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Glossar

Baulast

Fachbegriff

Die gesetzliche Pflicht einer Stelle wie Bund, Land oder Gemeinde, eine Straße zu bauen, zu erhalten und zu betreiben. Wer die Baulast trägt, muss also auch dafür bezahlen. Bei Bundesstraßen und Autobahnen liegt sie beim Bund.

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In den Programmen

21 Forderungen aus 12 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2018

CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1

Länder

Hessen

2023
FDP HE 5

Rheinland-Pfalz

2016
AfD RP 2

Sachsen

2019
CDU SN Grüne SN SPD SN · Koalitionsvertrag 1

Schleswig-Holstein

2022
SPD SH 1
2017
SPD SH 1

Brandenburg

2019
Grüne BB 3
Linke BB 1

Sachsen-Anhalt

2021
Linke ST 2
Grüne ST 1
2016
CDU ST 1

Saarland

2022
Grüne SL 2

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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