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Erreichtes bewahren. Neues ermöglichen. Menschen verbinden. Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019 bis 2024

Forderungen zu Verkehr und Infrastruktur

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und SPD · Original

Der Vertrag enthält 171 von 2.547 Forderungen zu „Verkehr und Infrastruktur“.

Verkehr und Infrastruktur 171
  1. Künftigen Generationen soll eine leistungsfähige und moderne öffentliche Infrastruktur übergeben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zukünftigen Generationen wollen wir solide Finanzen und eine leistungsfähige und moderne öffentliche Infrastruktur übergeben. Link zum Original
  2. Eine verlässliche Mobilität für alle Menschen in Stadt und Land wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gestalten eine innovative und nachhaltige Politik für eine leistungsfähige, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung, für eine ökologisch verträgliche, regional wertschöpfende Landwirtschaft und für eine verlässliche Mobilität für alle Menschen ± gleich ob auf dem Land oder in den Städten. Link zum Original
  3. Es wird spürbar in flächendeckend zuverlässige, nachhaltige und bezahlbare Mobilität investiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Flächendeckend zuverlässige, nachhaltige und bezahlbare Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Menschen in Sachsen selbstbestimmt in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben einbringen können. Deshalb werden wir spürbar in Sachsens Mobilität investieren. Link zum Original
  4. Die Einführung eines sachsenweit gültigen Semestertickets wird befördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen die verbindliche Mitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft her, um u. a. die Einführung eines sachsenweit gültigen Semestertickets zu befördern. Link zum Original
  5. Bei Ausschreibungen im Schienen- und öffentlichen Personennahverkehr ist das überarbeitete Vergabegesetz verbindlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Ausschreibung im Bereich SPNV/ÖPNV ist das überarbeitete Vergabegesetz verbindlich. Link zum Original
  6. Die dem bisherigen Betreiber durch die Bereitstellung der Unterlagen entstehenden Aufwendungen werden vom öffentlichen Auftraggeber erstattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, vom ausgewählten Betreiber gemäß Artikel 4 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu verlangen, dass dieser die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu deren bisherigen Arbeitsbedingungen übernimmt, so verpflichtet er den bisherigen Betreiber, ihm die hierzu erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder Einsicht in Lohn - und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervorgehen oder abgeleitet werden können. Hierdurch entstehende Aufwendungen des bisherigen Betreibers werden durch den öffentlichen Auftraggeber erstattet. Link zum Original
  7. Die Zahl der Ladesäulen an landeseigenen Liegenschaften wird deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatsregierung wird ihre Veranstaltungen nachhaltig planen und umsetzen sowie den Einsatz von Elektro - Fahrzeugen im landeseigenen Fuhrpark und die Anzahl der Ladesäulen an landeseigenen Liegenschaften deutlich erhöhen. Link zum Original
  8. Für den Strukturwandel wird in moderne Verkehrsinfrastruktur investiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für einen erfolgreichen Strukturwandel investieren wir auch in eine moderne Verkehrsinfrastruktur. Link zum Original
  9. Die Eisenbahnstrecke Chemnitz–Leipzig wird elektrifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den Projekten mit besonderer Bedeutung gehören beispielsweise die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Chemnitz-Leipzig, Dresden-Görlitz/Zittau und eine deutlich verbesserte Anbindung von Hoyerswerda und Kamenz an die Landeshauptstadt Dresden sowie von Gera an Leipzig und der Strecke Grimma -Rochlitz-Geithain an die Metropolregion Mitteldeutschland. Link zum Original
  10. Die Eisenbahnstrecke Dresden–Görlitz/Zittau wird elektrifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den Projekten mit besonderer Bedeutung gehören beispielsweise die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Chemnitz-Leipzig, Dresden-Görlitz/Zittau und eine deutlich verbesserte Anbindung von Hoyerswerda und Kamenz an die Landeshauptstadt Dresden sowie von Gera an Leipzig und der Strecke Grimma -Rochlitz-Geithain an die Metropolregion Mitteldeutschland. Link zum Original
  11. Die Anbindung von Hoyerswerda und Kamenz an Dresden wird deutlich verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den Projekten mit besonderer Bedeutung gehören beispielsweise die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Chemnitz-Leipzig, Dresden-Görlitz/Zittau und eine deutlich verbesserte Anbindung von Hoyerswerda und Kamenz an die Landeshauptstadt Dresden sowie von Gera an Leipzig und der Strecke Grimma -Rochlitz-Geithain an die Metropolregion Mitteldeutschland. Link zum Original
  12. Die Anbindung von Gera an Leipzig wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den Projekten mit besonderer Bedeutung gehören beispielsweise die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Chemnitz-Leipzig, Dresden-Görlitz/Zittau und eine deutlich verbesserte Anbindung von Hoyerswerda und Kamenz an die Landeshauptstadt Dresden sowie von Gera an Leipzig und der Strecke Grimma -Rochlitz-Geithain an die Metropolregion Mitteldeutschland. Link zum Original
  13. Die Strecke Grimma–Rochlitz–Geithain wird besser an die Metropolregion Mitteldeutschland angebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den Projekten mit besonderer Bedeutung gehören beispielsweise die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Chemnitz-Leipzig, Dresden-Görlitz/Zittau und eine deutlich verbesserte Anbindung von Hoyerswerda und Kamenz an die Landeshauptstadt Dresden sowie von Gera an Leipzig und der Strecke Grimma -Rochlitz-Geithain an die Metropolregion Mitteldeutschland. Link zum Original
  14. Auf der A4 soll kurzfristig eine verkehrstelematische Steuerung eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der geplante Ausbau der BAB 4 ist ein langfristiges Projekt des Bundesverkehrswegeplans. Kurzfristig setzen wir uns für die verkehrstelematische Steuerung und die temporäre Standstreifenfreigabe ein. Link zum Original
  15. Auf der A4 soll kurzfristig der Standstreifen temporär freigegeben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der geplante Ausbau der BAB 4 ist ein langfristiges Projekt des Bundesverkehrswegeplans. Kurzfristig setzen wir uns für die verkehrstelematische Steuerung und die temporäre Standstreifenfreigabe ein. Link zum Original
  16. Güterverkehr soll zur Entlastung überlasteter Autobahnabschnitte auf die Schiene verlagert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wichtig ist für uns die Verlagerung von Gütern auf die Schiene, um die Kapazitäten der überlasteten Autobahnabschnitte zu erhöhen. Link zum Original
  17. Die Mitteldeutschland-Lausitz-Trasse wird bestandsorientiert mit Netzergänzungen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Ausbau des Bahn - und Busangebots fokussieren wir uns auf einen bestandsorientierten Ausbau der Mitteldeutschland-Lausitz-Trasse (Milau) mit Netzergänzungsmaßnahmen sowie auf Maßnahmen zur Entlastung der Ortsdurchfahrten für eine schnellere Erreichbarkeit von Weißwasser und Hoyerswerda. Bei der Finanzierung sehen wir den Bund in der Pflicht. Link zum Original
  18. Ortsdurchfahrten werden für eine schnellere Erreichbarkeit von Weißwasser und Hoyerswerda entlastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Ausbau des Bahn - und Busangebots fokussieren wir uns auf einen bestandsorientierten Ausbau der Mitteldeutschland-Lausitz-Trasse (Milau) mit Netzergänzungsmaßnahmen sowie auf Maßnahmen zur Entlastung der Ortsdurchfahrten für eine schnellere Erreichbarkeit von Weißwasser und Hoyerswerda. Bei der Finanzierung sehen wir den Bund in der Pflicht. Link zum Original
  19. Die Finanzierung dieser Straßenmaßnahmen soll der Bund tragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Ausbau des Bahn - und Busangebots fokussieren wir uns auf einen bestandsorientierten Ausbau der Mitteldeutschland-Lausitz-Trasse (Milau) mit Netzergänzungsmaßnahmen sowie auf Maßnahmen zur Entlastung der Ortsdurchfahrten für eine schnellere Erreichbarkeit von Weißwasser und Hoyerswerda. Bei der Finanzierung sehen wir den Bund in der Pflicht. Link zum Original
  20. Angestrebt wird eine sichere, soziale, bezahlbare und an Klimazielen ausgerichtete Mobilität für alle in Stadt und Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel unserer Politik ist eine Mobilität für alle Menschen in der Stadt und auf dem Land, die sicher, sozial, bezahlbar und an den Klimazielen ausgerichtet ist. Link zum Original
  21. Die Mobilität der Zukunft wird in allen Landesteilen vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für gleichwertige Lebensverhältnisse ein und werden die Mobilität der Zukunft in allen Teil en des Landes vorantreiben. Link zum Original
  22. Schienen, Straßen und Wasserwege sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den bedarfsgerechten Ausbau von Schienen, Straßen und Wasserwegen, von Energie- und IT-Infrastruktur sowie von Flughäfen vorantreiben. Link zum Original
  23. Flughäfen sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den bedarfsgerechten Ausbau von Schienen, Straßen und Wasserwegen, von Energie- und IT-Infrastruktur sowie von Flughäfen vorantreiben. Link zum Original
  24. Im Verkehrs- und Mobilitätskonzept gilt ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsmittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf dem Weg hin zu einem modernen Verkehrs - und Mobilitätskonzept zählt für uns ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsmittel. Link zum Original
  25. Bahn, Bus, Rad- und Fußverkehr werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns konsequent für die Stärkung von Bahn, Bus, Rad und Fußverkehr ein. Link zum Original
  26. 80 Prozent der Bevölkerung sollen Zugang zu einem vertakteten ÖPNV erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen 80 Prozent der Bevölkerung Sachsens, und damit einer Million Menschen mehr als heute, den Zugang zum vertakteten ÖPNV ermöglichen und den barrierefreien Ausbau voranbringen. Link zum Original
  27. Der barrierefreie Ausbau des ÖPNV wird vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen 80 Prozent der Bevölkerung Sachsens, und damit einer Million Menschen mehr als heute, den Zugang zum vertakteten ÖPNV ermöglichen und den barrierefreien Ausbau voranbringen. Link zum Original
  28. Ein Sachsentakt wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Einführung des Sachsentakts, des Sachsentarifs, des Bildungstickets, des landesweit einheitlichen digitalen Bezahlsystem s und eines Mindesterreichbarkeitsstandards wollen wir den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Link zum Original
  29. Ein Sachsentarif wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Einführung des Sachsentakts, des Sachsentarifs, des Bildungstickets, des landesweit einheitlichen digitalen Bezahlsystem s und eines Mindesterreichbarkeitsstandards wollen wir den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Link zum Original
  30. Ein Bildungsticket wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Einführung des Sachsentakts, des Sachsentarifs, des Bildungstickets, des landesweit einheitlichen digitalen Bezahlsystem s und eines Mindesterreichbarkeitsstandards wollen wir den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Link zum Original
  31. Ein landesweit einheitliches digitales Bezahlsystem im ÖPNV wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Einführung des Sachsentakts, des Sachsentarifs, des Bildungstickets, des landesweit einheitlichen digitalen Bezahlsystem s und eines Mindesterreichbarkeitsstandards wollen wir den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Link zum Original
  32. Ein Mindesterreichbarkeitsstandard im ÖPNV wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Einführung des Sachsentakts, des Sachsentarifs, des Bildungstickets, des landesweit einheitlichen digitalen Bezahlsystem s und eines Mindesterreichbarkeitsstandards wollen wir den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Link zum Original
  33. Der Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen soll bis 2030 verdoppelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Einführung des Sachsentakts, des Sachsentarifs, des Bildungstickets, des landesweit einheitlichen digitalen Bezahlsystem s und eines Mindesterreichbarkeitsstandards wollen wir den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Link zum Original
  34. Gemeinsam mit den Kommunen soll der ÖPNV deutlich verbessert und als ganzheitliches System gestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen in Kooperation mit der kommunalen Ebene die ÖPNV -Landschaft deutlich verbessern und den Nahverkehr als ganzheitliches System darstellen und nutzen. Link zum Original
  35. Das schienengebundene Nahverkehrsangebot soll flächendeckend ausgeweitet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine flächendeckende Ausweitung des schienengebundenen Angebots und die Fortsetzung des Aufbaus des PlusBus - und Taktbus -Grundnetzes mit der Ergänzung durch ein flexibles Landbus-Netz mit flexiblen Bedienformen (Rufbusse, Ruftaxis), die Abstimmung von Mindestbedienstandards und integrierte Planung von Bahn - und landesbedeutenden Busverkehren machen eine überregionale Planung und Abstimmung im ÖPNV erforderlich. Link zum Original
  36. Der Aufbau des PlusBus- und Taktbus-Grundnetzes wird fortgesetzt und durch ein flexibles Landbus-Netz mit Rufbussen und Ruftaxis ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine flächendeckende Ausweitung des schienengebundenen Angebots und die Fortsetzung des Aufbaus des PlusBus - und Taktbus -Grundnetzes mit der Ergänzung durch ein flexibles Landbus-Netz mit flexiblen Bedienformen (Rufbusse, Ruftaxis), die Abstimmung von Mindestbedienstandards und integrierte Planung von Bahn - und landesbedeutenden Busverkehren machen eine überregionale Planung und Abstimmung im ÖPNV erforderlich. Link zum Original
  37. Der ÖPNV soll überregional geplant und abgestimmt werden, einschließlich Mindestbedienstandards und integrierter Planung von Bahn und landesbedeutenden Bussen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine flächendeckende Ausweitung des schienengebundenen Angebots und die Fortsetzung des Aufbaus des PlusBus - und Taktbus -Grundnetzes mit der Ergänzung durch ein flexibles Landbus-Netz mit flexiblen Bedienformen (Rufbusse, Ruftaxis), die Abstimmung von Mindestbedienstandards und integrierte Planung von Bahn - und landesbedeutenden Busverkehren machen eine überregionale Planung und Abstimmung im ÖPNV erforderlich. Link zum Original
  38. Eine Landesverkehrsgesellschaft, die Sächsische Mobilitätsgesellschaft, wird mit Freistaat, Landkreisen und kreisfreien Städten als Gesellschaftern gegründet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gründen eine Landesverkehrsgesellschaft, die Sächsische Mobilitätsgesellschaft, in der der Freistaat, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte als Gesellschafter vertreten sind. Die Anteile an der Gesellschaft halten der Freistaat Sachsen und die kommunale Ebene zu jeweils 50 Prozent. Die kommunalen Vertreter stellen über eine Rückkopplung mit den kommunalen Aufgabenträgern die Umsetzung sicher. Aufgabenträger sind die Verkehrszweckverbände. Die Aufgaben der Gesellschaft werden in einem Gesellschaftsvertrag verbindlich definiert. Der Sitz der Gesellschaft soll im ländlichen Raum angesiedelt werden. Link zum Original
  39. Freistaat und kommunale Ebene halten je 50 Prozent der Anteile an der Sächsischen Mobilitätsgesellschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gründen eine Landesverkehrsgesellschaft, die Sächsische Mobilitätsgesellschaft, in der der Freistaat, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte als Gesellschafter vertreten sind. Die Anteile an der Gesellschaft halten der Freistaat Sachsen und die kommunale Ebene zu jeweils 50 Prozent. Die kommunalen Vertreter stellen über eine Rückkopplung mit den kommunalen Aufgabenträgern die Umsetzung sicher. Aufgabenträger sind die Verkehrszweckverbände. Die Aufgaben der Gesellschaft werden in einem Gesellschaftsvertrag verbindlich definiert. Der Sitz der Gesellschaft soll im ländlichen Raum angesiedelt werden. Link zum Original
  40. Die Aufgaben der Sächsischen Mobilitätsgesellschaft werden in einem Gesellschaftsvertrag verbindlich festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gründen eine Landesverkehrsgesellschaft, die Sächsische Mobilitätsgesellschaft, in der der Freistaat, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte als Gesellschafter vertreten sind. Die Anteile an der Gesellschaft halten der Freistaat Sachsen und die kommunale Ebene zu jeweils 50 Prozent. Die kommunalen Vertreter stellen über eine Rückkopplung mit den kommunalen Aufgabenträgern die Umsetzung sicher. Aufgabenträger sind die Verkehrszweckverbände. Die Aufgaben der Gesellschaft werden in einem Gesellschaftsvertrag verbindlich definiert. Der Sitz der Gesellschaft soll im ländlichen Raum angesiedelt werden. Link zum Original
  41. Der Sitz der Sächsischen Mobilitätsgesellschaft soll im ländlichen Raum liegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gründen eine Landesverkehrsgesellschaft, die Sächsische Mobilitätsgesellschaft, in der der Freistaat, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte als Gesellschafter vertreten sind. Die Anteile an der Gesellschaft halten der Freistaat Sachsen und die kommunale Ebene zu jeweils 50 Prozent. Die kommunalen Vertreter stellen über eine Rückkopplung mit den kommunalen Aufgabenträgern die Umsetzung sicher. Aufgabenträger sind die Verkehrszweckverbände. Die Aufgaben der Gesellschaft werden in einem Gesellschaftsvertrag verbindlich definiert. Der Sitz der Gesellschaft soll im ländlichen Raum angesiedelt werden. Link zum Original
  42. Unter Beteiligung des Landtags wird ein auf den Deutschlandtakt abgestimmter, verbindlicher Landesnahverkehrsplan festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gesellschaft wird unter Beteiligung des Sächsischen Landtages einen auf den Deutschlandtakt abgestimmten Landesnahverkehrsplan (LNVP) für alle relevanten Festlegungen für den ÖPNV verbindlich definieren. Link zum Original
  43. Verbundübergreifende Produkte wie ein Bildungsticket und ein Sachsentarif werden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die Einführung von verbundübergreifenden Produkten, wie beispielsweise eines Bildungstickets sowie eines Sachsentarifs, und deren landesweite Vertriebsdigitalisierung, Link zum Original
  44. Der Vertrieb verbundübergreifender ÖPNV-Produkte wird landesweit digitalisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die Einführung von verbundübergreifenden Produkten, wie beispielsweise eines Bildungstickets sowie eines Sachsentarifs, und deren landesweite Vertriebsdigitalisierung, Link zum Original
  45. Für den Schienenpersonennahverkehr werden Qualitätsstandards festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die Festlegung von Qualitätsstandards für den SPNV, Link zum Original
  46. Die Schaffung eines landeseigenen einheitlichen Fahrzeugbestands wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die Prüfung der Schaffung eines landeseigenen einheitlichen Fahrzeugbestands, Link zum Original
  47. Innovative Mobilitätsangebote werden geplant und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die Planung und Unterstützung innovativer Mobilitätsangebote, Link zum Original
  48. Mindestbedienstandards, integrierte Planung und überregionale Steuerung im ÖPNV werden abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die Absicherung von Mindestbedienstandards und die integrierte Planung und überregionale Steuerung im ÖPNV Link zum Original
  49. Die Reaktivierung stillgelegter oder abbestellter Schienenstrecken und Lückenschlüsse werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    - sowie die Prüfung der Reaktivierung von stillgelegten oder abbestellten Schienenstrecken oder von Lückenschlüssen Link zum Original
  50. Der Landesnahverkehrsplan ist verbindliche Grundlage für die regionalen Nahverkehrspläne.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesnahverkehrsplan ist verbindliche Grundlage für die regionalen Nahverkehrspläne der ÖPNV -Aufgabenträger. Link zum Original
  51. Die ÖPNV-Finanzierungsverordnung wird angepasst und zum zentralen Steuerungsinstrument der ÖPNV-Finanzierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ÖPNV -Finanzierungsverordnung wird entsprechend angepasst und zum zentralen Steuerelement der Finanzierung des ÖPNV in Sachsen. Link zum Original
  52. Die Kommunen werden in ihrer Eigenverantwortung für Straßenbahnen, Stadtverkehre und lokale Busverkehre gestärkt und bei Bedarf unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunale Ebene werden wir in ihrer Eigenverantwortung für die Organisation und Planung der leistungsfähigen Straßenbahnsysteme, Stadtverkehre und die kleinräumigen lokalen Bus- und Nahverkehre zwischen den Dörfern sowie zwischen den kleineren Städten und Gemeinden stärken und bei Bedarf unterstützen. Link zum Original
  53. Eine Reduzierung der Zahl der Zweckverbände zur besseren Koordinierung zwischen Ballungsräumen, Landkreisen und Nachbarländern wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen zudem eine Reduzierung der Anzahl der Zweckverbände mit dem Ziel, die Koordinierung insbesondere zwischen den Ballungsräumen und den sie umschließenden Landkreisen sowie den Nachbarländern weiter zu verbessern. Link zum Original
  54. Gemeinsam mit den Kommunen werden möglichst kostengünstige und universelle ÖPNV-Angebote für alle Schüler dauerhaft eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Kooperation mit der kommunalen Ebene wollen wir möglichst kostengünstige und universelle ÖPNV -Angebote für alle Schülerinnen und Schüler initiieren und dauerhaft etablieren. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel wollen wir dauerhaft zur Verfügung stellen. Link zum Original
  55. Die Finanzmittel für ÖPNV-Angebote für Schüler werden dauerhaft bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Kooperation mit der kommunalen Ebene wollen wir möglichst kostengünstige und universelle ÖPNV -Angebote für alle Schülerinnen und Schüler initiieren und dauerhaft etablieren. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel wollen wir dauerhaft zur Verfügung stellen. Link zum Original
  56. Zum kommenden Schuljahr soll ein mindestens verbundweites, einheitliches und ganzjährig gültiges Bildungsticket eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf die Zusage der Landräte, zum kommenden Schuljahr ein mindestens verbundweites, einheitliches und ganzjährig gültiges Bildungsticket einzuführen. Link zum Original
  57. Die Schülerbeförderungssatzungen aller ÖPNV-Aufgabenträger werden harmonisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schaffen die Voraussetzungen für die Harmonisierung aller Schülerbeförderungssatzungen der ÖPNV-Aufgabenträger im Freistaat Sachsen. Link zum Original
  58. Freiwilligendienstleistende sollen perspektivisch in das Bildungsticket einbezogen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwilligendienstleistende wollen wir perspektivisch in das Bildungsticket integrieren und in einem ersten Schritt sollen sie von dem Azubi-Ticket profitieren. Link zum Original
  59. Freiwilligendienstleistende sollen zunächst das Azubi-Ticket nutzen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwilligendienstleistende wollen wir perspektivisch in das Bildungsticket integrieren und in einem ersten Schritt sollen sie von dem Azubi-Ticket profitieren. Link zum Original
  60. Auszubildende mit Berufsschule außerhalb Sachsens sollen ebenfalls ein Azubi-Ticket erhalten können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem sollen Auszubildende, deren Berufsschule außerhalb Sachsens liegt, ebenfalls ein Azubi-Ticket erhalten können. Link zum Original
  61. Die Kostentreiber im Schüler-, Studenten- und Auszubildendenverkehr werden nach einheitlichen Kriterien erhoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Kostentreiber im Schüler-, Studenten- und Auszubildendenverkehr nach einheitlichen Kriterien erheben und die Ausstattung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) evaluieren sowie das Gesetz novellieren. Link zum Original
  62. Die Ausstattung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Kostentreiber im Schüler-, Studenten- und Auszubildendenverkehr nach einheitlichen Kriterien erheben und die Ausstattung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) evaluieren sowie das Gesetz novellieren. Link zum Original
  63. Das Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV wird novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Kostentreiber im Schüler-, Studenten- und Auszubildendenverkehr nach einheitlichen Kriterien erheben und die Ausstattung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) evaluieren sowie das Gesetz novellieren. Link zum Original
  64. Der Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen soll bis 2030 verdoppelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir in den entsprechenden Gesetz en und Verordnungen verbindliche Mindestbedienstandards in Abhängigkeit von der Anzahl der Menschen in zusammenhängenden Siedlungsgebieten definieren. Link zum Original
  65. Verbindliche Mindestbedienstandards abhängig von der Einwohnerzahl zusammenhängender Siedlungsgebiete werden in Gesetzen und Verordnungen festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir in den entsprechenden Gesetz en und Verordnungen verbindliche Mindestbedienstandards in Abhängigkeit von der Anzahl der Menschen in zusammenhängenden Siedlungsgebieten definieren. Link zum Original
  66. Auf allen Bahnstrecken und PlusBus-Linien soll werktags grundsätzlich mindestens ein Stundentakt von 5 bis 23 Uhr gelten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf allen SPNV -Strecken und landesbedeutsamen Buslinien (PlusBus -Netz) wollen wir grundsätzlich mindestens einen Stundentakt von frühmorgens bis spätabends in der Woche (5 bis 23 Uhr). Link zum Original
  67. An Wochenenden, Feiertagen und in Schulferien soll ein mindestens zweistündlicher Takt von morgens bis abends angeboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch am Wochenende, an Feiertagen und in Schulferien wollen wir morgens bis abends eine deutliche Verbesserung durch ein vertaktetes, mindestens zweistündiges, Angebot erreichen. Link zum Original
  68. Vertaktete Buslinien werden für eine flächendeckende Grundversorgung an sieben Tagen in der Woche durch flexible Bedienangebote ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die flächendeckende Grundversorgung von früh bis spät an sieben Tagen in der Woche sollen die vertakteten Buslinien (TaktBus) durch flexible Bedienangebote ergänzt werden. Link zum Original
  69. Die ÖPNV-Finanzierungsverordnung wird überarbeitet und den aktuellen Notwendigkeiten angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ÖPNVFinVO wird ein wichtiges Steuerungsinstrument der ÖPNV -Maßnahmen unter Beteiligung des Freistaates Sachsen. Deshalb werden wir die Verordnung überarbeiten, um sie den aktuellen Notwendigkeiten anzupassen. Dazu gehören mehrjährige Überträge für notwendige Infrastrukturinvestitionen ebenso wie beispielsweise ein Bonus -System für Zielsetzungen bei Nutzerzahlen in Verbindung mit Angebots- und Versorgungsdichte. Link zum Original
  70. Die überarbeitete ÖPNV-Finanzierungsverordnung ermöglicht mehrjährige Überträge für notwendige Infrastrukturinvestitionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ÖPNVFinVO wird ein wichtiges Steuerungsinstrument der ÖPNV -Maßnahmen unter Beteiligung des Freistaates Sachsen. Deshalb werden wir die Verordnung überarbeiten, um sie den aktuellen Notwendigkeiten anzupassen. Dazu gehören mehrjährige Überträge für notwendige Infrastrukturinvestitionen ebenso wie beispielsweise ein Bonus -System für Zielsetzungen bei Nutzerzahlen in Verbindung mit Angebots- und Versorgungsdichte. Link zum Original
  71. Die ÖPNV-Finanzierungsverordnung erhält ein Bonussystem für Ziele bei Nutzerzahlen in Verbindung mit Angebots- und Versorgungsdichte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die ÖPNVFinVO wird ein wichtiges Steuerungsinstrument der ÖPNV -Maßnahmen unter Beteiligung des Freistaates Sachsen. Deshalb werden wir die Verordnung überarbeiten, um sie den aktuellen Notwendigkeiten anzupassen. Dazu gehören mehrjährige Überträge für notwendige Infrastrukturinvestitionen ebenso wie beispielsweise ein Bonus -System für Zielsetzungen bei Nutzerzahlen in Verbindung mit Angebots- und Versorgungsdichte. Link zum Original
  72. Die Entflechtungsnachfolgemittel des Bundes werden ab dem nächsten Landeshaushalt zweckgebunden für Ausbau und Sanierung von Straße, Schiene, Rad- und Fußwegen bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entflechtungsnachfolgemittel des Bundes werden ab dem nächsten Landeshaushalt zweckgebunden für den Ausbau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schiene, Rad- und Fußwege) zur Verfügung gestellt. Wir streben schrittweise bis zum Ende der Legislaturperiode eine hälftige Verteilung dieser Mittel zwischen ÖPNV/SPNV einerseits und kommunalem Straßenbau inklusive des Radverkehrs andererseits an. Link zum Original
  73. Die Entflechtungsnachfolgemittel werden bis Ende der Legislaturperiode schrittweise hälftig zwischen ÖPNV/SPNV und kommunalem Straßenbau einschließlich Radverkehr aufgeteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entflechtungsnachfolgemittel des Bundes werden ab dem nächsten Landeshaushalt zweckgebunden für den Ausbau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schiene, Rad- und Fußwege) zur Verfügung gestellt. Wir streben schrittweise bis zum Ende der Legislaturperiode eine hälftige Verteilung dieser Mittel zwischen ÖPNV/SPNV einerseits und kommunalem Straßenbau inklusive des Radverkehrs andererseits an. Link zum Original
  74. Das Landesinvestitionsprogramm ÖPNV wird gestärkt, um Infrastruktur und Fahrzeuge in ÖPNV und SPNV zu modernisieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken das Landesinvestitionsprogramm ÖPNV, um Infrastruktur und Fahrzeuge im ÖPNV und SPNV zu modernisieren. Link zum Original
  75. Die Nutzung des ÖPNV soll sich verdoppeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die angestrebte Verdopplung der ÖPNV -Nutzung wird erhebliche Mittel für neue Infrastruktur und zusätzliche Fahrzeuge benötigen, die von der kommunalen Ebene nicht alleine getragen werden können. Link zum Original
  76. Das Landesinvestitionsprogramm wird evaluiert, neu ausgerichtet und bedarfsgerecht ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Landesinvestitionsprogramm evaluieren, neu ausrichten und bedarfsgerecht ausstatten. Link zum Original
  77. Für die Fahrzeugförderung werden neue Bedingungen geschaffen, speziell für landesweit bedeutsame Linien, flexible Bedienformen und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir neue Bedingungen zur Fahrzeugförderung schaffen, speziell für landesweit bedeutsame Linien, flexible Bedienformen sowie Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf Straße und Schiene. Link zum Original
  78. Die Förderung von Bussen im ÖPNV richtet sich künftig nach der Laufleistung der Fahrzeuge statt nach dem Durchschnittsalter der Flotte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der Anschaffung von Bussen im ÖPNV werden wir nicht mehr vom Durchschnittsalter der Flotte, sondern von der Laufleistung der Fahrzeuge abhängig machen. Link zum Original
  79. Die ÖPNV-Investitionsförderung wird zur Unterstützung der Verkehrswende in wachsenden Städten und zur Umsetzung der Barrierefreiheit verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere zur Unterstützung der Verkehrswende in den wachsenden Städten sowie zur schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit wollen wir die ÖPNV -Investitionsförderung weiter verstärken. Link zum Original
  80. Das Land beteiligt sich weiter an der Kofinanzierung der Bahnhofsprogramme von Bahn und Bund, um Bahnhöfe zu Mobilitätsstationen zu entwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auch weiterhin an der Kofinanzierung der Bahnhofsprogramme der Bahn und des Bundes beteiligen, um Bahnhöfe auch zu Mobilitätsstationen zu entwickeln. Link zum Original
  81. Hohe Investitionszuschüsse für den ÖPNV entlasten die Kommunen, damit sie bezahlbare und soziale Tarife einschließlich Sozialtickets anbieten können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit hohen Investitionszuschüssen für den ÖPNV die Kommunen so entlasten, dass sie bezahlbare und soziale Tarife, welche auch Sozialtickets einschließen, ermöglichen. Link zum Original
  82. Die Förderung von Bürgerbusvereinen wird vor allem im ländlichen Raum in Verantwortung der Verkehrsverbünde weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im ländlichen Raum wollen wir in der Verantwortung der Verkehrsverbünde die Förderung sogenannter Bürgerbusvereine weiterentwickeln und u. a. ein Handbuch entwickeln. Sie sollen eine zusätzliche Ergänzung zum ÖPNV darstellen. Dabei muss vor allem der Versicherungsschutz für die Fahrerinnen und Fahrer verbessert werden. Link zum Original
  83. Für Bürgerbusvereine wird ein Handbuch entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im ländlichen Raum wollen wir in der Verantwortung der Verkehrsverbünde die Förderung sogenannter Bürgerbusvereine weiterentwickeln und u. a. ein Handbuch entwickeln. Sie sollen eine zusätzliche Ergänzung zum ÖPNV darstellen. Dabei muss vor allem der Versicherungsschutz für die Fahrerinnen und Fahrer verbessert werden. Link zum Original
  84. Der Versicherungsschutz für Fahrerinnen und Fahrer von Bürgerbussen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im ländlichen Raum wollen wir in der Verantwortung der Verkehrsverbünde die Förderung sogenannter Bürgerbusvereine weiterentwickeln und u. a. ein Handbuch entwickeln. Sie sollen eine zusätzliche Ergänzung zum ÖPNV darstellen. Dabei muss vor allem der Versicherungsschutz für die Fahrerinnen und Fahrer verbessert werden. Link zum Original
  85. Sachsen erhält mehr Fernverkehrsverbindungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir brauchen mehr Fernverkehrsverbindungen; vor allem Chemnitz und die Region Südwestsachsen müssen an den Fernverkehr angebunden werden. Link zum Original
  86. Chemnitz und die Region Südwestsachsen werden an den Fernverkehr angebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir brauchen mehr Fernverkehrsverbindungen; vor allem Chemnitz und die Region Südwestsachsen müssen an den Fernverkehr angebunden werden. Link zum Original
  87. Das Investitionsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen wird weiter kofinanziert, um Schienenlärm zu mindern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Lärm durch Schienenverkehr wollen wir mindern, indem wir das Investitionsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen weiter kofinanzieren. Link zum Original
  88. S-Bahn-Netze und das Chemnitzer Modell werden ausgebaut und im Takt verdichtet, um Stadt-Umland-Verbindungen und innerstädtische Verkehre zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stadt-Umland-Verbindungen und schnellen innerstädtischen Verkehre sollen durch den Ausbau und die Taktverdichtung der S -Bahn-Netze und des Chemnitzer Modells deutlich gestärkt werden. Link zum Original
  89. Ausbau und Elektrifizierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen sächsischen Strecken werden vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir den Ausbau und die Elektrifizierung der im Bundesverkehrswegeplan geplanten sächsischen Strecken vorantreiben. Link zum Original
  90. Die Maßnahmen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung zu Ausbau und Elektrifizierung sächsischer Schienenstrecken sind vollständig umzusetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten die vollständige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³ zum Ausbau und die Elektrifizierung sächsischer Schienenstrecken für dringend erforderlich. Link zum Original
  91. Die grenzüberschreitende Schieneninfrastruktur wird ausgebaut, um internationalen Fernverkehr zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Ausbau der grenzüberschreitenden Schieneninfrastruktur voranbringen, um internationalen Fernverkehr zu ermöglichen. Dafür werden wir Planungsvorbereitungen durchführen und die Finanzierung von landesbedeutsamen, grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken sicherstellen. Link zum Original
  92. Für grenzüberschreitende Schienenstrecken werden Planungsvorbereitungen durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Ausbau der grenzüberschreitenden Schieneninfrastruktur voranbringen, um internationalen Fernverkehr zu ermöglichen. Dafür werden wir Planungsvorbereitungen durchführen und die Finanzierung von landesbedeutsamen, grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken sicherstellen. Link zum Original
  93. Die Finanzierung landesbedeutsamer grenzüberschreitender Eisenbahnstrecken wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Ausbau der grenzüberschreitenden Schieneninfrastruktur voranbringen, um internationalen Fernverkehr zu ermöglichen. Dafür werden wir Planungsvorbereitungen durchführen und die Finanzierung von landesbedeutsamen, grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken sicherstellen. Link zum Original
  94. Die Neubaustrecke Dresden–Prag wird im Rahmen der Transeuropäischen Netze vorangetrieben, um das Elbtal von Güterverkehr und Lärm zu entlasten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Elbtal von Güterverkehr und Lärm zu entlasten, treiben wir das europäische Projekt Neubaustrecke Dresden-Prag im Rahmen der Förderung Transeuropäischer Netze weiter voran. Die Neubaustrecke soll insbesondere schweren Güterverkehr aufnehmen. Wir werden uns dafür ein setzen, dass die Umsetzung dieses europaweit bedeutsamen Verkehrsprojektes durch die EU weiterhin unterstützt wird. Link zum Original
  95. Die Neubaustrecke Dresden–Prag soll vor allem schweren Güterverkehr aufnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Elbtal von Güterverkehr und Lärm zu entlasten, treiben wir das europäische Projekt Neubaustrecke Dresden-Prag im Rahmen der Förderung Transeuropäischer Netze weiter voran. Die Neubaustrecke soll insbesondere schweren Güterverkehr aufnehmen. Wir werden uns dafür ein setzen, dass die Umsetzung dieses europaweit bedeutsamen Verkehrsprojektes durch die EU weiterhin unterstützt wird. Link zum Original
  96. Die EU soll die Umsetzung der Neubaustrecke Dresden–Prag weiter unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Elbtal von Güterverkehr und Lärm zu entlasten, treiben wir das europäische Projekt Neubaustrecke Dresden-Prag im Rahmen der Förderung Transeuropäischer Netze weiter voran. Die Neubaustrecke soll insbesondere schweren Güterverkehr aufnehmen. Wir werden uns dafür ein setzen, dass die Umsetzung dieses europaweit bedeutsamen Verkehrsprojektes durch die EU weiterhin unterstützt wird. Link zum Original
  97. Die Reaktivierung entwidmeter und abbestellter Bahnstrecken wird mit einer Potenzialanalyse geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur besseren Verknüpfung des ländlichen Raums mit den Ballungszentren wollen wir die Reaktivierung/Wiederinbetriebnahme entwidmeter und abbestellter Bahnstrecken mit Hilfe einer Potenzialanalyse prüfen. Link zum Original
  98. Begonnene Überprüfungen zur Reaktivierung von Bahnlinien werden auf Grundlage vorliegender Potenzialanalysen zeitnah abgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits begonnenen Überprüfungen zur Reaktivierung von Bahnlinien werden auf Grundlage vorliegender Potenzialanalysen zeitnah abgeschlossen. Link zum Original
  99. Strecken mit erfolgreicher Potenzialanalyse werden zügig wieder befahren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Generell sollen Strecken mit erfolgreicher Potenzialanalyse wieder zügig befahren werden. Link zum Original
  100. Der Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege soll sich bis 2025 verdoppeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2025 zu verdoppeln. Link zum Original
  101. Planung und Bau von Radwegen und Radschnellwegen werden vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad - und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern. Link zum Original
  102. Die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN wird organisatorisch und langfristig finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad - und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern. Link zum Original
  103. Fahrradstationen und Fahrradabstellanlagen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad - und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern. Link zum Original
  104. Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen wird künftig ein Radweg mitgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen wird künftig ein Radweg mitgebaut. Link zum Original
  105. Das Anliegen des Radverkehrs wird in der Verwaltung besser abgebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Anliegen des Radverkehrs in der Verwaltung besser abbilden. Link zum Original
  106. Das Verkehrsministerium und seine Straßenbauverwaltungen werden mit zusätzlichen Personalmitteln deutlich aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit zusätzlichen Personalmitteln für qualifiziertes Personal werden wir das sächsische Verkehrsministerium und seine Straßenbauverwaltungen deutlich aufstocken. Link zum Original
  107. Im Fachministerium und beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr wird je ein Referat Nahmobilität eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Referat Nahmobilität sowohl beim zuständigen Fachministerium als auch beim LASuV einrichten und die radspezifischen Planungskapazitäten erhöhen. Link zum Original
  108. Die radspezifischen Planungskapazitäten werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Referat Nahmobilität sowohl beim zuständigen Fachministerium als auch beim LASuV einrichten und die radspezifischen Planungskapazitäten erhöhen. Link zum Original
  109. Die kommunale Radverkehrsförderung wird finanziell deutlich besser ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunale Radverkehrsförderung werden wir finanziell deutlich besser ausstatten. Link zum Original
  110. Die Förderung von Fahrradparkhäusern und -abstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen jenseits von ÖPNV-Verknüpfungsstellen wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehende Förderung von Fahrradparkh äusern und -abstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen jenseits von Bahnhöfen, Haltepunkten oder sonstigen ÖPNV - Verknüpfungsstellen wollen wir ausweiten. Link zum Original
  111. Geprüft wird, über eine erweiterte ÖPNV-Förderrichtlinie auch Mobilitätsstationen zu fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen, mit der Ausweitung der ÖPNV -Förderrichtlinie auch Mobilitätsstationen zu unterstützen. Link zum Original
  112. Alle öffentlichen Gebäude des Freistaates sollen mit sicheren Fahrradabstellanlagen nachgerüstet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Freistaat es mit sicheren Fahrradabstellanlagen nachzurüsten. Link zum Original
  113. Bei Fördermitteln liegt ein stärkerer Fokus auf Gehwegsanierung, Sicherheit im Fuß- und Radverkehr und Barrierefreiheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Ausreichung von Fördermitteln wollen wir einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Gehwegsanierung und die Verbesserung der Sicherheit im Fuß - und Radverkehr sowie Barrierefreiheit setzen. Dazu unterstützen wir Nahmobilitäts-Checks. Link zum Original
  114. Nahmobilitäts-Checks werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Ausreichung von Fördermitteln wollen wir einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Gehwegsanierung und die Verbesserung der Sicherheit im Fuß - und Radverkehr sowie Barrierefreiheit setzen. Dazu unterstützen wir Nahmobilitäts-Checks. Link zum Original
  115. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements werden unterstützt, damit Beschäftigte und Unternehmen ihre Verkehre effizienter gestalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements unterstützen und Beschäftigten und Unternehmen ermöglichen, ihre Verkehre noch effizienter zu gestalten. Link zum Original
  116. Im Straßenbau gilt der Grundsatz, dass Erhalt vor Aus- und Neubau geht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich des Straßenbaus bekennen wir uns zum Grundsatz ÄErhalt geht vor Aus - und Neubau³. Link zum Original
  117. Das Land investiert weiter in den Staatsstraßenbau.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Koalition werden wir weiter in den Staatsstraßenbau investieren. Link zum Original
  118. Beim Staatsstraßenbau liegt der Schwerpunkt auf Erhalt und Sanierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir einen Schwerpunkt auf den Erhalt und die Sanierung der Staatsstraßen legen und insbesondere den Sanierungsstau in ländlichen Regionen abbauen. Link zum Original
  119. Der Sanierungsstau bei Staatsstraßen in ländlichen Regionen wird abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir einen Schwerpunkt auf den Erhalt und die Sanierung der Staatsstraßen legen und insbesondere den Sanierungsstau in ländlichen Regionen abbauen. Link zum Original
  120. Neubaumaßnahmen bei Staatsstraßen werden nach Verfahrensstand, Nutzen-Kosten-Verhältnis, Umweltverträglichkeit, Nutzerverhalten und Verlagerung auf die Schiene überprüft und priorisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir die Neubaumaßnahmen im Bereich der Staatsstraßen unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes, des Nutzen -Kosten-Verhältnisses, der Umweltverträglichkeit, der Maßgabe des geänderten Nutzerverhaltens und der Verlagerung von Verkehren auf die Schiene überprüfen und entsprechend priorisieren. Link zum Original
  121. Mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 soll sich der Zustand der Straßen schrittweise verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Ausbau - und Erhaltungsstrategie (AES 2030) wollen wir nicht nur den status quo wahren, sondern zu einer schrittweisen Verbesserung des Straßenzustandes kommen. Link zum Original
  122. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhält für die Erneuerung der Staatsstraßen frühzeitig einen Verfügungsrahmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um verlässlicher planen und bauen zu können, wollen wir dem LASuV für die Erneuerung der Staatsstraßen frühzeitig einen entsprechenden Verfügungsrahmen zur Verfügung stellen. Link zum Original
  123. Die Einstiegswerte für die Lärmsanierung an Staatsstraßen werden um 3 dB(A) gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Lärmschutz für die Anlieger an bestehenden Straßen verbessern, indem wir die Einstiegswerte für die Lärmsanierung an Staatsstraßen um 3 db(A) reduzieren und ein Landeslärmschutzprogramm auflegen. Link zum Original
  124. Ein Landeslärmschutzprogramm wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Lärmschutz für die Anlieger an bestehenden Straßen verbessern, indem wir die Einstiegswerte für die Lärmsanierung an Staatsstraßen um 3 db(A) reduzieren und ein Landeslärmschutzprogramm auflegen. Link zum Original
  125. Der Finanzrahmen für den kommunalen Straßenbau wird erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Finanzrahmen wollen wir erweitern und ihn in Zukunft überjährig zur Verfügung stellen. Link zum Original
  126. Der Finanzrahmen für den kommunalen Straßenbau wird künftig überjährig bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Finanzrahmen wollen wir erweitern und ihn in Zukunft überjährig zur Verfügung stellen. Link zum Original
  127. Kommunale Straßenbaumaßnahmen im besonderen Landesinteresse wie große Brücken bleiben über die Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau förderfähig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunale Straßenbaumaßnahmen im besonderen Landesinteresse wie große Brückenbauwerke sollen weiter über die Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau umgesetzt werden können. Link zum Original
  128. Beim Neu-, Aus- und Umbau kommunaler Straßen werden nach baulicher Möglichkeit Rad- und Fußwege angelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Neu-, Aus- und Umbau von kommunalen Straßen sind nach baulicher Möglichkeit Rad- und Fußwege zu realisieren. Link zum Original
  129. Digitale Planungsmethoden (BIM) werden in der Straßenplanung eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Einführung digitaler Planungsmethoden (BIM) in der Straßenplanung vorantreiben. Link zum Original
  130. Das Verkehrssicherheitsprogramm für Sachsen wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schreiben das Verkehrssicherheitsprogramm für Sachsen fort. Link zum Original
  131. Ziel ist die Vision Zero, also keine Verkehrstoten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel bleibt ÄVision Zero³, d. h. null Verkehrstote. Link zum Original
  132. Wo erforderlich, werden Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Maßnahmen befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wo es erforderlich ist, setzen wir uns für Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Maßnahmen ein. Link zum Original
  133. Die landesweit einheitliche Mobilitätserziehung mit Verkehrssicherheitstrainings an Kindergärten und Grundschulen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die landesweit einheitliche Mobilitätserziehung einschließlich der Durchführung von Verkehrssicherheitstrainings an Kindergärten und Grundschulen fort und wollen diese auf weiterführende Schulen ausdehnen. Link zum Original
  134. Die Mobilitätserziehung wird auf weiterführende Schulen ausgedehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die landesweit einheitliche Mobilitätserziehung einschließlich der Durchführung von Verkehrssicherheitstrainings an Kindergärten und Grundschulen fort und wollen diese auf weiterführende Schulen ausdehnen. Link zum Original
  135. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gibt es mehr Verkehrskontrollen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erhöhen die Verkehrssicherheit u. a. durch mehr Verkehrskontrollen und sichere Straßenquerungen. Link zum Original
  136. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden sichere Straßenquerungen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erhöhen die Verkehrssicherheit u. a. durch mehr Verkehrskontrollen und sichere Straßenquerungen. Link zum Original
  137. Eine Handreichung soll es den Unteren Straßenverkehrsbehörden ermöglichen, Geschwindigkeitsreduzierungen auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir eine Handreichung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entwickeln, die es den Unteren Straßenverkehrsbehörden ermöglicht, Geschwindigkeitsreduzierungen auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen; die Oberen Straßenverkehrsbehörden werden wir entsprechend anweisen. Link zum Original
  138. Die Oberen Straßenverkehrsbehörden werden entsprechend angewiesen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir eine Handreichung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entwickeln, die es den Unteren Straßenverkehrsbehörden ermöglicht, Geschwindigkeitsreduzierungen auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen; die Oberen Straßenverkehrsbehörden werden wir entsprechend anweisen. Link zum Original
  139. Lkw im Fuhrpark der Landesverwaltung werden mit Abbiegeassistenten nachgerüstet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Fuhrpark der Landesverwaltung werden wir die LKWs mit Abbiegeassistenten nachrüsten. Link zum Original
  140. Die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden sollen weiterhin eine besondere Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens spielen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden weiterhin eine besondere Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen spielen. Link zum Original
  141. An den Luftfahrtstandorten werden die Bemühungen zur Reduktion von CO2- und Lärmemissionen verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verstärken an den Luftfahrtstandorten die Bemühungen zur Reduktion von CO 2- Emissionen und Lärmemissionen im Luftverkehr. Link zum Original
  142. Die kurze Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle soll weitgehend abgeschafft werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Bemühungen um eine weitgehende Abschaffung der kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle. Link zum Original
  143. Lärm und Schadstoffe an Flughäfen werden durch emissionsarme Bodenfahrzeuge mit alternativen Antrieben und Kraftstoffen reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Lärm - und Schadstoffe durch den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und Kraftstoffen am Boden reduzieren. Link zum Original
  144. Die Elbe bleibt im Rahmen des Elbe-Gesamtkonzeptes als umweltverträglicher Verkehrsweg erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für den Erhalt der Elbe als weiteren umweltverträglichen Verkehrsweg im Rahmen des Elbe -Gesamtkonzeptes sowie für die damit einhergehenden Maßnahmen zur Sicherung der Schiffbarkeit ein. Link zum Original
  145. Maßnahmen zur Sicherung der Schiffbarkeit der Elbe im Rahmen des Gesamtkonzeptes werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für den Erhalt der Elbe als weiteren umweltverträglichen Verkehrsweg im Rahmen des Elbe -Gesamtkonzeptes sowie für die damit einhergehenden Maßnahmen zur Sicherung der Schiffbarkeit ein. Link zum Original
  146. Ein Ausbau der Elbe wird wegen Natur-, Biodiversitäts-, Landschafts- und Hochwasserschutz abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Nein zum Elbeausbau gilt auch weiterhin, denn die Vorteile einer Nutzung des Flusses als Transportweg können die Nachteile mit Blick auf den Schutz von Natur, Biodiversität und Landschaft sowie den Hochwasserschutz nicht aufwiegen. Dies beinhaltet auch die Ablehnung des Baus der Staustufe bei DČþtn. Link zum Original
  147. Der Bau der Staustufe bei Děčín wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Nein zum Elbeausbau gilt auch weiterhin, denn die Vorteile einer Nutzung des Flusses als Transportweg können die Nachteile mit Blick auf den Schutz von Natur, Biodiversität und Landschaft sowie den Hochwasserschutz nicht aufwiegen. Dies beinhaltet auch die Ablehnung des Baus der Staustufe bei DČþtn. Link zum Original
  148. Der Hafenstandort Riesa wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Hafenstandort Riesa erhalten und prüfen die Notwendigkeit der Unterhaltung von Häfen außerhalb des Freistaates Sachsen. Weitere Investitionen werden wir vorab auf Wirtschaftlichkeit, ökologische Auswirkungen und mögliche Alternativen prüfen. Link zum Original
  149. Die Notwendigkeit der Unterhaltung von Häfen außerhalb Sachsens wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Hafenstandort Riesa erhalten und prüfen die Notwendigkeit der Unterhaltung von Häfen außerhalb des Freistaates Sachsen. Weitere Investitionen werden wir vorab auf Wirtschaftlichkeit, ökologische Auswirkungen und mögliche Alternativen prüfen. Link zum Original
  150. Weitere Hafeninvestitionen werden vorab auf Wirtschaftlichkeit, ökologische Auswirkungen und Alternativen geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Hafenstandort Riesa erhalten und prüfen die Notwendigkeit der Unterhaltung von Häfen außerhalb des Freistaates Sachsen. Weitere Investitionen werden wir vorab auf Wirtschaftlichkeit, ökologische Auswirkungen und mögliche Alternativen prüfen. Link zum Original
  151. Künftig sollen mehr Güter auf der Schiene transportiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dafür sorgen, dass zukünftig mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Link zum Original
  152. Instrumente wie die Rollende Landstraße, Railports und Güterverkehrszentren werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir Instrumente, wie z. B. die Rollende Landstraße, Railports und die Funktion der Güterverkehrszentren stärken. Link zum Original
  153. Zur schnelleren Verlagerung des Güterverkehrs werden die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Ziel der Verkehrsverlagerung zügiger zu erreichen, nutzen wir auch die Möglichkeiten der Digitalisierung. Link zum Original
  154. Smart-City- und Smart-Logistics-Konzepte werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen smart -city- und smart -logistics-Konzepte fördern und die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zu ihrer Erprobung schaffen. Link zum Original
  155. Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Erprobung von Smart-City- und Smart-Logistics-Konzepten werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen smart -city- und smart -logistics-Konzepte fördern und die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zu ihrer Erprobung schaffen. Link zum Original
  156. Kommunen und Unternehmen werden bei umweltfreundlichen Stadtlogistikkonzepten, etwa mit Lastenrädern, gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern Kommunen und Unternehmen bei der Einführung umweltfreundlicher Stadtlogistikkonzepte beispielsweise mit Hilfe von Lastenrädern. Link zum Original
  157. Railports als kleinere Logistikterminals für den Zugang zum Schienengüterverkehr werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Railports, kleinere Logistikterminals, die Unternehmen auch mit geringeren Transportmengen einen Zugang zum Schienengüterverkehr verschaffen, werden wir fördern. Link zum Original
  158. Beim Bund wird darauf gedrängt, hunderte zusätzliche Lkw-Stellplätze an Autobahnen und Bundesstraßen einzurichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Bedingungen für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und damit die Sicherheit auf Sachsens Straßen zu verbessern, setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass hunderte zusätzliche Stellplätze an Autobahnen und Bundesstraßen eingerichtet werden. Link zum Original
  159. Eine Rollende Landstraße wird eingerichtet, um sächsische Autobahnen zu entlasten und Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Einrichtung einer ÄRollenden Landstrae³ und mit Unterstützung des Speditionsgewerbes wollen wir die sächsischen Autobahnen entlasten und Güterverkehr auf die Schiene verlagern. Link zum Original
  160. Sachsen soll Vorreiter klimafreundlicher Mobilität und der Elektromobilität werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Sachsen zum Vorreiter klimafreundlicher Mobilität und für die Elektromobilität entwickeln. Link zum Original
  161. Kommunen werden bei zukunftsfähigen Mobilitätskonzepten und klimafreundlichen Mobilitätsdienstleistungen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Kommunen dabei unterstützen, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte und klimafreundliche Mobilitätsdienstleistungen auf den Weg zu bringen. Link zum Original
  162. Die Sächsische Energieagentur unterstützt die Umstellung kommunaler Fuhrparke und den Aufbau von Ladeinfrastruktur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu soll die SAENA bei der Umstellung kommunaler Fuhrparke und dem Aufbau der Ladeinfrastruktur unterstützen sowie dabei helfen, neue klimafreundliche Mobilitätsdienstleistungen, wie z. B. Carsharing, zu etablieren. Link zum Original
  163. Die Sächsische Energieagentur hilft, klimafreundliche Mobilitätsdienstleistungen wie Carsharing zu etablieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu soll die SAENA bei der Umstellung kommunaler Fuhrparke und dem Aufbau der Ladeinfrastruktur unterstützen sowie dabei helfen, neue klimafreundliche Mobilitätsdienstleistungen, wie z. B. Carsharing, zu etablieren. Link zum Original
  164. Die Sächsische Energieagentur wird bedarfsgerecht ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür ist die SAENA bedarfsgerecht auszustatten. Link zum Original
  165. Die Staatsregierung soll selbst Vorreiter klimafreundlicher Mobilität werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatsregierung muss selbst bei der klimafreundlichen Mobilität zum Vorreiter werden. Link zum Original
  166. In den Beschaffungsrichtlinien der Landesbehörden erhalten Elektrofahrzeuge Vorrang, wo das Auto das Verkehrsmittel der Wahl bleibt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Überall dort, wo nach Abwägung aller Alternativen das Auto weiter das Verkehrsmittel der Wahl ist, wollen wir in den Beschaffungsrichtlinien für Landesministerien und nachgeordnete Behörden eine Vorrangstellung von Elektrofahrzeugen verankern. Link zum Original
  167. Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur hat hohe Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur hat eine hohe Priorität. Link zum Original
  168. Eine landeseigene Förderung treibt die Errichtung gewerblicher Ladeinfrastruktur voran.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer landeseigenen Förderung wollen wir die Errichtung von gewerblicher Ladeinfrastruktur vorantreiben. Link zum Original
  169. Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen private Elektro- oder Hybridfahrzeuge an Ladevorrichtungen ihrer Dienststelle kostenlos laden, sofern keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angehörige des öffentlichen Dienstes dürfen ihre privaten Elektro - oder Hybridfahrzeuge an Ladevorrichtungen ihrer unmittelbaren Dienststelle kostenlos aufladen, sofern keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Die Behörde kann Dritten eine entsprechende kostenfreie Stromabnahme gestatten. Link zum Original
  170. Behörden können Dritten eine kostenfreie Stromabnahme an ihren Ladevorrichtungen gestatten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angehörige des öffentlichen Dienstes dürfen ihre privaten Elektro - oder Hybridfahrzeuge an Ladevorrichtungen ihrer unmittelbaren Dienststelle kostenlos aufladen, sofern keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Die Behörde kann Dritten eine entsprechende kostenfreie Stromabnahme gestatten. Link zum Original
  171. Ein Ausbau der Elbe wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Ausbau der Elbe findet nicht statt. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, Grüne 7, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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