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Verkehr und Infrastruktur

Forderungen der CDU in Schleswig-Holstein

278 Forderungen im Politikfeld „Verkehr und Infrastruktur“ im Programm zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022 („Auf den Inhalt kommt es an. #kurSHalten“). Bei 123 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Verkehr und Infrastruktur“ im Programm der CDU.

Verkehr und Infrastruktur 278
  1. Alle Orte in Schleswig-Holstein sollen von morgens bis abends mit dem ÖPNV erreichbar sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Schulwege werden besser gesichert.

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  3. Im Rahmen von Investitionen in Straßen und Radwege werden gesondert Mittel für die Sicherung von Schulwegen bereitgestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  4. An Schulen werden Kiss-and-go-Haltemöglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  5. Den Kommunen wird bundesrechtlich erleichtert, vor Schulen und entlang von Schulwegen in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege einzurichten.

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  6. Die Ausbildung von Schülerlotsen und Verkehrshelfern wird gefördert und intensiviert.

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  7. Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung von Schulwegen ergriffen.

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  8. Ein landesweites Azubi-Ticket für Auszubildende wird eingeführt.

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  9. Mit dem Azubi-Ticket werden Fahrten zu Landesberufsschulklassen, Bezirksfachklassen oder zur zuständigen Schule im ländlichen Raum vereinfacht und unterstützt.

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  10. Die Ausbildungsbetriebe werden beim Azubi-Ticket eingebunden.

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  11. Ein landesweites Azubi-Ticket wird eingeführt.

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  12. Die Verkehrsverbindungen im Land weiter ausbauen und stärken.

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  13. Die Fehmarnbeltquerung soll nicht nur Transitroute sein.

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  14. Die Infrastrukturpolitik wird am Nutzen für die Gesellschaft und ohne ideologische Vorfestlegungen ausgerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  15. Kraftfahrzeuge spielen auch weiterhin eine wichtige Rolle für den Transport von Personen und Gütern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  16. Alle Verkehrsträger werden als gleichberechtigt betrachtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  17. Verbesserungen bei einem Verkehrsträger sollen möglichst nicht zu Beschränkungen bei anderen führen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Die Menschen sollen zur intensiveren Nutzung von Bussen, Bahnen und Fahrrad angeregt, aber nicht gezwungen werden.

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  19. Verkehrsverbindungen werden geschaffen, gestärkt und erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  20. Bahnstrecken werden elektrifiziert, damit die Infrastruktur zur CO2-Einsparung beiträgt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Häfen werden mit Landstromanlagen ausgestattet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Die A20 wird wegen der festen Fehmarnbeltquerung als nördliche Umgehung Hamburgs und zur Entlastung der A1 benötigt.

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  23. Die Fehmarnbeltquerung mit ihrer Hinterlandanbindung hat höchste Priorität.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Schienen und Straßen werden mensch- und naturverträglich in die Region eingebunden.

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  25. Die gemeinsam mit Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beschlossene Prioritätenliste wird unterstützt.

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  26. Eine Fortschreibung der Ahrensburger Liste wird angestrebt.

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  27. Das Landesstraßenprogramm wird fortgeschrieben.

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  28. Eine dauerhafte Sanierung der Landesstraßen wird festgeschrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  29. Eine aktuelle und zugängliche Onlinedatenbank gibt einen Überblick über die Sanierungsarbeiten.

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  30. Mit einem kontinuierlichen Sanierungsprogramm werden Schäden frühzeitig beseitigt, um die Infrastruktur instand zu halten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  31. Regelmäßig wiederkehrende Straßenschäden werden flächendeckend frühzeitig beseitigt.

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  32. Planung und Ausbau der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung bei Schiene und Straße haben höchste Priorität.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Der Bau der A20 hat höchste Priorität.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  34. Eine Stärkung der B202 ist für eine gute Anbindung unverzichtbar.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  35. Für eine zügige Realisierung des sechsspurigen Ausbaus der A23 wird eingetreten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Für übergesetzlichen Lärmschutz wird eingetreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  37. Die Verbindung Lübeck-Bad Kleinen wird zur Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofs in den Blick genommen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  38. Der Bahnübergang Ratzeburger Allee soll beim Ausbau der Bahnstrecke Lübeck-Bad Kleinen kreuzungsfrei gestaltet werden.

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  39. Eine schnellstmögliche Erreichbarkeit des Universitätsklinikums Lübeck für Notfalltransporte wird sichergestellt.

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  40. Der Ausbau der B404 zur A21 ist in Richtung Norden und Süden dringend erforderlich.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  41. Die Planungen für den Ausbau werden vorangetrieben und der Ausbau umgesetzt.

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  42. Der Ausbau von Lkw-Autobahnparkplätzen wird forciert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  43. Der Neubau von Autohöfen wird forciert.

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  44. Für größere Verkehrssicherheit an ungesicherten Bahnübergängen durch Beschrankung, Lichtzeichen oder Untertunnelung wird eingetreten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  45. Die Sanierung der Landesstraßen wird fortgeschrieben und eine dauerhafte Instandhaltung sichergestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  46. Das Geschwindigkeitsniveau an Unfallschwerpunkten auf Landesstraßen wird gesenkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Zur Erhöhung der Sicherheit auf Landesstraßen werden Kreisverkehre gebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Eine gebündelte und niedrigschwellige Meldemöglichkeit für Straßen- und Radwegschäden wird geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  49. Der sechsspurige Ausbau der A7 bis zur dänischen Grenze wird in die Planung aufgenommen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Saisonal wiederkehrende wetterbedingte Straßenschäden werden frühzeitig und flächendeckend behoben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  51. Der Ausbau der A20 einschließlich Elbquerung wird fertiggestellt.

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  52. Die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung wird zügig ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Ein Ausbau der B202 gehört zu einer guten Hinterlandanbindung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung werden weiter unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Der Ausbau der A21 wird unterstützt und vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Lkw-Stellplätze auf Autobahnparkplätzen werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  57. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr wird spürbar erhöht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Für den dreispurigen Ausbau der B5 bis zur dänischen Grenze wird eingetreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Bahnübergänge werden sicherer gemacht.

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  60. Für eine zuverlässige Versorgung mit Schnellladesäulen in Schleswig-Holstein wird eingetreten.

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  61. Die Regionalflughäfen in Schleswig-Holstein werden unterstützt.

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  62. Synergien mit dem Hamburger Flughafen werden geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. Zum Hamburger Flughafen wird uneingeschränkt gestanden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Der Anteil der Landstromnutzung in den Häfen wird erhöht.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  65. Das Hafenentwicklungskonzept wird fortgeschrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  66. Aktuell nicht genutzte Infrastruktur in Hafenanlagen wie Bahntrassen wird für künftige Ausbauten erhalten, wo dies sinnvoll erscheint.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. Die Häfen werden vom Land bei ihren Aufgaben unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Liegeplatzgebühren für emissionsarme Schiffe werden gefördert, um Anreize zu setzen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Beim Bund wird dafür eingetreten, das Fahrwasser zu und in den Häfen zügig an die neuen Anforderungen anzupassen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  70. Reparaturarbeiten an den Schleusentoren müssen schneller erfolgen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Das geplante Torinstandsetzungsdock in Brunsbüttel mit Liegeplätzen für Reservetore soll bundesseitig zügig umgesetzt werden.

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  72. Auf Bundesebene wird für eine Stärkung der Infrastruktur des Nord-Ostsee-Kanals eingetreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  73. Die Wassertiefe des Nord-Ostsee-Kanals wird auf zwölf Meter erweitert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  74. Beim Bund wird für klimaneutrale Fähren auf dem Nord-Ostsee-Kanal eingetreten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  75. Der Einsatz klimaneutraler Fähren für die Elbquerung wird gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  76. Beim Bund wird für eine Anpassung des Gebührensystems des Nord-Ostsee-Kanals eingetreten.

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  77. Die Gebühren des Nord-Ostsee-Kanals werden an die Treibstoffpreise gekoppelt.

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  78. Die Umfahrung des Kanals soll künftig nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen.

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  79. Für emissionsreduzierte Antriebe werden Umweltrabatte eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  80. Datenbasierte Assistenzsysteme zur Optimierung des Schleusenzulaufs sollen zügig eingeführt werden.

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  81. Der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals als einziger Zugang des deutschen Binnenwasserstraßennetzes zur Ostsee wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  82. Auf Bundesebene wird dafür eingetreten, dass die Ausbauplanung zur Stärkung des Transportwegs Binnenschiff verlässlich umgesetzt wird.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  83. Flughafenstandorte sollen im Hinblick auf weitere flugtechnische Entwicklungen gestärkt werden.

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  84. Bei Regionalflughäfen und dort ansässigen Fluggesellschaften bestehen Potenziale für Leuchtturmprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt.

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  85. Das Hafenentwicklungskonzept wird fortgeschrieben und an die Herausforderungen der Zukunft angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  86. Nicht genutzte Hafeninfrastruktur wird erhalten, wo dies möglich ist.

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  87. An Fahrrinnen werden Anpassungen vorgenommen.

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  88. Für alle wirtschaftlich genutzten Häfen im Land gilt eine Bestandsgarantie.

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  89. Die wirtschaftlich genutzten Häfen werden weiterentwickelt und zukunftsfähig gemacht.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  90. Die Häfen werden attraktiver gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  91. Liegeplatzgebühren für emissionsarme Schiffe werden durch Landeszuschüsse gesenkt.

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  92. Für eine emissionsreduzierende Anpassung der Gebührenregelung für den Nord-Ostsee-Kanal wird eingetreten.

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  93. Die Gebührenregelung für den Nord-Ostsee-Kanal wird emissionsreduzierend angepasst.

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  94. Der Einsatz klimaneutraler Fähren wird gefördert.

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  95. Der Einsatz klimaneutraler Fähren wird gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Der Elbe-Lübeck-Kanal wird ausgebaut, um Güter vom Lkw auf das Binnenschiff zu verlagern.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Die Flughäfen des Landes bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Programm

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  99. Die Flughäfen werden zu Laboren der künftigen Luftfahrt entwickelt.

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  100. Ausbau- und Reaktivierungsvorhaben im Schienennetz werden in den nächsten Jahren vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
    1. Das Schienennetz wird durch Streckenreaktivierungen und den Ausbau von Strecken erweitert und verbessert.
    2. Das Schienennetz wird schnellstmöglich vollständig elektrifiziert.
    3. Bis zur vollständigen Elektrifizierung werden Oberleitungen als Elektrifizierungsinseln dort gebaut, wo Akku-Triebwagen eingesetzt werden können.
    4. Die Elektrifizierung der Marschbahnstrecke hat höchste Priorität.
    5. Der Schienenverkehr wird bis 2030 vollständig klimaneutral gestaltet.
    6. Schienenprojekte werden nur unterstützt, wenn sie neben verkehrlicher Bedeutung auch von breitem kommunalem Konsens getragen werden.
    7. Die Maßnahmen des landesweiten Nahverkehrsplans werden kurzfristig umgesetzt.
    8. Die S4 West wird mit einem dritten und vierten Gleis zwischen Elmshorn und Pinneberg gebaut.
    9. Die S4 Ost wird umgesetzt.
    10. Die Marschbahn wird einschließlich der gesamten Strecke von Itzehoe bis Brunsbüttel elektrifiziert.
    11. Auf der Strecke Lübeck-Kiel werden die Fahrzeiten verbessert.
    12. Kiel und Preetz erhalten eine Regionalbahnanbindung.
    13. Die Linie A1 Hamburg-Kaltenkirchen wird auf S-Bahnbetrieb der Linie S21 umgestellt, um Umstiege zu vermeiden und die Attraktivität zu erhöhen.
    14. Die Strecke Rendsburg-Seemühlen wird reaktiviert.
    15. Die Strecke Kiel-Schönberg wird reaktiviert.
    16. Die Strecke Wrist-Kellinghusen wird reaktiviert.
    17. Zwischen Neumünster und Norderstedt wird ein Expresszug eingesetzt.
    18. Die Takte der Linien S1, S21 und S3 im Hamburger Umland werden verbessert.
    19. Das Angebot auf der Verbindung zwischen Hamburg-Pinneberg, Tornesch und Elmshorn wird verbessert.
    20. Die Strecke Neumünster-Bad Oldesloe wird zweigleisig ausgebaut.
    21. Die Strecke Neumünster-Bad Oldesloe wird elektrifiziert.
    22. Die Strecke Neumünster-Bad Oldesloe wird zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert, um das Netz robuster zu machen.
    23. Geesthacht wird an das Schienennetz angeschlossen.
    24. Die Reaktivierung der Bahnstrecke Bergedorf-Geesthacht wird gemeinsam mit Hamburg vorangetrieben.
    25. Die Strecke Kappeln-Süderbrarup wird reaktiviert beziehungsweise ausgebaut.
    26. Ein Flügel-Konzept Flensburg-Jübek zur Anbindung nach Kiel wird angestrebt.
    27. Das Innovationsprojekt zur Reaktivierung der Strecke Bad Malente-Lütjenburg wird unterstützt.
    28. Die Umlandgemeinden werden schnellstmöglich im 30-Minuten-Takt mit den Oberzentren Kiel und Lübeck verbunden, um Anreize zum Umstieg vom Auto auf die Bahn zu setzen.
    29. Die Stärkung der Bahninfrastruktur umfasst neben dem Personenverkehr insbesondere auch den Güterverkehr.
    30. Der Schienengüterverkehr gewinnt in der Fläche und als Hinterlandanbindung der Häfen an Attraktivität, um Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
    31. Der Schienenverkehr wird bis spätestens 2030 vollständig barrierefrei ausgebaut.
    32. Das Fahrrad wird stärker als Mobilitätsträger berücksichtigt.
    33. Zu den Zielen der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 wird sich ausdrücklich bekannt.
    34. Neben dem Landesstraßenprogramm wird ein Radwegeprogramm eingeführt, das Ausbau, dauerhafte Sanierung und Unterhalt der Radwege sicherstellt.
    35. Für das Landesradwegenetz wird eine bauträgerübergreifende Bestandsanalyse durchgeführt.
    36. Die Ausbildung von Schülerlotsen und Verkehrshelfern wird gefördert und intensiviert.
    37. Für die Umsetzung eines Veloroutennetzes wird eine Landesförderung eingeführt.
    38. An allen Bahnhöfen und ZOBs werden Fahrradservicestationen errichtet.
    39. An allen Bahnhöfen und ZOBs werden Bike-Boxen errichtet, damit der Umstieg vom Rad auf die Bahn sicher möglich ist.
    40. Die Fahrradmitnahme im ÖPNV wird für Menschen bis einschließlich 25 Jahre kostenlos.
    41. Die Bahnstrecken werden schnellstmöglich zu einhundert Prozent elektrifiziert.
    42. Bis zur vollständigen Elektrifizierung wird weitgehend elektrisches Fahren mit Akku-Triebwagen und Strominseln ermöglicht.
    43. Der Schienenverkehr wird bis 2030 vollständig klimaneutral gestaltet.
    44. Der Schienenverkehr wird bis 2030 vollständig barrierefrei ausgebaut.
    45. Die Vorhaben des landesweiten Nahverkehrsplans werden konsequent umgesetzt und damit Verbindungen im Land verbessert.
    46. Der Zustand der Radwege wird bauträgerübergreifend erfasst.
    47. Die Sanierung der Radwege wird vorangetrieben.
    48. Eine Reaktivierung der Strecke Flensburg-Niebüll wird abgelehnt.
    49. Eine Landesförderung von Velorouten wird eingeführt.
    50. An jedem Bahnhof und ZOB werden Bike-Boxen zur sicheren Unterbringung von Fahrrädern errichtet.
    51. Der Radverkehr wird sicherer gemacht.
    52. Präventionsmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Pedelec und E-Bike werden gefördert.
    53. Die Radmitnahme im ÖPNV wird für Personen bis einschließlich 25 Jahren kostenlos.
    54. Die Radschnellwege werden kontinuierlich weiter ausgebaut.
    55. Radschnellwege bleiben langfristig und ohne Einschränkungen durch Baumwurzeln nutzbar.
    56. Touristinnen und Touristen erhalten attraktive Ticketangebote für Bus und Bahn.
    57. Der Ausbau der Radschnellwege wird konsequent weitergeführt, um das Netz der Radwanderwege zu ergänzen.
    58. Die Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Trägern der Verkehrssicherheit zur Verbesserung des örtlichen Verkehrsunfalllagebildes intensivieren.
    59. Engpässe im Schienen- und Straßenverkehr werden beseitigt.
    60. Die Verkehrsanbindung ländlicher Gebiete wird verbessert, unter anderem durch digitale Mobilitätslösungen und öffentlich-private Partnerschaften.
    61. Die S-Bahn-Takte werden tagsüber und nachts weiter optimiert, um den Schienenverkehr in der Metropolregion attraktiver zu machen.
    62. Eine Ringschliessung der U1 von Hamburg-Ohlstedt nach Norderstedt wird geprüft.
    63. Bus- und Schienenverkehr in der Metropolregion werden attraktiver gemacht, unter anderem durch Taktoptimierung bei Tag und Nacht zugunsten der Pendlerinnen und Pendler.
    64. Die Velorouten werden ausgebaut.
    65. Radschnellwege Richtung Elmshorn, Bad Bramstedt, Ahrensburg und Geesthacht in Richtung Hamburg bilden einen Schwerpunkt.
    66. Eine gemeinsame Flugstreckenplanung von Schleswig-Holstein und Hamburg passt den Flugverkehr an die Bedürfnisse an.
    67. Einseitige Belastungen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner durch die Flugstreckenplanung werden reduziert.
    68. Die gemeinsame verkehrliche Entwicklungsplanung wird fortgeführt.
    69. Die Verkehrsanbindung ländlicher Gebiete an die Metropolregion wird durch digitale Mobilitätslösungen und ÖPP-Modelle verbessert.
    70. Die S-Bahn-Takte werden optimiert.
    71. Die gemeinsame Flugstreckenplanung wird fortgeschrieben.
    72. Velorouten werden bedarfsgerecht ausgebaut.
    73. Die feste Fehmarnbeltquerung wird vorangetrieben.
    74. Innovative und neue Mobilitätskonzepte in Stadt und Land werden gefördert.
    75. Die Erreichbarkeit im gesamten Land wird individuell, flexibel und nachhaltig sichergestellt.
    76. Der öffentliche Personennahverkehr soll klimaneutral, verlässlich, barrierefrei und bezahlbar sein.
    77. Der öffentliche Personennahverkehr wird weiter verbessert.
    78. Die Unübersichtlichkeit der verschiedenen Tarife und Angebote im Nahverkehr wird beendet.
    79. Eine App gibt Auskunft zu Fahrtzeiten und ermöglicht die Buchung von Tickets.
    80. Über die App sollen Fahrgäste Auskunft zu Reisemöglichkeiten von Start bis Ziel erhalten und sofort ein Ticket für sämtliche Verkehrsmittel buchen können.
    81. In die App werden alle Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Sammeltaxis und Fähren eingebunden.
    82. Die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr werden verringert.
    83. Ein kostengünstiges Ticket für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende wird eingeführt.
    84. Eine landesweite Deckelung der Schülerbeförderungskosten wird angestrebt, um Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu entlasten.
    85. Ein flexibles Monatsticket für Bus und Bahn für Gelegenheitsfahrer wird eingeführt, um den Anreiz zur Nutzung des Nahverkehrs zu steigern.
    86. Ergänzend zu Abo-Verträgen und Monatstickets ermöglicht ein 30er-Ticket, 30-mal im Jahr vergünstigt Bus und Bahn zu nutzen.
    87. Das Busnetz wird stärker vernetzt und es werden weitere Schnellbuslinien eingeführt.
    88. Die Förderung erfolgt technologieoffen; schienengebundene Systeme und Bus-Rapid-Transport-Systeme sollen umsetzbar sein.
    89. Auf Bundesebene wird eine technologieoffene Förderung angestrebt.
    90. Sicherheits- und Servicepersonal im öffentlichen Nahverkehr wird landesweit verstärkt.
    91. Der öffentliche Nahverkehr wird bis 2035 klimaneutral gestaltet.
    92. Eine Verkehrsapp wird entwickelt, die Verkehrs- und Wegealternativen anzeigt und die Buchung eines Tickets für alle Verkehrsmittel ermöglicht.
    93. Die Live-Standort-Übermittlung des Verkehrsmittels wird in die Verkehrsapp eingebunden.
    94. Ein kostengünstiges landesweites Ticket für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende wird eingeführt.
    95. Die Schülerbeförderungskosten werden landesweit gedeckelt.
    96. Ein flexibles Ticket für 30 vergünstigte Fahrten mit Bus und Bahn im Jahr wird eingeführt.
    97. Der öffentliche Nahverkehr wird ausgebaut, einschließlich innovativer On-Demand-Lösungen.
    98. Mittelfristig wird eine angemessene Erreichbarkeit aller Kommunen im Land zwischen 6:00 und 24:00 Uhr erreicht.
    99. Das Landesbusnetz wird verbessert.
    100. Bei der Bahn werden Bedarfshaltepunkte entwickelt.
    101. Höherwertige Nahverkehrssysteme in großen Städten werden gefördert.
    102. Die Kommunen werden bei der Einführung digitaler Mobilitätslösungen wie On-Demand-Verkehren und digitalen Sammeltaxis unterstützt.
    103. In der Verkehrspolitik werden alle Verkehrsträger gleichermaßen berücksichtigt.
    104. Eine ideologische Verkehrspolitik wird abgelehnt; angestrebt wird eine Mobilität des Miteinanders.
    105. In einem Flächenland spielt das Auto auch künftig eine wichtige Rolle für die Mobilität.
    106. Eine Veränderung der Mobilität darf niemanden ausschließen und muss Angebote für alle bereitstellen.
    107. Die Verkehrspolitik ermöglicht flächendeckende Erreichbarkeit.
    108. Mobilität ist sicher, verlässlich, bezahlbar, barrierefrei und klimaschonend.
    109. Bis 2040 wird eine emissionsfreie Mobilität verwirklicht.
    110. Mobilität wird regional und über Kreisgrenzen hinaus geplant.
    111. Modul-Split-Konzepte spielen eine stärkere Rolle.
    112. Ein landesweiter Klimamobilitätsplan wird erstellt.
    113. Das Auto bleibt Teil der Mobilitätsstrategie.
    114. Die Elektromobilität im Land wird weiter vorangetrieben.
    115. Mit einem Ausbauprogramm für E-Ladesäulen werden jährlich neue Lademöglichkeiten geschaffen.
    116. Vorhandene Lademöglichkeiten werden ertüchtigt, um sie nutzerfreundlich und attraktiv zu halten.
    117. Die Kommunen werden bei der Einführung von Carsharing-Modellen stärker unterstützt.
    118. Die stärkere Einführung autonomer Fahrsysteme wird weiter unterstützt.
    119. Klimaschutz in der Verkehrspolitik umfasst die Vermeidung von Staus.
    120. Das Baustellenmanagement über die verschiedenen Baulastträger hinweg wird verbessert, um Staurisiken zu vermeiden.
    121. Schnellbaustellen mit Bautätigkeit rund um die Uhr werden eingeführt, um Staurisiken zu vermeiden.
    122. Für Bewohnerparkausweise werden durch die Kommunen keine hohen Gebühren erhoben.
    123. Das Fahrradfahren wird landesweit und nicht nur in den Städten weiter ausgebaut.
    124. Ein landesweiter Radwegeplan wird umgesetzt.
    125. Der Ausbau und die Vernetzung des Radwegenetzes werden vorangetrieben.
    126. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt werden Radschnellwege gebaut.
    127. Radbau und Straßenbau beziehungsweise Sanierung werden stets zusammen geplant.
    128. Fahrradbezogene Verkehrsmassnahmen tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler zu steigern.
    129. Die Ausschilderung für Fahrradfahrer wird verbessert.
    130. Radservicestationen werden etabliert.
    131. Auf offener Strecke werden Unterstände an Fahrradwegen eingerichtet.
    132. Mit einem Klimamobilitätsplan wird bis 2040 eine emissionsfreie Mobilität erreicht.
    133. Der motorisierte Individualverkehr bleibt Teil der Mobilitätsstrategie.
    134. Klimaneutrale Antriebsinfrastruktur wird technologieoffen gefördert, etwa mit flächendeckenden E-Ladesäulen und einer landesweiten Wasserstofftankstelleninfrastruktur.
    135. Die Kommunen werden durch landesweite Partnerschaften und Anschubfinanzierungen bei der Etablierung von Carsharing-Modellen unterstützt.
    136. Besonders gefördert werden vernetzte Carsharing-Modelle, die überregionales Carsharing und Intermodalität zum Nahverkehr ermöglichen.
    137. Das Baustellenmanagement wird trägerübergreifend organisiert.
    138. Schnellbaustellen werden eingerichtet.
    139. Ein landesweiter Radwegeplan wird umgesetzt.
    140. Der Ausbau von Radschnellwegen wird gefördert.
    141. Bei Investitionen in den Radverkehr wird die Verkehrssicherheit für Schulwege erhöht.
    142. An jedem Bahnhof werden Bike-Boxen eingerichtet.
    143. An größeren Bahnhöfen werden Mobilitätsstationen aufgebaut, die verschiedene Mobilitätsarten verbinden.
    144. Ein Maßnahmenplan zur Reduzierung der Radverkehrsunfälle um 30 Prozent wird entwickelt.
    145. Für die Nutzung von Elektrofahrrädern werden freiwillige Sicherheitskurse initiiert.
    146. Mobilität wird neu geformt, mit Elektromobilität, neuen Antrieben, mehr Nahverkehr samt flexiblen örtlichen Mobilitätsangeboten sowie mehr Rad- und Fußwegen.
    147. Neue Mobilitätsformen wie das autonome Fahren werden gefördert, auch mit Unterstützung des Bundes.
    148. Konzepte für Fahrgastbündelung und intelligente Sammeltaxis werden auch im ländlichen Raum nutzbar gemacht.
    149. Fahrgastbündelung und intelligente Sammeltaxis werden in das Personenbeförderungsgesetz aufgenommen und aus dem rechtlichen Status des Pilotprojektes herausgeholt.
    150. Die Taktung des öffentlichen Nahverkehrs wird ausgebaut.
    151. Mittelfristig sind alle Orte im Land von 6.00 bis 24.00 Uhr erreichbar.
    152. Der Busverkehr wird besser vernetzt.
    153. Schnellbuslinien werden eingeführt.
    154. Das Auto gehört auch künftig zur Mobilität im ländlichen Raum.
    155. Digitale Plattformen werden gefördert, um nachfrageorientierte Verkehrsangebote voranzubringen.
    156. Individuelle Projekte wie Bürgerbusse werden finanziell gefördert und begleitet.
    157. Pilotprojekte für das autonome Fahren werden geschaffen.
    158. Konzepte für Sammeltaxis werden gefördert, damit zeitlich unabhängige und individuelle Mobilität auf dem Land gestärkt wird.
    159. Die Taktung des öffentlichen Nahverkehrs wird erhöht.
    160. Die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs werden gesenkt.
    161. Die Busverbindungen werden verbessert und beschleunigt.
    162. Die Mobilität wird klimaneutral gestaltet.
    163. Ein Klimamobilitätsplan wird entwickelt.
    164. Der Einsatz klimaneutraler und umweltfreundlicher Schiffsantriebe wird gefördert.
    165. Für emissionsreduzierte Antriebe werden Umweltrabatte eingeführt.
    166. Der Fährbetrieb im Land wird auf klimaneutrale Fähren umgestellt.
    167. Der öffentliche Personennahverkehr wird verbessert, um Klimaneutralität in der Mobilität zu erreichen.
    168. Carsharing-Modelle werden unterstützt, um Klimaneutralität in der Mobilität zu erreichen.
    169. Ein Klimamobilitätsplan wird entwickelt.
    170. Die Mobilität im Land wird bis spätestens 2040 klimaneutral gestaltet.
    171. Bedarfsorientierte Angebote wie Anruf-Linien-Fahrten und Bürgerbusse landesweit unterstützen.
    172. Die bedarfsorientierten Fahrangebote zu einem flexibleren und kreisübergreifenden Rufbus-System weiterentwickeln.
    173. Die Bedürfnisse älterer Menschen im Verkehr, besonders im ÖPNV, und in der Infrastruktur stärker berücksichtigen.
    174. Über die Bedürfnisse älterer Menschen im Verkehr und in der Infrastruktur breit informieren.
    175. Die Verkehrsraumgestaltung in Abstimmung mit Seniorenverbänden bedarfsgerechter gestalten.
    176. Mit einer landesweiten Kampagne über die Bedürfnisse älterer Menschen im Verkehr aufklären.
    177. Für Freiwilligendienstleistende wird ein kostengünstiges landesweites ÖPNV-Ticket eingeführt.
    178. Für Freiwilligendienstleistende wird ein kostengünstiges landesweites ÖPNV-Ticket eingeführt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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