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Der Vertrag enthält 175 von 2.614 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 175
  1. Die Erinnerungskultur und die Orte der Mahnung werden erhalten und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Erinnerungskultur und den Orten der Mahnung, die wir erhalten und weiterentwickeln wollen, räumen wir großen Stellenwert ein. Link zum Original
  2. Der Denkort Bunker Valentin erhält eine hauptamtliche, feste personelle Verstärkung.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den vergangenen Jahren hat sich der Denkort Bunker Valentin zu einem echten Erfolgsprojekt entwickelt. Um der rasant gewachsenen Nachfrage eines qualifizierten Bildungsangebots vor Ort und der pädagogischen Modularbeit mit Besuchergruppen, entsprechen zu können, ist eine hauptamtliche, feste personelle Verstärkung unerlässlich. Link zum Original
  3. In Bremen und Bremerhaven wird die Erinnerungsarbeit gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    An beiden Standorten, in Bremen und Bremerhaven, sollen in Zukunft Aufgaben der Stärkung der Wahlbeteiligung, der Erinnerungsarbeit sowie des Kampfes gegen einen wieder erstarkenden Antisemitismus und anderer feindseliger Übergriffe wie gegen Muslime oder Homosexuelle durch Aufklärung und Aktionsarbeit entgegengewirkt werden. Link zum Original
  4. Kulturelle Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Theater werden barrierefrei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Barrierefreiheit in kulturellen Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Theatern. Dies umfasst neben der baulichen Barrierefreiheit auch die Nutzbarkeit und Zugänglichkeit der jeweiligen Inhalte, also beispielsweise die Erschließung von Ausstellungsinhalten auch für Menschen mit kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen bzw. in einfacher Sprache. Link zum Original
  5. Ausstellungsinhalte werden auch für Menschen mit kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen und in einfacher Sprache erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Barrierefreiheit in kulturellen Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Theatern. Dies umfasst neben der baulichen Barrierefreiheit auch die Nutzbarkeit und Zugänglichkeit der jeweiligen Inhalte, also beispielsweise die Erschließung von Ausstellungsinhalten auch für Menschen mit kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen bzw. in einfacher Sprache. Link zum Original
  6. Menschen, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Teilhabe an Medien und Kommunikation.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonders Menschen, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind, haben einen Anspruch auf Teilhabe an Medien und Kommunikation. Link zum Original
  7. Auf Landes- und Bundesebene wird auf eine bessere Medienkompetenz von Menschen mit Alters-, Krankheits- oder Behinderungseinschränkungen hingewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Landes- und auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Medienkompetenz für diese Zielgruppen verbessert wird und dass sowohl Betroffene als Betreuungspersonal entsprechende Kompetenzen erwerben und den Zugang der Betroffenen zu zeitgemäßen Kommunikationsformen verbessern können. Link zum Original
  8. Betroffene und Betreuungspersonal sollen Kompetenzen erwerben, um den Zugang zu zeitgemäßen Kommunikationsformen zu verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Landes- und auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Medienkompetenz für diese Zielgruppen verbessert wird und dass sowohl Betroffene als Betreuungspersonal entsprechende Kompetenzen erwerben und den Zugang der Betroffenen zu zeitgemäßen Kommunikationsformen verbessern können. Link zum Original
  9. Der bebaute Bereich des Güterbahnhofsgeländes wird dauerhaft für die Bremer Kunst-, Kultur- und Kreativszene erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den bebauten Bereich des Güterbahnhofsgeländes werden wir dauerhaft für die Bremer Kunst-, Kultur- und Kreativszene erhalten. Link zum Original
  10. Mit den Akteurinnen und Akteuren werden langfristige, verlässliche Nutzungsverträge geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Akteur*innen schließen wir langfristige, verlässliche Nutzungsverträge. Link zum Original
  11. Die Planungen für die Sanierung der SEUTE DEERN werden im Rahmen der beschlossenen Planungsmittel fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Planungen für die Sanierung der SEUTE DEERN im Rahmen der bereits beschlossenen Planungsmittel fortführen und diesem Zusammenhang auch Alternativen einer dauerhaften Erhaltung prüfen. Link zum Original
  12. Alternativen für eine dauerhafte Erhaltung der SEUTE DEERN werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Planungen für die Sanierung der SEUTE DEERN im Rahmen der bereits beschlossenen Planungsmittel fortführen und diesem Zusammenhang auch Alternativen einer dauerhaften Erhaltung prüfen. Link zum Original
  13. Die vom Bund für die Sanierung der SEUTE DEERN bereitgestellten Mittel sollen gesichert bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für die Sanierung vom Bund bereitgestellten Mittel sollen weiterhin gesichert bleiben. Link zum Original
  14. Die Themen des Klimahauses und des Auswandererhauses sollen an neue Entwicklungen und Fragestellungen angepasst werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Besetzung der aktue en Themen „K ima“ im K imahaus und „Auswanderung“ im Auswandererhaus trägt neben einer großen touristischen Akzeptanz auch dazu bei, den Standort für die Fachwelt in den Fokus zu rücken. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Themenstellungen an neue Entwicklungen und Fragestellungen anzupassen. Link zum Original
  15. Der zweite Erweiterungsbau des Auswandererhauses und dessen Entwicklung zum nationalen Forschungszentrum für Migration sollen bis Anfang 2021 realisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aktuell wurden mit Unterstützung des Bundes weitere 12 Mio. Euro für einen zweiten Erweiterungsbau und die Entwicklung zu dem nationalen Forschungszentrum für Migration bereitgestellt. Die Realisierung der Maßnahme soll bis Anfang 2021 erfolgen. Link zum Original
  16. Die Planung für den neuen Themenkomplex Extremwetter im Klimahaus wird zügig abgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits beschlossene Planung für die Ausarbeitung eines neuen Themenkomp e es „E tremwetter“ werden wir z gig absch ießen. Auf Basis der Planungsergebnisse werden wir Anfang 2020 mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Link zum Original
  17. Die Umsetzung des Themenkomplexes Extremwetter beginnt Anfang 2020.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits beschlossene Planung für die Ausarbeitung eines neuen Themenkomp e es „E tremwetter“ werden wir z gig absch ießen. Auf Basis der Planungsergebnisse werden wir Anfang 2020 mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Link zum Original
  18. Der Ausstellungsbereich Offshore-Windenergie im Klimahaus wird aktualisiert und um das Thema Energiewende ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Parallel so der Ausste ungsbereich „Offshore Windenergie“ aktua isiert und um das Thema „Energiewende“ ergänzt werden. Link zum Original
  19. Die Kulturförderung soll ein attraktives, der Vielfalt eines urbanen Ballungsraums angemessenes Angebot bereitstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bremische Kulturförderung verfolgt das Ziel, ein attraktives Angebot bereitzustellen, das einem modernen urbanen Ballungsraum in seiner identitätsstiftenden Vielfalt angemessen ist. Link zum Original
  20. Die Freiheit von Kunst und Kultur wird besonders geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor allem bleibt es unabdingbar, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Verhältnisse weiterhin unser besonderes Bemühen dem Schutz der Freiheit von Kunst und Kultur gilt. Link zum Original
  21. Die bestehende kulturelle Infrastruktur wird verlässlich gefördert und gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Prinzip der verlässlichen Förderung und der Sicherung der bestehenden kulturellen Infrastruktur liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der künftigen Jahre in der Förderung der Freien Szene, dem wir mit einem innovativen Konzept Rechnung tragen. Link zum Original
  22. Die Förderung der Freien Szene wird mit einem innovativen Konzept zum Schwerpunkt der kommenden Jahre.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Prinzip der verlässlichen Förderung und der Sicherung der bestehenden kulturellen Infrastruktur liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der künftigen Jahre in der Förderung der Freien Szene, dem wir mit einem innovativen Konzept Rechnung tragen. Link zum Original
  23. Das Dialogformat der Denkzellen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehören die Fortführung des Dia ogformats der Denkze en sowie die Etab ierung eines „Bremer Zentrums der reien Szene“. Link zum Original
  24. Ein „Bremer Zentrum der Freien Szene“ wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehören die Fortführung des Dia ogformats der Denkze en sowie die Etab ierung eines „Bremer Zentrums der reien Szene“. Link zum Original
  25. Die Förderung der Freien Szene berücksichtigt künftig individuelle künstlerische Produktionsbedingungen besser.

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    Wortlaut im Vertrag
    Förderung der Freien Szene soll zukünftig individuelle künstlerische Produktionsbedingungen besser berücksichtigen. Link zum Original
  26. Das Vergabeverfahren der Kulturförderung wird künftig über eine Förderrichtlinie zu wirtschaftlicher Lage, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität gesteuert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bewährte transparente Vergabeverfahren soll zukünftig auch über eine Förderrichtlinie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sowie der Geschlechtergerechtigkeit (Frauenförderung) und der Akzeptanz von Diversität gesteuert werden. Link zum Original
  27. Kulturakteure werden durch Freiräume für künstlerische Produktivität und Schutz ihres Bestandes gewürdigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Aktivitäten werden von engagierten Menschen entwickelt und getragen. Deren Arbeit gilt es nachhaltig zu würdigen durch die Eröffnung von Freiräumen für künstlerische Produktivität und den Schutz ihres Bestandes. Link zum Original
  28. In der Kultur gibt es faire Beschäftigungsbedingungen, die individuelle Arbeits- und Produktionsbedingungen berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb muss es in der Kultur faire Beschäftigungsbedingungen geben, die insbesondere die individuellen Arbeits- und Produktionsbedingungen von Kulturakteuren berücksichtigen. Link zum Original
  29. Kultureinrichtungen, die existenzielle Mehrbedarfe nachweisen, werden ausdrücklich unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Jahren der Haushaltskonsolidierung haben viele Kulturakteure sehr umsichtig gewirtschaftet und unter erschwerten Rahmenbedingungen attraktive Kulturangebote realisiert. Diese Leistung gilt es anzuerkennen, indem Einrichtungen, die existenzielle Mehrbedarfe nachweisen können, ausdrücklich unterstützt werden. Link zum Original
  30. Die Gestaltungsspielräume der Kulturförderung werden in einem Stufenkonzept mittel- bis langfristig erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beabsichtigen, in einem Stufenkonzept die Gestaltungsspielräume mittel- bis langfristig zu erweitern. Link zum Original
  31. Bremen soll für junge, kreative Menschen eine attraktive Stadt zum Leben, Experimentieren und Feiern sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bremen soll vor allem auch für junge, kreative Leute eine Stadt sein, in der es Spaß macht zu leben, in der man bleiben möchte, in der man Möglichkeiten hat sich auszuprobieren, zu experimentieren, zu feiern, Kreatives zu schaffen. Link zum Original
  32. Alternative Kulturprojekte, Partykollektive und temporäre Raumnutzungen der jungen Szene werden durch einen zusätzlichen Fördertopf unkompliziert finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alternative Kulturprojekte, Partykollektive oder temporäre sommerliche Raumnutzung durch eine junge Bremer Szene sind für uns unverzichtbarer Teil eines urbanen Kulturlebens und müssen durch einen zusätzlichen Fördertopf unkompliziert finanziell unterstützt werden. Link zum Original
  33. Flächen und Räume zur Zwischennutzung werden vereinfacht vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es braucht aber auch eine vereinfachte Vergabe von Flächen und Räumen zur Zwischennutzung. Link zum Original
  34. Räume für Kulturaktivitäten werden in der Stadtplanung von vornherein eingeplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Stadtplanung müssen Räume für Kulturaktivitäten von vorneherein mit eingeplant werden, damit auch dauerhafte Nutzungen möglich sind und so der Raummangel bei Probebühnen und Atelierräumen behoben wird. Link zum Original
  35. Die Anstrengungen, Bremen attraktiver für junge, kreative Menschen zu machen, werden verstärkt fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden verstärkt die Anstrengungen, Bremen attraktiver für junge, kreative Menschen zu machen, weiterführen. Link zum Original
  36. Beim Kulturressort wird ein vierteljährliches Koordinierungstreffen aller beteiligten Ressorts etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür soll ein vierteljährliches Koordinierungstreffen aller beteiligten Ressorts beim Kulturressort etabliert werden. Link zum Original
  37. Eine gesonderte Förderplattform für die Junge Szene wird geschaffen, deren Vergaben flexibel von der Deputation beschlossen werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine gesonderte Förderplattform für die Junge Szene schaffen, deren Vergaben in flexibler Form von der Deputation beschlossen werden können. Link zum Original
  38. Initiativen zur Erinnerungskultur werden verstärkt, um der Verantwortung für die koloniale Vergangenheit Rechnung zu tragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die deutschen kolonialen Verbrechen sind nach wie vor ein verdrängtes Kapitel unserer Geschichte. Durch verstärkte Initiativen zur Erinnerungskultur wollen wir der Verantwortung für die Vergangenheit Rechnung tragen. Link zum Original
  39. Die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und die Musikschule werden als Träger der kulturellen Bildung besonders unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Bildung hat einen hohen Stellenwert in der Kulturförderung. Deshalb wollen wir u.a. die klassischen Träger in diesem Sektor – die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und die Musikschule – in besonderer Weise unterstützen. Dies soll jeweils nach den individuellen fachlichen Gegebenheiten erfolgen wie etwa dem Ausbau des Bibliotheksnetzes, der Stärkung der Honorarkräfte an der Volkshochschule und der Umwandlung der Musikschule in eine Dienststelle. Link zum Original
  40. Das Bibliotheksnetz wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Bildung hat einen hohen Stellenwert in der Kulturförderung. Deshalb wollen wir u.a. die klassischen Träger in diesem Sektor – die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und die Musikschule – in besonderer Weise unterstützen. Dies soll jeweils nach den individuellen fachlichen Gegebenheiten erfolgen wie etwa dem Ausbau des Bibliotheksnetzes, der Stärkung der Honorarkräfte an der Volkshochschule und der Umwandlung der Musikschule in eine Dienststelle. Link zum Original
  41. Die Musikschule wird in eine Dienststelle umgewandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Bildung hat einen hohen Stellenwert in der Kulturförderung. Deshalb wollen wir u.a. die klassischen Träger in diesem Sektor – die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und die Musikschule – in besonderer Weise unterstützen. Dies soll jeweils nach den individuellen fachlichen Gegebenheiten erfolgen wie etwa dem Ausbau des Bibliotheksnetzes, der Stärkung der Honorarkräfte an der Volkshochschule und der Umwandlung der Musikschule in eine Dienststelle. Link zum Original
  42. Der Senat erstellt zeitnah einen Rahmenplan Kulturelle Bildung mit Entwicklungsperspektiven und Förderstrategien.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird zeitnah ein ‚Rahmenp an Ku ture e Bi dung‘ erste t, in dem der Senat sein Verständnis on Ku ture er Bi dung, Entwicklungsperspektiven und Förderstrategien darlegt. Link zum Original
  43. Die Förderstrukturen für Projekte der kulturellen Bildung werden vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bereits parallel werden die Förderstrukturen für Projekte der Kulturelle Bildung vereinfacht werden. Ziel ist es, dass zur Förderung von Projekten nur ein Antrag bei einer Senatsstelle gestellt werden muss und die Mittelvergabe aus Haushaltsstellen der Ressorts Kultur, Bildung, Soziales/Jugend dann abgestimmt und gemeinsam erfolgt. Link zum Original
  44. Für die Förderung von Projekten der kulturellen Bildung genügt künftig ein Antrag bei einer Senatsstelle, und die Ressorts Kultur, Bildung sowie Soziales/Jugend vergeben die Mittel abgestimmt und gemeinsam.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bereits parallel werden die Förderstrukturen für Projekte der Kulturelle Bildung vereinfacht werden. Ziel ist es, dass zur Förderung von Projekten nur ein Antrag bei einer Senatsstelle gestellt werden muss und die Mittelvergabe aus Haushaltsstellen der Ressorts Kultur, Bildung, Soziales/Jugend dann abgestimmt und gemeinsam erfolgt. Link zum Original
  45. Wirtschaftliche und bauliche Barrieren für die Teilhabe an Kunst und Kultur werden weiter abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass alle Menschen an Kunst und Kultur teilhaben können. Deshalb sind wir bestrebt, Barrieren jeglicher Art, wirtschaftlich wie auch baulich weiter abzubauen. Link zum Original
  46. Die Bremer Bürgerhäuser werden bei ihrer Entwicklung zu Quartierszentren mit kulturellem Schwerpunkt unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine wichtige Ankerfunktion in den Stadtteilen nehmen die Bremer Bürgerhäuser wahr, die wir bei ihrer Entwicklung zu Quartierszentren mit kulturellem Schwerpunkt unterstützen wollen. Link zum Original
  47. Ein Modellprojekt zur Verbesserung der sozialen Teilhabe an den Museen wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Modellprojekt installieren, um die soziale Teilhabe an den Museen zu verbessern. In diesem Zusammenhang prüfen wir die Einführung eines regelmäßigen Tages mit freiem Eintritt, verbunden mit besonderen Vermittlungsangeboten. Link zum Original
  48. Die Einführung eines regelmäßigen Tages mit freiem Eintritt in die Museen, verbunden mit besonderen Vermittlungsangeboten, wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Modellprojekt installieren, um die soziale Teilhabe an den Museen zu verbessern. In diesem Zusammenhang prüfen wir die Einführung eines regelmäßigen Tages mit freiem Eintritt, verbunden mit besonderen Vermittlungsangeboten. Link zum Original
  49. Kultur wird als Querschnittsaufgabe gestärkt, ebenso ihre Netzwerke mit Bildung, Wissenschaft sowie Standort-, Stadt- und Quartiersentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Kultur als Querschnittsaufgabe und damit die Netzwerke mit Bildung, Wissenschaft sowie Standort- und Stadt- und Quartiersentwicklung stärken. Link zum Original
  50. Kulturelle Infrastruktur und Veranstaltungen werden klimagerecht ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturpolitik muss auch Klimapolitik sein. Die bedeutet für uns im Wesentlichen klimagerechte Ausgestaltung der kulturellen Infrastruktur und Veranstaltungen. Link zum Original
  51. Die verlässliche Kulturförderung in allen Sparten wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    1) Die verlässliche Kulturförderung in allen Sparten wird fortgesetzt. Link zum Original
  52. Die größeren Kultureinrichtungen werden weiter gesichert und für ihre Zukunftsfähigkeit gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    2) Die größeren Kultureinrichtungen sollen weiter gesichert und für ihre Zukunftsfähigkeit gestärkt werden. Link zum Original
  53. Die Honorar- und Produktionsbedingungen der Freien Szene werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    3) Die Freie Szene soll in ihren Honorar- und Produktionsbedingungen und in ihrer regionalen und überregionalen Sichtbarkeit gestärkt werden. Link zum Original
  54. Die regionale und überregionale Sichtbarkeit der Freien Szene wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    3) Die Freie Szene soll in ihren Honorar- und Produktionsbedingungen und in ihrer regionalen und überregionalen Sichtbarkeit gestärkt werden. Link zum Original
  55. Für die Freie Szene werden insgesamt 2 Mio. Euro Projektmittel bereitgestellt, aufgeteilt auf verschiedene Projekt- und Förderbereiche.

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    Wortlaut im Vertrag
    4) An Mitteln für die Freie Szene werden entsprechend dem in den Denkzellen erarbeiteten und im Kulturförderbericht dargelegten Konzept insgesamt 2 Mio. Euro Projektmittel bereitgestellt, aufgegliedert in Mittel für nicht institutionell gebundene Projekte, Netzwerkarbeit, für die spezifischen Anforderungen der „Jungen Szene“, f r stadtteilbezogene Projekte, für institutsgebundene Projekte sowie für einen Matchingfonds, mit dem die Einwerbung von Drittmitteln erleichtert werden soll. Link zum Original
  56. Ein Matchingfonds soll die Einwerbung von Drittmitteln für die Freie Szene erleichtern.

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    Wortlaut im Vertrag
    4) An Mitteln für die Freie Szene werden entsprechend dem in den Denkzellen erarbeiteten und im Kulturförderbericht dargelegten Konzept insgesamt 2 Mio. Euro Projektmittel bereitgestellt, aufgegliedert in Mittel für nicht institutionell gebundene Projekte, Netzwerkarbeit, für die spezifischen Anforderungen der „Jungen Szene“, f r stadtteilbezogene Projekte, für institutsgebundene Projekte sowie für einen Matchingfonds, mit dem die Einwerbung von Drittmitteln erleichtert werden soll. Link zum Original
  57. Für die Freie und die Junge Szene werden mehr Räume für Produktion und Proben geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    5) Um die Produktions- und Probenbedingungen der Freien und der Jungen Szene zu verbessern, sollen mehr räumliche Möglichkeiten geschaffen werden. Link zum Original
  58. Ein Bremer Zentrum der Freien Szene soll eingerichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angestrebt wird die Einrichtung eines „Bremer Zentrums der reien Szene“. Link zum Original
  59. Für wegfallende temporäre Nutzungen werden Folgenutzungsmöglichkeiten und Perspektiven, insbesondere in zentralen Stadtbereichen, gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für wegfallende temporäre Nutzungen werden wir Folgenutzungsmöglichkeiten und Perspektiven insbesondere auch in zentralen Stadtbereichen sichern. Link zum Original
  60. Das Format der Denkzellen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    6) Das Format der Denkzellen wird fortgesetzt. Link zum Original
  61. Die Verbände der Freien Darstellenden Künste, Musik, Bildenden Kunst, Stadtkultur und des Films werden weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    7) Die Verbände in den Bereichen Freie Darstellende Künste (Tanz und Theater), Musik, Bildende Kunst, Stadtkultur und Film werden weiter unterstützt. Link zum Original
  62. Für tarifgebundene Kultureinrichtungen werden die Tarifkosten durch höhere Zuwendungen ausgeglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    8) Für tarifgebundene Einrichtungen werden die Tarifkosten durch entsprechend höhere Zuwendungen bzw. Zuschüsse ausgeglichen. Link zum Original
  63. Für nicht tarifgebundene Einrichtungen, die Freie Szene und freie Kulturschaffende werden schrittweise die Bedingungen für eine faire, aufwandsgerechte Honorierung verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    9) Für die Einrichtungen, die nicht der Tarifbindung unterliegen, für die Institutionen der Freien Szene und für freie Kulturschaffende aller Sparten werden schrittweise verbesserte Bedingungen für eine faire und dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Honorierung ihrer Tätigkeit geschafften. Link zum Original
  64. Das Konzept zur Digitalisierung von Bibliotheken, Museen und Archiven wird fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    10) Das Konzept der Digitalisierung von Bibliotheken, Museen und Archiven wird fortentwickelt. Link zum Original
  65. Bei der Vergabe von Projekt- und Fördermitteln wird Frauenförderung besonders gewichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    11) Bei der Vergabe von Projekt- und Fördermitteln wird das Kriterium der Frauenförderung besonders gewichtet. Link zum Original
  66. Die Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen wird schrittweise verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    12) Die Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen wird schrittweise verbessert. Link zum Original
  67. Für kleinere nicht bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit wird ein Mitteltopf eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wird für kleinere nicht bauliche Maßnahmen ein Mitteltopf eingerichtet und am Modell Hamburgs ein Beratungsbeirat für das Ressort geschaffen. Link zum Original
  68. Nach Hamburger Vorbild wird ein Beratungsbeirat zur Barrierefreiheit für das Kulturressort geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wird für kleinere nicht bauliche Maßnahmen ein Mitteltopf eingerichtet und am Modell Hamburgs ein Beratungsbeirat für das Ressort geschaffen. Link zum Original
  69. Der Austausch zwischen Künstlerinnen und Künstlern in Bremen und Bremerhaven wird gefördert, um die Kooperation beider Städte zu verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    13) Wir wollen eine verbesserte Kooperation mit Bremerhaven und werden daher einen intensiveren Austausch zwischen den Künstler*innen in den beiden Stadtgemeinden fördern. Link zum Original
  70. Bei der Flächenvergabe und der Nutzung öffentlicher Gebäude wird Kultur ausdrücklich berücksichtigt, indem Vergabe und Förderung auch nicht-kommerzieller Kunst- und Kulturprojekte ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    14) Es werden neue Rahmenbedingungen geschaffen, um Kultur bei der Flächenvergabe und der Nutzung öffentlicher Gebäude explizit zu berücksichtigen, indem eine Vergabe und Förderung von Kunst- und Kulturprojekten, auch nicht-kommerziellen, ausdrücklich ermöglicht wird. Link zum Original
  71. Die Entwicklung einer jungen Kulturszene und neue Formate kultureller Partizipation werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    15) Die Koalition unterstützt die Entwicklung einer jungen Kulturszene und begrüßt neue Formate der kulturellen Partizipation. Link zum Original
  72. Es wird begrüßt, wenn die Beiräte mehr Flächen für Freiluftpartys zur Verfügung stellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition begrüßt es, wenn die Beiräte mehr Flächen für die potenzielle Nutzung von Freiluftpartys zur Verfügung stellen. Link zum Original
  73. Es wird geprüft, ob freiwerdende Immobilien in Gewerbe-, Industrie- und Hafengebieten für kulturelle Nutzungen geöffnet werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    16) Da die Entfaltungsmöglichkeiten für engagierte junge Menschen in der Stadt noch deutlich zu gering sind, werden wir prüfen, inwieweit freiwerdende Immobilien insbesondere in Gewerbe und Industriegebieten sowie Hafengebieten auch für kulturelle Nutzungen geöffnet werden können. Link zum Original
  74. Die junge Kulturszene benötigt neben temporären Nutzungen auch verlässliche dauerhafte Veranstaltungsorte.

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    Wortlaut im Vertrag
    18) Neben temporären Nutzungsmöglichkeiten benötigt eine engagierte junge Kulturszene auch verlässliche dauerhafte Veranstaltungsorte. Link zum Original
  75. Ein Lärmschutzkonzept wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    19) Es soll ein Lärmschutzkonzept und eine bessere rechtliche Verankerung von Zwischennutzungen etabliert werden. Link zum Original
  76. Ein Lärmschutzfonds zur Finanzierung einzelner Schutzmaßnahmen wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierf r wo en wir einen „Lärmschutzfonds“ zur inanzierung einze ner Schutzmaßnahmen auflegen. Link zum Original
  77. Kooperationen von Schulen mit Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen werden finanziell besser ausgestattet.

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    Wortlaut im Vertrag
    20) Die Koopera onen on Schu en mit Ku turscha enden und -einrichtungen werden wir nanzie besser aussta en und einen festen Hausha ts te f r Kinder- und Jugendkultur einrichten. Außerdem werden wir den Ausbau von Kita- und Schulpatenschaften mit Museen und Theatern intensivieren. Link zum Original
  78. Ein fester Haushaltstitel für Kinder- und Jugendkultur wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    20) Die Koopera onen on Schu en mit Ku turscha enden und -einrichtungen werden wir nanzie besser aussta en und einen festen Hausha ts te f r Kinder- und Jugendkultur einrichten. Außerdem werden wir den Ausbau von Kita- und Schulpatenschaften mit Museen und Theatern intensivieren. Link zum Original
  79. Der Ausbau von Kita- und Schulpatenschaften mit Museen und Theatern wird intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    20) Die Koopera onen on Schu en mit Ku turscha enden und -einrichtungen werden wir nanzie besser aussta en und einen festen Hausha ts te f r Kinder- und Jugendkultur einrichten. Außerdem werden wir den Ausbau von Kita- und Schulpatenschaften mit Museen und Theatern intensivieren. Link zum Original
  80. Eine Denkzelle Subkultur wird eingesetzt, die mit Kulturakteurinnen und Kulturakteuren sowie ressortübergreifend besetzt ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    21) Wir werden eine Denkze e „Subku tur“ einsetzen. Diese so zum einen on Ku turakteur*innen, zum anderen ressortübergreifend besetzt sein, da die „Subku tur“ ein Schnittste enbereich ist, der am besten gemeinsam bearbeitet werden muss. Link zum Original
  81. Der bebaute Bereich des Güterbahnhofsgeländes wird dauerhaft für die Kunst-, Kultur- und Kreativszene erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    22) Den bebauten Bereich des Güterbahnhofsgeländes werden wir dauerhaft für die Bremer Kunst-, Kultur- und Kreativszene erhalten. Link zum Original
  82. Mit den Akteurinnen und Akteuren auf dem Güterbahnhofsgelände werden langfristige, verlässliche Nutzungsverträge geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den Akteur*innen schließen wir langfristige, verlässliche Nutzungsverträge. Link zum Original
  83. Eine mögliche Erschließung des hinteren Geländebereichs stellt die Nutzung im vorderen Teil weder in Frage noch unterbricht sie diese.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine mögliche perspektivische Erschließung des hinteren Geländebereiches soll und wird die Nutzung im vorderen Teil weder in Frage stellen noch unterbrechen. Link zum Original
  84. Bauliche Investitionen im Theater Bremen, etwa bei Brandschutz, Trennung von Trink- und Löschwasser sowie Orchestergraben, werden prioritär geplant und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    23) Bauliche Investitionen im Theater Bremen, etwa beim Brandschutz, der Trennung von Trink- und Löschwasser sowie die Optimierung des Orchestergrabens werden prioritär geplant und umgesetzt. Link zum Original
  85. Die Konzeption einer Bürgerbühne am Theater wird weiterentwickelt und gegebenenfalls mittelfristig umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    24) Die Implementierung einer Bürgerbühne wurde im Kulturförderbericht als eine Entwicklungsperspektive für das Theater dargestellt. Die Konzeption ist zunächst weiter zu entwickeln und dann ggf. mittelfristig umzusetzen. Link zum Original
  86. Die soziale Altersabsicherung bei der Bremer Shakespeare Company wird im Sinne fairer Bezahlung verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    25) Für die Bremer Shakespeare Company als Institution der Freien Szene wird die soziale Altersabsicherung verbessert und so im Sinne einer fairen Bezahlung für Künstlerinnen und Künstler der Freien Szene Verbesserungen vorgenommen. Mehrbedarfe auf Grund von Ausfällen bei der Drittmittelakquise werden anteilsmäßig kompensiert. Link zum Original
  87. Mehrbedarfe der Bremer Shakespeare Company aufgrund von Ausfällen bei der Drittmittelakquise werden anteilig kompensiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    25) Für die Bremer Shakespeare Company als Institution der Freien Szene wird die soziale Altersabsicherung verbessert und so im Sinne einer fairen Bezahlung für Künstlerinnen und Künstler der Freien Szene Verbesserungen vorgenommen. Mehrbedarfe auf Grund von Ausfällen bei der Drittmittelakquise werden anteilsmäßig kompensiert. Link zum Original
  88. Bei der Schwankhalle wird der Personalaufwand im Sinne fairer Beschäftigung künftig soweit möglich stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    26) Der Schwankhalle wird im Sinne fairer Beschäftigung künftig, wenn und soweit möglich und im Gesamtgefüge der Kulturförderung gerechtfertigt, eine stärkere Berücksichtigung des Personalaufwands zugutekommen. Link zum Original
  89. Der Masterplan Musikstadt Bremen wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    27) Der im Ku turförderbericht ausgewiesene „Masterp an Musikstadt Bremen“ wird entwicke t. Link zum Original
  90. Unentgeltlich geleistete Organisations- und Beratungstätigkeiten in der freien Musikszene sollen perspektivisch in bezahlte Arbeitsverhältnisse überführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    28) Vielfach unentgeltlich geleistete Organisations- und Beratungstätigkeiten sollen perspektivisch in der freien Musikszene, soweit möglich, in bezahlte Arbeitsverhältnisse überführt werden. Link zum Original
  91. Eine gemeinsame Nutzung von Personal, Büro und Technik soll die operativen Möglichkeiten der freien Musikszene erweitern.

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    Wortlaut im Vertrag
    28) Vielfach unentgeltlich geleistete Organisations- und Beratungstätigkeiten sollen perspektivisch in der freien Musikszene, soweit möglich, in bezahlte Arbeitsverhältnisse überführt werden. Eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen (Personal, Büro, Technik usw.) soll dabei die operativen Möglichkeiten erweitern. Link zum Original
  92. Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Künste im Bereich Alte Musik sollen an Bremen gebunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    29) Im Bereich Alte Musik gilt es insbesondere, die Absolventen der Hochschule für Künste an Bremen zu binden und den nationalen Ruf der Hansestadt als Zentrum für Aufführungspraxis zu festigen und nachwachsende Ensembles für Alte Musik zu fördern. Link zum Original
  93. Der nationale Ruf Bremens als Zentrum für Aufführungspraxis Alter Musik soll gefestigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    29) Im Bereich Alte Musik gilt es insbesondere, die Absolventen der Hochschule für Künste an Bremen zu binden und den nationalen Ruf der Hansestadt als Zentrum für Aufführungspraxis zu festigen und nachwachsende Ensembles für Alte Musik zu fördern. Link zum Original
  94. Nachwachsende Ensembles für Alte Musik werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    29) Im Bereich Alte Musik gilt es insbesondere, die Absolventen der Hochschule für Künste an Bremen zu binden und den nationalen Ruf der Hansestadt als Zentrum für Aufführungspraxis zu festigen und nachwachsende Ensembles für Alte Musik zu fördern. Link zum Original
  95. Neue Initiativen der Popularmusik wie Musikszene Bremen e.V., Clubverstärker e.V. und ein Popbüro werden unterstützt, besser koordiniert und ihre Netzwerkstrukturen gestärkt oder aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    30) Im Bereich der Popularmusik werden neue Initiativen wie z.B. die Musikszene Bremen e.V., der Clubverstärker e.V. und ein Popbüro unterstützt, besser koordiniert, Netzwerkstrukturen gestärkt oder aufgebaut. Link zum Original
  96. Clubs und Spielstätten werden nach Hamburger Vorbild gezielt bei den GEMA-Gebühren unterstützt, um Live-Musik strukturell zu fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir möchten ähn ich dem Hamburger „Lie Concert Account“ gezie t Clubs und Spielstätten bei den GEMA-Gebühren unterstützen, um dadurch Live-Musik in Bremen strukturell besser zu fördern. Link zum Original
  97. Die Kunsthalle erhält ab 2020 eine erhöhte Zuwendung, die sich an Förderstandards vergleichbarer Häuser orientiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    31) Der Kunsthalle wird ab 2020 eine erhöhte Zuwendung gewährt, die sich an Förderstandards vergleichbarer Häuser im Bundesgebiet orientiert. Link zum Original
  98. Zwingend notwendige Bedarfe des Übersee-Museums werden finanziert, um Forschung und Ausstellungsqualität auf aktuellem Niveau zu halten.

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    Wortlaut im Vertrag
    32) Um den wissenschaftlichen Output und die Qualität der Ausstellungen des Übersee-Museums auf dem aktuellen Niveau halten zu können, werden zwingend notwendige Bedarfe finanziert. Link zum Original
  99. Der Museumsbau des Focke-Museums wird unter Beteiligung von Bundesmitteln und Privaten als prioritäre Maßnahme grundlegend modernisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    33) Der national bedeutende Museumsbau des Focke-Museums wird in den nächsten Jahren unter Beteiligung von Bundesmitteln und Privater als prioritäre Maßnahme grundlegend modernisiert. Link zum Original
  100. Das Museum Weserburg erhält erhöhte Zuwendungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    34) Das Museum Weserburg soll erhöhte Zuwendungen erhalten und der Standort Teerhof im Rahmen prioritärer Maßnahmen saniert werden. Link zum Original
  101. Der Standort Teerhof des Museums Weserburg wird im Rahmen prioritärer Maßnahmen saniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    34) Das Museum Weserburg soll erhöhte Zuwendungen erhalten und der Standort Teerhof im Rahmen prioritärer Maßnahmen saniert werden. Link zum Original
  102. Der Zuwendungs- und Leihvertrag mit den Museen Böttcherstraße wird unter Berücksichtigung der Preissteigerungen verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    35) Der Zuwendungs- und Leihvertrag mit den Museen Böttcherstraße wird unter Berücksichtigung der Preissteigerungen der letzten Jahre verlängert. Link zum Original
  103. Der Vergleich mit der Gerhard Marcks Stiftung wird unter Berücksichtigung der Preissteigerungen verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    36) Der Vergleich mit der Gerhard Marcks Stiftung wird unter Berücksichtigung der Preissteigerungen der letzten Jahre verlängert. Link zum Original
  104. Für die Museen sollen neue Besuchergruppen erschlossen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    37) Die Koalition strebt an, neue Besucher*innengruppen für die Museen zu erschließen. Link zum Original
  105. Nach dem Vorbild der 360°-Projekte werden weitere Vermittlungsprojekte in den Museen entwickelt und durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die durch Bundesmittel geförderten 360°-Projekte stellen bereits einen beispielhaften Schritt in diese Richtung dar. In diesem Sinne sollen weitere Vermittlungsprojekte entwickelt und durchgeführt werden. Link zum Original
  106. Ab 2022 wird ein Modellprojekt mit einem eintrittsfreien Tag pro Woche in allen städtisch geförderten Museen aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Modellprojekt für einen eintrittsfreien Tag pro Woche in allen durch die Stadt Bremen geförderten Museen ab dem Jahr 2022 aufgelegt, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob ein wöchentlichen Turnus für die Erschließung neuer Besucher*innengruppen sinnvoll ist. Die Einnahmeausfälle der Museen müssen durch die Stadt gegenfinanziert werden. Link zum Original
  107. Die Einnahmeausfälle der Museen durch den eintrittsfreien Tag werden von der Stadt gegenfinanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Modellprojekt für einen eintrittsfreien Tag pro Woche in allen durch die Stadt Bremen geförderten Museen ab dem Jahr 2022 aufgelegt, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob ein wöchentlichen Turnus für die Erschließung neuer Besucher*innengruppen sinnvoll ist. Die Einnahmeausfälle der Museen müssen durch die Stadt gegenfinanziert werden. Link zum Original
  108. Die Provenienzforschung in den Museen, insbesondere im Übersee-Museum zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit, wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    38) Wir werden die Provenienzforschung in den Museen, insbesondere des Überseemuseums zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit, fördern. Link zum Original
  109. Die Beteiligung des Staatsarchivs am Digitalen Archiv Nord wird sichergestellt und durch zusätzliche Mittel im IT-Haushalt finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    39) Die Beteiligung Bremens durch das Staatsarchiv am Digitalen Archiv Nord wird sichergestellt. Die notwendigen Mittel werden durch zusätzliche Mittel im IT-Haushalt bereitgestellt. Link zum Original
  110. Die Beteiligung der Landesarchäologie am digitalen Verbund mit Niedersachsen wird sichergestellt und durch zusätzliche Mittel im IT-Haushalt finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    40) Die Beteiligung der Landesarchäologie am digitalen Verbund mit Niedersachsen (ADABWeb) wird sichergestellt. Die notwendige Mittel werden durch zusätzliche Mittel im IT-Haushalt bereitgestellt. Link zum Original
  111. Die Magazinbedarfe des Staatsarchivs werden als prioritäre Maßnahme gelöst.

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    Wortlaut im Vertrag
    41) Die Magazinbedarfe für das Staatsarchiv werden als prioritäre Maßnahme gelöst. Link zum Original
  112. Die freie Szene der Bildenden Kunst wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    42) Im Bereich der Bildenden Kunst wird die freie Szene gestärkt. Link zum Original
  113. Zeitgenössische Künste sollen ein stärkerer Faktor für Bremen und Bremerhaven werden; dafür werden unter anderem Alltagskulturen, Netzkunst, Urban Arts und interdisziplinäre performative Projekte unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    43) Zeitgenössische K nste so en in Zukun ein stärkerer aktor und ein gutes Aushängeschi d f r Bremen und Bremerha en sein. Daf r werden wir z.B auch ch ge K nste und A tagsku turen unterst tzen Netzkunst und -ku tur, Urban Arts, interdiszip inäre performa e Projekte. Link zum Original
  114. Das Programm Kunst im öffentlichen Raum wird mit einem gesicherten finanziellen Rahmen fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    44) Das Bremer Programm von Kunst im öffentlichen Raum wird mit einem gesicherten finanziellen Rahmen fortgesetzt. Link zum Original
  115. Bremen bewirbt sich bei der UNESCO für den Titel City of Literature im Jahr 2023.

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    Wortlaut im Vertrag
    45) Bremen wird sich bei der UNESCO f r den Tite „City of Literature“ im Jahr 2023 bewerben. Link zum Original
  116. Die Digitalisierung des zweiten Kinosaals des Kommunalkinos wird finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    46) Die investiven Bedarfe des Kommunalkinos zur Digitalisierung des zweiten Kinosaals werden finanziert. Link zum Original
  117. Das dezentrale Angebot der Stadtbibliothek wird mit Zweigstellen in Blumenthal und Obervieland sowie einem Bibliotheksbus ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    47) Das dezentrale Bibliotheksangebot der Stadtbibliothek wird mit Zweigstellen in Blumenthal und Obervieland sowie einem Bibliotheksbus ausgebaut, Link zum Original
  118. Das Angebot der Stadtbibliothek wird durch Open-Library-Konzepte verbreitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    47) Das dezentrale Bibliotheksangebot der Stadtbibliothek wird mit Zweigstellen in Blumenthal und Obervieland sowie einem Bibliotheksbus ausgebaut, das Angebot durch Open-Library-Konzepte verbreitert. Link zum Original
  119. Mittelfristig wird eine Bibliothek für Obdachlose unter zivilgesellschaftlicher Beteiligung eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir mittelfristig eine Bibliothek für Obdachlose einrichten. Dafür streben wir auch eine zivilgesellschaftliche Beteiligung an. Link zum Original
  120. Ein Landesbibliotheksgesetz wird verabschiedet, das Bibliotheken als Einrichtungen der Daseinsvorsorge und ihre Finanzierung als kommunale Pflichtaufgabe festschreibt.

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    Wortlaut im Vertrag
    49) Wir werden ein Landesbibliotheksgesetz für Bremen, wie es in der letzten Wahlperiode erarbeitet und mit dem Bibliotheksverband abgestimmt wurde und in dem die Aufgaben der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken im Land Bremen als Institutionen der Daseinsvorsorge festgeschrieben und die Finanzierung als kommunalen Pflichtausgabe definiert wird, verabschieden. Link zum Original
  121. Mit den Beschäftigten der Stadtbibliothek wird ein Modellprojekt zur freiwilligen Sonntagsöffnung einmal im Monat angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Gespräche mit Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek führen, mit dem Ziel ein Modellprojekt zur Sonntagsöffnung einmal im Monat auf freiwilliger Basis, unter Einbeziehung der Stadtteilbibliotheken, umzusetzen. Link zum Original
  122. Die Musikschule wird in eine Dienststelle umgewandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    51) Die Musikschule wird in eine Dienststelle umgewandelt, an Stelle der Honorarverträge werden Festanstellungen angeboten. Link zum Original
  123. An der Musikschule werden statt Honorarverträgen Festanstellungen angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    51) Die Musikschule wird in eine Dienststelle umgewandelt, an Stelle der Honorarverträge werden Festanstellungen angeboten. Link zum Original
  124. Das Personal des Kulturbüros Bremen-Nord wird schrittweise aufgestockt und das Kulturbüro als zentrale Einrichtung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    52) Die personelle Ausstattung des Kulturbüro Bremen Nord wird sukzessive aufgestockt und das Kulturbüro als zentrale Einrichtung für Bremen-Nord weiter gestärkt. Link zum Original
  125. Die Förderung von Frauenkulturprojekten wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    53) Die Förderung von Frauenkulturprojekten wird gestärkt. Link zum Original
  126. Migrantenvereinen wird der Zugang zu Kultureinrichtungen mit einem eigenständigen Angebot ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    54) Migrantenvereinen wird der Zugang zu Kultureinrichtungen mit einem eigenständigen Angebot ermöglicht. Link zum Original
  127. Durch Kooperationen wird ein größeres, vielfältigeres Kulturangebot geschaffen, das auch die Communitys direkt anspricht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch Kooperationen wird insgesamt ein größeres, vielfältigeres Kulturangebot für Bremen geschaffen, das auch die Communitys direkt anspricht. Link zum Original
  128. Die Errichtung eines Mahnmals zur Erinnerung an die Beraubung vertriebener und ermordeter Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    55) Die Koalition bekennt sich zum Beschluss der Stadtbürgerschaft zur Errichtung eines Mahnmals zur Erinnerung „an die Beraubung on ertriebenen und ermordeten J dinnen und Juden während des Nationa sozia ismus“ (Dr. 19/401S). Link zum Original
  129. Die öffentlichen Mittel zur Finanzierung des Mahnmals werden eingeplant.

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    Wortlaut im Vertrag
    (Dr. 19/401S). r eine Rea isierung des Mahnma s werden die zu dessen Finanzierung dieses Mahnmals notwendigen öffentlichen Mittel eingeplant. Link zum Original
  130. Zur Umsetzung des Mahnmalentwurfs wird zeitnah eine Entscheidungsgrundlage für den Standort am Stufenbauwerk der Schlachte erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur 56) Umsetzung des vorliegenden Mahnmalentwurfs erfolgt die zeitnahe Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den Mahnmalstandort am Stufenbauwerk der Schlachte. Link zum Original
  131. Ergänzend wird ein Mahnmalstandort zwischen Wilhelm-Kaisen-Brücke und Weserarkaden als gleichwertige Entscheidungsgrundlage geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ergänzend wird die Eignung eines Standorts zwischen Wilhelm-Kaisen-Brücke und Weserarkaden geprüft und damit eine gleichwertige Entscheidungsgrundlage hergestellt. Link zum Original
  132. Der Senat erstellt zeitnah ein Konzept zum Gedenken an die Novemberrevolution von 1918.

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    Wortlaut im Vertrag
    57) Die Koalition steht hinter dem Bürgerschaftsbeschluss, der Novemberrevolution von 1918 zu gedenken. Der Senat wird das entsprechende Konzept zur Erinnerung zeitnah erstellen. Link zum Original
  133. Im Nelson-Mandela-Park wird ein Zentrum zur Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen, ihrer heutigen Auswirkungen und zum Engagement gegen Rassismus etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Etablierung eines Zentrums im Nelson-Mandela-Park zur Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen, zu den Auswirkungen des Kolonialismus auf Afrika, Asien und Ozeanien heute und das Engagement gegen Rassismus. Link zum Original
  134. Zur Erinnerung an den Tod von Laye-Alama Condé infolge zwangsweise verabreichter Brechmittel im Polizeigewahrsam wird ein Gedenkort errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    59) Die Koalitionspartner sprechen sich anlässlich des Todes von Laye-Alama Condé am 7. Januar 2005 in Folge zwangsweise verabreichter Brechmittel im Polizeigewahrsam für die Errichtung eines Gedenkortes aus, um daran zu mahnen, dass niemand in polizeilicher Obhut nachhaltig zu Schaden oder ums Leben kommen darf. Link zum Original
  135. Die Gesprächsrunde Kolonialismus entwickelt mit Beiräten und Community Vorschläge zur kritischen Erinnerungsarbeit bei Straßennamen aus dem kolonialen Kontext.

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    Wortlaut im Vertrag
    60) Die im Kulturressort angesiedelte „Gesprächsrunde Ko onia ismus“ so k nftig gemeinsam mit den zuständigen Beiräten und der entsprechenden Community Vorschläge für eine kritische Erinnerungsarbeit bei Straßen mit Namensgebern mit Straßennamen aus dem kolonialen Kontext entwickeln und dabei auch die Umbenennung dieser Straßen prüfen. Link zum Original
  136. Die Umbenennung von Straßen mit Namensgebern aus dem kolonialen Kontext wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    60) Die im Kulturressort angesiedelte „Gesprächsrunde Ko onia ismus“ so k nftig gemeinsam mit den zuständigen Beiräten und der entsprechenden Community Vorschläge für eine kritische Erinnerungsarbeit bei Straßen mit Namensgebern mit Straßennamen aus dem kolonialen Kontext entwickeln und dabei auch die Umbenennung dieser Straßen prüfen. Link zum Original
  137. Die an der Erinnerungsarbeit zu kolonialen Straßennamen Beteiligten werden finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie sollen dabei für ihre Arbeit finanziell unterstützt werden. Link zum Original
  138. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll neue Verbreitungswege verstärkt nutzen und seine Angebote zeitgemäß und nutzerorientiert verbreiten können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenwärtig wird die zeitgemäße Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines Auftrages diskutiert. Sie ist dringend notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger auch bei einem veränderten Mediennutzungsverhalten zu erreichen. Wir wollen uns in dieser Diskussion dafür einsetzen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die neuen Verbreitungswege verstärkt nutzen und seine Angebote in einer zeitgemäßen und nutzerorientierten Weise verbreiten kann. Link zum Original
  139. Das Land setzt sich für eine verbesserte Transparenz der Rundfunkanstalten ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird sich das Land Bremen dafür einsetzen, dass die Rundfunkanstalten nicht nur ein qualitativ hochwertiges Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger bereitstellen, sondern dass auch eine verbesserte Transparenz sowie ein sparsamer Umgang mit den Rundfunkbeiträgen erreicht werden. Link zum Original
  140. Das Land setzt sich für einen sparsamen Umgang der Rundfunkanstalten mit den Rundfunkbeiträgen ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird sich das Land Bremen dafür einsetzen, dass die Rundfunkanstalten nicht nur ein qualitativ hochwertiges Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger bereitstellen, sondern dass auch eine verbesserte Transparenz sowie ein sparsamer Umgang mit den Rundfunkbeiträgen erreicht werden. Link zum Original
  141. Medienproduktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden barrierefrei hergestellt und verbreitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Medienproduktionen müssen barrierefrei hergestellt und verbreitet werden. Link zum Original
  142. Das Land setzt sich auf Länderebene für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Bremen wird sich in diesem Sinne auf Länderebene weiterhin für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für die Fortentwicklung des Medienrechts und für eine starke, innovative Medienordnung einbringen. Link zum Original
  143. Das Land setzt sich für die Fortentwicklung des Medienrechts und eine starke, innovative Medienordnung ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Bremen wird sich in diesem Sinne auf Länderebene weiterhin für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für die Fortentwicklung des Medienrechts und für eine starke, innovative Medienordnung einbringen. Link zum Original
  144. Radio Bremen wird in seinem Bestand und seiner Weiterentwicklung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher Radio Bremen in seinem Bestand und seiner Weiterentwicklung unterstützen. Link zum Original
  145. Die Nutzung moderner Verbreitungswege wie digitales Radio und Telemedien durch Radio Bremen wird politisch und rechtlich gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher Radio Bremen in seinem Bestand und seiner Weiterentwicklung unterstützen. Dazu wollen wir die effektive Nutzung moderner Verbreitungswege, wie digitales Radio und Telemedien, politisch und rechtlich fördern. Link zum Original
  146. Radio Bremen wird darin gestärkt, durch innovative Formate seine Rolle als Impulsgeber in der ARD auszubauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Radio Bremen soll darin gestärkt werden, durch die Entwicklung innovativer Formate seine Rolle als Impulsgeber innerhalb der ARD weiter auszubauen. Link zum Original
  147. Gute Ausbildung, gute Arbeitsverhältnisse für Journalistinnen und Journalisten und eine sichere Finanzierung sind wichtig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wichtig sind gute Ausbildung und gute Arbeitsverhältnisse für die Journalist*innen und eine sichere Finanzierung. Link zum Original
  148. Bremen setzt sich für einen modernisierten Auftrag der Rundfunkanstalten mit plattformunabhängiger Auffindbarkeit und innovativen crossmedialen Angeboten ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wichtig für die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind die plattformunabhängige Auffindbarkeit und innovative crossmediale Angebote für die unterschiedlichen Zielgruppen. Bremen setzt sich für einen auf diesen Grundlagen modernisierten Auftrag der Rundfunkanstalten ein. Link zum Original
  149. Freie Beschäftigungsverhältnisse bei den Rundfunkanstalten sollen vor allem im nicht redaktionellen Bereich verstärkt in feste Stellen umgewandelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere im nicht redaktionellen Bereich sollten freie Beschäftigungsverhältnisse verstärkt in feste Stellen umgewandelt werden. Link zum Original
  150. Die Länder sollen gegenüber international agierenden Medienanbietern bei der Medienaufsicht geschlossen auftreten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Landesmedienanstalten haben es als Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien immer häufiger mit international agierenden Medienanbietern zu tun. Um dabei durchsetzungsfähig zu bleiben, halten wir es für wichtig, dass die Länder geschlossen auftreten. Link zum Original
  151. Eine engere Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesmedienanstalt wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine engere Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesmedienanstalt sollte angestrebt werden. Link zum Original
  152. Die Bürgermedien sollen verstärkt einen Einstieg in technische und redaktionelle Medienberufe bieten; dafür werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bürgermedien sollen in Zukunft verstärkt einen Einstieg in die technischen und redaktionellen Medienberufe bieten und publizistisch die Berichterstattung im lokalen und sublokalen Bereich unterstützen. Dazu sollen die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Link zum Original
  153. Die Bürgermedien sollen die lokale und sublokale Berichterstattung publizistisch unterstützen; dafür werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bürgermedien sollen in Zukunft verstärkt einen Einstieg in die technischen und redaktionellen Medienberufe bieten und publizistisch die Berichterstattung im lokalen und sublokalen Bereich unterstützen. Dazu sollen die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Link zum Original
  154. Die Bürgermedien sollen ihr TV-Angebot terrestrisch über DVB-T2 verbreiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bürgermedien ihr TV-Angebot terrestrisch via DVB-T2 verbreiten sowie ihre Angebote in Internet, Radio und TV sinnvoll bündeln und vernetzen. Link zum Original
  155. Die Bürgermedien sollen ihre Angebote in Internet, Radio und TV bündeln und vernetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bürgermedien ihr TV-Angebot terrestrisch via DVB-T2 verbreiten sowie ihre Angebote in Internet, Radio und TV sinnvoll bündeln und vernetzen. Link zum Original
  156. Die crossmediale Entwicklung der Bürgermedien im Land wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Zukunft und die crossmediale Entwicklung von Bürgermedien im Land Bremen fortsetzen und die Diskussion um einen neuen Standort in Bremen vertiefen. Link zum Original
  157. Die Diskussion um einen neuen Standort der Bürgermedien in Bremen wird vertieft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Zukunft und die crossmediale Entwicklung von Bürgermedien im Land Bremen fortsetzen und die Diskussion um einen neuen Standort in Bremen vertiefen. Link zum Original
  158. Bestehende Angebote bürgerschaftlicher Medienproduktion werden weiter geöffnet und ihre technischen und inhaltlichen Potentiale im digitalen Zeitalter genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bestehende Angebote weiter öffnen, technische und inhaltliche Potentiale der bürgerschaftlichen Medienproduktion im digitalen Zeitalter nutzen und ihnen gerecht werden sowie Angebote in Internet, Radio und TV bündeln und vernetzen. Link zum Original
  159. Die Kooperation der Akteure der TV-, Film- und Medienproduktion in Bremen wird gefordert und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Bremen sind zahlreiche Kreative beheimatet, die im Bereich TV-, Film- und Medienproduktion aktiv und auch überregional erfolgreich sind. Ziel ist es, die Kooperation der Akteure der Branche zu fordern und zu fördern. Link zum Original
  160. Zusammenarbeit der Medien- und Filmkunstschaffenden, Ausbildungsmöglichkeiten im Medienbereich und gezielter Fördermitteleinsatz sollen eine kreative, überregional erfolgreiche Szene unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit der Bremer Medien- und Filmkunstschaffenden, die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten im Medienbereich sowie der gezielte Einsatz von Fördermitteln sollen die Entwicklung einer kreativen, auch überregional erfolgreichen Szene in Bremen unterstützen. Link zum Original
  161. Bremen soll ein Ort produktiver Zusammenarbeit innovativer Mediengestalter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in den Bürgermedien und in der Filmkunst sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bremen soll ein Ort sein, an dem innovative Mediengestalter produktiv zusammenarbeiten und im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Bürgermedien und der Filmkunst Akzente setzen. Link zum Original
  162. Das Land wird als Standort von Medien- und Filmproduktionen aktiv beworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land soll als Standort von Medien- und Filmproduktionen aktiv beworben werden. Link zum Original
  163. Bremen wird zum Zentrum für experimentelle Medienformate ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Bremen zum Zentrum für experimentelle Medienformate ausbauen und stärken die Landesmedienanstalt, um hier eine gute Nachwuchsförderung im Bereich der Medien- und Filmproduktion zu sichern. Link zum Original
  164. Die Landesmedienanstalt wird gestärkt, um eine gute Nachwuchsförderung in der Medien- und Filmproduktion zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Bremen zum Zentrum für experimentelle Medienformate ausbauen und stärken die Landesmedienanstalt, um hier eine gute Nachwuchsförderung im Bereich der Medien- und Filmproduktion zu sichern. Link zum Original
  165. Der Jugendmedienschutz wird aktiv gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Jugendmedienschutz, der dabei eine besondere Rolle spielt, werden wir aktiv fördern. Link zum Original
  166. Bei einer Anpassung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags soll geprüft werden, ob das Verfahren zum Einzug der Rundfunkbeiträge verbessert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns in der Rundfunkkommission der Länder dafür ein, dass bei einer Anpassung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags geprüft wird, ob das Verfahren zum Einzug der Rundfunkbeiträge für die Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden kann. Link zum Original
  167. Für Härtefälle muss eine unbürokratische und effektive Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere muss für Härtefälle eine unbürokratische und effektive Befreiung möglich sein. In diesem Sinne soll auch geprüft werden, ob eine Übernahme der Beitragspflicht sozial benachteiligter Personen durch den Staat möglich und zielführend ist. Link zum Original
  168. Es wird geprüft, ob der Staat die Beitragspflicht sozial benachteiligter Personen übernehmen kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere muss für Härtefälle eine unbürokratische und effektive Befreiung möglich sein. In diesem Sinne soll auch geprüft werden, ob eine Übernahme der Beitragspflicht sozial benachteiligter Personen durch den Staat möglich und zielführend ist. Link zum Original
  169. Das vertraglich geregelte Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften wird im gegenseitigen Austausch weiterentwickelt und gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Re igionsgemeinscha en sind wich ge Akteure der Zi i gese scha, mit denen wir ertrag iche Vereinbarungen ber unsere Zusammenarbeit gesch ossen haben. Dieses Verhä tnis werden wir im gegenseitigen Austausch weiterentwickeln und pflegen. Link zum Original
  170. Die Jüdische Gemeinde im Land Bremen erhält zur Sicherung jüdischen Lebens auch künftig besondere Unterstützung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich angesichts der historischen P icht dar ber einig, dass zur Sicherung des j dischen Lebens in Bremen trotz des staat ichen Neutra itätsgebots die J dische Gemeinde im Lande Bremen auch zuk nig der besonderen Unterst tzung bedarf. Link zum Original
  171. Die Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemeinschaften und den Alevitischen Gemeinden wird auf Grundlage der bestehenden Verträge intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemeinschaften und den Alevitischen Gemeinden wollen wir auf Grundlage der bestehenden Verträge intensivieren. Link zum Original
  172. Für die knappen Flächen für muslimische Bestattungen werden mit den Vertragspartnern Lösungen erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die inzwischen knappen Flächen für muslimische Bestattungen werden wir mit den Vertragspartnern Lösungen erarbeiten. Link zum Original
  173. Der interreligiöse Dialog mit den Religionsgemeinschaften wird weiter gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften Formen des interreligiösen Dialogs pflegen, um das gegenseitige Verständnis und den religiösen Austausch zu fördern. Link zum Original
  174. Mehr junge Menschen sollen erreicht und über religiöse Vielfalt aufgeklärt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, mehr jüngere Menschen zu erreichen und über religiöse Vielfalt aufzuklären, wichtiger Bestandteil hierfür ist der bekenntnisfreie Religionsunterricht an den Bremer Schulen. Link zum Original
  175. Jede Form von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und anderer Diskriminierung wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen uns gegen jede Form von Antisemitismus, Is amfeind ichkeit oder andere ormen on Diskriminierung. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 27, Grüne 11, Linke 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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