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Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum

Forderungen der Grünen in Niedersachsen

181 Forderungen im Politikfeld „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“ im Programm zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 („So wird’s besser!“). Bei 27 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“ im Programm der Grünen.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 181
  1. Die Flächen für den Energiepflanzenanbau sollen reduziert werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Angestrebt wird eine bäuerliche Landwirtschaft, die nachhaltig und tiergerecht arbeitet.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Die Agrar- und Tierhaltungswende wird vorangebracht.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Die Direktzahlungen sollen zur Honorierung von Umwelt- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft umgewidmet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. An der europäischen Farm-to-Fork-Strategie wird festgehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  6. Ein Aussetzen der ökologischen Wende der Landwirtschaft wird abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  7. Die Ökologisierung der Landwirtschaft wird konsequent vorangetrieben.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Die Umsetzung des Green Deals in der Landwirtschaft wird vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  9. Die heimische Landwirtschaft soll krisenfest gemacht werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Landwirtschaftliche Rohstoffe sollen effizient genutzt werden, etwa durch weniger Lebensmittelverschwendung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  11. Flächenkonkurrenzen sollen aufgelöst werden, etwa durch Agri-PV-Anlagen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Importabhängigkeiten sollen reduziert werden, etwa durch mehr heimischen Anbau pflanzlicher Proteine.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  13. Zur Sicherung weltweiter Ernährungssouveränität werden die regionalen Agrarmärkte in allen Weltregionen gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Saatgut wird als Gemeingut freigegeben.

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  15. Der Fleischexport wird zur Stärkung lokaler Agrarmärkte in anderen Weltregionen reduziert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  16. Die Beimischungspflicht von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel wird EU-weit abgeschafft.

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  17. Der Anteil der Feldfrüchte, der in der intensiven Tierhaltung verwendet wird, soll sinken.

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  18. Der Konsum tierischer Produkte in den Industrieländern soll sinken.

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  19. Die Reduzierung der Tierhaltung wird vorangebracht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Regionale Kreisläufe in der Landwirtschaft werden gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Der heimische Anbau von Eiweißpflanzen als Futtermittel wird verstärkt gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  22. Die Forschung der Ernährungswirtschaft zu pflanzlichen Proteinen wird unterstützt.

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  23. Die pflanzliche Erzeugung wird durch passgenaue Förderangebote gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  24. Der Obst- und Gemüseanbau wird durch passgenaue Förderangebote gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  25. Neue Ansätze wie die Solidarische Landwirtschaft werden in den Blick genommen.

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  26. Ambitionierter Klima- und Biodiversitätsschutz in der Landwirtschaft soll die langfristige Ernährungssicherheit stärken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  27. Bewirtschaftungsformen, die den Humusaufbau stärken, werden besonders gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Die Stickstoffdüngung wird zur Senkung der Lachgas- und Methanemissionen reduziert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  29. Aus der Massentierhaltung wird ausgestiegen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  30. Die ordnungsgemäße Düngung wird effektiver kontrolliert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  31. Der Ökolandbau wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  32. Die Pflicht zum Einbau von Abluftfiltern wird auf große Geflügelställe ausgeweitet.

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  33. Die Landwirtschaft wird bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  34. Das Wassermanagement in der Landwirtschaft soll an den Klimawandel angepasst werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Gemeinsam mit Landwirten werden Maßnahmen ergriffen, damit Wasser möglichst in der Fläche gehalten wird.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  36. Es werden ausreichend Versickerungsflächen bereitgestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  37. Möglichkeiten zur Wasserhaltung werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  38. Die Nutzung von Grauwasser in der Landwirtschaft wird gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Wassersparende Beregnungstechniken werden gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Angestrebt wird eine flächengebundene Tierhaltung ohne Gülletransporte über weite Strecken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  41. Die insbesondere im Westen Niedersachsens zu hohen Tierzahlen werden reduziert.

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  42. Betriebe werden bei der Reduzierung ihrer Tierbestände unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  43. Betriebe werden beim tiergerechten Umbau ihrer Ställe unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  44. Die Ausrichtung der Investitionsförderung für Stallbau an der Haltungsform wird befürwortet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  45. Ein freiwilliges Förderprogramm ermöglicht Betrieben den Teil- oder vollständigen Ausstieg aus der Tierhaltung in andere Betriebszweige ohne Intensivtierhaltung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  46. Die Beiträge zur Tierseuchenkasse werden an die Gefährdungssituation angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  47. Bäuerliche Betriebe mit angepassten Tierbeständen sollen über ihre Tierseuchenkassenbeiträge nicht die Seuchengefahren der Massentierhaltung subventionieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  48. Die vom Land festzusetzenden Förder- und Agrarumweltmaßnahmen werden gezielt für Umwelt- und Tierschutzprogramme eingesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. Tierhalter werden durch die Förderung von mehr Tierschutz unterstützt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Tierhalter werden bei der Vermarktung tiergerechter Produkte auf regionalen Märkten unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Niedersachsen begleitet die Evaluation der EU-Agrarförderung intensiv, um eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik zu erreichen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  52. Eine Gemeinwohlprämie, die gesellschaftliche Leistungen honoriert, ist der richtige Ansatz für die Agrarförderung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll massiv reduziert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. Eine deutliche Reduktion von Pestiziden in Landwirtschaft, Gartenbau und auf sonstigen Flächen wird umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  55. Das FINKA-Projekt zur Förderung von Insekten im Ackerbau wird flächendeckend ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Ein Verbot des Glyphosateinsatzes bis spätestens Ende 2023 wird befürwortet.

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  57. Die Ausweitung der Pestizidbeschränkungen von Naturschutzgebieten auf Wasserschutzgebiete wird befürwortet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  58. Auf Bundesebene wird eine Pestizidabgabe eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  59. Auf europäischer Ebene werden strengere Zulassungsverfahren für Pestizide eingeführt.

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  60. Die Kontrolle von Umweltauflagen wie Dünge- und Pflanzenschutzrecht wird von der Landwirtschaftskammer auf eine andere Landesbehörde übertragen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  61. Die Gebührensätze für Lebensmittel- und Futterkontrollen werden europarechtskonform neu geregelt, um kleine handwerkliche Betriebe zu entlasten.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  62. Notfallzulassungen für Neonikotinoide werden auch für den Zuckerrübenanbau abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  63. Die Imkerei in Niedersachsen wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  64. Imkervereine werden bei ihren Schulungsangeboten unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  65. Ein verpflichtender Imkereiführerschein wird abgelehnt.

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  66. Zum Schutz der Insekten wird eine Verbesserung der Ernteverfahren gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Die Grünlandregionen Niedersachsens werden nach jahrelangem Rückgang erhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Eine Weideprämie wird eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Das Weidemilchprogramm wird gezielt ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Das Weidemilchprogramm wird auf Milchprodukte wie Joghurt oder Käse ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  71. Ein neues Förderprogramm für extensive Tierhaltung auf Moorböden wird eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  72. Die Kennzeichnung von Weidefleisch wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  73. Ein Konzept der flexiblen Milchmengenregulierung wird befürwortet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  74. Ein Agrarstrukturgesetz sichert ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben und an Biobetriebe verpachtenden Genossenschaften ein starkes Vorkaufsrecht gegenüber außerlandwirtschaftlichen Investoren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  75. Eine wirksame Preisbremse wird eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  76. Zur Erleichterung der außerfamiliären Hofübergabe wird ein Existenzgründungsprogramm für angehende Landwirtinnen und Landwirte eingerichtet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  77. Die gesamte niedersächsische Landwirtschaft wird nachhaltiger und ökologischer ausgerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  78. Der Niedersächsische Weg mit einem Ökolandbauanteil von mindestens zehn Prozent bis 2025 und mindestens 15 Prozent bis 2030 wird konsequent umgesetzt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  79. Die Förderung von Betrieben in den ersten beiden Jahren der Umstellung auf Ökolandbau wird ausgewertet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  80. Die Infrastruktur für Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Lebensmittel wird deutlich verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  81. Das Land stellt die Gemeinschaftsverpflegung in seinen Einrichtungen auf Bioprodukte um.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  82. Gemeinsam mit den Verbänden wird ein Aktionsplan Ökolandbau umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  83. Die für den Aktionsplan Ökolandbau erforderlichen Mittel werden bereitgestellt.

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  84. Eine Informationsoffensive vermittelt konventionellen Landwirtinnen und Landwirten die Chancen des Ökolandbaus, um sie zum Umstieg zu motivieren.

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  85. Der Flächenzugang für Biobetriebe wird erleichtert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  86. Pachtflächen öffentlicher Eigentümer werden vorrangig ökologisch bewirtschaftet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  87. Attraktive Weiterbildungsangebote wie Winterakademien verbreitern das Wissen über ökologische Landwirtschaft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  88. Niedersachsen bleibt gentechnikfreie Region.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  89. Eine Eiweißstrategie fördert den Anbau heimischer eiweißreicher Futtermittel, um Sojaimporte als Futtermittel zu verringern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  90. Die Förderung kommerzieller Forschung zur grünen Gentechnik mit öffentlichen Mitteln wird abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  91. Die Förderung der regionalen Erzeugung und Vermarktung aus Aquakulturen wird fortgeführt.

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  92. Die Fischwirtschaft passt sich an die aktuellen wasserwirtschaftlichen Ziele an und wird ökologischer ausgerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  93. Die Schädigung von Naturräumen durch belastetes Abwasser, Antibiotikaeinsatz und nicht tiergemäße Haltungssysteme in der Fischwirtschaft wird beendet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  94. Die traditionelle Teichwirtschaft wird erhalten und gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  95. Die wenigen Flussfischereien werden erhalten und gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  96. Der Stellenwert der Küstenfischerei wird durch ein politisches Konzept mit klaren Zielen gestärkt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Die Krabbenschälung vor Ort wird unterstützt, um frische Krabben zu auskömmlichen Preisen vermarkten zu können.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Neue Technologien wie die Ultraschallschälung werden in den niedersächsischen Kutterhäfen gestärkt.

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    Wortlaut im Programm

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  99. Das Land bringt sich weiter intensiv in die Zukunftskommission Fischerei ein, um die Küstenfischerei ökologisch und ökonomisch zu stärken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  100. Die Fischbestände werden gesichert und aufgebaut.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Kleine, durch Verschlickung gefährdete Kutterhäfen bleiben erreichbar.
    2. Mehr Tiergesundheit und tiergerechte Haltungsformen von Heim- und Nutztieren werden angestrebt.
    3. Ställe und Haltung werden an die Bedürfnisse der Tiere angepasst.
    4. Betäubungslose Eingriffe bei Nutztieren werden beendet und verboten.
    5. Die Veterinärämter der Landkreise werden gestärkt.
    6. Die Nutztierhaltung wird dem Tierschutz als Verfassungsziel gerecht.
    7. Gegenüber dem Bund wird auf wirksame Finanzierungsinstrumente zum Umbau der Tierhaltung gedrängt.
    8. Fördermittel für den Umbau der Tierhaltung werden niedersächsischen Betrieben stärker verfügbar gemacht.
    9. Zielgerichtete Landesförderinstrumente ergänzen die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung.
    10. Für alle Tiere werden artgerechte Haltungsbedingungen verlangt.
    11. Haltungsbedingungen richten sich nach den neuesten Erkenntnissen der Verhaltensbiologie und werden durch Fort- und Weiterbildung ergänzt.
    12. Die Haltung von Mastschweinen und Mastrindern auf Vollspaltenböden wird abgelehnt.
    13. Haltung mit Stroheinstreu und Zugang zu Außenbereichen wird in Niedersachsen zum Standard.
    14. Die Anbindehaltung von Rindern wird in Niedersachsen beendet.
    15. Die muttergebundene Kälberaufzucht in der Milchwirtschaft wird gestärkt.
    16. Die Zucht von Nutztieren auf Hochleistung wird kritisch gesehen.
    17. Zuchtentwicklungen, die auf Merkmale für tiergerechte Haltung wie freies Abferkeln zielen, werden gefördert.
    18. Gemeinsam mit der Bundesregierung wird das Qualzuchtverbot in der Nutztierhaltung umgesetzt.
    19. Das Ziel der Bundesregierung, das Qualzuchtverbot zu konkretisieren, wird unterstützt.
    20. Die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung wird wieder zur Landesaufgabe.
    21. Der Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung wird sowohl mengenmäßig als auch qualitativ reduziert.
    22. Reserveantibiotika werden in der Tiermast verboten.
    23. Tiertransporte ins außereuropäische Ausland mit über acht Stunden Transportzeit werden grundsätzlich verboten, auch für angebliche Zuchttiere.
    24. Alle Tiertransporte werden grundsätzlich auf insgesamt acht Stunden begrenzt.
    25. Tiertransporte über sechs Stunden werden grundsätzlich von einer zweiten Fahrperson begleitet.
    26. Innerdeutsche Transporte zu Schlacht- und Mastbetrieben werden einschließlich Wartezeit auf höchstens vier Stunden begrenzt.
    27. Der Strafrahmen für Verstöße bei Tiertransporten wird verschärft.
    28. Die Kontrollen von Tiertransporten werden ausgeweitet.
    29. Tiertransporte auf nicht zertifizierten Routen werden umgehend untersagt.
    30. Mobiles Schlachten, Weideschuss und dezentrale Schlachteinrichtungen werden gezielt gefördert.
    31. Die derzeitigen Betäubungs- und Schlachtmethoden werden überprüft.
    32. In Schlachthöfen wird qualifiziertes Personal mit mehr Zeit für die einzelne Betäubung eingesetzt.
    33. Weniger belastende Betäubungsarten werden entwickelt.
    34. Die Betäubung mit CO2 bei der Schlachtung wird beendet.
    35. Großbetriebe werden künftig vom Land kontrolliert.
    36. Die Taskforce Verbraucherschutz beim Landesamt für Verbraucherschutz wird deutlich verstärkt.
    37. Mehr Tierschutz bei der privaten Tierhaltung wird angestrebt.
    38. Die Kastration von Katzen wird durch eine landesweite Kastrationsverordnung geregelt.
    39. Die Katzenkastration wird mit Förderprogrammen des Landes begleitet.
    40. Die angekündigte Identitätsprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren wird unterstützt.
    41. Der postalische Versand von Tieren wird verboten.
    42. Spontankäufe von Tieren werden durch stärkere Kontrolle von Tierbörsen und des nichtgewerblichen Handels reduziert.
    43. Für Halterinnen und Halter exotischer Tiere wird ein Sachkundenachweis eingeführt.
    44. Bestimmte, insbesondere gefährliche Tiere gehören nicht in Privathand.
    45. Eine Positivliste der für die Haltung in Menschenhand geeigneten Tierarten wird eingeführt.
    46. Strategien gegen Animal Hoarding werden entwickelt.
    47. Wildtiere werden auch in zoologischen Einrichtungen so tiergerecht wie möglich gehalten.
    48. Zoos berücksichtigen verstärkt veränderte tiergartenbiologische Erkenntnisse.
    49. Tiergärten werden unterstützt, damit sie als Auffangstationen für beschlagnahmte, nicht auswilderungsfähige Wildtiere dienen können.
    50. Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen wird abgelehnt.
    51. Das Vorhaben des Bundes, eine Positivliste der Wildtiere einzuführen, die nach einer Übergangsfrist noch in Zirkussen gehalten werden dürfen, wird begrüßt.
    52. Die Finanzierung der Tierheime durch Land und Kommunen wird sichergestellt.
    53. Die Arbeit von Tierheimen wird besser unterstützt.
    54. Ein Förderprogramm zur baulichen Sanierung und energetischen Modernisierung von Tierheimen wird aufgelegt.
    55. Ein niedersächsischer Tierschutzpreis wird ausgelobt.
    56. Die Mitwirkungsrechte der Tierschutzorganisationen im behördlichen Tierschutz werden gestärkt.
    57. Das niedersächsische Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen wird überarbeitet und weiterentwickelt.
    58. Eine Ernährungsstrategie wird umgesetzt.
    59. Die Ernährungsräte in niedersächsischen Städten und Kommunen werden aktiv einbezogen.
    60. In Kantinen gibt es gutes, gesundes, möglichst regional produziertes Essen zu fairen Preisen.
    61. Beratungsangebote für Kantinen von der Kita bis zum Mobilitätsunternehmen werden geschaffen, damit sie auf mehr Bioprodukte umstellen.
    62. Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden ergriffen.
    63. Ansätze gegen Lebensmittelverschwendung wie Rettertüten, Fairteilerstationen oder Angebote der Tafeln werden vorangebracht.
    64. Für innovative Projekte gegen Lebensmittelverschwendung wird ein Lebensmittelretter-Preis ausgelobt.
    65. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird modernisiert.
    66. Alternative Absatz- und Vermarktungswege für krummes Gemüse und Erntereste werden gestärkt.
    67. Spielräume bei der Anwendung von Vermarktungsnormen werden genutzt.
    68. In der Außer-Haus-Verpflegung wird das Bewusstsein für Lebensmittelabfälle gestärkt.
    69. Modellprojekte zur Reduktion von Lebensmittelabfällen, etwa in der Schulverpflegung, werden umgesetzt.
    70. Der Nährstoffüberschuss wird durch eine flächengebundene Tierhaltung abgebaut.
    71. Landwirtinnen und Landwirte werden bei bodenschonenderer und schadstoffärmerer Bewirtschaftung und beim Humusaufbau unterstützt.
    72. Neben einer Naturschutzoffensive wird eine Agrarwende angestrebt.
    73. Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern werden Hilfen angeboten.
    74. Der Herdenschutz wird gestärkt.
    75. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe wird verbessert.
    76. Weidetierhaltende Betriebe werden unter anderem mit einer Weidetierprämie unterstützt.
    77. Die Haltung von Herdenschutztieren wird unterstützt, besonders beim Herdenschutz am Deich.
    78. Ein Herdenschutzteam leistet betroffenen Tierhaltenden und benachbarten Betrieben schnelle Hilfe beim Herdenschutz.
    79. Zum Gesundheitsschutz wird der Umbau der Tierhaltung zu tiergerechten Haltungssystemen und flächengebundener Tierhaltung vorangetrieben.
    80. Aus Seuchenschutzgründen werden kurzfristige Maßnahmen wie Wiederbelegungsverbote zumindest in sehr viehdichten Regionen genutzt.
    81. Share Deals bei landwirtschaftlichen Flächen werden einer Genehmigungspflicht durch die Landwirtschaftsbehörden unterworfen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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