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Verkehr und Infrastruktur

Forderungen der Grünen in Niedersachsen

186 Forderungen im Politikfeld „Verkehr und Infrastruktur“ im Programm zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 („So wird’s besser!“). Bei 32 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Verkehr und Infrastruktur“ im Programm der Grünen.

Verkehr und Infrastruktur 186
  1. Angestrebt wird eine bezahlbare landesweite Mobilitätsgarantie.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Die Umstellung der Pkw-Flotte auf Wasserstoff wird abgelehnt.

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  3. Mobilität gilt als Grundrecht und Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe.

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  4. Alle Menschen in Stadt und Land sollen schnell, sicher und bequem ans Ziel kommen.

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  5. Niedersachsen soll Vorreiter nachhaltiger und sozial gerechter Mobilität werden.

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  6. Mobilität soll frei von fossilen Treibstoffen werden.

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  7. Die freie Wahl der Verkehrsmittel wird gefördert.

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  8. Im Verkehr wird auf die Chancen der Digitalisierung gesetzt.

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  9. Niedersachsen soll Modell für die Verbindung von Verkehrs-, Antriebs- und Energiewende werden.

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  10. Die Verkehrspolitik wird an den unterschiedlichen Bedingungen urbaner, suburbaner und ländlicher Gebiete ausgerichtet.

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  11. Ein attraktiver ÖPNV wird gestaltet.

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  12. Eine Mobilitätsgarantie mit verbindlichen Standards wird angestrebt.

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  13. Das Angebot im Schienenverkehr wird ausgebaut.

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  14. Anschlüsse im Schienenverkehr werden zuverlässig gestaltet und Umsteigezeiten kurz gehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  15. Die Landesnahverkehrsgesellschaft wird stärker an Infrastrukturmaßnahmen der Deutschen Bahn beteiligt, um den Schienenpersonennahverkehr besser zu berücksichtigen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Der Nahverkehr wird mit attraktiven Angeboten günstiger und attraktiver.

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  17. Radfahren im Land wird sicherer und bequemer, sodass das Land ein echtes Fahrradland wird.

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  18. Für ein Fahrradland werden gut ausgebaute Radwege, ausreichend sichere Radabstellplätze und ein unkomplizierter Fahrradverleih geschaffen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  19. Es werden Voraussetzungen geschaffen, damit sich verschiedene Verkehrsmittel einfach und flexibel kombinieren lassen.

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  20. Die Fahrradmitnahme im Nahverkehr der Bahn wird kostenlos.

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  21. Zahlreiche Mobilitätsstationen verknüpfen Bahn, Bus, Rad, Auto und Sharing-Angebote.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Der Raum in Städten und Dörfern wird neu aufgeteilt, mit mehr Flächen für Rad- und Fußverkehr und für Begegnungen im öffentlichen Raum.

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  23. Klimafreundliche Fortbewegung wird so attraktiv gemacht, dass immer weniger Autofahrten nötig sind.

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  24. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Einführung von Tempo 30 und anderen verkehrsberuhigenden Maßnahmen.

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  25. Modellprojekte für eine bezahlbare und sichere „Disco-Mobilität“ junger Menschen in ländlichen Räumen werden unterstützt.

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  26. Durch kluge Siedlungsplanung und Digitalisierung wird das Verkehrsaufkommen verringert und klimaschonende individuelle Mobilität verbessert.

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  27. Die Verkehrsleistung von Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr sowie Sharing-Diensten wird stark erhöht.

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  28. Der Autoverkehr wird maßgeblich verringert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Ein möglichst hoher Anteil der Güter wird im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie auf Schiene und Wasserwege verlagert.

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  30. Eine Mobilitätsgarantie soll perspektivisch Mobilität für alle unabhängig von Wohnort, Alter, Behinderung und Einkommen gewährleisten.

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  31. Jeder Ort wird von früh morgens bis nachts mindestens im Stundentakt angebunden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  32. Wo Linienverkehr nicht sinnvoll ist, werden tariflich in den ÖPNV integrierte Bedarfsverkehre eingesetzt.

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  33. Alle Angebote der Mobilitätsgarantie werden verkehrsträgerübergreifend tariflich in den ÖPNV integriert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  34. Alltagsmobilität wird dort organisiert, wo Menschen wohnen, arbeiten und leben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Begegnung und Aufenthalt auf Straßen werden dem fließenden Verkehr gleichgestellt und das Straßengesetz des Landes entsprechend angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  36. Im ganzen Land besteht ein gutes ÖPNV-Angebot.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  37. Kommunen werden bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots nach den Bedürfnissen ihrer Einwohner unterstützt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  38. Kommunen erhalten die rechtliche Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe zur Stärkung des ÖPNV einzuführen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  39. Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz wird novelliert und auf die Mobilitätswende ausgerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  40. Für den Nahverkehr wird mehr Geld bereitgestellt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  41. Die Nahverkehrsmittel werden fair nach transparenten Kriterien verteilt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  42. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes wird bedarfsgerecht neu ausgerichtet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  43. Der Fußverkehr wird in die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes aufgenommen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. Die Fördertatbestände des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Landes werden ausgeweitet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  45. 75 Prozent der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes fließen in den Umweltverbund.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  46. Die Höhe des Fördersatzes wird an die CO2-Wirkung gekoppelt, sodass besonders klimafreundliche Projekte stärker gefördert werden.

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  47. Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wird die Busbeschaffung auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  48. Die Kapazitäten im Regionalbahnverkehr werden in den nächsten Jahren massiv vergrößert.

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  49. Im Regionalbahnverkehr werden höhere Taktungen angeboten.

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  50. Die Zuverlässigkeit des Regionalbahnverkehrs wird gesteigert.

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  51. Die höheren Regionalisierungsmittel des Bundes werden gezielt genutzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  52. Die Investitionen des Landes in den Nahverkehr werden gesteigert.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  53. Für einen qualitätsorientierten Kapazitätsausbau werden die erweiterten Fördermöglichkeiten des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes konsequent genutzt.

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  54. Der Deutschlandtakt wird befürwortet.

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  55. Der Ausbau des Bahnnetzes wird für erforderlich gehalten.

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  56. Das Land übernimmt eine führende Rolle beim Rollout der digitalen Zugsicherungstechnik ETCS.

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  57. Die Vergabekriterien des Landes werden auf den Rollout von ETCS ausgerichtet.

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  58. Mit Geldern aus dem GVFG-Bundesprogramm werden zügig weitere Bahnstrecken elektrifiziert.

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  59. Das Land meldet wieder aktiv Bahnstrecken zur Bundesförderung an.

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  60. Mit einer gemeinsam mit den betroffenen Regionen entwickelten Landeskonzeption wird die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken vorangebracht.

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  61. Die Reaktivierung von Bahnstrecken wird mit den ausgeweiteten Fördermöglichkeiten des GVFG-Bundesprogramms finanziert.

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  62. Kommunen werden bei der Beauftragung von Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung von Bahnstrecken unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Die Landesnahverkehrsgesellschaft wird neu ausgerichtet, um Reaktivierungen und Neuinbetriebnahmen von Strecken und Haltepunkten aus Regionalisierungsmitteln zu unterstützen.

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  64. Mit einem Landestakt wird der Regionalverkehr auf den Deutschlandtakt des Fernverkehrs abgestimmt, um Umsteigezeiten zu verkürzen.

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  65. Regionalbahnstrecken mit überregionaler Bedeutung werden in den Deutschlandtakt integriert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  66. In den Vergabeverfahren für den Schienennahverkehr sind Verlässlichkeit und Qualität entscheidende Auswahlkriterien.

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  67. Unzureichende Leistungserfüllung der Verkehrsunternehmen im Schienennahverkehr wird wirksam sanktioniert.

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  68. Lokal verankerte Eisenbahnunternehmen werden gestärkt.

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  69. Eine landeseigene Bahn nach hessischem Vorbild wird ergebnisoffen geprüft.

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  70. Modellprojekte für den Einsatz automatisierter Züge werden unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Automatisierte Züge werden sicher im täglichen Betrieb eingesetzt.

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  72. Die 1. Klasse in Nahverkehrszügen wird abgeschafft.

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  73. Züge erhalten eine moderne Ausstattung mit Tischen, kostenlosem WLAN, Steckdosen und Fahrgastinformationen.

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  74. Die Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme werden erweitert.

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  75. Die Tarife für die Fahrradmitnahme werden fair und zeitlich einheitlich gestaltet.

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  76. An Bahnhöfen werden mehr Fahrradstellplätze und zugehörige Infrastruktur geschaffen.

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  77. Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Angebote werden gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickelt.

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  78. Bei Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Angeboten wird Ladeinfrastruktur für Pedelecs und Elektrofahrzeuge eingeplant.

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  79. Die Tarif- und Vertriebsstruktur im Nahverkehr wird perspektivisch landesweit vereinheitlicht.

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  80. Ein bezahlbares, landesweit gültiges Umweltticket im Monats- oder Jahresabo wird ergänzend zu regionalen Angeboten eingeführt.

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  81. Eine gemeinsame App soll Auskunft und Buchung sämtlicher Mobilitätsdienstleistungen ermöglichen.

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  82. Jugendliche sollen für wenig Geld mobil sein können.

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  83. Der Weg zur Schule, Berufsschule, Ausbildungsstätte oder Dienststelle im Freiwilligendienst kostet nichts zusätzlich.

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  84. Die Fahrtkostenerstattung wird auf Schüler der Sekundarstufe II und auf Auszubildende ausgeweitet.

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  85. Ein landesweit gültiges Sozialticket für 365 Euro im Jahr wird für Auszubildende, Schüler, Menschen mit geringem Einkommen und Freiwilligendienstleistende eingeführt.

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  86. Wer keinen Anspruch auf das 365-Euro-Ticket hat, erhält ein landesweit gültiges, kostengünstiges Klimaticket.

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  87. Busse und Bahnen werden umfassend und flächendeckend barrierefrei.

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  88. Im Nahverkehrsgesetz des Landes wird verankert, dass das Land zweckgebundene Mittel für die Barrierefreiheit im ÖPNV bereitstellt.

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  89. Die kommunalen Nahverkehrspläne werden entsprechend den Zielen der Barrierefreiheit weiterentwickelt.

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  90. Niemand soll im Straßenverkehr sterben (Vision Zero).

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  91. Ohne Tempolimits sinken die Opferzahlen im Straßenverkehr nicht.

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  92. Die Länder erhalten die Befugnis, Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen einzuführen.

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  93. Die Länder erhalten die Befugnis, 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit innerorts einzuführen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. Vom Bund eingeräumte Spielräume für Tempolimits werden vom Land konsequent zur Geschwindigkeitsreduktion und Unfallprävention genutzt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Gemeinden und Landkreise werden bei Verkehrskonzepten unterstützt, die besonders die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg in den Blick nehmen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  96. Der Einbau und die Nachrüstung von Abbiegeassistenten in Lkw werden angestrebt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  97. Kommunen werden bei unabhängigen Verkehrssicherheitsbeurteilungen von umgebauten und bestehenden Straßen sowie bei daraus folgenden Baumaßnahmen unterstützt.

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  98. Fahrradpolitik wird als Baustein der Mobilitätswende klar bekräftigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  99. Mit fahrradfreundlicher Infrastruktur und mehr Sicherheit für Radfahrende sollen mehr Menschen zum Radfahren gebracht werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  100. Die Verkehrsverwaltung des Landes wird neu ausgerichtet, um der aktiven Mobilität mehr Gewicht zu geben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    1. Die Verkehrsverwaltung des Landes wird gestärkt, damit die Förderung des Umweltverbunds mit Nachdruck umgesetzt werden kann.
    2. Die Bagatellklausel der Radwegeförderung für Kommunen wird angepasst.
    3. Die Fördertatbestände der Radwegeförderung für Kommunen werden ausgeweitet.
    4. Die Mittel der Radwegeförderung für Kommunen werden erhöht.
    5. Von den 75 Millionen Euro für kommunalen Straßenbau werden zunächst mindestens 20 Millionen Euro für Radwegeprojekte verwendet.
    6. Perspektivisch fließen 80 Prozent der Mittel für kommunalen Straßenbau in Radverkehrsanlagen.
    7. Kommunaler Straßenbau wird nur noch gefördert, wenn die Planung ausreichend Raum für Rad- und Fußverkehr vorsieht.
    8. Kommunen erstellen als Teil ihrer Klimaschutzplanung Fahrradmobilitätskonzepte.
    9. Das Land unterstützt Kommunen bei der Erstellung von Fahrradmobilitätskonzepten.
    10. Fördermittel im Radverkehr werden an ein aktuelles Radverkehrskonzept gebunden.
    11. Fördermittel im Radverkehr werden an die Einhaltung von Standards gebunden.
    12. Im Land wird ein flächendeckendes Radverkehrsnetz aufgebaut, das nicht an Landkreisgrenzen endet.
    13. Radwege werden vorrangig dort gebaut, wo sie der Verkehrswende am meisten nützen.
    14. Kommunen und Regionen werden dabei unterstützt, ihre Radverkehrsnetze zu vervollständigen und mit Nachbarkommunen zu verknüpfen.
    15. Eine systematische Vorrangplanung des Landes fördert überregional bedeutsame Radwegeverbindungen und beschleunigt deren Umsetzung.
    16. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird für eine baulastträgerübergreifende Radwegeplanung gestärkt.
    17. Das Land initiiert 1.000 Kilometer Radweg entlang von Landstraßen.
    18. Neue Landesstraßen werden nur in Ausnahmefällen gebaut.
    19. Beim Bau neuer Landesstraßen wird stets das Radverkehrsnetz mit ausgebaut.
    20. Der Radwegeanteil an Bundesstraßen wird deutlich erhöht.
    21. Das Land versteht den Bau von Radschnellverbindungen als eigene Aufgabe und plant und baut sie gemeinsam mit den Kommunen.
    22. Für den Ausbau der Radinfrastruktur wird das Fachpersonal beim Land deutlich aufgestockt.
    23. Kommunen werden beim Ausbau der Radinfrastruktur stärker unterstützt.
    24. Die Fördermittel für den Radverkehr aus dem Klimaschutzprogramm des Bundes werden genutzt.
    25. Die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern für gewerbliche und private Nutzer wird mit einem erweiterten Landesförderprogramm gefördert.
    26. Leihrad- und Leihlastenradangebote werden als ergänzender Teil des Nahverkehrs gefördert.
    27. Buchungssysteme für Leihräder werden mit dem Nahverkehr verbunden.
    28. Leihradsysteme werden in das Tarifsystem des Nahverkehrs integriert.
    29. Landesbeschäftigten werden mehr Diensträder zur Verfügung gestellt.
    30. Alle Landesbediensteten erhalten ein Angebot zum Leasen eines Jobrads.
    31. Der Fußverkehr erhält in der Verkehrs- und Stadtplanung mehr Gewicht.
    32. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderungen sollen sicher ans Ziel kommen.
    33. Raumkonflikte im Verkehr dürfen nicht nur zwischen Radfahrenden und Fußgängern ausgetragen werden.
    34. Der gesamte Verkehrsraum wird neu aufgeteilt.
    35. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Neuaufteilung des Verkehrsraums.
    36. Initiativen werden bei der temporären anderen Nutzung von Straßenraum, etwa für Feste, Kultur, Märkte, Spielstraßen oder Pop-up-Radwege, unterstützt.
    37. Kommunen wird die dauerhafte Umnutzung von Straßenraum ermöglicht.
    38. Kommunen werden bei der rechtssicheren Umnutzung von Straßenraum unterstützt.
    39. Die Zahl der Autos wird gemeinsam mit den Kommunen deutlich verringert.
    40. Es werden gute Alternativen zum Auto geschaffen.
    41. Der Bau der A20/A26 wird abgelehnt.
    42. Der Bau der A33 Nord wird abgelehnt.
    43. Der Bau der A39 wird abgelehnt.
    44. Der Bau der E 233 wird abgelehnt.
    45. Der Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau wird abgelehnt.
    46. Das klimaneutrale Zukunftskonzept des Elbfährbetreibers Wischhafen-Glückstadt wird ausdrücklich unterstützt.
    47. Im Straßenbau hat die Sanierung zum Substanzerhalt Vorrang vor dem Neubau.
    48. Straßenbaumittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes werden vorrangig für den Erhalt von Straßen genutzt.
    49. Der Neubau von Straßen wird grundsätzlich abgelehnt.
    50. Eine Ladesäulen-Offensive für öffentliche und private Ladestationen wird gestartet.
    51. Die Automobilindustrie wird beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in die Pflicht genommen.
    52. Bis 2030 werden im Land 100.000 öffentliche, barrierearme und sicher zugängliche Ladepunkte, überwiegend in Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Parkplätzen, geschaffen.
    53. Eine Strategie zur deutlichen Senkung des Energieverbrauchs im Verkehrssektor wird so schnell wie möglich erarbeitet.
    54. Die Landesregierung verhält sich beim Umstieg auf Elektromobilität vorbildlich.
    55. Vollelektrische Fahrzeuge werden bei der Landesregierung innerhalb von fünf Jahren zum Regelfall.
    56. Ein möglichst hoher Anteil des Güterverkehrs wird schnell von der Straße auf die Schiene verlagert.
    57. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur wird schnell vorangetrieben.
    58. Die überlastete Nord-Süd-Achse Hamburg–Hannover wird für den Seehafenhinterlandverkehr ausgebaut.
    59. Gleisanschlüsse für große Gewerbegebiete werden (wieder)hergestellt und mit Umschlagplätzen für Lkw kombiniert.
    60. Neue Zentren für den kombinierten Ladungsverkehr werden gefördert.
    61. Vollelektrische Lieferketten werden gefördert.
    62. Luftfahrt muss für Beschäftigte, Fluggäste und Anwohner umwelt- und sozialverträglich sein.
    63. Menschen sollen in der Umgebung von Flughäfen gesund leben können.
    64. Gesundheitsschädigende Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den Flugverkehr werden deutlich verringert.
    65. Nachtfluglärm wird durch eine ausgeweitete Nachtruhe erheblich verringert.
    66. Das Luftverkehrsrecht des Bundes wird so geändert, dass zeitliche und räumliche Begrenzungen von Starts und Landungen zugunsten der Anwohner möglich werden.
    67. Für eine nachhaltige Hafenwirtschaft wird eine Green-Harbour-Strategie umgesetzt.
    68. Eine länderübergreifende Hafenkooperation der norddeutschen Länder wird umgesetzt.
    69. Häfen erhalten eine zukunftsfähige Hinterlandanbindung per Schiene.
    70. Die Sicherheit von Schiffsladungen und Containern wird erhöht.
    71. Die Ladungssicherung wird bereits im Hafen stärker kontrolliert.
    72. Fossilfreie Schiffsantriebe, Mess- und Ortungssysteme sowie intelligente Schiffssteuerung werden vorrangig vorangebracht.
    73. Spätestens ab 2030 kommen keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr auf den Markt.
    74. Die Anreise von Urlaubsgästen mit dem ÖPNV wird attraktiver gemacht.
    75. Jede weitere Vertiefung von Weser, Elbe und Ems wird abgelehnt.
    76. Die Hafenkonkurrenz der norddeutschen Länder wird zugunsten eines norddeutschen Hafenkonzepts beendet.
    77. Die Bahnanbindung des Hafenstandorts Wilhelmshaven wird weiter verbessert.
    78. Zur Entlastung des Bahnknotens Bremen werden alle geeigneten Strecken für den Hinterlandverkehr aus Wilhelmshaven gesichert.
    79. Die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg–Osnabrück wird vorangetrieben.
    80. Die Binnenhäfen werden gezielt zu trimodalen Logistik-Hubs ausgebaut, um Güterverkehr auf Schiff und Schiene zu verlagern.
    81. Das Land erhält neben den Güterverkehrshäfen auch die kleinen Kutterhäfen für die küstennahe Fischerei.
    82. Die Vertiefungen von Elbe, Weser und Ems werden abgelehnt.
    83. Ein norddeutsches Hafenkonzept wird angestrebt.
    84. Inhaberinnen und Inhaber des Niedersachsenpasses erhalten Anspruch auf ein vergünstigtes landesweites Nahverkehrsticket.
    85. Öffentlich-private Partnerschaften im Verkehrsbereich werden gesetzlich ausgeschlossen.
    86. Die Kommunen erhalten weitere Kompetenzen bei der Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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