen den Schulformen ist zu jedem Schuljahr möglich.

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  61. Gymnasiale Oberstufenzentren als Kooperation mehrerer Gemeinschafts- und Gesamtschulen werden ermöglicht.

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  62. Die Mindestjahrgangsstärke in der gymnasialen Oberstufe wird wieder auf 50 Schüler abgesenkt.

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  63. Die Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung werden verbessert.

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  64. Alle Ausbildungsgänge sind kostenfrei.

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  65. Fahrt- und Unterbringungskosten für den Besuch Berufsbildender Schulen werden durch Landesmittel und Arbeitgeberbeteiligung abgefedert.

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  66. Landes- und regionenübergreifende Fachklassen werden kritisch geprüft, um unzumutbar lange Schulwege zu vermeiden.

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  67. Ein Landesprogramm zur Modernisierung der technischen Ausstattung Berufsbildender Schulen wird aufgelegt.

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  68. Auszubildende erhalten unverzichtbare technische Hilfsmittel wie Laptops, Software und Lernplattformen kostenlos.

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  69. Auszubildenden werden Selbstlernmaterialien zum Ausgleich von Unterrichtsausfall bereitgestellt.

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  70. Alle Auszubildenden werden vor ihren Abschlussprüfungen mehrere Tage ohne Nachteile freigestellt.

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  71. Auszubildende mit gefährdeter Ausbildung werden intensiver begleitet und beraten.

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  72. Für Jugendliche ohne Schulabschluss, mit Fluchterfahrung oder Behinderung werden Brückenangebote, Einstiegsqualifizierungen und assistierte Ausbildung ausgebaut.

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  73. Gewerkschaften können an Berufsschulen regelmäßig über Arbeitnehmerrechte, Mitbestimmung und Tarifverträge informieren.

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  74. Horte werden unter Erhalt der Trägervielfalt wieder im Schulgesetz verankert.

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  75. Ganztagsangebote an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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  76. Die Mindestjahrgangsstärken für Anfangsklassen an öffentlichen Schulen werden aufgehoben und durch globale Personalzuweisungen ersetzt.

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  77. Schulen in freier Trägerschaft erhalten faire Entwicklungsbedingungen.

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  78. Für Neu-, Aus- und Umbau von Schulgebäuden werden verbindliche Vorgaben geschaffen.

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  79. Bei der Raumgestaltung von Schulen wird das Konzept des Lernraums als dritter Pädagoge berücksichtigt.

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  80. Es wird kontinuierlich in die Barrierefreiheit von Schulgebäuden investiert.

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  81. Die Arbeitsbedingungen der Pädagogen in den Schulen werden verbessert.

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  82. Ein Schulbauprogramm des Landes unterstützt die Schulträger bei Neu- und Erweiterungsbauten.

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  83. Pädagogen, Schüler, Eltern und Partner der Schulen erhalten bei Neubauten und Grundsanierungen verbindliche Mitsprache.

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  84. Die Mitbestimmungsrechte von Schülern werden erweitert.

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  85. Für die Gesamtkonferenz weiterführender Schulen kann die Drittelparität eingeführt werden.

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  86. Die Gesamtkonferenzen erhalten zusätzliche Entscheidungsbefugnisse.

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  87. Schulträger stellen den Schulen möglichst große Teile des Schulhaushalts als eigenes Budget zur Verfügung.

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  88. Alle bedarfsmindernden Maßnahmen der vergangenen Jahre in der Unterrichtsversorgung werden zurückgenommen.

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  89. Die Lehramtsausbildung wird statt auf vier Schulformen auf zwei Schulstufen, Primarstufe und Sekundarstufe I und II, ausgerichtet.

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  90. Beide Lehrämter umfassen auch die Ausbildung in sonderpädagogischen Fachrichtungen.

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  91. Die Lehramtsausbildung an der Universität Magdeburg für die Sekundarstufe I und II wird um 200 Erstsemesterplätze, vor allem in Mangelfächern, erweitert.

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  92. Neue Lehramtsstudiengänge bieten eine duale Ausbildung mit Bindung an einen anschließenden Einsatz im Land.

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  93. Für den Vorbereitungsdienst werden weitere Seminare in der Fläche des Landes eingerichtet.

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  94. Zur Gewinnung von Bewerbern werden Anwärtersonderbezüge gezahlt.

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  95. Gemeinden und Landkreise werden stärker an der Lehrkräftegewinnung beteiligt und durch frühe Einstellungszusagen motiviert, gute Bedingungen für angehende Lehrkräfte zu schaffen.

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  96. Seiteneinsteiger werden in den ersten zwölf Unterrichtsmonaten entlastet und erhalten mehr Fortbildung.

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  97. Seiteneinsteiger können auch mit nur einem Fach den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend absolvieren oder über eine spezielle Laufbahnbefähigung gleichgestellt werden.

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  98. Altersermäßigungen für Lehrkräfte werden wieder ab dem 60. Lebensjahr gewährt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Lehrkräfte werden vor Zusatzbelastungen geschützt, Teilzeit wird erleichtert und der Gesundheits- und Arbeitsschutz verbessert.

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  100. Unterricht kann durch zertifizierte Bildungsträger erteilt werden, auch für berufspraktischen Unterricht in den Klassen 7 bis 9.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Für pädagogische Mitarbeiter und Unterrichtshilfen wird ein Fortbildungssystem mit Möglichkeit zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis eingerichtet.
    2. Lehrkräfte werden durch Schulverwaltungs- und Digitalassistenten von administrativen Aufgaben entlastet.
    3. Volkshochschulen, Bildungswerke und freie Träger der Erwachsenenbildung werden gestärkt.
    4. Die Erwachsenenbildung wird über das Erwachsenenbildungsgesetz dauerhaft und auskömmlich vom Land finanziert.
    5. Seniorenbildung ist eigenständiger Bestandteil lebenslangen Lernens.
    6. Kommunen werden beim Aufbau lokaler Bildungsnetzwerke für alle Altersgruppen unterstützt.
    7. Die Hochschullandschaft soll offen, inklusiv und sozial gerecht sein.
    8. Hochschulen werden gut ausgestattet und ein vielfältiges Studienangebot gestärkt.
    9. In der Wissenschaft werden beste Arbeitsbedingungen geschaffen.
    10. Die Freiheit von Forschung und Lehre wird verteidigt.
    11. Hochschulen, außeruniversitäre und private Forschungseinrichtungen sowie die Leopoldina werden erhalten und ausgebaut.
    12. Kürzungen im Hochschulhaushalt werden auch bei sinkenden Studierendenzahlen verhindert.
    13. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird gestärkt und die Abhängigkeit von Projektfinanzierung verringert.
    14. Eine Hochschulstrukturplanung sichert bestehende Strukturen und ermöglicht Entwicklung.
    15. Die aufgabengerechte Finanzierung wird gesichert und der Zukunftsvertrag Studium und Lehre mit zusätzlichen Landesmitteln kofinanziert.
    16. Tarifsteigerungen und Inflation werden den Hochschulen vollständig ausgeglichen.
    17. Mit den Hochschulen werden transparente Zielvereinbarungen abgeschlossen.
    18. Antrags- und Abrechnungsverfahren für die Institute der Zuse-Gemeinschaft werden vereinfacht.
    19. Die Kofinanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird sichergestellt.
    20. Beide Medizinischen Fakultäten bleiben erhalten.
    21. Ein Studium soll unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich sein.
    22. Studiengebühren werden abgelehnt.
    23. Teilzeitstudium und verlängerte Regelstudienzeiten sollen unterschiedlichen Lebenslagen Raum geben.
    24. Ein Hochschulsozialpakt mit günstigen Mieten und stabilen Mensapreisen wird aufgelegt.
    25. Die Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut und chronische Krankheiten sowie nicht sichtbare Behinderungen werden berücksichtigt.
    26. Die sozialpsychologische Beratung für Studierende wird flächendeckend gestärkt.
    27. Anträge von Studierenden werden kurz, verständlich und zügig entschieden.
    28. Die Bearbeitungszeiten beim BAföG werden gesenkt.
    29. Lern- und Lehrmittelfreiheit an Hochschulen wird unbürokratisch eingeführt.
    30. Gebühren für ein Zweitstudium werden abgeschafft.
    31. Lebensbegleitendes Lernen wird erleichtert.
    32. Eine Bundesinitiative soll ein elternunabhängiges BAföG erreichen, das die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten abbildet und jährlich mindestens um die Inflation steigt.
    33. Für Studierende aus Nichtakademikerhaushalten werden zusätzliche Unterstützungsangebote geschaffen.
    34. Ein landesweiter Fonds finanziert die Vergütung von Pflichtpraktika und unterstützt Studierende bei akademischer Weiterbildung wie Summerschools, Tagungen und Auslandspraktika.
    35. Unterstützungsangebote für Studierende bei Krisen, Fachwechsel und im Studienverlauf werden nach dem Prinzip einer zentralen Anlaufstelle ausgebaut.
    36. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden abgeschafft.
    37. Regelstudienzeiten werden verlängert, sodass ein achtsemestriger Bachelor mit einem viersemestrigen Master kombiniert werden kann.
    38. Alle Bachelorabsolventen im Land erhalten eine Masterplatzgarantie.
    39. Die Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut.
    40. Ein Teilzeitstudium wird ermöglicht.
    41. Bildung soll gefestigte demokratische Grundüberzeugungen und Handlungsweisen entwickeln.
    42. Studierende sollen sich an den Hochschulen von Anfang an willkommen fühlen.
    43. Der Übergang von den Studienkollegs in die Hochschulen wird attraktiv gestaltet.
    44. Willkommensketten begleiten Studierende vom ersten Semester bis zum ersten Job im Land.
    45. Internationale Studierende werden bei Sprache, Anerkennung und Aufenthalt vom Studienkolleg bis zum Berufseinstieg unterstützt.
    46. Die Vernetzung von Landkreisen, Städten, Hochschulen und Arbeitgebern wird für schnelle Wege in gute Beschäftigung gestärkt.
    47. Das Land baut Strukturen für den Verbleib von Absolventen und für Studienbewerbungen auf.
    48. Ein soziologischer Hochschulbildungsbericht zu Herkunft, Studienerfolg und Verbleib wird beauftragt.
    49. Das Prinzip des „hire and fire“ in der Wissenschaft wird durchbrochen und Abhängigkeiten werden reduziert.
    50. Befristungen in der Wissenschaft werden zurückgefahren.
    51. Beschäftigungssicherheit in der Wissenschaft wird garantiert.
    52. Geleistete Arbeit in der Wissenschaft wird im vollen Umfang entlohnt.
    53. Daueraufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung werden mit Dauerstellen unterlegt.
    54. Auf Bundesebene wird mindestens eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angestrebt.
    55. Mindestbedingungen für studentisch Beschäftigte wie planbare Jobs, Verträge vor Tätigkeitsbeginn und fristgerechte Zahlung werden festgeschrieben.
    56. Ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte wird unterstützt.
    57. Vertragslaufzeiten von Projektstellen werden an Projektlaufzeiten gekoppelt, mit Mindestlaufzeiten und Verlängerung bei Weiterbewilligung.
    58. Ein Überbrückungsfonds für Projektstellen wird eingerichtet.
    59. Ein Teil der Projektpauschalen fließt verbindlich in Personalstabilität und Qualifizierung.
    60. Hochschulen rücken vom Lehrstuhlprinzip ab und bauen Fachbereichsstrukturen aus.
    61. Praxisexperten erhalten einen vereinfachten Einstieg in die Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
    62. Hochschulische Laufbahnen für junge Wissenschaftler werden ausgebaut.
    63. Gemeinsames Mentoring für junge Wissenschaftler wird gefördert.
    64. Professuren werden für Frauen attraktiver gestaltet und Wissenschaftskarrieren von Frauen aktiv unterstützt.
    65. Betreuungszeiten werden in Wissenschaftskarrieren angerechnet.
    66. Willkommenspakete mit Hilfen zu Wohnen, Dual Career und Behördenwegen werden für Wissenschaftler eingeführt.
    67. Tandem-Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden ausgebaut.
    68. Die Landesgraduiertenförderung wird gestärkt und die Zahl der Stipendien erhöht.
    69. Die Förderhöhen der Landesgraduiertenförderung orientieren sich an den Bundesstiftungen.
    70. Stipendiaten erhalten faire Zuverdienstmöglichkeiten.
    71. Familien- und Pflegezeiten führen für Stipendiaten nicht zu Nachteilen.
    72. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Stipendiaten werden gesichert.
    73. Graduiertenstipendien werden mit Stellen kombiniert.
    74. Stipendienzeiten werden bei Einstellungen im öffentlichen Dienst als Berufserfahrung anerkannt.
    75. Übergänge zwischen Qualifizierungsphasen werden in Absprache mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen finanziell überbrückt.
    76. Beratung und Begleitung bei Bewerbungen um externe Stipendien werden etabliert.
    77. Promotionswege werden mit Betreuungsvereinbarung, Mentoring und Zugang zu Hochschuleinrichtungen strukturiert.
    78. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden Promotionsstellen eingerichtet.
    79. Tenure-Track-Karrierewege werden zur Regel in der Wissenschaft.
    80. Grundlagenforschung wird gesichert und gestärkt.
    81. Forschungskooperationen werden gleichberechtigt und transparent gestaltet, unter anderem durch ein landesweites Projektverzeichnis.
    82. Digitale Souveränität in der Wissenschaft wird mit einer Landes-Cloud, verlässlichen Online-Diensten und Ausstiegsklauseln aufgebaut.
    83. KI-Kompetenz wird gefördert, wobei Chancen genutzt und Grenzen geklärt werden.
    84. Open Access und offene Forschungsdaten werden ausgebaut.
    85. Die Sichtbarkeit von Lernenden und Forschenden wird erhöht.
    86. Eine Zivilklausel wird im Landeshochschulgesetz verankert.
    87. Reallabore werden unterstützt.
    88. Direktverbindungen der Wissenschaft zu Kommunen, Kliniken, Schulen und Betrieben werden auch im ländlichen Raum gestärkt.
    89. Innovations- und Praxissemester werden gefördert und ihre Ergebnisse genutzt.
    90. Wechsel zwischen Wissenschaft und Praxis werden vereinfacht.
    91. Für den Wissenstransfer werden Matching, Standardverträge, Datenhinweise und Transfer-Ansprechstellen bereitgestellt.
    92. Freie Lehre und Forschung werden rechtlich, institutionell und kulturell gegen politischen und finanziellen Druck geschützt.
    93. Die Wissenschaftsfreiheit wird gegen autoritäre Eingriffe und finanzielle Zwänge verteidigt.
    94. Wissenschaftler erhalten bei Einschüchterungsklagen schnell Schutz.
    95. Ein neues Landeshochschulgesetz führt nach Möglichkeit die Viertelparität in Hochschulgremien ein.
    96. Das neue Landeshochschulgesetz schafft ein studentisches Prorektorat und ein Prorektorat der Mitarbeitenden.
    97. Inklusionsbeauftragte an Hochschulen erhalten ein Stimmrecht.
    98. Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen werden gestärkt.
    99. Studentische Gremien werden durch Zugang zu Informationen und Ressourcen gestärkt.
    100. Die teilverfasste Studierendenschaft und ihr allgemeinpolitisches Mandat werden verteidigt.
    101. Praxissemester im Lehramtsstudium werden qualitativ abgesichert.
    102. Lehramtsausbildung und Schulalltag werden in Universitätsstädten und im ländlichen Raum verzahnt.
    103. Die Finanzierung der Lehramtsausbildung wird verstetigt, um Dozierende dauerhaft einzustellen.
    104. Kooperationen zwischen Schulen und Hochschulen werden stabilisiert.
    105. Partnerschulnetzwerke und Mentoring in der Lehrerbildung werden ausgebaut.
    106. Sprachbildung, Inklusion und digitale Werkzeuge in der Lehrerbildung werden mit einem landesweiten Qualitätsrahmen gestärkt.
    107. Zur Lehrerbildung werden jährliche Fortschrittsberichte vorgelegt.
    108. Quer- und Seiteneinsteiger in den Lehrerberuf werden gezielt gefördert und nachqualifiziert.
    109. Neue Modelle der Lehramtsausbildung werden eingeführt.
    110. Alle Kita-, Schul- und Hortstandorte im Land bleiben erhalten.
    111. Die Personalschlüssel in Kitas werden angepasst.
    112. Für pädagogisches Fachpersonal in Schule und Hort werden mehr Stellen geschaffen.
    113. Für Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen zwischen Landkreisen und Kita-Trägern gelten landeseinheitliche Mindestvorgaben.
    114. Die Zahl der Medizinstudienplätze wird erhöht.
    115. Der Numerus clausus für das Medizinstudium wird aufgeweicht.
    116. Die Landeskinderförderung im Medizinstudium wird ausgebaut.
    117. Multiprofessionelle Teams in Kita und Schule sorgen für Stabilität.
    118. Multiprofessionelle Teams werden in Kita und Schule dauerhaft als Schutzanker eingesetzt.
    119. Angebote für eine altersgemäße politische Bildung von Kindern und Jugendlichen werden auf- und ausgebaut.
    120. Beim Schulessen gelten nachvollziehbare Qualitätsstandards.
    121. Ein Qualitätsrahmen für Schulessen wird eingeführt und sichtbar überprüft.
    122. Kein Kind verlässt die Grundschule, ohne sicher schwimmen zu können.
    123. Eine Medienkompetenz-Offensive von 20 Millionen Euro stärkt die digitale Bildung an Schulen.
    124. Zu einer Wirtschaft für alle gehören Bildung, Forschung und Innovation.
    125. Schulen bieten frühzeitige Berufsorientierung mit praxisbezogenem Unterricht und verpflichtenden Schülerpraktika.
    126. Die Meisterqualifikation wird kostenfrei.
    127. Weiterbildung in Zukunftsbranchen wie Gebäudesanierung, Photovoltaik und Wärmetechnik wird gestärkt.
    128. Lehrkräfte mit Migrationshintergrund werden gezielter angesprochen und qualifiziert.
    129. Kunst, Kultur und Musik der Herkunftsländer werden in die Bildung eingebunden.
    130. Kinder von Zugewanderten werden ab der Kita integrativ frühkindlich gefördert.
    131. Sprachförderung beginnt in der Kita, damit niemand mit Sprachdefizit eingeschult wird.
    132. Eltern werden in Sprachförderung und Nachhilfe ihrer Kinder in Kita und Grundschule einbezogen.
    133. Lehrpläne greifen die Vielfalt der Kulturen auch sprachlich auf.
    134. Die Forschung zu ressourcenschonenden Speichern wie Sand- oder Salztechnologien wird gestärkt.
    135. Die Forschung zu erneuerbaren Energien, Speichern, Effizienz und Nachhaltigkeit wird gestärkt.
    136. Neue Institute und Forschungseinrichtungen werden im Land angesiedelt.
    137. Wissenschaft und Praxis werden enger verzahnt, um Innovationen schneller anzuwenden.
    138. Die Hochschulstandorte Anhalt und Merseburg werden ausgebaut.
    139. Forschung zu Recycling und Rückgewinnung seltener Erden wird gefördert und mit Industrie und KMU vernetzt.
    140. Volkshochschulen bieten flächendeckend kostenlose Kurse zu digitalen Kompetenzen an.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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