Zum Inhalt

Erreichtes bewahren. Neues ermöglichen. Menschen verbinden. Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019 bis 2024

Forderungen zu Klima, Umwelt und Naturschutz

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und SPD · Original

Der Vertrag enthält 153 von 2.547 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 153
  1. Natur, Umwelt und Klima werden durch nachhaltiges Handeln geschützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 4 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bewahren unsere Lebensgrundlagen durch nachhaltiges Handeln und schützen unsere Natur, die Umwelt und das Klima. Link zum Original
  2. Dem Artensterben wird entgegengewirkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 4 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir begegnen dem Artensterben und wollen natürliche Flächen erhalten. Link zum Original
  3. Natürliche Flächen sollen erhalten werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 4 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir begegnen dem Artensterben und wollen natürliche Flächen erhalten. Link zum Original
  4. Es wird in Natur- und Umweltschutz investiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 5 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir investieren in Natur - und Umweltschutz, um unsere Lebensgrundlagen und unsere Kultur- und Naturlandschaft für uns und unsere nachfolgenden Generationen zu bewahren. Link zum Original
  5. Klimaschutz, Klimaanpassung und die damit verbundenen Technologien sollen zum Konjunkturmotor werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 5 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Klimaschutz und -anpassung sowie die damit verbundenen Technologien in Sachsen zum Konjunkturmotor werden. Link zum Original
  6. Sachsen leistet seinen Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir leisten unseren Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele. Link zum Original
  7. Die Pariser Klimaziele und das EU-Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 werden bejaht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu den Pariser Klimazielen, dem EU -Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050 sowie zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen der Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³ mit dem darin festgelegten für uns herausfordernden Plan für eine schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Link zum Original
  8. Klimaschutz soll als Staatsziel in der Sächsischen Verfassung verankert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der Sächsischen Verfassung verankern. Link zum Original
  9. Das Klimaschutzprogramm 2030 des Bundes wird in Sachsen umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Klimaschutzprogramm 2030 des Bundes werden wir umsetzen. Link zum Original
  10. Ein sächsischer Masterplan Energie und Klimaschutz wird beschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ergänzend werden wir einen slchsischen Masterplan ÄEnergie und Klimaschutz³ beschließen. Link zum Original
  11. Erforderliche Gesetzesnovellen zur Umsetzung klimapolitischer Ziele werden im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes als Artikelgesetz im Landtag beschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wenn zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundes - oder Staatsregierung Gesetzesnovellen zur Klarstellung erforderlich sind, werden wir diese im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes (Artikelgesetz) im Landtag beschließen. Link zum Original
  12. Dem Landtag soll mindestens zweimal pro Legislaturperiode ein Fortschrittsbericht über die Treibhausgasemissionen in Sachsen vorgelegt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mindestens zweimal in der Legislaturperiode soll dem Sächsischen Landtag ein Fortschrittsbericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Freistaat Sachsen vorgelegt werden. Link zum Original
  13. Im Fortschrittsbericht sollen die Emissionen nach Sektoren erhoben und die Minderungsmaßnahmen nach Wirksamkeit und Effizienz bewertet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben den Emissionen, die nach Sektoren zu erheben sind, sollen dabei auch die Maßnahmen und Instrumente zur Emissionsminderung bezüglich Wirksamkeit und Effizienz bewertet werden. Link zum Original
  14. Die Staatsregierung plant und setzt ihre Veranstaltungen nachhaltig um.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatsregierung wird ihre Veranstaltungen nachhaltig planen und umsetzen sowie den Einsatz von Elektro - Fahrzeugen im landeseigenen Fuhrpark und die Anzahl der Ladesäulen an landeseigenen Liegenschaften deutlich erhöhen. Link zum Original
  15. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen im landeseigenen Fuhrpark wird deutlich erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatsregierung wird ihre Veranstaltungen nachhaltig planen und umsetzen sowie den Einsatz von Elektro - Fahrzeugen im landeseigenen Fuhrpark und die Anzahl der Ladesäulen an landeseigenen Liegenschaften deutlich erhöhen. Link zum Original
  16. Der Freistaat übernimmt bei eigenen Gebäuden und Unternehmen eine Vorbildrolle im Klimaschutz.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei eigenen Gebäuden und Unternehmen übernehmen wir eine Vorbildrolle. Link zum Original
  17. Das Kommunale Energiemanagement wird ausgebaut und verstetigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Instrument des Kommunalen Energiemanagements ausbauen und verstetigen und die Kommunen u. a. durch fachliche Beratung und Begleitung der Sächsischen Energieagentur (SAENA) unterstützen. Link zum Original
  18. Kommunen werden unter anderem durch fachliche Beratung und Begleitung der Sächsischen Energieagentur unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Instrument des Kommunalen Energiemanagements ausbauen und verstetigen und die Kommunen u. a. durch fachliche Beratung und Begleitung der Sächsischen Energieagentur (SAENA) unterstützen. Link zum Original
  19. Der kommunale European-Energy-Award-Prozess wird verstetigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den kommunalen European-Energy-Award-Prozess verstetigen. Link zum Original
  20. Pilotkommunen, die integrierte Klimakonzepte aufstellen, werden besonders unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Pilotkommunen, die integrierte Klimakonzepte aufstellen, werden wir in besonderer Form unterstützen. Link zum Original
  21. Kommunen werden über weiterentwickelte Förderinstrumente bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt, etwa bei Stadtbegrünung, Verschattung und Trinkbrunnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen werden wir im Rahmen der Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente dabei unterstützen, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen (Stadtbegrünung, Abkühlung, Verschattung, Durchlüftung, Trinkbrunnen für den Gesundheitsschutz während Hitzeperioden in den Städten u. ä.). Link zum Original
  22. Der begonnene klimapolitische Dialog mit jungen Menschen soll fortgesetzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Uns ist es wichtig, den begonnenen klimapolitischen Dialog mit jungen Menschen fortzusetzen. Link zum Original
  23. Die Staatsregierung legt einmal jährlich in einer Klimakonferenz Rechenschaft über ihr klimapolitisches Handeln ab.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatsregierung wird einmal jährlich in einer Klimakonferenz Rechenschaft über ihr klimapolitisches Handeln ablegen. Link zum Original
  24. Veröffentlichungspflichtige Unternehmen, insbesondere öffentliche, sollen ihre klimabasierten Risiken im Berichtswesen ausweisen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb sollen veröffentlichungspflichtige Unternehmen, insbesondere solche der öffentlichen Hand, die sie betreffenden klimabasierten Risiken im Berichtswesen ausweisen. Link zum Original
  25. Die Sächsische Energieagentur wird als Partner im Klimaschutz gestärkt und entsprechend ausgestattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die SAENA als Partner im Klimaschutz stärken und entsprechend ausstatten. Link zum Original
  26. Die Vorschriften für Landesplanung und Bauen werden angepasst, um Klimaschutz und Klimaanpassung in planerischen Abwägungen zu stärken.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir passen die rechtlichen Vorschriften für Landesplanung und Bauen an, um die Rolle von Klimaschutz und Klimaanpassung bei planerischen Abwägungen zu stärken. Link zum Original
  27. Die Mittel für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue werden über die Vorsorgevereinbarungen gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 42 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Umsetzung der Vorsorgevereinbarungen sichern wir die Mittel für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue. Link zum Original
  28. Die stoffliche Wiederverwertung von Rohstoffen aus Batteriezellen, Elektronik und Solarmodulen soll deutlich verbessert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So gilt es etwa, die stoffliche Wiederverwertung der in industriellen Massengütern wie Batteriezellen, Elektronik und Solarmodulen enthaltenen Rohstoffe deutlich zu verbessern, um die Erreichung von Klimaschutzzielen auch mit Nachhaltigkeit im Rohstoffeinsatz zu verbinden. Link zum Original
  29. Die Braunkohlesanierung im Rahmen der Verwaltungsabkommen wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die erfolgreiche Braunkohlesanierung im Rahmen der Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung (VA-BKS) fortführen. Link zum Original
  30. Verhandlungen über ein Folgeabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Bund und Ländern werden unverzüglich aufgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Verhandlungen zu einem Folgeabkommen (VA -VII-BKS) zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern werden wir unverzüglich aufnehmen. Link zum Original
  31. Belastungen durch Verkehrslärm und Schadstoffe sollen spürbar verringert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Belastungen für Mensch und Umwelt durch Lärm und Schadstoffe sowie den Flächenverbrauch wollen wir spürbar verringern. Link zum Original
  32. Der Flächenverbrauch soll spürbar verringert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Belastungen für Mensch und Umwelt durch Lärm und Schadstoffe sowie den Flächenverbrauch wollen wir spürbar verringern. Link zum Original
  33. Die Flächenversiegelung in Sachsen soll bis 2030 rechtlich verbindlich auf zwei Hektar pro Tag gesenkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich ist es aber unser strategisches Ziel, die künftige Flächenversiegelung in Sachsen rechtlich verbindlich und mittels geeigneter Instrumentarien bis 2030 stufenweise auf zwei Hektar pro Tag zu senken. Link zum Original
  34. Die Flächennutzungseffizienz wird mit den Strategien Vermeiden, Mobilisieren und Revitalisieren gesteigert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich ist es aber unser strategisches Ziel, die künftige Flächenversiegelung in Sachsen rechtlich verbindlich und mittels geeigneter Instrumentarien bis 2030 stufenweise auf zwei Hektar pro Tag zu senken. Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir die Flächennutzungseffizienz mittels der Strategien ÄVermeiden, Mobilisieren und Revitalisieren³ steigern. Link zum Original
  35. Flächensparendes Bauen wird als Ansatz zur Senkung des Flächenverbrauchs verfolgt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Konkrete Handlungsansätze sehen wir insbesondere im flächensparenden Bauen, in der Revitalisierung von Brachflächen, der Nachverdichtung (Nutzung von Baulücken) und der Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen. Link zum Original
  36. Brachflächen werden revitalisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Konkrete Handlungsansätze sehen wir insbesondere im flächensparenden Bauen, in der Revitalisierung von Brachflächen, der Nachverdichtung (Nutzung von Baulücken) und der Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen. Link zum Original
  37. Nicht mehr benötigte Flächen werden entsiegelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Konkrete Handlungsansätze sehen wir insbesondere im flächensparenden Bauen, in der Revitalisierung von Brachflächen, der Nachverdichtung (Nutzung von Baulücken) und der Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen. Link zum Original
  38. Bis 2021 wird auf Landesebene eine Kompensationsverordnung eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen bis 2021 auf Landesebene eine Kompensationsverordnung ein. Link zum Original
  39. Die Klimaschutzziele im Gebäudebereich sollen sozialverträglich erreicht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 80 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Klimaschutzziele im Gebäudebereich müssen sozialverträglich erreicht werden. Link zum Original
  40. Mit der Wohnungswirtschaft werden Konzepte für einen klimaneutralen Wohngebäudebestand erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 80 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund der Gesetze des Bundes zu Gebäudeenergie und Klimaschutz erarbeiten wir mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft Konzepte für einen klimaneutralen Wohngebludebestand. Link zum Original
  41. Mit neuen Werkstoffen wie Carbonbeton soll die Ressourceneffizienz deutlich erhöht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 80 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit neuen Werkstoffen wie Carbonbeton und modernsten Technologien wollen wir die Ressourceneffizienz deutlich erhöhen. Link zum Original
  42. Umweltbelastungen durch Lärm, Licht- und Luftverschmutzung werden wirksam reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Umweltbelastungen durch Lärm, Licht- und Luftverschmutzung reduzieren wir wirksam und unterstützen u. a. die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Pläne. Link zum Original
  43. Kommunen werden bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Pläne gegen Lärm und Verschmutzung unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Umweltbelastungen durch Lärm, Licht- und Luftverschmutzung reduzieren wir wirksam und unterstützen u. a. die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Pläne. Link zum Original
  44. Die Klimaanpassungsberatung im LfULG wird fortgeführt und um Beratung zu Pilotprojekten erweitert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Beratungsangebote der Klimaanpassung im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) werden fortgeführt und hinsichtlich der Beratung zu Pilotprojekten erweitert. Link zum Original
  45. Kommunen werden bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Lärmvermeidung und -bekämpfung werden wir die Kommunen bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie unterstützen. Link zum Original
  46. Ein Landeslärmschutzprogramm unterstützt Kommunen bei Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen, vor allem an innerörtlichen Straßen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir ein sächsisches Landeslärmschutzprogramm auflegen, das die Kommunen beim Auflegen gezielter Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen ± vor allem an innerörtlichen Straßen in kommunaler Baulast ± unterstützt. Link zum Original
  47. Bei der Abwägung von Maßnahmen in Lärmaktions- und Luftreinhalteplänen wird dem Gesundheitsschutz der Anwohner besonderes Gewicht gegeben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Abwägung von Maßnahmen in Lärm aktions- und Luftreinhalteplänen im Straßenverkehr durch die Landesbehörden schätzen wir den Gesundheitsschutz von Anwohnerinnen und Anwohnern als besonders ein. Link zum Original
  48. Die Fluglärmbelastung am Flughafen Leipzig wird weiter reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Interesse der Menschen im Ballungsraum Leipzig und der Akzeptanz der weiteren ökonomischen Entwicklung des Flughafens werden wir uns für eine weitere Reduzierung der Fluglärmbelastungen einsetzen. Link zum Original
  49. Zur Fluglärmbegrenzung werden die Start- und Landeentgelte gespreizt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung ergreifen. Instrumente dafür sind die Spreizung der Start - und Landeentgelte, der Ausschluss von nächtlichen Triebwerksprobeläufen im Freien und eine gleichmäßigere Verteilung der Starts und Landungen auf beide Bahnen. Link zum Original
  50. Nächtliche Triebwerksprobeläufe im Freien werden zur Fluglärmbegrenzung ausgeschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung ergreifen. Instrumente dafür sind die Spreizung der Start - und Landeentgelte, der Ausschluss von nächtlichen Triebwerksprobeläufen im Freien und eine gleichmäßigere Verteilung der Starts und Landungen auf beide Bahnen. Link zum Original
  51. Starts und Landungen werden zur Fluglärmbegrenzung gleichmäßiger auf beide Bahnen verteilt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung ergreifen. Instrumente dafür sind die Spreizung der Start - und Landeentgelte, der Ausschluss von nächtlichen Triebwerksprobeläufen im Freien und eine gleichmäßigere Verteilung der Starts und Landungen auf beide Bahnen. Link zum Original
  52. Die kurze Südabkurvung des Flughafens Leipzig/Halle soll weitgehend abgeschafft werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Bemühungen um eine weitgehende Abschaffung der kurzen Südabkurvung des Flughafens Leipzig/Halle. Link zum Original
  53. Die Fluglärmkommission wird in Abstimmung mit den Kommunen neu aufgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Fluglärmkommission werden wir in enger Abstimmung mit den Kommunen neu aufstellen. Link zum Original
  54. Die Staatsregierung setzt einen unabhängigen Fluglärmschutzbeauftragten für die Anwohnerschaft ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden einen unabhängigen Fluglärmschutzbeauftragten als direkten Ansprechpartner für die Anwohnerschaft durch die Staatsregierung einsetzen. Link zum Original
  55. Künstliches Licht soll zur Verringerung der Lichtverschmutzung nur eingesetzt werden, wo es für die Sicherheit nötig ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Reduzierung der Lichtverschmutzung soll künstliches Licht nur eingesetzt werden, wo es zur Sicherheit notwendig ist. Link zum Original
  56. Naturnahe Bereiche wie Bäume, Felsen und Gewässer sollen möglichst nicht beleuchtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Naturnahe Bereiche wie Bäume, Felsen oder Gewässer sollen möglichst nicht beleuchtet werden. Link zum Original
  57. Natur- und umweltfreundliche Beleuchtung soll bereits in der Planung berücksichtigt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die naturschutz - und umweltfreundliche Beleuchtung soll bereits in der Planung berücksichtigt werden. Link zum Original
  58. Die Umweltallianz Sachsen wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen die Umweltallianz Sachsen zur Initiierung und Würdigung besonderer Umweltleistungen fort. Link zum Original
  59. Maßnahmen gegen Artensterben und Lebensraumverlust werden verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir verstärken Maßnahmen gegen Artensterben und Lebensraumverlust. Link zum Original
  60. Das Programm Sachsens Biologische Vielfalt wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dafür entwickeln wir das Programm ÄSachsens Biologische Vielfalt³ weiter. Link zum Original
  61. Bis Ende 2020 werden Umsetzungsschritte zur Verbesserung des Biotopverbunds auch außerhalb der Kernflächen konkretisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den Schwerpunkt bildet dabei die Konkretisierung von U msetzungsschritten zur Verbesserung des Biotopverbundsystems auch außerhalb der Kernfllchen bis Ende 2020. Link zum Original
  62. Die fachlichen Arbeitsgrundlagen für einen Biotopverbund werden aktualisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die ÄFachlichen Arbeitsgrundlagen für einen Biotopverbund³ aktualisieren sowie untersuchen, wo weitere großräumige Gebiete zum Prozessschu tz ausgewiesen werden können. Link zum Original
  63. Es wird untersucht, wo weitere großräumige Prozessschutzgebiete ausgewiesen werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die ÄFachlichen Arbeitsgrundlagen für einen Biotopverbund³ aktualisieren sowie untersuchen, wo weitere großräumige Gebiete zum Prozessschu tz ausgewiesen werden können. Link zum Original
  64. Die Förderung der Landschaftspflegeverbände wird an steigende Kosten angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die finanzielle Unterstützung der Landschaftspflegeverbände wird an die steigende Kostenentwicklung angepasst. Link zum Original
  65. Ein Handlungskonzept Insektenvielfalt wird beschlossen und umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein ÄHandlungskonzept Insektenvielfalt im Freistaat Sachsen³ beschließen und umsetzen. Link zum Original
  66. Die Finanzierung des landesweiten Netzes der Naturschutzstationen wird gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sichern die Finanzierung des landesweiten Netzes der Naturschutzstationen. Link zum Original
  67. Qualität und Struktur des Schutzgebietssystems werden weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Qualität und Struktur des Systems der Schutzgebiete entwickeln wir weiter. Link zum Original
  68. Das Nationale Naturmonument Grünes Band wird im Einvernehmen mit Kommunen und Verbänden vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Nationale Naturmonument ÄGrnes Band³ und das Biosphlrenreservat ÄFlusslandschaft Elbe³ wollen wir im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, Stldten und Landkreisen sowie den Verbänden vorantreiben. Link zum Original
  69. Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe wird im Einvernehmen mit Kommunen und Verbänden vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Nationale Naturmonument ÄGrnes Band³ und das Biosphlrenreservat ÄFlusslandschaft Elbe³ wollen wir im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, Stldten und Landkreisen sowie den Verbänden vorantreiben. Link zum Original
  70. Perspektiven und Potenzial der Nationalparkregion Sächsische Schweiz werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere werden wir die Perspektiven und das Potenzial der Nationalparkregion Sächsische Schweiz prüfen. Link zum Original
  71. Naturverträglicher Tourismus und Besucherlenkung werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Konzepte eines naturverträglichen Tourismus und Maßnahmen, die eine Besucherlenkung bewirken, werden wir unterstützen. Link zum Original
  72. Die unteren Umwelt- und Naturschutzbehörden werden entlastet, etwa bei der Widerspruchsbearbeitung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Unteren Umwelt - und Naturschutzbehörden entlasten (z. B. bei der Widerspruchsbearbeitung), um einen landeseinheitlichen Verwaltungsvollzug abzusichern. Link zum Original
  73. Ein Förderprogramm Klimawandelanpassung für Kommunen mit Schwerpunkt Stadtgrün wird aufgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Förderprogramm Klimawandelanpassung für die Kommunen auflegen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Stadtgrün. Link zum Original
  74. Ein Landesförderprogramm Naturschutz für den praktischen Naturschutz und Pilotprojekte wird aufgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Landesförderprogramm Naturschutz auflegen, um den praktischen Naturschutz zu unterstützen, insbesondere für Pilotprojekte mit Vorbildwirkung. Link zum Original
  75. Die Großschutzgebietsverwaltung wird personell verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Großschutzgebietsverwaltung soll diese personell verstärkt werden. Link zum Original
  76. Die naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechte nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz werden zugunsten der Kommunen wiederhergestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorkaufsrechte gemäß § 66 Bundesnaturschutzgesetz stellen wir zugunsten der Kommunen wieder her. Link zum Original
  77. Kommunen wird der Erlass umfassender Baumschutzsatzungen ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Kommunen den Erlass von umfassenden Baumschutzsatzungen ermöglichen, damit diese die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können. Link zum Original
  78. Die Genehmigungsfiktion für Baumfällanträge wird auf sechs Wochen verlängert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Genehmigungsfiktion für Fällanträge wird auf sechs Wochen erhöht. Link zum Original
  79. Der Rückgang von Straßenbäumen und Alleen soll gestoppt und umgekehrt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darauf hinwirken, den Rückgang von Straßenbäumen und Alleen zu stoppen und für eine Trendumkehr zu sorgen, u. a. durch ein Programm zur Anlage von Baumreihen und Alleen. Link zum Original
  80. Ein Programm zur Anlage von Baumreihen und Alleen wird aufgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darauf hinwirken, den Rückgang von Straßenbäumen und Alleen zu stoppen und für eine Trendumkehr zu sorgen, u. a. durch ein Programm zur Anlage von Baumreihen und Alleen. Link zum Original
  81. Auf Bundesebene wird eine Überarbeitung der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen gefordert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir uns auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen überarbeitet wird. Link zum Original
  82. Für Naturschutz und Landschaftspflege sollen vorrangig öffentliche, insbesondere landeseigene Flächen genutzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege sollen vorrangig Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand, insbesondere landeseigene Grundstücke, zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  83. Werden private Grundstücke benötigt, sind die Eigentümer frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Werden Grundstücke Dritter benötigt, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Link zum Original
  84. Es wird ein Interessenausgleich durch Freiwilligkeit und Entschädigung angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf einen Interessenausgleich, insbesondere durch Freiwilligkeit und Entschädigung, ist hinzuwirken. Link zum Original
  85. Naturschutz und Landschaftspflege sollen im Einvernehmen mit den Menschen vor Ort mit regionaler Entwicklung verzahnt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Verzahnung von Naturschutz und Landschaftspflege mit regionaler Entwicklung im Einvernehmen mit den Menschen vor Ort ist uns besonders wichtig. Link zum Original
  86. Der kooperative Ansatz im Naturschutz bleibt Grundlage der Maßnahmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage für die Maßnahmen bleibt unser kooperativer Ansatz des Naturschutzes. Link zum Original
  87. Regionale, kommunale, wirtschaftliche und naturschutzfachliche Akteure erhalten wertvolle Arten und Lebensräume auf Basis von Kooperationsvereinbarungen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben den Maßnahmen des Freistaates werden die regionalen, kommunalen, wirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Akteure auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen gemeinsam die wertvollen Arten und Lebensräume erhalten und entwickeln. Link zum Original
  88. Der Schutzstatus von Tieren und Pflanzen wird regelmäßig anhand der Populationsentwicklung überprüft und angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Schutzstatus von Tieren und Pflanzen muss regelmäßig mit Blick auf die Populationsentwicklung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Link zum Original
  89. Botanische Gärten werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Botanische Glrten werden wir unterstützen. Link zum Original
  90. Präventionsmaßnahmen gegen Wölfe werden zu 100 Prozent gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die 100-Prozent-Förderung der Prävention, die vollumfängliche Entschädigung von Wolfsrissen und mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen in begründeten Ausnahmefällen werden sichergestellt. Link zum Original
  91. Wolfsrisse werden vollumfänglich entschädigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die 100-Prozent-Förderung der Prävention, die vollumfängliche Entschädigung von Wolfsrissen und mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen in begründeten Ausnahmefällen werden sichergestellt. Link zum Original
  92. Bei der Entnahme von Wölfen in begründeten Ausnahmefällen wird mehr Rechtssicherheit geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die 100-Prozent-Förderung der Prävention, die vollumfängliche Entschädigung von Wolfsrissen und mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen in begründeten Ausnahmefällen werden sichergestellt. Link zum Original
  93. Der ökologische und chemische Zustand der Gewässer soll verbessert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer erreichen. Link zum Original
  94. Standortgerechte gewässerbegleitende Gehölze gelten als wesentlicher Teil der Kulturlandschaft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Standortgerechte gewässerbegleitende Gehölzbestände sind für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Link zum Original
  95. Die Renaturierung von Fließgewässern im Rahmen von Hochwasserschutz-, Auen- und Bergbausanierungsprogrammen wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Renaturierung von Fließgewässern im Rahmen des Hochwasserschutzprogrammes, der nachhaltigen Hochwasserschadensbeseitigung an Gewässern, des Auenprogramms und der Bergbausanierungspläne wollen wir konsequent fortsetzen. Link zum Original
  96. Für Gewässer mit mäßigem oder schlechterem Zustand ohne Verbesserung binnen drei Jahren werden abrechenbare Kenngrößen aufgestellt und regelmäßig kontrolliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für Vorrang- und Zielerreichungsgewässer mit einem ökologischen Zustand von mäßig und schlechter, bei denen innerhalb von drei Jahren keine Verbesserungen des ökologischen Zustands eintreten, werden wir gewässerspezifisch abrechenbare Kenngrößen zur Verbesserung der ökologischen Gewässerkomponenten aufstellen und regelmäßig kontrollieren sowie kontinuierlich integrierte Gewässerentwicklungskonzepte erstellen und umsetzen, wobei die Hochwasserrisikomanagementpläne einzubeziehen sind. Link zum Original
  97. Für diese Gewässer werden integrierte Gewässerentwicklungskonzepte unter Einbeziehung der Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt und umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für Vorrang- und Zielerreichungsgewässer mit einem ökologischen Zustand von mäßig und schlechter, bei denen innerhalb von drei Jahren keine Verbesserungen des ökologischen Zustands eintreten, werden wir gewässerspezifisch abrechenbare Kenngrößen zur Verbesserung der ökologischen Gewässerkomponenten aufstellen und regelmäßig kontrollieren sowie kontinuierlich integrierte Gewässerentwicklungskonzepte erstellen und umsetzen, wobei die Hochwasserrisikomanagementpläne einzubeziehen sind. Link zum Original
  98. Bei der EU-Bewertung der Oberflächengewässer sollen nicht vom Menschen beeinflussbare Faktoren ausgeschlossen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass auf EU -Ebene bei der Einschätzung der Güte unserer Oberflächengewässer vom Menschen nicht beeinflussbare Faktoren bei der Bewertung ausgeschlossen werden, damit eine Verbesserung des Gewässerzustandes deutlicher sichtbar wird. Link zum Original
  99. Der Freistaat erwirbt für besondere Gewässerabschnitte Gewässerrandstreifen aus ökologischen und Hochwasserschutzgründen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für besondere Gewässerabschnitte streben wir aus ökologischen und Hochwasserschutzgründen einen Erwerb der Gewässerrandstreifen durch den Freistaat an. Link zum Original
  100. Der Nähr- und Schadstoffeintrag in Gewässer soll wirksam gesenkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Nähr - und Schadstoffeintrag wirksam senken, die Gewässerdynamik verstärken und die Ausbildung der natürlichen Uferstrukturen ermöglichen. Link zum Original
  101. Die Gewässerdynamik soll verstärkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Nähr - und Schadstoffeintrag wirksam senken, die Gewässerdynamik verstärken und die Ausbildung der natürlichen Uferstrukturen ermöglichen. Link zum Original
  102. Die Ausbildung natürlicher Uferstrukturen soll ermöglicht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Nähr - und Schadstoffeintrag wirksam senken, die Gewässerdynamik verstärken und die Ausbildung der natürlichen Uferstrukturen ermöglichen. Link zum Original
  103. Grünstreifen am Gewässerrand sollen dauerhaft erhalten werden können, ohne den Ackerlandstatus zu verlieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns zum Ziel, dass Grünstreifen am Gewässerrand dauerhaft erhalten werden können, ohne den Status von Ackerland zu verlieren. Link zum Original
  104. Die Finanzhilfen für Kommunen zur Pflege von Gewässern II. Ordnung werden ab 2021 verstetigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir beabsichtigen, die finanziellen Hilfen für die Kommunen zur Gewässerpflege an Gewässern II. Ordnung ab 2021 zu verstetigen. Link zum Original
  105. Kommunale Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands, etwa Renaturierungen, werden weiter gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Kommunale Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerz ustandes, u. a. durch Renaturierung entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie, werden wir weiterhin fördern. Link zum Original
  106. Landschaftspflegeverbände sollen die Kommunen bei Gewässermaßnahmen fachlich beraten und unterstützen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landschaftspflegeverbände sollen die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen fachlich beraten und unterstützen. Link zum Original
  107. Die Anstrengungen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes werden verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Anstrengungen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes werden verstärkt. Link zum Original
  108. Bei der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden werden Beiräte zur Beteiligung aller Betroffenen gebildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden sind Beiräte zur Beteiligung aller Betroffenen zu bilden. Link zum Original
  109. In Trinkwasserschutzgebieten sind nur landwirtschaftliche Anbauformen mit erheblichem Nitratminderungspotenzial zulässig.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Aufgabenträgern der öffentlichen Trinkwasserversorgung stellen wir sicher, dass in Trinkwasserschutzgebieten nur landwirtschaftliche Anbauformen mit einem erheblichen Minderungspotenzial im Nitratbereich gewählt werden und dass von diesen keine Risiken durch die Verunreinigung mit Pflanzenschutzmitteln und Medikamentenrückständen für die Trinkwasserqualität ausgehen. Link zum Original
  110. In Trinkwasserschutzgebieten wird sichergestellt, dass von der Landwirtschaft keine Risiken durch Pflanzenschutzmittel und Medikamentenrückstände ausgehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Aufgabenträgern der öffentlichen Trinkwasserversorgung stellen wir sicher, dass in Trinkwasserschutzgebieten nur landwirtschaftliche Anbauformen mit einem erheblichen Minderungspotenzial im Nitratbereich gewählt werden und dass von diesen keine Risiken durch die Verunreinigung mit Pflanzenschutzmitteln und Medikamentenrückständen für die Trinkwasserqualität ausgehen. Link zum Original
  111. Die Ursachen der Nitratbelastung des Grundwassers werden stärker untersucht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um zielgerichtete und regionalspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrat-Belastung des Grundwassers entwickeln zu können, werden die Ursachen stärker untersucht, Landwirtinnen und Landwirte sowie Aufgabenträger beraten und unterstützt und darüber hinaus das Grundwassermessnetz angepasst. Link zum Original
  112. Landwirte und Aufgabenträger werden bei der Reduzierung der Nitratbelastung beraten und unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um zielgerichtete und regionalspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrat-Belastung des Grundwassers entwickeln zu können, werden die Ursachen stärker untersucht, Landwirtinnen und Landwirte sowie Aufgabenträger beraten und unterstützt und darüber hinaus das Grundwassermessnetz angepasst. Link zum Original
  113. Das Grundwassermessnetz wird angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um zielgerichtete und regionalspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrat-Belastung des Grundwassers entwickeln zu können, werden die Ursachen stärker untersucht, Landwirtinnen und Landwirte sowie Aufgabenträger beraten und unterstützt und darüber hinaus das Grundwassermessnetz angepasst. Link zum Original
  114. Die Wasserversorgungssysteme, auch in Brunnendörfern, werden an Klima, Demografie und rechtliche Anforderungen angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neue Herausforderungen durch veränderte klimatische Bedingungen, demografische Entwicklungen und rechtliche Anforderungen erfordern eine weitere Anpassung der Wasserversorgungssysteme, auch in Brunnendörfern. Link zum Original
  115. Die Wasserversorgungskonzeption 2030 wird bis 2020 fortgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bis zum Jahr 2020 die ÄWasserversorgungskonzeption 2030³ fortschreiben. Link zum Original
  116. Es wird geprüft, ob für die Wasserversorgungssicherheit neue Speicher und Überleitungssysteme nötig sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob die Versorgungssicherheit den Bau neuer Speicherkapazitäten und (Über -)Leitungssysteme erfordert. Link zum Original
  117. Hochwasserschutz wird weiterhin intensiv als Generationenaufgabe betrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe, der wir uns weiterhin intensiv widmen werden. Link zum Original
  118. Das Hochwasserschutzprogramm wird mit Schwerpunkt auf Retentionsflächen und Deichrückverlegungen fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Hochwasserschutzprogramm wird deshalb unter besonderer Berücksichtigung der Schaffung von Retentionsflächen, insbesondere durch Deichrückverlegungen, fortgesetzt und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden bereitgestellt. Link zum Original
  119. Für das Hochwasserschutzprogramm werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Hochwasserschutzprogramm wird deshalb unter besonderer Berücksichtigung der Schaffung von Retentionsflächen, insbesondere durch Deichrückverlegungen, fortgesetzt und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden bereitgestellt. Link zum Original
  120. Mit den Akteuren vor Ort werden Strategien zum Wasserrückhalt in der Fläche entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort entwickeln wir abgestimmte Strategien zum Wasserrückhalt in der Fläche. Link zum Original
  121. Vorbeugender Hochwasserschutz soll bauliche Lösungen und natürlichen Wasserrückhalt ausbalancieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für einen vorbeugenden Hochwasserschutz ein, der die Balance zwischen baulichtechnischen Lösungen und natürlichem Wasserrückhalt einhält. Link zum Original
  122. Im Hochwasserschutz wird das Prinzip der Eigenvorsorge gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Beim Hochwasserschutz muss neben öffentlichen Maßnahmen das Prinzip der Eigenvorsorge gestärkt werden. Dazu wollen wir ein Programm auflegen, das Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei baulichen und haustechnischen Vorsorgemaßnahmen unterstützt. Link zum Original
  123. Ein Programm unterstützt Hauseigentümer bei baulichen und haustechnischen Hochwasservorsorgemaßnahmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Beim Hochwasserschutz muss neben öffentlichen Maßnahmen das Prinzip der Eigenvorsorge gestärkt werden. Dazu wollen wir ein Programm auflegen, das Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei baulichen und haustechnischen Vorsorgemaßnahmen unterstützt. Link zum Original
  124. Die ökologische und touristische Entwicklung der Elbe richtet sich nach dem Gesamtkonzept Elbe.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur ökologischen und touristischen Entwicklung nach Maßgabe des ÄGesamtkonzeptes Elbe³. Link zum Original
  125. Der Baumbestand in Sachsen wird gesichert und erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sichern und erhöhen den Baumbestand in Sachsen. Link zum Original
  126. Der Umbau zu naturnahen, klimastabilen Mischwäldern wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Umbau zu naturnahen und langfristig klimastabilen Mischwäldern wird weiter vorangetrieben. Link zum Original
  127. Im Landeswald werden jährlich durchschnittlich 1.300 Hektar zu Mischwald umgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Landeswald sollen dazu durchschnittlich 1.300 Hektar jährlich umgebaut werden. Link zum Original
  128. Natürliche Verjüngungsprozesse im Wald werden besonders unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Natürliche Verjüngungsprozesse sind dabei besonders zu unterstützen. Link zum Original
  129. Im Staatswald werden Schutz- und Erholungsfunktion sowie biologische Vielfalt stärker gewichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Änderung des Sächsischen Waldgesetzes werden wir unter Wahrung der Nutzfunktion des Waldes in seiner Gesamtheit die Zielsetzung im Staatswald noch stärker auf die Sicherung und Verbesserung der Schutz - und Erholungsfunktion des Waldes und seiner biologischen Vielfalt ausrichten. Link zum Original
  130. Der Anteil ungenutzter Wälder soll langfristig auf fünf Prozent der Waldfläche steigen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Anteil ungenutzter Wälder an der gesamten Waldfläche langfristig auf fünf Prozent gesteigert wird. Link zum Original
  131. Bis Ende 2022 sollen zehn Prozent der Staatswaldfläche aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dabei verantwortungsvoll und vorbildlich vorangehen, mit dem Ziel bis Ende 2022 zehn Prozent der Flächen des Staatswaldes aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Link zum Original
  132. Die Fachaufsicht Naturschutz über das Amt für Großschutzgebiete übernimmt das zuständige Staatsministerium unmittelbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 87 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Über das Amt für Großschutzgebiete wird künftig die Fachaufsicht Naturschutz unmittelbar durch das zuständige Staatsministerium als oberste Behörde wahrgenommen. Link zum Original
  133. Die Kreislaufwirtschaft wird als innovativer Wirtschaftszweig gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kreislaufwirtschaft wollen wir als innovativen Wirtschaftszweig, der zum Klimaschutz und zur Energiewende beiträgt, stärken und dadurch Ressourcen schonen sowie Wertschöpfung für Unternehmen in Sachsen erschließen. Link zum Original
  134. Recycling und der Ersatz von Primärrohstoffen werden mit innovativen Ansätzen gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Recycling und damit die Substituierung von Primärrohstoffen werden wir befördern und dafür innovative Ansätze unterstützen. Link zum Original
  135. Es werden Strategien zur Abfallvermeidung und -verwertung mit dem Ziel vollständiger Wertstoffrückführung entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln wirksame Abf allvermeidungs- und -verwertungsstrategien mit dem Ziel, die Umwelt nicht zu belasten und Wertstoffe vollständig in Wirtschaftskreisläufe zurückzuführen. Link zum Original
  136. Die Abfallpolitik folgt den Prinzipien Vermeidung, Umgestaltung von Produkten, Wiederverwendung, stoffliche Verwertung und Kompostierung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu verfolgen wir fünf Prinzipien: Müllvermeidung, das Umgestalten von Produkten und Prozessen, damit der Müll erst gar nicht entsteht, die Wiederverwendung von Gegenständen, die stoffliche Umwandlung von Abfällen in Rohstoffe und die Kompostierung von Abfällen. Link zum Original
  137. Umweltallianz Sachsen und simul+ setzen einen Schwerpunkt auf Kreislaufwirtschaft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden speziell innerhalb der Umweltallianz Sachsen und der Zukunftsinitiative simul+ die Kreislaufwirtschaft in den Fokus nehmen, durch spezielle Projekte den Stand von Wissenschaft und Technik aufarbeiten und die Entwicklung innovativer Technologien sowie deren Einführung in die Praxis unterstützen. Link zum Original
  138. Entwicklung und Praxiseinführung innovativer Kreislauftechnologien werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden speziell innerhalb der Umweltallianz Sachsen und der Zukunftsinitiative simul+ die Kreislaufwirtschaft in den Fokus nehmen, durch spezielle Projekte den Stand von Wissenschaft und Technik aufarbeiten und die Entwicklung innovativer Technologien sowie deren Einführung in die Praxis unterstützen. Link zum Original
  139. Die Finanzierung der Altlastenbeseitigung wird gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um vor schädlichen Bodenveränderungen zu schützen und gleichzeitig Investitionshemmnisse zu beseitigen, stellen wir die weitere Finanzierung der Beseitigung von Altlasten sicher und setzen uns gegenüber dem Bund für eine stärkere Beteiligung an der Finanzierung der Altlastenfreistellung ein. Link zum Original
  140. Der Bund soll sich stärker an der Finanzierung der Altlastenfreistellung beteiligen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um vor schädlichen Bodenveränderungen zu schützen und gleichzeitig Investitionshemmnisse zu beseitigen, stellen wir die weitere Finanzierung der Beseitigung von Altlasten sicher und setzen uns gegenüber dem Bund für eine stärkere Beteiligung an der Finanzierung der Altlastenfreistellung ein. Link zum Original
  141. Investitionen zur Sanierung belasteter Flächen, Deponien, Altbergbau und ehemaliger Steinkohlereviere werden weiter gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 88 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Inve stive Maßnahmen zur Sanierung belasteter Flächen, zur Sicherung und Stilllegung von Deponien, des Altbergbaus und zur Gefahrenabwehr bei ehemaligen Steinkohlerevieren (Altlastensanierung) werden weiterhin gefördert. Link zum Original
  142. Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten soll reduziert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 91 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten reduziert wird. Link zum Original
  143. Die Sanierung der Trockenmauern in Weinbergen wird gefördert, um die biologische Vielfalt dieser Lebensräume zu erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 91 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Weinberge mit ihren Weinbergmauern bieten eine Vielzahl von Lebensräumen für seltene und geschützte Arten. Mit der Förderung der Sanierung der Trockenmauern wollen wir den Erhalt dieser biologischen Vielfalt sichern. Link zum Original
  144. Die Aufnahmemöglichkeiten für Wildtiere, etwa in Wildtierauffangstationen, werden landesweit erfasst und verstärkt öffentlich bekannt gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 92 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Möglichkeit der Aufnahme von Wildtieren, z. B. durch Wildtierauffangstationen, landesweit erfassen und verstärkt öffentlich kommunizieren. Link zum Original
  145. Auf Bundesebene wird die Umsetzung der Bundesratsinitiative zu bestimmten Wildtierarten in reisenden Zirkussen unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 102 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zum Wohle der Zirkustiere treten wir auf Bundesebene für die Umsetzung der Bundesratsinitiative (Bundesrat DR S 78/16) zu bestimmten Wildtierarten in reisenden Zirkusunternehmen ein. Link zum Original
  146. Dem Vollzug des Tierschutzrechts wird mehr Aufmerksamkeit gewidmet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 102 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf den Vollzug des Tierschutzrechtes wollen wir mehr Augenmerk richten. Link zum Original
  147. Die Situation der Tierheime wird ohne Ablösung der kommunalen Finanzierungsverantwortung verbessert, auch durch mögliche Personalkostenförderung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 102 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Situation der sächsischen Tierheime wollen wir weiter verbessern, ohne die Finanzierungsverantwortung der Kommunen abzulösen; eine Personalkostenförderung soll möglich sein. Link zum Original
  148. Ein Landesbeauftragter für den Tierschutz zur Beratung des zuständigen Ministeriums wird eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 102 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für die Stärkung des Tierschutzes in Sachsen werden wir außerdem einen Landesbeauftragten oder eine Landesbeauftragte für den Tierschutz zur Beratung und Unterstützung des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums einrichten. Link zum Original
  149. Die Koalition bekennt sich zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der UNO und zu den Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die globalen Herausforderungen machen nicht vor den Toren Sachsens halt. Deswegen bekennen wir uns zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der UNO und zu den Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Link zum Original
  150. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates entsprechend weiterentwickeln. Link zum Original
  151. Der landeseigene Gebäudebestand wird energetisch optimiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur energetischen Optimierung des landeseigenen Gebäudebestandes, zur Erhöhung der Energieeffizienz staatlicher Liegenschaften und zur Prüfung von energetischen Standards für staatliche Liegenschaften über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus. Link zum Original
  152. Die Energieeffizienz staatlicher Liegenschaften wird erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur energetischen Optimierung des landeseigenen Gebäudebestandes, zur Erhöhung der Energieeffizienz staatlicher Liegenschaften und zur Prüfung von energetischen Standards für staatliche Liegenschaften über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus. Link zum Original
  153. Energetische Standards für staatliche Liegenschaften über die gesetzlichen Vorgaben hinaus werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur energetischen Optimierung des landeseigenen Gebäudebestandes, zur Erhöhung der Energieeffizienz staatlicher Liegenschaften und zur Prüfung von energetischen Standards für staatliche Liegenschaften über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU SN 41, Grüne SN 7, SPD SN 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de