Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und SPD · Original
Der Vertrag enthält 138 von 2.547 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.
- 138Forderungen zum Politikfeld
- 5 %des Vertrags
- 134Seiten im Original
- 2019Vertragsjahr
Keine Treffer.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 138
In allen Regionen wird eine stabile Daseinsvorsorge gewährleistet.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb stärken wir in allen Regionen die Präsenz des Staates durch Polizei und Justiz und gewährleisten eine stabile Daseinsvorsorge. Link zum Original
Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land werden angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land ein. Link zum Original
Die finanziellen und gestalterischen Spielräume der Kommunen werden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Wir wollen die finanziellen und gestalterischen Spielräume zur Verbesserung von Lebensqualität und Entwicklungsperspektiven stärken. Dazu werden wir auch für weniger Bürokratie sorgen. Link zum Original
Es wird in die Zukunft der vom Strukturwandel betroffenen Regionen investiert.
Wortlaut im Vertrag
r ergreifen die Chancen des Strukturwandels und investieren in die Zukunft der Regionen. Link zum Original
Die Anliegen und Belange der Sorben werden beim Strukturwandel in der Lausitz einbezogen.
Wortlaut im Vertrag
Die besonderen Anliegen und Belange der Sorben werden wir beim Strukturwandel in der Lausitz einbeziehen. Link zum Original
Das Programm GRW-RIGA wird weitergeführt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden das Programm GRW-RIGA weiterführen und mit bedarfsgerechten Finanzmitteln ausstatten. Link zum Original
Das Programm GRW-RIGA wird mit bedarfsgerechten Finanzmitteln ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden das Programm GRW-RIGA weiterführen und mit bedarfsgerechten Finanzmitteln ausstatten. Link zum Original
Die Erlöse aus der Beteiligung sollen den Standortkommunen vollständig zur Verfügung stehen.
Wortlaut im Vertrag
Kommunen sollen finanziell an den Einnahmen aus WEA auf ihrem Gemeindegebiet oder in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft beteiligt werden. Wir setzen uns diesbezüglich für die rasche Schaffung einer bundesweit einheitlichen Lösung ein. Wir werden diese umgehend mit dem Ziel umsetzen, dass die Erlöse den Standortkommunen in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Link zum Original
Im Rahmen des Braunkohlekompromisses werden die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel gesichert.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen des Braunkohlekompromisses sichern wir die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel, beachten die Versorgungssicherheit sowie die Interessen der Beschäftigen und Unternehmen und vermeiden Risiken für den Freistaat. Der Kohlekompromiss gilt. Link zum Original
Auf den demografischen Wandel in Regionen wie Lausitz und Südwestsachsen soll mit gezielter Strukturentwicklung und angepasster Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik reagiert werden.
Wortlaut im Vertrag
Die demografische Entwicklung stellt in einigen Regionen wie der Lausitz oder in Südwestsachsen sowie in weiteren ländlichen Regionen eine der größten Herausforderungen für die künftige Entwicklung dar. Wir wollen mit gezielter Strukturentwicklung und durch Anpassung der Wirtschafts - und Ansiedlungspolitik darauf eine Antwort geben. Link zum Original
Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier sollen Energieregionen bleiben.
Wortlaut im Vertrag
Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier sollen Energieregionen bleiben. Wir wollen sie bei der Erforschung und beim Einsatz von neuen Technologien unterstützen. Link zum Original
Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier werden bei Erforschung und Einsatz neuer Technologien unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier sollen Energieregionen bleiben. Wir wollen sie bei der Erforschung und beim Einsatz von neuen Technologien unterstützen. Link zum Original
Energieunternehmen werden als Partner in Strukturwandel und Energiewende eingebunden.
Wortlaut im Vertrag
Die Unternehmen der Energiewirtschaft werden wir einbinden und sehen sie als Partner für den Strukturwandel und die Energiewende. Link zum Original
Die Maßnahmen und Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung sollen in ein strategisches Gesamtkonzept überführt werden.
Wortlaut im Vertrag
Mit den Empfehlungen der Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³ lassen sich die Ziele in der Energiewirtschaft erreichen. Wir werden uns für die Überführung der Vielzahl der Maßnahmen und Empfehlungen der Kommission in ein strategisches Gesamtkonzept einsetzen und damit eine konsistente Grundlage schaffen. Wir erwarten von der Bundesregierung eine vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen und Empfehlungen und eine verlässliche Umsetzung der finanziellen Zusagen. Link zum Original
Von der Bundesregierung wird die vollständige Umsetzung der Kommissionsempfehlungen und der finanziellen Zusagen erwartet.
Wortlaut im Vertrag
Mit den Empfehlungen der Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³ lassen sich die Ziele in der Energiewirtschaft erreichen. Wir werden uns für die Überführung der Vielzahl der Maßnahmen und Empfehlungen der Kommission in ein strategisches Gesamtkonzept einsetzen und damit eine konsistente Grundlage schaffen. Wir erwarten von der Bundesregierung eine vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen und Empfehlungen und eine verlässliche Umsetzung der finanziellen Zusagen. Link zum Original
In den Strukturwandelregionen wird in Infrastruktur investiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
In den Strukturwandelregionen werden neue Forschungseinrichtungen angesiedelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
In den Strukturwandelregionen werden Behörden angesiedelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
In den Strukturwandelregionen werden attraktive Standortbedingungen in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
Die Mobilität in den Strukturwandelregionen wird spürbar verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
In den Strukturwandelregionen werden Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und Löhnen gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen entstehen. Link zum Original
Die Mitwirkung der Menschen vor Ort an regionalen Leitbildern und Projekten wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb unterstützen wir die Mitwirkung der Menschen vor Ort bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung regionaler Leitbilder und Projekte. Link zum Original
Für die Mitwirkung an Entscheidungen über die Strukturstärkungsförderung und Projekte werden geeignete Strukturen aufgebaut und erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Für die Mitwirkung bei der Entscheidung über die Koordination der Strukturstärkungsförderung sowie über Projekte werden wir geeignete Strukturen aufbauen und erhalten. Link zum Original
Zusammenarbeit und Vernetzung über Ländergrenzen hinweg gelten als entscheidender Erfolgsfaktor des Strukturwandels.
Wortlaut im Vertrag
Dabei ist für uns die Zusammenarbeit und Vernetzung über Bundesländergrenzen hinweg ein entscheidender Erfolgsfaktor. Link zum Original
In die EU-Beihilfekriterien sollen Ausnahmeregelungen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen aufgenommen werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wirken darauf hin, dass in den Beihilfekriterien der Europäischen Union der besonderen Wettbewerbssituation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen durch die Aufnahme von Ausnahmeregelungen Rechnung getragen wird. Diese Ausnahmeregelungen müssen so gestaltet sein, dass kein steuerlicher Unterbietungswettbewerb zwischen den betroffenen Kommunen entstehen kann. Link zum Original
Die Ausnahmeregelungen sollen einen steuerlichen Unterbietungswettbewerb zwischen betroffenen Kommunen ausschließen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wirken darauf hin, dass in den Beihilfekriterien der Europäischen Union der besonderen Wettbewerbssituation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen durch die Aufnahme von Ausnahmeregelungen Rechnung getragen wird. Diese Ausnahmeregelungen müssen so gestaltet sein, dass kein steuerlicher Unterbietungswettbewerb zwischen den betroffenen Kommunen entstehen kann. Link zum Original
Strukturstärkungsgesetz und Kohleausstiegsgesetz gelten als untrennbares Gesamtpaket.
Wortlaut im Vertrag
Die einzelnen Teile des Gesamtpaketes, insbesondere das Strukturstärkungsgesetz und das Kohleausstiegsgesetz, gehören für uns untrennbar zusammen. Link zum Original
Geförderte Projekte zur Stärkung der Regionen sollen nachhaltigen Charakter haben.
Wortlaut im Vertrag
Wir halten es für wichtig, dass die geförderten Projekte zur Stärkung der Regionen nachhaltigen Charakter haben. Link zum Original
Zehn Prozent der Bundesmittel aus dem Programm Zukunft Revier sollen für Projekte regionaler Vereine, Verbände und Kirchen eingesetzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen zehn Prozent der dem Freistaat vom Bund künftig im Rahmen des Bundesförderprogramms ÄZukunft Revier³ zur Verfügung gestellten Mittel für Projekte regionaler Vereine, Verbände und Kirchen einsetzen. Link zum Original
Gleichwertige Lebensverhältnisse werden angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir treten für gleichwertige Lebensverhältnisse ein und werden die Mobilität der Zukunft in allen Teil en des Landes vorantreiben. Link zum Original
Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung entlang der Prinzipien von Vertrauen und Verantwortung, eröffnen den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume und setzen auf eine Kultur des Vertrauens zwischen Land, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Link zum Original
Den Kommunen werden mehr Gestaltungsspielräume eröffnet.
Wortlaut im Vertrag
Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung entlang der Prinzipien von Vertrauen und Verantwortung, eröffnen den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume und setzen auf eine Kultur des Vertrauens zwischen Land, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Link zum Original
Freistaat und Kommunen erarbeiten gemeinsame Entwicklungsziele für eine gleichwertige Entwicklung aller Regionen.
Wortlaut im Vertrag
Für eine gleichwertige und zukunftsfähige Entwicklung aller sächsischen Regionen erarbeiten der Freistaat und die kommunale Ebene gemeinsame Entwicklungsziele. Link zum Original
Statt weiterer Gebietsreformen wird auf kommunale Zusammenarbeit gesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen auf eine starke kommunale Zusammenarbeit statt auf weitere Gebietsreformen. Link zum Original
Die bisherigen Formen interkommunaler Zusammenarbeit werden evaluiert und ihre Ausweitung, vor allem bei gemeinsamer Planung, geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Dafür evaluieren wir die bisherigen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit und werden deren Ausweitung, insbesondere im Bereich der gemeinsamen Planung, prüfen. Link zum Original
Eine Beratungsstruktur unterstützt Kommunen bei der Zusammenarbeit mit rechtlicher Expertise.
Wortlaut im Vertrag
Wir etablieren eine Beratungsstruktur für kommunale Zusammenarbeit, die Kommunen mit rechtlicher Expertise unterstützen und begleiten soll. Link zum Original
Bei freiwilligen Eingemeindungen ist künftig ein Bürgerentscheid verpflichtend.
Wortlaut im Vertrag
Für freiwillige Eingemeindungen soll in Zukunft die Durchführung eines Bürgerentscheides obligatorisch sein. Link zum Original
Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in den Kommunen werden ausgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Um die Zivilgesellschaft und demokratische Selbstwirksamkeitserfahrungen der Menschen zu stärken, wollen wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsrechte geben. Link zum Original
Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Entscheidungsrechte.
Wortlaut im Vertrag
Um die Zivilgesellschaft und demokratische Selbstwirksamkeitserfahrungen der Menschen zu stärken, wollen wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsrechte geben. Link zum Original
Das Quorum für Bürgerbegehren wird landesweit auf 5 Prozent gesenkt.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden wir das Quorum für Bürgerbegehren landesweit auf 5 Prozent absenken und den kreisfreien Städten und Landkreisen das Recht geben, das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide auf 15 Prozent herabzusetzen. Link zum Original
Kreisfreie Städte und Landkreise dürfen das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide auf 15 Prozent senken.
Wortlaut im Vertrag
Dazu werden wir das Quorum für Bürgerbegehren landesweit auf 5 Prozent absenken und den kreisfreien Städten und Landkreisen das Recht geben, das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide auf 15 Prozent herabzusetzen. Link zum Original
Kommunen dürfen Bürgerbeteiligungssatzungen mit verbindlichen Beteiligungs- und Informationsverfahren erlassen.
Wortlaut im Vertrag
Wir ermöglichen den Kommunen den Erlass von Bürgerbeteiligungssatzungen, damit diese ihren Einwohnerinnen und Einwohnern rechtssicher verbindliche Beteiligungs - und Informationsverfahren einräumen können. Link zum Original
Ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung unterstützt Gemeinden und Landkreise bei Beteiligungsverfahren.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalitionsparteien werden die Gemeinden und Landkreise dabei mittels eines ÄErfahrungs- und Beratungsnetzwerks Brgerbeteiligung³ unterstützen, welches die Kommunen bei entsprechenden Verfahren berät. Link zum Original
Mindestens zweimal jährlich findet eine öffentliche, thematisch offene Einwohnerversammlung statt.
Wortlaut im Vertrag
Mindestens zweimal im Jahr soll eine öffentliche und thematisch offene Einwohnerversammlung stattfinden. Link zum Original
Das Quorum für die Beantragung von Einwohnerversammlungen und für Einwohneranträge wird auf 5 Prozent gesenkt.
Wortlaut im Vertrag
Das Quorum für die Beantragung von Einwohnerversammlungen sowie für Einwohneranträge werden wir ebenfalls auf 5 Prozent senken. Link zum Original
Der Grundsatz hauptamtlicher Bürgermeister wird auch in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern wieder eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb werden wir den Grundsatz der Hauptamtlichkeit der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters auch in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern wieder einführen. Link zum Original
Ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister sollen einen pauschalen Ehrensold erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Wir verfolgen das Ziel, für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen pauschalen Ehrensold auszubringen. Link zum Original
Ortschafts- und Stadtbezirksverfassung werden mit dem Ziel evaluiert, die Rechte der Stadtbezirke und ihrer Räte anzugleichen.
Wortlaut im Vertrag
Die vielfältigen Erfahrungen mit der Ortschaftsverfassung und der neuen Stadtbezirksverfassung werden wir mit dem Ziel evaluieren, die Rechte der Stadtbezirke und ihrer Räte weiter anzugleichen. Link zum Original
Ab 2021 werden Bürgerbudgets als Form der Bürgerbeteiligung eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden ab 2021 Bürgerbudgets als Möglichkeit der Bürgerbeteiligung einführen und finanziell fördern. Link zum Original
Bürgerbudgets werden finanziell gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden ab 2021 Bürgerbudgets als Möglichkeit der Bürgerbeteiligung einführen und finanziell fördern. Link zum Original
Gemeinderäte und Kreistage werden als Hauptorgane der Kommunen gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen Gemeinderäte und Kreistage in ihrer Arbeit als Hauptorgan der Kommunen stärken. Deswegen werden wir eine rechtssichere Regelung für die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen schaffen. Link zum Original
Für die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen öffentlicher Sitzungen kommunaler Vertretungen wird eine rechtssichere Regelung geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen Gemeinderäte und Kreistage in ihrer Arbeit als Hauptorgan der Kommunen stärken. Deswegen werden wir eine rechtssichere Regelung für die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen schaffen. Link zum Original
Die Bildung von Fraktionen in kommunalen Vertretungen wird erleichtert.
Wortlaut im Vertrag
Wir erleichtern die Fraktionsbildung. Link zum Original
Künftig können 5 Prozent der Rats- oder Kreistagsmitglieder, mindestens zwei Personen, eine Fraktion bilden.
Wortlaut im Vertrag
Zukünftig sollen 5 Prozent der Rats - oder Kreistagsmitglieder eine Fraktion bilden können, sofern dies mindestens zwei Personen sind. Link zum Original
Eine einheitliche Regelung sichert allen kommunalen Fraktionen eine angemessene sachliche und personelle Mindestausstattung.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus schaffen wir eine einheitliche Regelung für eine verbesserte Fraktionsfinanzierung, die in allen Gemeinden und Landkreisen eine angemessene sachliche und personelle Mindestausstattung von Fraktionen vorsieht. Link zum Original
Der Rechtsanspruch kommunaler Räte auf Entschädigung wird konkretisiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir konkretisieren zudem den Rechtsanspruch kommunaler Räte auf Entschädigung und definieren eine angemessene Mindestentschädigung. Link zum Original
Für kommunale Räte wird eine angemessene Mindestentschädigung festgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Wir konkretisieren zudem den Rechtsanspruch kommunaler Räte auf Entschädigung und definieren eine angemessene Mindestentschädigung. Link zum Original
Die Bestimmungen zur Ausschussarbeit in Gemeinderäten und Kreistagen, besonders die Stellvertreterregelung, werden überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Bestimmungen zur Arbeit in den Ausschüssen der Gemeinderäte und Kreistage, insbesondere die Stellvertreterregelung, auf ihre Praktikabilität überprüfen und bei Bedarf überarbeiten. Link zum Original
Jede kommunale Fraktion kann auf Antrag Einsicht in Verwaltungsakten erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Jede Fraktion soll auf Antrag Einsicht in Verwaltungsakten erhalten können. Link zum Original
Kreistage und Gemeinderäte erhalten die rechtssichere Möglichkeit, zeitweilige Ausschüsse einzusetzen.
Wortlaut im Vertrag
Kreistage und Gemeinderäte sollen zudem die rechtssichere Möglichkeit erhalten, zeitweilige Ausschüsse einzusetzen. Link zum Original
Die Informations- und Prüfrechte von Gemeinderäten und Kreistagen im Gemeindewirtschaftsrecht werden überprüft.
Wortlaut im Vertrag
Innerhalb des Gemeindewirtschaftsrechtes überprüfen wir die Gewährleistung der Informations- und Prüfrechte der Gemeinderäte und der Kreistage sowie die Ausgestaltung der Rechnungsprüfung für die Beteiligungen ab der dritten Stufe. Link zum Original
Die Rechnungsprüfung für kommunale Beteiligungen ab der dritten Stufe wird überprüft.
Wortlaut im Vertrag
Innerhalb des Gemeindewirtschaftsrechtes überprüfen wir die Gewährleistung der Informations- und Prüfrechte der Gemeinderäte und der Kreistage sowie die Ausgestaltung der Rechnungsprüfung für die Beteiligungen ab der dritten Stufe. Link zum Original
Die faktische Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Haushaltsnotlagen wird abgeschafft.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Finanzautonomie der Kommunen stärken, indem wir die faktische Erhebungspflicht im Falle von Haushaltsnotlagen abschaffen. Link zum Original
Kommunen werden bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes fachlich und finanziell unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Die Regelungen des E -Government- Gesetzes sollen auch für die Kommunen Anwendung finden. Diese unterstützen wir bei der Umsetzung sowohl fachlich als auch finanziell. Link zum Original
Gemeinden und Landkreise werden beim Ausbau von Transparenzangeboten fachlich und bei Bedarf finanziell unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Nach zwei Jahren wollen wir das Transparenzgesetz mit dem Ziel evaluieren, die Geltung auf die Gemeinden und Landkreise im Benehmen mit diesen auszuweiten und sie beim Ausbau dieser Angebote fachlich und wenn erforderlich finanziell zu unterstützen Link zum Original
Die Lebens- und Wohnqualität soll in allen Regionen, Städten wie ländlichen Räumen, gestärkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Lebens- und Wohnqualität wollen wir in allen Regionen stärken, ob Städte oder ländliche Räume. Link zum Original
Alle Regionen sollen gleichwertig an der Entwicklung des Freistaats teilhaben.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Regionen gleichwertig an der guten Entwicklung unseres Freistaates teilhaben. Link zum Original
Der geltende Landesentwicklungsplan bleibt Grundlage der strategischen Landesentwicklung.
Wortlaut im Vertrag
Der geltende Landesentwicklungsplan bleibt die Grundlage für die strategische Landesentwicklung. Link zum Original
Anpassungen an neue Ziele der Raumordnung erfolgen vorzugsweise über Teilpläne, auch in der Regionalplanung.
Wortlaut im Vertrag
Notwendige Anpassungen an neue Ziele der Raumordnung werden vorzugsweise durch unverzügliche Anpassungen über Teilpläne, auch auf Ebene der Regionalplanung, vorgenommen. Link zum Original
Der Landesentwicklungsbericht wird umgehend neu aufgelegt mit Schwerpunkt auf Daseinsvorsorge und Erreichbarkeit.
Wortlaut im Vertrag
Der Landesentwicklungsbericht wird umgehend neu aufgelegt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit. Link zum Original
Die bestehenden Strukturen interkommunaler Zusammenarbeit werden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen auf die Effekte einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit und werden die bestehenden Kooperationsstrukturen dafür stärken. Link zum Original
Eine Entwicklung entlang der Achsen des Schienenpersonennahverkehrs wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Dabei wollen wir, dass insbesondere eine Entwicklung entlang der Schienenpersonennahverkehrs -Achsen und eine Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen im Hinblick auf die gegebenen demografischen Veränderungsprozesse beachtet und unterstützt wird. Link zum Original
Die Stadt-Land-Beziehungen werden mit Blick auf den demografischen Wandel gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Dabei wollen wir, dass insbesondere eine Entwicklung entlang der Schienenpersonennahverkehrs -Achsen und eine Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen im Hinblick auf die gegebenen demografischen Veränderungsprozesse beachtet und unterstützt wird. Link zum Original
Kommunen ohne zentralörtliche Funktion sollen die Grundversorgung über interkommunale Zusammenarbeit absichern können.
Wortlaut im Vertrag
Kommunen, insbesondere solche im ländlichen Raum ohne zentralörtliche Funktion, sollen die Versorgung der örtlichen Bevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen des täglichen Bedarfs im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit absichern können. Link zum Original
Jede Kommune soll Siedlungsentwicklung für zeitgemäßes Wohnen und ortsangemessenes Gewerbe im Rahmen des Eigenbedarfs betreiben können.
Wortlaut im Vertrag
Die Siedlungsentwicklung soll jeder Kommune die Möglichkeit eröffnen, den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung nach zeitgemäßen Wohnverhältnissen sowie den Ansprüchen ortsangemessener Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen Rechnung zu tragen, sofern sie dem Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung entspricht. Link zum Original
Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für nachfrageorientierte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung werden erweitert, auch ohne zentralörtliche Funktion.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für eine nachfrageorientierte Siedlungs - und Gewerbeentwicklung der Städte und Gemeinden erweitern, auch bei jenen, die keine zentralörtliche Funktion haben. Link zum Original
Die Möglichkeiten nachhaltiger Flächenvorsorge und wirtschaftlicher Entwicklung werden erweitert.
Wortlaut im Vertrag
Die Möglichkeiten nachhaltiger Flächenvorsorge und wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale werden erweitert, wobei auch dabei der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung gilt. Link zum Original
Bei der Flächenentwicklung gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung.
Wortlaut im Vertrag
Die Möglichkeiten nachhaltiger Flächenvorsorge und wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale werden erweitert, wobei auch dabei der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung gilt. Link zum Original
Es wird geprüft, ob zentrale Orte in Regiopolen gemeinsam mit dem Umland die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung steuern können.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden prüfen, inwiefern die zentralen Orte flächendeckend in sogenannten Regiopolen – neuen Regionen, in denen Stadt und Land inklusive der nicht -zentralen Orte integriert werden – gemeinsam und abgestimmt die nachfragebegründete Siedlungs - und Gewerbeentwicklung auf der Basis der demografischen Entwicklung steuern können. Link zum Original
Erfahrungen funktionierender Stadt-Umland-Kooperationen werden ausgewertet.
Wortlaut im Vertrag
Dazu sind gute Erfahrungen in funktionierenden Stadt -Umland-Kooperationen auszuwerten, so dass kreative neue Lösungen zum Einsatz kommen. Link zum Original
Kommunen werden dabei unterstützt, angemessen auf den demografischen Wandel zu reagieren.
Wortlaut im Vertrag
Kommunen wollen wir unterstützen, auf den demografischen Wandel angemessen reagieren zu können, denn dieser bedeutet gleichermaßen Schrumpfung und Wachstum. Link zum Original
Die Attraktivität der Großstädte wird erhalten und durch Stadt-Umland-Kooperationen für die Region genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Attraktivität der Großstädte erhalten und durch gezielte Stadt -Umland- Kooperationen verstärkt Ausstrahleffekte in die Region nutzen. Link zum Original
Es werden Voraussetzungen geschaffen, damit mehr junge Menschen in ländlichen Räumen wohnen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich wieder mehr junge Menschen für einen Wohnsitz in den ländlichen Räumen entscheiden. Link zum Original
Im ländlichen Raum werden gleichwertige Lebensbedingungen, hohe regionale Wertschöpfung und ein attraktives Lebensumfeld angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Ziele unserer Politik bleiben gleichwertige Lebensbedingungen, hohe regionale Wertschöpfung und ein attraktives Lebensumfeld für alle Generationen im ländlichen Raum. Link zum Original
Das Landesprogramm Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum wird fortgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Das Landesprogramm ÄVitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum ³ wird in der derzeitigen Gebietskulisse fortgesetzt. Link zum Original
Je nach Evaluationsergebnis ist eine Verstetigung und Weiterentwicklung des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes möglich.
Wortlaut im Vertrag
Ausgehend vom Ergebnis der Evaluation stehen wir einer Verstetigung und Weiterentwicklung des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes offen gegenüber. Link zum Original
Die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Kommunalpolitik werden an der Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf ausgerichtet.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen erreichen, dass sich die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Arbeit an der Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf ausrichten und prüfen, ob zur Förderung des kommunalpolitischen Engagements Mentoringprojekte und Kinderbetreuungsangebote im Rahmen von Ratssitzungen unterstützt werden können. Link zum Original
Die Unterstützung von Mentoringprojekten und Kinderbetreuung bei Ratssitzungen wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen erreichen, dass sich die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Arbeit an der Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf ausrichten und prüfen, ob zur Förderung des kommunalpolitischen Engagements Mentoringprojekte und Kinderbetreuungsangebote im Rahmen von Ratssitzungen unterstützt werden können. Link zum Original
EU-Fördermittel werden innerhalb Sachsens räumlich ausgewogen verteilt.
Wortlaut im Vertrag
Die Mittelverteilung soll zudem innerhalb Sachsens räumlich ausgewogen erfolgen. Link zum Original
Die regionale und kommunale grenzüberschreitende Kommunikation, Begegnung und Zusammenarbeit soll verbessert werden.
Wortlaut im Vertrag
Die regionale und kommunale grenzüberschreitende Kommunikation, Begegnung und Zusammenarbeit sollen verbessert werden. Link zum Original
Mit den Nachbarregionen wird eng zusammengearbeitet, etwa bei Sicherheit, Umweltschutz, Bildung, Schienenfernverkehr, ÖPNV, Infrastruktur, Rettungsdiensten und grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung.
Wortlaut im Vertrag
Insbesondere werden wir unsere engen Beziehungen in den Euroregionen zu Niederschlesien, Lubuskie und in die Tschechische Republik weiter stärken. Dazu gehören gute Beziehungen in Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft genauso wie eine enge Zusammenarbeit z. B. in Fragen der Sicherheit, des Umweltschutzes, der Bild ung, des schienengebundenen Fernverkehrs, des ÖPNV und des Ausbaus der Infrastruktur sowie bei den Rettungsdiensten und der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Link zum Original
Gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in Stadt und Land sollen gefördert werden.
Wortlaut im Vertrag
Unser Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in Stadt und Land zu fördern. Link zum Original
Städte, Landkreise und Dörfer sollen als attraktive Orte zum Leben und Arbeiten gestaltet werden.
Wortlaut im Vertrag
Unsere großen und kleinen Städte, unsere Landkreise und unsere Dörfer wollen wir als attraktive Orte zum Leben und zum Arbeiten gestalten. Link zum Original
Die Kommunen sollen auch künftig solide Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen können.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen auch zukünftig auf solide Einnahmen aus der Grundsteuer zurückgreifen können. Link zum Original
Die Kommunen entscheiden weiterhin über die Höhe der Hebesätze.
Wortlaut im Vertrag
Letztlich entscheiden die Kommunen wie bisher über die Höhe der Hebesätze. Link zum Original
Strukturschwache Regionen brauchen auch künftig Förderung des Bundes.
Wortlaut im Vertrag
Auch in der Zukunft wird es Förderung des Bundes für strukturschwache Regionen brauchen. Link zum Original
Die Entlastung von Ländern und Kommunen durch den Bund bei laufenden Ausgaben, insbesondere Sozialausgaben, wird begrüßt.
Wortlaut im Vertrag
Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Länder und der Kommunen bei ihren laufenden Ausgaben, insbesondere bei den Sozialausgaben, begrüßen wir ebenso wie eine Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch die Nutzung entsprechender Transferkanäle wie z. B. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU). Link zum Original
Die Stärkung der kommunalen Finanzkraft etwa durch Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft wird begrüßt.
Wortlaut im Vertrag
Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Länder und der Kommunen bei ihren laufenden Ausgaben, insbesondere bei den Sozialausgaben, begrüßen wir ebenso wie eine Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch die Nutzung entsprechender Transferkanäle wie z. B. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU). Link zum Original
Bundesmaßnahmen sollen der Strukturschwäche ostdeutscher Kommunen Rechnung tragen.
Wortlaut im Vertrag
Bei allen Maßnahmen des Bundes ist der Strukturschwäche der ostdeutschen Kommunen Rechnung zu tragen. Link zum Original
Die Bundesmittel für flüchtlingsbedingte Kosten sollen aufgabenträgergerecht zugeordnet werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich der Bund auch weiterhin an den flüchtlingsbedingten Kosten beteiligt. Dabei streben wir eine aufgabenträgergerechte Mittelzuordnung der Bundesgelder an. Link zum Original
Für Verwaltungsratsmitglieder der Sparkassen werden Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen so gestaltet, dass die kommunale Nähe erhalten bleibt.
Wortlaut im Vertrag
Die Besonderheiten des kommunalen Sparkassenwesens werden mit Qualifizierungs - und Fortbildungsmaßnahmen ± entsprechend Kreditwesengesetz (KWG) ± für die Mitglieder des Verwaltungsrates beachtet, so dass die kommunale Nähe der Verwaltungsräte erhalten bleibt. Link zum Original
Durch weitere Pauschalierung von Förderprogrammen sollen Entbürokratisierung und kommunale Eigenverantwortung gestärkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen durch eine weitere Pauschalierung von Förderprogrammen eine Entbürokratisierung und eine Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung erreichen, ohne die notwendige staatliche Steuerungsfunktion aus dem Blick zu verlieren. Link zum Original
Ab dem Doppelhaushalt 2021/22 wird die Überführung einzelner Förderrichtlinien in den kommunalen Finanzausgleich erwogen.
Wortlaut im Vertrag
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen erwägen die Koalitionsparteien beginnend mit dem Doppelhaushalt 2021/22 eine zielgerichtete Überführung von einzelnen Förderrichtlinien in den Finanzausgleich hinein. Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, sollen so vereinfacht werden. Link zum Original
Investitionen, insbesondere in Infrastruktur, sollen durch Überführung von Förderrichtlinien in den Finanzausgleich vereinfacht werden.
Wortlaut im Vertrag
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen erwägen die Koalitionsparteien beginnend mit dem Doppelhaushalt 2021/22 eine zielgerichtete Überführung von einzelnen Förderrichtlinien in den Finanzausgleich hinein. Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, sollen so vereinfacht werden. Link zum Original
Investive Grundbedarfe der Kommunen sollen durch allgemeine und investive Deckungsmittel in angemessener Höhe gedeckt werden.
Wortlaut im Vertrag
Grundsätzlich sollen investive Grundbedarfe der Kommunen durch allgemeine und investive Deckungsmittel in angemessener Höhe gedeckt werden. Link zum Original
Fachförderprogramme stehen den Kommunen weiterhin zur Verfügung.
Wortlaut im Vertrag
Fachförderprogramme stehen den Kommunen auch zukünftig zur Verfügung, damit der Freistaat seiner landespolitischen Verantwortung nachkommt und auf Entwicklungen reagieren kann. Link zum Original
Die Kommunalförderung könnte künftig bei aus der Landesdirektion zu bildenden Regionaldirektionen gebündelt werden.
Wortlaut im Vertrag
Im Hinblick auf eine wirksame Kommunalaufsicht und einheitliche Ansprechpartner für die Kommunen könnte zum Beispiel künftig die Bündelung der Kommunalförderung bei den aus der Landesdirektion zu bildenden Regionaldirektionen erfolgen. Link zum Original
Der Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlegebieten soll gemeinsam mit Regionen und Bund aktiv gestaltet werden.
Wortlaut im Vertrag
Gemeinsam mit den Regionen und der Bundesregierung wollen wir den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlegebieten aktiv und erfolgreich gestalten. Link zum Original
Es werden Rahmenbedingungen für einen nutzbringenden und effizienten Einsatz der Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz in den Regionen geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Das Strukturstärkungsgesetz des Bundes wird finanzielle Auswirkungen auf den Freistaat haben. Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Gelder nutzbringend und effizient in den Regionen eingesetzt werden. Wir legen Wert auf Transparenz in den Prozessen. Link zum Original
Die Prozesse beim Einsatz der Strukturstärkungsmittel sollen transparent sein.
Wortlaut im Vertrag
Das Strukturstärkungsgesetz des Bundes wird finanzielle Auswirkungen auf den Freistaat haben. Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Gelder nutzbringend und effizient in den Regionen eingesetzt werden. Wir legen Wert auf Transparenz in den Prozessen. Link zum Original
Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei Bedarf beim Eigenanteil für die Strukturhilfen.
Wortlaut im Vertrag
Zur Umsetzung der finanziellen Unterstützung des Bundes errichten wir auf Landesebene ein Sondervermögen. Bei der Aufbringung des Eigenanteils unterstützt der Freistaat seine Kommunen, falls nötig, in angemessener Weise. Link zum Original
Der Gewerbesteuerfonds bleibt als Überbrückungshilfe für betroffene Gemeinden erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Der Gewerbesteuerfonds wird als Überbrückungshilfe für betroffene Gemeinden beibehalten. Link zum Original
Die kommunale Selbstverwaltung gilt als hohes Gut.
Wortlaut im Vertrag
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Link zum Original
Das Prinzip der Subsidiarität wird ausdrücklich bejaht.
Wortlaut im Vertrag
Die Verhandlungspartner bekennen sich ausdrücklich zum Prinzip der Subsidiarität. Link zum Original
Die kommunale Selbstverwaltung wird durch eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung der Städte und Gemeinden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
So wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, indem wir Städten und Gemeinden eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben. Link zum Original
Ländliche und städtische Räume sollen ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen können und über finanzielle Möglichkeiten verfügen.
Wortlaut im Vertrag
Unser Anspruch ist, dass ländliche und städtische Räume ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen können sowie über finanzielle Möglichkeiten verfügen. Link zum Original
Angestrebt werden mehr Zufriedenheit in den Kommunen und mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung.
Wortlaut im Vertrag
Mehr Zufriedenheit in den Kommunen sowie mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung ist das, was wir erreichen möchten. Link zum Original
Neue Antworten auf unterschiedliche Entwicklungen im Land werden gemeinsam und stärker mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Auf die unterschiedlichen Entwicklungen im Land brauchen wir neue Antworten. Diese wollen wir gemeinsam und stärker mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erarbeiten. Link zum Original
Die Datenlage zu kommunalen Haushalten sowie zu Wanderung, Schrumpfung und Wachstum wird verbessert, um unterschiedliche Bedarfe wachsender und schrumpfender Räume zu berücksichtigen.
Wortlaut im Vertrag
Wachsende und schrumpfende Räume haben unterschiedliche Bedarfe. Diese erkennen wir an und werden uns aktiv damit befassen, unter anderem durch eine Verbesserung der aktuellen Datenlage zu kommunalen Haushalten sowie zu Dynamiken hinsichtlich von Wanderungen, Schrumpfung und Wachstum. Link zum Original
Der sächsische kommunale Finanzausgleich wird gemeinsam mit der kommunalen Ebene weiterentwickelt und an neue Herausforderungen angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Unser Ziel ist es, den grundsätzlich anerkannten sächsischen Finanzausgleich gemeinsam mit der kommunalen Ebene zielgerichtet weiterzuentwickeln und an neue Herausforderungen anzupassen. Link zum Original
In der Legislaturperiode findet mindestens ein Fachsymposium zum kommunalen Finanzausgleich statt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden in dieser Legislatur mindestens ein Fachsymposium zum kommunalen Finanzausgleich durchführen. Link zum Original
Bei der Novellierung des Finanzausgleichs für 2021/22 werden auf Grundlage des Gutachtens erste Veränderungen vorgenommen.
Wortlaut im Vertrag
Im Zuge der Novellierung des Finanzausgleichs für 2021/22 werden im Lichte des beauftragten Gutachtens bereits erste Veränderung en vorgenommen. Link zum Original
Die Novellierung des Finanzausgleichs soll die Finanzausstattung aller Kommunen stärken und keinen Raum schlechter stellen.
Wortlaut im Vertrag
Im Zuge der Novellierung des Finanzausgleichs für 2021/22 werden im Lichte des beauftragten Gutachtens bereits erste Veränderung en vorgenommen. Unser Ziel ist dabei, die Finanzausstattung aller Kommunen zu stärken und keinen der Räume schlechter zu stellen. Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Einführung eines ökologischen Lastenausgleichs erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Einführung eines ökologischen Lastenausgleichs, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird eine Dynamisierung der Kitapauschale erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Dynamisierung der Kitapauschale, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Weiterentwicklung des Schülernebenansatzes zu einem Bildungsansatz erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Weiterentwicklung Schülernebenansatz zu Bildungsansatz, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Verteilung der Hartz-IV-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Verteilung der Hartz IV- Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ), Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird ein Schulhausbauprogramm für wachsende Kommunen erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Schulhausbauprogramm für wachsende Kommunen, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird eine Sockelfinanzierung für kleinere, finanzschwache Gemeinden erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Sockelfinanzierung für kleinere, finanzschwache Gemeinden, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Überführung der Kommunalpauschale für kreisangehörige Gemeinden samt Finanzierung in das Finanzausgleichsgesetz erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Überführung der bisherigen Kommunalpauschale für kreisangehörige Gemeinden einschließlich deren Finanzierung in das FAG, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Verhinderung einer Unterfinanzierung kreisangehöriger Gemeinden durch asymmetrische Bevölkerungsentwicklung erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Unterfinanzierung kreisangehöriger Gemeinden durch asymmetrische Bevölkerungsentwicklung verhindern, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Berücksichtigung zentralörtlicher Funktionen erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Zentralörtliche Funktionen, Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird ein Sonderlastenausgleich für Kur- und Erholungsorte erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Sonderlastenausgleich für Kur- und Erholungsorte sowie Link zum Original
In den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wird die Auswirkungen der Gewerbesteuerhebesätze erörtert.
Wortlaut im Vertrag
x Auswirkungen Gewerbesteuerhebesätze. Link zum Original
Die Kommunen werden fachlich unterstützt, um die Einführung der kommunalen Doppik bis 2024 abzuschließen.
Wortlaut im Vertrag
Durch die herausfordernde Umstellung auf die kommunale Doppik werden die Zusammenhänge aus Liquidität und Investitionsfähigkeit der sächsischen Kommunen transparenter. Um den Einführungsprozess bis 2024 zu vollenden, unterstützen wir die Kommunen fachlich. Link zum Original
Ein freiwilliges Modellprojekt zu Tragfähigkeitskonzepten für eine nachhaltige kommunale Haushaltsplanung wird gestartet.
Wortlaut im Vertrag
Für eine nachhaltige Haushaltsplanung im Sinne des Ressourcenverbrauches sind Tragfähigkeitskonzepte ein mögliches Instrument für die Kommunen. Dazu möchten wir ein Modellprojekt auf Freiwilligkeitsbasis starten. Link zum Original
Beim Statistischen Landesamt werden die Voraussetzungen geschaffen, doppische Daten der Kommunen automatisiert und ohne Mehraufwand für sie zu erheben und auszuwerten.
Wortlaut im Vertrag
Für die erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Doppik im Freistaat Sachsen werden beim Statistischen Landesamt die Voraussetzungen dafür geschaffen, die doppischen Da ten automatisiert ohne Mehraufwand für die Kommunen zu erheben und auszuwerten. Link zum Original
Ein flächendeckendes Benchmarksystem für die sächsischen Kommunen wird angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Das Ziel ist ein flächendeckendes Benchmarksystem für die sächsischen Kommunen. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, Grüne 7, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.