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Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Forderungen der CDU in Schleswig-Holstein

165 Forderungen im Politikfeld „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“ im Programm zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022 („Auf den Inhalt kommt es an. #kurSHalten“). Bei 48 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“ im Programm der CDU.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 165
  1. Die Vernetzung mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen wird verstärkt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Die Kooperationen mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen werden ausgebaut und gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Die kulturelle Bildung in der Schule wird wertgeschätzt und gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Kulturelle Bildung wird weiter gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  6. Das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung im Nordkolleg Rendsburg wird eingebunden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  7. Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Wirtschaft wird mit konkreten Projekten wie Transferparks gestärkt und gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Antisemitismus hat keinen Platz in der Gesellschaft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  9. Die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance übernehmen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  10. Für die Akzeptanz der zugrunde gelegten Antisemitismusdefinition als Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsenses werben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  11. Religionsfeindliche Einstellungen wie Islamfeindlichkeit in der Gesellschaft bekämpfen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Niemand soll Angst haben, die eigene Religion offen auszuüben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  13. Angriffe auf religiöse Menschen, sakrale Gebäude und Treffpunkte religiöser Gruppen sind ein Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und keine Bagatellen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  14. Religiöse Einrichtungen besonders schützen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  15. Der Kampf gegen Antisemitismus ist ein besonderes staatliches Ziel.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  16. Jüngere Menschen sollen früh mit jüdischem Leben in Kontakt kommen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  17. Den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Landesverfassung verankern.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  18. Einen Aktionsplan gegen Antisemitismus auflegen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten stärken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Einrichtungen und Projekte fördern, die sich gegen Hassgewalt engagieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Religiöse Einrichtungen in Absprache mit den Religionsgemeinschaften bestmöglich schützen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Mit den islamischen Religionsgemeinschaften das Thema Islamfeindlichkeit aufgreifen und Maßnahmen ergreifen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Die staatliche Zusammenarbeit mit muslimischen Verbänden, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und Extremismusprävention vertiefen, ist wichtig.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Die digitale Transformation der Kulturlandschaft wird begleitet und gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Die kulturellen Strukturen vor Ort werden erhalten und das vielfältige kulturelle Leben wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Die für Schleswig-Holstein prägenden Kulturgüter werden nicht gefährdet.

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  27. Die deutsche Sprache als Kulturgut und ihre Ästhetik weiter pflegen.

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  28. Die Verwendung geschlechtersensibler Sprache ist grundsätzlich Privatsache.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Sprache soll geschlechtersensibel und zugleich möglichst barrierefrei sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Geschlechtersensible Sprache ist wichtig.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  31. Historische Bezeichnungen und Namen werden im historischen Kontext erklärt und erläutert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  32. Das Entfernen historischer Bezeichnungen aus dem öffentlichen Raum ohne vorherige breite Auseinandersetzung wird abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Der Neubau des Danewerk-Museums der dänischen Minderheit wird gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Die friesischen Dialekte werden in den Medien stärker sicht- und hörbar gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Eine stärkere Präsenz von Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch in den Medien wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Das Weltkulturerbe Danewerk-Haithabu wird weiter gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  37. Eine Kulturroute entlang von Orten der jüngeren deutsch-dänischen und friesischen Geschichte wird eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  38. Kultur gilt als Querschnittsaufgabe und strategisches Element der Orts-, Stadt- und Regionalentwicklung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Kulturschaffende werden weiterhin unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  40. Ein Kulturpakt Schleswig-Holstein wird geschaffen.

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  41. Land und Kommunen erreichen bis 2030 bei den öffentlichen Kulturausgaben den Durchschnitt der Flächenländer.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  42. Der Kulturdialog mit den Kommunen wird fortgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  43. Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Künstlerinnen und Künstler sollen durch die Coronapandemie keinen bleibenden Schaden erleiden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. Eine mehrjährige Förderung sorgt für Verlässlichkeit und Ausbau der kulturellen Infrastruktur in der Breite.

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  45. Kulturvereine werden stärker gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  46. Kultur- und Bildungsstätten sind barrierefrei und inklusiv nutzbar.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Kulturelle Angebote erreichen alle Menschen, auch bisher nicht erreichte Gruppen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Kulturelle Angebote erreichen auch Urlaubsgäste in Schleswig-Holstein.

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  49. Die Kulturausgaben in Schleswig-Holstein steigen gemeinsam mit den Kommunen bis 2030 auf den Durchschnitt der anderen Flächenländer.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  50. Land und Kommunen fördern Kultur partnerschaftlich.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Mit den Kommunen wird ein Matching-Fonds für die Kulturförderung eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  52. Das Land gibt für jeden zusätzlichen kommunalen Euro für Kultur einen zusätzlichen Euro dazu.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Für das Land wird ein Kulturentwicklungsplan aufgestellt, bilanziert und fortgeschrieben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  54. Auf kommunaler Ebene werden Kulturentwicklungspläne aufgestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Eine mehrjährige Förderung sichert Verlässlichkeit und Ausbau der kulturellen Infrastruktur.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Die barrierefreie und inklusive Nutzbarkeit von Kultur- und Bildungsstätten wird gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Kulturvereine in ländlichen Räumen werden stärker gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Kulturelle Angebote für ein breiteres Publikum werden besonders unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  59. Für kulturelle Angebote an ein breiteres Publikum wird ein Förderprogramm aufgelegt.

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  60. Schleswig-Holstein soll auch im Bereich der Kultur ein Land der Innovationen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  61. Kulturschaffende und Kultureinrichtungen werden auf dem Weg der Digitalisierung unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  62. Projekte zur Digitalisierung bestehender Ausstellungen und Virtual-Reality-Anwendungen werden gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Die Digitalisierung der Kultur gilt zugleich als Weg zu besserer Sichtbarkeit und als neue Art, künstlerische Leistungen zu erzeugen und zu vermitteln.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Weitere modellhafte und nachhaltige Projekte für neue Formen der Kooperation, Vernetzung und Beratung sollen entstehen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. Die Vernetzung wird überregional und spartenübergreifend ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Ein digitales Haus der Landesgeschichte wird als landesweites Projekt geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Die Landesgeschichte soll von überall erlebbar und abrufbar sein.

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  68. Das Zentrum für Digitalisierung und Kultur in der Landesbibliothek wird weiter ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Für Kulturschaffende wird eine digitale Plattform zur Vernetzung und Koordination geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Projekte zur Digitalisierung bestehender und neuer Ausstellungen mit mehr Besucherinteraktion und Virtual-Reality-Anwendungen werden unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  71. Die webbasierten Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen im Kulturbereich werden ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Die Vermittlung kultureller Inhalte wird unterstützt, unter anderem durch den Ausbau der App kulturfinder.sh und des Projekts kultursphäre.sh.

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  73. Ein neuartiges digitales Haus der Landesgeschichte wird geschaffen.

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  74. Das digitale Haus der Landesgeschichte wird in einem weiteren Schritt landesweit mit analogen Erlebnisorten verbunden.

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  75. Spielstätten in den großen Städten und im ländlichen Raum werden unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  76. Veranstaltungshallen, Konzertsäle, Theater und Freilichtbühnen werden saniert.

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  77. Die Bühneninfrastruktur wird erhalten.

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  78. Die Kinolandschaft im Land wird erhalten und weiter unterstützt.

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  79. Landesmuseen und Gedenkstätten gelten als wichtige Orte, um die Vergangenheit mit der Zukunft zu verknüpfen.

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  80. In Schleswig-Holstein wird ein fester Ort für die Erinnerung an die deutsche Teilung geschaffen.

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  81. Bibliotheken werden als Wissensorte in der Region weiterentwickelt.

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  82. Kulturknotenpunkte, die Kerne kultureller Infrastruktur erhalten und absichern sollen, spielen für Kulturangebote in ländlichen Räumen eine herausragende Rolle.

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  83. Zum Erhalt von Jahrmärkten und Volksfesten wird dort, wo es notwendig ist, Hilfe und Unterstützung gewährt.

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  84. Der Erhalt und die Sanierung der Lübecker MUK und des Konzertsaals im Kieler Schloss werden unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  85. Die Theater in Kiel und Lübeck sowie das Landestheater werden bei anstehenden Investitionen unterstützt.

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  86. Die Realisierung einer Spielstätte für das Landestheater in Schleswig wird vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  87. Freie Theater werden durch eine mehrjährige Projektförderung unterstützt.

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  88. Sanierungsbedarfe bei den Freilichtbühnen werden umgesetzt.

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  89. Die Modernisierung der Landesmuseen wird vorangetrieben.

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  90. Die Professionalisierung der Gedenkstätten im Land wird gestärkt.

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  91. Das Landesgedenkstättenkonzept wird fortgeführt.

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  92. In Lübeck-Schlutup wird ein Erinnerungsort zur deutschen Teilung eingerichtet und mit dem Grünen Band sowie anderen Projekten verbunden.

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  93. Die Weiterentwicklung von Bibliotheken zu Dritten Orten für Begegnung und Austausch wird gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. Die Kulturknotenpunkte werden stärker unterstützt und bekannter gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Die Barrierefreiheit aller kulturellen Einrichtungen wird baulich und konzeptionell verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Denkmale werden geschützt und erhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  97. Baudenkmale sollen genutzt werden können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Die Sanierung der Carlebach-Synagoge in Lübeck, des Schleswiger Doms, der Eiderstedter Kirchen und des Marineehrenmals in Laboe erfolgt in den kommenden Jahren.

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    Wortlaut im Programm

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  99. Die Überprüfungsmöglichkeiten von Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmalen werden verbessert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zeitgleich vor der Erfassung von Denkmalen informiert werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
    1. Leben und Wirtschaften in denkmalgeschützten Gebäuden bleibt möglich.
    2. Die Denkmalschutzbehörden sollen bei der Abwägung von Zielkonflikten etwa zu Klimawandel, energetischer Sanierung, Brandschutz und Barrierefreiheit möglichst einheitlich vorgehen.
    3. Bei Vorgaben etwa zu Materialwahl und Farbgebung soll landesweit ein einheitliches Vorgehen der Denkmalschutzbehörden gelten.
    4. Der Vertragsdenkmalschutz wird erprobt und in Schleswig-Holstein mit Beispielen umgesetzt.
    5. Eine Akademie für Denkmalpflege wird möglichst in Kooperation mit anderen Bundesländern gegründet.
    6. Das Wissen über dokumentierte Denkmale wird der interessierten Öffentlichkeit unter Beachtung schützenswerter Daten digital zugänglich gemacht.
    7. Die Überprüfungsmöglichkeiten und Informationspflichten gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmalen werden verbessert.
    8. Bei Zielkonflikten wird ein landesweit einheitliches Vorgehen der Denkmalschutzbehörden angestrebt und dazu gegebenenfalls untergesetzliche Regelungen geschaffen.
    9. Eine Akademie für den Denkmalschutz wird gegründet, um einheitliche Fort- und Weiterbildung für Denkmalschutzbehörden anzubieten.
    10. Der Vertragsdenkmalschutz wird erprobt.
    11. Die seelsorgerischen Strukturen der Religionsgemeinschaften werden weiter gefördert.
    12. Förderlücken bei überregionalen Beratungsstellen der Religionsgemeinschaften werden geschlossen.
    13. Bei der muslimischen Seelsorge in Gefängnissen und Abschiebehafteinrichtungen wird nachgebessert.
    14. Die Musik- und Jugendarbeit der Kirchen- und Religionsgemeinschaften wird erhalten und gefördert.
    15. Am Sonntag als Feiertag wird festgehalten.
    16. An den großen christlichen Feiertagen wird als Gesellschaft festgehalten.
    17. Mehr Menschen in Schleswig-Holstein sollen ein Verständnis für die Feiertage aller Religionsgemeinschaften entwickeln.
    18. Der Erhalt von Kirchen und anderen religiösen Denkmälern mit religiöser und kultureller Dimension ist ein Anliegen.
    19. Für eine engere Abstimmung der Religionspolitik wird eine Religionsministerkonferenz gegründet.
    20. Transparenzstandards für die Finanzierung von Religionsgemeinschaften werden auf den Weg gebracht.
    21. Länderübergreifende Anerkennungsverfahren für Religionsgemeinschaften werden auf den Weg gebracht.
    22. Vorhandene Seelsorgestrukturen werden gestärkt.
    23. Neue Seelsorgestrukturen werden ermöglicht.
    24. Ein Restart-Förderprogramm für die Musik- und Jugendarbeit der Religionsgemeinschaften wird aufgelegt.
    25. Für den Erhalt religiöser Denkmäler in Schleswig-Holstein werden Mittel bereitgestellt.
    26. Eine Religionsministerkonferenz der Länder wird eingeführt.
    27. Der Dialog mit den islamischen Verbänden über eine Vereinbarung wird fortgesetzt und abgeschlossen.
    28. Der mangelnden Kenntnis über die Religion des Gegenübers wird mit der Förderung von Dialogmöglichkeiten begegnet.
    29. Schleswig-Holstein soll eine selbstverständliche Heimat des jüdischen Glaubens mit sichtbarem und lebendigem jüdischen Leben sein.
    30. Die Position eines Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus wird verstetigt.
    31. Synagogen und Gemeindehäuser sollen sichere und attraktive Orte der Religionsausübung sowie zugängliche Orte der Begegnung sein.
    32. Eine Initiative für mehr interreligiösen Dialog und Dialog mit Religionen wird gestartet.
    33. Der Dialogprozess mit den islamischen Verbänden wird fortgeführt und soll zu einer Vereinbarung führen.
    34. Organisationen, die antisemitische Projekte, Maßnahmen oder Inhalte fördern, erhalten keine Landesmittel.
    35. Für die Sicherheit von Synagogen und Gemeindezentren werden Mittel bereitgestellt.
    36. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Synagogen werden durch Mittel unterstützt.
    37. Medien und der kompetente Umgang mit ihnen gelten mit ihrer Vielfalt an Angeboten, Anbietern und Verbreitungswegen als Grundpfeiler der Demokratie.
    38. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit den Schwerpunkten Information, Bildung, Kultur und Beratung wird unterstützt.
    39. Der Rundfunkbeitrag soll künftig durch ein Indexmodell abgebildet werden.
    40. Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende werden vom Rundfunkbeitrag befreit.
    41. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Synergien aus intensiver Zusammenarbeit heben und ist der Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
    42. Mit dem NDR wird die Regionalität weiter gestärkt.
    43. Angebote in den Mediatheken sollen möglichst lange vorgehalten werden.
    44. Public-Value-Angebote des privaten Rundfunks mit regionalem Bezug sollen leicht auffindbar und zugänglich sein.
    45. Medienplattformen und Medienintermediäre sollen regionale und lokale Public-Value-Angebote sichtbar platzieren und ausreichend berücksichtigen.
    46. Schleswig-Holstein soll zur digitalen Hörfunkvorreiterregion werden.
    47. DAB+ soll gemeinsam mit allen Akteuren zum alleinigen Standard entwickelt werden.
    48. Qualitativ hochwertige und regionale Berichterstattung wird erhalten.
    49. Neue Unterstützungsmodelle für regionale Berichterstattung werden überprüft.
    50. Gemeinsam mit Bund und Ländern werden Instrumente umgesetzt, um die Digitalität der Presselandschaft in den Regionen zu unterstützen.
    51. Junge Leserinnen und Leser sollen über neue Kooperationsprojekte in Schulen für regionale Zeitungen gewonnen werden.
    52. Ein modernes Medienkonzentrationsrecht soll losgelöst von der Fernsehzentrierung die Meinungsbildung über alle Mediengattungen dauerhaft sicherstellen.
    53. Leitbild ist die mündige Medienbürgerin und der mündige Medienbürger.
    54. Die Medienkompetenz wird weiter gestärkt.
    55. Zur Medienkompetenz gehören nicht nur technische Fähigkeiten, sondern auch das Einordnen und Bewerten transportierter Inhalte.
    56. Durch höhere Flexibilisierung für die Sendeanstalten sollen lineare Angebote einfacher zugunsten von Onlineangeboten verändert werden können.
    57. Über den Offenen Kanal Schleswig-Holstein wird der Aufbau von Bürgermedien und Bürgerfunk gestärkt, um Inhalte mit lokalem und regionalem Bezug aus der Bevölkerung zu fördern.
    58. Der Standortvorteil des Landes soll besser genutzt werden, um den Filmstandort Schleswig-Holstein zu stärken.
    59. Verantwortung für den Erhalt einer vielfältigen regionalen Medienlandschaft wird übernommen.
    60. Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende werden vom Rundfunkbeitrag befreit.
    61. Schleswig-Holstein soll zur digitalen Hörfunkvorreiterregion werden.
    62. Durch höhere Flexibilisierung für die Sendeanstalten sollen lineare Angebote einfacher zugunsten von Onlineangeboten verändert werden können.
    63. Die Medienkompetenz wird weiter gestärkt.
    64. Bürgerfunk und Bürgermedien werden unterstützt.
    65. Schleswig-Holstein soll ein international konkurrenzfähiger Standort für die Produktion von Filmen werden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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