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Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Baden-Württemberg 2011 · beschlossen 05.12.2010 · Original

Das Programm enthält 51 von 1.714 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 51
  1. Angestrebt wird eine starke öffentliche Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Betreuung und soziale Dienstleistungen in den Kommunen.

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    Wortlaut im Programm
    Statt die Kommunen ausbluten zu lassen, wollen wir eine starke öffentliche Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Betreuung und soziale Dienstleistungen. Link zum Original
  2. Der Gestaltungsspielraum der Kommunen bleibt erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Gestaltungsspielraum der Kommunen muss erhalten bleiben, ihnen dürfen keine Mehrkosten entstehen. Link zum Original
  3. Den Kommunen entstehen keine Mehrkosten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Gestaltungsspielraum der Kommunen muss erhalten bleiben, ihnen dürfen keine Mehrkosten entstehen. Link zum Original
  4. Ein ruinöser Konkurrenzkampf der Kommunen um Gewerbeansiedlungen und Neubaugebiete wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Programm
    Es darf nicht sein, dass sich Kommunen weiterhin einen ruinösen Konkurrenzkampf um Gewerbeansiedlungen und Neubaugebiete liefern. Link zum Original
  5. Standortdebatten zu Mobilfunkmasten werden öffentlich im Gemeinderat geführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Standortdebatten müssen öffentlich und im Gemeinderat geführt werden. Link zum Original
  6. Eine weitere Expansion durch wahllose Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im ländlichen Raum wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Programm
    Es ist kontraproduktiv, weiter auf Expansion zu setzen und wahllos weitere Wohn- und Gewerbegebiete auszuweisen. Link zum Original
  7. Ortskerne werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Programm
    Stattdessen sollten Ortskerne gestärkt und frei werdende Kapazitäten durch interkommunale Kooperationsmodelle zielgenauer ausgelastet werden. Link zum Original
  8. Frei werdende Kapazitäten werden durch interkommunale Kooperationsmodelle zielgenauer ausgelastet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Programm
    Stattdessen sollten Ortskerne gestärkt und frei werdende Kapazitäten durch interkommunale Kooperationsmodelle zielgenauer ausgelastet werden. Link zum Original
  9. Eine gute Infrastruktur ist in ländlichen Regionen entscheidend.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    In ländlichen Regionen ist eine gute Infrastruktur das A und O. Link zum Original
  10. Wo grundlegende Versorgungseinrichtungen fehlen, wird das Zentrale-Orte-Prinzip mit Bündelung der Einrichtungen an gut erreichbaren Orten ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Wo es heute schon an grundlegenden Versorgungseinrichtungen mangelt, muss das Zentrale-Orte-Prinzip – die Zusammenlegung dieser Einrichtungen an einem gut erreichbaren Ort – ausgebaut werden. Link zum Original
  11. Mobile Angebote wie Arzt- und Pflegedienste sowie Beratungs- und Verkaufsangebote am Wohnort werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch mobile Angebote wie mobile Arzt- und Pflegedienste, Beratungs- und Verkaufsangebote, die die Menschen an ihrem Wohnort mit Waren und Dienstleistungen versorgen, sind zu unterstützen. Link zum Original
  12. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, Jugendgemeinderäte einzurichten, statt dies nur zu dürfen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir GRÜNEN wollen die Gemeinden daher verpflichten, Jugendliche politisch einzubeziehen: Aus der bisherigen „Kann“-Regelung in Bezug auf die Einrichtung von Jugendgemeinderäten soll eine „Muss“-Regelung werden. Link zum Original
  13. Jugendvertretungen sollen das Recht erhalten, Anträge in den Gemeinderat einzubringen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Land muss den Jugendvertretungen die Möglichkeit geben, Anträge in den Gemeinderat einzubringen. Link zum Original
  14. Jugendgemeinderäte sollen ein eigenes Budget erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Programm
    Ebenso brauchen die Jugendgemeinderäte ein eigenes Budget, um wirklich gestalten zu können. Link zum Original
  15. Von Jugendlichen vor Ort erarbeitete andere Beteiligungsformen sollen die gleichen Befugnisse wie ein Jugendgemeinderat erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Programm
    Wenn die Jugendlichen vor Ort eine andere Beteiligungsform erarbeiten, so müssen deren Befugnisse denen eines Jugendgemeinderats gleichgestellt sein. Link zum Original
  16. Die örtliche Daseinsvorsorge soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention neu ausgerichtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 89 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch die örtliche Daseinsvorsorge muss im Sinne der UN-Konvention neu ausgerichtet werden. Link zum Original
  17. Städte, Gemeinden, Regionen und Landkreise gelten als unverzichtbare Partner bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Programm
    Städte und Gemeinden, Regionen und Landkreise sind für uns unverzichtbare und zuverlässige Partner bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Link zum Original
  18. Die Wirksamkeit des Konnexitätsprinzips und des Konsultationsverfahrens zwischen Land und Kommunen wird gemeinsam mit den Kommunen evaluiert und das Gesetz gegebenenfalls fortentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Jahr 2005 wurde auf Initiative der GRÜNEN im Landtag das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) in der Landesverfassung verankert und ein Konsultationsverfahren zwischen Land und Kommunen nach dem Vorbild Österreichs eingeführt. Wir wollen die Wirksamkeit gemeinsam mit den Kommunen evaluieren und das Gesetz gegebenenfalls fortentwickeln. Link zum Original
  19. Das Land beschließt keine kostenwirksamen Leistungsverpflichtungen der Kommunen, ohne die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir GRÜNEN sind der Auffassung, dass das Land keine kostenwirksamen Leistungsverpflichtungen der Kommunen beschließen kann, ohne die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Link zum Original
  20. Der Länderfinanzausgleich ermöglicht auch finanzschwachen Ländern eine angemessene Aufgabenerfüllung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Länderfinanzausgleich soll auch finanzschwachen Ländern eine angemessene Aufgabenerfüllung ermöglichen. Link zum Original
  21. Die Reform des Länderfinanzausgleichs folgt einem aufgabenbezogenen statt einem einnahmenbezogenen Konzept.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Programm
    Diese Reform, die nach den Vereinbarungen in der Föderalismuskommission II erst 2019 stattfinden muss, soll die Zielsetzung von Artikel 106 des Grundgesetzes im Sinne einer angemessenen Finanzausstattung der Länder aus der Steuerverteilung stärker berücksichtigen, d.h., wir brauchen ein aufgabenbezogenes und kein einnahmenbezogenes Konzept. Link zum Original
  22. Ein vertikaler Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern wird einem horizontalen Finanzausgleich zwischen den Ländern vorgezogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Programm
    Dies spricht für einen vertikalen Finanzausgleich (Bund/Länder) anstelle eines horizontalen Finanzausgleichs (Länder/Länder). Link zum Original
  23. Weitere Einnahmequellen für die Kommunen wie Kulturförderabgabe, Nahverkehrsabgabe oder höhere Vergnügungssteuer für Spielhallen werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 112 ·

    Wortlaut im Programm
    Daneben wollen wir weitere Einnahmequellen für die Kommunen prüfen (Beispiele: Kulturförderabgabe für Übernachtungen, Nahverkehrsabgabe, höhere Vergnügungssteuer für Spielhallen). Link zum Original
  24. Die Bürgerbeteiligung in kommunalpolitischen Fragen wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir GRÜNEN wollen die Bürgerbeteiligung ausbauen, damit BürgerInnen sich vermehrt in kommunalpolitische Fragen einmischen und in Entscheidungen einbringen können. Link zum Original
  25. Bürgerentscheide werden auch über haushalts-, wirtschaftspolitische und städtebauliche Fragen ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Hierzu gehören auch Bürgerentscheide über haushalts- und wirtschaftspolitische sowie städtebauliche Fragen. Link zum Original
  26. Jugendgemeinderäte erhalten durch Änderung der Gemeindeordnung ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Um die politische Beteiligung von Jugendlichen zu fördern, wollen wir den Jugendgemeinderäten durch eine Änderung der Gemeindeordnung zu einem verbindlichen Antrags- und Rederecht im Gemeinderat und zu einem selbst zu verwaltenden Budget verhelfen sowie andere Jugendbeteiligungsformen unterstützen. Link zum Original
  27. Jugendgemeinderäte erhalten ein selbst zu verwaltendes Budget.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Um die politische Beteiligung von Jugendlichen zu fördern, wollen wir den Jugendgemeinderäten durch eine Änderung der Gemeindeordnung zu einem verbindlichen Antrags- und Rederecht im Gemeinderat und zu einem selbst zu verwaltenden Budget verhelfen sowie andere Jugendbeteiligungsformen unterstützen. Link zum Original
  28. Andere Formen der Jugendbeteiligung werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Um die politische Beteiligung von Jugendlichen zu fördern, wollen wir den Jugendgemeinderäten durch eine Änderung der Gemeindeordnung zu einem verbindlichen Antrags- und Rederecht im Gemeinderat und zu einem selbst zu verwaltenden Budget verhelfen sowie andere Jugendbeteiligungsformen unterstützen. Link zum Original
  29. Die Mitglieder der Regionalversammlungen werden in den zwölf Regionen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus setzen wir uns für eine Urwahl der Mitglieder der Regionalverbände ein: Die BürgerInnen sollen in den zwölf Regionen direkt über die Zusammensetzung der Versammlungen der Regionalverbände abstimmen können, denn dort wird über Fragen entschieden, die für die Raumordnung und die regionale Wirtschaftsförderung wesentlich sind. Link zum Original
  30. Durch Änderung der Gemeindeordnung entscheidet allein der Gemeinderat abschließend über die Abschaffung der unechten Teilortswahl.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Wahlverfahren bei den Kommunalwahlen durch eine Änderung der Gemeindeordnung vereinfachen, sodass allein der Gemeinderat der jeweiligen Kommune abschließend über die Abschaffung der unechten Teilortswahl entscheiden kann. Link zum Original
  31. Landrätinnen und Landräte werden durch die Wählerschaft des Kreises direkt gewählt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer Änderung der Landkreisordnung wollen wir die Urwahl der LandrätInnen durch die Wählerschaft des jeweiligen Kreises ermöglichen und ausschließen, dass BürgermeisterInnen in den Kreistag gewählt werden. Link zum Original
  32. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können nicht mehr in den Kreistag gewählt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer Änderung der Landkreisordnung wollen wir die Urwahl der LandrätInnen durch die Wählerschaft des jeweiligen Kreises ermöglichen und ausschließen, dass BürgermeisterInnen in den Kreistag gewählt werden. Link zum Original
  33. Die Landkreisordnung wird geändert, damit die Landrätinnen und Landräte direkt von der Wählerschaft des Kreises gewählt werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer Änderung der Landkreisordnung wollen wir die Urwahl der LandrätInnen durch die Wählerschaft des jeweiligen Kreises ermöglichen und ausschließen, dass BürgermeisterInnen in den Kreistag gewählt werden. Link zum Original
  34. Durch eine Änderung der Landkreisordnung wird ausgeschlossen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kreistag gewählt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer Änderung der Landkreisordnung wollen wir die Urwahl der LandrätInnen durch die Wählerschaft des jeweiligen Kreises ermöglichen und ausschließen, dass BürgermeisterInnen in den Kreistag gewählt werden. Link zum Original
  35. In der kommenden Legislaturperiode werden Modelle für innovative Stadtregionen aufgezeigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist es, in der kommenden Legislaturperiode Modelle für innovative Stadtregionen aufzuzeigen und Lösungsansätze für eine finanzielle Neustrukturierung der Stadt-Umland-Beziehungen und die damit zusammenhängende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zu entwickeln. Link zum Original
  36. Es werden Lösungsansätze für eine finanzielle Neustrukturierung der Stadt-Umland-Beziehungen und eine entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist es, in der kommenden Legislaturperiode Modelle für innovative Stadtregionen aufzuzeigen und Lösungsansätze für eine finanzielle Neustrukturierung der Stadt-Umland-Beziehungen und die damit zusammenhängende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zu entwickeln. Link zum Original
  37. Der Zweckverband als Form der kommunalen Kooperation wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Den Zweckverband als Kooperationsform wollen wir weiterentwickeln. Link zum Original
  38. Durch eine Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit erhalten Kommunen die Möglichkeit, unter Wahrung ihrer Vermögenspositionen aus Zweckverbänden auszutreten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Durch eine Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) wollen wir den Kommunen die Möglichkeit eines Austritts aus den Zweckverbänden unter Wahrung ihrer Vermögenspositionen eröffnen. Link zum Original
  39. Andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit werden rechtlich abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit wollen wir rechtlich absichern. Link zum Original
  40. Fortlaufende Gebührenerhöhungen werden nicht als Lösung des strukturellen Finanzproblems der Kommunen angesehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Für uns GRÜNE sind fortlaufende Gebührenerhöhungen nicht die Lösung des strukturellen Finanzproblems der Kommunen. Link zum Original
  41. Eine Mindestfinanzausstattung der Kommunen wird gesetzlich festgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    In Ergänzung der in Artikel 28 des Grundgesetzes aufgeführten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen fordern wir, eine Mindestfinanzausstattung der Kommunen gesetzlich festzuschreiben und einen Ausgleich für Mehrbelastungen bei zusätzlichen Aufgabenübertragungen gesetzlich zu präzisieren. Link zum Original
  42. Der Ausgleich für Mehrbelastungen der Kommunen bei zusätzlichen Aufgabenübertragungen wird gesetzlich präzisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    In Ergänzung der in Artikel 28 des Grundgesetzes aufgeführten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen fordern wir, eine Mindestfinanzausstattung der Kommunen gesetzlich festzuschreiben und einen Ausgleich für Mehrbelastungen bei zusätzlichen Aufgabenübertragungen gesetzlich zu präzisieren. Link zum Original
  43. Die Kommunen werden in die Lage versetzt, ihre Einnahmen ökologisch verträglich und nachhaltig zu stabilisieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Einnahmen auf ökologisch verträgliche und nachhaltige Weise zu stabilisieren. Link zum Original
  44. Aufgaben werden vom Land nur mit entsprechender Mittelausstattung auf die Kommunen übertragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Übertragung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen darf nur mit entsprechender Mittelausstattung erfolgen. Link zum Original
  45. Das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich wird so angepasst, dass die Kommunen für Kindergartenförderung, Kleinkindbetreuung und die teurer gewordene Schülerbeförderung einen angemessenen Kostenausgleich erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich muss angepasst werden, sodass die Kommunen für die Kindergartenförderung, für die Förderung der Kleinkindbetreuung und für die seit Einführung der Werkrealschule teurer gewordene SchülerInnenbeförderung einen angemessenen Kostenausgleich erhalten. Link zum Original
  46. In der Raumordnung wird die Genehmigung neuer Siedlungs- und Gewerbegebiete an die unmittelbare Nähe zur Schiene gebunden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Rahmen der Raumordnung verfolgen wir das strenge Ziel, die Genehmigung für neue Siedlungs- und Gewerbegebiete an die unmittelbare Nähe zur Schiene zu binden. Link zum Original
  47. Das Instrument des Business Improvement District wird landesrechtlich abgesichert, um den Kommunen weitere Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Programm
    Ferner wollen wir die Rechtsgrundlagen für weitere Einnahmemöglichkeiten der Kommunen schaffen und dazu das Instrument des „Business Improvement District“ landesrechtlich absichern. Link zum Original
  48. Güter der öffentlichen Daseinsvorsorge sind und bleiben allen Menschen zugänglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Programm
    Güter der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen allen Menschen zugänglich sein und bleiben. Link zum Original
  49. Die Versorgung mit Wasser und Strom wird durch Betriebe in kommunalem Eigentum wahrgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge, die Versorgung mit Wasser und Strom, muss durch Betriebe in kommunalem Eigentum wahrgenommen werden. Link zum Original
  50. Der Trend zur Rekommunalisierung, etwa bei der Energieversorgung, wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Programm
    Vor diesem Hintergrund begrüßen wir GRÜNEN den Trend zur Rekommunalisierung und wollen diesen stärken, z.B. bei der Energieversorgung: Link zum Original
  51. Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen zur Sicherung der Daseinsvorsorge Gestaltungsspielraum, Planungssicherheit und eine solide Finanzausstattung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Programm
    Um die kommunale Daseinsvorsorge sichern zu können, brauchen Städte, Gemeinden und Landkreise Gestaltungsspielraum, Planungssicherheit so- wie eine solide Finanzausstattung. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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