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Erreichtes bewahren. Neues ermöglichen. Menschen verbinden. Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019 bis 2024

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und SPD · Original

Der Vertrag enthält 138 von 2.547 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 138
  1. In allen Regionen wird eine stabile Daseinsvorsorge gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb stärken wir in allen Regionen die Präsenz des Staates durch Polizei und Justiz und gewährleisten eine stabile Daseinsvorsorge. Link zum Original
  2. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land ein. Link zum Original
  3. Die finanziellen und gestalterischen Spielräume der Kommunen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Wir wollen die finanziellen und gestalterischen Spielräume zur Verbesserung von Lebensqualität und Entwicklungsperspektiven stärken. Dazu werden wir auch für weniger Bürokratie sorgen. Link zum Original
  4. Es wird in die Zukunft der vom Strukturwandel betroffenen Regionen investiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    r ergreifen die Chancen des Strukturwandels und investieren in die Zukunft der Regionen. Link zum Original
  5. Die Anliegen und Belange der Sorben werden beim Strukturwandel in der Lausitz einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die besonderen Anliegen und Belange der Sorben werden wir beim Strukturwandel in der Lausitz einbeziehen. Link zum Original
  6. Das Programm GRW-RIGA wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Programm GRW-RIGA weiterführen und mit bedarfsgerechten Finanzmitteln ausstatten. Link zum Original
  7. Das Programm GRW-RIGA wird mit bedarfsgerechten Finanzmitteln ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Programm GRW-RIGA weiterführen und mit bedarfsgerechten Finanzmitteln ausstatten. Link zum Original
  8. Die Erlöse aus der Beteiligung sollen den Standortkommunen vollständig zur Verfügung stehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen sollen finanziell an den Einnahmen aus WEA auf ihrem Gemeindegebiet oder in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft beteiligt werden. Wir setzen uns diesbezüglich für die rasche Schaffung einer bundesweit einheitlichen Lösung ein. Wir werden diese umgehend mit dem Ziel umsetzen, dass die Erlöse den Standortkommunen in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Link zum Original
  9. Im Rahmen des Braunkohlekompromisses werden die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Braunkohlekompromisses sichern wir die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel, beachten die Versorgungssicherheit sowie die Interessen der Beschäftigen und Unternehmen und vermeiden Risiken für den Freistaat. Der Kohlekompromiss gilt. Link zum Original
  10. Auf den demografischen Wandel in Regionen wie Lausitz und Südwestsachsen soll mit gezielter Strukturentwicklung und angepasster Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik reagiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die demografische Entwicklung stellt in einigen Regionen wie der Lausitz oder in Südwestsachsen sowie in weiteren ländlichen Regionen eine der größten Herausforderungen für die künftige Entwicklung dar. Wir wollen mit gezielter Strukturentwicklung und durch Anpassung der Wirtschafts - und Ansiedlungspolitik darauf eine Antwort geben. Link zum Original
  11. Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier sollen Energieregionen bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier sollen Energieregionen bleiben. Wir wollen sie bei der Erforschung und beim Einsatz von neuen Technologien unterstützen. Link zum Original
  12. Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier werden bei Erforschung und Einsatz neuer Technologien unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier sollen Energieregionen bleiben. Wir wollen sie bei der Erforschung und beim Einsatz von neuen Technologien unterstützen. Link zum Original
  13. Energieunternehmen werden als Partner in Strukturwandel und Energiewende eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unternehmen der Energiewirtschaft werden wir einbinden und sehen sie als Partner für den Strukturwandel und die Energiewende. Link zum Original
  14. Die Maßnahmen und Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung sollen in ein strategisches Gesamtkonzept überführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Empfehlungen der Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³ lassen sich die Ziele in der Energiewirtschaft erreichen. Wir werden uns für die Überführung der Vielzahl der Maßnahmen und Empfehlungen der Kommission in ein strategisches Gesamtkonzept einsetzen und damit eine konsistente Grundlage schaffen. Wir erwarten von der Bundesregierung eine vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen und Empfehlungen und eine verlässliche Umsetzung der finanziellen Zusagen. Link zum Original
  15. Von der Bundesregierung wird die vollständige Umsetzung der Kommissionsempfehlungen und der finanziellen Zusagen erwartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Empfehlungen der Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³ lassen sich die Ziele in der Energiewirtschaft erreichen. Wir werden uns für die Überführung der Vielzahl der Maßnahmen und Empfehlungen der Kommission in ein strategisches Gesamtkonzept einsetzen und damit eine konsistente Grundlage schaffen. Wir erwarten von der Bundesregierung eine vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen und Empfehlungen und eine verlässliche Umsetzung der finanziellen Zusagen. Link zum Original
  16. In den Strukturwandelregionen wird in Infrastruktur investiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
  17. In den Strukturwandelregionen werden neue Forschungseinrichtungen angesiedelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
  18. In den Strukturwandelregionen werden Behörden angesiedelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
  19. In den Strukturwandelregionen werden attraktive Standortbedingungen in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
  20. Die Mobilität in den Strukturwandelregionen wird spürbar verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
  21. In den Strukturwandelregionen werden Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und Löhnen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
  22. Die Mitwirkung der Menschen vor Ort an regionalen Leitbildern und Projekten wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb unterstützen wir die Mitwirkung der Menschen vor Ort bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung regionaler Leitbilder und Projekte. Link zum Original
  23. Für die Mitwirkung an Entscheidungen über die Strukturstärkungsförderung und Projekte werden geeignete Strukturen aufgebaut und erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Mitwirkung bei der Entscheidung über die Koordination der Strukturstärkungsförderung sowie über Projekte werden wir geeignete Strukturen aufbauen und erhalten. Link zum Original
  24. Zusammenarbeit und Vernetzung über Ländergrenzen hinweg gelten als entscheidender Erfolgsfaktor des Strukturwandels.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist für uns die Zusammenarbeit und Vernetzung über Bundesländergrenzen hinweg ein entscheidender Erfolgsfaktor. Link zum Original
  25. In die EU-Beihilfekriterien sollen Ausnahmeregelungen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen aufgenommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wirken darauf hin, dass in den Beihilfekriterien der Europäischen Union der besonderen Wettbewerbssituation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen durch die Aufnahme von Ausnahmeregelungen Rechnung getragen wird. Diese Ausnahmeregelungen müssen so gestaltet sein, dass kein steuerlicher Unterbietungswettbewerb zwischen den betroffenen Kommunen entstehen kann. Link zum Original
  26. Die Ausnahmeregelungen sollen einen steuerlichen Unterbietungswettbewerb zwischen betroffenen Kommunen ausschließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wirken darauf hin, dass in den Beihilfekriterien der Europäischen Union der besonderen Wettbewerbssituation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen durch die Aufnahme von Ausnahmeregelungen Rechnung getragen wird. Diese Ausnahmeregelungen müssen so gestaltet sein, dass kein steuerlicher Unterbietungswettbewerb zwischen den betroffenen Kommunen entstehen kann. Link zum Original
  27. Strukturstärkungsgesetz und Kohleausstiegsgesetz gelten als untrennbares Gesamtpaket.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die einzelnen Teile des Gesamtpaketes, insbesondere das Strukturstärkungsgesetz und das Kohleausstiegsgesetz, gehören für uns untrennbar zusammen. Link zum Original
  28. Geförderte Projekte zur Stärkung der Regionen sollen nachhaltigen Charakter haben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten es für wichtig, dass die geförderten Projekte zur Stärkung der Regionen nachhaltigen Charakter haben. Link zum Original
  29. Zehn Prozent der Bundesmittel aus dem Programm Zukunft Revier sollen für Projekte regionaler Vereine, Verbände und Kirchen eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen zehn Prozent der dem Freistaat vom Bund künftig im Rahmen des Bundesförderprogramms ÄZukunft Revier³ zur Verfügung gestellten Mittel für Projekte regionaler Vereine, Verbände und Kirchen einsetzen. Link zum Original
  30. Gleichwertige Lebensverhältnisse werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für gleichwertige Lebensverhältnisse ein und werden die Mobilität der Zukunft in allen Teil en des Landes vorantreiben. Link zum Original
  31. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung entlang der Prinzipien von Vertrauen und Verantwortung, eröffnen den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume und setzen auf eine Kultur des Vertrauens zwischen Land, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Link zum Original
  32. Den Kommunen werden mehr Gestaltungsspielräume eröffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung entlang der Prinzipien von Vertrauen und Verantwortung, eröffnen den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume und setzen auf eine Kultur des Vertrauens zwischen Land, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Link zum Original
  33. Freistaat und Kommunen erarbeiten gemeinsame Entwicklungsziele für eine gleichwertige Entwicklung aller Regionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine gleichwertige und zukunftsfähige Entwicklung aller sächsischen Regionen erarbeiten der Freistaat und die kommunale Ebene gemeinsame Entwicklungsziele. Link zum Original
  34. Statt weiterer Gebietsreformen wird auf kommunale Zusammenarbeit gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf eine starke kommunale Zusammenarbeit statt auf weitere Gebietsreformen. Link zum Original
  35. Die bisherigen Formen interkommunaler Zusammenarbeit werden evaluiert und ihre Ausweitung, vor allem bei gemeinsamer Planung, geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür evaluieren wir die bisherigen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit und werden deren Ausweitung, insbesondere im Bereich der gemeinsamen Planung, prüfen. Link zum Original
  36. Eine Beratungsstruktur unterstützt Kommunen bei der Zusammenarbeit mit rechtlicher Expertise.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir etablieren eine Beratungsstruktur für kommunale Zusammenarbeit, die Kommunen mit rechtlicher Expertise unterstützen und begleiten soll. Link zum Original
  37. Bei freiwilligen Eingemeindungen ist künftig ein Bürgerentscheid verpflichtend.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für freiwillige Eingemeindungen soll in Zukunft die Durchführung eines Bürgerentscheides obligatorisch sein. Link zum Original
  38. Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in den Kommunen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Zivilgesellschaft und demokratische Selbstwirksamkeitserfahrungen der Menschen zu stärken, wollen wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsrechte geben. Link zum Original
  39. Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Entscheidungsrechte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Zivilgesellschaft und demokratische Selbstwirksamkeitserfahrungen der Menschen zu stärken, wollen wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsrechte geben. Link zum Original
  40. Das Quorum für Bürgerbegehren wird landesweit auf 5 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir das Quorum für Bürgerbegehren landesweit auf 5 Prozent absenken und den kreisfreien Städten und Landkreisen das Recht geben, das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide auf 15 Prozent herabzusetzen. Link zum Original
  41. Kreisfreie Städte und Landkreise dürfen das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide auf 15 Prozent senken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir das Quorum für Bürgerbegehren landesweit auf 5 Prozent absenken und den kreisfreien Städten und Landkreisen das Recht geben, das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide auf 15 Prozent herabzusetzen. Link zum Original
  42. Kommunen dürfen Bürgerbeteiligungssatzungen mit verbindlichen Beteiligungs- und Informationsverfahren erlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen den Kommunen den Erlass von Bürgerbeteiligungssatzungen, damit diese ihren Einwohnerinnen und Einwohnern rechtssicher verbindliche Beteiligungs - und Informationsverfahren einräumen können. Link zum Original
  43. Ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung unterstützt Gemeinden und Landkreise bei Beteiligungsverfahren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien werden die Gemeinden und Landkreise dabei mittels eines ÄErfahrungs- und Beratungsnetzwerks Brgerbeteiligung³ unterstützen, welches die Kommunen bei entsprechenden Verfahren berät. Link zum Original
  44. Mindestens zweimal jährlich findet eine öffentliche, thematisch offene Einwohnerversammlung statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mindestens zweimal im Jahr soll eine öffentliche und thematisch offene Einwohnerversammlung stattfinden. Link zum Original
  45. Das Quorum für die Beantragung von Einwohnerversammlungen und für Einwohneranträge wird auf 5 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Quorum für die Beantragung von Einwohnerversammlungen sowie für Einwohneranträge werden wir ebenfalls auf 5 Prozent senken. Link zum Original
  46. Der Grundsatz hauptamtlicher Bürgermeister wird auch in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern wieder eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir den Grundsatz der Hauptamtlichkeit der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters auch in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern wieder einführen. Link zum Original
  47. Ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister sollen einen pauschalen Ehrensold erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verfolgen das Ziel, für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen pauschalen Ehrensold auszubringen. Link zum Original
  48. Ortschafts- und Stadtbezirksverfassung werden mit dem Ziel evaluiert, die Rechte der Stadtbezirke und ihrer Räte anzugleichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Erfahrungen mit der Ortschaftsverfassung und der neuen Stadtbezirksverfassung werden wir mit dem Ziel evaluieren, die Rechte der Stadtbezirke und ihrer Räte weiter anzugleichen. Link zum Original
  49. Ab 2021 werden Bürgerbudgets als Form der Bürgerbeteiligung eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ab 2021 Bürgerbudgets als Möglichkeit der Bürgerbeteiligung einführen und finanziell fördern. Link zum Original
  50. Bürgerbudgets werden finanziell gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ab 2021 Bürgerbudgets als Möglichkeit der Bürgerbeteiligung einführen und finanziell fördern. Link zum Original
  51. Gemeinderäte und Kreistage werden als Hauptorgane der Kommunen gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Gemeinderäte und Kreistage in ihrer Arbeit als Hauptorgan der Kommunen stärken. Deswegen werden wir eine rechtssichere Regelung für die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen schaffen. Link zum Original
  52. Für die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen öffentlicher Sitzungen kommunaler Vertretungen wird eine rechtssichere Regelung geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Gemeinderäte und Kreistage in ihrer Arbeit als Hauptorgan der Kommunen stärken. Deswegen werden wir eine rechtssichere Regelung für die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen schaffen. Link zum Original
  53. Die Bildung von Fraktionen in kommunalen Vertretungen wird erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erleichtern die Fraktionsbildung. Link zum Original
  54. Künftig können 5 Prozent der Rats- oder Kreistagsmitglieder, mindestens zwei Personen, eine Fraktion bilden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zukünftig sollen 5 Prozent der Rats - oder Kreistagsmitglieder eine Fraktion bilden können, sofern dies mindestens zwei Personen sind. Link zum Original
  55. Eine einheitliche Regelung sichert allen kommunalen Fraktionen eine angemessene sachliche und personelle Mindestausstattung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus schaffen wir eine einheitliche Regelung für eine verbesserte Fraktionsfinanzierung, die in allen Gemeinden und Landkreisen eine angemessene sachliche und personelle Mindestausstattung von Fraktionen vorsieht. Link zum Original
  56. Der Rechtsanspruch kommunaler Räte auf Entschädigung wird konkretisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir konkretisieren zudem den Rechtsanspruch kommunaler Räte auf Entschädigung und definieren eine angemessene Mindestentschädigung. Link zum Original
  57. Für kommunale Räte wird eine angemessene Mindestentschädigung festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir konkretisieren zudem den Rechtsanspruch kommunaler Räte auf Entschädigung und definieren eine angemessene Mindestentschädigung. Link zum Original
  58. Die Bestimmungen zur Ausschussarbeit in Gemeinderäten und Kreistagen, besonders die Stellvertreterregelung, werden überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Bestimmungen zur Arbeit in den Ausschüssen der Gemeinderäte und Kreistage, insbesondere die Stellvertreterregelung, auf ihre Praktikabilität überprüfen und bei Bedarf überarbeiten. Link zum Original
  59. Jede kommunale Fraktion kann auf Antrag Einsicht in Verwaltungsakten erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Jede Fraktion soll auf Antrag Einsicht in Verwaltungsakten erhalten können. Link zum Original
  60. Kreistage und Gemeinderäte erhalten die rechtssichere Möglichkeit, zeitweilige Ausschüsse einzusetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kreistage und Gemeinderäte sollen zudem die rechtssichere Möglichkeit erhalten, zeitweilige Ausschüsse einzusetzen. Link zum Original
  61. Die Informations- und Prüfrechte von Gemeinderäten und Kreistagen im Gemeindewirtschaftsrecht werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Innerhalb des Gemeindewirtschaftsrechtes überprüfen wir die Gewährleistung der Informations- und Prüfrechte der Gemeinderäte und der Kreistage sowie die Ausgestaltung der Rechnungsprüfung für die Beteiligungen ab der dritten Stufe. Link zum Original
  62. Die Rechnungsprüfung für kommunale Beteiligungen ab der dritten Stufe wird überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Innerhalb des Gemeindewirtschaftsrechtes überprüfen wir die Gewährleistung der Informations- und Prüfrechte der Gemeinderäte und der Kreistage sowie die Ausgestaltung der Rechnungsprüfung für die Beteiligungen ab der dritten Stufe. Link zum Original
  63. Die faktische Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Haushaltsnotlagen wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Finanzautonomie der Kommunen stärken, indem wir die faktische Erhebungspflicht im Falle von Haushaltsnotlagen abschaffen. Link zum Original
  64. Kommunen werden bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes fachlich und finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen des E -Government- Gesetzes sollen auch für die Kommunen Anwendung finden. Diese unterstützen wir bei der Umsetzung sowohl fachlich als auch finanziell. Link zum Original
  65. Gemeinden und Landkreise werden beim Ausbau von Transparenzangeboten fachlich und bei Bedarf finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach zwei Jahren wollen wir das Transparenzgesetz mit dem Ziel evaluieren, die Geltung auf die Gemeinden und Landkreise im Benehmen mit diesen auszuweiten und sie beim Ausbau dieser Angebote fachlich und wenn erforderlich finanziell zu unterstützen Link zum Original
  66. Die Lebens- und Wohnqualität soll in allen Regionen, Städten wie ländlichen Räumen, gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lebens- und Wohnqualität wollen wir in allen Regionen stärken, ob Städte oder ländliche Räume. Link zum Original
  67. Alle Regionen sollen gleichwertig an der Entwicklung des Freistaats teilhaben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass alle Regionen gleichwertig an der guten Entwicklung unseres Freistaates teilhaben. Link zum Original
  68. Der geltende Landesentwicklungsplan bleibt Grundlage der strategischen Landesentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der geltende Landesentwicklungsplan bleibt die Grundlage für die strategische Landesentwicklung. Link zum Original
  69. Anpassungen an neue Ziele der Raumordnung erfolgen vorzugsweise über Teilpläne, auch in der Regionalplanung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Notwendige Anpassungen an neue Ziele der Raumordnung werden vorzugsweise durch unverzügliche Anpassungen über Teilpläne, auch auf Ebene der Regionalplanung, vorgenommen. Link zum Original
  70. Der Landesentwicklungsbericht wird umgehend neu aufgelegt mit Schwerpunkt auf Daseinsvorsorge und Erreichbarkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesentwicklungsbericht wird umgehend neu aufgelegt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit. Link zum Original
  71. Die bestehenden Strukturen interkommunaler Zusammenarbeit werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf die Effekte einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit und werden die bestehenden Kooperationsstrukturen dafür stärken. Link zum Original
  72. Eine Entwicklung entlang der Achsen des Schienenpersonennahverkehrs wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir, dass insbesondere eine Entwicklung entlang der Schienenpersonennahverkehrs -Achsen und eine Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen im Hinblick auf die gegebenen demografischen Veränderungsprozesse beachtet und unterstützt wird. Link zum Original
  73. Die Stadt-Land-Beziehungen werden mit Blick auf den demografischen Wandel gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir, dass insbesondere eine Entwicklung entlang der Schienenpersonennahverkehrs -Achsen und eine Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen im Hinblick auf die gegebenen demografischen Veränderungsprozesse beachtet und unterstützt wird. Link zum Original
  74. Kommunen ohne zentralörtliche Funktion sollen die Grundversorgung über interkommunale Zusammenarbeit absichern können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen, insbesondere solche im ländlichen Raum ohne zentralörtliche Funktion, sollen die Versorgung der örtlichen Bevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen des täglichen Bedarfs im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit absichern können. Link zum Original
  75. Jede Kommune soll Siedlungsentwicklung für zeitgemäßes Wohnen und ortsangemessenes Gewerbe im Rahmen des Eigenbedarfs betreiben können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Siedlungsentwicklung soll jeder Kommune die Möglichkeit eröffnen, den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung nach zeitgemäßen Wohnverhältnissen sowie den Ansprüchen ortsangemessener Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen Rechnung zu tragen, sofern sie dem Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung entspricht. Link zum Original
  76. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für nachfrageorientierte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung werden erweitert, auch ohne zentralörtliche Funktion.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für eine nachfrageorientierte Siedlungs - und Gewerbeentwicklung der Städte und Gemeinden erweitern, auch bei jenen, die keine zentralörtliche Funktion haben. Link zum Original
  77. Die Möglichkeiten nachhaltiger Flächenvorsorge und wirtschaftlicher Entwicklung werden erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeiten nachhaltiger Flächenvorsorge und wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale werden erweitert, wobei auch dabei der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung gilt. Link zum Original
  78. Bei der Flächenentwicklung gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeiten nachhaltiger Flächenvorsorge und wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale werden erweitert, wobei auch dabei der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung gilt. Link zum Original
  79. Es wird geprüft, ob zentrale Orte in Regiopolen gemeinsam mit dem Umland die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung steuern können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, inwiefern die zentralen Orte flächendeckend in sogenannten Regiopolen – neuen Regionen, in denen Stadt und Land inklusive der nicht -zentralen Orte integriert werden – gemeinsam und abgestimmt die nachfragebegründete Siedlungs - und Gewerbeentwicklung auf der Basis der demografischen Entwicklung steuern können. Link zum Original
  80. Erfahrungen funktionierender Stadt-Umland-Kooperationen werden ausgewertet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu sind gute Erfahrungen in funktionierenden Stadt -Umland-Kooperationen auszuwerten, so dass kreative neue Lösungen zum Einsatz kommen. Link zum Original
  81. Kommunen werden dabei unterstützt, angemessen auf den demografischen Wandel zu reagieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen wollen wir unterstützen, auf den demografischen Wandel angemessen reagieren zu können, denn dieser bedeutet gleichermaßen Schrumpfung und Wachstum. Link zum Original
  82. Die Attraktivität der Großstädte wird erhalten und durch Stadt-Umland-Kooperationen für die Region genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Attraktivität der Großstädte erhalten und durch gezielte Stadt -Umland- Kooperationen verstärkt Ausstrahleffekte in die Region nutzen. Link zum Original
  83. Es werden Voraussetzungen geschaffen, damit mehr junge Menschen in ländlichen Räumen wohnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 81 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich wieder mehr junge Menschen für einen Wohnsitz in den ländlichen Räumen entscheiden. Link zum Original
  84. Im ländlichen Raum werden gleichwertige Lebensbedingungen, hohe regionale Wertschöpfung und ein attraktives Lebensumfeld angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 89 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ziele unserer Politik bleiben gleichwertige Lebensbedingungen, hohe regionale Wertschöpfung und ein attraktives Lebensumfeld für alle Generationen im ländlichen Raum. Link zum Original
  85. Das Landesprogramm Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 89 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm ÄVitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum ³ wird in der derzeitigen Gebietskulisse fortgesetzt. Link zum Original
  86. Je nach Evaluationsergebnis ist eine Verstetigung und Weiterentwicklung des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes möglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 93 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ausgehend vom Ergebnis der Evaluation stehen wir einer Verstetigung und Weiterentwicklung des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes offen gegenüber. Link zum Original
  87. Die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Kommunalpolitik werden an der Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 106 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass sich die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Arbeit an der Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf ausrichten und prüfen, ob zur Förderung des kommunalpolitischen Engagements Mentoringprojekte und Kinderbetreuungsangebote im Rahmen von Ratssitzungen unterstützt werden können. Link zum Original
  88. Die Unterstützung von Mentoringprojekten und Kinderbetreuung bei Ratssitzungen wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 106 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass sich die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Arbeit an der Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf ausrichten und prüfen, ob zur Förderung des kommunalpolitischen Engagements Mentoringprojekte und Kinderbetreuungsangebote im Rahmen von Ratssitzungen unterstützt werden können. Link zum Original
  89. EU-Fördermittel werden innerhalb Sachsens räumlich ausgewogen verteilt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Mittelverteilung soll zudem innerhalb Sachsens räumlich ausgewogen erfolgen. Link zum Original
  90. Die regionale und kommunale grenzüberschreitende Kommunikation, Begegnung und Zusammenarbeit soll verbessert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die regionale und kommunale grenzüberschreitende Kommunikation, Begegnung und Zusammenarbeit sollen verbessert werden. Link zum Original
  91. Mit den Nachbarregionen wird eng zusammengearbeitet, etwa bei Sicherheit, Umweltschutz, Bildung, Schienenfernverkehr, ÖPNV, Infrastruktur, Rettungsdiensten und grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere werden wir unsere engen Beziehungen in den Euroregionen zu Niederschlesien, Lubuskie und in die Tschechische Republik weiter stärken. Dazu gehören gute Beziehungen in Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft genauso wie eine enge Zusammenarbeit z. B. in Fragen der Sicherheit, des Umweltschutzes, der Bild ung, des schienengebundenen Fernverkehrs, des ÖPNV und des Ausbaus der Infrastruktur sowie bei den Rettungsdiensten und der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Link zum Original
  92. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in Stadt und Land sollen gefördert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in Stadt und Land zu fördern. Link zum Original
  93. Städte, Landkreise und Dörfer sollen als attraktive Orte zum Leben und Arbeiten gestaltet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unsere großen und kleinen Städte, unsere Landkreise und unsere Dörfer wollen wir als attraktive Orte zum Leben und zum Arbeiten gestalten. Link zum Original
  94. Die Kommunen sollen auch künftig solide Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen auch zukünftig auf solide Einnahmen aus der Grundsteuer zurückgreifen können. Link zum Original
  95. Die Kommunen entscheiden weiterhin über die Höhe der Hebesätze.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Letztlich entscheiden die Kommunen wie bisher über die Höhe der Hebesätze. Link zum Original
  96. Strukturschwache Regionen brauchen auch künftig Förderung des Bundes.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch in der Zukunft wird es Förderung des Bundes für strukturschwache Regionen brauchen. Link zum Original
  97. Die Entlastung von Ländern und Kommunen durch den Bund bei laufenden Ausgaben, insbesondere Sozialausgaben, wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Länder und der Kommunen bei ihren laufenden Ausgaben, insbesondere bei den Sozialausgaben, begrüßen wir ebenso wie eine Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch die Nutzung entsprechender Transferkanäle wie z. B. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU). Link zum Original
  98. Die Stärkung der kommunalen Finanzkraft etwa durch Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Länder und der Kommunen bei ihren laufenden Ausgaben, insbesondere bei den Sozialausgaben, begrüßen wir ebenso wie eine Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch die Nutzung entsprechender Transferkanäle wie z. B. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU). Link zum Original
  99. Bundesmaßnahmen sollen der Strukturschwäche ostdeutscher Kommunen Rechnung tragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei allen Maßnahmen des Bundes ist der Strukturschwäche der ostdeutschen Kommunen Rechnung zu tragen. Link zum Original
  100. Die Bundesmittel für flüchtlingsbedingte Kosten sollen aufgabenträgergerecht zugeordnet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich der Bund auch weiterhin an den flüchtlingsbedingten Kosten beteiligt. Dabei streben wir eine aufgabenträgergerechte Mittelzuordnung der Bundesgelder an. Link zum Original
  101. Für Verwaltungsratsmitglieder der Sparkassen werden Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen so gestaltet, dass die kommunale Nähe erhalten bleibt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 125 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Besonderheiten des kommunalen Sparkassenwesens werden mit Qualifizierungs - und Fortbildungsmaßnahmen ± entsprechend Kreditwesengesetz (KWG) ± für die Mitglieder des Verwaltungsrates beachtet, so dass die kommunale Nähe der Verwaltungsräte erhalten bleibt. Link zum Original
  102. Durch weitere Pauschalierung von Förderprogrammen sollen Entbürokratisierung und kommunale Eigenverantwortung gestärkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen durch eine weitere Pauschalierung von Förderprogrammen eine Entbürokratisierung und eine Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung erreichen, ohne die notwendige staatliche Steuerungsfunktion aus dem Blick zu verlieren. Link zum Original
  103. Ab dem Doppelhaushalt 2021/22 wird die Überführung einzelner Förderrichtlinien in den kommunalen Finanzausgleich erwogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen erwägen die Koalitionsparteien beginnend mit dem Doppelhaushalt 2021/22 eine zielgerichtete Überführung von einzelnen Förderrichtlinien in den Finanzausgleich hinein. Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, sollen so vereinfacht werden. Link zum Original
  104. Investitionen, insbesondere in Infrastruktur, sollen durch Überführung von Förderrichtlinien in den Finanzausgleich vereinfacht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen erwägen die Koalitionsparteien beginnend mit dem Doppelhaushalt 2021/22 eine zielgerichtete Überführung von einzelnen Förderrichtlinien in den Finanzausgleich hinein. Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, sollen so vereinfacht werden. Link zum Original
  105. Investive Grundbedarfe der Kommunen sollen durch allgemeine und investive Deckungsmittel in angemessener Höhe gedeckt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Grundsätzlich sollen investive Grundbedarfe der Kommunen durch allgemeine und investive Deckungsmittel in angemessener Höhe gedeckt werden. Link zum Original
  106. Fachförderprogramme stehen den Kommunen weiterhin zur Verfügung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Fachförderprogramme stehen den Kommunen auch zukünftig zur Verfügung, damit der Freistaat seiner landespolitischen Verantwortung nachkommt und auf Entwicklungen reagieren kann. Link zum Original
  107. Die Kommunalförderung könnte künftig bei aus der Landesdirektion zu bildenden Regionaldirektionen gebündelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf eine wirksame Kommunalaufsicht und einheitliche Ansprechpartner für die Kommunen könnte zum Beispiel künftig die Bündelung der Kommunalförderung bei den aus der Landesdirektion zu bildenden Regionaldirektionen erfolgen. Link zum Original
  108. Der Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlegebieten soll gemeinsam mit Regionen und Bund aktiv gestaltet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Regionen und der Bundesregierung wollen wir den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlegebieten aktiv und erfolgreich gestalten. Link zum Original
  109. Es werden Rahmenbedingungen für einen nutzbringenden und effizienten Einsatz der Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz in den Regionen geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Strukturstärkungsgesetz des Bundes wird finanzielle Auswirkungen auf den Freistaat haben. Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Gelder nutzbringend und effizient in den Regionen eingesetzt werden. Wir legen Wert auf Transparenz in den Prozessen. Link zum Original
  110. Die Prozesse beim Einsatz der Strukturstärkungsmittel sollen transparent sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Strukturstärkungsgesetz des Bundes wird finanzielle Auswirkungen auf den Freistaat haben. Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Gelder nutzbringend und effizient in den Regionen eingesetzt werden. Wir legen Wert auf Transparenz in den Prozessen. Link zum Original
  111. Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei Bedarf beim Eigenanteil für die Strukturhilfen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Umsetzung der finanziellen Unterstützung des Bundes errichten wir auf Landesebene ein Sondervermögen. Bei der Aufbringung des Eigenanteils unterstützt der Freistaat seine Kommunen, falls nötig, in angemessener Weise. Link zum Original
  112. Der Gewerbesteuerfonds bleibt als Überbrückungshilfe für betroffene Gemeinden erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Gewerbesteuerfonds wird als Überbrückungshilfe für betroffene Gemeinden beibehalten. Link zum Original
  113. Die kommunale Selbstverwaltung gilt als hohes Gut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Link zum Original
  114. Das Prinzip der Subsidiarität wird ausdrücklich bejaht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Verhandlungspartner bekennen sich ausdrücklich zum Prinzip der Subsidiarität. Link zum Original
  115. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung der Städte und Gemeinden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, indem wir Städten und Gemeinden eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben. Link zum Original
  116. Ländliche und städtische Räume sollen ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen können und über finanzielle Möglichkeiten verfügen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Anspruch ist, dass ländliche und städtische Räume ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen können sowie über finanzielle Möglichkeiten verfügen. Link zum Original
  117. Angestrebt werden mehr Zufriedenheit in den Kommunen und mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mehr Zufriedenheit in den Kommunen sowie mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung ist das, was wir erreichen möchten. Link zum Original
  118. Neue Antworten auf unterschiedliche Entwicklungen im Land werden gemeinsam und stärker mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf die unterschiedlichen Entwicklungen im Land brauchen wir neue Antworten. Diese wollen wir gemeinsam und stärker mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erarbeiten. Link zum Original
  119. Die Datenlage zu kommunalen Haushalten sowie zu Wanderung, Schrumpfung und Wachstum wird verbessert, um unterschiedliche Bedarfe wachsender und schrumpfender Räume zu berücksichtigen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wachsende und schrumpfende Räume haben unterschiedliche Bedarfe. Diese erkennen wir an und werden uns aktiv damit befassen, unter anderem durch eine Verbesserung der aktuellen Datenlage zu kommunalen Haushalten sowie zu Dynamiken hinsichtlich von Wanderungen, Schrumpfung und Wachstum. Link zum Original
  120. Der sächsische kommunale Finanzausgleich wird gemeinsam mit der kommunalen Ebene weiterentwickelt und an neue Herausforderungen angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, den grundsätzlich anerkannten sächsischen Finanzausgleich gemeinsam mit der kommunalen Ebene zielgerichtet weiterzuentwickeln und an neue Herausforderungen anzupassen. Link zum Original
  121. In der Legislaturperiode findet mindestens ein Fachsymposium zum kommunalen Finanzausgleich statt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in dieser Legislatur mindestens ein Fachsymposium zum kommunalen Finanzausgleich durchführen. Link zum Original
  122. Bei der Novellierung des Finanzausgleichs für 2021/22 werden auf Grundlage des Gutachtens erste Veränderungen vorgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Zuge der Novellierung des Finanzausgleichs für 2021/22 werden im Lichte des beauftragten Gutachtens bereits erste Veränderung en vorgenommen. Link zum Original
  123. Die Novellierung des Finanzausgleichs soll die Finanzausstattung aller Kommunen stärken und keinen Raum schlechter stellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Zuge der Novellierung des Finanzausgleichs für 2021/22 werden im Lichte des beauftragten Gutachtens bereits erste Veränderung en vorgenommen. Unser Ziel ist dabei, die Finanzausstattung aller Kommunen zu stärken und keinen der Räume schlechter zu stellen. Link zum Original
  124. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Einführung eines ökologischen Lastenausgleichs erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Einführung eines ökologischen Lastenausgleichs, Link zum Original
  125. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird eine Dynamisierung der Kitapauschale erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Dynamisierung der Kitapauschale, Link zum Original
  126. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Weiterentwicklung des Schülernebenansatzes zu einem Bildungsansatz erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Weiterentwicklung Schülernebenansatz zu Bildungsansatz, Link zum Original
  127. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Verteilung der Hartz-IV-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Verteilung der Hartz IV- Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ), Link zum Original
  128. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird ein Schulhausbauprogramm für wachsende Kommunen erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Schulhausbauprogramm für wachsende Kommunen, Link zum Original
  129. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird eine Sockelfinanzierung für kleinere, finanzschwache Gemeinden erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Sockelfinanzierung für kleinere, finanzschwache Gemeinden, Link zum Original
  130. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Überführung der Kommunalpauschale für kreisangehörige Gemeinden samt Finanzierung in das Finanzausgleichsgesetz erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Überführung der bisherigen Kommunalpauschale für kreisangehörige Gemeinden einschließlich deren Finanzierung in das FAG, Link zum Original
  131. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Verhinderung einer Unterfinanzierung kreisangehöriger Gemeinden durch asymmetrische Bevölkerungsentwicklung erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Unterfinanzierung kreisangehöriger Gemeinden durch asymmetrische Bevölkerungsentwicklung verhindern, Link zum Original
  132. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Berücksichtigung zentralörtlicher Funktionen erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Zentralörtliche Funktionen, Link zum Original
  133. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird ein Sonderlastenausgleich für Kur- und Erholungsorte erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Sonderlastenausgleich für Kur- und Erholungsorte sowie Link zum Original
  134. In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Auswirkungen der Gewerbesteuerhebesätze erörtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    x Auswirkungen Gewerbesteuerhebesätze. Link zum Original
  135. Die Kommunen werden fachlich unterstützt, um die Einführung der kommunalen Doppik bis 2024 abzuschließen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch die herausfordernde Umstellung auf die kommunale Doppik werden die Zusammenhänge aus Liquidität und Investitionsfähigkeit der sächsischen Kommunen transparenter. Um den Einführungsprozess bis 2024 zu vollenden, unterstützen wir die Kommunen fachlich. Link zum Original
  136. Ein freiwilliges Modellprojekt zu Tragfähigkeitskonzepten für eine nachhaltige kommunale Haushaltsplanung wird gestartet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für eine nachhaltige Haushaltsplanung im Sinne des Ressourcenverbrauches sind Tragfähigkeitskonzepte ein mögliches Instrument für die Kommunen. Dazu möchten wir ein Modellprojekt auf Freiwilligkeitsbasis starten. Link zum Original
  137. Beim Statistischen Landesamt werden die Voraussetzungen geschaffen, doppische Daten der Kommunen automatisiert und ohne Mehraufwand für sie zu erheben und auszuwerten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für die erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Doppik im Freistaat Sachsen werden beim Statistischen Landesamt die Voraussetzungen dafür geschaffen, die doppischen Da ten automatisiert ohne Mehraufwand für die Kommunen zu erheben und auszuwerten. Link zum Original
  138. Ein flächendeckendes Benchmarksystem für die sächsischen Kommunen wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel ist ein flächendeckendes Benchmarksystem für die sächsischen Kommunen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, Grüne 7, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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