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Erreichtes bewahren. Neues ermöglichen. Menschen verbinden. Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019 bis 2024

Forderungen zu Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und SPD · Original

Der Vertrag enthält 72 von 2.547 Forderungen zu „Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit“.

Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 72
  1. Die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland wird aktiv gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern aktiv die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland und begegnen ihnen mit Offenheit. Link zum Original
  2. Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse soll beschleunigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam mit den Trägern Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationsgeschichte entwickeln und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen beschleunigen. Link zum Original
  3. Die Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Fachkräfte wird beschleunigt und professionalisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf den zunehmenden Zuzug ausländischer Fachkräfte ist es das Ziel der Koalitionsparteien, die Anerkennung von Abschlüssen zu beschleunigen und weiter zu professionalisieren, um einen möglichst schnellen und unkomplizierten Übergang in das Erwerbsleben sicherzustellen. Link zum Original
  4. Die Kompetenzen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden in der Kultusverwaltung gebündelt und personell gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf den zunehmenden Zuzug ausländischer Fachkräfte ist es das Ziel der Koalitionsparteien, die Anerkennung von Abschlüssen zu beschleunigen und weiter zu professionalisieren, um einen möglichst schnellen und unkomplizierten Übergang in das Erwerbsleben sicherzustellen. Hierzu bündeln wir die nötigen Kompetenzen im Bereich der Kultusverwaltung und stärken diese insbesondere personell. Link zum Original
  5. Die Zuwanderung und Integration ausländischer Fachkräfte wird als notwendig zur Deckung des Fachkräftebedarfs angesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ohne die Zuwanderung und Integration ausländischer Fachkräfte kann der Fachkräftebedarf in Sachsen jedoch nicht gedeckt werden. Link zum Original
  6. Die Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten werden intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir intensivieren die Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten. Link zum Original
  7. Bei der Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten wird eng mit der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern und Verbänden zusammengearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir intensivieren die Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten. Dabei arbeiten wir eng mit der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern und den Verbänden zusammen. Link zum Original
  8. Die vorhandenen Formate der Fachkräfteanwerbung werden verstetigt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die vorhandenen Formate der Anwerbung verstetigen und weiterentwickeln. Link zum Original
  9. Eine Unterstützung der Sprachausbildung ausländischer Fachkräfte vor der Einreise wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Möglichkeit der Unterstützung der Sprachausbildung vor der Einreise prüfen. Link zum Original
  10. Bei der Fachkräftezuwanderung wird auf nachhaltige und faire Migration mit Blick auf Herkunftsländer und Arbeitsbedingungen geachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei achten wir auf die Bedingungen für eine nachhaltige und faire Migration, was sowohl die Herkunftsländer als auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Sachsen anbelangt. Link zum Original
  11. Die Angebote der Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete werden bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher die bewährten Angebote der Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete und die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte (BABS) in Sachsen bedarfsgerecht weiterentwickeln. Link zum Original
  12. Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher die bewährten Angebote der Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete und die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte (BABS) in Sachsen bedarfsgerecht weiterentwickeln. Link zum Original
  13. Für eine schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen werden die Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen nutzen wir die Möglichkeiten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, richten für das beschleunigte Verfahren eine zentrale Stelle ein und werden die zuständigen Stellen personell stärken. Link zum Original
  14. Für das beschleunigte Anerkennungsverfahren wird eine zentrale Stelle eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen nutzen wir die Möglichkeiten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, richten für das beschleunigte Verfahren eine zentrale Stelle ein und werden die zuständigen Stellen personell stärken. Link zum Original
  15. Die für die Anerkennung zuständigen Stellen werden personell gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen nutzen wir die Möglichkeiten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, richten für das beschleunigte Verfahren eine zentrale Stelle ein und werden die zuständigen Stellen personell stärken. Link zum Original
  16. Es werden Anpassungsmaßnahmen geschaffen, mit denen fehlende Teile zur deutschen Berufsanerkennung passgenau nachgeholt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren Möglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen schaffen, insbesondere um ausschließlich fehlende Teile zu einer deutschen Berufsanerkennung passgenau nachholen zu können. Link zum Original
  17. Ausbildungsbetriebe sollen Planungssicherheit bei der Einstellung von Asylbewerbern und Geduldeten erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausbildungsbetriebe brauchen Planungssicherheit bei der Einstellung von Asylbewerberinnen und -bewerbern oder Geduldeten. Link zum Original
  18. Die Neuregelung durch das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Neuregelung durch das ÄGesetz ber Duldung bei Ausbildung und Beschlftigung³. Link zum Original
  19. Für nicht vom Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung erfasste Fälle wird bei Bedarf per Erlass eine landesweit einheitliche Anwendungspraxis geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Neuregelung durch das ÄGesetz ber Duldung bei Ausbildung und Beschlftigung³. Soweit n|tig, werden wir für die davon nicht erfassten Fälle auf dem Erlassweg eine landesweit einheitliche Anwendungspraxis schaffen. Link zum Original
  20. Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts im Zusammenhang mit der Ausbildungsduldung sollen landesweit einheitlich zugunsten der Betroffenen genutzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Neuregelung durch das ÄGesetz ber Duldung bei Ausbildung und Beschlftigung³. Soweit n|tig, werden wir für die davon nicht erfassten Fälle auf dem Erlassweg eine landesweit einheitliche Anwendungspraxis schaffen. Das betrifft die Ermessensausübung in vorbereitenden Maßnahmen vor der Ausbildungsduldung bzw. mit Abschluss des Au sbildungsvertrages sowie die Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts zu Gunsten der Betroffenen. Link zum Original
  21. Die Menschenwürde ist Maßstab für die Gestaltung des Asyl- und Aufenthaltsrechts und den Vollzug von Ausreisepflichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wahrung der Menschenwürde ist Maßstab für die humane und rechtsstaatliche Gestaltung des bestehenden Asyl - und Aufenthaltsrechts sowie des Vollzugs von Ausreisepflichten. Link zum Original
  22. Asylsuchende ohne Bleiberecht nach rechtsstaatlichem Verfahren müssen das Land verlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Geflüchtete und Asylsuchende, bei denen die rechtsstaatlichen Verfahren ergeben haben, dass sie nicht bleiben können, müssen das Land verlassen. Link zum Original
  23. Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwillige Rückkehr hat für uns Vorrang vor Abschiebungen. Link zum Original
  24. In den Aufnahmeeinrichtungen werden schnelle und rechtssichere Asylverfahren in Zusammenarbeit mit dem BAMF gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Aufnahmeeinrichtungen soll sichergestellt sein, dass schnelle und rechtssichere Asylverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährleistet werden, ausreichende Dolmetscherleistungen sowie eine schnelle Erstorientierung, Kenntnisvermittlung der deutschen Sprache und verlässliche Betreuungsstrukturen angeboten werden. Link zum Original
  25. In den Aufnahmeeinrichtungen werden ausreichende Dolmetscherleistungen angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Aufnahmeeinrichtungen soll sichergestellt sein, dass schnelle und rechtssichere Asylverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährleistet werden, ausreichende Dolmetscherleistungen sowie eine schnelle Erstorientierung, Kenntnisvermittlung der deutschen Sprache und verlässliche Betreuungsstrukturen angeboten werden. Link zum Original
  26. In den Aufnahmeeinrichtungen werden schnelle Erstorientierung und Vermittlung der deutschen Sprache angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Aufnahmeeinrichtungen soll sichergestellt sein, dass schnelle und rechtssichere Asylverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährleistet werden, ausreichende Dolmetscherleistungen sowie eine schnelle Erstorientierung, Kenntnisvermittlung der deutschen Sprache und verlässliche Betreuungsstrukturen angeboten werden. Link zum Original
  27. In den Aufnahmeeinrichtungen werden verlässliche Betreuungsstrukturen angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Aufnahmeeinrichtungen soll sichergestellt sein, dass schnelle und rechtssichere Asylverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährleistet werden, ausreichende Dolmetscherleistungen sowie eine schnelle Erstorientierung, Kenntnisvermittlung der deutschen Sprache und verlässliche Betreuungsstrukturen angeboten werden. Link zum Original
  28. Das Unterbringungskonzept richtet stärkeres Augenmerk auf Schutz und Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen der Fortentwicklung des Unterbringungskonzepts künftig verstärktes Augenmerk auf den Schutz und die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen und Gruppen richten. Hierzu werden wir das Gewaltschutzkonzept überarbeiten. Link zum Original
  29. Das Gewaltschutzkonzept für die Unterbringung wird überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen der Fortentwicklung des Unterbringungskonzepts künftig verstärktes Augenmerk auf den Schutz und die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen und Gruppen richten. Hierzu werden wir das Gewaltschutzkonzept überarbeiten. Link zum Original
  30. Bei der Aufnahme wird ein medizinisches und psychologisches Clearingverfahren eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur frühzeitigen Erkennung von besonderem Unterstützungsbedarf führen wir ein medizinisches und psychologisches Clearingverfahren bei der Aufnahme ein. Link zum Original
  31. Die Asylverfahrensberatung wird im Rahmen der Stufenregelung des Asylgesetzes ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht Einigkeit, die Asylverfahrensberatung im Rahmen der neuen gesetzlichen Stufenregelung des Asylgesetzes auszugestalten. Link zum Original
  32. Die unabhängige Asylverfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der zweiten Stufe hat sich eine unabhängige Beratung durch die Wohlfahrtsverbände bewährt. Diese wollen wir verstetigen. Link zum Original
  33. Familien mit minderjährigen Kindern bleiben höchstens drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter Beachtung der bundesrechtlichen Regelungen soll bei Familien mit minderjährigen Kindern die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes drei Monate nicht überschreiten. Link zum Original
  34. Der Bildungszugang in den Unterbringungseinrichtungen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Bildungszugang in den Unterbringungseinrichtungen wollen wir perspektivisch zum Wohle der Kinder weiter verbessern und streben den Schulbesuch für Kinder bereits ab dem vierten Monat ihres Aufenthaltes in Deutschland an. Link zum Original
  35. Geflüchtete Kinder sollen bereits ab dem vierten Aufenthaltsmonat die Schule besuchen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Bildungszugang in den Unterbringungseinrichtungen wollen wir perspektivisch zum Wohle der Kinder weiter verbessern und streben den Schulbesuch für Kinder bereits ab dem vierten Monat ihres Aufenthaltes in Deutschland an. Link zum Original
  36. Der Heim-TÜV wird unter stärkerer Berücksichtigung der Betroffenenperspektive fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Instrument des Heim -TÜVs unter stärkerer Berücksichtigung der Betroffenenperspektive fortführen. Link zum Original
  37. Die Wohnsitzauflage wird auf ihre integrationsfördernde Wirkung überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Wohnsitzauflage dahingehend überprüfen, ob sie integrationsfördernd ist. Link zum Original
  38. Bundesprogramme zur Aufnahme besonders gefährdeter Gruppen in Abstimmung mit dem UNHCR werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Programme des Bundes in Abstimmung mit dem UN -Flüchtlingshilfswerk zur Aufnahme von besonders gefährdeten Gruppen, wie zum Beispiel verfolgten Christinnen und Christen sowie Frauen und Kindern aus Nordsyrien und dem Nordirak, unterstützen und werden bei der Umsetzung mindestens 150 Menschen in Sachsen aufnehmen. Link zum Original
  39. Sachsen nimmt im Rahmen dieser Programme mindestens 150 besonders gefährdete Menschen auf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Programme des Bundes in Abstimmung mit dem UN -Flüchtlingshilfswerk zur Aufnahme von besonders gefährdeten Gruppen, wie zum Beispiel verfolgten Christinnen und Christen sowie Frauen und Kindern aus Nordsyrien und dem Nordirak, unterstützen und werden bei der Umsetzung mindestens 150 Menschen in Sachsen aufnehmen. Link zum Original
  40. Gut integrierte Asylbewerber, Geflüchtete und Geduldete mit eigenem Lebensunterhalt und Deutschkenntnissen erhalten die Chance auf Spurwechsel und Bleiberecht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass gut integrierte Asylbewerberinnen und -bewerber, Geflüchtete und Geduldete entsprechend der bundesrechtlichen Reglungen die Chance auf einen Spurwechsel und ein Bleiberecht in Deutschland erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt für sich selbst und ihre Familie verdienen und ausreichend Deutsch sprechen können. Link zum Original
  41. Die Ausländerbehörden kommen ihren Hinweis-, Anstoß- und Dokumentationspflichten umfassend nach.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Ausländerbehörden ihren Hinweis -, Anstoß - und Dokumentationspflichten umfassend nachkommen, insbesondere bei den bundesrechtlichen Neuregelungen im Migrationspaket. Link zum Original
  42. Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sind letzte Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sind die letzten Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Link zum Original
  43. Bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wird unabhängige Rechtsberatung gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Grund des geltenden Rechts haben dabei mildere Mittel stets den Vorrang und wird die unabhängige Rechtsberatung gewährleistet. Link zum Original
  44. Es gibt keine Abschiebungshaft in Strafgefängnissen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund des Vorhaltens einer sächsischen Abschiebehafteinrichtung wird es keine Inhaftierung zum Zweck der Abschiebung in Strafgefängnissen geben. Link zum Original
  45. Auf die Unterbringung von Minderjährigen im Ausreisegewahrsam wird möglichst verzichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf die Unterbringung von Minderjährigen im Ausreisegewahrsam werden wir möglichst verzichten. Link zum Original
  46. Abschiebungen werden so human wie möglich und unter Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden. Link zum Original
  47. Auf Familientrennungen bei Abschiebungen wird möglichst verzichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden. Link zum Original
  48. Auf Abholungen aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz zur Abschiebung wird möglichst verzichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden. Link zum Original
  49. Bei Rückführungen haben Ausreisepflichtige, die die öffentliche Sicherheit gefährden, Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Rückführung von vollziehbar Ausreisepflichtigen soll die Priorität bei jenen liegen, welche die öffentliche Sicherheit gefährden. Link zum Original
  50. Ein Leitfaden zur Rückführungspraxis wird entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden einen Leitfaden Rückführungspraxis entwickeln. Link zum Original
  51. Alle Abschiebehaftfälle für sächsische Ausländerbehörden werden jährlich evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen jährlich eine Evaluation aller Abschiebehaftfälle, die in Sachsen oder von anderen Bundesländern im Wege der Amtshilfe für Ausländerbehörden Sachsens vollzogen werden, durch. Link zum Original
  52. Die Unterbringungseinrichtungen führen eine Statistik über Haftfälle und Fälle des Ausreisegewahrsams.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterbringungseinrichtungen führen eine Statistik über die bei ihnen vollzogenen Haftfälle und Fälle des Ausreis egewahrsams. Link zum Original
  53. Ein Abschiebemonitoring wird eingerichtet, das dem Landtag berichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir an einer geeigneten Stelle die Einrichtung eines Abschiebemonitorings vornehmen, die hierzu dem Landtag berichtet. Link zum Original
  54. Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Gesellschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verstehen Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Gesellschaft. Link zum Original
  55. Alle Personen müssen die Grundprinzipien von Rechtsstaat, Demokratie, Menschenwürde, Freiheit und Gleichberechtigung achten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Erfolgreiche Integration und Teilhabe setzen voraus, dass alle Personen die unveräußerlichen Grundprinzipien und -werte der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Würde des Menschen, der Freiheit der Person und der Religion, der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen sowie des Rechts jedes Einzelnen auf ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben achten. Link zum Original
  56. Bis 2021 wird ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir legen bis 2021 auf Basis des Zuwanderungs - und Integrationskonzeptes (ZIK II) ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz vor. Link zum Original
  57. Die landesgeförderten Sprachkurse werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unsere landesgeförderten Sprachkurse erhalten und bei Bedarf ausbauen. Link zum Original
  58. Die landesgeförderten Sprachkurse werden bei Bedarf ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unsere landesgeförderten Sprachkurse erhalten und bei Bedarf ausbauen. Link zum Original
  59. Die bestehenden landespolitischen Integrationsmaßnahmen werden fortgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bislang bestehenden, bewährten landespolitischen Maßnahmen setzen wir fort und entwickeln sie weiter. Link zum Original
  60. Die Psychosozialen Zentren werden für Angebote im ländlichen Raum und für Minderjährige gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beispielsweise stärken wir die Psychosozialen Zentren im Hinblick auf Angebote im ländlichen Raum und eine Öffnung für Minderjährige und entwickeln fachliche Standards in der Migrationssozialarbei t. Link zum Original
  61. Für die Migrationssozialarbeit werden fachliche Standards entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beispielsweise stärken wir die Psychosozialen Zentren im Hinblick auf Angebote im ländlichen Raum und eine Öffnung für Minderjährige und entwickeln fachliche Standards in der Migrationssozialarbei t. Link zum Original
  62. Auf Bundesebene wird eine ausreichende Finanzierung von Migrationsberatung, Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem setzen wir uns auf Bundesebene weiterhin für eine ausreichende Finanzierung der bundesfinanzierten Maßnahmen, wie beispielsweise Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sowie für Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse ein. Link zum Original
  63. Das Projekt zur Online-Sprach- und Integrationsmittlung wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen das bestehende Projekt zur Online -Sprach- und Integrationsmittlung weiter und wollen es für die Verwaltungen sowie freien Träger auf Landes - und kommunaler Ebene nutzbar machen. Link zum Original
  64. Die Online-Sprach- und Integrationsmittlung wird für Verwaltungen und freie Träger auf Landes- und Kommunalebene nutzbar gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen das bestehende Projekt zur Online -Sprach- und Integrationsmittlung weiter und wollen es für die Verwaltungen sowie freien Träger auf Landes - und kommunaler Ebene nutzbar machen. Link zum Original
  65. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen zügig in dezentrales Wohnen vermittelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu unterstützen, streben wir eine zügige Vermittlung in dezentrales Wohnen an und befördern weiterhin eine dezentrale Unterbringung in den Kommunen. Link zum Original
  66. Die dezentrale Unterbringung in den Kommunen wird weiter befördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu unterstützen, streben wir eine zügige Vermittlung in dezentrales Wohnen an und befördern weiterhin eine dezentrale Unterbringung in den Kommunen. Link zum Original
  67. Die Härtefallkommissionsverordnung wird darauf überprüft, wie der humanitäre Charakter der Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG gestärkt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien vereinbaren, die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz (SächsHFKVO) dahingehend zu überprüfen, inwieweit der humanitäre Charakter der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG gestärkt werden kann. Link zum Original
  68. Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwillige Rückkehr hat für uns Vorrang vor Abschiebungen. Daher stärken wir die freiwillige Rückkehrberatung. Link zum Original
  69. Die freiwillige Rückkehrberatung wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Freiwillige Rückkehr hat für uns Vorrang vor Abschiebungen. Daher stärken wir die freiwillige Rückkehrberatung. Link zum Original
  70. Im Einzelfall werden Reise- und Wiederansiedlungszuschüsse für die Rückkehr bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Einzelfall stellen wir weiterhin Reise - und Wiederansiedlungszuschüsse bei der Rückkehr in die Herkunftsländer bereit. Link zum Original
  71. Die Verwaltungspraxis bei nichtjüdischen Familienangehörigen jüdischer Zuwanderer wird im Hinblick auf ein eigenständiges Bleiberecht überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir überprüfen die Verwaltungspraxis im Umgang mit nichtjüdischen Familienmitgliedern von jüdischen Zuwandererinnen und Zuwanderern im Hinblick auf ein eigenständiges Bleiberecht. Link zum Original
  72. Über die Chancen der Einbürgerung und das damit verbundene Wahlrecht wird verstärkt informiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir über die Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und die damit verbundene Möglichkeit zur Mitentscheidung durch das Recht zur Teilnahme an Wahlen verstärkt informieren. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, Grüne 7, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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