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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Grünen in Niedersachsen

277 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 („So wird’s besser!“). Bei 31 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Grünen.

Klima, Umwelt und Naturschutz 277
  1. Niedersachsen soll so schnell wie möglich klimaneutral werden.

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  2. Niedersachsen soll auf den 1,5-Grad-Pfad gebracht werden.

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  3. Das Klimabudget wird analog den Zahlen des Sachverständigenrates für Umweltfragen berechnet.

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  4. Die Klimamaßnahmen in Landeszuständigkeit werden umgesetzt.

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  5. Klimaentscheidungen auf Bundes- und Europaebene werden eingefordert und unterstützt.

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  6. Der von der Bundesregierung angekündigte neue Klimakurs wird begrüßt.

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  7. Niedersachsen soll Klimaschutzland Nummer eins werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Die Klimaziele im niedersächsischen Klimagesetz werden an den wissenschaftlichen Stand und den 1,5-Grad-Pfad angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  9. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2026 um mindestens 45 Prozent und bis 2030 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 sinken, bis 2035 soll Netto-Null erreicht sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  10. Für alle Sektoren werden nachprüfbare jährliche Zwischenziele und Klimamaßnahmen aufgestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Eine jährliche öffentliche Klimabilanz dient als nachprüfbares Treibhausgas-Monitoring.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  12. Klimaziele und Zwischenschritte werden an das CO2-Restbudget gekoppelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  13. Die Landesverwaltung wird bis 2030 klimaneutral.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  14. Die energetische Sanierung landeseigener Gebäude wird beschleunigt.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  15. Für die Dekarbonisierung der Industrie werden ehrgeizige Ziele gesetzt.

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  16. Alle Klimaziele und Maßnahmen werden im Landesklimagesetz verankert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  17. Als erste Maßnahme wird ein Klimaschutz-Sofortprogramm umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  18. Für neue Gesetze und Verordnungen wird ein wirksamer Klimavorbehalt geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  19. Bei prognostizierten Emissionserhöhungen müssen zwingend Alternativen geprüft werden.

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  20. Das für Klimaschutz zuständige Ministerium erhält ein Vetorecht.

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  21. Bei Verfehlung sektorspezifischer Landesklimaziele, die jährlich geprüft werden, gelten Sanktionen und eine Pflicht der Ministerien zum Nachsteuern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  22. Für alle Förderprogramme des Landes und den Landeshaushalt wird ein Klimacheck eingeführt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  23. Klimaschutz und Schutz der Biodiversität werden gleichrangig behandelt.

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  24. Maßnahmen, die Umwelt- und Klimazielen entgegenlaufen, werden gestrichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Klimarelevante Förderungen erhalten konkrete Klimaziele und einen Mindestanteil an Maßnahmen mit bilanzierbaren CO2-Einsparungen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  26. Für Haushalte, Beschaffung, Gesetzesinitiativen und Verwaltungshandeln wird ein steigender CO2-Schattenpreis nach Maßgabe des Umweltbundesamtes eingeführt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  27. Der CO2-Schattenpreis gilt auch für klimarelevante Entscheidungen landeseigener Unternehmen.

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  28. Bei Unternehmen mit Landesbeteiligung wird auf einen CO2-Schattenpreis hingewirkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  29. Ein Klimarat wird eingerichtet, der die Landesregierung berät und jährlich zusätzliche Maßnahmen vorschlägt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  30. Praktikerinnen und Praktiker aus dem Handwerk werden in den Klimarat einbezogen.

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  31. Im Klima- und Energiewendebericht werden konkrete Regierungsvorhaben pro Sektor festgelegt.

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  32. Die wissenschaftlich notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Zwischenziele werden Grundlage des Regierungshandelns.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Der Klimaschutz in der Landesverwaltung und bei den Kommunen wird ausgebaut.

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  34. Klimaschutz wird als Pflichtaufgabe der Kommunen in eigener Zuständigkeit gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  35. Flächendeckend wird das Amt hauptamtlicher kommunaler Klimaschutzbeauftragter geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  36. Kommunale Klimaschutzbeauftragte erhalten ein Initiativ-, Antrags- und Widerspruchsrecht zu klimarelevanten Planungen und Vorhaben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Die rechtliche Umsetzbarkeit neuer kommunaler Klimaschutzinstrumente wie einer Klimaabgabe oder eines Klimabeitrags wird geprüft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  38. Kommunale Klimaschutzanstrengungen wie die Gebäudesanierung werden über den Niedersachsenfonds und die Landesgesellschaft für Wohnen und Klima finanziell unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Die kommunalen Energieberichte werden zu verpflichtenden öffentlichen Klimaberichten weiterentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  40. Kommunen sollen die Klimaberichte jährlich statt alle drei Jahre erstellen und veröffentlichen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  41. Für kommunales Verwaltungshandeln und kommunale Entscheidungen soll möglichst eine Pflicht zur Prüfung der Klimaauswirkungen eingeführt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  42. Umsetzung und Funktionalität von Kompensationsmaßnahmen werden sichergestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  43. Windkraft und Artenschutz gehören zusammen.

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  44. Es braucht Artenschutzprogramme und ein besseres Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  45. Das Land investiert in Forschung zu Windkraftsensibilität und Flugverhalten von Fledermäusen und Vögeln.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  46. Ein Erneuerbare-Naturschutzzentrum soll Konflikte zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Naturschutz frühzeitig erkennen und lösen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. Die fossile Industrie soll für Altlasten und Langfristrisiken von Bohrlöchern haften.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  48. Erdgas- und Erdölvorhaben in Schutzgebieten werden gesetzlich ausgeschlossen.

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  49. Ein verpflichtendes, unabhängiges Monitoring der Gasleitungen gegen Methanleckagen wird gefordert.

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  50. Umwelt- und Naturschutzregeln sowie die Beteiligung anerkannter Umweltverbände werden sichergestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Für den Verkehrssektor im Land wird ein kontrollierbares CO2-Budget festgelegt.

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  52. Für den Verkehrssektor im Land werden verbindliche Reduktionsziele festgelegt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Ein Klimagesetz mit Zielen und Maßnahmen für den Verkehrssektor wird beschlossen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  54. Verbindliche Ziele und Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und für günstige, komfortable Mobilität ohne Auto werden Bestandteil der kommunalen Klimaberichte.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  55. Die Dekarbonisierung des Autos wird konsequent vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Die klimaschädliche Wirkung des Luftverkehrs wird maßgeblich verringert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  57. Eine Verringerung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs ist mittelfristig nur mit Einschränkungen der Starts und Landungen möglich.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Die Luftfahrt richtet sich am Ziel der Klimaneutralität aus.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  59. Politik und Landesförderungen im Luftverkehr werden auf das Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  60. Die Vernetzung der Nordseeanrainerstaaten bei Umweltmonitoring, Forschung und Förderprogrammen wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  61. Deichschutz, Inselschutz und naturschonendes Sedimentmanagement in der Nordsee sind wichtig für den Küstenschutz.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  62. Das Verbringen und Verklappen von Schlicksediment aus Unterhaltungsbaggerungen von Flüssen und Häfen wird abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  63. Ein nachhaltiges Sedimentmanagement ermöglicht die Nutzung unbelasteten Baggerguts für den Küstenschutz.

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  64. Die Wasserrahmenrichtlinie wird eingehalten.

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  65. Die Generalpläne Küstenschutz werden gemeinsam mit den Nachbarländern mit Blick auf die Klimafolgen weiterentwickelt und umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  66. Ein Meeresmüll-Fonds wird eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  67. Flüsse, Seen, Nordsee und Häfen sollen frei von Plastikmüll sein.

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  68. Meeresmüll wird durch vielfältige Aktivitäten und Projekte verringert.

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  69. Munitionsaltlasten im Meer werden geborgen.

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  70. Flussauen werden verstärkt als CO2-Speicher und für den Hochwasserschutz geschaffen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  71. Die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes wird für Beratung und Förderung von Unternehmen gestärkt und weiterentwickelt.

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  72. Der von der EU-Kommission im Programm Fit for 55 geplante Grenzausgleichsmechanismus wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  73. Schäden früherer Flussvertiefungen wie Versalzung und Verschlickung werden von Land und Bund ausgeglichen.

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  74. Im Wassergesetz wird ein Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vor anderen Nutzungen verankert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  75. Masse soll durch Qualität und Reparaturfähigkeit ersetzt und Ressourcen sollen geschont werden.

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  76. Die Wegwerfgesellschaft soll überwunden werden.

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  77. Reparatur und Langlebigkeit insbesondere von Elektrogeräten werden unterstützt.

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  78. Eine starke Kreislaufwirtschaft soll Rohstoffe schonen, jeden Stoff wiederverwerten und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringern.

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  79. Angestrebt wird das Ziel Zero Waste.

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  80. Zero-Waste-Projekte werden unterstützt.

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  81. Die Umsetzung von Konzepten für plastikfreie Kommunen wird unterstützt.

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  82. Mehrwegkonzepte für den Liefer- und Versandhandel werden unterstützt.

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  83. Die Einführung eines landesweiten To-Go-Mehrwegsystems für die Außer-Haus-Verpflegung wird geprüft.

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  84. Auf Bundes- und EU-Ebene wird gefordert, dass Produkte lange nutzbar, reparierbar und einfach recycelbar hergestellt werden.

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  85. Unnötige Verpackungen sollen abgeschafft werden.

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  86. Höhere Recyclingquoten, einheitliche Standards für recyceltes Plastik und verbindliche Rezyklatanteile in Verpackungen werden befürwortet.

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  87. Die Gründung von Repair-Werkstätten und Repair-Cafés wird unterstützt.

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  88. Kommunale Modellprojekte zur Sauberhaltung von Städten und Landschaft werden unterstützt.

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  89. Für eine gerechte und umweltverträgliche Verteilung von Deponiestandorten wird eine Arbeitsgruppe mit den Kommunen eingesetzt.

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  90. Die ackerbauliche Nutzung von Moorflächen wird beendet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  91. Extensive Grünlandnutzung mit hohen Wasserständen und Paludikulturen auf Moorflächen werden gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  92. Dauergrünland wird erhalten und wiederhergestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Die Anlage und der Schutz von Hecken werden vorangetrieben.

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    Wortlaut im Programm

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  94. Die Kommunen werden unterstützt, Randstreifen öffentlicher Wege aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  95. Das Wiesenvogelschutzprogramm wird durch eine deutlich bessere Honorierung wirksamer Schutzmaßnahmen aufgewertet.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  96. Auf Bundesebene wird ein wirkungsvoller Meeresschutz angestrebt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Auf Bundesebene wird ein wirkungsvoller Meeresschutz angestrebt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Die derzeitige Jagdausübung wird überprüft.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Moorböden werden wieder zu CO2-Senken gemacht.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  100. Eine Landesgesellschaft für Moorschutz wird eingerichtet, um den Moorschutz zu beschleunigen und Moorschutzmittel des Bundes effizient umzusetzen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Das Aktionsprogramm Niedersächsische Moorlandschaften wird weiterentwickelt.
    2. Ziele und Zeitpläne für die Wiedervernässung und den Stopp der Klimaemissionen aus kohlenstoffhaltigen Böden werden konkretisiert.
    3. Kompensationsmaßnahmen werden gezielt in die Moorvernässung und den Klimaschutz gelenkt.
    4. Die Industrie wird verpflichtet, frühere Torfabbauflächen so zu restaurieren, dass wieder torfbildende Vegetation entsteht.
    5. Die Umstellung landwirtschaftlicher Nutzung auf moorerhaltende Bewirtschaftung wie Paludikultur, Freiflächensolaranlagen in wiedervernässten Mooren oder extensive Beweidung wird gefördert.
    6. Neue Torfabbaugenehmigungen werden nicht mehr erteilt.
    7. Die Torfnutzung wird ersetzt und die Torfnachfrage gesenkt.
    8. Das Land verzichtet auf landeseigenen Flächen auf torfhaltige Erden und nutzt torffreie Alternativen.
    9. Neuanpflanzungen des Landes stammen aus torffreier Anzucht.
    10. Gartenbau und Kommunen werden beim zunehmenden Verzicht auf torfhaltige Erden unterstützt.
    11. Ein Programm Gärtnern ohne Torf unterstützt die schrittweise Erhöhung des Anteils von Torfersatzstoffen im Erwerbsgartenbau.
    12. Ein Label „Torffrei aus Niedersachsen“ schafft Transparenz für Verbraucher und neue Absatzmärkte für torffreie Alternativen.
    13. Moorschutzvereinbarungen mit weiteren torfreichen EU-Ländern werden angestrebt.
    14. Eine wirksame Torfabgabe auch auf Importe wird eingeführt.
    15. Es werden Anreize für naturnahe, insektenfreundliche Gärten gesetzt.
    16. Eine echte Kreislaufwirtschaft, die Müll gar nicht erst entstehen lässt, wird angestrebt.
    17. Kommunen werden bei der verpflichtenden CO2-Bilanzierung unterstützt.
    18. Die Klima- und Energieagentur Niedersachsen wird ausgebaut und zu einer Klima- und Nachhaltigkeitsagentur mit Kompetenzen für Ressourcenschonung und ökologisches Bauen weiterentwickelt.
    19. Die Regenwasser-Retention wird vorangetrieben.
    20. 15 Prozent der Landesfläche werden in ein Biotopverbundsystem überführt.
    21. Zur Umsetzung der FFH- und Wasserrahmenrichtlinien werden Kompetenzen zur Ausweisung und Pflege von Schutzgebieten auf die Landesebene gezogen.
    22. Der Flächenverbrauch wird verbindlich bis 2030 auf unter drei Hektar pro Tag und bis 2050 auf Netto-Null gesenkt.
    23. Negative Einflüsse von Bauvorhaben auf angrenzende FFH-Gebiete werden vermieden.
    24. Ausreichende Abstände der Bebauung zu FFH-Gebieten werden festgelegt.
    25. In klimarelevanten Förderprogrammen werden konkrete Klimaziele und ein Mindestanteil an Maßnahmen mit bilanzierbaren CO2-Einsparungen festgeschrieben.
    26. Das Land setzt auf konsequenten Grundwasserschutz und die vollständige Umsetzung europäischer Richtlinien.
    27. Der Wasserschutz soll in den politischen Fokus rücken.
    28. Sauberes und bezahlbares Wasser soll auch künftig dauerhaft zur Verfügung stehen.
    29. Das Niedersächsische Wassergesetz wird an die heutigen und künftigen Herausforderungen angepasst.
    30. Bei der Ermittlung nutzbarer Grundwasserressourcen werden aktuelle Messdaten und Klimaprognosen zugrunde gelegt.
    31. Strengere Vorgaben in Wasserrechtsverfahren fördern den Einsatz moderner Effizienz- und Kreislauftechnologien.
    32. Genehmigungen zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser gibt es nur noch, wenn der Bedarf durch Effizienztechnik minimiert und Alternativen wie Prozess-, Regen- oder Brauchwasser ausgeschöpft sind.
    33. Bei der Gewässerunterhaltung werden ökologische Aspekte berücksichtigt.
    34. Die Ausnahmen bei der Wasserentnahmegebühr für die Erdöl- und Erdgasindustrie, den Sand- und Kiesabbau und den Abbau von Bodenschätzen werden gestrichen.
    35. Ein Vorteilsmaßstab bei den Beiträgen zu den Wasser- und Bodenverbänden berücksichtigt den Nutzen von Laubwald- und Moorflächen für Gewässerschutz, Grundwasserneubildung und Starkregenvorsorge.
    36. Der Nährstoffüberschuss wird durch wirksame Düngerechtskontrollen abgebaut.
    37. Gegen die Verbreitung von Nitrat, multiresistenten Keimen, Arzneimittelrückständen, Mikroplastik und weiteren Spurenstoffen in Gewässern wird vorgegangen.
    38. Eine aktualisierte Strategie zur Minderung von Antibiotika und Medikamenten bei Tier und Mensch wird aufgelegt.
    39. Eine Untersuchung erfasst die Belastung von Böden und Gewässern mit Mikroplastik.
    40. Auf Grundlage der Untersuchung werden gezielte Maßnahmen zur Verringerung von Plastikeinträgen eingeleitet.
    41. Ein Verursacherfonds soll die steigenden Kosten der Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung auffangen und die Produktverantwortung der Medikamentenhersteller stärken.
    42. Die Salzeinleitungen durch den Konzern K+S werden bis spätestens 2027 beendet.
    43. Die Kaliindustrie ist für die Sanierung ihrer Altlasten verantwortlich.
    44. Die Ablagerung von Bauschutt auf den Kalihalden gilt als ungeeignet, um Salzauswaschungen in Gewässer zu stoppen.
    45. Der Abfallwirtschaftsplan wird überarbeitet.
    46. Kalirückstände werden vorrangig in die Bergwerke zurückversetzt oder alternativ aufbereitet.
    47. Das Fluten der Bergwerke mit Süßwasser wird gestoppt.
    48. Maßnahmen zur deutlichen Verringerung des anfallenden Baggerguts werden unterstützt.
    49. Für schadstoffbelastetes Baggergut aus den norddeutschen Seehäfen wird eine Trennungs- und Verwertungsanlage an Land angestrebt.
    50. Die Verbringung von Schlämmen in das Küstenmeer unterbleibt vollständig.
    51. Eine Verbringung von Schlämmen in das offene Meer wird höchstens für eine begrenzte Übergangszeit hingenommen.
    52. Mit dem Gewässerentwicklungsplan „200 wilde Bäche für Niedersachsen“ wird ein priorisiertes Programm zur Renaturierung von Oberflächengewässern vorgelegt.
    53. Für die ökologische Gewässerentwicklung, auch bei Gewässern dritter Ordnung, werden klare Zuständigkeiten geschaffen.
    54. Die Unterhaltungsverbände werden von Planungs- und Finanzierungsrisiken entlastet.
    55. Für die naturverträgliche Unterhaltung von Gewässern werden verbindliche Sachkundenachweise mit Schulungen eingeführt.
    56. Förderprogramme nutzen die Synergien von Wasser- und Naturschutz und verknüpfen die Umsetzung von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie.
    57. Die Wasserkraftnutzung ist mit der Wasserrahmenrichtlinie und dem Gewässerschutz in Einklang zu bringen.
    58. Bestehende Wasserkraftanlagen werden ökologisch weiterentwickelt und dürfen Flüsse und Bäche nicht weiter blockieren.
    59. Bestehende Wasserkraftanlagen werden so ausgestattet, dass sie für wandernde Fische keine unüberwindbaren Hindernisse sind.
    60. Kommunen werden bei der Entwicklung zu Schwammkommunen und Green Cities unterstützt.
    61. Biodiversität, Begrünung und Wasserrückhalt in den Kommunen werden mit bedarfsgerecht weiterentwickelten Landesförderprogrammen unterstützt.
    62. Der Umbau naturferner Nadelforste zu naturnahen Laubwäldern gilt als wichtiger Beitrag zur Grundwasserneubildung.
    63. In Innenstädten werden frei zugängliche Trinkwasserquellen gefordert.
    64. Flüssen und Auen wird mehr Raum gegeben und Durchlässigkeit geschaffen.
    65. An Flüssen wie der Elbe werden gemeinsam mit anderen Ländern in der Legislaturperiode Gesamtkonzepte zum Hochwasserschutz umgesetzt und ausreichend finanziert.
    66. Die ökologische Flurbereinigung gilt als geeignetes Mittel, um Flächen für den Hochwasserschutz bereitzustellen.
    67. Moore werden wiedervernässt und restauriert, um ihre Funktion als natürliche Schwammflächen wiederherzustellen.
    68. Grenzwerte zum Gesundheitsschutz sind flächendeckend einzuhalten.
    69. Kommunen werden bei einer luftqualitätsgerechten Stadt- und Gemeindeplanung unterstützt.
    70. Der Flächenverbrauch soll verringert werden.
    71. Für Ackerfolien wird ein Pfandsystem eingeführt.
    72. Die biologische Vielfalt und die Lebensräume sollen erhalten und geschützt werden.
    73. Die im Niedersächsischen Weg getroffenen Vereinbarungen, etwa zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zu Wiesenvogelschutzprogrammen und zum Monitoring bedrohter Arten, werden wirksam umgesetzt.
    74. Für die Renaturierung von Wäldern, Mooren und artenreichem Grünland werden zusätzliche Anreize geschaffen.
    75. Für bedrohte Arten werden besondere Schutzprogramme aufgelegt.
    76. Das EU-Ziel, 30 Prozent der Landfläche wirksam zu schützen, wird schrittweise umgesetzt.
    77. In Schutzgebieten erhält der Naturschutz echten Vorrang.
    78. Der Flächen- und Rohstoffverbrauch soll verringert werden.
    79. Alle noch nicht als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Teile des Natura-2000-Netzes werden schnellstmöglich gesichert.
    80. Die Schutzgebietsverordnungen sollen den naturschutzfachlichen Anforderungen tatsächlich entsprechen.
    81. Maßnahmen zum guten Erhaltungszustand der Schutzgebiete werden umgesetzt.
    82. Die für Naturschutz zuständigen Stellen werden personell ausreichend ausgestattet.
    83. In Schutzgebieten müssen andere Nutzungsansprüche hinter dem Schutz der Natur zurückstehen.
    84. Die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot chemisch-synthetischer Pestizide auf Grünland in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten sollen gemeinsam mit Landwirtschafts- und Umweltverbänden weiter verringert werden.
    85. Ein öffentlich einsehbares landesweites Kataster der ökologischen Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen wird eingerichtet.
    86. Die Kontrollen der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen durch die Kommunen werden verstärkt.
    87. Die Nationalparks Wattenmeer und Harz sowie das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue werden weiterhin wirksam geschützt und entwickelt.
    88. Zwei Prozent der Landesfläche sollen als Naturentwicklungsflächen ohne Nutzung oder Eingriffe ausgewiesen werden.
    89. Die Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservats Drömling mit Sachsen-Anhalt wird vorangetrieben.
    90. Die Südharzer Gipskarstlandschaft soll gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen als länderübergreifendes Biosphärenreservat ausgewiesen werden.
    91. Für den Südharzer Zechsteingürtel wird eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat angestrebt.
    92. Der sogenannte Gipsfrieden wird unterstützt.
    93. Eine Ausweitung der Vorranggebiete für den Gipsabbau wird abgelehnt.
    94. Weitere Ökologische Stationen werden gegründet.
    95. Die bestehenden Ökologischen Stationen werden dauerhaft abgesichert.
    96. Die Naturparks werden weiter gefördert.
    97. Natur- und Geoparke werden so gefördert, dass sie ihre Aufgaben in Umweltbildung, naturnahem Tourismus und als Naturerlebnisraum erfüllen können.
    98. Das Landesbüro der Naturschutzverbände (LabüN) wird gestärkt.
    99. Ein landesweiter Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche wird geschaffen.
    100. Alleen und Baumreihen werden als Biotopverbundelemente erhalten.
    101. Alleen und Baumreihen werden, wo möglich, neu angelegt.
    102. Bäche, Flüsse, Seen und Auen werden mit Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridoren zu einem Blauen Band verbunden.
    103. Das Land beteiligt sich am Erhalt und an der Sicherung des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
    104. Die Verbindungselemente des Biotopverbundes werden gesichert.
    105. Zusätzliche Wald- und Grünbrücken zur Vernetzung von Lebensräumen, etwa Wildkatzenkorridore, werden gebaut.
    106. Kommunen werden dabei unterstützt, Wegeseitenränder als ungenutzte oder extensiv genutzte Landschaftsstrukturen zurückzugewinnen.
    107. Grünflächen und Schutzgebiete im Landeseigentum werden insektenfreundlich bewirtschaftet.
    108. Für stark gefährdete Arten des agrarischen Offenlands wie den Feldhamster werden Artenhilfsprogramme umgesetzt.
    109. Die Landesstraßenbaubehörde wird zu einer insektenschonenden Pflege des Straßenbegleitgrüns verpflichtet.
    110. Ein landesweites Insekten-Monitoring wird als Datengrundlage für den Insektenschutz eingerichtet.
    111. Die zugesagten Maßnahmen zum Schutz der Wiesenvögel werden in konkrete Programme überführt.
    112. Beteiligten Landwirtinnen und Landwirten werden Ertragseinbußen durch Wiesenvogelschutz ausgeglichen.
    113. Für eine den Wiesenvögeln zuträgliche Bewirtschaftung des Grünlands werden wirksame Anreize gesetzt.
    114. Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter werden für Verluste durch Wolfsübergriffe konsequent entschädigt.
    115. Eine willkürliche Bejagung des Wolfes und wolfsfreie Zonen werden abgelehnt.
    116. Angestrebt wird ein Wolfsmanagement, das Naturschutz und die Interessen der Weidetierhaltung berücksichtigt.
    117. In Ausnahmefällen sollen einzelne Wölfe getötet werden können, die regelmäßig Schutzzäune überwinden oder Menschen gefährden.
    118. Die niedersächsische Wolfsverordnung wird mit allen Beteiligten im Einklang mit europäischem und Bundesrecht überarbeitet.
    119. Willkürliche Abschüsse von Wölfen werden ausgeschlossen.
    120. Obergrenzen für den Wolfsbestand und eine Bejagung des Wolfes werden abgelehnt.
    121. Wälder sollen als CO2- und Wasserspeicher erhalten und gestärkt werden.
    122. Wälder und Forsten sollen als Lern- und Erholungsorte für alle zugänglich sein und ihre vielfältigen Funktionen bewahrt werden.
    123. Die ökologischen Leistungen von Wäldern werden in allen Besitzarten gefördert, etwa durch Totholz im Wald, Humusaufbau, Wasserrückhalt, Naturverjüngung und den Erhalt alter Wälder.
    124. Waldtypen, die in trockenen Regionen besonders zur Grundwasserneubildung beitragen, werden in der Förderung honoriert.
    125. Die Förderung nichtheimischer Baumarten wie der Douglasie wird beendet.
    126. Wälder sind so zu bewirtschaften, dass ihre biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit und Vitalität erhalten bleiben.
    127. In der Waldbauplanung werden Waldentwicklungstypen berücksichtigt, die besonders zur Grundwasserbildung beitragen.
    128. Die Stickstoffeinträge in Wälder durch Ammoniakemissionen aus der Massentierhaltung werden verringert.
    129. Fünf Prozent des Gesamtwaldes, vorrangig in öffentlichen Wäldern, sollen zu Naturwäldern ohne Nutzung werden.
    130. Private Waldbesitzende erhalten finanzielle Anreize für die Ausweisung von Naturwaldflächen.
    131. Im Landeswald haben Klima- und Artenschutz künftig Vorrang vor der Nutzung.
    132. Der Landeswald wird ökologischer und schonend bewirtschaftet.
    133. Der Landeswald wird nach FSC-Standards oder Naturland-Kriterien zertifiziert.
    134. Private Waldbesitzende werden bei Zertifizierung und Waldumbau unterstützt.
    135. Der Einsatz von Bioziden im Wald wird eingeschränkt und deutlich verringert.
    136. Die Waldfläche in öffentlicher Hand wird erhöht.
    137. Mit den Landesforsten wird eine Naturverjüngungs- und Aufforstungsoffensive für standortheimische, klimaresistente Laub- und Mischwälder umgesetzt.
    138. Das Programm zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung (LÖWE+) wird fortgeführt und weiterentwickelt, auch als Vorbild für Förderprogramme im Privatwald.
    139. Naturnahe Dauerwaldwirtschaft mit hohem Holzvorrat wird besonders gefördert.
    140. Für die Wiederbewaldung und den ökologischen Waldumbau werden zusätzliche fachliche Beratungskapazitäten benötigt.
    141. Holz als Rohstoff soll möglichst effizient genutzt werden.
    142. Holz soll überwiegend für langlebige Produkte etwa in der Möbel- oder Bauwirtschaft verwendet werden.
    143. Der Holzverbrauch für Papier und Brennstoff soll wesentlich verringert werden.
    144. Holz soll nicht mehr im industriellen Maßstab zur Stromerzeugung oder in Kraft-Wärme-Kopplung verbrannt werden.
    145. Die Umwelt- und Naturschutzverwaltung wird gestärkt, besonders für Pflichtaufgaben wie die Eingriffsregelung und die Umsetzung der FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie.
    146. Das Niedersächsische Jagdgesetz wird nach ökologischen, wildbiologischen und ethischen Kriterien angepasst.
    147. Die Liste der jagdbaren Arten wird nach Bestandssituation und Nutzung der Tierbestandteile überarbeitet.
    148. Arten, die wegen ihrer Bestandssituation nicht mehr bejagt werden dürfen, werden aus dem Jagdrecht gestrichen.
    149. Die Jagd auf Beutegreifer und auf alle gefährdeten Arten wird abgelehnt.
    150. Die Jagd in Jagdgattern wird abgelehnt.
    151. In Schutzgebieten wird die Jagd dem jeweiligen Schutzzweck untergeordnet.
    152. Die Jagd auf rastende und überwinternde Gänse wird in Schutzgebieten dem Schutzzweck untergeordnet.
    153. Totschlagfallen werden verboten.
    154. Die Bautenjagd wird verboten.
    155. Der Einsatz von Lebendfallen im Jagdbetrieb wird behördlich genehmigungspflichtig.
    156. Besitz von und Handel mit verbotenen Fanggeräten werden vollständig untersagt.
    157. Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren wird abgelehnt.
    158. Der Abschuss von Haustieren wird grundsätzlich abgelehnt.
    159. Schießübungen mit Schießleistungsnachweisen werden für aktive Jägerinnen und Jäger verpflichtend, auch für die Ansitzjagd.
    160. Jagdbezirke sollen vorrangig an Pächterinnen und Pächter mit Hauptwohnsitz im Einzugsgebiet des Jagdbezirks vergeben werden.
    161. Jagdpächterinnen und Jagdpächter müssen für ihre Abwesenheit eine jagdbefugte Vertretung vor Ort benennen.
    162. Hochschulgebäude werden klimagerecht saniert.
    163. Die Neubauten der Hochschulkliniken in Hannover und Göttingen erreichen einen bestmöglichen Klimastandard.
    164. Beim Neubau der Hochschulkliniken wird graue Energie durch nachhaltige Baumaterialien reduziert.
    165. Die Lärm- und Schadstoffbelastung wird gesenkt.
    166. Zur Verhinderung neuer Pandemien werden der Klimawandel bekämpft und Lebensräume geschützt.
    167. Niedersächsische Krankenhäuser sollen künftig eine wichtige Rolle bei der CO2-Reduktion spielen.
    168. Krankenhäuser gestalten Energiehaushalt, Wasserverbrauch und Abfallmanagement umweltfreundlich.
    169. Die energetische Sanierung von Krankenhäusern wird vorangetrieben.
    170. Das Projekt KLIK – Klimamanager für Kliniken wird in Niedersachsen umgesetzt.
    171. Nadelwälder werden zu Mischwäldern umgebaut, um sie widerstandsfähiger gegen Brände zu machen.
    172. Moore werden wiedervernässt, um sie widerstandsfähiger gegen Brände zu machen und Klimafolgen abzumildern.
    173. Die UN-Nachhaltigkeitsziele und die konsequente Umsetzung des Green Deal sind in allen Politikfeldern handlungsleitend.
    174. Die Anforderungen des Green Deal gelten als Mindestmaß.
    175. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und andere Landesagenturen werden befähigt, die Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität gezielter zu beraten.
    176. Mit einer Green-IT-Strategie wird die Digitalisierung des Landes klimaneutral.
    177. In der öffentlichen Beschaffung wird ein CO2-Schattenpreis in Höhe der Empfehlungen des Umweltbundesamtes eingeführt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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