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Vertrag und Programme

AUS LIEBE FÜR UNSERE DEMOKRATIE, UNSERE HEIMAT UND REGIONEN, FÜR TRADITION UND KULTUR: Vertrag und Programme

Eine für alle. Hessenvertrag der demokratisch-christlich-sozialen Koalition 2024–2029

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung guter Mobilität und Infrastruktur in ganz Hessen.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 95 % · SPD 88 % KI
  1. Klimaneutrale Mobilität wird angestrebt, ohne die freie Wahl des Verkehrsmittels einzuschränken.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 57 % KI
  1. Ein leistungsfähiger öffentlicher Nahverkehr überall in Hessen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 48 % KI
  1. Alle Verkehrsträger werden gleichberechtigt behandelt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % KI
  1. Das Auto gilt vor allem im ländlichen Raum als unverzichtbar.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Die Automobilindustrie wird gestärkt und bei technologieoffener Entwicklung klimaneutraler Antriebe begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 66 % KI
  1. Landesweit wird eine Vernetzung aller Verkehrsformen organisiert.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · SPD 46 % KI
  1. Die Verkehrsverbünde erhalten eine bessere Finanzierung aus Landesmitteln.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: SPD 65 % KI
  1. Der öffentliche Nahverkehr gilt als Rückgrat der Mobilität im ganzen Land.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Finanzierung des bestehenden Nahverkehrsangebots und zusätzlicher Leistungen hat Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 68 % · SPD 35 % KI
  1. Der Bund soll über die Regionalisierungsmittel seiner Finanzierungsverantwortung für den Nahverkehr nachkommen, ergänzt durch Landesmittel.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 85 % · SPD 58 % KI
  1. Nahverkehrsangebote sollen verlässlich, pünktlich, regelmäßig, bezahlbar und flächendeckend sein.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 59 % KI
  1. In ländlichen Regionen werden bedarfsorientierte, innovative Verkehrskonzepte eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · SPD 49 % KI
  1. Der Anteil von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr wird bis 2030 deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % · SPD 65 % KI
  1. Der Umweltverbund wird besser mit dem motorisierten Individualverkehr vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 63 % · SPD 33 % KI
  1. Gesetzliche Qualitätskriterien geben Ausbau und Betrieb des öffentlichen Verkehrs klare Vorgaben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 88 % KI
  1. Die Mittel im Mobilitätsfördergesetz für kommunale Verkehrsinfrastruktur werden schrittweise erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 87 % KI
  1. Das Land fördert klimafreundlichen Verkehr auf Schiene und Straße beihilferechtskonform.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 47 % KI
  1. Ein befristetes Landesförderprogramm ab 2025 fördert die Umrüstung auf emissionsarme Antriebe und deren Infrastruktur.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 45 % · SPD 79 % KI
  1. Die Finanzierung der Angebotsausweitung auf neu in Betrieb gehenden Verkehrsinfrastrukturen wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 56 % · SPD 62 % KI
  1. Der Fernbahntunnel Frankfurt gilt als bedeutendste Maßnahme zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 32 % KI
  1. Die Leistungsfähigkeit des Nahverkehrs im Rhein-Main-Gebiet und der Zulaufstrecken wird gesteigert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 47 % KI
  1. Das Programm „Rhein Main plus“ hat höchste Umsetzungspriorität.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 37 % KI
  1. Der Schienenring aus Regionaltangente West, Ost und Süd wird komplettiert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 36 % KI
  1. Die Generalsanierung der wichtigen DB-Bestandsstrecken wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 42 % KI
  1. Das Land unterstützt alle Planungsprozesse der Generalsanierung.

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    Wortlaut im Vertrag

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  1. Die Elektrifizierung von Bahnstrecken wird vorangetrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 41 % KI
  1. Der Einsatz wasserstoffbetriebener Verkehrsträger wird vorangetrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 33 % KI
  1. Stillgelegte Bahnstrecken werden reaktiviert, wo es sinnvoll und möglich ist.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · SPD 84 % KI
  1. Die Korridore stillgelegter Bahnstrecken werden rechtzeitig gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 42 % · SPD 41 % KI
  1. Das Land sichert für reaktivierte Strecken die Finanzierung des Angebots vertraglich für 25 Jahre zu.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · SPD 99 % KI
  1. Das Land richtet mit der Deutschen Bahn einen jährlichen Bahngipfel ein.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 34 % KI
  1. In Modellprojekten wird eine Gesamtmobilitätskonzeption mit gleichberechtigten Verkehrsträgern erprobt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 43 % KI
  1. Das Deutschlandticket und seine hälftige Finanzierung durch Bund und Land werden befürwortet.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 41 % KI
  1. Die Abrechnung 2024 wird als Grundlage für die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets geprüft.

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  1. Die Landeszuschüsse zum Deutschlandticket werden zugunsten von Investitionen auf die Höhe von 2024 begrenzt.

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  1. Schülerticket, Seniorenticket, Landesbedienstetenticket, Hessenpass Mobil und Semesterticket werden beibehalten und verstetigt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 95 % · SPD 43 % KI
  1. Das Erscheinungsbild von Bahnhöfen wird verbessert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 100 % · SPD 32 % KI
  1. Mit Bahn, Bund und Kommunen werden weitere Bahnhofssanierungen angegangen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 100 % · SPD 34 % KI
  1. Bis 2030 werden rund 500 Millionen Euro in hessische Bahnhöfe investiert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · SPD 42 % KI
  1. Die Deutsche Bahn soll die finanzielle Verantwortung für die Empfangsgebäude übernehmen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % KI
  1. Ein Sonderprogramm des Landes forciert die Verknüpfung von Schiene und Rad.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 67 % KI
  1. Die Rahmenbedingungen für autonomes Fahren werden mitgestaltet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 87 % KI
  1. Forschungsvorhaben zu autonom fahrenden Fahrzeugen werden unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Für autonome Pilotprojekte im Schienenverkehr werden Teststrecken in Hessen ausgewiesen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 35 % KI
  1. Mit der Logistikbranche wird die Paketzustellung in Städten verbessert, um Lieferverkehre zu reduzieren.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 56 % KI
  1. Im ländlichen Raum wird der Nahverkehr in Randzeiten durch Bürgerbusse und On-Demand-Angebote ergänzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 96 % KI
  1. Die bestehenden On-Demand-Projekte werden evaluiert.

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  1. Eine Mitfinanzierung von On-Demand-Projekten durch das Land wird geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. On-Demand-Verkehre werden mit Blick auf autonomes Fahren gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % · SPD 85 % KI
  1. Geprüft wird, wie Bürgerbusse über Gemeindegrenzen hinweg eingesetzt werden können.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 41 % KI
  1. Die Digitalisierung des Verkehrssektors und der Schiene gilt als Chance.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % KI
  1. Mit dem Bund wird eine ausreichende Finanzierung der digitalen Führerstands- und Fahrzeugausstattung auf den Weg gebracht.

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  1. Mit den Verkehrsverbünden wird eine App eingeführt, über die landesweit alle Mobilitätsangebote buchbar sind.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 93 % KI
  1. Regulatorische Hürden für eine landesweite Mobilitäts-Buchungs-App werden beseitigt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · SPD 58 % KI
  1. Kommunen werden über das Förderprogramm „Smarte Region“ bei digitalen Mobilitätslösungen unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 92 % · SPD 39 % KI
  1. Digitale Mobilitätsinnovationen werden über Distr@l und mit Partnern wie HOLM und RMV gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 35 % KI
  1. Geprüft wird, alle Verkehrsgesetze des Landes in einem Hessischen Mobilitätsgesetz zusammenzufassen.

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    Wortlaut im Vertrag

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  1. Planung und Bau nicht-bundeseigener Schienenstrecken werden unter Nutzung von RTW GmbH und Hessischer Landesbahn gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 37 % KI
  1. Dem Fußverkehr wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · SPD 32 % KI
  1. Die Ziele der „Vision Zero“ werden befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 37 % KI
  1. Kommunen werden bei der Verbesserung der Verkehrsräume unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % KI
  1. Die Einrichtung von Querungshilfen und Fußgängerampeln wird erleichtert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 89 % · SPD 34 % KI
  1. Querungshilfen und Fußgängerampeln richten sich nach der Gefahrensituation statt allein nach der Zahl der Querungen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 89 % · SPD 33 % KI
  1. Nahmobilität und Umsteigemöglichkeiten zwischen Verkehrsträgern werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 59 % KI
  1. Zusätzlich zehn Prozent der Straßenbaumittel fließen in Radwege.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 43 % KI
  1. Weitere Radschnellverbindungen werden gemäß den Potenzialanalysen vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 63 % KI
  1. Projektträger und Kommunen werden bei der Umsetzung von Radschnellverbindungen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 48 % · SPD 39 % KI
  1. Bei Straßenneubau und -sanierung wird geprüft, ob begleitende Radwege entstehen oder ertüchtigt werden können.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 56 % KI
  1. Planung und Umsetzung von Radwegen durch Kommunen und den Regionalverband werden erheblich vereinfacht.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 34 % KI
  1. Kommunale Umsetzungswünsche werden auch bei landeseigenen Radwegen maßgeblich berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 33 % KI
  1. Die technischen Anforderungen an den Radwegebau werden mit dem Ziel geringeren Aufwands überprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Anbindung des Frankfurter Flughafens an das Radwegenetz wird verbessert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 43 % KI
  1. Investitionen in den Straßenbau werden mindestens in Höhe der Abschreibungen verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · SPD 64 % KI
  1. Begonnene Autobahnprojekte wie A44, A49 und Riederwaldtunnel werden ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 95 % · SPD 84 % KI
  1. Anwohner erhalten effektiven Lärmschutz auch an bestehenden Strecken.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 65 % KI
  1. Das Bundesangebot zum beschleunigten Autobahnausbau wird für alle hessischen Projekte angenommen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 56 % · SPD 61 % KI
  1. Ortsumgehungen gelten als sinnvolle Ergänzung des Straßennetzes.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 47 % · SPD 32 % KI
  1. Bei Ortsumgehungen werden ländliche Räume und Ballungsräume gleich behandelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 66 % KI
  1. Offene Ortsumgehungsprojekte werden in einem transparenten Verfahren priorisiert und umgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 83 % · SPD 37 % KI
  1. Für Ortsumgehungen werden Personal und Finanzmittel bereitgestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 54 % · SPD 34 % KI
  1. Ortsumgehungen werden nach Anwohnerbelastung, Verkehrsfluss, Sicherheit, Umwelt, Flächenverbrauch, Wartezeit und kommunaler Priorität gereiht.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 83 % KI
  1. Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Landesgebäuden wird ausgebaut.

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  1. Ein generelles Tempolimit wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % KI
  1. Fahrverbote für Autos werden abgelehnt.

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  1. Variable, an Verkehrs- und Wetterlage angepasste Geschwindigkeitsbeschränkungen werden verstärkt eingesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Eine konzertierte Aktion sorgt für mehr, sicherere und bessere Lkw-Stellplätze.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 95 % KI
  1. Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwerlasttransporte werden vereinfacht und verkürzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 94 % KI
  1. Die Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasser wird gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · SPD 94 % KI
  1. Die Landesförderung für Gleisanschlüsse gewerblicher Betriebe wird beibehalten.

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  1. Eine Anlaufstelle berät und unterstützt Betriebe bei Gleisanschlüssen.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Hinterlandinfrastruktur der Binnenhäfen wird rechtlich abgesichert.

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  1. Mobilitätshubs in Häfen werden verstärkt gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 39 % KI
  1. Der Einsatz von E-Fuels in der Schifffahrt wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % KI
  1. Die Abladeoptimierung der Fahrrinnen im Mittelrhein wird in das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz des Bundes aufgenommen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 57 % · SPD 32 % KI
  1. Das Baustellenmanagement wird optimiert, um Staus zu verringern.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 79 % KI
  1. An staugefährdeten Stellen werden Lkw-Überholverbote eingerichtet und ausgeweitet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 100 % · SPD 34 % KI
  1. Wo möglich werden weitere Standstreifen freigegeben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 100 % · SPD 37 % KI
  1. Eine Telematik-Offensive treibt die Verkehrslenkung mit moderner Technik und KI voran.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · SPD 38 % KI
  1. Die Verkehrssicherheit wird mit dem Ziel „Vision Zero“ verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Europäische Vorgaben verpflichten Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zu Rückfahrkamera, Toter-Winkel-Assistent, Personenerkennung und Notbremsassistent.
  2. Gegenüber der Fraport AG wird auf gute Arbeitsbedingungen hingewirkt.
  3. Der Frankfurter Flughafen bleibt zentraler Wirtschaftsmotor.
  4. Wirtschaftlicher Erfolg des Flughafens, Lärmschutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen werden in Einklang gebracht.
  5. Der Flughafen Frankfurt wird auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses gestärkt.
  6. Die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Auflagen zu Nachtflugverbot, Betriebskonzepten und Eckwerten werden beachtet.
  7. Die Drehkreuzfunktion des Frankfurter Flughafens wird gestärkt, um Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.
  8. Eingriffe in den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens werden abgelehnt.
  9. An- und Abflugverfahren werden optimiert.
  10. Anrainerinteressen werden über das Forum Flughafen und Region einbezogen.
  11. Die Dekarbonisierung des Flughafens wird unterstützt.
  12. Der Frankfurter Flughafen wird zum Vorbild für PV-Erzeugung an Flughäfen.
  13. Naturschutzrechtliche Auflagen und Behördenabläufe werden für eine zügige PV-Realisierung am Flughafen optimiert.
  14. Der Flughafen Frankfurt wird bundesweiter Vorreiter für E-Fuels und nachhaltigen Luftverkehr.
  15. Das Vorhaben der Fraport zur Senkung der Treibhausgasemissionen am Boden wird unterstützt.
  16. Airlines erhalten nachhaltige Flugkraftstoffe gemäß EU-Quoten zu marktüblichen Preisen unter globalen Wettbewerbsbedingungen.
  17. Das geplante Luftsicherheitsregister des Bundes wird zügig umgesetzt.
  18. Mit Fraport wird der Ausbau der Cargo-Funktionen und der Airport City West fortgeführt.
  19. Die Intermodal-Infrastruktur des Frankfurter Flughafens wird zur Verknüpfung von Bahn und Flugzeug ausgebaut.
  20. Terminal 3 wird zügig an S-Bahn, Bus und Bahn angebunden.
  21. Autonomes Fahren der Stufe 5 wird am Frankfurter Flughafen zugelassen.
  22. Urban-Air-Mobility-Systeme werden am Frankfurter Flughafen eingesetzt.
  23. Die Reduzierung des Fluglärms wird als Daueraufgabe fortgeführt.
  24. Die Verringerung von Flügen in den Nachtrandstunden durch Entgeltspreizung wird begrüßt.
  25. Das Kompetenzzentrum für Klima- und Lärmschutz im Luftverkehr (CENA) wird erhalten und weiterentwickelt.
  26. Der Flughafen Kassel-Calden wird weiter gestärkt.
  27. Die Fluggastzahlen in Kassel-Calden sollen sich positiv entwickeln.
  28. Durch Ansiedlung flugbetriebsnaher Betriebe am Gewerbepark Kassel Airport wird der Standort zukunftssicher gemacht.
  29. Ein Bahnanschluss des Kassel Airport und des Gewerbegebiets zum ICE-Bahnhof Kassel wird geprüft.
  30. Örtliche Belange werden grundsätzlich vor Ort entschieden.
  31. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden werden nach Subsidiaritäts- und Konnexitätsprinzip neu geordnet.
  32. Vom Land gesetzte Standards für Kommunen werden gemeinsam mit ihnen evaluiert, um die Verwaltungslast zu senken.
  33. Ein Digitalpakt mit Kreisen, Städten und Gemeinden unterstützt deren Digitalisierung durch mehr Beratungskapazitäten des Landes.
  34. Der gesetzliche Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erweitert.
  35. Kommunen werden zu freiwilliger Zusammenarbeit in möglichst vielen Bereichen ermutigt.
  36. Für interkommunale Zusammenarbeit werden weiter Mittel bereitgestellt, abgestuft nach Intensität der Zusammenarbeit.
  37. Ein Bericht zeigt Möglichkeiten ortsübergreifender Kooperation von Kommunen auf.
  38. Die Anreize für interkommunale Zusammenarbeit werden, gegebenenfalls über den Kommunalen Finanzausgleich, erhöht.
  39. Bestehende Projektförderungen der interkommunalen Zusammenarbeit werden fortgeführt und intensiviert.
  40. Das Konnexitätsprinzip wird mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterentwickelt und gesetzlich verankert.
  41. Die Kommunalverfassung wird evaluiert und zeitgemäß ausgestaltet.
  42. Das Kommunalwahlrecht wird evaluiert und zeitgemäß ausgestaltet.
  43. Die Einführung eines Zustimmungsquorums bei den Wahlen der Landräte wird geprüft.
  44. Der Einwurf von Wahlwerbung vor Wahlen wird rechtssicher ermöglicht.
  45. Die Hessische Gemeindeordnung wird geändert, damit Bürgerbegehren wichtige Infrastrukturprojekte nicht verzögern.
  46. Kommunale Wahlämter werden insbesondere bei Versorgung und Besoldung attraktiver gestaltet.
  47. Die Aufnahme digitaler Sitzungsformate und weiterer digitaler Elemente in die Hessische Gemeindeordnung wird geprüft.
  48. Kommunale Gremien sollen weitergehend digital tagen dürfen.
  49. Experimentierklauseln zur Förderung kommunaler Innovation werden erörtert.
  50. Die Beteiligungsrechte von Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren werden gestärkt.
  51. Es werden mehr Gelegenheiten zur Bürgerbeteiligung geschaffen.
  52. Die Metropolregionen Frankfurt/Rhein-Main und Rhein-Neckar werden weiter gestärkt und gesichert.
  53. Mit Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg wird ein länderübergreifendes Mobilitätskonzept erarbeitet.
  54. Ein Preis der Metropolregion für besonderen Einsatz für die Region wird unterstützt.
  55. Die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar wird unterstützt.
  56. Das Land unterstützt aktiv die Verbundenheit mit örtlicher Gemeinschaft, Traditionen und Brauchtumspflege.
  57. Dialekte werden als Teil der Sprachkultur in Kitas und Schulen gestärkt.
  58. Die Strukturen der Dialektforschung im Land werden nachhaltig gestärkt.
  59. Die Grundlagen für die Errichtung eines Hauses der hessischen Geschichte werden geschaffen.
  60. Der Standort des Hauses der hessischen Geschichte wird über einen Wettbewerb ausgeschrieben.
  61. Die Demokratie wird von innen gestärkt und ihr Wert gegenüber anderen Regierungsformen herausgestellt.
  62. Im Landtagswahlrecht werden Vorkehrungen zur Vermeidung oder Reduzierung von Überhang- und Ausgleichsmandaten geprüft.
  63. Eine Vereinfachung der Sitzberechnung im Landtagswahlrecht wird geprüft.
  64. Politisches Engagement und politische Partizipation junger Menschen werden gefördert.
  65. Zur Stärkung der demokratischen Partizipation junger Menschen wird eine Enquete-Kommission eingesetzt.
  66. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden in Anhörungsverfahren zu Gesetzgebungsvorhaben stärker berücksichtigt.
  67. Die kommunale Jugendbeteiligung wird mit den Kommunen verbessert, um flächendeckend Angebote bereitzustellen.
  68. Über die Landesfachstelle Jugendbeteiligung wird die Zahl kommunaler Jugendbeteiligungsformate erhöht.
  69. Ein Fonds für junge Ideen vor Ort unterstützt die Partizipation junger Menschen.
  70. Der HOP!-Landesjugendkongress wird fortgeführt.
  71. Privatadressen von Kandidierenden werden aus den öffentlichen Bekanntmachungen von Wahlvorschlägen gestrichen.
  72. Eine Begrenzung oder mehr Transparenz von Spenden, insbesondere aus dem Ausland, bei Wahlen und Abstimmungen wird geprüft.
  73. Die Einführung eines Zustimmungsquorums bei den Wahlen der Landräte wird geprüft.
  74. Es wird geprüft, wie kommunale Vertretungsorgane arbeitsfähiger gemacht werden können.
  75. Die Erinnerungskultur wird gestärkt.
  76. Eine hessische Gedenk- und Erinnerungskonzeption wird entwickelt.
  77. Gedenkstätten und Erinnerungsorte werden bei modernen Ausstellungen, pädagogischen Konzepten und digitaler Erinnerungsarbeit unterstützt.
  78. Gedenkstätten wie Hadamar und Point Alpha sowie Orte der Demokratiegeschichte werden nach dem Drei-Säulen-Modell der Bundesgedenkstättenkonzeption fortentwickelt.
  79. Auch weitere Gedenk- und Erinnerungsorte werden unterstützt.
  80. Ein Fachbeirat für die Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit berät die Landesregierung.
  81. Eine Unterstützung des Baus eines Europäischen Hauses des Friedens in Kassel gemeinsam mit Bund und Stadt wird geprüft.
  82. Die Landeszentrale für politische Bildung wird als zentrale Bildungs- und Koordinierungsstelle erhalten und weiterentwickelt.
  83. Die Landeszentrale für politische Bildung dient als Dienstleister und Impulsgeber der außerschulischen Bildung, insbesondere im ländlichen Raum.
  84. Die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung werden stärker in den ländlichen Raum gebracht.
  85. Mit Kuratorium und wissenschaftlichem Beirat werden Chancen und Herausforderungen der politischen Bildung herausgearbeitet.
  86. Die Landeszentrale für politische Bildung wird organisatorisch, personell und finanziell zukunftsfähig ausgestattet.
  87. Das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie wird gestärkt.
  88. Das Bewusstsein für die Achtung der Grund- und Menschenrechte wird geschärft.
  89. Maßnahmen und Projekte gegen alle Formen des Extremismus und politisch motivierte Kriminalität werden unterstützt.
  90. Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Extremismus mit internationalen Verbindungen.
  91. Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden bekämpft.
  92. Melde- und Beratungsstellen werden in Analyse und Evaluation der Extremismusprävention einbezogen.
  93. Ein umfassender Maßnahmenkatalog mit Zielgruppenbetrachtung unter Einbeziehung aller Ressorts wird entwickelt.
  94. Ein Aktionsplan mit Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen wird erstellt.
  95. Ein Demokratiefördergesetz sichert die Förderung politischer Bildung, von Präventionsangeboten und außerschulischen Projektpartnern.
  96. Das Demokratiefördergesetz verankert Melde- und Beratungsstellen und den Kampf gegen Antisemitismus gesetzlich.
  97. Der Kampf gegen Antisemitismus wird gestärkt.
  98. Eine Geschäftsstelle gegen Antisemitismus zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern wird eingerichtet.
  99. Eine Landesstiftung für Demokratie, Aufklärung und politische Bildung wird gegründet.
  100. Ein interaktives Landesportal zu Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung mit Zugang zu Melde- und Beratungsstellen wird eingerichtet.
  101. Bestehende Projekte und Programme der Demokratieförderung werden fortgeführt und um eigene Vorhaben sowie Forschungserkenntnisse ergänzt.
  102. Die Erhebung eigener empirischer Daten sowie die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und pädagogischem Fachpersonal werden gefördert.
  103. Kunst und Kultur werden nachhaltig gefördert.
  104. Allen Menschen wird die Teilhabe an Kunst und Kultur ermöglicht.
  105. Die hessische Kulturlandschaft und das kulturelle Erbe werden bewahrt und gefördert.
  106. Die Freiheit von Kunst und Kultur wird erhalten und gegen Angriffe verteidigt.
  107. Jede Diskriminierung von Meinungen und Haltungen in Kunst und Kultur wird als unzulässige Beschränkung abgelehnt.
  108. Die hessischen Kultureinrichtungen von Museen und Theatern bis zur freien Szene werden weiter unterstützt und weiterentwickelt.
  109. Sogenannte Dritte Orte der Kultur und Begegnung werden insbesondere im ländlichen Raum geschaffen.
  110. Die besondere Betroffenheit der Kulturbranche durch die Covid-19-Pandemie wird in der Förderpolitik berücksichtigt.
  111. Eine attraktive, breit aufgestellte und krisenfeste Kulturszene wird weiterentwickelt.
  112. Eine Verstetigung über das Programm „Landkulturperlen“ wird unterstützt.
  113. Kulturförderverfahren werden auf vermeidbare Bürokratie überprüft.
  114. Auf Bundes- und EU-Ebene wird eine Vereinfachung und Modernisierung des Zuwendungsrechts angestrebt.
  115. Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche wird zu einem Schwerpunkt.
  116. Ein Kulturbus erleichtert Schulklassen den Zugang zu Kultur- und Erinnerungsorten.
  117. Das Förderprogramm „Kulturkoffer“ wird gestärkt und ausgebaut.
  118. Die Teilnahme am Bundesprogramm „Kultur macht stark“ wird mit Landesmitteln institutionell abgesichert.
  119. Ein landesweites kostenfreies Kulturticket für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird geprüft.
  120. Die Vernetzung von Kulturinitiativen im ländlichen Raum wird gefördert.
  121. Kulturstätten von überregionaler Bedeutung erhalten ein eigenes Heimatbudget.
  122. Die hessischen Landesmuseen werden weiter verlässlich unterstützt.
  123. Die bauliche Weiterentwicklung der Landesmuseen wird angegangen.
  124. Beim Landesmuseum Wiesbaden werden ein Anbau für Sonderausstellungen und ein Depot realisiert.
  125. Die Vermittlungsarbeit der staatlichen Museen wird insbesondere für Kinder und Jugendliche gestärkt.
  126. Die weitere Öffnung der staatlichen Archive wird vorangetrieben.
  127. Herausragende private und kommunale Museen wie das Städel oder das Jüdische Museum Frankfurt werden weiter unterstützt.
  128. Für den Ankauf herausragender Kunstwerke durch hessische Museen wird weiterhin ein Etat bereitgestellt.
  129. Die Provenienzforschung zu unrechtmäßig erworbenen Sammlungsbeständen wird fortgeführt.
  130. Die Provenienzforschung bezieht auch das koloniale Erbe ein.
  131. Die Museumsförderung wird mit dem hessischen Museumsverband fortentwickelt.
  132. Die digitale Erschließung der Museumssammlungen wird weiter vorangebracht.
  133. Eine nicht vorrangig kommerzielle NFT-Kulturplattform für Bestände hessischer Museen wird geprüft.
  134. Der Kulturfonds Frankfurt RheinMain wird weiter unterstützt.
  135. Die Arbeit der Kulturregion FrankfurtRheinMain wird weiter unterstützt.
  136. Landkreise, Städte und Gemeinden werden zu freiwilliger Kooperation in Kulturangelegenheiten ermuntert.
  137. Eine Kulturkooperation nach dem Vorbild des Kulturfonds Frankfurt RheinMain wird für Nordhessen geprüft.
  138. Die regionale Kulturzusammenarbeit in Städten und im ländlichen Raum wird gestärkt.
  139. Anreize für geteilte Kulturangebote fördern Kooperationen.
  140. Traditionelle Volksfeste und Märkte sowie das zugehörige Gewerbe werden erhalten.
  141. Kassel bleibt Standort der documenta.
  142. Die documenta wird erhalten.
  143. Der nach der d15 eingeleitete Organisationsprozess der documenta wird unterstützt.
  144. Die Weiterentwicklung des documenta Instituts wird unterstützt.
  145. Mit dem Kulturbauprogramm HERKULES wird massiv in das kulturelle Erbe investiert.
  146. Die Sanierung von Schlössern, Burgen und Gärten erhält in künftigen Haushalten Priorität.
  147. Ein Kulturbauförderprogramm für die Kommunen wird aufgelegt.
  148. Die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie Hessen Kassel Heritage werden weiterentwickelt und finanziell gestärkt.
  149. Die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie Hessen Kassel Heritage werden im Bereich Digitalisierung breiter aufgestellt.
  150. Die Jagdkultur bleibt im Jagdschloss Kranichstein sichtbar und öffentlich zugänglich.
  151. Die sieben hessischen Welterbestätten werden weiter unterstützt.
  152. Weitere hessische Kandidaten werden bei der Bewerbung um den Welterbestatus unterstützt.
  153. Das Denkmalschutzgesetz wird novelliert und entbürokratisiert.
  154. Das Denkmalschutzgesetz wird kommunal- und bürgerfreundlicher gestaltet.
  155. Die Nutzung von Denkmälern, etwa für erneuerbare Energien, wird erleichtert.
  156. Obere und untere Denkmalbehörden werden enger verzahnt, um schneller zu Lösungen zu kommen.
  157. Untere Denkmalschutzbehörden und Denkmalbeiräte werden in der Alltagsdenkmalpflege gestärkt.
  158. Die Einvernehmensregelung im Denkmalschutz wird auf Denkmäler von herausgehobener Bedeutung beschränkt.
  159. Die Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege werden ausgebaut, mit konkreter Hilfe für Städte und Gemeinden besonders im ländlichen Raum.
  160. Die Unterstützung privater Initiativen und ehrenamtlicher Vereine zum Erhalt von Einzeldenkmälern wird ausgebaut.
  161. In der Legislaturperiode wird ein zentrales archäologisches Funddepot realisiert.
  162. Die Einrichtung einer Landesstiftung für Klöster und Abteien wird geprüft.
  163. Die Grundsanierung von Kulturerbe wie dem Landgrafenschloss Marburg und dem Staatspark Wilhelmsbad wird vorangetrieben.
  164. Für Kloster Eberbach werden die Voraussetzungen für eine museumsdidaktische Neukonzeption geschaffen.
  165. Die Finanzierung der Staatstheater in Kassel, Wiesbaden und Darmstadt wird gesichert.
  166. Die bauliche Sanierung der drei Staatstheater wird fortgesetzt.
  167. Die Staatstheater werden als Mehrspartenhäuser mit A-Orchestern gestärkt.
  168. Die Partnerschaft mit den Theatern in Gießen und Marburg wird fortgesetzt und ausgebaut.
  169. Etablierte Festspiele und Kultursommer in Hessen werden weiter unterstützt.
  170. Mit dem Hessischen Rundfunk werden Gespräche über die Zukunft des HR-Sinfonieorchesters und der hr-Bigband geführt.
  171. Nach einer Standortentscheidung der Stadt Frankfurt werden Gespräche über die bauliche Zukunft der Städtischen Bühnen geführt.
  172. Die freie Theaterszene wird verlässlich unterstützt.
  173. Jugend musiziert, Junge Musik Hessen, der Landesmusikrat und die Landesmusikakademie Schlitz werden gestärkt.
  174. Die Ausstattung der öffentlichen Musikschulen wird weiter verbessert.
  175. Eine stabile Finanzierung der Musikschulen wird gemeinsam mit den Kommunen angestrebt.
  176. Zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Amateurmusik werden geprüft.
  177. Die Förderung der freien Kunstszene und der Soziokultur ist ein kulturpolitischer Schwerpunkt.
  178. Die Zusammenarbeit mit der LAKS wird intensiviert.
  179. Neue Kunstformen unter dem Begriff Urban Arts werden in Hessen weiter etabliert.
  180. Für Urban Arts wie Streetart und Graffiti werden Räume geschaffen.
  181. Musikclubs gelten als kulturelle Einrichtungen.
  182. Weitere Fördermöglichkeiten für Clubs und Festivals werden mit deren Interessenvertretungen erörtert.
  183. Die Literaturförderung wird ausgebaut.
  184. Junge Menschen werden zeitgemäß für Bücher begeistert.
  185. Wissenschaftliche Bibliotheken werden bei der Digitalisierung gefördert.
  186. Öffentliche Bibliotheken besonders im ländlichen Raum werden etwa durch den Ausbau des Onleihe-Verbunds unterstützt.
  187. Per Bundesratsinitiative sollen Bibliotheken bei Sonn- und Feiertagsöffnung anderen Kultureinrichtungen gleichgestellt werden.
  188. Die Filmförderung wird ausgebaut, um Produktionen in Hessen abzusichern.
  189. Der Hessische Rundfunk soll über einen höheren Anteil an der HessenFilm mehr Mittel für Fremdproduktionen bereitstellen.
  190. Ausschreibungen stellen sicher, dass hessische Produktionsfirmen zum Zuge kommen.
  191. Die Kinoförderung wird besonders im ländlichen Raum gestärkt.
  192. Eine Erweiterung der Kinoförderung um eine Kulturförderung wird geprüft.
  193. Eine Öffnung des Kulturtickets für Kinobesuche wird geprüft.
  194. Das Wachstum der Kreativwirtschaft einschließlich der Games-Branche wird unterstützt.
  195. Die Nachwuchs- und Hochschulfilmförderung erhält besonderes Gewicht.
  196. Die vielfältige und unabhängige Medienlandschaft wird erhalten, gefördert und zukunftsfähig aufgestellt.
  197. Für öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk werden angemessene rechtliche Rahmenbedingungen angestrebt.
  198. Der umfassende Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird bekräftigt.
  199. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind zu unverfälschter, neutraler und überparteilicher Berichterstattung verpflichtet.
  200. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss grundlegend reformiert werden.
  201. Die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen stärker vernetzt zusammenarbeiten.
  202. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll seine Plattformstrategie mit nationalen und europäischen Partnern fortführen.
  203. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich konsequent dem jungen Publikum zuwenden.
  204. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nachhaltig finanziert.
  205. Eine Indexierung des Rundfunkbeitrags wird befürwortet.
  206. Eine weitere Reduzierung oder Abschaffung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird abgelehnt.
  207. Der Hessische Rundfunk soll eigenständig, unabhängig und zukunftsfähig bleiben.
  208. Die Regionalfenster privater Senderfamilien sollen mit den anderen Ländern staatsvertraglich abgesichert werden.
  209. Der private Rundfunk wird durch faire Rahmenbedingungen unterstützt.
  210. Vorgaben zur Rundfunkwerbung sollen mit Rücksicht auf die Finanzierung des privaten Rundfunks zurückhaltend gestaltet werden.
  211. Der technische Jugendmedienschutz wird gemeinsam mit den anderen Ländern gestärkt.
  212. Für die Medienaufsicht werden neue Instrumente geschaffen.
  213. Das neue Hessische Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien wird mit der Medienanstalt Hessen umgesetzt.
  214. Die Medienanstalt Hessen stärkt mit privaten medienpädagogischen Anbietern die Medienkompetenz.
  215. Die beiden verbliebenen Offenen Kanäle werden zu Medienbildungszentren umgebaut.
  216. Nichtkommerzielle lokale Hörfunkanbieter bleiben erhalten und werden weiter unterstützt.
  217. Eine zwangsweise Abschaltung von UKW-Frequenzen wird abgelehnt.
  218. Hass, Hetze, Antisemitismus, Rassismus und Falschnachrichten in digitalen Medien werden bekämpft.
  219. Die Angebote des Landes und der Schulen zur Medienkompetenz werden fortgeführt und ausgebaut.
  220. Die Angebote zur Medienkompetenz werden in ein landesweites Konzept integriert.
  221. Das Anliegen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes, vielfältige und unabhängige Medien zu sichern, wird unterstützt.
  222. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz muss die Kulturhoheit und den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten achten.
  223. Die Medienaufsicht muss unabhängig, staatsfern und dezentral sein.
  224. Das Kulturgut der Vertreibungsgebiete wird dauerhaft im Bewusstsein erhalten.
  225. Die Projekt- und Strukturförderung der Selbstorganisationen der Vertriebenen wird fortgeführt.
  226. Spätaussiedler werden ihrem Status als deutsche Staatsbürger entsprechend untergebracht.
  227. Integrationsmaßnahmen, Sprachförderung und Kulturarbeit für Heimatvertriebene und Spätaussiedler werden weiter finanziert.
  228. Auf Bundesebene wird eine Verbesserung der rentenrechtlichen Lage von Heimatvertriebenen und Spätaussiedlern angestrebt.
  229. Der Härtefallfonds des Bundes soll gerechter ausgestaltet werden.
  230. Das kulturelle Erbe der Heimatvertriebenen wird mit Archiven, Museen und Bibliotheken erhalten und erschlossen.
  231. Institutionen und Projekte zur Pflege des Kulturguts der Vertriebenen werden nach § 96 BVFG gefördert.
  232. Der Hessische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation wird beibehalten.
  233. Die Kontaktpflege in Europa zu Heimatverbliebenen wird verstärkt.
  234. Der Forschungsschwerpunkt zu Vertriebenen und Spätaussiedlern an der Universität Gießen und dem Herder-Institut wird gestärkt.
  235. Die Wissensvermittlung zu Flucht, Vertreibung und Spätaussiedlern wird in Schule und außerschulisch intensiviert.
  236. Das Land fördert Schulausflüge zu Gedenkstätten und Museen zur Geschichte der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler.
  237. Das Land unterstützt die Übergabe der Pflege von Gedenkstätten und Heimatsammlungen der Vertriebenen an die Kommunen.
  238. Die Fördereinrichtung Hasselroth soll zu einer Unterbringungseinrichtung für jugendliche Spätaussiedler und junge Familien ausgebaut werden.
  239. Die Integrationsmaßnahmen am Standort Hasselroth werden ausgebaut.
  240. Der Standort Hasselroth wird zu einem Kultur-, Weiterbildungs- und Begegnungszentrum entwickelt.
  241. Die Freiheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften, in die Gesellschaft zu wirken, gilt als unantastbar.
  242. Der interreligiöse Dialog soll weiter gefördert werden.
  243. Die Verständigung zwischen den Glaubensrichtungen soll gestärkt werden.
  244. Das bestehende Staatskirchenverhältnis und die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates werden bejaht.
  245. Die etablierten Beziehungen und der Dialog mit Kirchen und Religionsgemeinschaften werden fortgesetzt.
  246. Kommt ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, soll die Umsetzung für Kirchen und Land fair gestaltet werden.
  247. Menschen jeden Glaubens werden darin bestärkt, Kultur und Lebensweise stärker in die Gesellschaft einzubinden.
  248. Hessen soll als religiös und weltanschaulich vielfältiges Land gestaltet werden.
  249. Hessen soll als offenes und vielfältiges Land gestärkt werden, zu dem verschiedene Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beitragen.
  250. Die Gründung eines hessischen Rates der Religionen wird angeregt.
  251. Das Land sucht den Dialog mit den Moscheegemeinden.
  252. Die Arbeit der Moscheegemeinden in Seelsorge und sozialer Arbeit wird unterstützt.
  253. Integration und gegenseitiger Austausch in den Kommunen, etwa durch Kulturfeste, sollen intensiviert werden.
  254. Der Sonntagsschutz wird als hoher Wert bejaht.
  255. Bei einer Anpassung des Hessischen Feiertagsgesetzes wird der künftige Umgang mit stillen Feiertagen geprüft.
  256. Es wird überdacht, ob öffentliche Sportveranstaltungen an stillen Feiertagen zugelassen werden.
  257. Festtagen nichtchristlicher Religionsgemeinschaften wird mit Respekt begegnet.
  258. Der strategische Ansatz des Landes beim bürgerschaftlichen Engagement wird weiterentwickelt.
  259. Anerkennung, Förderung und gute Rahmenbedingungen bleiben die zentralen Säulen der Ehrenamtsförderung.
  260. Auch neue Formen des Engagements werden mit Informations-, Austausch-, Anerkennungs- und Qualifizierungsangeboten unterstützt.
  261. Die Unterstützung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement unter der Dachmarke „#deinehrenamt“ wird fortgeführt.
  262. Die Ehrenamtsunterstützung soll ressortübergreifend sichtbarer gemacht werden.
  263. Die Landesehrenamtsagentur Hessen wird als koordinierende Anlauf- und Netzwerkstelle weiterentwickelt.
  264. Die hessische Ehrenamts-Card wird als App digitalisiert.
  265. Die hessische Ehrenamts-Card wird inhaltlich weiterentwickelt.
  266. Vergünstigungen der Ehrenamts-Card sollen auch länderübergreifend nutzbar werden.
  267. Mit einer Initiative „Ehrenamt - aber ohne Bürokratie“ wird ehrenamtliches Engagement gefördert.
  268. Angebot und Nachfrage im Ehrenamt sollen effektiver zusammengebracht werden, damit jeder helfen kann, der möchte.
  269. Das Ehrenamt soll von administrativen Aufgaben, Vorgaben und Auflagen weitgehend entlastet werden.
  270. Bürokratische Lasten im Ehrenamt werden mit einem Bürokratiebefreiungspaket abgebaut.
  271. Ehrenamtsveranstaltungen sollen von GEMA-Gebühren befreit werden.
  272. Berichtspflichten im Ehrenamtsbereich werden abgeschafft.
  273. Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert“ wird weitergeführt.
  274. Den Herausforderungen von KI und Digitalisierung im Ehrenamt soll gemeinsam mit den Engagierten begegnet werden.
  275. Auf Bundesebene wird eine Erhöhung der Freibeträge für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine angestrebt.
  276. Die Finanzierung gemeinnütziger Zwecke aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen soll erleichtert werden.
  277. Die Debatte um ein Gesellschaftsjahr wird begrüßt, das Engagement der jungen Generation soll gestärkt werden.
  278. Das Freiwillige Soziale Jahr wird bis zum Abschluss der Bundesdebatte um ein Gesellschaftsjahr fortentwickelt und gestärkt.
  279. Die Angebote für ein Freiwilliges Soziales Jahr werden deutlich ausgeweitet.
  280. Die Angebote für ein Freiwilliges Soziales Jahr werden flexibilisiert.
  281. Auch Seniorinnen und Senioren sollen ein Freiwilliges Soziales Jahr ohne Nachteile durch Besteuerung oder Anrechnungen leisten können.
  282. Jeder junge Mensch soll die Möglichkeit haben, sich zeitweilig für Land und Gesellschaft einzusetzen.
  283. Die Sozialpolitik soll den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellen.
  284. Respekt, Hilfe und Anerkennung sollen jedem Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialem Stand oder sexueller Orientierung zuteilwerden.
  285. Zivilgesellschaftliches Engagement in der Sozialpolitik soll weiter gestärkt und gefördert werden.
  286. Freiwilligenarbeit soll bereits in Schule, Ausbildung und Studium unterstützt werden.
  287. Schülerinnen und Schüler sollen durch ein Sozialpraktikum Einblicke in soziale Berufe erhalten.
  288. Die Angebote für ein Freiwilliges Soziales Jahr werden deutlich ausgeweitet.
  289. Die Angebote für ein Freiwilliges Soziales Jahr werden flexibilisiert.
  290. Vergünstigungen im ÖPNV für Inhaber der Ehrenamts-Card werden geprüft.
  291. Die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamts-Card werden evaluiert.
  292. Die Umsetzung des Modells der Sozialgenossenschaften in Hessen wird geprüft.
  293. Die positive Wirkung des Sports soll auf hohem Niveau weiter gestärkt werden.
  294. Das Land unterstützt Sportverbände und -vereine bei ihrer Arbeit und bei der Gewinnung von Mitgliedern.
  295. Sportförderung dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, Fair-Play, Inklusion und dem Ehrenamt.
  296. Die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamts im Sport sollen attraktiv gestaltet werden.
  297. Im Bundesrat wird eine Anhebung des Übungsleiterfreibetrags angestrebt.
  298. Im Bundesrat wird eine Anhebung der Ehrenamtspauschale angestrebt.
  299. Die Sportförderung wird auf hohem Niveau weiter ausgebaut.
  300. Die bestehenden Sportförderprogramme werden erweitert.
  301. Die bestehenden Sportförderprogramme werden neu strukturiert.
  302. Die Beantragung von Sportfördermitteln wird vereinfacht.
  303. Die Sportförderprogramme werden bis auf einen Euro pro Monat und Sportvereinsmitglied ausgebaut.
  304. Die gesetzlich zugewiesenen Beträge an die Destinatäre aus staatlichen Lotterien und Sportwetten werden zu Beginn der Legislaturperiode erhöht.
  305. Das Programm „Sportland Hessen bewegt“ wird zur Förderung von Gesundheitssport und Bewegung aufrechterhalten.
  306. Vereine und Kommunen sollen ermuntert werden, durch ortsübergreifende Kooperationen Kosten zu teilen.
  307. Gemeinsame Sportstättenentwicklungspläne mehrerer Orte werden gezielt gefördert.
  308. Der „Sportatlas Hessen“ wird weiterentwickelt.
  309. Die im Winter 2022/23 begonnenen Energiekosten-Entlastungen für Vereine werden fortgesetzt.
  310. Die Förderung des Schwimmsports wird auf hohem Niveau fortgeführt.
  311. Mit einer Schwimmoffensive soll möglichst jedes Kind schwimmen lernen.
  312. Die vorhandenen Schwimmflächen sollen erhalten werden.
  313. Das Schwimmbadinvestitionsprogramm SWIM wird für weitere fünf Jahre fortgeführt.
  314. Ein hessisches Schwimmzentrum am Campus Sportdeutschland in Frankfurt wird geprüft.
  315. Eine Werbeoffensive für den Beruf des Schwimmmeisters wird gestartet.
  316. Die Schwimmfähigkeit von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Menschen mit Behinderung soll gezielt gestärkt werden.
  317. Das Konzept der kommunalen Bewegungskoordinatoren wird weiterentwickelt.
  318. Sportliche Talente sollen frühestmöglich erkannt werden.
  319. Jedes Kind soll mit einem Talentscout seine Stärken entdecken und passende Vereinsangebote erhalten können.
  320. Der schulische „Bewegungscheck“ wird weiterentwickelt.
  321. Der „Bewegungscheck“ wird auf alle hessischen Landkreise ausgeweitet.
  322. Sport- und Bewegungsangebote im schulischen Ganztag werden ausgeweitet.
  323. Eine Sportfördergruppe „Kultus“ für Sportler und Trainer wird eingerichtet.
  324. Eine Erweiterung des Sportunterrichts wird geprüft.
  325. An der Goethe-Universität Frankfurt wird ein Studiengang für Trainerpersonal eingerichtet.
  326. Eine weitere Eliteschule des Sports und ein Sportinternat in Wiesbaden werden geprüft.
  327. Behindertensport und Inklusion im Sport werden weiter gefördert.
  328. Die Strukturen des Behindertensports und der Inklusion im Sport werden ausgebaut.
  329. Sport gilt als wichtiger Motor für Integration und Inklusion.
  330. Die Netzwerke zur Förderung des Behindertensports und der Inklusion im Sport werden verstetigt und ausgeweitet.
  331. Auf lokaler Ebene sollen weitere Teilhabemöglichkeiten im Sport und besserer Zugang zu Sportvereinen geschaffen werden.
  332. Assistenz beim Sport und Transport zum Sport für Menschen mit Behinderung sollen verbessert werden.
  333. Bewegungs- und Sportangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Kommunen werden gefördert und ausgebaut.
  334. Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch Sport gilt als Querschnittsaufgabe aller Ressorts.
  335. Vereine mit Sportangeboten für Menschen mit Behinderung oder integrativen Projekten erhalten besondere Förderung.
  336. Zur Entlastung der Vereine werden Lotsen eingeführt, die Menschen mit Behinderung den Zugang zum Sport erleichtern.
  337. Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband wird beim Bau eines Sportzentrums in Fulda unterstützt.
  338. Die Förderung des Behindertensports, etwa von HBRS, Gehörlosensportverband und Special Olympics Hessen, wird beibehalten.
  339. Das Modellprojekt „Kindeswohl im Sport“ wird fortgeführt.
  340. Das Modellprojekt „Kindeswohl im Sport“ wird landesweit ausgeweitet.
  341. Die Teilnahme von Mädchen an Sportangeboten soll durch Maßnahmen gesteigert werden.
  342. Ein „Runder Tisch Natur und Sport“ wird eingerichtet, um Naturschutz und Naturnutzung auszugleichen.
  343. Sport in der freien Natur wird, wo keine höherrangigen Interessen entgegenstehen, etwa durch ausgewiesene Gebiete unterstützt.
  344. Die Zusammenarbeit mit Proficlubs, Leistungssportvereinen, Sportstiftung und Sportverbänden wird intensiviert.
  345. Die Otto-Fleck-Schneise in Frankfurt wird zu einem „Campus Sportdeutschland“ fortentwickelt.
  346. Spitzensportlerinnen und -sportler sollen frühestmöglich mit Unterstützungsangeboten gefördert werden.
  347. In Polizei, Verwaltung und Hochschulen werden bessere Bedingungen zur Vereinbarkeit von Profisport und Beruf oder Studium geschaffen.
  348. Eine wettbewerbsgerechte Gehaltsstruktur für Landestrainerinnen und Landestrainer wird geprüft.
  349. Der Bundesstützpunkt Ski Nordisch in Willingen und Winterberg soll langfristig erhalten bleiben.
  350. Die Strukturen im Nachwuchsleistungssport werden unterstützt.
  351. Der Neubau der Skisprungschanze wird unterstützt.
  352. Internationale Sportgroßveranstaltungen sollen nach Hessen geholt werden.
  353. Eine deutsche Olympiabewerbung wird unterstützt.
  354. Die Europameisterschaft 2024 wird genutzt, um Hessen als weltoffenen Gastgeber zu präsentieren.
  355. Das Programm „Fairplay Hessen“ wird mit dem Hessischen Fußball-Verband weitergeführt.
  356. Fanprojekte sollen nachhaltig verankert werden.
  357. Fair-Play-Initiativen sollen unterstützt werden.
  358. Eine Bundesratsinitiative soll die steuerliche Förderung der Games-Branche an andere europäische Staaten angleichen.
  359. Das Förderprogramm „Games made in Hessen“ wird ausgebaut und weiterentwickelt.
  360. Der organisierte E-Sport wird in seinem Streben nach Gemeinnützigkeit innerhalb bestehender Vereinsstrukturen unterstützt.
  361. Mit dem Landessportbund wird ein Förderangebot für E-Sport mit Medienpädagogik und Gesundheitsförderung geschaffen.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

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