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Der Vertrag enthält 76 von 936 Forderungen zu „Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie“.

Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie 76
  1. Die Wirtschaftsförderung wird auf Branchen mit besonders guten Wachstumschancen im Land konzentriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden in der vermutlich letzten „großen“ Förderperiode die Wirtschaftsförderung (Neuansiedlungen, Existenzgründungen und die Weiterentwicklung schon bestehender Unternehmen) auf die Bereiche und Branchen konzentrieren, in denen Mecklenburg-Vorpommern besonders gute Wachstumschancen hat. Link zum Original
  2. Die Tourismusförderung wird auf Saisonverlängerung und Qualitätssicherung, besonders im Wellness-, Gesundheits- und barrierearmen Tourismus, ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Tourismusförderung wird auf Initiativen zur Saisonverlängerung und die Qualitätssicherung der touristischen Angebote – beides insbesondere im Wellness- und Gesundheitstourismus, letzteres vor allem im barrierearmen Tourismus – ausgerichtet sowie den sanften Tourismus im Hinterland unterstützen, um Tourismusland Nummer 1 zu bleiben. Link zum Original
  3. Der sanfte Tourismus im Hinterland wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Tourismusförderung wird auf Initiativen zur Saisonverlängerung und die Qualitätssicherung der touristischen Angebote – beides insbesondere im Wellness- und Gesundheitstourismus, letzteres vor allem im barrierearmen Tourismus – ausgerichtet sowie den sanften Tourismus im Hinterland unterstützen, um Tourismusland Nummer 1 zu bleiben. Link zum Original
  4. Förderinstrumente in der Ernährungswirtschaft setzen verstärkt auf unverwechselbare Produkte aus dem Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Ernährungswirtschaft sollen Förderinstrumente verstärkt auf die Schaffung unverwechselbarer Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern setzen. Link zum Original
  5. Die Sicherung und Vorbereitung weiterer hafennaher Flächen als Industrie- und Produktionsstandorte wird ressortübergreifend unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Sicherung und Vorbereitung weiterer hafennaher Flächen – vor allem für hafenaffine Güter und für die Produktion und Montage von Großkomponenten – als Industrie - und Produktionsstandorte ressortübergreifend unterstützen und umsetzen helfen und bei der Raumordnung und Landesplanung einen Schwerpunkt auf die Bereitstellung eines hinreichenden Angebotes an Vorrangflächen für hafenaffines Gewerbe setzen. Link zum Original
  6. Nicht hafenaffine Ansiedlungen werden auf Industrie- und Gewerbeflächen außerhalb der Häfen verwiesen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Andere Ansiedlungen sind auf Industrie - und Gewerbeflächen außerhalb der Häfen zu verweisen. Restriktionen bei der Ausweisung solcher neuer Industrieflächen soll abgeholfen werden. Link zum Original
  7. Bei Abwägungsentscheidungen hat die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei allen Abwägungsentscheidungen hat die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze Vorrang. Link zum Original
  8. Die Förderung von Branchennetzwerken wird überprüft und optimiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Förderung von Branchennetzwerken überprüfen und optimieren. Link zum Original
  9. Netzwerkförderung konzentriert sich auf die strategische Entwicklung der heimischen Wirtschaft in Zukunftsfeldern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hauptaugenmerk bei der Förderung und gegebenenfalls Initiierung neuer Netzwerke liegt auf der strategischen Entwicklung der einheimischen Wirtschaft in den Zukunftsfeldern. Link zum Original
  10. Die Wirtschaftsförderung wird künftig an tarifliche Entlohnung geknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Da das wichtigste Ziel der Wirtschaftsförderung die Sicherung und Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze ist, unabhängig davon, ob die Ansiedlung beziehungsweise Gründung oder die Erweiterung gefördert wird, wird die Wirtschaftsförderung künftig an die tarifliche Entlohnung anknüpfen. Link zum Original
  11. Die Unterstützung von Gründerzentren für Beratung, Vernetzung und Gründerprogramme wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung von Gründerzentren wird fortgesetzt, um insbesondere die Beratung und die Vernetzung mit bereits erfolgreich tätigen Unternehmen so- wie durch gezielte Gründerprogramme sicherzustellen. Link zum Original
  12. Landeshilfen für Gründerzentren richten sich danach, ob das soziokulturelle Umfeld Gründergeist und Ansiedlungen fördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künftige Landeshilfen für Gründerzentren werden daran anknüpfen, ob ein soziokulturelles Umfeld Gründergeist und zukunftsfähige Unternehmensansiedlungen und -gründungen in besonderer Weise zu unterstützen geeignet ist. Link zum Original
  13. Die Unterstützung bei Unternehmensnachfolgen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung bei Unternehmensnachfolgen wird fortgeführt. Link zum Original
  14. Schwerpunkt der Nachfolgeunterstützung ist die Übernahme von Firmen durch geeignete Nachfolger.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein wesentliches Augenmerk liegt auf der Übernahme von Firmen durch geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger. Link zum Original
  15. Auch Unternehmensübernahmen ohne familiäre Bindung werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei muss auch die Übernahme ohne familiäre Bande gefördert werden, wenn die Koalitionspartner die erfolgreich tätigen Unternehmen und deren Arbeitsplätze sichern wollen. Link zum Original
  16. Gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung soll mehr Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gezielte Förderungen der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bilden die wirtschaftliche Basis des Landes, um mehr Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Link zum Original
  17. Technologieorientierte Netzwerke werden gefördert, um Unternehmen anzusiedeln und Gründungen in Zukunftsfeldern zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schwerpunkte sind dabei die Förderung technologieorientierter Netzwerke mit dem Ziel, Unternehmen anzusiedeln und Existenzgründungen in den Zukunftsfeldern zu fördern. Link zum Original
  18. Das Landesvergabegesetz wird möglichst 2017 novelliert, um bundesrechtliche Änderungen einzuarbeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden möglichst 2017 das Landesvergabegesetz novellieren, um die umfänglichen bundesrechtlichen Änderungen einzuarbeiten und die Vergaben von Land und Kommunen noch stärker zusätzlich an soziale Kriterien zu knüpfen. Link zum Original
  19. In einer Industrieoffensive wird aktiv für den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner beabsichtigen, im Rahmen einer Industrieoffensive aktiv für den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Link zum Original
  20. Die Kampagne „Durchstarten in M-V“ mit den Wirtschaftskammern wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kampagne „Durchstarten in M-V“, die seit 2014 erfolgreich in Partnerschaft mit den Wirtschaftskammern des Landes durchgeführt wird, wird weitergeführt. Link zum Original
  21. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird durch Projekt- und Netzwerkförderung sowie Ideenwettbewerbe unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern im Rahmen einer Projekt - und Netzwerkförderung sowie über Ideenwettbewerbe unterstützen. Link zum Original
  22. Bei der Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH werden alle Beteiligten frühzeitig über einen Jour Fixe einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH ist die zentrale Wirtschaftsfördergesellschaft für Mecklenburg -Vorpommern. Sie ist zentraler Dienstleister für die gesamte Regierung und in gleicher Weise für alle Landesteile zuständig. In Zukunft wird sichergestellt, dass alle Beteiligten frühzeitig im Rahmen eines Jour Fixe in alle Überlegungen einbezogen werden. Als One -Stop- Agency ist sie Partner für alle Unternehmen, die sich im Land ansiedeln oder aber erweitern wollen. Die Koalitionspartner werden auch in Zukunft eine auskömmliche Finanzierung der entsprechenden Personal - und Sachkosten sicherstellen. Link zum Original
  23. Die Personal- und Sachkosten der Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH werden auskömmlich finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH ist die zentrale Wirtschaftsfördergesellschaft für Mecklenburg -Vorpommern. Sie ist zentraler Dienstleister für die gesamte Regierung und in gleicher Weise für alle Landesteile zuständig. In Zukunft wird sichergestellt, dass alle Beteiligten frühzeitig im Rahmen eines Jour Fixe in alle Überlegungen einbezogen werden. Als One -Stop- Agency ist sie Partner für alle Unternehmen, die sich im Land ansiedeln oder aber erweitern wollen. Die Koalitionspartner werden auch in Zukunft eine auskömmliche Finanzierung der entsprechenden Personal - und Sachkosten sicherstellen. Link zum Original
  24. Die Arbeit der Außenstelle in Greifswald wird ausgebaut, um Vorpommern gleichmäßig zu berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um eine gleichmäßige Berücksichtigung Vorpommerns zu gewährleisten, wird die Arbeit der Außenstelle in Greifswald weiter ausgebaut. Link zum Original
  25. Die grenzüberschreitende Wirtschaftskooperation mit Polen wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die grenzüberschreitenden Wirtschaftskooperationen zwischen Polen und Mecklenburg -Vorpommern weiter intensivieren. Link zum Original
  26. Die Wirtschaft des Landes soll von international wettbewerbsfähigen Exporten getragen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Volkswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern soll durch international wettbewerbsfähige Exporte von Waren und Dienstleistungen getragen sein. Link zum Original
  27. Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur soll stärker für Forschung, Entwicklung und Innovation geöffnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, den Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) noch stärker für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation zu öffnen. Link zum Original
  28. Der Zugang zu privatem und öffentlichem Kapital über Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft bleibt gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich weiterhin dafür ein, dass unter Einbeziehung der Bürgschaftsbank Mecklenburg -Vorpommern und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern der Zugang zu privatem und öffentlichem Kapital gewährleistet bleibt und prüfen, entsprechendes Engagement zu intensivieren. Link zum Original
  29. Eine Intensivierung des Engagements von Bürgschaftsbank und Beteiligungsgesellschaft wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich weiterhin dafür ein, dass unter Einbeziehung der Bürgschaftsbank Mecklenburg -Vorpommern und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern der Zugang zu privatem und öffentlichem Kapital gewährleistet bleibt und prüfen, entsprechendes Engagement zu intensivieren. Link zum Original
  30. Handwerk und Mittelstand werden weiter gestärkt und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Handwerk und Mittelstand sind die tragenden Säulen der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die die Koalitionspartner auch in Zukunft weiter stärken und unterstützen. Link zum Original
  31. Die Meisterprämie wird zur Unterstützung von Existenzgründern bei Unternehmensnachfolgen verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Meisterprämie wird verlängert, um Existenzgründer im Handwerk bei der Unternehmensnachfolge zu unterstützen. Link zum Original
  32. Erhalt und Würdigung des Meistertitels gelten als wesentlich für die Fachkräftesicherung im Handwerk.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Handwerk sind der Erhalt und die Würdigung des Meistertitels essenziell zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Link zum Original
  33. Das Meister-Extra wird ab 2017 auf 2.000 Euro erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das „Meister-Extra“ wird ab 2017 auf 2.000 Euro erhöht. Link zum Original
  34. Eine neue Landestourismuskonzeption wird erstellt und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Erstellung und Umsetzung einer neuen Landestourismuskonzeption für Mecklenburg-Vorpommern werden die Koalitionspartner die Voraussetzungen für ein weiteres qualitatives Wachstum des Tourismus im Land schaffen. Schwerpunkte sind mehr Internationalität, die Erschließung neuer Quellmärkte und Zielgruppen, Angebotserweiterungen, die Entwicklung des ländlichen Tourismus, Ausbau der regionalen und überregionalen Vernetzung, Fachkräftesicherung und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Infrastruktur und Marketingorganisationen. Link zum Original
  35. Die Tourismuskonzeption setzt auf Internationalität, neue Quellmärkte, ländlichen Tourismus, Vernetzung, Fachkräftesicherung und leistungsfähige Infrastruktur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Erstellung und Umsetzung einer neuen Landestourismuskonzeption für Mecklenburg-Vorpommern werden die Koalitionspartner die Voraussetzungen für ein weiteres qualitatives Wachstum des Tourismus im Land schaffen. Schwerpunkte sind mehr Internationalität, die Erschließung neuer Quellmärkte und Zielgruppen, Angebotserweiterungen, die Entwicklung des ländlichen Tourismus, Ausbau der regionalen und überregionalen Vernetzung, Fachkräftesicherung und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Infrastruktur und Marketingorganisationen. Link zum Original
  36. Die Saisonverlängerung im Tourismus wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der in den letzten Jahren erfolgreiche Weg einer kontinuierlichen Saisonverlängerung wird weiter beschritten. Link zum Original
  37. Die Konzeption für Kinder- und Jugendtourismus wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Konzeption im Kinder - und Jugendtourismus für die Besucherinnen und Besucher von morgen wird fortgeschrieben. Link zum Original
  38. Wassertourismus soll im Einklang mit der Natur und mit ausgewogenem Interessenausgleich stattfinden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich für einen Wassertourismus im Einklang mit der natürlichen Umwelt sowie einen ausgewogenen Interessenausgleich aus. Link zum Original
  39. Der Landestourismusverband wird bei Produktentwicklung, Marketing, Netzwerkbildung und Qualitätsstandards weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Aktivitäten des Landestourismusverbandes Mecklenburg -Vorpommern zur Produktentwicklung, im Marketing, bei der Netzwerkbildung sowie bei der Etablierung von Qualitätsstandards weiterhin im Rahmen der bestehenden Mittel unterstützen. Link zum Original
  40. Das Wachstumspotenzial des Gesundheitstourismus soll als saisonverlängernde Maßnahme erschlossen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen im Gesundheitstourismus beziehungsweise der engen Vernetzung zwischen einer Vielzahl medizinischer Versorgungsangebote und kommerziellen Drittdienstleistern weiteres Wachstumspotenzial, das in den kommenden Jahren als saisonverlängernde Maßnahme weiter erschlossen werden soll. Link zum Original
  41. Das Kurortegesetz wird an aktuelle Entwicklungen angepasst und reformiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Kurortegesetz entsprechend der Marktentwicklung den aktuellen Erfordernissen anpassen und mit Blick auf die Entwicklungen im Gesundheitstourismus, im Bäderwesen sowie die Trends zu gesunder Ernährung, Aktivität in der Natur und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung reformieren. Link zum Original
  42. Tourismus- und Bäderverband sollen beim Marketing organisatorisch verflochten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine organisatorische Verflechtung von Tourismus- und Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern beim Marketing für diesen Bereich mit dem touristischen Marketing wird angestrebt. Link zum Original
  43. Der Tourismus im Land soll stärker international ausgerichtet und als Destination der Ostseeregion profiliert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner betonen die Bedeutung einer verstärkten internationalen Ausrichtung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern und die Profilierung als wichtige Destination der Tourismusregion Ostsee. Im Rahmen dieser Ostseestrategie sind das Baltic Sea Tourism Center (BSTC) im Internationalen Haus des Tourismus und eine Weiterentwicklung des von Mecklenburg -Vorpommern initiierten Baltic Sea Tourism Forum (BSTF) sowie eine Tourismusakademie zur Internationalisierung im Bereich der klein- und mittelständischen Unternehmen geeignete Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Link zum Original
  44. Baltic Sea Tourism Center, Baltic Sea Tourism Forum und eine Tourismusakademie gelten als geeignete Maßnahmen der Internationalisierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner betonen die Bedeutung einer verstärkten internationalen Ausrichtung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern und die Profilierung als wichtige Destination der Tourismusregion Ostsee. Im Rahmen dieser Ostseestrategie sind das Baltic Sea Tourism Center (BSTC) im Internationalen Haus des Tourismus und eine Weiterentwicklung des von Mecklenburg -Vorpommern initiierten Baltic Sea Tourism Forum (BSTF) sowie eine Tourismusakademie zur Internationalisierung im Bereich der klein- und mittelständischen Unternehmen geeignete Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Link zum Original
  45. Die Bewerbung des Tourismusverbandes um die Ausrichtung des Germany Travel Mart 2020 wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden eine Bewerbung des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern um die Ausrichtung des GTM Germany Travel Mart™ im Jahr 2020 unterstützen. Link zum Original
  46. Die maritime Wirtschaft, insbesondere die Werften, wird beim Wandel weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die maritime Wirtschaft, insbesondere die Werften, werden bei ihrem erfolgversprechenden Wandel weiter unterstützt. Link zum Original
  47. Bei vom Bund zu zwei Dritteln geförderten Innovationsprojekten im Schiffbau übernimmt das Land das verbleibende Drittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden sicherstellen, dass das Land für sämtliche förderfähige Innovationsprojekte im Schiffbau in Mecklenburg-Vorpommern, an denen sich der Bund mit zwei Dritteln des Fördervolumens beteiligt, den verbleibenden Förderanteil von einem Drittel übernimmt. Link zum Original
  48. Die Gesundheitswirtschaft wird durch bessere Verzahnung mit der Gesundheitsversorgung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der wirtschaftspolitisch erfolgreiche Weg in der Gesundheitswirtschaft soll durch eine noch bessere Verzahnung der klassischen Gesundheitsversorgung und der weiteren Bereiche der Gesundheitswirtschaft verstetigt und weitergeführt werden. Link zum Original
  49. Die Zusammenarbeit im Kuratorium Gesundheitswirtschaft mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Kuratorium Gesundheitswirtschaft werden die Koalitionspartner die enge Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden intensivieren und bei der fachlichen Begleitung weiter auf die Kompetenz der BioCon Valley -Initiative setzen. Link zum Original
  50. Bei der fachlichen Begleitung der Gesundheitswirtschaft wird weiter auf BioCon Valley gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Kuratorium Gesundheitswirtschaft werden die Koalitionspartner die enge Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden intensivieren und bei der fachlichen Begleitung weiter auf die Kompetenz der BioCon Valley -Initiative setzen. Link zum Original
  51. Der Masterplan Gesundheitswirtschaft 2020 bildet die Grundlage für Projekte in den Haupthandlungsfeldern der Branche.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der „Masterplan Gesundheitswirtschaft 2020“ bildet die Grundlage für die Initiierung von Projekten in den Haupthandlungsfeldern Life Science, Gesundheitsdienstleistungen, Gesundes Alter(n), Gesundheitstourismus und Ernährung für die Gesundheit. Link zum Original
  52. Die internationale Ausrichtung der Gesundheitswirtschaft wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden die Koalitionspartner die internationale Ausrichtung der Gesundheitswirtschaft intensivieren und die Branche bei der weltweiten Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Link zum Original
  53. Die Gesundheitswirtschaft wird bei der weltweiten Vermarktung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden die Koalitionspartner die internationale Ausrichtung der Gesundheitswirtschaft intensivieren und die Branche bei der weltweiten Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Link zum Original
  54. Das Land soll weiterhin Ausrichter der nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, damit Mecklenburg-Vorpommern auch künftig Ausrichter der nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft bleibt. Link zum Original
  55. Aufgaben, Finanzierung und stabile Personalausstattung der BioCon Valley GmbH werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die zentrale Dienstleistungseinrichtung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die BioCon Valley GmbH, werden die Koalitionspartner weiter die Aufgabenwahrnehmung, Finanzierung und eine stabile Personalausstattung ermöglichen. Link zum Original
  56. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Markteinführung eigener IT-Produkte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die IT -Initiative wird weiter unterstützt. Dabei ist eine wesentliche Aufgabe, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu unterstützen, die von ihnen entwickelten Produkte in den Markt zu bringen. Link zum Original
  57. Die Marktüberwachung im Land wird konzentriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Marktüberwachung im Land soll konzentriert werden. Link zum Original
  58. Maßnahmen zur Stärkung des Logistikstandorts, etwa zur Anpassung an Industrie 4.0 und zur Standortvermarktung, werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen zur Stärkung des Logistikstandortes, insbesondere die Anpassung an die Herausforderungen der Industrie 4.0 und zielgerichtete Initiativen, Projekte und Zusammenschlüsse der Branche zur Intensivierung der Standortvermarktung, werden durch die Koalitionspartner unterstützt. Link zum Original
  59. Die Weiterentwicklung des Kreuzfahrttourismus wird unterstützt und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner unterstützen und fördern im Rahmen der Möglichkeiten die Weiterentwicklung des Kreuzfahrttourismus. Link zum Original
  60. Kommune, Hafenbetreiber und Reedereien sollen gemeinsam Kreuzfahrtkonzepte erarbeiten, die Anwohner und Umweltschutz berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie erwarten, dass die Kommune, Hafenbetreiber und Reedereien gemeinsam gut abgewogene Konzepte erarbeiten, die alle relevanten Belange – einschließlich der Anwohner und des Umweltschutzes – angemessen berücksichtigen. Link zum Original
  61. Der Flughafen Rostock-Laage wird als Luft- und Raumfahrtstandort weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Flughafen Rostock -Laage soll als Luft - und Raumfahrtstandort weiterentwickelt werden. Link zum Original
  62. Ein „Dialogforum Einzelhandel“ von Land, Kommunen, Handel, Wissenschaft und Kunden begleitet die Entwicklung des Einzelhandels.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen die Entwicklungen im Einzelhandel durch Onlinehandel und durch den demografischen Wandel im Land mit einer breit angelegten Informationsplattform „Dialogforum Einzelhandel“ zwischen Land, Kommunen, Handel, Wissenschaft und Kunden begleiten. Link zum Original
  63. Ziel ist eine zukunftsfähige Einzelhandelsstruktur im Land.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist eine zukunftsfähige Einzelhandelsstruktur in Mecklenburg -Vorpommern. Link zum Original
  64. Der Einzelhandel soll stärker mit regionalen Anbietern vernetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung soll der Einzelhandel stärker mit regionalen Anbietern vernetzt werden. Link zum Original
  65. Der ländliche Raum wird touristisch stärker entwickelt, auch mit Blick auf Hamburg, Berlin und Stettin.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen den ländlichen Raum auch mit Blick auf die Metropolen Hamburg, Berlin und Stettin noch stärker touristisch entwickeln. Link zum Original
  66. Die Verbindung von landwirtschaftlichen Betrieben und touristischen Angeboten wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Verbindung von landwirtschaftlichen Betrieben und touristischen Angeboten wird ausgebaut. Link zum Original
  67. Der ehemalige Truppenübungsplatz Lübtheen wird auf Grundlage der Biosphärenreservatsziele touristisch erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich auf Grundlage der Entwicklungsziele des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe für die touristische Erschließung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lübtheen ein. Link zum Original
  68. Neben dem gesundheitlichen wird der wirtschaftliche Verbraucherschutz deutlich gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden den Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe aller Politik - und Wirtschaftsbereiche sowie als wichtiges Prinzip modernen staatlichen Handelns in der Landesregierung bündeln und neben dem gesundheitlichen, den wirtschaftlichen Verbraucherschutz deutlich stärken. Link zum Original
  69. Für Transparenzinstrumente der Wirtschaft als Qualitäts- und Wettbewerbsvorteil wird geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird zudem für Transparenzinstrumente der Wirtschaftsbeteiligten werben, um diese als Qualitäts - und Wettbewerbsvorteil aktiv zu nutzen. Link zum Original
  70. Die Einführung eines Gütesiegels „Made in Mecklenburg-Vorpommern“ wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition prüft die Einführung des Gütesiegels ‚Made in Mecklenburg-Vorpommern‘. Link zum Original
  71. Starke Verbraucherrechte werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht für starke Verbraucherrechte und unterstützt weiterhin die unabhängige und qualitativ hochwertige Arbeit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Damit diese Einrichtung auch in Zukunft ihre Klagebefugnisse effektiv nutzen kann, werden die hierfür nötigen Finanzmittel gesichert. Link zum Original
  72. Die Arbeit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht für starke Verbraucherrechte und unterstützt weiterhin die unabhängige und qualitativ hochwertige Arbeit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Damit diese Einrichtung auch in Zukunft ihre Klagebefugnisse effektiv nutzen kann, werden die hierfür nötigen Finanzmittel gesichert. Link zum Original
  73. Die Finanzmittel für die Klagebefugnisse der Verbraucherzentrale werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht für starke Verbraucherrechte und unterstützt weiterhin die unabhängige und qualitativ hochwertige Arbeit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Damit diese Einrichtung auch in Zukunft ihre Klagebefugnisse effektiv nutzen kann, werden die hierfür nötigen Finanzmittel gesichert. Link zum Original
  74. Die Vermarktung der Qualitäten und Potenziale des Landes wird fortgesetzt und intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vermarktung der natürlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Qualitäten und Potenziale des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird fortgesetzt und intensiviert. Link zum Original
  75. Unter dem Dach des Landesmarketings wird das Image des Landes als attraktiver Standort weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter dem Dach des Landesmarketings M -V soll die Wahrnehmung und das Image des Landes als attraktiver Standort mit Perspektiven noch weiter verbessert werden. Link zum Original
  76. Die imagebildenden Stärken des Landes werden mit Netzwerkpartnern national und international vermarktet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die imagebildenden Stärken Mecklenburg - Vorpommerns werden gemeinsam mit den Partnern im Netzwerk national und international vermarktet. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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