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Verkehrsinfrastruktur

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU NW ​48
SPD NW ​121
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Verkehrsinfrastruktur des Landes wird ausgebaut und modernisiert.
  2. Die Verkehrswege werden so ausgebaut, dass alle Verkehrsträger attraktive Angebote bieten können.
  3. Die Nahmobilität wird durch einen Umbau der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere in den Kommunen, deutlich gestärkt.
  4. Die Radwegenetze im Land werden ausgebaut.
  5. Lücken in den Vorrangnetzen für den Radverkehr werden geschlossen.
  6. Die Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken wird vorangetrieben.
  7. Das vorhandene Schienenstreckennetz wird ausgeweitet.
  8. Barrierefreie Mobilitätsstationen zur Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote werden besonders gefördert.
  9. Der Schienengüterverkehr wird in Abstimmung mit der Deutschen Bahn gefördert, um die Straßen zu entlasten.
  10. Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030, besonders des vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung, wird unterstützt.
  11. Der Neubau der Rahmedetalbrücke an der A45 wird mit allen Mitteln des Landes vorangetrieben.
  12. Der Instandhaltungsstau bei den Binnenwasserstraßen wird schneller abgebaut.
  13. Brückenanhebungen für mehrlagigen Containerverkehr auf Binnenwasserstraßen werden beschleunigt.
  14. In den Häfen werden größere Wendebecken gebaut.
  15. Mehr trimodale Standorte werden geschaffen.
  16. Der Bau einer zweiten Schleuse für den Hafen Dortmund wird beim Bund eingefordert.
  17. Die Stärkung der Hinterlandanbindungen soll Nordrhein-Westfalen bei der Anbindung an die Häfen in Belgien und den Niederlanden zugutekommen.
  18. Mit Bund, Deutscher Bahn und Verkehrsverbünden wird eine „Bahnhofsaufsicht“ als Ansprechpartnerin für Fahrgäste und Kümmerer vor Ort konzipiert.
  19. Ein Ressourcenmanagement zur Vorhaltung von Ausstattung, medizinischen Produkten und Behelfsinfrastruktur wird aufgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Grüne NW 2212
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
FDP NW ​426
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Die Verkehrsinfrastruktur für Auto, Bahn, Bus und Rad wird gestärkt.
  2. Die Häfen sollen als Drehkreuz für Wasser, Schiene und Straße einfach und zügig ausgebaut werden.
  3. Alle Verkehrsträger werden gestärkt, um Wahlmöglichkeiten bei der Fortbewegung zu schaffen.
  4. Der Erhalt der Straßeninfrastruktur wird gestärkt.
  5. Der bedarfsgerechte Ausbau der Straßeninfrastruktur wird gestärkt.
  6. Gemeinsam mit dem Bund wird die Sanierung der Fernverkehrsinfrastruktur, insbesondere der Brücken, vorangebracht.
  7. Erfahrungen schneller Brückenneubauvorhaben werden beim Neubau der A45-Brücke erprobt und danach landes- und bundesweit angewendet.
  8. Für einen schnellen Neubau der A45-Brücke werden geeignete Strukturen, etwa ein Sonderbeauftragter, geschaffen.
  9. Schienenkapazitäten für Pendler- und Güterverkehr werden bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  10. Bahnhaltepunkte werden kundenorientiert entwickelt, insbesondere in ländlichen Regionen.
  11. Werksbahntrassen im Ruhrgebiet werden reaktiviert, an das Schienennetz angeschlossen und zu einem regionalen Gütertransportsystem ausgebaut.
  12. Auch auf weiteren Fern- und Nahverkehrsstrecken wie Lünen-Münster soll der Streckenausbau zügig umgesetzt werden.
  13. Der Wiederaufbau der durch die Flut beschädigten Eifelstrecke von Köln nach Trier soll priorisiert werden.
  14. Die Eifelstrecke soll beim Wiederaufbau modernisiert und vollständig elektrifiziert werden.
  15. Die Wasserstraßen sollen für eine stärkere Nutzung im Güterverkehr ertüchtigt werden.
  16. Die Landeswasserstraßenstrategie soll eine sichere Wassertiefe sowie die Sanierung von Kanälen, Schleusen und Brücken umfassen.
  17. Die trimodalen Häfen in Nordrhein-Westfalen sollen mit einzelnen weiteren Hafenplätzen einfach und zügig gestärkt werden.
  18. Der Radverkehr soll durch einen sachgerechten Ausbau der Infrastruktur gestärkt und in den Gesamtverkehr eingebunden werden.
  19. Ein Radwegenetz soll alle größeren Städte mit sinnvollen Routen verbinden und überörtliche mit kommunalen Radwegen verknüpfen.
  20. Radabstellanlagen und Mobilstationen zur Vernetzung der Verkehrsträger sollen aufgebaut werden.
  21. Die Mobilstationen sollen weiterentwickelt werden.
  22. Es sollen zentrale Umstiegspunkte geschaffen werden, an denen verschiedene Verkehrsmittel vernetzt sind.
  23. Die Planungs- und Genehmigungszeiten insbesondere bei großen Bahnprojekten sollen deutlich verkürzt werden.
  24. Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass der Schienenausbau schneller geplant und gebaut wird.
  25. Im Straßenbau gilt der Grundsatz Instandhaltung vor erneutem Ausbau.
Ohne klare Richtung 4
AfD NW ​215
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Linke NW 3218
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Möglichst viele RWE-Güterverkehrsstrecken im rheinischen Revier werden nach dem Ende der Braunkohleverstromung für den ÖPNV reaktiviert.
  2. Möglichst alle eingleisigen Bahnstrecken werden zweigleisig ausgebaut.
  3. Land und Bund stellen Mittel zur Sanierung der Nahverkehrsinfrastruktur bereit.
  4. Haltestellen werden nach den Anforderungen des Programms Haltestellen der Zukunft ausgebaut.
  5. Gleisanschlüsse größerer Gewerbegebiete werden durch nach Größe gestaffelte Abgaben der ansässigen Betriebe finanziert.
  6. Die überregionale Bahn wird besser mit dem kommunalen Schienennetz verknüpft.
  7. Aufkommensstarke Gewerbegebiete müssen zwingend einen Gleisanschluss erhalten.
  8. Bestehende Gewerbegebiete werden schrittweise mit Gleisanschlüssen ausgestattet.
  9. Im ländlichen Bereich werden kommunale Packstationen und kleinere Güterbahnhöfe eingerichtet.
  10. Die Güterstrecke nach Antwerpen (Eiserner Rhein) wird mit geringer Belastung für Wohngebiete und gutem Lärmschutz neu gebaut.
  11. Die Bahnstrecke von Dortmund nach Köln wird weiter ausgebaut.
  12. Stillgelegte Schienenstrecken, vor allem im ländlichen Bereich, werden nach den Vorschlägen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen reaktiviert.
  13. Entlang geplanter Güterstrecken werden zusätzliche Sicherheitsstandards nach niederländischem Vorbild eingeführt.
  14. Regionale und kommunale Schienennetze werden besser verknüpft.
  15. Hafenkapazitäten werden ausgebaut, um Lastwagenverkehr auf die Wasserwege zu verlagern.
  16. Die Schienenanbindung der Häfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam wird verbessert.
  17. Die Infrastruktur der Wasserwege, besonders die Schleusen, wird erneuert.
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag ​535
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Die Eingriffe der Tagebaue in Verkehrsinfrastruktur, Wasserhaushalt und Umwelt werden auf das mögliche Minimum reduziert.
  2. Für den nachhaltigen und barrierefreien Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und die Bewältigung des Strukturwandels werden möglichst schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren angestrebt.
  3. Für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die dem Klimaschutz oder der Barrierefreiheit dienen, sollen auf Bundesebene einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten.
  4. Gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes soll ein Gesamtkonzept Brücken NRW für Erhalt oder Ersatz der Brückeninfrastruktur mit Beschleunigungsmaßnahmen erstellt werden.
  5. Waldwege werden instand gesetzt.
  6. Der ländliche Raum soll eine gute Verkehrsinfrastruktur erhalten.
  7. Die Neu- und Ausbaumaßnahmen, Streckenreaktivierungen, Elektrifizierungen und Stationsneubauten der SPNV-Zielnetzkonzeption 2040 werden umgesetzt.
  8. Die SPNV-Zielnetzkonzeption 2040 wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt, um einen 15-Minuten-Takt zu erreichen.
  9. Bahnstrecken einschließlich Werksbahnen sollen nicht mehr entwidmet werden.
  10. Beim Bund wird gefordert, über den Bundesverkehrswegeplan dringend notwendige Lückenschlüsse und Engpassbeseitigungen im Schienennetz umzusetzen.
  11. Bis 2027 sollen 1.000 km neue Radwege für ein möglichst flächendeckendes Netz gebaut werden.
  12. Wirtschaftswege werden gemeinsam mit den Eigentümern für den Radverkehr ertüchtigt.
  13. Erhalt und Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden verstärkt berücksichtigt.
  14. Der Zustand der Radwege wird regelmäßig überprüft.
  15. Die sieben beschlossenen Radschnellwegprojekte des Landes werden prioritär vorangetrieben.
  16. Beim Straßenbau hat die Sanierung Vorrang vor dem Neubau.
  17. In den kommenden fünf Jahren wird in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und Ingenieurbauwerken investiert.
  18. Mittel für den kommunalen Straßenbau werden vorrangig für den Erhalt der Infrastruktur eingesetzt.
  19. Mittel für den kommunalen Straßenbau fließen vorrangig in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs.
  20. Die Gleisanbindung von Unternehmen wird auch durch die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken verbessert.
  21. Ausbau, Elektrifizierung und Digitalisierung des Schienensystems werden gemeinsam mit der Deutschen Bahn vorangetrieben.
  22. Güterbahnhöfe werden modernisiert.
  23. Güterumschlagplätze werden gebaut, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu bringen.
  24. Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr benötigte Werksbahnen sollen vom Bund übernommen und zur Entlastung der Rheinschiene genutzt werden.
  25. Eine Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln wird über das nach Aufgabe der Tagebaue nicht mehr benötigte RWE-Netz realisiert.
  26. Die Infrastruktur für den Gütertransport auf der Wasserstraße in Nordrhein-Westfalen wird gestärkt.
  27. Schleusenanlagen im Kanalnetz des Bundes sollen saniert werden.
  28. Brücken im Kanalnetz des Bundes sollen angehoben werden.
  29. Der Aktionsplan Westdeutsches Kanalnetz wird konsequent umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt.
  30. Der Landesbetrieb Straßen.NRW soll für den Bund die Anhebung der Brücken planen und umsetzen.
  31. Große grenzüberschreitende Schienenvorhaben werden vorangebracht.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​535
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Bei Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, etwa bei Wasserstraßen, Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Energie und Verkehr, werden Klimarisiken berücksichtigt.
  2. Die Bahninfrastruktur soll konsequent weiter saniert werden.
  3. Besonders störanfällige Stellen im Schienennetz des Landes sollen gezielt beseitigt werden.
  4. Die Schieneninfrastruktur soll robuster gegen Ausfälle werden.
  5. Schienennetz, Stellwerke und digitale Steuerungssysteme werden besser vor Sabotage und Cyberangriffen geschützt.
  6. Die Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden zum Schutz der Schieneninfrastruktur wird gefördert.
  7. Das Schienennetz im Land wird mit mehr Verbindungen, Haltestellen und neuen Anschlüssen ausgebaut.
  8. Stillgelegte Bahnstrecken sollen reaktiviert werden.
  9. Bei ausreichendem Fahrgastpotenzial laut Machbarkeitsstudie soll der Übergang von Reaktivierungsprojekten in die konkrete Planung beschleunigt werden.
  10. Ehemalige Bahntrassen mit Reaktivierungspotenzial werden vor Überbauung gesichert.
  11. Engpässe an zentralen Bahnknoten wie Köln, Düsseldorf und Dortmund werden vorrangig beseitigt.
  12. Der Ausbau des Rhein-Ruhr-Express (RRX) soll beschleunigt werden.
  13. Der interkommunale Schienenausbau wird stärker unterstützt, mit dem Ziel, das Netz bis 2040 um 150 Kilometer zu erweitern.
  14. Stadt- und Straßenbahnsysteme werden nach einheitlichen Standards modernisiert.
  15. Die Vernetzung der Schiene mit Straßen und Wasserstraßen wird durch Terminals gestärkt.
  16. Es wird in Ausbau und Sanierung des Verkehrsnetzes investiert.
  17. Der Radwegeausbau wird fortgesetzt und die zugehörigen Verfahren werden weiter beschleunigt.
  18. Die Radinfrastruktur soll verbessert werden.
  19. Das landesweite Radleitnetz wird zu einem hochwertigen Netz für den Alltagsradverkehr weiterentwickelt.
  20. Zusätzlich zu sieben geplanten Radschnellwegen entstehen mit den Kommunen weitere Radvorrangrouten und überörtliche Radverbindungen.
  21. Gemeinsam mit den Kommunen werden sichere Schulradrouten mit landesweiten Qualitätsstandards eingerichtet.
  22. Lücken im Schulradwegenetz werden geschlossen.
  23. Marode Brücken sollen zuverlässig saniert und ersetzt werden.
  24. Mit dem NRW-Plan und dem Sondervermögen des Bundes sollen Sanierung und Erhalt von Brücken und Straßen erheblich ausgeweitet werden.
  25. Den Großteil der Sanierungsmittel erhalten die Kommunen, darunter zwei Milliarden Euro für überregional bedeutsame kommunale Brücken.
  26. Marode Brücken und bestehende Verkehrswege sollen saniert werden, bevor neue Kapazitäten entstehen.
  27. Die Erlöse der Lkw-Maut auf Landesstraßen fließen zweckgebunden in Straßenerhalt, Radinfrastruktur und Nahverkehr.
  28. Der Bund soll die geplanten Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen beschleunigen.
  29. Der Bund soll die Befahrbarkeit des Rheins bei Niedrigwasser durch Optimierung der Fahrrinne verbessern.
  30. Der Klimawandel soll begrenzt und zugleich mit kühlen Innenstädten, sicheren Kellern und starkregenfesten Straßen vorgesorgt werden.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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