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Erreichtes bewahren. Neues ermöglichen. Menschen verbinden. Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019 bis 2024

Forderungen zu Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und SPD · Original

Der Vertrag enthält 222 von 2.547 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 222
  1. Die Kunst- und Kulturlandschaft Sachsens soll bewahrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind ein offenes und tolerantes Land, das Wert auf seine Kunst - und Kulturlandschaft legt, die wir bewahren wollen. Link zum Original
  2. Der Zugang zur Kultur darf nicht von Alter, Wohnort, Herkunft oder sozialem Status abhängen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Zugang zur Kultur darf keine Frage des Alters oder des Wohnortes, der Herkunft oder des sozialen Status sein. Link zum Original
  3. Die Freiheit der Kunst und ihre notwendigen Freiräume werden geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schützen die Freiheit der Kunst und sichern die für ihre Entwicklung notwendigen Freiräume. Link zum Original
  4. Kunst und Kultur wird ein Eigenwert unabhängig von wirtschaftlichen und touristischen Effekten zuerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kunst und Kultur haben einen Eigenwert, den wir vor allen weiteren Effekten auf Wirtschaft und Tourismus anerkennen. Link zum Original
  5. Kultur soll verlässlich finanziert und bürokratiearm gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu einer verlässlichen Finanzierung und bürokratiearmen Förderung. Link zum Original
  6. Mehr privatwirtschaftliches Engagement für die Kultur soll mobilisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich werden wir Anstrengungen unternehmen, um mehr privatwirtschaftliches Engagement zu mobilisieren. Link zum Original
  7. Die kulturelle Vielfalt soll erhalten und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Koalition ist es unser gemeinsames Ziel, diese kulturelle Vielfalt zu erhalten, zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und eine faire Vergütung zu sichern. Link zum Original
  8. Eine faire Vergütung im Kulturbereich soll gesichert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Koalition ist es unser gemeinsames Ziel, diese kulturelle Vielfalt zu erhalten, zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und eine faire Vergütung zu sichern. Link zum Original
  9. Kulturelle Entwicklungen im ländlichen Raum und die Vernetzung der Kulturangebote erhalten besondere Aufmerksamkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Entwicklungen im ländlichen Raum und einer besseren Vernetzung der Kulturangebote untereinander. Link zum Original
  10. Ein Kulturdialog wird initiiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Entwicklungen im ländlichen Raum und einer besseren Vernetzung der Kulturangebote untereinander. Dazu werden wir einen Kulturdialog initiieren. Link zum Original
  11. Kultureinrichtungen werden bei bundes- und europaweiter Zusammenarbeit unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kultureinrichtungen wollen wir bei der bundes - und europaweiten Zusammenarbeit angemessen unterstützen. Link zum Original
  12. Musikschulen, soziokulturelle Zentren und die Freie Kulturszene werden als Partner der kulturellen Bildung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken Musikschulen, soziokulturelle Zentren und die Freie Kulturszene als verlässliche Partner der kulturellen Bildung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Link zum Original
  13. Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv mit Kunst und Ästhetik auseinandersetzen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv mit Kunst und Ästhetik auseinandersetzen können. Link zum Original
  14. Die Bemühungen der Kultureinrichtungen um neue Besuchergruppen durch neue Konzepte werden begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Anstrengungen der Kultureinrichtungen, mit neuen Konzept en nicht nur neue Besuchergruppen zu erschließen, sondern auch wachsender Konkurrenz um Aufmerksamkeit und Themengestaltung zu begegnen. Link zum Original
  15. Kulturelle Angebote sollen für Kinder und Jugendliche leicht erreichbar sein und ihre aktive Beteiligung ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel sind kulturelle Angebote, die für Kinder und Jugendliche leicht erreichbar und zugänglich sind, schulisch so wie außerschulisch bestehen und an deren Entwicklung sowie Umsetzung sich Kinder und Jugendliche aktiv beteiligen können. Link zum Original
  16. Das Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das landesweite Konzept ÄKulturelle Kinder - und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen ³ schreiben wir fort und werden es mit konkreten Maßnahmen untersetzen. Link zum Original
  17. Das Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung wird mit konkreten Maßnahmen untersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das landesweite Konzept ÄKulturelle Kinder - und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen ³ schreiben wir fort und werden es mit konkreten Maßnahmen untersetzen. Link zum Original
  18. Die Zusammenarbeit zwischen Ressorts, Bildungseinrichtungen und Akteuren der kulturellen Bildung wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts, Bildungseinrichtungen und Akteuren intensiviert werden. Link zum Original
  19. Jugendkunstschulen sowie Schlösser, Burgen und Gärten werden als Akteure der kulturellen Bildung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Jugendkunstschulen sowie Schlösser, Burgen und Gärten wollen wir als Akteure der kulturellen Bildung stärken. Link zum Original
  20. Hürden für kulturelle Teilhabe sollen abgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser gemeinsames Ziel ist der Abbau von Hürden, welche die Teilhabe erschweren. Link zum Original
  21. Die Musikschullandschaft wird erhalten und ihre Arbeit gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen hat eine engmaschige Musikschullandschaft in Stadt und Land. Diese wollen wir erhalten und ihre Arbeit stärken. Link zum Original
  22. Die Arbeit an Musikschulen soll attraktiver gestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Arbeit an Musikschulen attraktiver gestalten und Lösungen für die angespannte Personalsituation finden sowie die Mobilität der Musikschulpädagoginnen und -pädagogen stärker unterstützen. Link zum Original
  23. Für die angespannte Personalsituation an Musikschulen sollen Lösungen gefunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Arbeit an Musikschulen attraktiver gestalten und Lösungen für die angespannte Personalsituation finden sowie die Mobilität der Musikschulpädagoginnen und -pädagogen stärker unterstützen. Link zum Original
  24. Die Mobilität der Musikschulpädagoginnen und -pädagogen wird stärker unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Arbeit an Musikschulen attraktiver gestalten und Lösungen für die angespannte Personalsituation finden sowie die Mobilität der Musikschulpädagoginnen und -pädagogen stärker unterstützen. Link zum Original
  25. Kulturelle Bildung soll auch den gemeinsamen Besuch regionaler oder staatlicher Kultureinrichtungen ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Bildung muss auch den gemeinsamen Besuch der regionalen oder staatlichen Kultureinrichtungen ermöglichen. Link zum Original
  26. Schulen im ländlichen Raum werden beim Besuch von Kultureinrichtungen stärker unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Bildung muss auch den gemeinsamen Besuch der regionalen oder staatlichen Kultureinrichtungen ermöglichen. Hierbei wollen wir Schulen im ländlichen Raum mehr unterstützen. Link zum Original
  27. Kulturschaffende, insbesondere außerhalb der Ballungszentren, sollen Ideen für Orte der Begegnung verwirklichen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen Kulturschaffenden, insbesondere außerhalb der Ballungszentren, ihre Ideen für Orte der Begegnung und des Dialogs zu verwirklichen. Link zum Original
  28. Ein Modellprogramm für innovative Kulturorte wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen Kulturschaffenden, insbesondere außerhalb der Ballungszentren, ihre Ideen für Orte der Begegnung und des Dialogs zu verwirklichen. Dazu starten wir ein Modellprogramm für innovative Kulturorte. Link zum Original
  29. Bestehende Kultureinrichtungen sollen über Investitionen, Mentoring, Qualifizierung und Vernetzung für Kooperationen geöffnet und neue Räume für Kultur entwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über Investitionen, Mentoring, Qualifizierung im Kulturmanagement und Vernetzung können bestehende Kultureinrichtungen wie Kunstgalerien, Kulturhäuser, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Bibliotheken und Volkshochschulen für eine Zusammenarbeit mit anderen Sparten oder Initiativen geöffnet und neue Räume für kulturelle Aktivitäten entwickelt werden. Link zum Original
  30. Regionale Kulturkonzepte, die Mobilität fördern und Kultur für alle ermöglichen, werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen regionale Kulturkonzepte, die Mobilität befördern und Kultur von allen und für alle ermöglichen. Link zum Original
  31. Die Freie Kulturszene hat besondere Bedeutung für Vielfalt der Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur besonderen Bedeutung der Freien Kulturszene für die Vielfalt und Lebendigkeit von Kultur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Link zum Original
  32. Die Arbeit der Kulturverbände wird weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb fördern wir die wichtige Arbeit der Kulturverbände weit er. Link zum Original
  33. Die Verbände der Freien Theater und der Amateurtheater werden künftig entsprechend ihrer Ausrichtung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verbände der Freien Theater und der Amateurtheater unterstützen wir künftig entsprechend ihrer spezifischen Ausrichtung. Link zum Original
  34. Die Förderung der landesweit bedeutsamen Kultureinrichtungen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der landesweit bedeutsamen Einrichtungen setzen wir fort, denn sie bieten Raum für interdisziplinären, sparten- und zielgruppenübergreifenden Dialog. Link zum Original
  35. Die Kulturstiftung und ihre Förderinstrumente werden nach einer Untersuchung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturstiftung und ihre Förderinstrumente entwickeln wir nach einer Untersuchung im Dialog zeitgemäß weiter. Link zum Original
  36. Organisationsgrad und Beratungsstrukturen der Kulturstiftung werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturstiftung und ihre Förderinstrumente entwickeln wir nach einer Untersuchung im Dialog zeitgemäß weiter. Dabei sollen der Organisationsgrad und die Beratungsstrukturen gestärkt und die Digitalisierung des Förderprozesses ermöglicht werden. Link zum Original
  37. Die Digitalisierung des Förderprozesses der Kulturstiftung wird ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturstiftung und ihre Förderinstrumente entwickeln wir nach einer Untersuchung im Dialog zeitgemäß weiter. Dabei sollen der Organisationsgrad und die Beratungsstrukturen gestärkt und die Digitalisierung des Förderprozesses ermöglicht werden. Link zum Original
  38. Die Mittel für die Projektförderung der Kulturstiftung werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien werden die Mittel für die Projektförderung erhöhen und die Konzeptförderung verstetigen. Link zum Original
  39. Die Konzeptförderung der Kulturstiftung wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien werden die Mittel für die Projektförderung erhöhen und die Konzeptförderung verstetigen. Link zum Original
  40. Kleinprojektefonds und Gastspielförderung werden zur Stärkung der ländlichen Räume ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Kleinprojektefonds und der Gastspielförderung leisten wir einen Beitrag, der insbesondere die ländlichen Räume stärkt. Wir bauen diese Idee weiter aus und beziehen bei Gas tspielen neben Theater und Tanz auch andere Kultursparten ein. Link zum Original
  41. Die Gastspielförderung wird neben Theater und Tanz auf andere Kultursparten ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Kleinprojektefonds und der Gastspielförderung leisten wir einen Beitrag, der insbesondere die ländlichen Räume stärkt. Wir bauen diese Idee weiter aus und beziehen bei Gas tspielen neben Theater und Tanz auch andere Kultursparten ein. Link zum Original
  42. Ein breiter Dialog über den Wert von Kultur und die faire Bezahlung Kulturschaffender wird geführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir führen einen breiten Dialog über den Wert von Kultur und die faire Bezahlung Kulturschaffender. Link zum Original
  43. Wo der Freistaat Kultur fördert, soll fair vergütet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist: Dort wo der Freistaat Sachsen Kultur fördert, wird fair vergütet. Link zum Original
  44. Gemeinsam mit den Landeskulturverbänden werden Honorarrichtlinien und Mindeststandards in der Kulturförderung entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist: Dort wo der Freistaat Sachsen Kultur fördert, wird fair vergütet. Zu diesem Zweck werden wir gemeinsam mit den Landeskulturverbänden Honorarrichtlinien und Mindeststandards in der Kulturförderung entwickeln. Link zum Original
  45. Optionen zur Präsentation und Vermarktung sächsischer Kultur und Kulturschaffender werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem schaffen wir Optionen zur Präsentation und Vermarktung sächsischer Kultur und Kulturschaffender. Link zum Original
  46. In den Landeskulturverbänden wird eine tarifgerechte Entlohnung ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Landeskulturverbänden werden wir eine tarifgerechte Entlohnung ermöglichen. Link zum Original
  47. Das Sächsische Kulturraumgesetz wird beibehalten und zeitgemäß weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zum Sächsischen Kulturraumgesetz und entwickeln es zeitgemäß weiter. Link zum Original
  48. Die Kulturraummittel werden aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien werden unter Beachtung der Gesetzessystematik die Kulturraummittel aufstocken und dabei den Zeitraum des Kulturlastenausgleichs modifizieren, um auf diesem Weg die Schwankung der Zuweisungen an die Kulturräume zu minimieren. Link zum Original
  49. Der Zeitraum des Kulturlastenausgleichs wird modifiziert, um Schwankungen der Zuweisungen an die Kulturräume zu minimieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien werden unter Beachtung der Gesetzessystematik die Kulturraummittel aufstocken und dabei den Zeitraum des Kulturlastenausgleichs modifizieren, um auf diesem Weg die Schwankung der Zuweisungen an die Kulturräume zu minimieren. Link zum Original
  50. Die Mitfinanzierung der Landesbühnen durch alle Kulturräume wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mitfinanzierung der Landesbühnen durch alle Kulturräume werden wir aufheben. Link zum Original
  51. Der Kulturpakt wird ab dem Doppelhaushalt 2023/24 gemeinsam mit den Kommunen in eine Regelfinanzierung überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kulturpakt überführen wir ab dem Doppelhaushalt 2023/24 mit den Kommunen in eine Regelfinanzierung und diskutieren dafür eine zielgenaue Lösung, um auch Anreize für tarifliche Löhne in weiteren Sparten zu setzen. Link zum Original
  52. Es wird eine Lösung diskutiert, die Anreize für tarifliche Löhne in weiteren Kultursparten setzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kulturpakt überführen wir ab dem Doppelhaushalt 2023/24 mit den Kommunen in eine Regelfinanzierung und diskutieren dafür eine zielgenaue Lösung, um auch Anreize für tarifliche Löhne in weiteren Sparten zu setzen. Link zum Original
  53. Das Kulturraumgesetz wird hinsichtlich der Erneuerungsfähigkeit der Kulturräume und der regelmäßigen Neubesetzung der Kulturbeiräte weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem entwickeln wir das Kulturraumgesetz auch hinsichtlich der allgemeinen Erneuerungsfähigkeit der Kulturräume und der regelmäßigen Neubesetzung der Kulturbeiräte weiter. Link zum Original
  54. Eine Landeskonzeption zur interkulturellen Öffnung gibt Kultureinrichtungen Orientierung für Personalentwicklung, Diversität und Weiterbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Landeskonzeption zur interkulturellen Öffnung nehmen wir die interkulturelle Kulturarbeit als übergreifendes kulturpolitisches Thema stärker in den Blick und geben staatlichen und geförderten Kultureinrichtungen eine praktische Orientierung für Personalentwicklung, Diversität und Weiterbildung. Link zum Original
  55. Fachlicher Austausch und Vernetzung werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den fachlichen Austausch und die Vernetzung fördern, Projekte mit Vorbildwirkung auszeichnen und gemeinsam mit der Kulturstiftung spezifische Fördermöglichkeiten für interkulturelle Projekte entwickeln. Link zum Original
  56. Projekte mit Vorbildwirkung werden ausgezeichnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den fachlichen Austausch und die Vernetzung fördern, Projekte mit Vorbildwirkung auszeichnen und gemeinsam mit der Kulturstiftung spezifische Fördermöglichkeiten für interkulturelle Projekte entwickeln. Link zum Original
  57. Gemeinsam mit der Kulturstiftung werden spezifische Fördermöglichkeiten für interkulturelle Projekte entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den fachlichen Austausch und die Vernetzung fördern, Projekte mit Vorbildwirkung auszeichnen und gemeinsam mit der Kulturstiftung spezifische Fördermöglichkeiten für interkulturelle Projekte entwickeln. Link zum Original
  58. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich ist ein wichtiges Anliegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auch im Kulturbereich ist uns ein wichtiges Anliegen. Link zum Original
  59. Handlungsgrundlagen für die Personalentwicklung staatlicher Kultureinrichtungen werden erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erarbeiten Handlungsgrundlagen für die Personalentwicklung der staatlichen Kultureinrichtungen und die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, Jurys und Fachbeiräten. Link zum Original
  60. Handlungsgrundlagen für die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, Jurys und Fachbeiräten im Kulturbereich werden erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erarbeiten Handlungsgrundlagen für die Personalentwicklung der staatlichen Kultureinrichtungen und die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, Jurys und Fachbeiräten. Link zum Original
  61. Vernetzung, Beratung und Interessenvertretung von Frauen in der Kultur werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vernetzung, Beratung und Interessenvertretung von Frauen in der Kultur werden wir unterstützen. Link zum Original
  62. Das Programm Jedem Kind ein Instrument wird auf weitere Standorte ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm ÄJeki ± Jedem Kind ein Instrument³ bauen wir aus, um weitere Standorte im Programm berücksichtigen zu können sowie die Honorare und Fahrtkostenerstattung der Musikpädagoginnen und -pädagogen zu verbessern. Link zum Original
  63. Honorare und Fahrtkostenerstattung der Musikpädagoginnen und -pädagogen im Programm Jeki werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm ÄJeki ± Jedem Kind ein Instrument³ bauen wir aus, um weitere Standorte im Programm berücksichtigen zu können sowie die Honorare und Fahrtkostenerstattung der Musikpädagoginnen und -pädagogen zu verbessern. Link zum Original
  64. Kinder, deren Interesse für ein Instrument geweckt wurde, sollen es anschließend im Instrumentalunterricht vertiefen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen dafür, dass Kinder, deren Interesse für ein Instrument geweckt werden konnte, dieses anschließend im Instrumentalunterricht vertiefen können. Link zum Original
  65. Die Träger sollen das Programm Jeki zu JeKITS (Instrumente, Tanzen, Singen) weiterentwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich sollen die Träger das Programm zu ÄJeKITS - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen³ weiterentwickeln. Link zum Original
  66. Die Bedingungen für Digitalkultur werden gemeinsam mit der Kulturstiftung untersucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Bedingungen für Digitalkultur gemeinsam mit der Kulturstiftung untersuchen und verbessern. Link zum Original
  67. Die Bedingungen für Digitalkultur werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Bedingungen für Digitalkultur gemeinsam mit der Kulturstiftung untersuchen und verbessern. Link zum Original
  68. Der Fahrplan Industriekultur wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den ÄFahrplan Industriekultur³ umsetzen und das industriekulturelle Erbe auch über 2020 hinaus stärker ins Blickfeld rücken. Link zum Original
  69. Das industriekulturelle Erbe wird auch über 2020 hinaus stärker in den Blick gerückt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den ÄFahrplan Industriekultur³ umsetzen und das industriekulturelle Erbe auch über 2020 hinaus stärker ins Blickfeld rücken. Link zum Original
  70. Die Ausstattung des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür werden wir die Ausstattung des Zweckverbandes Sächsisches Industriemuseum verbessern. Link zum Original
  71. Der Freistaat fördert gemeinsam mit regionalen Akteuren die UNESCO-Welterbestätten Montanregion Erzgebirge und Muskauer Park.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Freistaat Sachsen befördert gemeinsam mit den Akteuren in der Region das UNESCO- Welterbe Montanregion-Erzgebirge / KruãnohoĜt und das UNESCO-Welterbe Muskauer Park / Park MuĪakowski. Link zum Original
  72. Sächsische Bewerbungen als Kulturhauptstadt werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen sächsische Kulturhauptstadtbewerbungen. Link zum Original
  73. Die Museumskonzeption wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir schreiben die Museumskonzeption fort. Link zum Original
  74. Die Landesstelle für Museumswesen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesstelle für Museumswesen stärken wir und beauftragten sie mit der Unterstützung kleiner Museen unter anderem bei der Digitalisierung sowie der museumspädagogischen Arbeit. Link zum Original
  75. Die Landesstelle für Museumswesen wird mit der Unterstützung kleiner Museen bei Digitalisierung und Museumspädagogik beauftragt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesstelle für Museumswesen stärken wir und beauftragten sie mit der Unterstützung kleiner Museen unter anderem bei der Digitalisierung sowie der museumspädagogischen Arbeit. Link zum Original
  76. Die Koordinierungsstelle Künstlernachlässe wird weiterhin gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koordinierungsstelle Künstlernachlässe fördern wir weiterhin. Link zum Original
  77. Die finanzielle und personelle Entwicklungsfähigkeit der Staatlichen Kunstsammlungen wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Staatlichen Kunstsammlungen hat Sachsen einen kulturellen Leuchtturm von internationaler Strahlkraft. Wir sichern ihre finanzielle und personelle Entwicklungsfähigkeit und erwarten eine Stärkung der museumspädagogischen Arbeit. Link zum Original
  78. Von den Staatlichen Kunstsammlungen wird eine Stärkung der museumspädagogischen Arbeit erwartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Staatlichen Kunstsammlungen hat Sachsen einen kulturellen Leuchtturm von internationaler Strahlkraft. Wir sichern ihre finanzielle und personelle Entwicklungsfähigkeit und erwarten eine Stärkung der museumspädagogischen Arbeit. Link zum Original
  79. Das Engagement der Staatlichen Kunstsammlungen im ländlichen Raum und als Botschafter des Freistaates wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Staatlichen Kunstsammlungen hat Sachsen einen kulturellen Leuchtturm von internationaler Strahlkraft. Wir sichern ihre finanzielle und personelle Entwicklungsfähigkeit und erwarten eine Stärkung der museumspädagogischen Arbeit. Das weitere Engagement im ländlichen Raum sowie in ihrer Rolle als Botschafter des Freistaates Sachsen unterstützen wir. Link zum Original
  80. Die Staatlichen Ethnographischen Sammlungen erhalten besondere Beachtung als Basis für interkulturelle Kompetenzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere besondere Beachtung gilt den Staatlichen Ethnographischen Sammlungen, deren Bestände eine Basis für die Entwicklung interkultureller Kompetenzen sind. Link zum Original
  81. Den Verpflichtungen im Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Zusammenhängen wird nachgekommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich kommen wir unseren Verpflichtungen im Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Zusammenhängen nach. Link zum Original
  82. Das Projekt Daphne wird als Grundlage für Provenienzforschung und digitale Kunstvermittlung weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Weiterführung des Projekts Daphne sichern wir die Grundlage für Provenienzforschung und digitale Kunstvermittlung. Link zum Original
  83. Bibliotheken auch im ländlichen Raum sollen zu Bildungsorten, Medienzentren und kulturellen Treffpunkten weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Bibliotheken auch im ländlichen Raum zu Bildungsorten, Medienzentren und kulturellen Treffpunkten weiterentwickeln. Link zum Original
  84. Ziele und Grundsätze des Bibliothekswesens werden in einem Landesbibliotheksentwicklungsplan festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziele und Grundsätze des Bibliothekswesens legen wir in einem Landesbibliotheksentwicklungsplan fest. Link zum Original
  85. Ein Beteiligungsprozess soll mit der Landesfachstelle verbindliche Standards für eine Gesamtkonzeption der sächsischen Bibliotheken erarbeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziele und Grundsätze des Bibliothekswesens legen wir in einem Landesbibliotheksentwicklungsplan fest. Dazu initiieren wir einen Beteiligungsprozess, um in Zusammenarbeit mit der Landesfachstelle verbindliche Standards für eine Gesamtkonzeption der sächsischen Bibliotheken zu erarbeiten. Link zum Original
  86. Der Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband soll die Digitale Schulbibliothek landesweit umsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband e. V. werden wir institutionell fördern. Er soll die ÄDigitale Schulbibliothek´ landesweit umsetzen. Link zum Original
  87. Die Programme zur Lese- und Literaturförderung werden nachhaltig unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreichen Programme zur Lese- und Literaturförderung unterstützen wir nachhaltig. Link zum Original
  88. Aufgaben und Strukturen der Landesfachstelle für Bibliothekswesen werden neu definiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir definieren die Aufgaben und Strukturen der Landesfachstelle für Bibliothekswesen neu und gliedern sie an die Sächsische Landesbibliothek ± Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) an. Link zum Original
  89. Die Landesfachstelle für Bibliothekswesen wird an die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek angegliedert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir definieren die Aufgaben und Strukturen der Landesfachstelle für Bibliothekswesen neu und gliedern sie an die Sächsische Landesbibliothek ± Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) an. Link zum Original
  90. An der SLUB wird eine Koordinationsstelle eingerichtet, die Kommunen bei der Suche nach NS-Raubgut in öffentlichen Bibliotheken, bei der Restitution und der Aufarbeitung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir definieren die Aufgaben und Strukturen der Landesfachstelle für Bibliothekswesen neu und gliedern sie an die Sächsische Landesbibliothek ± Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) an. Dort werden wir eine Koordinationsstelle einrichten, welche die sächsischen Kommunen bei der wissenschaftlichen Suche nach NS -Raubgut in öffentlichen Bibliotheken, der Restitution und der Aufarbeitung für die Öffentlichkeit unterstützt. Link zum Original
  91. Das Landesdigitalisierungsprogramm der SLUB wird zur Unterstützung kleiner und mittlerer Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesdigitalisierungsprogramm der SLUB bauen wir aus und unterstützen damit vor allem kleine und mittlere Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen. Link zum Original
  92. Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen wird stärker unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) werden wir stärker unterstützen. Link zum Original
  93. Die Verbrechen des Nationalsozialismus sollen aktiv in Erinnerung gehalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu unserer Verantwortung, die Verbrechen des Nationalsozialismus aktiv in Erinnerung zu halten und wenden uns gegen eine Verharmlosung der SED-Diktatur. Link zum Original
  94. Eine Verharmlosung der SED-Diktatur wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu unserer Verantwortung, die Verbrechen des Nationalsozialismus aktiv in Erinnerung zu halten und wenden uns gegen eine Verharmlosung der SED-Diktatur. Link zum Original
  95. Die Arbeit der Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Arbeit der verschiedenen Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen. Link zum Original
  96. Die sächsische Gedenkstättenlandschaft wird gestärkt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die sächsische Gedenkstättenlandschaft stärken und ausbauen. Link zum Original
  97. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird weiter profiliert, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag zeitgemäß erfüllt, sich besser vernetzt und mit Vereinen und Initiativen zusammenarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die sächsische Gedenkstättenlandschaft stärken und ausbauen. Dies erfordert die weitere Profilierung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag zeitgemäß erfüllt, sich besser innerhalb und außerhalb Sachsens vernetzt und mit Vereinen und Initiativen zusammenarbeitet. Link zum Original
  98. Die Handlungsfähigkeit des Stiftungsrates der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dies erfordert die weitere Profilierung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag zeitgemäß erfüllt, sich besser innerhalb und außerhalb Sachsens vernetzt und mit Vereinen und Initiativen zusammenarbeitet. Deshalb werden wir die Handlungsfähigkeit des Stiftungsrates erhöhen. Link zum Original
  99. Die Mittel für die Stiftung werden auf Grundlage umgesetzter Evaluationsergebnisse und einer Entwicklungskonzeption erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Grundlage der Umsetzung von Evaluationsergebnissen und einer fachlich hinreichend diskutierten Entwicklun gskonzeption erhöhen wir die Mittel für die Stiftung. Link zum Original
  100. Die sächsischen Gedenkstätten sollen stärker zu Lernorten entwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sächsischen Gedenkstätten sollen stärker zu Lernorten entwickelt werden. Link zum Original
  101. Die Gedenkstätten erhalten mehr Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sächsischen Gedenkstätten sollen stärker zu Lernorten entwickelt werden. Sie benötigen dafür mehr Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen sowie bessere Möglichkeiten für pädagogische Qualifizierung, fachlichen Austausch und zur Nutzung digitaler Mittel. Link zum Original
  102. Die Gedenkstätten erhalten bessere Möglichkeiten für pädagogische Qualifizierung, fachlichen Austausch und die Nutzung digitaler Mittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sächsischen Gedenkstätten sollen stärker zu Lernorten entwickelt werden. Sie benötigen dafür mehr Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen sowie bessere Möglichkeiten für pädagogische Qualifizierung, fachlichen Austausch und zur Nutzung digitaler Mittel. Link zum Original
  103. Die Projektförderung und -beratung soll erweitert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Projektförderung und -beratung soll erweitert werden. Link zum Original
  104. Die Errichtung und institutionelle Förderung weiterer Gedenkstätten gemäß dem Stiftungsgesetz wird vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Errichtung und institutionelle Förderung weiterer Gedenkstätten gemäß dem Stiftungsgesetz ist voranzubringen. Link zum Original
  105. Aufarbeitungsinitiativen und Archive sollen weiter professionalisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aufarbeitungsinitiativen und Archive sollen weiter professionalisiert und dafür institutionell gefördert werden. Link zum Original
  106. Aufarbeitungsinitiativen und Archive sollen institutionell gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aufarbeitungsinitiativen und Archive sollen weiter professionalisiert und dafür institutionell gefördert werden. Link zum Original
  107. Die Förderung von Bildungsfahrten und die Arbeit der Landesservicestelle zu außerschulischen Lernorten des Erinnerns und Gedenkens werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Förderung von Bildungsfahrten und die damit verbundene Arbeit der Landesservicestelle zu außerschulischen Lernorten des Erinnerns und Gedenkens des 20. Jahrhunderts in Sachsen und darüber hinaus verstetigen. Link zum Original
  108. Der Bund soll die sächsischen Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Beauftragten dauerhaft finanzieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund die sächsischen Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes dauerhaft finanziert und dabei mindestens einen leistungsfähigen Archivstandort aufbaut. Link zum Original
  109. Der Bund soll in Sachsen mindestens einen leistungsfähigen Archivstandort für die Stasi-Unterlagen aufbauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund die sächsischen Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes dauerhaft finanziert und dabei mindestens einen leistungsfähigen Archivstandort aufbaut. Link zum Original
  110. Der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wird personell stärker unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED -Diktatur werden wir personell stärker unterstützen. Link zum Original
  111. Die sächsische Popularmusikszene soll organisatorisch besser unterstützt werden, um Wahrnehmung, Professionalisierung und Rahmenbedingungen zu verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Wahrnehmung, Professionalisierung und strukturellen Rahmenbedingungen der Szene zu verbessern, streben wir eine bessere organisatorische Unterstützung an. Link zum Original
  112. Die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird weiter befördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderung werden die Koalitionsparteien weiterhin befördern. Link zum Original
  113. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Kulturbereich werden verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention und die Servicestelle ÄInklusion im Kulturbereich´ verstetigen wir. Link zum Original
  114. Die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention und die Servicestelle ÄInklusion im Kulturbereich´ verstetigen wir. Link zum Original
  115. Barrieresenkende Maßnahmen im Kulturbereich sollen möglichst unbürokratisch umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei achten wir auf einem|glichst unbürokratische Umsetzung barrieresenkender Maßnahmen. Link zum Original
  116. Die in der Sächsischen Verfassung verankerten Rechte des sorbischen Volkes werden bekräftigt und verteidigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den in der Sächsischen Verfassung verankerten Rechten für das sorbische Volk und stehen für diese ein. Link zum Original
  117. Die Bemühungen und der Dialog um mehr Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Selbstbestimmungsrechte des sorbischen Volkes werden begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begleiten die Bemühungen und den Dialog um mehr Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Selbstbestimmungsrechte des sorbischen Volkes. Link zum Original
  118. Die moderne Vermittlung der sorbischen Sprache wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 26 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken moderne Sprachvermittlung und unterstützen die Digitalisierung der sorbischen Sprache. Link zum Original
  119. Die Digitalisierung der sorbischen Sprache wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stärken moderne Sprachvermittlung und unterstützen die Digitalisierung der sorbischen Sprache. Link zum Original
  120. Die Stiftung für das sorbische Volk soll verlässlich finanziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, eine verlässliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zu gewährleisten. Link zum Original
  121. Ein neues Finanzierungsabkommen mit dem Bund soll eine zeitgemäße Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Identität auch bei gestiegenen Anforderungen ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein neues Finanzierungsabkommen ist gemeinsam mit dem Bund so auszugestalten, dass eine zeitgemäße Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Identität auch unter gestiegenen finanziellen Anforderungen möglich ist. Link zum Original
  122. Das Sorbische Institut Bautzen/Cottbus soll als eigenständige Institution gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Sorbische Institute. V. Bautzen/Cottbus als eigenständige Institution stärken. Link zum Original
  123. Die Schaffung eines modernen sorbischen Archiv- und Bibliotheksstandortes auf dem Lauenareal in Bautzen wird unterstützend begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schaffung eines modernen sorbischen Archiv- und Bibliotheksstandortes auf dem ÄLauenareal³ in Bautzen werden wir unterstützend begleiten. Link zum Original
  124. Das Archivwesen wird zur Erhaltung des Kulturguts gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 64 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Erhaltung des unikalen Kulturgutes werden wir das Archivwesen stärken und besonders für kleine Kommunen Anreize schaffen, archivfachliche Kooperationen und Zusammenschlüsse zu gründen. Link zum Original
  125. Besonders kleine Kommunen erhalten Anreize, archivfachliche Kooperationen und Zusammenschlüsse zu gründen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 64 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Erhaltung des unikalen Kulturgutes werden wir das Archivwesen stärken und besonders für kleine Kommunen Anreize schaffen, archivfachliche Kooperationen und Zusammenschlüsse zu gründen. Link zum Original
  126. Das Sächsische Staatsarchiv wird ab dem kommenden Doppelhaushalt für die archivfachliche Beratung personell gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 64 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig wollen wir das Sächsische Staatsarchiv ab dem kommenden Doppelhaushalt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung für die archivfachliche Beratung personell stärken. Link zum Original
  127. Jüdisches Leben wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wenden uns gegen jegliche Form von Antisemitismus, werden jüdische Einrichtungen schützen und jüdisches Leben unterstützen. Link zum Original
  128. Die Errichtung eines Erinnerungsortes und eines Dokumentationszentrums für die Opfer des NSU wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines Dokumentationszentrums für die Opfer der Taten des in Sachsen untergetauchten NSU unterstützen. Link zum Original
  129. Sinti und Roma werden in ihrer Kultur- und Erinnerungsarbeit weiterhin unterstützt und gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Minderheit der Sinti und Roma in ihrer Kultur - und Erinnerungsarbeit weiterhin konstant unterstützen und fördern. Link zum Original
  130. Der Beirat für Vertriebenen-, Aussiedler- und Spätaussiedlerfragen wird wieder eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen den ÄBeirat für Vertriebenen -, Aussiedler- und Spltaussiedlerfragen³ wieder ein. Link zum Original
  131. Flucht und Vertreibung als Folge nationalsozialistischer Verbrechen werden stärker in Veranstaltungen und außerschulischen Projekten behandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Flucht und Vertreibung, die ihre Ursache in den Verbrechen des Nationalsozialismus haben, werden wir stärker zum Gegenstand von Veranstaltungen machen und durch außerschulische Projekte, wie zum Beispiel im Rahmen von Schulfahrten zu Gedenkstätten, befördern. Link zum Original
  132. Erfahrungen und Leistungen der Vertriebenen und Spätaussiedler als Brückenbauer nach Ost-, Mittel- und Südosteuropa sollen bewahrt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Erfahrungen und Leistungen sowie die Fähigkeit der Vertriebenen und Spätaussiedler als Brückenbauer zu den deutschen Minderheiten und den Regionen in Ost -, Mittel- und Südosteuropa bewahren. Dem werden wir durch eine außerschulische Bildungs - und Begegnungsstltte ÄTransferraum Heimat³ in Hoyerswerda Rechnung tragen. Link zum Original
  133. In Hoyerswerda wird die Bildungs- und Begegnungsstätte „Transferraum Heimat“ eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Erfahrungen und Leistungen sowie die Fähigkeit der Vertriebenen und Spätaussiedler als Brückenbauer zu den deutschen Minderheiten und den Regionen in Ost -, Mittel- und Südosteuropa bewahren. Dem werden wir durch eine außerschulische Bildungs - und Begegnungsstltte ÄTransferraum Heimat³ in Hoyerswerda Rechnung tragen. Link zum Original
  134. Der Erhalt der sächsischen Denkmallandschaft wird befürwortet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum Erhalt unserer reichen sächsischen Denkmallandschaft und befördern angemessene und pragmatische Lösungen bei Zielkonflikten. Link zum Original
  135. Bei Zielkonflikten im Denkmalschutz werden pragmatische Lösungen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum Erhalt unserer reichen sächsischen Denkmallandschaft und befördern angemessene und pragmatische Lösungen bei Zielkonflikten. Link zum Original
  136. Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung in Denkmalpflege und Restaurierung werden mit dem Handwerk gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Zusammenarbeit mit den berufsständischen Organisationen des Handwerks stärken wir die qualifizierte Aus -, Fort - und Weiterbildung und Forschung im Bereich Denkmalpflege und Restauration. Link zum Original
  137. Zwei unabhängige Fachbehörden für Bau- und Bodendenkmale bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zwei unabhängige Fachbehörden für Baudenkmale und Bodendenkmale erhalten. Link zum Original
  138. Die Denkmalschutzbehörden erhalten eine aufgabengerechte Personalausstattung und Organisationsstruktur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen eine aufgabengerechte Personalausstattung und Organisationsstruktur der Denkmalschutzbehörden sicher. Link zum Original
  139. Das Landesamt für Denkmalpflege wird als Kompetenzzentrum für Beratung, Wissenschaft und Fortbildung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen wird als moderne Behörde und Kompetenzzentrum für fachliche Beratung und Unterstützung insbesondere kommunaler und ländlicher Entwicklung ebenso gestärkt wie zur wissenschaftlichen Arbeit und zur Aus- und Fortbildung. Link zum Original
  140. Private Denkmaleigentümer erhalten mehr fachliche Beratung und aufgestockte Fördermittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung insbesondere auch privater Denkmaleigentümer durch den Freistaat Sachsen werden wir mit fachlicher Beratung und aufgestockten finanziellen Mitteln verstärken. Link zum Original
  141. Der Aufbau eines privat organisierten Beratungsnetzwerks wird fachlich und finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen den Aufbau eines privat organisierten Beratungsnetzwerkes mit Know-how und finanziellen Mitteln. Link zum Original
  142. Das Notsicherungsprogramm Dächer dicht wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Notsicherungsprogramm ÄDlcher dicht!³ fortführen und die Förderschwerpunkte für Industriedenkmale u. a. für Spinnmühlen, für Schlösser und Herrenhäuser sowie zur Unterstützung der Montanregion Erzgebirge/KruãnohoĜi stärken. Link zum Original
  143. Die Förderschwerpunkte für Industriedenkmale, Schlösser und Herrenhäuser sowie die Montanregion Erzgebirge werden gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Notsicherungsprogramm ÄDlcher dicht!³ fortführen und die Förderschwerpunkte für Industriedenkmale u. a. für Spinnmühlen, für Schlösser und Herrenhäuser sowie zur Unterstützung der Montanregion Erzgebirge/KruãnohoĜi stärken. Link zum Original
  144. Aussichtsreiche Bewerbungen um den Welterbestatus werden weiterhin finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch weiterhin aussichtsreiche Bewerbungen zur Aufnahme von Stätten in das Weltkulturerbe ermöglichen und finanziell unterstützen. Link zum Original
  145. Für Schloss Hubertusburg wird ein Nutzungskonzept mit Bauteilearchiv sowie Kultur- und Weiterbildungsnutzung erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erarbeiten ein Nutzungskonzept für Schloss Hubertusburg in Wermsdorf, in welchem die Sicherung des Sächsischen Bau teilearchives und die Nutzung insbesondere für Kultur und Weiterbildung zentrale Bestandteile sind. Link zum Original
  146. Die Denkmalakademie in Görlitz wird gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sichern die Denkmalakademie in Görlitz, erarbeiten einen konzeptionellen Ansatz zur Förderung von Freilichtmuseen und unterstützen die Sächsische Jugendbauhütte. Link zum Original
  147. Ein Konzept zur Förderung von Freilichtmuseen wird erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sichern die Denkmalakademie in Görlitz, erarbeiten einen konzeptionellen Ansatz zur Förderung von Freilichtmuseen und unterstützen die Sächsische Jugendbauhütte. Link zum Original
  148. Die Sächsische Jugendbauhütte wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 82 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sichern die Denkmalakademie in Görlitz, erarbeiten einen konzeptionellen Ansatz zur Förderung von Freilichtmuseen und unterstützen die Sächsische Jugendbauhütte. Link zum Original
  149. Sächsische Bewerbungen um den Titel Europäische Kulturhauptstadt werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die sächsischen Bewerber für die europäische Kulturhauptstadt. Link zum Original
  150. Die Medienzusammenarbeit zwischen Sachsen, Polen und Tschechien wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit im Bereich der Medien zwischen Sachsen, Polen und Tschechien werden wir weiter ausbauen und die Diskussion über eine trinationale Medienplattform fortführen. Link zum Original
  151. Die Diskussion über eine trinationale Medienplattform wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit im Bereich der Medien zwischen Sachsen, Polen und Tschechien werden wir weiter ausbauen und die Diskussion über eine trinationale Medienplattform fortführen. Link zum Original
  152. Die Koalition bekennt sich zur Achtung und zum Schutz der Religionsfreiheit und Religionsausübung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns ausdrücklich zur Achtung und zum Schutz der Religionsfreiheit und der Religionsausübung, wie sie im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung garantiert sind. Link zum Original
  153. Es wird beachtet, dass viele Menschen keiner Religion angehören.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso beachten wir, dass viele Menschen keiner Religion angehören. Link zum Original
  154. Allen Tendenzen, Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer religiösen Herkunft herabzuwürdigen, wird entgegengetreten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten allen Tendenzen entgegen, Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer religiösen Herkunft herabzuwürdigen. Link zum Original
  155. Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, ein eigenes religiöses Leben zu gestalten und zu verwirklichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Religionsfreiheit bedeutet nicht nur Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen Lebensformen, sondern auch deren in unserer Verfassung verankertes Recht, ein eigenes religiöses Leben zu gestalten und zu verwirklichen. Link zum Original
  156. Der Gemeinwohlbeitrag der christlichen Kirchen, jüdischen und muslimischen Gemeinden und weiterer Religionsgemeinschaften wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen nachdrücklich den Beitrag der christlichen Kirchen, der jüdischen Gemeinden sowie der muslimischen Gemeinden und weiterer religiöser Gemeinschaften, der in ihrer Mitverantwortung und ihrer Mitgestaltung für das Gemeinwohl zum Ausdruck kommt. Link zum Original
  157. Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen zu unterhalten, wird anerkannt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Einrichtungen im Sozial - und Gesundheitswesen zu unterhalten, wird anerkannt. Soweit solche Einrichtungen gemeinwohlbezogene Aufgaben erfüllen, die unabhängig von der Religionszugehörigkeit in Anspruch genommen werden können, werden wir diese angemessen fördern. Link zum Original
  158. Kirchliche Sozial- und Gesundheitseinrichtungen mit gemeinwohlbezogenen, allen offenstehenden Aufgaben werden angemessen gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Einrichtungen im Sozial - und Gesundheitswesen zu unterhalten, wird anerkannt. Soweit solche Einrichtungen gemeinwohlbezogene Aufgaben erfüllen, die unabhängig von der Religionszugehörigkeit in Anspruch genommen werden können, werden wir diese angemessen fördern. Link zum Original
  159. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vertretern der Religionen in Sachsen wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Religionen im Freistaat Sachsen fort. Sie sind für uns wichtige Gesprächspartner. Wir unterstützen ihren Beitrag im gesellschaftlichen Dialog und zur Vermittlung von Werten und Zielen sowie ihren sozialen Einsatz. Link zum Original
  160. Der Beitrag der Religionsvertreter zum gesellschaftlichen Dialog, zur Wertevermittlung und ihr sozialer Einsatz werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Religionen im Freistaat Sachsen fort. Sie sind für uns wichtige Gesprächspartner. Wir unterstützen ihren Beitrag im gesellschaftlichen Dialog und zur Vermittlung von Werten und Zielen sowie ihren sozialen Einsatz. Link zum Original
  161. Die Staatsverträge mit den christlichen Kirchen und der Vertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden gelten fort.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatsverträge mit den christlichen Kirchen und der Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden gelten für uns. Link zum Original
  162. Jüdisches Leben und jüdische Kultur in Sachsen werden gefördert und entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Jüdisches Leben und jüdische Kultur haben in Sachsen eine Heimat. Die Koalition bekennt sich zu ihrer Förderung und Entwicklung sowie zur besonderen Unterstützung jüdischer Kulturschaffender. Link zum Original
  163. Jüdische Kulturschaffende werden besonders unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Jüdisches Leben und jüdische Kultur haben in Sachsen eine Heimat. Die Koalition bekennt sich zu ihrer Förderung und Entwicklung sowie zur besonderen Unterstützung jüdischer Kulturschaffender. Link zum Original
  164. Das Themenjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ 2021 wird in Sachsen begangen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das 2021 bundesweit stattfindende Themenjahr Ä1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland³ werden wir begehen. Link zum Original
  165. Die Position des oder der Beauftragten der Staatsregierung für Jüdisches Leben wird beibehalten und gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an der Position des bzw. der Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für Jüdisches Leben und am Expertenrat fest und stärken beide. Link zum Original
  166. Der Expertenrat für Jüdisches Leben wird beibehalten und gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an der Position des bzw. der Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für Jüdisches Leben und am Expertenrat fest und stärken beide. Link zum Original
  167. Der Sonntag und die kirchlichen Feiertage sollen geschützt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für den Schutz des Sonntags und der kirchlichen Feiertage ein. Link zum Original
  168. Angriffen gegen die Presse- und Medienfreiheit wird entschieden entgegengetreten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden allen Angriffen gegen die Presse- und Medienfreiheit entschieden entgegentreten und setzen uns für eine vielfältige und starke Medienlandschaft ein. Link zum Original
  169. Eine vielfältige und starke Medienlandschaft wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden allen Angriffen gegen die Presse- und Medienfreiheit entschieden entgegentreten und setzen uns für eine vielfältige und starke Medienlandschaft ein. Link zum Original
  170. Das Engagement beim Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Engagement beim Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit setzen wir fort. Link zum Original
  171. Die Koalition steht zum dualen Rundfunksystem.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht zum dualen Rundfunksystem sowie zum Gebot der Staatsferne und zur verfassungsrechtlich abgesicherten Bestands - und Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Link zum Original
  172. Die Koalition steht zum Gebot der Staatsferne des Rundfunks.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht zum dualen Rundfunksystem sowie zum Gebot der Staatsferne und zur verfassungsrechtlich abgesicherten Bestands - und Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Link zum Original
  173. Die verfassungsrechtliche Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird bejaht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht zum dualen Rundfunksystem sowie zum Gebot der Staatsferne und zur verfassungsrechtlich abgesicherten Bestands - und Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Link zum Original
  174. Auch im digitalen Zeitalter sollen faire Wettbewerbs- und Entwicklungschancen im Rundfunk bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass auch im digitalen Zeitalter faire Wettbewerbs - und Entwicklungschancen bestehen. Link zum Original
  175. Frei verfügbare, hochwertige und unabhängige Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch weiterhin frei verfügbare, qualitativ hochwertige und unabhängige Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Link zum Original
  176. Mehr Programmanteile und Produktionsvolumen aus Sachsen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten werden gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Akzeptanz des öffentlich -rechtlichen Rundfunks ist es wichtig, dass er in allen Regionen präsent ist, weshalb wir uns auch für mehr Programmanteile und Produktionsvolumen aus Sachsen in den öffentlich -rechtlichen Rundfunkangeboten einsetzen. Link zum Original
  177. Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF sollen verstärkt in Sachsen angesiedelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gerade mit Blick auf die Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF erwarten wir mehr Anstrengungen, entsprechende Einrichtungen in Sachsen anzusiedeln. Link zum Original
  178. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll seine hochwertige und regional ausgewogene Berichterstattung ausbauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten, dass der öffentlich -rechtliche Rundfunk seine qualitativ hochwertige und regional ausgewogene Berichterstattung ausbaut und anstrebt, mehr junge Menschen anzusprechen. Link zum Original
  179. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll mehr junge Menschen ansprechen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten, dass der öffentlich -rechtliche Rundfunk seine qualitativ hochwertige und regional ausgewogene Berichterstattung ausbaut und anstrebt, mehr junge Menschen anzusprechen. Link zum Original
  180. Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung sollen den Schwerpunkt eines nicht quotenorientierten Rundfunkauftrags bilden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung den Schwerpunkt eines nicht-quotenorientierten Auftrags bilden. Link zum Original
  181. Die Debatte über Strukturveränderungen und Kooperationen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll intensiviert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Debatte über Strukturveränderungen und Kooperationen beim öffentlich -rechtlichen Rundfunk muss mit Blick auf die Akzeptanz seitens der Nutzerinnen und Nutzer intensiviert werden. Link zum Original
  182. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen verantwortungsvoll, effizient und transparent mit Finanzmitteln umgehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten von den öffentlich -rechtlichen Anstalten einen verantwortungsvollen, effizienten und transparenten Umgang mit finanziellen Ressourcen. Link zum Original
  183. Aus Beitragsmitteln finanzierte Angebote sollen langfristig online abrufbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus Beitragsmitteln finanzierte Angebote sollen langfristig online abrufbar und barrierefrei sein. Link zum Original
  184. Aus Beitragsmitteln finanzierte Angebote sollen barrierefrei sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus Beitragsmitteln finanzierte Angebote sollen langfristig online abrufbar und barrierefrei sein. Link zum Original
  185. Die Einführung einer gemeinsamen digitalen Plattform der Rundfunkanstalten wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Einführung einer gemeinsamen digitalen Plattform der Anstalten und eine flexiblere Ausgestaltung von Verbreitungskanälen. Link zum Original
  186. Eine flexiblere Ausgestaltung der Verbreitungskanäle des Rundfunks wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Einführung einer gemeinsamen digitalen Plattform der Anstalten und eine flexiblere Ausgestaltung von Verbreitungskanälen. Link zum Original
  187. Die Vielfalt der Gesellschaft nach Geschlecht, Alter, Herkunft und Behinderung soll sich in den Sendern widerspiegeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich dafür ein, dass sich die Vielfalt der Gesellschaft auch in Hinsicht auf Geschlecht, Alter, Herkunft und Menschen mit Behinderungen in den Sendern widerspiegelt. Link zum Original
  188. Die Sender sollen eine Vergütung der Medienschaffenden nach sozialen Standards und fairer Rechteaufteilung sicherstellen, auch bei beauftragten Dritten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sender müssen dafür Sorge tragen, dass durch sie selbst sowie beauftragte Dritte eine Vergütung der Medienmacherinnen und -macher entsprechend sozialen Standards und einer fairen Rechteaufteilung erfolgt. Link zum Original
  189. Der MDR soll als Drei-Länder-Anstalt seine regionale Verankerung und bundesweite Wahrnehmung ausbauen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) soll als starke Drei -Länder-Anstalt seine regionale Verankerung und bundesweite Wahrnehmung ausbauen können. Link zum Original
  190. Der MDR-Staatsvertrag wird 2020 gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen umfassend novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den MDR-Staatsvertrag wollen wir gemeinsam mit den Partnerländern Sachsen -Anhalt und Thüringen im Jahr 2020 umfassend novellieren. Link zum Original
  191. Der MDR-Rundfunkrat soll staatsferner werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Rundfunkrat soll staatsferner werden und geschlechterparitätisch besetzt sein. In seiner Zusammensetzung soll er die in den letzten 30 Jahren gewachsene gesellschaftliche Vielfalt und die Parität zwischen vergleichbaren Gruppen sicherstellen. Link zum Original
  192. Der MDR-Rundfunkrat soll geschlechterparitätisch besetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Rundfunkrat soll staatsferner werden und geschlechterparitätisch besetzt sein. In seiner Zusammensetzung soll er die in den letzten 30 Jahren gewachsene gesellschaftliche Vielfalt und die Parität zwischen vergleichbaren Gruppen sicherstellen. Link zum Original
  193. Die Zusammensetzung des Rundfunkrats soll die gewachsene gesellschaftliche Vielfalt und Parität zwischen vergleichbaren Gruppen abbilden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Rundfunkrat soll staatsferner werden und geschlechterparitätisch besetzt sein. In seiner Zusammensetzung soll er die in den letzten 30 Jahren gewachsene gesellschaftliche Vielfalt und die Parität zwischen vergleichbaren Gruppen sicherstellen. Link zum Original
  194. Die Transparenz der Gremienarbeit und der wirtschaftlichen Daten des MDR wird verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Überdies verankern wir die Transparenz der Gremienarbeit im MDR und seiner wirtschaftlichen Daten. Link zum Original
  195. Große private Sender sollen stärker regional berichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten auch von den großen privaten Sendeanstalten eine stärkere regionale Berichterstattung sowie die Unterstützung im Kampf gegen ÄFake News³ und Filterblasen. Link zum Original
  196. Große private Sender sollen den Kampf gegen Fake News und Filterblasen unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten auch von den großen privaten Sendeanstalten eine stärkere regionale Berichterstattung sowie die Unterstützung im Kampf gegen ÄFake News³ und Filterblasen. Link zum Original
  197. Das Sächsische Privatrundfunkgesetz wird zeitnah novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Sächsische Privatrundfunkgesetz werden wir zeitnah novellieren und dabei die Aufgaben und die Gremienstruktur der Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) grundsätzlich anpassen. Link zum Original
  198. Aufgaben und Gremienstruktur der Sächsischen Landesmedienanstalt werden grundsätzlich angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Sächsische Privatrundfunkgesetz werden wir zeitnah novellieren und dabei die Aufgaben und die Gremienstruktur der Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) grundsätzlich anpassen. Link zum Original
  199. Die Landesmedienanstalt soll sich stark für die medienpädagogische Arbeit von Bildungseinrichtungen engagieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Unterstützung der medienpädagogischen Arbeit von Bildungseinrichtungen und zur Umsetzung der landesspezifischen Konzepte ist ein starkes Engagement der SLM unerlässlich. Link zum Original
  200. Die sächsische Medienlandschaft soll zukunftsfest gemacht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die sächsische Medienlandschaft zukunftsfest machen. Dazu gehört vor allem eine Verbesserung der Perspektiven für lokalen und regionalen Journalismus. Der Auftrag der Landesmedienanstalt wird entsprechend angepasst. Dort, wo es rechtlich zulässig ist, sind wir auch bereit, finanzielle Unterstützung zu leisten. Link zum Original
  201. Die Perspektiven für lokalen und regionalen Journalismus sollen verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die sächsische Medienlandschaft zukunftsfest machen. Dazu gehört vor allem eine Verbesserung der Perspektiven für lokalen und regionalen Journalismus. Der Auftrag der Landesmedienanstalt wird entsprechend angepasst. Dort, wo es rechtlich zulässig ist, sind wir auch bereit, finanzielle Unterstützung zu leisten. Link zum Original
  202. Der Auftrag der Landesmedienanstalt wird zugunsten des lokalen und regionalen Journalismus angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die sächsische Medienlandschaft zukunftsfest machen. Dazu gehört vor allem eine Verbesserung der Perspektiven für lokalen und regionalen Journalismus. Der Auftrag der Landesmedienanstalt wird entsprechend angepasst. Dort, wo es rechtlich zulässig ist, sind wir auch bereit, finanzielle Unterstützung zu leisten. Link zum Original
  203. Lokaler und regionaler Journalismus wird, soweit rechtlich zulässig, finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die sächsische Medienlandschaft zukunftsfest machen. Dazu gehört vor allem eine Verbesserung der Perspektiven für lokalen und regionalen Journalismus. Der Auftrag der Landesmedienanstalt wird entsprechend angepasst. Dort, wo es rechtlich zulässig ist, sind wir auch bereit, finanzielle Unterstützung zu leisten. Link zum Original
  204. Vor einer Liberalisierung der Werbung im Medienstaatsvertrag werden die Auswirkungen auf die lokale Medienvielfalt geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor einer Liberalisierung der Werbung im Medienstaatsvertrag werden wir die Auswirkungen auf die lokale Medienvielfalt prüfen. Link zum Original
  205. Die Landesmedienanstalt erhält die Möglichkeit, lokale nicht-kommerzielle Medieninitiativen und Bürgermedien zu fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen der SL M, lokale nicht -kommerzielle Medieninitiativen und Bürgermedien zu fördern und setzen uns dafür ein, dass die SLM die Förderung sächsischer Freier Radios ausbaut (z. B. Podcasts, Online-Mediathek oder DAB+). Link zum Original
  206. Die Landesmedienanstalt soll die Förderung Freier Radios ausbauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermöglichen der SL M, lokale nicht -kommerzielle Medieninitiativen und Bürgermedien zu fördern und setzen uns dafür ein, dass die SLM die Förderung sächsischer Freier Radios ausbaut (z. B. Podcasts, Online-Mediathek oder DAB+). Link zum Original
  207. In einem Mediendialog werden Lösungen zum Erhalt von Vielfalt und Qualität der Medien gesucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem gemeinsamen Mediendialog werden wir nach Lösungen suchen, wie die Vielfalt und Qualität der Medien erhalten werden kann. Dies soll in einem Medien -Monitoring regelmäßig untersucht werden. Link zum Original
  208. Vielfalt und Qualität der Medien werden in einem Medien-Monitoring regelmäßig untersucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem gemeinsamen Mediendialog werden wir nach Lösungen suchen, wie die Vielfalt und Qualität der Medien erhalten werden kann. Dies soll in einem Medien -Monitoring regelmäßig untersucht werden. Link zum Original
  209. Tageszeitungen und Zeitschriften gelten auch im digitalen Zeitalter als Informations- und Kulturgut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch im digitalen Zeitalter sehen wir den Wert von (Tages -)Zeitungen und Zeitschriften als Informations- und Kulturgut. Link zum Original
  210. Der Film- und Kreativstandort Sachsen soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Film- und Kreativstandort Sachsen stärken. Link zum Original
  211. Ein Förder- und Entwicklungs-HUB für Medien soll die Branche, insbesondere Start-ups, unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Förder - und Entwicklungs-HUB für Medien wollen wir die Branche, insbesondere Start-ups, und den Medienstandort Sachsen unterstützen. Link zum Original
  212. Die Errichtung eines Clusters für Animation, VFX, Games und innovative Medien wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die Errichtung eines Clusters für Animation, VFX, Games und innovative Medien mit Fokus auf eine starke Vernetzung der Branche und eine berufsbegleitende Ausbildung. Link zum Original
  213. Die Mitteldeutsche Medienförderung soll Fördermittel nur noch für Projekte vergeben, die soziale und ökologische Standards beachten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fördermittel sollen in Zukunft durch die MDM nur noch vergeben werden, wenn die Projekte soziale und ökologische Standards beachten. Link zum Original
  214. Die Förderung der Filmfestivals wird ausgebaut, auch mit Blick auf faire Bezahlung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bauen die Förderung für die Filmfestivals (u. a. DOK Leipzig, Filmfest Dresden, Schlingel, Neißefilm und Kurzsuechtig) ± auch mit Blick auf eine faire Bezahlung ± aus. Link zum Original
  215. Kinos, gerade im ländlichen Raum, werden unter anderem durch Stärkung der Initiative film.land.sachsen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Kinos ± gerade im ländlichen Raum ± ein, unter anderem durch die Stlrkung der Initiative Äfilm.land.sachsen³. Link zum Original
  216. Das Förderprogramm der Kulturstaatsministerin für Programmkinos wird kofinanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Unterstützung der Programmkinos werden wir das entsprechende Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien kofinanzieren. Link zum Original
  217. Die Kinoprogrammpreise der Mitteldeutschen Medienförderung sollen erweitert und aufgestockt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der MDM setzen wir uns für eine Erweiterung und Aufstockung der Kinoprogrammpreise ein. Link zum Original
  218. Die Erschließung und der Erhalt des audiovisuellen Erbes werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erschließung und der Erhalt des audiovisuellen Erbes werden fortgesetzt. Die öffentliche Nutzung soll wesentlich ausgebaut werden, z. B. über eine entsprechende Onlineplattform. Link zum Original
  219. Die öffentliche Nutzung des audiovisuellen Erbes wird, etwa über eine Onlineplattform, wesentlich ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erschließung und der Erhalt des audiovisuellen Erbes werden fortgesetzt. Die öffentliche Nutzung soll wesentlich ausgebaut werden, z. B. über eine entsprechende Onlineplattform. Link zum Original
  220. Sachsen soll als Gaming-Standort gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gaming ist ein wichtiger Zukunftstrend. Wir wollen Sachsen als Standort in diesem Feld stärken und die Aktivitäten besser vernetzen. Link zum Original
  221. Die Aktivitäten im Gaming-Bereich sollen besser vernetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gaming ist ein wichtiger Zukunftstrend. Wir wollen Sachsen als Standort in diesem Feld stärken und die Aktivitäten besser vernetzen. Link zum Original
  222. Weitere Mittel aus dem PMO-Vermögen sollen verstärkt für die Aufarbeitung von DDR-Unrecht eingesetzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Sollte die Bundesanstalt für vereinigu ngsbedingte Sonderaufgaben (BvS) dem Freistaat Sachsen weitere Tranchen aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO -Vermögen) auszahlen, wollen wir neben den bisherigen Förderschwerpunkten die Mittel verstärkt für die Aufarbeitung von DDR -Unrecht einsetzen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, Grüne 7, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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