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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der CDU in Hessen

208 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Landtagswahl Hessen 2023 („Hessen weiter führen“). Bei 43 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der CDU.

Klima, Umwelt und Naturschutz 208
  1. Innovative Green-Technologien werden Teil der Strategie der „Houses“.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  2. Green-Tech wird stärker vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Wirksamer Natur- und Klimaschutz erfolgt durch innovative, nachhaltige und wirtschaftlich wertschöpfende Lösungen statt durch Gängelei oder Verbote.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Hessen wird führender Öko-Tech-Forschungsstandort.

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  5. Im Feld der Öko-Tech werden erfolgreiche Unternehmen angesiedelt und Gründungen gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  6. Bei Rechenzentren werden die Nutzung von Abwärme und die Vermeidung von CO2 optimiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  7. Das Vorhaben der Fraport zur Senkung des Treibhausgasausstoßes am Boden wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Rohstoffe, die im Land vorhanden sind, werden nachhaltig nutzbar gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Zwangssanierungen, wie sie in Brüssel vorgeschlagen werden, werden als unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte der Eigentümer abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  10. Ein Förderprogramm für energetische Klimaschutzmaßnahmen wird auf den Weg gebracht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  11. Für die genannten Dämmungen, den Fensteraustausch, Schlammfilter und Hocheffizienzpumpen, Energie-Checks der Verbraucherzentrale sowie Photovoltaikanlagen und steckerfertige Minianlagen wird eine Förderung gewährt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Beim Bund wird angestrebt, die bisherige Förderkulisse für energetisches Bauen im Effizienzstandard 55 um fünf Jahre zu verlängern und erst danach zu verschärfen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  13. Wiederverwendung und Recycling stehen im Mittelpunkt der Rohstoffstrategie.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Die beschlossenen Ziele zur Reduzierung von Klimagasemissionen werden eingehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  15. Hessen wird bis 2045 klimaneutral.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  16. Die vereinbarten Zwischenschritte werden im Rahmen der europäischen, bundesweiten und hessischen Vorgaben erfüllt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  17. Klimaschutzmaßnahmen werden im Dialog mit den Betroffenen nur umgesetzt, wenn sie ökologisch nachhaltig, ökonomisch vertretbar, technologieoffen, wettbewerbsneutral und sozial vertretbar sind.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Das Hessische Klimagesetz wird an die veränderten Rahmenbedingungen des Bundes angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  19. Hessen arbeitet nicht mehr mit festen und verbindlichen Sektorenzielen, weil der Bund dieses Steuerungsinstrument abschafft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  20. Alle Sektoren sollen weiterhin angemessene Beiträge zum Klimaschutz leisten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Die vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen werden priorisiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Die vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen werden umgesetzt.

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  23. Ein marktwirtschaftlicher Mechanismus auf europäischer Ebene gilt als zentrales Instrument zur Steuerung des CO2-Ausstoßes.

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  24. Der marktwirtschaftliche Weg der CO2-Steuerung wird technologieoffen und wettbewerbsneutral vollendet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Die Einbeziehung von Gebäude- und Verkehrssektor in den europäischen Emissionshandel mit klarer Obergrenze gilt als Garantie für die klimapolitischen Vorgaben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Die auf europäischer Ebene beschlossenen Schritte zur Einführung des ETS2 werden als marktwirtschaftlicher Klimaschutz unterstützt.

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  27. Langfristiges Ziel ist ein einheitlicher, sektorübergreifender Zertifikatehandel mit einem einheitlichen CO2-Preis in Europa.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Europa soll bis möglichst 2045 die erste klimaneutrale Region der Welt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Auf Landesebene wird auf Information gesetzt, um den Treibhausgasausstoß zu reduzieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Auf Landesebene wird auf Vernetzung gesetzt, um den Treibhausgasausstoß zu reduzieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  31. Auf Landesebene wird auf Förderung gesetzt, um den Treibhausgasausstoß zu reduzieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  32. Auf Landesebene wird auf Anreize gesetzt, um den Treibhausgasausstoß zu reduzieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  33. Beispiele guter Praxis sollen zum Standard im Klimaschutz werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Es sollen Räume entstehen, in denen Innovation und Fortschritt für den Klimaschutz umgesetzt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Die Unterstützung der Klimakommunen wird fortgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Die nötigen Investitionen in den Kommunen werden ermöglicht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  37. Carbon Contracts for Difference werden vor allem mit Industrie und Mittelstand intensiv genutzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  38. Kleinen und mittleren Unternehmen wird ein niedrigschwelliger Zugang zu diesem Modernisierungsinstrument eröffnet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Die Landesverwaltung wird bis 2030 netto treibhausgasneutral gestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  40. Das Land soll beim Klimaschutz von der Gebäudestruktur über Mobilitätsangebote bis zur Beschaffung Vorbild werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  41. Klimaschutz soll nicht durch kollektiven Verzicht, sondern durch technische Lösungen gelingen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  42. Mit dem Sonderprogramm High-Tech-for-Climate wird gemeinsam mit Hochschulen und Unternehmen in Erforschung, Weiterentwicklung, Marktreife und Umsetzung dieser Techniken investiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  43. Technische Ansätze zur Abscheidung und Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre oder aus industriellen Prozessen werden vorangetrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  44. Der Bund soll die rechtlichen Voraussetzungen für Carbon Capture Storage und Carbon Capture Usage deutlich verbessern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  45. Der Bund soll internationale Kooperation anstoßen und die Möglichkeiten klimagerechter Industrieproduktion ausweiten.

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  46. Natürliche CO2-Senken sollen neben den technischen Senken erhalten werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Natürliche CO2-Senken sollen neben den technischen Senken ausgebaut werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Die CO2-Bindung im Wald, in Mooren und im Boden soll ausgeweitet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. Die CO2-Bindung im Wald, in Mooren und im Boden soll durch Anreizsysteme intensiviert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Die Anpassung an die nicht mehr vermeidbare Erderwärmung gilt als der CO2-Vermeidung gleichgestellte Aufgabe.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  51. Hessen wird auf eine wärmere Welt vorbereitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  52. Risiken der Erderwärmung wird aktiv und präventiv vorgebeugt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Chancen einer wärmeren Welt sollen genutzt werden.

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  54. Die begonnenen Anpassungsstrategien für Infrastruktur werden auf Grundlage von Gefahrenanalysen fortgesetzt und intensiviert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  55. Die begonnenen Anpassungsstrategien für Gesundheit werden auf Grundlage von Gefahrenanalysen fortgesetzt und intensiviert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  56. Mit einer Offensive Klimaanpassung wird Hessen wetterfest gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  57. Vorhandene Forschungsstellen werden besser vernetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Die Forschungsstellen sollen zum zentralen Anlaufpunkt für intelligente Klimaanpassung werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  59. Das Land geht bei landesplanerischen Maßnahmen zur Klimaanpassung der Infrastruktur voran.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Private Investoren und Kommunen werden bei der Klimaanpassung unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Carbon Contracts for Difference werden verstärkt genutzt, um den Energieverbrauch zu senken und klimafreundlich zu modernisieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  62. Carbon Contracts for Difference werden in diesen industriellen Umstellungsprozessen verstärkt genutzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Der hessische Wald soll für die nachfolgenden Generationen erhalten werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  64. Der Erhalt belasteter und geschädigter Wälder wird in allen Eigentumsformen unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. Der Umbau belasteter und geschädigter Wälder wird in allen Eigentumsformen unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  66. Der Neuaufbau belasteter und geschädigter Wälder wird in allen Eigentumsformen unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Eine faire Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes, insbesondere der CO2-Bindung, wird befürwortet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Waldeigentümer sollen für die CO2-Speicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung honoriert werden, wenn CO2 einen Preis hat.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Auf Bundesebene wird eine sachgerechte und praxistaugliche Umsetzung der Waldprämie ohne fachfremde Auflagen angestrebt.

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  70. Die ausgeweiteten Förderangebote des Zwölf-Punkte-Plans werden verstetigt, damit der Waldumbau dauerhaft möglich bleibt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  71. Hessen-Forst wird so ausgestattet, dass der Landesbetrieb den Waldumbau im Staatswald leisten kann.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  72. Privaten und kommunalen Waldeigentümern werden unbürokratische Hilfen für Umbau und Neuanpflanzung angeboten.

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  73. Angestrebt wird ein multifunktionaler Wald, der verschiedene Nutzungsansprüche gleichermaßen berücksichtigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  74. Ein gesunder und nachhaltig bewirtschafteter Wald soll die verschiedenen Ansprüche an den Wald am besten erfüllen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  75. Einseitige Maßnahmen, die einzelne Waldfunktionen zulasten anderer stärken, werden abgelehnt.

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  76. Das Betretungs- und Erholungsrecht im Wald bleibt im Einklang mit den Interessen der Eigentümer gewährleistet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  77. Rücksicht und gegenseitiges Verständnis der Interessengruppen im Wald sollen gestärkt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  78. Der Dialog zwischen Waldeigentümern und Waldnutzern wird intensiviert.

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  79. Gegenseitige Rücksichtnahme und eine naturverträgliche Lenkung der Besucher im Wald haben Vorrang.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  80. Der Wald soll mit neuen Ansätzen als Erlebnisraum erfahrbar werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  81. Der Naturschutz im Wald wird gefördert.

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  82. Die Waldwirtschaft wird bei künftigen Herausforderungen unterstützt.

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  83. Natur-, Arten- und Klimaschutz in gesunden Mischwäldern wird weiterhin gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  84. Die Bewirtschaftung des Landeswaldes soll nachhaltig und besonders umweltschonend bleiben.

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  85. Die Biodiversität der Wälder gilt durch nachhaltige multifunktionale Forstwirtschaft als geschützt.

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  86. Weitere Auflagen und Beschränkungen der Waldbewirtschaftung werden abgelehnt.

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  87. Weitere Stilllegungen im Wald werden abgelehnt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  88. Über bereits ergriffene Maßnahmen hinaus werden keine weiteren Waldflächen aus der forstlichen Nutzung genommen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  89. Die Lasten der Verkehrssicherung werden gerechter zwischen Eigentümern und Straßenbaulastträgern verteilt.

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  90. Ein Förderangebot soll Eigentümern helfen, die Verkehrssicherung zu erfüllen, ohne dass die Kosten den Verkehrswert übersteigen.

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  91. Für klimastabile Wälder werden auch neue klimaangepasste Baumarten zur Pflanzung zugelassen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  92. Neue klimaangepasste Baumarten werden in die forstliche Förderung aufgenommen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Waldbesitzer werden durch Informationen unbürokratischer unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. Die forstliche Förderung wird flexibilisiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  95. Besondere Umweltleistungen sollen durch Vertragsnaturschutz und freiwillige Vereinbarungen umgesetzt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Der Landesbetrieb Hessen-Forst soll gestärkt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Kommunale und private Waldbesitzer erhalten weiterhin ein attraktives, marktoffenes und kartellrechtskonformes Angebot.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  98. Die Jagd gilt als Kulturgut und als Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Gemeinsam mit der Jägerschaft wird für die Bedeutung der Jagd geworben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft wird intensiviert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    1. Die Selbstverwaltung des Landesjagdverbandes wird gestärkt.
    2. Zwischen Jägerschaft und Waldeigentümern wird ein Ausgleich im Sinne des Ansatzes Wald mit Wild gesucht.
    3. Ausbildung und Prüfung von Jägern bleiben in der Verantwortung der Jägerschaft.
    4. Die Nachwuchsgewinnung in der Jägerschaft wird gestärkt.
    5. Das Hessische Jagdgesetz wird in seinen Grundsätzen nicht verändert.
    6. Die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär werden unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
    7. Für Prädatoren wie Baummarder, Iltis und Wiesel werden angemessene Jagdzeiten festgelegt.
    8. Schwarzwild muss zum Schutz vor der Schweinepest und vor landwirtschaftlichen Schäden ganzjährig bejagbar sein.
    9. Für die Schwarzwildjagd wird Nachtsicht- und Nachtzieltechnik zugelassen.
    10. Die Schalenwildrichtlinie wird so weiterentwickelt, dass Hegegemeinschaften die Bestände nachhaltig und waldverträglich regulieren können.
    11. Die Jagd soll die Wilddichte so steuern, dass sich der Wald natürlich verjüngen kann.
    12. Neben der Jagd sollen Rückzugsräume für Schalenwild geschaffen werden.
    13. Unnötige Beunruhigung des Schalenwilds soll vermieden werden.
    14. Für den Erhalt der Rotwildbestände in Hessen wird mehr unternommen.
    15. Ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten ist erforderlich.
    16. Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen sollen für den Rotwildaustausch zusammen geplant werden.
    17. Die Jagdzeiten für Gänse, Rabenkrähen und Elstern werden zur Schadensverhütung und Bestandsregulierung verlängert.
    18. Das einheitliche Reviersystem soll beibehalten werden.
    19. Jagdrechtlich stillgelegte Gebiete sollen, soweit es die Grundrechte zulassen, nicht entstehen.
    20. Die Jagd in stillgelegten Waldflächen wird nicht eingeschränkt.
    21. Die Struktur der Hegegemeinschaften bleibt erhalten.
    22. Hegegemeinschaften sollen ihre Aufgaben kooperativ erfüllen können.
    23. Der Wolf gilt in Deutschland als etabliert und nicht mehr als gefährdete Art.
    24. Menschen und Weidetiere müssen wirksam vor Übergriffen geschützt werden.
    25. Die Bundesregierung soll bei der EU beantragen, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen.
    26. Sobald der Bund die Rechtsgrundlagen geschaffen hat, wird der Wolf ins Jagdrecht übernommen.
    27. Eine aktive Bestandsregulierung des Wolfs soll möglich werden.
    28. Die begrenzten Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere werden genutzt, um Menschen und Weidetiere besser zu schützen.
    29. Die übrigen Präventionsmaßnahmen gegen Übergriffe werden weiter verstärkt.
    30. Biber und Kormoran sollen in die Liste der jagdbaren Wildtierarten aufgenommen werden.
    31. Fischer und Angler erhalten besondere Unterstützung, weil sie zum Natur- und Artenschutz an Gewässern beitragen.
    32. Auch unter veränderten Klimabedingungen bleibt sauberes Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen für alle Menschen in Hessen zugänglich.
    33. Das überregionale Wasserleitungsnetz wird gestärkt und modernisiert, damit die Wasserversorgung dauerhaft verlässlich bleibt.
    34. Kleinräumige Verbundstrukturen der Wasserversorgung in ländlichen Räumen werden unterstützt.
    35. Die Wassergewinnung in urbanen Räumen wird gestärkt.
    36. Maßnahmen für besseren Wasserrückhalt und für die Wasserspeicherung in der Schwammstadt werden unterstützt.
    37. Renaturierung, Entsiegelung, Begrünung verfügbarer Flächen und eine moderne Wasserinfrastruktur werden miteinander verbunden.
    38. Kommunen mit Fernwasserbezug sollen bei neuen Baugebieten prüfen, ob eigene Wasserquellen den Fernwasserbezug wirtschaftlich verringern können.
    39. Die Sanierung und Renaturierung von Flüssen und Bächen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird fortgesetzt.
    40. Die hohe Landesförderung für die Gewässerrenaturierung bleibt erhalten.
    41. Zur Gewässerrenaturierung bleibt ein enger Dialog mit Eigentümern, Anliegern, Nutzern und Kommunen bestehen.
    42. Die Modernisierung der Kläranlagen wird mit den Kommunen schrittweise und risikoorientiert vorangetrieben.
    43. Das Programm 100 Wilde Bäche und sein integrierter Ansatz werden ausgeweitet.
    44. Synergien des Bachprogramms mit Naturschutz und Biotopvernetzung werden genutzt.
    45. Jeder Bach und jeder Fluss erhält eine individuelle Zukunftsperspektive.
    46. Die Sanierung der Waldbestände im Hessischen Ried wird entsprechend den Ergebnissen des Runden Tisches vorangetrieben.
    47. Der Waldumbau soll im Mittelpunkt stehen.
    48. Pionierprojekte wie die untertägige Einstapelung von Abwässern und die Abdeckung der Halden werden mit dem Unternehmen weiter vorangetrieben.
    49. Die Belastung der Gewässer mit Nitrat und Phosphor soll weiter sinken.
    50. Für die genauere Abgrenzung der roten Gebiete entsteht durch zusätzliche Messpunkte die nötige Datenbasis.
    51. Auch andere Verursacher von Schadstoffen, insbesondere Kläranlagen, werden einbezogen, um die Gesamtbelastung zu senken.
    52. Die Bodenschutzstrategie wird fortgesetzt, und Erosion sowie unnötige Verdichtung von Böden werden vermieden.
    53. Humusaufbau und die Fähigkeit der Böden zur Speicherung von Kohlendioxid werden gesteigert.
    54. Für mehr Verständnis und Anerkennung der Umwelt- und Artenschutzleistungen von Eigentümern und Flächennutzern wird geworben.
    55. Weitere Eingriffe, vor allem auf privaten Flächen, gelten für die Biodiversität als nicht erforderlich.
    56. Naturschutz soll nicht unter einer Käseglocke erfolgen, sondern in der gewachsenen Kulturlandschaft produktionsintegriert und gemeinsam mit den Nutzern umgesetzt werden.
    57. Die Finanzierung des Vertragsnaturschutzes bleibt vor allem in den FFH-Gebieten auf hohem Niveau.
    58. Die Bewirtschaftungspläne werden Schritt für Schritt über freiwillige Maßnahmen umgesetzt.
    59. Der Vertragsnaturschutz behält ausdrücklichen Vorrang.
    60. Die hessische Biodiversitätsstrategie wird weiter umgesetzt.
    61. Ein Biotopverbund wird über freiwillige Maßnahmen und die Vernetzung von Lebensräumen durch Vertragsnaturschutz geschaffen.
    62. Die Kooperationsvereinbarung wird unter Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange umgesetzt.
    63. In jedem Naturraum werden bis zu 15 Prozent der Offenlandflächen für den Biotopverbund bereitgestellt.
    64. Im naturschutzrechtlichen Ausgleich erhalten Ökopunkte einen breiten Raum.
    65. Ökopunktehandel und die Vereinnahmung von Ersatzgeld werden weiter gestärkt.
    66. Flächenschonende Ersatzmaßnahmen erhalten Vorrang.
    67. Ersatzgelder fließen ausschließlich in produktionsintegrierte und flächenschonende Ausgleichsmaßnahmen.
    68. Bei Ausgleichsmaßnahmen und in der landwirtschaftlichen Förderung liegt ein Schwerpunkt auf zusätzlichen Lebensräumen für Insekten, insbesondere für Bestäuber.
    69. Freiwillige Maßnahmen wie die Anlage von Blühstreifen werden verstärkt unterstützt.
    70. An Straßen und Bahnschienen entstehen zusätzliche Lebensräume für Bienen und Käfer, sogenannte Insekten-Highways.
    71. Der Insektenschutz wird auch im urbanen Raum verbessert.
    72. Der Insektenschutz wird durch die Verringerung unnötiger Lichtemissionen verbessert.
    73. Bestehende Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben.
    74. Die Einwerbung europäischer Fördermittel für Naturschutzgroßprojekte wird verstärkt.
    75. Nationalpark Kellerwald-Edersee, UNESCO-Biosphärenreservat Rhön und das Projekt Lebendige Lahn werden fortlaufend unterstützt.
    76. Der Neubau des Zentrums des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön wird unterstützt und umgesetzt.
    77. Für das Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg wird eine sinnvolle Anschlussorganisation umgesetzt, damit die naturschutzfachlichen Erfolge weitergehen.
    78. Das Naturmonument Grünes Band Hessen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern über Vertragsnaturschutz entwickelt.
    79. Aus dem Frankfurt Conservation Center entsteht mit Zoos, Fachinstituten und Hochschulen ein Forschungszentrum für internationalen Arten- und Umweltschutz.
    80. Die hessische Wirtschaft soll ressourcenschonend arbeiten können.
    81. Die Ressourcenschutzstrategie wird fortgesetzt.
    82. Unternehmen werden beim Ressourcenschutz unter anderem durch die Programme PIUS und die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand unterstützt.
    83. Wiederverwendung, Recycling und die Sicherstellung von Lieferketten stehen im Mittelpunkt.
    84. Eine nachhaltige Abfallpolitik und möglichst geschlossene Wertstoffkreisläufe werden angestrebt.
    85. Die Wertstofftonne wird umgesetzt.
    86. Das Duale System wird weiterentwickelt.
    87. Der Engpass bei Deponiekapazitäten wird mit möglichen Betreibern angegangen, vor allem durch neue Kapazitäten für Baustellenabfälle.
    88. Wenn freiwillige Lösungen nicht reichen, wird die Abfallplanung genutzt, damit Bauvorhaben nicht an fehlenden Deponiekapazitäten scheitern.
    89. Die Gesellschaft soll ein Zeichen gegen Vermüllung und unnötiges Wegwerfen setzen.
    90. Die Kampagne Sauberhaftes Hessen wird ausgeweitet.
    91. Die Vermeidung von Plastikmüll wird stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt.
    92. Private Initiativen wie Repair-Cafés und Recyclinghäuser, die Abfall verringern und Produkte länger nutzen, werden weiterhin unterstützt.
    93. Die Landwirtschaft erhält Unterstützung, um ihre Ziele bei der Minderung des Treibhausgasausstoßes unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rolle zu erreichen.
    94. Forschung und Wissenstransfer für klimaschonende Tierhaltung und Düngung stehen im Mittelpunkt.
    95. Die Steigerung des Humusgehalts auf Ackerflächen ist ein Schwerpunkt.
    96. Land- und Forstwirtschaft werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
    97. Forschung und Wissenstransfer zur Anpassung an den Klimawandel werden intensiviert.
    98. Maßnahmen zur Prävention von Klimarisiken in Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
    99. Maßnahmen zur Risikostreuung und Versicherungslösungen für Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
    100. Das Messstellennetz zur Grundwasserüberwachung wird ausgebaut, damit rote Gebiete der Düngeverordnung schneller und verursachergerecht genauer abgegrenzt werden.
    101. Investitionen in Lagerkapazität und Ausbringtechnik für Düngemittel werden unterstützt, um die Belastung der Gewässer zu senken.
    102. Für zurückkehrende oder neu angesiedelte Tierarten wird besondere Verantwortung übernommen.
    103. Entschädigungsregeln für Schäden durch Wolf, Luchs, Biber und Fischotter werden praxistauglicher gestaltet.
    104. Streuobstwiesen sollen als wertvolle Biotope bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen bevorzugt werden.
    105. Unterstützungsangebote zur Anpassung an veränderte Klimabedingungen werden ausgeweitet.
    106. Die Flächenschonklausel des Bundesnaturschutzgesetzes wird strikt angewendet.
    107. Für Rodungen aus naturschutzfachlichen Gründen ist künftig keine Ersatzaufforstung mehr erforderlich.
    108. Die Bekämpfung des Klimawandels gehört zu den zentralen Aufgaben der Europäischen Union.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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