Artikelgesetz
Fachbegriff
Ein Gesetz, das mehrere Gesetze auf einmal ändert oder neu schafft. Jede Änderung steht in einem eigenen Artikel, daher der Name. So lässt sich ein Thema in vielen Rechtsgebieten gleichzeitig regeln. Auch: Mantelgesetz.
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In den Programmen
6 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1
Länder
Niedersachsen
2008
FDP NI 1
1994
CDU NI 1
Sachsen
2019
CDU SN Grüne SN SPD SN · Koalitionsvertrag 1
1999
Linke SN 1
Saarland
1994
CDU SL 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.