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Der Vertrag enthält 72 von 936 Forderungen zu „Verkehr und Infrastruktur“.

Verkehr und Infrastruktur 72
  1. Der Bund soll seine Verantwortung für die Bundeswasserstraßen und den Wassertourismus uneingeschränkt wahrnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erwarten, dass sich der Bund zu seiner Verantwortung für die Bundeswasserstraßen und den darauf stattfindenden Wassertourismus und Wassersport uneingeschränkt bekennt. Einseitige Maßnahmen, die lediglich auf die Haushaltskonsolidierung des Bundes abzielen und geeignet sind, die Belange der Wirtschaft und der regionalen Entwicklung zu schädigen, werden abgelehnt. Link zum Original
  2. Einseitige Sparmaßnahmen des Bundes an Bundeswasserstraßen zulasten von Wirtschaft und Regionen werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erwarten, dass sich der Bund zu seiner Verantwortung für die Bundeswasserstraßen und den darauf stattfindenden Wassertourismus und Wassersport uneingeschränkt bekennt. Einseitige Maßnahmen, die lediglich auf die Haushaltskonsolidierung des Bundes abzielen und geeignet sind, die Belange der Wirtschaft und der regionalen Entwicklung zu schädigen, werden abgelehnt. Link zum Original
  3. Ein Pilotprojekt zum autonomen Fahren für Mobilitätsalternativen in dünn besiedelten Gebieten wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Thema autonomes Fahren wird – mit Begleitung des für Verkehr zuständigen Ministeriums – ein Pilotprojekt, insbesondere unter Beteiligung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, angestrebt. Ziel ist es, Mobilitätsalternativen für dünn besiedelte Gebiete zu erforschen und die Wertschöpfungspotenziale für die Wirtschaft aus Mecklenburg -Vorpommern zu generieren. Dazu werden die notwendigen Mittel aus der Technologieförderung zur Verfügung gestellt. Link zum Original
  4. Für das Pilotprojekt autonomes Fahren werden Mittel aus der Technologieförderung bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Thema autonomes Fahren wird – mit Begleitung des für Verkehr zuständigen Ministeriums – ein Pilotprojekt, insbesondere unter Beteiligung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, angestrebt. Ziel ist es, Mobilitätsalternativen für dünn besiedelte Gebiete zu erforschen und die Wertschöpfungspotenziale für die Wirtschaft aus Mecklenburg -Vorpommern zu generieren. Dazu werden die notwendigen Mittel aus der Technologieförderung zur Verfügung gestellt. Link zum Original
  5. Eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für Strom und Wasserstoff wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für den Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur sowohl für Strom als auch für Wasserstoff ein, um eine Vorreiterrolle bei der Etablierung der Elektromobilität in einem Flächenland einzunehmen. Link zum Original
  6. In touristischen Regionen wird das Netz an Ladestationen für Elektromobilität ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den touristischen Regionen werden die Koalitionspartner den Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität verstärkt vorantreiben und das Netz an Ladestationen ausweiten. Link zum Original
  7. Die Landesverwaltung setzt in erheblichem Umfang Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für einen signifikanten Einsatz von Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen in der Landesverwaltung ein. Link zum Original
  8. Die Neu- und Ausbaumaßnahmen des Bundesverkehrswegeplans für Bundesfernstraßen werden bis 2030 verwirklicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich Neu - und Ausbau bei den Bundesfernstraßen sollen bis 2030 im Rahmen einer „Neu- und Ausbauinitiative“ die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan verwirklicht werden. Hierfür wird der notwendige Planungsvorlauf sichergestellt. Link zum Original
  9. Die Straßenbauämter setzen die steigenden Erhaltungsmittel von bis zu 100 Millionen Euro jährlich um.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgabe der Straßenbauämter ist es auch, neben der vorrangigen Gewährleistung der regulären Unterhaltung die zusätzlichen Mittel für die Erhaltung umzusetzen, die von knapp 50 Millionen Euro 2014 in den Jahren 2017 bis 2019 auf knapp 90 bis 100 Millionen Euro ansteigen werden. Link zum Original
  10. Eine zentrale Bundesfernstraßengesellschaft wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich gegen die Gründung einer sämtliche Bundesstraßen und Bundesautobahnen zentral verwaltenden Bundesfernstraßengesellschaft aus und tragen dazu bei, das bisherige System der Auftragsverwaltung zu verbessern und zu optimieren. Link zum Original
  11. Das System der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich gegen die Gründung einer sämtliche Bundesstraßen und Bundesautobahnen zentral verwaltenden Bundesfernstraßengesellschaft aus und tragen dazu bei, das bisherige System der Auftragsverwaltung zu verbessern und zu optimieren. Link zum Original
  12. Die Landesstraßen werden bedarfsgerecht erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei den Landesstraßen werden die Koalitionspartner für eine bedarfsgerechte Erhaltung der Landesstraßen sorgen. Link zum Original
  13. Die Mittel für den Erhalt der Landesstraßen werden aufgestockt, um den Erhaltungsstau abzubauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden die Mittel für die Erhaltung der Landesstraßen nach den finanziellen Möglichkeiten aufgestockt, um den Erhaltungsstau auf Landesstraßen abzubauen. Link zum Original
  14. Das Netz der Landes- und regional bedeutsamen Kommunalstraßen wird zukunftsfest gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur muss Mecklenburg-Vorpommern der demografischen Entwicklung ebenso Rechnung tragen wie den langfristigen finanziellen Möglichkeiten und deshalb das Netz der Landes - und regional bedeutsamen Kommunalstraßen zukunftsfest machen. Link zum Original
  15. Das gesamte Straßennetz wird einer integrierten, baulastträgerübergreifenden Netzbetrachtung unterzogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Gesamtstraßennetz in Mecklenburg -Vorpommern soll einer straßenbaulastträgerübergreifenden, integrierten Netzbetrachtung unterzogen werden. Link zum Original
  16. Es wird geprüft, wie die kommunale Straßenbauförderung nach Auslaufen der Entflechtungsmittel bis zum Ende der EFRE-Förderperiode fortgeführt wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden die Koalitionspartner prüfen, wie nach einem Auslaufen der Entflechtungsmittel die kommunale Straßenbauförderung bis zum Ende der E FRE-Förderperiode fortgeführt wird. Link zum Original
  17. Die Förderinstrumente für Straßen- und Wegebau werden auf Substanzerhalt ausgerichtet und abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderinstrumente des Landes für den Straßen - und Wegebau werden auf das Ziel des Substanzerhalts ausgerichtet und aufeinander abgestimmt. Link zum Original
  18. Die Einführung einer Pkw-Maut wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Forderungen nach Einführung einer PKW -Maut erteilen die Koalitionspartner vor dem Hintergrund, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenland mit vielen Pendlern ist, eine klare Absage. Link zum Original
  19. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen wird für das Fahrrad als Fortbewegungsmittel geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden mit Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen für das Fahrrad als Fortbewegungsmittel werben. Link zum Original
  20. Die Radverkehrsinfrastruktur wird zu einem flächendeckenden, durchgängigen und sicheren Gesamtnetz Radverkehr des Landes weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur soll zu einem flächendeckend durchgängigen, bedarfsgerechten, abgestimmten und sicheren Gesamtnetz Radverkehr Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt werden. Link zum Original
  21. Anlage, Unterhaltung und Wegführung aller Radwege des Radverkehrsnetzes werden aufeinander abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Radverkehrsnetz gehören straßenbegleitende und touristische Radwege sowie ländliche Wege und gering befahrene Straßen (DTV < 500), die für den Radverkehr geeignet sind; Anlage, Unterhaltung und Wegführung aller Radwege sind aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  22. Das Lückenschlussprogramm für das Radverkehrsnetz wird nach Maßgabe des Haushalts bis 2021 auf Grundlage der Prioritätenlisten der Landkreise fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Lückenschlussprogramm werden die Koalitionspartner nach Maßgabe des Haushaltsplanes bis 2021 fortsetzen, um bestehende Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Grundlage sind die Prioritätenlisten der Landkreise. Link zum Original
  23. Die Förderung des Radwegebaus berücksichtigt neben dem Neubau verstärkt die Substanzerhaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden bei der Förderung des Radwegebaus neben dem Neubau verstärkt die Substanzerhaltung berücksichtigen und ihre verschiedenen Förderrichtlinien untereinander abstimmen und entsprechend ausrichten. Link zum Original
  24. Die verschiedenen Förderrichtlinien für den Radwegebau werden untereinander abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden bei der Förderung des Radwegebaus neben dem Neubau verstärkt die Substanzerhaltung berücksichtigen und ihre verschiedenen Förderrichtlinien untereinander abstimmen und entsprechend ausrichten. Link zum Original
  25. Neubau und Ersatzneubau kommunaler oder touristischer Radwege werden nur gefördert, wenn ein umsetzbares Erhaltungskonzept vorliegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Neubau oder Ersatzneubau von Radwegen im kommunalen oder touristischen Bereich soll nur gefördert werden, wenn auch ein Erhaltungskonzept vorliegt und belastbar umgesetzt werden kann. Link zum Original
  26. Das Radverkehrsnetz erhält eine durchgehende und möglichst einheitliche Beschilderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu einem qualitativ hochwertigen Radverkehrsnetz gehört auch eine durchgehende und möglichst einheitliche Beschilderung. Link zum Original
  27. Der Radnetzplaner des Landes wird zu einem komfortablen Routingsystem für Alltags- und touristischen Radverkehr ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Radnetzplaner Mecklenburg-Vorpommern soll zu einem komfortablen Routingsystem für den Alltags- und den touristischen Radverkehr ausgebaut werden. Link zum Original
  28. Im Radnetzplaner sollen Ladestationen für Pedelecs ausgewiesen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Blick auf den zunehmenden Einsatz von Pedelecs wird der Ausweis von Ladestationen im Radnetzplaner angestrebt. Link zum Original
  29. Land und ÖPNV-Träger stellen in allen Landesteilen ein angemessenes, wirtschaftlich und ökologisch vernünftiges Mobilitätsangebot sicher.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner und die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs stellen sicher, dass in allen Teilen des Landes ein angemessenes, wirtschaftlich und ökologisch vernünftiges Mobilitätsangebot verfügbar ist. Link zum Original
  30. Das Land ist für den überregionalen Verkehr verantwortlich, Landkreise und kreisfreie Städte für den orts- und bürgernahen öffentlichen Mobilitätsservice.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen das Land in der Verantwortung für den überregionalen Verkehr, während die Landkreise und kreisfreien Städte für die Organisation eines orts- und bürgernahen öffentlichen Mobilitätsservice zuständig sind. Link zum Original
  31. Im Rahmen der Regionalisierungsmittel wird geprüft, ein verkehrsträgerübergreifendes Netz landesbedeutsamer Linien festzulegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel prüfen, ein verkehrsträgerübergreifendes Netz landesbedeutsamer Linien des öffentlichen Personenverkehrs festzulegen. Die Leistungen in diesem Netz sollen durch den SPNV oder durch (Schnell-)Buslinien erbracht werden. Link zum Original
  32. Die Leistungen im landesbedeutsamen Netz sollen durch SPNV oder Schnellbuslinien erbracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel prüfen, ein verkehrsträgerübergreifendes Netz landesbedeutsamer Linien des öffentlichen Personenverkehrs festzulegen. Die Leistungen in diesem Netz sollen durch den SPNV oder durch (Schnell-)Buslinien erbracht werden. Link zum Original
  33. Der SPNV soll vor allem dort fahren, wo größere Fahrgastzahlen über längere Distanzen befördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch den SPNV sollen Leistungen vor allem dort erbracht werden, wo die Bahn ihre besonderen Systemvorteile ausspielen kann, indem größere Fahrgastzahlen auf längeren Distanzen befördert werden. Link zum Original
  34. Es wird geprüft, ob das Land in die Finanzierung von SPNV-Fahrzeugen einsteigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob ein Einstieg des Landes in die SPNV-Fahrzeugfinanzierung sinnvoll ist. Link zum Original
  35. Die Aufgabenträgerschaft des Landes für den SPNV wird um straßengebundene Linien im landesbedeutsamen Netz ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aufgabenträgerschaft des Landes für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr soll um straßengebundene Verkehrslinien innerhalb des landesbedeutsamen Netzes ergänzt werden. Link zum Original
  36. Die landesbedeutsamen Linien werden vom zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landesbedeutsamen Linien sind vom für den ÖPNV zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung festzulegen. Das ÖPNV - Gesetz ist entsprechend zu ändern. Mit der Umsetzung der Aufgabe wird die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) beauftragt und dafür mit dem erforderlichen Personal ausgestattet. Link zum Original
  37. Das ÖPNV-Gesetz wird für die Festlegung der landesbedeutsamen Linien geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landesbedeutsamen Linien sind vom für den ÖPNV zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung festzulegen. Das ÖPNV - Gesetz ist entsprechend zu ändern. Mit der Umsetzung der Aufgabe wird die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) beauftragt und dafür mit dem erforderlichen Personal ausgestattet. Link zum Original
  38. Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Umsetzung beauftragt und mit dem erforderlichen Personal ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landesbedeutsamen Linien sind vom für den ÖPNV zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung festzulegen. Das ÖPNV - Gesetz ist entsprechend zu ändern. Mit der Umsetzung der Aufgabe wird die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) beauftragt und dafür mit dem erforderlichen Personal ausgestattet. Link zum Original
  39. Aufgabenträger des übrigen ÖPNV können regional bedeutsame Schienenpersonennahverkehre auf Antrag in eigene Trägerschaft und Finanzierung übernehmen; das ÖPNV-Gesetz wird angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Aufgabenträger des übrigen ÖPNV soll es möglich sein, regional bedeutsame und abgrenzbare Schienenpersonennahverkehre auf Antrag in eigene Trägerschaft und Finanzierung zu übernehmen. Das ÖPNV-Gesetz wird entsprechend angepasst. Link zum Original
  40. Es wird geprüft, wie die ÖPNV-Förderung nach dem Auslaufen der Entflechtungsmittel fortgeführt wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner prüfen, wie nach dem Auslaufen der Entflechtungsmittel die Förderung des ÖPNV fortgeführt wird. Link zum Original
  41. Die Busförderung des Landes zur Verbesserung der Barrierefreiheit wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung des Landes, durch eine Busförderung die Barrierefreiheit zu verbessern, wird fortgesetzt, allerdings auf eine stärkere Ausrichtung auf nachhaltige und schadstoffärmere Fahrzeuge hin überprüft. Link zum Original
  42. Die Busförderung wird auf eine stärkere Ausrichtung auf nachhaltige und schadstoffärmere Fahrzeuge überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung des Landes, durch eine Busförderung die Barrierefreiheit zu verbessern, wird fortgesetzt, allerdings auf eine stärkere Ausrichtung auf nachhaltige und schadstoffärmere Fahrzeuge hin überprüft. Link zum Original
  43. Der ÖPNV soll kundenfreundlich sein und nicht an Kreisgrenzen enden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner legen Wert auf einen kundenfreundlichen ÖPNV, der nicht an Kreisgrenzen endet. Link zum Original
  44. Kreise und kreisfreie Städte stimmen sich bei ÖPNV-Leistungen im Gebiet anderer Aufgabenträger ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erwarten, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV bei der Erbringung der das Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträger berührenden Leistungen abstimmen. Link zum Original
  45. Bei Leistungen über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus kann ein Aufgabenträger eine Entscheidung des zuständigen Ministeriums beantragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unabhängig von der Notwendigkeit der Abstimmung der Aufgabenträger untereinander bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne kann auf Antrag eines beteiligten Aufgabenträgers bei der Erbringung von ÖPNV-Leistungen über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus (zum Beispiel zur Erreichung eines Bahnhofs für den SPNV oder Busse) eine Entscheidung des für den ÖPNV zuständigen Ministeriums herbeigeführt werden. Link zum Original
  46. Das ÖPNV-Gesetz erhält eine nicht konnexitätsauslösende Regelung, nach der das Ministerium über Linienführung, Bedienfrequenz, Haltestellen und tarifliche Erstattungen bei kreisübergreifenden Verkehren entscheidet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ministerium entscheidet nach Anhörung der Beteiligten über die Linienführung, Bedienfrequenz und Haltestellenbedienung sowie über etwaige tarifliche Erstattungen an den Aufgabenträger, in dessen Gebiet Verkehre aus dem Gebiet eines anderen Aufgabenträgers geführt werden. Eine entsprechende, nicht Konnexität auslösende, Regelung wird in das ÖPNV-Gesetz aufgenommen. Link zum Original
  47. Die Deutsche Bahn soll den Schienenpersonenfernverkehr in beiden Landesteilen sichern und ausbauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass die Deutsche Bahn insbesondere im Rahmen ihres neuen Fernverkehrskonzepts den Schienenpersonenfernverkehr nach und in Mecklenburg-Vorpommern in beiden Landesteilen sichert und weiter ausbaut. Dies gilt insbesondere für häufigere Direktverbindungen des Fernverkehrs aus den touristischen Hauptquellmärkten. Link zum Original
  48. Es soll häufigere Fernverkehrsdirektverbindungen aus den touristischen Hauptquellmärkten geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass die Deutsche Bahn insbesondere im Rahmen ihres neuen Fernverkehrskonzepts den Schienenpersonenfernverkehr nach und in Mecklenburg-Vorpommern in beiden Landesteilen sichert und weiter ausbaut. Dies gilt insbesondere für häufigere Direktverbindungen des Fernverkehrs aus den touristischen Hauptquellmärkten. Link zum Original
  49. Ein Liquiditätsfonds wird aufgebaut, der die Finanzierung des SPNV bis 2031 sichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um angesichts der bis 2025 absinkenden Regionalisierungsmittel die langfristige Finanzierbarkeit des SPNV sicherzustellen, beabsichtigen die Koalitionspartner den Aufbau eines Liquiditätsfonds, der die Finanzierbarkeit des SPNV über die Legislaturperiode hinaus bis 2031 sicherstellt. Dem Fonds sollen diejenigen Mittel zugeführt werden, die in den Anfangsjahren der neuen Mittelverteilung nach dem Regionalisierungsgesetz den Bedarf des konkreten Jahres übersteigen. Link zum Original
  50. Dem Fonds werden Regionalisierungsmittel zugeführt, die in den Anfangsjahren den Jahresbedarf übersteigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um angesichts der bis 2025 absinkenden Regionalisierungsmittel die langfristige Finanzierbarkeit des SPNV sicherzustellen, beabsichtigen die Koalitionspartner den Aufbau eines Liquiditätsfonds, der die Finanzierbarkeit des SPNV über die Legislaturperiode hinaus bis 2031 sicherstellt. Dem Fonds sollen diejenigen Mittel zugeführt werden, die in den Anfangsjahren der neuen Mittelverteilung nach dem Regionalisierungsgesetz den Bedarf des konkreten Jahres übersteigen. Link zum Original
  51. Eine angemessene Preisgestaltung für die Fahrradmitnahme im SPNV wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Geprüft werden soll eine angemessene Preisgestaltung für die Fahrradmitnahme im SPNV, die sowohl das Kostendeckungsinteresse des Landes als auch ein attraktives Mitnahmeinteresse berücksichtigt. Link zum Original
  52. Der Integrale Taktfahrplan wird auf das landesbedeutsame Verkehrsnetz ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Integrale Taktfahrplan Mecklenburg -Vorpommern soll auf das landesbedeutsame Verkehrsnetz ausgeweitet werden. Link zum Original
  53. Die Wiederherstellung oder Schaffung von Anschlussgleisen wird im Rahmen bestehender Förderung unterstützt, um Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Verbesserung der logistischen Infrastruktur sowie zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene soll die Wiederherstellung oder Schaffung von Anschlussgleisen im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Link zum Original
  54. Das Land setzt sich beim Bund für die Wiederherstellung der Bahnlinie Ducherow–Swinemünde/Heringsdorf über die Karniner Brücke ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die veränderten Mobilitätsgewohnheiten der Menschen, aber auch die verkehrlichen Rahmenbedingungen auf Usedom erfordern die Wiederherstellung der Bahnlinie Ducherow –Swinemünde/Heringsdorf über Karnin („Karniner Brücke“). Das Land wird beim Bund weiterhin mit Nachdruck für diese neue Fernverkehrsverbindung eintreten. Link zum Original
  55. Auf Bundesebene wird die Infrastrukturfinanzierung der Darß-Bahn eingefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene für die Infrastrukturfinanzierung der Darß-Bahn einsetzen. Link zum Original
  56. Die Herstellung von Barrierearmut im Nahverkehr wird gemeinsam mit der Deutschen Bahn fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will den Weg einer strategischen Herstellung von Barrierearmut des Nahverkehrs gemeinsam mit der Deutsche Bahn AG als Eigentümerin der Bahnhöfe fortsetzen. Link zum Original
  57. Bahnsteige und Haltestellen werden für Ältere und Menschen mit Behinderung zugänglich gestaltet, etwa durch Aufzüge und Rampen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bahnsteige und Haltestellen müssen so gestaltet werden, dass sie auch für die Älteren oder für Menschen mit einer Behinderung gut erreichbar und nutzbar sind, Hindernisse müssen hierfür soweit wie möglich beseitigt werden, beispielsweise durch den Einbau von Aufzügen und Rampen. Link zum Original
  58. Für die Offshore-Windenergie notwendige Ausbauprojekte in den Häfen werden weiter bedarfsgerecht unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die für die Offshore - Windenergie notwendigen Ausbauprojekte in den Häfen weiter bedarfsgerecht unterstützen. Link zum Original
  59. Zukunftsfähige seewärtige Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Häfen werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für zukunftsfähige seewärtige Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Häfen ein und gewähren im Rahmen des europäischen Beihilferechtes und nach Maßgabe des Haushaltsplanes Unterstützung bei der bedarfsgerechten Entwicklung der Hafeninfrastruktur. Link zum Original
  60. Die Entwicklung der Hafeninfrastruktur wird im Rahmen des EU-Beihilferechts und des Haushalts gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für zukunftsfähige seewärtige Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Häfen ein und gewähren im Rahmen des europäischen Beihilferechtes und nach Maßgabe des Haushaltsplanes Unterstützung bei der bedarfsgerechten Entwicklung der Hafeninfrastruktur. Link zum Original
  61. Die im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehenen Vertiefungen der Zufahrten zu den Seehäfen Rostock und Wismar sollen zeitnah umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erwarten die zeitnahe Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehenen Vertiefungen der seeseitigen Zufahrten der Seehäfen Rostock und Wismar und werden sich dafür beim Bund einsetzen. Link zum Original
  62. Die Liegeplätze für Kreuzfahrtschiffe werden bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Liegeplätze für Kreuzfahrtschiffe im Land aus. Link zum Original
  63. Die Nutzung eines Landstromanschlusses wird in einem Modellprojekt in mindestens einem Hafen erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Möglichkeiten der Nutzung eines Landstromanschlusses im Rahmen eines Modellprojektes in zumindest einem Hafen – bevorzugt in Verbindung mit einer Kreuzfahrtnutzung – erproben. Link zum Original
  64. Die Regionalflughäfen werden bei notwendigen Investitionen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition unterstützt beide Regionalflughäfen bei notwendigen Investitionen. Link zum Original
  65. Der Flughafen Rostock-Laage erhält Betriebszuwendungen im Rahmen des EU-Beihilferechts, soweit er sich nicht selbst finanzieren kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus soll der Flughafen Rostock-Laage beim Betrieb durch Zuwendungen im Rahmen des europäischen Beihilferechtes und nach Maßgabe des Haushaltsplanes unterstützt werden, soweit sich der Flughafen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Das Land wird die Unterstützung auch über das Jahr 2017 hinaus fortsetzen. Link zum Original
  66. Die Betriebsunterstützung für Rostock-Laage wird über 2017 hinaus fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus soll der Flughafen Rostock-Laage beim Betrieb durch Zuwendungen im Rahmen des europäischen Beihilferechtes und nach Maßgabe des Haushaltsplanes unterstützt werden, soweit sich der Flughafen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Das Land wird die Unterstützung auch über das Jahr 2017 hinaus fortsetzen. Link zum Original
  67. Es wird geprüft, die Betriebsbeihilfe für den Flughafen mittelfristig für zehn Jahre zuzusichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird prüfen, ob es einer größeren Planungssicherheit dergestalt bedarf, dass die den Betrieb unterstützende Beihilfe mittelfristig mit einem zehnjährigen Zeithorizont zugesichert wird. Link zum Original
  68. Die Regelungen für motorisierten Wasserverkehr auf Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen sind, werden überarbeitet und vereinheitlicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Regelungen für den motorisierten Wasserverkehr auf Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen beziehungsweise für schiffbar erklärt worden sind, überarbeiten und vereinheitlichen, die dafür erforderlichen entsprechenden Zuständigkeitsregeln sowie die haushalterische Absicherung schaffen und somit für mehr Rechtssicherheit bei Nutzern und Vollzugsbehörden sorgen. Link zum Original
  69. Für den Wasserverkehr auf diesen Gewässern werden Zuständigkeitsregeln und eine haushalterische Absicherung geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Regelungen für den motorisierten Wasserverkehr auf Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen beziehungsweise für schiffbar erklärt worden sind, überarbeiten und vereinheitlichen, die dafür erforderlichen entsprechenden Zuständigkeitsregeln sowie die haushalterische Absicherung schaffen und somit für mehr Rechtssicherheit bei Nutzern und Vollzugsbehörden sorgen. Link zum Original
  70. Finanzmittel für Maßnahmen der Verkehrsaufklärung werden kontinuierlich bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich dafür ein, dass neben der kontinuierlichen Bereitstellung der Finanzmittel für Maßnahmen zur Verkehrsaufklärung auch investive Zuschüsse zur Verbesserung der Verkehrsaufklärung zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  71. Für die Verkehrsaufklärung werden zusätzlich investive Zuschüsse bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich dafür ein, dass neben der kontinuierlichen Bereitstellung der Finanzmittel für Maßnahmen zur Verkehrsaufklärung auch investive Zuschüsse zur Verbesserung der Verkehrsaufklärung zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  72. Im Straßenverkehr gilt null Toleranz gegenüber Alkohol und Drogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich für Null Toleranz gegenüber Alkohol und Drogen im Straßenverkehr aus. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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