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Erreichtes bewahren. Neues ermöglichen. Menschen verbinden. Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019 bis 2024

Forderungen zu Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und SPD · Original

Der Vertrag enthält 94 von 2.547 Forderungen zu „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 94
  1. Eine ökologisch verträgliche, regional wertschöpfende Landwirtschaft wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gestalten eine innovative und nachhaltige Politik für eine leistungsfähige, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung, für eine ökologisch verträgliche, regional wertschöpfende Landwirtschaft und für eine verlässliche Mobilität für alle Menschen ± gleich ob auf dem Land oder in den Städten. Link zum Original
  2. Für Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst keine landwirtschaftlichen Flächen herangezogen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen möglichst keine landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Link zum Original
  3. Auf Bundesebene wird eine Mutterschafprämie gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Mutterschafprämie ein und verstetigen den Ausgleich für die Mehraufwendungen der Schafhalter durch Wolfsprävent ionsmaßnahmen. Link zum Original
  4. Der Ausgleich für Mehraufwendungen von Schafhaltern durch Wolfsprävention wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Mutterschafprämie ein und verstetigen den Ausgleich für die Mehraufwendungen der Schafhalter durch Wolfsprävent ionsmaßnahmen. Link zum Original
  5. Für die Richtlinie Schaf- und Ziegenhaltung wird die beihilferechtliche Genehmigung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wird die beihilferechtliche Genehmigung der Richtlinie Schaf- und Ziegenhaltung angestrebt. Link zum Original
  6. Landwirtschaftliche Nutzung bleibt auf Polderflächen möglich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Polderflächen ist landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich. Link zum Original
  7. Für Landwirte, deren Flächen benötigt werden, soll eine einheitliche Ausgleichs- und Entschädigungsregelung gelten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine einheitliche Ausgleichs- und Entschädigungsregelung für Landwirtinnen und Landwirte ein, deren Flächen benötigt werden (z. B. Abfall- oder Schadstoffablagerungen). Link zum Original
  8. Angler und Fischer werden bei naturschutzgerechter Gewässernutzung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wer angelt und fischt, wird von uns bei der naturschutzgerechten Gewässernutzung unterstützt. Link zum Original
  9. Fischereiwirtschaft in den Teichgebieten soll im bisherigen Umfang möglich bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Wertigkeit unserer Schutzgebiete in den Teichgebieten zu erhalten, muss auch künftig die Fischereiwirtschaft im bisherigen Umfang möglich sein. Link zum Original
  10. Zur Sicherung der Berufs- und Angelfischerei wird ein Gesamtkonzept erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Berufs - und Angelfischerei ist ein gesamtheitliches Konzept zu erarbeiten. Link zum Original
  11. Das Waldmehrungsziel der Waldstrategie 2050 bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am Waldmehrungsziel der Waldstrategie 2050 wird festgehalten. Link zum Original
  12. Die Zusammenarbeit mit den Forstwissenschaften der TU Dresden zur klimaangepassten Waldbewirtschaftung wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden, Fachrichtung Forstwissenschaften in Tharandt wird im Bereich klimaangepasste Waldbewirtschaftung intensiviert. Link zum Original
  13. Waldbesitzer werden bei Bewirtschaftung, Bekämpfung von Waldschäden und Waldumbau unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wer Wald besitzt, wird bei der Waldbewirtschaftung, Bekämpfung der Waldschäden und dem Waldumbau unterstützt. Link zum Original
  14. Zusammenschlüsse von Waldbesitzern werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um eine flächendeckend nachhaltige Waldbewirtschaftung zu gewährleisten, wird im Sinne eines Gemeinwohlausgleichs der Zusammenschluss von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gefördert. Link zum Original
  15. Die finanzielle Förderung von Waldschutzmaßnahmen wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die finanzielle Förderung von Waldschutzmaßnahmen behalten wir bei und werden ± wie beim Borkenkäfer ± auch künftig zusätzliche Mittel bei Problemlagen bereitstellen. Link zum Original
  16. Bei Problemlagen im Wald werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die finanzielle Förderung von Waldschutzmaßnahmen behalten wir bei und werden ± wie beim Borkenkäfer ± auch künftig zusätzliche Mittel bei Problemlagen bereitstellen. Link zum Original
  17. Die unentgeltliche Bodenschutzkalkung wird auch für Privat- und Körperschaftswald fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die unentgeltliche Bodenschutzkalkung auch für die Privat - und Körperschaftswaldbesitzer fort. Link zum Original
  18. Bundesfördermittel aus dem GAK-Förderbereich 5 werden vollständig an private und kommunale Waldbesitzer weitergereicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fördermittel der Bundes (GAK Förderbereich 5) reichen wir vollständig an die privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer weiter. Link zum Original
  19. Die Novellierung des Waldgesetzes wird in einem breiten Dialog vorbereitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Blick auf den Klimawandel werden die Koalitionsparteien in einem breiten Dialog die notwendige Novellierung des Waldgesetzes vorbereiten und dabei die spezifischen sächsischen Strukturen beim erforderlichen Waldumbau berücksichtigen. Link zum Original
  20. Eine Bewirtschaftung des Staatswaldes nach FSC-Kriterien wird mit der TU Dresden untersucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zusammen mit der TU Dresden, Fachrichtung Forstwissenschaften in Tharandt, die Potenziale und Herausforderung en einer Bewirtschaftung des Staatswaldes nach den Kriterien der FSC Deutschland 3.0 untersuchen, u. a. auch im Rahmen eines Modellprojekts. Link zum Original
  21. Die Zahl der Ausbildungsstellen für Forstpersonal wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Qualität der Arbeit im Wald zu sichern und den Bedarf nach gut ausgebildetem Forstpersonal zu decken, wird die Anzahl der Ausbildungsstellen erhöht. Link zum Original
  22. Netzwerke zur stofflichen und energetischen Holznutzung wie simul+, Lignosax und das Cluster Forst und Holz werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu weiteren stofflichen und energetischen Nutzung werden Netzwerke, wie z. B. simul+, Lignosax oder das Cluster Forst und Holz, unterstützt. Link zum Original
  23. Jagd soll tierschutzgerecht sein, zum Natur- und Artenschutz beitragen und Wildschäden vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zeitgemäße Jagd erfolgt tierschutzgerecht, leistet einen Beitrag zum Natur - und Artenschutz und vermeidet Wildschäden in der Land -, Forst - und Fischereiwirtschaft. Link zum Original
  24. Das sächsische Jagdrecht wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am anerkannten sächsischen Jagdrecht halten wir zur Unterstützung der Jagdrechtsinhaberinnen und -inhaber, der Jägerinnen und Jäger sowie der Grundstücksnutzerinnen und -nutzer fest. Link zum Original
  25. Das Programm LEADER einschließlich der GAK-Regionalbudgets wird in den bestehenden Strukturen fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gestalten die Integrierte Ländliche Entwicklung, führen das Programm LEADER einschließlich der Regionalbudgets der Gemeinschaftsaufgabe ÄVerbesserung der Agrarstruktur und des Küste nschutzes³ (GAK) in den bestehenden Strukturen fort und stärken innovative Konzepte mit möglichst vielen Handlungsfreiräumen vor Ort. Link zum Original
  26. Innovative Konzepte der ländlichen Entwicklung mit großen Handlungsfreiräumen vor Ort werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir gestalten die Integrierte Ländliche Entwicklung, führen das Programm LEADER einschließlich der Regionalbudgets der Gemeinschaftsaufgabe ÄVerbesserung der Agrarstruktur und des Küste nschutzes³ (GAK) in den bestehenden Strukturen fort und stärken innovative Konzepte mit möglichst vielen Handlungsfreiräumen vor Ort. Link zum Original
  27. ELER- und GAK-Mittel werden vollständig abgerufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die EU - Fördermittel im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie die Bundesmittel der GAK werden in vollem Umfang abgerufen und die dafür notwendige Kofinanzierung gesichert. Link zum Original
  28. Die Kofinanzierung für ELER- und GAK-Mittel wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die EU - Fördermittel im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie die Bundesmittel der GAK werden in vollem Umfang abgerufen und die dafür notwendige Kofinanzierung gesichert. Link zum Original
  29. Die EU-Förderung soll nach dem Prinzip ELER-Reset vereinfacht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für eine Vereinfachung der EU-F|rderung geml dem Prinzip ÄELER-Reset³ ein. Link zum Original
  30. Die GAP-Förderung soll auf Ökologie, Umwelt, Tierschutz, regionale Wertschöpfung und ländliche Entwicklung ausgerichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schwerpunkte der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen in den Bereichen Ökologie, Umwelt, Tierschutz, regionale Wertschöpfung und ländliche Entwicklung liegen. Link zum Original
  31. Eine Umverteilung der GAP-Mittel zwischen den Bundesländern wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Umverteilung der GAP -Mittel zwischen den Bundesländern lehnen wir ab. Link zum Original
  32. Zusätzliche Mittel aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule fließen in Agrarumwelt- und Klimaprogramme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mittel, die der Freistaat durch die Erhöhung der Umschichtung aus der 1. in die 2. Säule erhält, werden zur Stärkung der Agrarumwelt - und Klima-Programme (AUK) verwendet. Link zum Original
  33. In der GAP werden Schaf-, Ziegen- und Eiweißprämien gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns in der GAP für Schaf -, Ziegen- und Eiweißprämien sowie für die Beihilfefähigkeit von Gehölzkleinstrukturen auf Grünland ein. Link zum Original
  34. Gehölzkleinstrukturen auf Grünland sollen in der GAP beihilfefähig werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns in der GAP für Schaf -, Ziegen- und Eiweißprämien sowie für die Beihilfefähigkeit von Gehölzkleinstrukturen auf Grünland ein. Link zum Original
  35. Biodiversitätsmaßnahmen in der Landwirtschaft sollen kleinteilig und produktionsintegriert gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben zur Erhöhung der Strukturvielfalt an, dass Biodiversitätsmaßnahmen möglichst kleinteilig und produktionsintegriert gefördert werden. Link zum Original
  36. Leistungen von Landwirten über gesetzliche Standards hinaus werden weiterhin ausgeglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Leistungen der Landwirt innen und Landwirte, welche über die gesetzlichen Standards hinausgehen, werden auch zukünftig ausgeglichen. Link zum Original
  37. Auf Bundesebene wird die Abschaffung des Systems der Zahlungsansprüche gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass das System der Zahlungsansprüche abgeschafft wird. Link zum Original
  38. Konventionelle und ökologische Landwirtschaft werden gleichberechtigt behandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Konventionelle und ökologische Landwirtschaft sind in Sachsen gleichberechtigt. Link zum Original
  39. Angestrebt wird eine leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien streben eine leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft an. Link zum Original
  40. Die Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land - und Ernährungswirtschaft werden gestärkt, regionale Wirtschaftskreisläufe gefördert und der Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien unterstützt. Link zum Original
  41. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land - und Ernährungswirtschaft werden gestärkt, regionale Wirtschaftskreisläufe gefördert und der Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien unterstützt. Link zum Original
  42. Der Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land - und Ernährungswirtschaft werden gestärkt, regionale Wirtschaftskreisläufe gefördert und der Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien unterstützt. Link zum Original
  43. Das Verbraucherportal regionales.sachsen.de wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen das Verbraucherportal www.regionales.sachsen.de weiter. Link zum Original
  44. Hersteller werden beim Erlangen des EU-Herkunftsschutzes für ihre Produkte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begleiten und unterstützen Hersteller, die ihre Produkte unter den EU-Geoschutz stellen wollen. Link zum Original
  45. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe soll steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Anteil ökologisch produzierender Betriebe soll weiter erhöht werden. Link zum Original
  46. Die Umstellungs- und Beibehaltungsprämie für den Ökolandbau wird weiter gezahlt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an der Zahlung einer Umstellungs - und Beibehaltungsprämie fest. Link zum Original
  47. Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandwerk, Direktvermarktung und regionale Produzenten werden weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die Unterstützung von Ernährungswirtschaft und -handwerk, Direktvermarktung sowie regionaler Produzenten und Initiativen unter Berücksichtigung des EU -Beihilferechts im Hinblick auf Investitionen, Innovationen, Vernetzung sowie Absatzförderung fort. Link zum Original
  48. Ab 2021 unterstützt ein Förderbaustein den Marktzugang regionaler Produzenten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür etablieren wir ab 2021 einen Förderbaustein, der den Marktzugang regionaler Produzenten unterstützt. Link zum Original
  49. Eine Strategie für mehr regionale und ökologische Lebensmittel und gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung wird initiiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Strategie initiieren, mit welcher der Einsatz regional und/oder ökologisch erzeugter Lebensmittel gesteigert und gesunde Ernährung (mit einem wachsenden Anteil von Lebensmitteln aus ökologischer Produktion) in der Gemeinschaftsverpflegung gefördert wird. Link zum Original
  50. Die Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die Teilnahme am EU-Schulprogramm zur Versorgung mit Obst, Gemüse und Milch fort. Link zum Original
  51. Die Zukunftsinitiative simul+ wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien entwickeln die Zukunftsinitiative simul+ weiter. Link zum Original
  52. Der Wettbewerb Ideen für den ländlichen Raum wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Wettbewerb ÄIdeen für den llndlichen Raum³ setzen wir fort, um dort neue Akzente zu setzen. Link zum Original
  53. Der simul+ Innovation Hub wird als akkreditierter europäischer Digital Innovation Hub ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wird der simul+ Innovation Hub als akkreditierter europlischer ÄDigital Innovation Hub³ ausgebaut. Link zum Original
  54. Am LfULG wird ein Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft mit Demonstrationsprojekten eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir richten ein Kompetenzzentrum ÄNachhaltige Landwirtschaft³ am LfULG ein, das auch Demonstrationsprojekte mit Partnerbetrieben durchführt. Link zum Original
  55. Nachwuchskräfte für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft werden weiterhin im Freistaat ausgebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Land -, Forst - und Fischereiwirtschaft braucht qualifizierte Nachwuchskräfte, die auch weiterhin im Freistaat ausgebildet werden. Link zum Original
  56. Eine vielfältige Agrarstruktur wird erhalten und entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine vielfältige Agrarstruktur erhalten und entwickeln, den Zugang zu Agrarflächen für ortsansässige Landwirte erleichtern und die Pacht sowie den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe (Anteilskäufe) für außerlandwirtschaftliche Investoren erschweren. Link zum Original
  57. Ortsansässige Landwirte erhalten leichteren Zugang zu Agrarflächen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine vielfältige Agrarstruktur erhalten und entwickeln, den Zugang zu Agrarflächen für ortsansässige Landwirte erleichtern und die Pacht sowie den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe (Anteilskäufe) für außerlandwirtschaftliche Investoren erschweren. Link zum Original
  58. Pacht und Erwerb landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe durch außerlandwirtschaftliche Investoren werden erschwert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine vielfältige Agrarstruktur erhalten und entwickeln, den Zugang zu Agrarflächen für ortsansässige Landwirte erleichtern und die Pacht sowie den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe (Anteilskäufe) für außerlandwirtschaftliche Investoren erschweren. Link zum Original
  59. Bis Ende 2021 wird ein Agrarstrukturgesetz beschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beschließen bis Ende 2021 ein Agrarstrukturgesetz und regeln bis Ende 2020 die Verpachtung landeseigener Flächen nach einem Kriterienkatalog, welcher sich insbesondere an agrarstrukturellen und nachhaltigen Aspekten orientiert. Link zum Original
  60. Bis Ende 2020 wird die Verpachtung landeseigener Flächen nach agrarstrukturellen und nachhaltigen Kriterien geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beschließen bis Ende 2021 ein Agrarstrukturgesetz und regeln bis Ende 2020 die Verpachtung landeseigener Flächen nach einem Kriterienkatalog, welcher sich insbesondere an agrarstrukturellen und nachhaltigen Aspekten orientiert. Link zum Original
  61. Der Freistaat strebt den Erwerb von BVVG-Flächen an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben den Erwerb von Flächen der Bodenverwertungs - und -verwaltungsgesellschaft GmbH (BVVG) an und werden ab 2021 ein Existenzgründer- und Hofnachfolgeprogramm für Haupterwerbsbetriebe auf den Weg bringen. Link zum Original
  62. Ab 2021 wird ein Existenzgründer- und Hofnachfolgeprogramm für Haupterwerbsbetriebe aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben den Erwerb von Flächen der Bodenverwertungs - und -verwaltungsgesellschaft GmbH (BVVG) an und werden ab 2021 ein Existenzgründer- und Hofnachfolgeprogramm für Haupterwerbsbetriebe auf den Weg bringen. Link zum Original
  63. Eine Sächsische Höfeordnung zur Sicherung der Hofnachfolge im Erbfall wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Fortführung des Betriebes im Erbfall zu sichern, soll eine Sächsische Höfeordnung geschaffen werden. Link zum Original
  64. Beim Bund wird ein Prämienzuschuss für landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherungen gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns beim Bund für einen Prä mienzuschuss zum Aufbau von Mehrgefahrenversicherungen insbesondere für Sektoren und Risiken einsetzen, in denen noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der Europäischen Union bestehen. Link zum Original
  65. Tafelgärten, Urban Gardening und Selbstversorgerinitiativen wie Solidarische Landwirtschaft werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso unterstützen wir Tafelgärten, Urban Gardening und Selbstversorgerinitiativen wie z. B. Solidarische Landwirtschaft. Link zum Original
  66. Bedarfsgerechte Pflanzenernährung und Pflanzenschutz gelten weiterhin als notwendig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bedarfsgerechte Pflanzenernährung und Pflanzenschutz sind weiterhin notwendig. Link zum Original
  67. Strategien zur Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 werden entwickelt und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es werden Strategien entwickelt und umgesetzt, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zu halbieren. Link zum Original
  68. Die Entwicklung und flächendeckende Nutzung innovativer Verfahren des Smart Farming wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklung und die flächendeckende Nutzung von innovativen Verfahren des ÄSmart Farming³ wird unterstützt. Link zum Original
  69. Das bundesweit verankerte Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen wird mitgetragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir tragen das auf Bundesebene verankerte Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen mit. Link zum Original
  70. Patente auf Pflanzen und Tiere werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Link zum Original
  71. Garten- und Obstbaubetriebe werden bei der Anpassung an den Klimawandel durch Förderinstrumente und Wissenstransfer unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Garten- und Obstbaubetriebe bei der Anpassung an den Klimawandel durch entsprechende Förderinstrumente und Wissenstransfer unterstützen. Link zum Original
  72. Mit einem Konzept Steillagenweinbau werden die Schwierigkeiten der Steillagenbewirtschaftung analysiert und angepasste Lösungen erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Konzept Steillagenweinbau wollen wir die bestehenden Schwierigkeiten der Steillagenbewirtschaftung analysieren und angepasste Lösungen erarbeiten. Link zum Original
  73. Alle drei Jahre findet weiterhin eine Landesgartenschau statt, ebenso das jährliche Landeserntedankfest und Veranstaltungen wie der Tag der Milch.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien bekennen sich dazu, auch weiterhin alle drei Jahre eine Landesgartenschau und das jährliche Landeserntedankfest sowie weitere Veranstaltungen, wie den ÄTag der Milch³, durchzuführen. Link zum Original
  74. Die Pferdewirtschaft wird unterstützt und gestärkt, insbesondere durch Förderung der Zucht und Erhalt gefährdeter Pferderassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien bekennen sich zur Unterstützung und Stärkung der Pferdewirtschaft im Freistaat, insbesondere zur Förderung der Zucht und zum Erhalt gefährdeter Pferderassen, und wollen dazu die Sächsische Gestütsverwaltung als Kompetenzzentrum der Pferdewirtschaft mit bundesweiter Ausstrahlung weiterentwickeln. Link zum Original
  75. Die Sächsische Gestütsverwaltung wird zu einem Kompetenzzentrum der Pferdewirtschaft mit bundesweiter Ausstrahlung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien bekennen sich zur Unterstützung und Stärkung der Pferdewirtschaft im Freistaat, insbesondere zur Förderung der Zucht und zum Erhalt gefährdeter Pferderassen, und wollen dazu die Sächsische Gestütsverwaltung als Kompetenzzentrum der Pferdewirtschaft mit bundesweiter Ausstrahlung weiterentwickeln. Link zum Original
  76. Alte Nutztierrassen einschließlich Kleintierrassen sollen unterstützt und erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Unterstützung und den Erhalt alter Nutztierrassen einschließlich Kleintierrassen ein. Link zum Original
  77. Regionale Erzeugerstrukturen für Regiosaatgut und gebietsheimische Saaten werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen regionale Erzeugerstrukturen für die Produktion von Regiosaatgut und gebietsheimischen Saaten. Link zum Original
  78. Eine flächengebundene und tiergerechte Nutztierhaltung gilt als wichtiger Bestandteil nachhaltiger Landwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer flächengebundenen und tiergerechten Nutztierhaltung als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Link zum Original
  79. Die Agrarinvestitionsförderung setzt Schwerpunkte auf Tierschutz, Umwelt und Innovation.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schwerpunkte der Agrarinvestitionsförderung liegen auf Tierschutz, Umwelt und Innovation. Link zum Original
  80. Bis 2021 wird unter Einbeziehung von Fachverbänden eine wissenschaftlich fundierte Nutztierstrategie als Grundlage der Förderung von Tierhaltungssystemen erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage für die Förderung von Tierhaltungssystemen ist eine auf wissenschaftlicher Basis und unter Einbeziehung von Fachverbänden der Landwirtschaft, des Tierschutzes und der Umwelt bis 2021 zu erarbeitende Nutztierstrategie. Link zum Original
  81. Eine Kompetenzstelle für Klauengesundheit wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu nutzen wir die landeseigene Forschung; u. a. wird eine Kompetenzstelle für Klauengesundheit aufgebaut. Link zum Original
  82. Der Wettbewerb Tiergerechte und umweltverträgliche Haltung in Sachsen findet weiterhin jährlich statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wettbewerb ÄTiergerechte und umweltvertrlgliche Haltung in Sachsen³ soll weiter jährlich stattfinden. Link zum Original
  83. Nicht-kurative Eingriffe bei Tieren sollen grundsätzlich reduziert und nicht mehr ohne Betäubung vorgenommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass nicht-kurative Eingriffe grundsätzlich reduziert bzw. nicht mehr betäubungsfrei angewendet werden und dementsprechend auf Bundesebene abstimmen. Link zum Original
  84. Programme für besonders gute Tierhaltung werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir Programme für besonders gute Tierhaltung entwickeln. Link zum Original
  85. Der Einsatz von Antibiotika in der Nutz- und Haustierhaltung soll gemeinsam mit Tierhaltern und Tierärzten weiter reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit Tierhalterinnen und -haltern sowie Tierärztinnen und -ärzten wollen wir erreichen, dass der Einsatz von Antibiotika in der Nutz - und Haustierhaltung weiter reduziert wird. Link zum Original
  86. Der Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns gegen den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung ein. Link zum Original
  87. Die Einhaltung und amtliche Kontrolle tierschutzrechtlicher Vorgaben auch bei Tiertransporten soll konsequent durchgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die konsequente Einhaltung und amtliche Kontrolle der tierschutzrechtlichen Vorgaben auch bei Tiertransporten ein und stärken dafür die Kapazitäten des Vol lzugspersonals. Link zum Original
  88. Die Kapazitäten des Vollzugspersonals für Tierschutzkontrollen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die konsequente Einhaltung und amtliche Kontrolle der tierschutzrechtlichen Vorgaben auch bei Tiertransporten ein und stärken dafür die Kapazitäten des Vol lzugspersonals. Link zum Original
  89. Die Initiative zur Begrenzung der Transportzeiten für Schlachttiere wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Initiative zur Begrenzung der Schlachttiertransportzeiten. Link zum Original
  90. Imker werden beim Aufbau und Erhalt gesunder Bienenbestände unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Imkerinnen und Imker unterstützen wir beim Aufbau und Erhalt gesunder Bienenbestände. Link zum Original
  91. Der Vollzug des Lebens- und Futtermittelrechts wird durch eine Task-Force Lebensmittel und eine zentrale Krisenbewältigung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Vollzug lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorschriften unterstützen. Wir tun dies durch eine schlagkräftige Task -Force Lebensmittel und die Schaffung einer Möglichkeit, Ereignisse und Krisen von besonderer Tragweite zentral zu bewältigen. Link zum Original
  92. Das Tierwohl hat hohe Priorität und ist bei der Tierhaltung zu berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sicherung des Tierwohls hat für uns eine hohe Priorität und der Schutz des Tieres ist bei der Haltung entsprechend zu berücksichtigen. Link zum Original
  93. Tiertransporte auf Bundesautobahnen sollen verstärkt kontrolliert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sprechen uns für verstärkte Kontrollen von Tiertransporten auf Bundesautobahnen aus. Link zum Original
  94. Land und Kommunen arbeiten bei Kontrollen von Tiertransporten enger zusammen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Land und Kommunen werden hier enger zusammenarbeiten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, Grüne 7, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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