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Forderungen der Grünen in Niedersachsen

Bildung, Wissenschaft und Forschung

358 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 („So wird’s besser!“). Bei 90 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Grünen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 358
  1. Die Bildung wird modernisiert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Das Land investiert in gut ausgestattete Kitas, Schulen und Hochschulen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Die maritime Forschung an den Hochschulen wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  4. Die maritime Ausbildung wird laufend an neue Herausforderungen angepasst.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  5. Schulen werden mit moderner Ausstattung per Glasfaser an das Internet angebunden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  6. Kinder werden für den digitalen Raum befähigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  7. Die Bildungsstätten des Handwerks werden gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Der Transfer von Erkenntnissen aus den Hochschulen in Geschäftsideen wird ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  9. Die Gründungsberatung an den Hochschulen wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  10. An den Hochschulen werden Gründungszentren als Anlaufstelle für Studierende, Start-ups und Investoren etabliert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Forschung und Lehre im Bereich der Spieleentwicklung werden gestärkt.

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  12. Studiengänge mit Games-Bezug sollen in Vernetzung mit der E-Sports-Branche entstehen und Impulse für IT-Sicherheit und Künstliche Intelligenz geben.

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  13. Der Transfer aus der Forschung in die Gesundheitstechnik wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Alle Beschäftigten sollen ihr Wissen und ihre Kompetenzen regelmäßig erweitern und von der Digitalisierung profitieren können.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  15. Ein Weiterbildungsgesetz schafft einen Anspruch auf bezahlte Freistellung mit Rückkehrrecht für Weiterbildungsmaßnahmen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  16. Die Weiterbildungsberatung für geringqualifizierte Beschäftigte sowie kleine und mittlere Betriebe wird ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  17. Die ökologische Ausrichtung der Ausbildung an Berufs- und Hochschulen wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  18. Der Ökolandbau erhält in der agrarwissenschaftlichen Forschung und im Versuchswesen einen höheren Stellenwert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Auf Tierversuche wird weitestgehend verzichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  20. Alternativen zu Tierversuchen werden vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  21. Der vollständige Verzicht auf Tierversuche in der Hochschullehre wird geprüft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  22. Die Fördermittel für Projekte zur Reduzierung von Tierversuchen und zur Entwicklung von Alternativmethoden werden erhöht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  23. Ein Preis für tierversuchsfreie Forschung wird ausgelobt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  24. Der Tierschutz bei Bewertung und Genehmigung von Tierversuchen wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  25. Die für Tierversuche zuständigen Gremien werden paritätisch mit Tierschützerinnen und Tierschützern besetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  26. Die Kontrollen von Tierversuchen werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  27. Die EU-Tierversuchsrichtlinie wird in Niedersachsen konsequent umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  28. Ein Landesprogramm für gutes Schulessen wird aufgelegt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Das Angebot pflanzlicher Ernährung in Schulen und Kitas wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  30. Sozial gerechte Zugangschancen zu Bildung sind das Leitziel.

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  31. Krippen und Kindergärten sollen zu Lern- und Lebensorten entwickelt werden, in die Kinder gern gehen und in denen Erzieherinnen und Erzieher gern arbeiten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  32. Es werden mehr Betreuungsplätze geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  33. Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, damit sie allen Kindern gerecht werden können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Die Qualität der Betreuungsangebote wird weiterentwickelt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Für Kindertageseinrichtungen werden klare Standards und ein Qualitätsmanagement eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. In Kindertageseinrichtungen müssen ausreichend räumliche Kapazitäten vorhanden sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Das Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zur Kinderzahl soll kontinuierlich verbessert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 3 KI
  38. Für Kitas wird ein Stufenplan für eine echte dritte Kraft eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 4 KI
  39. Die Kita-Beschäftigten erhalten mehr Verfügungszeiten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  40. In der Aus- und Weiterbildung des Kita-Fachpersonals werden gesellschaftliche Vielfalt, Antirassismus und das Überwinden von Geschlechterstereotypen verankert.

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  41. Die Inklusion in Kitas wird gesetzlich geregelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  42. In jeder Kitagruppe wird heilpädagogische Expertise festgeschrieben.

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  43. Für heilpädagogische Expertise in Kitas wird eine Fortbildungsoffensive gestartet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  44. Kitas sollen landesweit flächendeckend barrierefreie Räumlichkeiten haben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  45. Bei Kita-Neubauten werden Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung festgeschrieben, bei größeren Umbauten angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  46. Sprachförderungs- und Fortbildungsangebote in Kitas werden weiter ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  47. Kitas werden bei der Weiterentwicklung zu Familienzentren unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Besonders im ländlichen Raum werden Kooperationen zwischen Schulen und Familienzentren gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. Grundschulen und andere Schulen erhalten die Möglichkeit, Familienzentren zu werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  50. Angebote zur frühen Förderung der Medienkompetenz von Kindern werden unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  51. Kitakonzepte mit zentraler Rolle der Umweltbildung werden gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  52. Die Fachkräftesituation in Kitas wird deutlich verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 3 KI
  53. Die Verfügungszeiten in Kitas werden erhöht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. Waldkindergärten werden künftig besser gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Gründung und Betrieb von Waldkindergärten und integrativen Waldkindergärten werden durch eine Betriebserlaubnis nach dem Vorbild anderer Länder erleichtert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Für Erzieherinnen und Erzieher wird eine armutsfeste Ausbildungsvergütung eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  57. Die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  58. Wiedereinstiegs- und Umschulungsprogramme sollen mehr Menschen den Neu- oder Quereinstieg in den Erzieherberuf ermöglichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für den Erzieherberuf wird erleichtert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Eine Absenkung der Ausbildungsstandards für Kita-Fachkräfte und sogenannte „Ausbildungen light“ werden abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  61. Die Arbeitsbedingungen für Kita-Leitungen werden verbessert.

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  62. Kita-Leitungen erhalten zusätzliche Verfügungsstunden und Qualifikationsangebote.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Soziale Berufe sollen durch gendersensible Berufsorientierung an Schulen, bessere Bezahlung und mehr Anerkennung attraktiver werden.

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  64. Für ältere Kita-Fachkräfte werden Berufswege aufgezeigt, um sie im Beruf zu halten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  65. Bildungschancen dürfen weder von finanziellen Verhältnissen noch von Herkunft oder Erstsprache abhängen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  66. Angestrebt wird ein hochwertiges und gerechtes Bildungssystem, das alle Menschen optimal fördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Die frühe Aufteilung der Schülerinnen und Schüler im gegliederten Schulsystem gilt als Hindernis für ihre bestmögliche Entwicklung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  68. Die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt der Schulpolitik.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  69. Angestrebt wird eine Schule mit längerem gemeinsamem Lernen als attraktive Ganztagsschule.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Integrierte Gesamtschulen werden ausgebaut und gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  71. Die Mindestgröße für Gesamtschulen wird gesenkt, um besonders im ländlichen Raum das Angebot zu verbessern.

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  72. Schulen sollen ausreichend mit gut ausgebildeten Lehrkräften versorgt werden.

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  73. Schulen sollen von den Gebäuden bis zur digitalen Infrastruktur angemessen ausgestattet werden.

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  74. Kommunen werden mit dem Niedersachsenfonds bei der Sanierung und Aufwertung von Schulen unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  75. Schule soll Chancen eröffnen, eigene Interessen, Fähigkeiten und Potenziale zu erkennen und weiterzuentwickeln.

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  76. Längeres gemeinsames Lernen ist ein zentrales bildungspolitisches Vorhaben, um Schülerinnen und Schülern alle Bildungsoptionen offenzuhalten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  77. Hausaufgaben werden künftig im Rahmen von Ganztagskonzepten in der Schule mit Begleitung durch pädagogisches Personal erledigt.

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  78. Die Gesamtschulen werden weiter gestärkt.

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  79. Die Gymnasien werden durchlässiger gestaltet.

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  80. Alle Wege der schulischen Laufbahn bleiben möglichst lange offen.

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  81. Integrierte Gesamtschulen werden modellhaft um Primarstufen erweitert, damit gemeinsames Lernen von Klasse eins bis dreizehn an einer Schule möglich wird.

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  82. Initiativen, die Oberschulen zu integrierten Gesamtschulen weiterentwickeln, werden unterstützt.

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  83. Schulverbünde mit gemeinsamen Oberstufen oder einer gemeinsamen Schule von Klasse eins bis dreizehn werden vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  84. Das dreigliedrige Schulsystem wird langfristig überwunden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  85. Schulen mit pädagogisch besonders herausfordernder Arbeit werden besonders ausgestattet.

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  86. Über einen Sozialindex werden Schulen mit pädagogisch herausfordernder Arbeit personell verstärkt.

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  87. Bildung ist von Anfang an kostenlos.

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  88. In Niedersachsen wird Lernmittelfreiheit eingeführt, insbesondere für digitale Medien.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  89. Digitale Endgeräte wie Tablets und Laptops werden als Lernmittel anerkannt.

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  90. Lerndiagnostik, Lernberatung und Lernbegleitung sind zentrale Aufgaben multiprofessioneller Teams an Schulen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  91. Schülerinnen und Schüler erhalten Raum für selbstbestimmtes Lernen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  92. Lernen im eigenen Tempo und auf individualisierten Wegen steht im Mittelpunkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Jahrgangsübergreifendes Lernen wird in allen Jahrgängen ermöglicht, auch an weiterführenden Schulen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  94. Der Weg zum Abitur wird individueller gestaltbar.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  95. Schulen können ein Abitur im eigenen Takt anbieten, bei dem Schülerinnen und Schüler ihren Stundenplan selbst gestalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  96. Auf Sitzenbleiben und erzwungene Schulwechsel (Abschulung) wird verzichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  97. Gymnasien und Realschulen werden stärker verpflichtet, aufgenommene Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der Sekundarstufe I zu führen.

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  98. Der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss sinkt weiter.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Schulen, die abgeschulte Kinder aufnehmen, werden strukturell gestärkt.

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  100. Integrierte Gesamtschulen beginnen generell mit kleineren Klassen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Pädagogische Freiräume an Schulen für Projekte, fächerübergreifendes Lernen und selbstbestimmte Lernzeiten werden ausgebaut.
    2. Schulbürokratische Regelungen werden so geändert, dass sie das Eigenengagement von Schulen unterstützen statt behindern.
    3. Über Modellschulen erhalten Schulen mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum bei Personal, Lehrinhalten und übergreifendem Arbeiten.
    4. Schulen erhalten mehr Möglichkeiten bei Bewertung und Schullaufbahnempfehlungen.
    5. Schulen können bis Jahrgangsstufe 8 auf Noten verzichten.
    6. Schulen können außerschulische Leistungen wie längere Praktika anerkennen.
    7. Am verlässlichen Zeitplan für das Auslaufen der Förderschule wird festgehalten.
    8. Bei Neubau und größeren Umbauten von Schulen wird barrierefreie Infrastruktur verpflichtend.
    9. Die schulische Inklusion wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
    10. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Teilhabe, unabhängig von Behinderung, sozialer Lage, Herkunft oder Hochbegabung.
    11. Die inklusive Schule tritt langfristig an die Stelle der Förderschulen.
    12. Schulabsentismus wird deutlich reduziert.
    13. Schulsozialarbeit und aufsuchende soziale Arbeit in Quartieren werden gestärkt.
    14. Beugearrest gegen Schulverweigerer wird als kontraproduktiv abgelehnt.
    15. Schulpflichtverletzungen von Jugendlichen werden nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ihren Lasten geahndet.
    16. Die Weiterentwicklung der Inklusion bezieht alle Schulformen ein.
    17. Inklusiv arbeitende Schulen werden gezielt unterstützt.
    18. Inklusiv arbeitende Schulen erhalten bessere personelle und sachliche Ausstattung.
    19. Für sonderpädagogische Fachkräfte an Regelschulen werden klare rechtliche Vorgaben und Aufgabenzuordnungen geschaffen.
    20. Hemmnisse für inklusives Arbeiten an Schulen werden abgebaut.
    21. An weiterführenden Schulen wird eine sonderpädagogische Grundversorgung eingeführt.
    22. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen werden fester Bestandteil der allgemeinbildenden Schulen.
    23. Multiprofessionalität an Schulen wird ausgebaut, auch mit therapeutischen Fachkräften.
    24. Förder- und Unterstützungsleistungen an Schulen werden einheitlich beantragt und finanziert.
    25. Berufsbegleitende Qualifizierung, systemische Unterstützung und soziale Arbeit an jeder Schule stärken die Schulen personell.
    26. Die schlechtere Bezahlung und erschwerte Einstellung therapeutischer Fachkräfte an Schulen wird beendet.
    27. Die Zwangsteilzeit therapeutischer Fachkräfte an Schulen wird beendet.
    28. Übergangsweise werden Ombudsstellen eingerichtet, die Kinder und Familien unterstützen, deren Bedarfe an Schulen nicht berücksichtigt werden können.
    29. Schulen stellen sich in Ausgestaltung und Angeboten stärker auf eine vielfältige Gesellschaft ein.
    30. Kompetenzen in Erst- und Familiensprachen werden gefördert und anerkannt.
    31. Mehrsprachigkeit wird im Unterricht im Sinne einer Didaktik der Mehrsprachigkeit einbezogen.
    32. Die Vielfalt unter den Lehrkräften wird gefördert.
    33. Auf Grundlage einer Erhebung des Sprachenreichtums wird ein Gesamtkonzept institutioneller Mehrsprachigkeit für alle Schulformen entwickelt und umgesetzt.
    34. Im Ausland erworbene Abschlüsse von Lehrkräften für familiensprachlichen Unterricht werden schneller anerkannt.
    35. Ein Studienangebot für herkunftssprachlichen Unterricht wird etabliert.
    36. Mehrsprachiger Unterricht wird breiter aufgestellt.
    37. Angebote zur Sprachförderung werden weiterentwickelt und ausgeweitet.
    38. Antidiskriminierung und Vielfalt werden in Schulkultur, Gremien, Unterricht und Unterrichtsmaterialien verankert.
    39. Die Lehrpläne werden unter dem Gesichtspunkt von Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit überarbeitet.
    40. Konzepte zur Berufsorientierung werden überarbeitet, um Geschlechterstereotype zu überwinden.
    41. Das Interesse von Frauen an MINT-Fächern wird früh gezielt gefördert.
    42. Schulen leben ihre Vielfalt und gestalten das Miteinander.
    43. SCHLAU Niedersachsen wird weiter gefördert.
    44. Für Schulen werden Ansprechpersonen für LSBTIQ geschaffen.
    45. Queere Themen werden Teil des Curriculums.
    46. Schulen benennen eine Ansprechperson für Vielfalt und Antidiskriminierung.
    47. Das Land richtet eine Beratungsstelle mit Fachleuten zu Vielfaltsmerkmalen zur Unterstützung der schulischen Ansprechpersonen ein.
    48. Ein Ganztag als bloße Nachmittagsbetreuung wird abgelehnt.
    49. Ziel ist ein gebundenes, hochwertiges Ganztagsschulkonzept mit rhythmisiertem Tagesablauf.
    50. Alle Schulen werden zu Ganztagsschulen an vier Tagen pro Woche von 8 bis 15 Uhr ausgebaut.
    51. Die Qualität der Ganztagsschulen wird erhöht.
    52. Kooperationspartner des Ganztags wie Musikschulen, Jugendverbände und Sportvereine sowie Schulleitungen erhalten verlässliche Rahmenbedingungen für langfristige Planung.
    53. In der Schule gibt es tägliche Bewegungszeiten.
    54. Ganztagsschulen erhalten Rückzugsräume und Möglichkeiten für Ruhephasen.
    55. Horte werden in den Ausbau der Ganztagsschulen integriert.
    56. Schulen werden zu Familienzentren mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten weiterentwickelt.
    57. Ein Landesprogramm unterstützt Kommunen finanziell, damit jedes Kind an jeder Schule eine gesunde, regionale warme Mahlzeit mit hohem Bioanteil erhält.
    58. Kooperationen berufsbildender Schulen und Werkstätten im Bereich Kochen und Hauswirtschaft für das Schulessen werden vorangetrieben.
    59. Über den Niedersachsenfonds wird in die energetische Sanierung und Modernisierung von Schulen investiert und die Kommunen werden unterstützt.
    60. Neue Schulbaurichtlinien ermöglichen Schulgebäude, die Inklusion und Pädagogik entsprechen.
    61. Die Mittel des Digitalpakts kommen schneller an den Schulen an.
    62. Es werden mehr Institute und Professuren zur Begleitung der Digitalisierung an Schulen geschaffen.
    63. Schulen erhalten eine sichere und effektive IT-Infrastruktur.
    64. Mit den Kommunen werden Lösungen wie eine Ausbildung zur IT-Administration in der Schule und schulübergreifende Administratorenpools entwickelt.
    65. Medienkompetenz, Datenschutz und Netzsicherheit erhalten in der Lehrkräfteausbildung und im Unterricht einen wichtigen Stellenwert.
    66. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern werden für Cybermobbing und Cybergrooming sensibilisiert.
    67. Bildung für nachhaltige Entwicklung und globales Lernen werden gestärkt.
    68. Bildung für nachhaltige Entwicklung und globales Lernen werden in Kitas und allen Schulformen in den Lehrplänen verankert.
    69. Fächerübergreifende und handlungsorientierte Konzepte werden gefördert.
    70. Außerschulische Lernorte und Projekte werden gestärkt.
    71. Eine-Welt-Promotorinnen und -Promotoren werden weiter unterstützt.
    72. Die Lehrpläne werden entschlackt.
    73. Ausbildung und berufliche Rahmenbedingungen von Lehrkräften werden verbessert.
    74. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften, etwa eine Anpassung der Altersermäßigung, werden eingeleitet.
    75. Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen werden in der Regel nach A13 bezahlt.
    76. Die Empfehlungen der Arbeitszeitkommission werden umgesetzt.
    77. Für Schulleitungen wird ein eigenes Berufsbild geschaffen.
    78. Schulleitungen werden besser auf Leitungsaufgaben vorbereitet.
    79. Für schulische Nachwuchsführungskräfte gibt es zielgerichtete Weiterbildungsangebote.
    80. Eine niedrigschwellige regionale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Lehrkräfte wird landesweit aufgebaut.
    81. Schulevaluation und Qualitätsentwicklung werden ausgebaut.
    82. Schulen werden durch zusätzliches Personal von Verwaltungsaufgaben und Dokumentationspflichten entlastet, besonders kleine Grundschulen.
    83. Schulverwaltungskräfte, schulische Sozialarbeit und pädagogische Mitarbeitende werden aufgestockt.
    84. Alle Schulen erhalten ausreichend Lehrkräfte für eine bessere Unterrichtsversorgung.
    85. Maßnahmen zur Entlastung von Lehrkräften und schulpolitische Reformen werden in Stufenplänen umgesetzt.
    86. Eine Lehrkräftebedarfsanalyse unter Einbeziehung geplanter Reformen wird durchgeführt.
    87. Die Ausbildung von Lehrkräften und besonders von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen wird verstärkt.
    88. Im Ausland erworbene Lehramtsabschlüsse werden vereinfacht anerkannt.
    89. Die Praxisanteile im Lehramtsstudium werden gestärkt.
    90. Lehramtsstudierende können studienbegleitend regelmäßige, gegebenenfalls bezahlte Praktika an Schulen absolvieren.
    91. Der Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen wird verstärkt vorangetrieben.
    92. Der Quereinstieg in den Lehrberuf wird durch eine echte Ausbildungs- und Vorbereitungsphase besser vorbereitet.
    93. Schulen können anderes Personal hinzuziehen, solange nicht genügend Lehrkräfte verfügbar sind.
    94. Die Lehrkräfteausbildung wird reformiert.
    95. Lehrkräfte werden nicht mehr nach Schulformen, sondern nach Jahrgangsstufen ausgebildet.
    96. Das Studium der Sonderpädagogik wird stärker in die stufenorientierte Lehrkräfteausbildung einbezogen.
    97. Eine Qualifizierungsoffensive bereitet Lehrkräfte auf individualisierte, inklusive und digitale Pädagogik vor.
    98. Die Lehrkräftebildung wird in beiden Ausbildungsphasen stärker an integrativ arbeitenden Schulen ausgerichtet.
    99. Der fächerübergreifende und projektorientierte Ansatz integrativ arbeitender Schulen fließt in die Lehrkräfteausbildung ein.
    100. Die Anerkennung der Fachkompetenz von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen als Spezialisten der Inklusion wird gestärkt.
    101. Die Rolle von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an Schulen wird klarer definiert.
    102. Die beruflichen Entwicklungsperspektiven von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen werden ausgebaut.
    103. Inklusion in der Schule ist eine Querschnittsaufgabe, die von allen getragen wird.
    104. Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und weiteren Statusgruppen an Schulen wird verbessert.
    105. An Schulen wird eine demokratische Kultur etabliert.
    106. Mehr Beteiligung an Schulen wird ermöglicht, etwa durch Schulplenen, Initiativrecht im Schulvorstand und Mitgestaltung des Unterrichts.
    107. Flächendeckende Qualifizierungsangebote zur Beteiligung werden auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern geschaffen.
    108. Schülerinnen und Schüler werden bei schulpolitischen Entscheidungen von Schulträgern, Schulbehörden und Landespolitik einbezogen.
    109. Der gesellschaftliche Stellenwert der dualen Berufsausbildung wird verbessert.
    110. Die duale Ausbildung wird aufgewertet.
    111. An Berufsschulstandorten entstehen bessere Unterbringungsmöglichkeiten wie Azubiwohnheime.
    112. Die kostenfreie Schülerbeförderung wird auf die Sekundarstufe II und berufsbildende Schulen ausgeweitet.
    113. Die Meisterausbildung wird gebührenfrei.
    114. Die Durchlässigkeit zwischen Studium und betrieblicher Ausbildung wird verbessert.
    115. Ausbildung und duales Studium werden besser verzahnt, damit Auszubildende auch einen Studienabschluss erreichen können.
    116. Flexible Modelle, etwa in Teilzeit, ermöglichen die Abstimmung und zeitliche Streckung von Ausbildung und Studium.
    117. Eine unabhängige, öffentlich finanzierte Stelle evaluiert die Ausbildungsqualität in Betrieb und Berufsschule.
    118. Mit den Sozialpartnern werden Bewertungssysteme für die Ausbildungsqualität entwickelt.
    119. Die Berufsberatung wird ausgebaut.
    120. Schulische Bildung wird besser mit dualer Ausbildung und Qualifizierungen verzahnt.
    121. Das Sprach- und Integrationsprojekt SPRINT für jugendliche Geflüchtete wird in den Regelbetrieb der Berufsschulen überführt.
    122. Smart Factories als Lernwerkstätten an berufsbildenden Schulen werden landesweit umgesetzt.
    123. Allgemeine und berufliche Bildung sind gleichwertig.
    124. Die Arbeitsbedingungen von Fachpraxislehrkräften werden verbessert.
    125. Fachpraxislehrkräfte an Berufsschulen erhalten die Eingangsbesoldung A10.
    126. Die Aufstiegschancen von Fachpraxislehrkräften werden verbessert.
    127. Die Studienplätze für das Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ausgeweitet.
    128. Eine Modernisierungs- und Digitalisierungsoffensive für die Berufsschulen wird gestartet.
    129. Berufsschulen werden zu Kompetenzzentren beruflicher Bildung für Weiterbildung und Umschulung weiterentwickelt.
    130. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten gezielte Weiterbildungsangebote für veränderte Anforderungen.
    131. Die berufsbildenden Schulen werden deutlich besser ausgestattet.
    132. Die Eigenständigkeit der regionalen Kompetenzzentren an berufsbildenden Schulen wird gestärkt.
    133. Gewerkschaften können in Berufsschulen über ihre Arbeit informieren.
    134. Inklusion in der beruflichen Bildung wird im Schulgesetz verankert.
    135. Der gestrichene Studiengang Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen in Hannover wird wieder eingerichtet.
    136. Schulen und Schulträger werden bei der Einrichtung inklusiver Lerngruppen beraten und unterstützt.
    137. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten Spielräume und finanzielle Grundlagen, um ihre Potenziale international zu entfalten.
    138. Das Land baut an Hochschulen und Forschungsinstituten Regionalkompetenzen zu autoritären Staaten, insbesondere China, auf.
    139. Die Hochschulen erhalten eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung mit Planungssicherheit.
    140. Die Hochschulfinanzierung stützt sich stärker auf staatliche Grundfinanzierung als auf Drittmittel.
    141. Das Studium bleibt gebührenfrei.
    142. Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft.
    143. Hochschulen werden weiter geöffnet und diverser, um Bildungserfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln.
    144. Menschen aus nichtakademischen Familien werden ermutigt und unterstützt, ein Studium aufzunehmen.
    145. Gute Bedingungen in Studium und Lehre werden geschaffen.
    146. Studierende entscheiden wieder maßgeblich über die Verwendung der Studienqualitätsmittel.
    147. Studienqualitätsmittel werden nur für Studienqualität und Lehre und nicht für Bauunterhaltung verwendet.
    148. Die Finanzierung aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wird verstetigt.
    149. An den Hochschulen gibt es mehr unbefristetes Lehrpersonal.
    150. Präsenzlehre bleibt zentraler Bestandteil der Hochschullehre.
    151. Es werden mehr Spielräume für innovative Lehre geschaffen, etwa durch Verknüpfung analoger und digitaler Elemente.
    152. Die Hochschulen erhalten eine gute digitale Ausstattung.
    153. Das akademische Personal erhält regelmäßige didaktische Weiterbildungen.
    154. Gute Lehre wird in der Wissenschaftsförderung stärker berücksichtigt.
    155. Betreuungsverhältnisse an Hochschulen werden evaluiert und bei Bedarf verbessert.
    156. Studienangebote sind mit den Lebens- und Lernbedingungen der Studierenden vereinbar.
    157. Ein Studium kann flexibel und individuell gestaltet werden, etwa für Berufstätige, Eltern und pflegende Angehörige.
    158. Der Studienerfolg wird gefördert und Studierende werden bestmöglich unterstützt.
    159. Eine Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur ohne Zusatzkosten für Studierende wird gefördert.
    160. Mehr studienvorbereitende Bildungsangebote werden gefördert.
    161. Studienbegleitende Tutorien und Mentorenprogramme werden gefördert.
    162. Die Durchlässigkeit zwischen dualer Ausbildung und Hochschulstudium wird erhöht.
    163. Praxisnahe und duale Studienmöglichkeiten werden ausgebaut.
    164. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden weiter gestärkt.
    165. Berufstätige erhalten neue Zugänge zu berufsbegleitendem Studium als akademische Weiterbildung.
    166. Die Regelstudienzeit für Dual- und Trialstudierende wird flexibler gehandhabt.
    167. Bei der Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen werden fachliche Eignung, Engagement und Berufserfahrung stärker gewichtet.
    168. Hochschulen verfügen im Sinne der Hochschulautonomie über ein eigenständiges Profil und Gestaltungsspielraum.
    169. Hochschulen werden beim Ausprobieren neuer Wege unterstützt.
    170. Die Hochschulen erhalten organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen für ganzheitliche Exzellenz.
    171. Exzellente Lehre und Studienbedingungen werden Kriterien für den Exzellenzstatus.
    172. Exzellenz in der Spitze setzt eine gute Aufstellung in der Breite einschließlich der kleinen Fächer voraus.
    173. Auf Bundesebene wird eine gerechte Studienfinanzierung angestrebt, die allen unabhängig vom Einkommen ein Studium ermöglicht.
    174. Die Öffnung und elternunabhängigere Gestaltung des BAföG wird begrüßt.
    175. Teilzeitstudierende können BAföG beziehen.
    176. Der BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen gilt auch für dual Studierende.
    177. Hochschulen werden zu Reallaboren des klimagerechten Wandels.
    178. Nachhaltige Studieninhalte werden stärker und breiter verankert.
    179. Neue Klimaschutz-Professuren werden eingerichtet.
    180. Green Offices an Hochschulen werden auf- und ausgebaut.
    181. Die Forschung wird von der Grundlagen- bis zur Anwendungsforschung gestärkt.
    182. Zusätzliche Professuren für Klimaschutz werden geschaffen.
    183. Der Wissens- und Technologietransfer in die Praxis wird verbessert.
    184. Der Transfergedanke wird bei neuen Ausschreibungen und Forschungsförderungen ein wichtiger Baustein.
    185. Geschlechtersensible Medizin und Diversity werden in die medizinischen Rahmencurricula der Universitäten aufgenommen.
    186. Transparenz in der Forschung und Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sind wichtig.
    187. Mit Dual-Use-Forschung wird künftig noch kritischer umgegangen.
    188. Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert, um Tierversuche perspektivisch überflüssig zu machen.
    189. Wissenschaftskommunikation wird stärker gefördert.
    190. Eine offene Diskussionskultur an Hochschulen wird gefördert.
    191. Alle Lehrenden, Beschäftigten und Studierenden an Hochschulen erhalten Beteiligungsmöglichkeiten.
    192. In allen Bereichen der Hochschulpolitik erhalten Studierende und Beschäftigte mehr Beteiligungsrechte.
    193. Die Rolle der Hochschulgremien, insbesondere des Fakultätsrates und des Senates, wird gestärkt.
    194. Studium und Lehre werden besser in den Hochschulpräsidien verankert.
    195. Die europäische und internationale Vernetzung der Hochschulen wird gestärkt.
    196. Das Land unterstützt die Hochschulen beim Abbau von Hürden für die internationale Mobilität von Studierenden und Forschenden.
    197. Die niedersächsischen Hochschulen werden gezielt gefördert, um in europäischen Förderprogrammen erfolgreich zu sein.
    198. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass Studierende und Forschende einfacher von der Digitalisierung, etwa einem virtuellen Studium an mehreren Standorten, profitieren können.
    199. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird gefördert.
    200. Für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Mittelbau werden bessere Beschäftigungsbedingungen geschaffen.
    201. Für Daueraufgaben an Hochschulen werden Dauerstellen geschaffen.
    202. Die Hochschulfinanzierung wird so reformiert, dass mit konkreten Entfristungszielen stärker dauerhafte Stellen finanziert werden.
    203. Neue, auch familienfreundlichere akademische Karrieremodelle stärken die beruflichen Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses und des Mittelbaus.
    204. Im Bundesrat wird eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angestrebt, um Befristungsmissbrauch zu verhindern.
    205. Gleichstellung wird auch an den Hochschulen als Querschnittsaufgabe vorangetrieben.
    206. Der Übergang von der Promotion zur Professur wird verbessert, damit Frauen gleiche Karrierechancen haben.
    207. Die Impulse der Dialoginitiative geschlechtergerechte Hochschulkultur werden verbindlicher gemacht und gefördert.
    208. Sichere Arbeitsverhältnisse und feste Bleibeperspektiven sollen die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere verbessern.
    209. Betriebliche Kinderbetreuung an Hochschulen wird ausreichend finanziert.
    210. Die Forderungen studentischer Hilfskräfte nach betrieblicher Mitbestimmung und einem Tarifvertrag werden unterstützt.
    211. Scheitert eine bundesweite Einbeziehung studentischer Hilfskräfte in den Tarifvertrag, werden landesweite Lösungen angestrebt.
    212. Geflüchtete Frauen erhalten gesicherten Zugang zu Bildungs-, Sprach- und Qualifizierungsangeboten, etwa durch Kinderbetreuung oder Frauensprachkurse.
    213. Die Erwachsenenbildung wird als Standbein der Bildungslandschaft ausgebaut.
    214. Die trägerunabhängige Bildungsberatung wird gestärkt.
    215. Die Qualität der Weiterbildungsangebote und eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern werden gewährleistet.
    216. Das Budget für Weiterbildung wird auf ein Prozent des gesamten Bildungsetats erhöht.
    217. Dozentinnen und Dozenten der Erwachsenenbildung erhalten eine passende digitale Ausstattung mit Medien, Hardware und Software.
    218. Die Erfahrungen aus der pandemiebedingten Umstellung der Erwachsenenbildung auf Onlinebetrieb werden genutzt, um diese Umstellung zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
    219. Schulische Ganztagsangebote werden ausgeweitet.
    220. Der Druck in der Schule wird verringert, um Kindern und Jugendlichen mehr Freiheiten zu geben.
    221. Die Angebote der politischen Jugendbildung werden weiterentwickelt.
    222. Die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung wird gestärkt.
    223. Die Schnittstelle von Land, Kommune, Jugendhilfeträgern und Schule im Ganztagsschulbetrieb wird verbessert.
    224. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf Augenhöhe wird weiterentwickelt und gestärkt.
    225. Gesundheitsbildung wird in der schulischen Bildung stärker verankert.
    226. An den großen Universitätsstandorten wird der Masterstudiengang Public Health eingerichtet.
    227. Es werden mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen.
    228. Schwangerschaftsabbrüche werden in der universitären Lehre nach international anerkannten Standards gestärkt.
    229. Psychiatrische Forschung und Lehre an den Universitäten werden gestärkt.
    230. Die Möglichkeiten junger Geflüchteter bis 25 Jahre zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses werden deutlich verbessert.
    231. Geflüchtete besuchen die Regelschule.
    232. Für Bildungseinrichtungen werden gezielt Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationsgeschichte gewonnen.
    233. In Bildungseinrichtungen werden zusätzliche Angebote für muttersprachlichen Unterricht geschaffen, auch in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern.
    234. Das Fremdsprachenangebot an Schulen wird ausgeweitet.
    235. Die Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bildungswesen wird deutlich verbessert und beschleunigt.
    236. Für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher gibt es mehr Aus- und Fortbildungsangebote zur Förderung der Diversity-Kompetenz.
    237. Kolonialgeschichte, Rassismuskritik und die Geschichte der Herkunftsländer von Menschen mit Migrationsgeschichte werden fest in den Lehrplänen verankert.
    238. Lehrbücher und Materialien werden entsprechend überarbeitet.
    239. Das Jurastudium wird umfassend reformiert und modernisiert.
    240. Das digitale Examen wird eingeführt.
    241. Der hohe psychische Druck im Jurastudium wird reduziert.
    242. Geschlechterdifferenzierte Angebote im Sportunterricht werden zugunsten gemischter Sportangebote reduziert.
    243. Queeres Leben soll an Schulen ein selbstverständlicher Teil des Alltags ohne Ausgrenzung und Diskriminierung sein.
    244. Die Sensibilisierung für queere Vielfalt wird in der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte verankert.
    245. Das Land trifft klare Regelungen für den nichtdiskriminierenden Umgang mit trans-, inter- und nichtbinären Menschen an Schulen.
    246. Projekte zur Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt an Schulen werden stärker und dauerhaft gefördert.
    247. An niedersächsischen Schulen wird ein konfessionsneutrales, religionswissenschaftlich fundiertes Pflichtfach „Religionen und Weltanschauungen“ eingeführt.
    248. Konfessionsschulen werden im Dialog mit den Religionsgemeinschaften in Schulen umgewandelt, die Kindern aller Bekenntnisse offenstehen.
    249. Die Landeszentrale erhält in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel, und ihr Ausbau wird begleitet.
    250. Anerkannte Träger nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz erhalten eine bessere Vergütung für politische Bildung.
    251. Die Demokratiebildung an Schulen wird durch Lehrkräftefortbildungen und begleitende Projekte gefördert.
    252. Der kritische Umgang mit Geschlechterrollen und patriarchalen Machtstrukturen wird im Lehrplan der Schulen und altersgerecht in den Kitas verankert.
    253. Lehrmaterialien werden mit Blick auf Geschlechterrollen überarbeitet.
    254. Pädagogisches Personal wird zum kritischen Umgang mit Geschlechterrollen aus- und fortgebildet.
    255. Gendersensible Erziehung wird in Kitas und Schulen etabliert.
    256. Die Grundsätze „Nein heißt Nein“ und „Nur Ja heißt Ja“ stehen von Beginn an im Zentrum der pädagogischen Arbeit.
    257. Die Kinderbetreuung wird ausgebaut.
    258. In der Schule gibt es tägliche, vielfältige und möglichst inklusive Sportangebote mit besserer Verankerung im Ganztag.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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