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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der CDU in Hessen

432 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Hessen 2023 („Hessen weiter führen“). Bei 157 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der CDU.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 432
  1. Die Projekte der Unterstützungsmaßnahmen Aufholen nach Corona werden weitergeführt.

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  2. Die Projekte Aufholen nach Corona werden verstetigt, wo eine Evaluierung das anzeigt.

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  3. Gegen Cybergrooming wird die Vermittlung von Medienkompetenzen intensiviert.

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  4. Kommunen werden mit weiteren Investitionsmitteln für die Kinderbetreuung unterstützt.

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  5. Das Landeskitainvestitionsprogramm wird fortgesetzt.

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  6. Für das Landeskitainvestitionsprogramm werden weitere Mittel bereitgestellt.

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  7. Eine Tageseltern-Offensive wird als gleichberechtigtes Betreuungsmodell neben dem Ausbau der Kindertagesstätten ausgebaut.

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  8. Tagespflegekräfte werden anerkannt, weil sie flexible Betreuung und Randstunden ergänzend zum Kita-Angebot abdecken.

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  9. Pool- und Vertretungsmodelle erhöhen Planbarkeit und Verlässlichkeit für Eltern von Kindern in Tagespflege.

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  10. Unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten wird mit Respekt und passgenauen Betreuungsangeboten begegnet.

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  11. Betreuung in der Familie, durch Tagespflege, in Krippe und Kita gilt als gleichwertig und erhält gleiche Anerkennung.

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  12. Die Entwicklung der Kinder, die Persönlichkeitsentfaltung und die frühkindliche Bildung rücken weiter in den Fokus.

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  13. Jedem Kind, dessen Eltern das wünschen, wird ein angemessener, wohnortnaher und qualitativ guter Betreuungsplatz bereitgestellt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  14. Das Betreuungsangebot wird in allen Bereichen ausgebaut.

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  15. Betreuungsangebote durch Arbeitgeber werden neben kommunalen, freien und kirchlichen Trägern ausgebaut.

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  16. Das Land geht beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote mit gutem Beispiel voran.

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  17. Eine Rahmenvereinbarung von Land, Kommunen und Arbeitgeberverbänden unterstützt neue Betriebskindertagesstätten und gleicht die Kosten zwischen den Trägern aus.

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  18. Verbleiben durch Nachverhandlungen im Länderfinanzausgleich zusätzliche Mittel in Hessen, wird die Kinderbetreuung ab drei Jahren in allen Formen über sechs Stunden am Tag hinaus kostenlos.

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  19. Geprüft wird, ob statt des Verteilungsschlüssels ein Pauschalbetrag pro Kind bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr als Landeszuschuss für die Betreuung gezahlt werden kann.

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  20. Systematische Deutschförderung bleibt in allen Bildungsstufen unerlässlich.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  21. Sprachscreenings und Deutschförderung in Kindertagesstätten werden auf ganz Hessen erweitert beziehungsweise verpflichtend.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  22. Im letzten Jahr vor der Einschulung wird der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung obligatorisch.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  23. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in verpflichtenden Vorlaufkursen die Grundlagen vor dem Start in die Grundschule.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  24. Die Teilnahme an Sprachscreenings wird flächendeckend und verpflichtend.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  25. Die Sprachförderung in Kindertagesstätten wird weiter ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  26. Vielfalt und Qualität der Kindertagesstätten werden neben dem weiteren Ausbau des Angebots gesteigert.

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  27. Entscheidungen vor Ort und Freiräume für eigene Schwerpunktbildung bestimmen die Ausrichtung der Kindertagesstätten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  28. Eltern können frei entscheiden, wie und in welchem Sinne sie ihre Kinder betreuen lassen.

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  29. Ein rechtlicher Rahmen entlastet Erzieherinnen und Erzieher durch spezielle nichtpädagogische Kräfte von Alltags- und Verwaltungsaufgaben.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  30. Die Strukturen der Landesregierung werden angepasst und die Kinderbetreuung im Bildungsministerium angesiedelt.

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  31. Gut ausgebildete Fachkräfte bleiben im Mittelpunkt der Bildungs- und Betreuungsarbeit.

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  32. Kommunen und Träger werden bei der Sicherstellung des wachsenden Fachkräftebedarfs unterstützt.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  33. Bis zum Jahr 2028 werden 10.000 neue Erzieherinnen und Erzieher für Hessen gewonnen.

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  34. Mit den Kommunen entsteht ein Pakt für Personalgewinnung und Personalentwicklung.

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  35. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher wird fortgesetzt und intensiviert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  36. Das dualisierte vergütete PivA-Förderprogramm für die Erzieherausbildung wird ausgeweitet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  37. Die Zahl der Ausbildungsplätze an den Erzieherfachschulen wird gesteigert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  38. Die Schulgelder an privaten Erzieherfachschulen werden abgeschafft.

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  39. Tagespflegepersonen können nach entsprechender Weiterbildung in den Kita-Bereich wechseln.

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  40. Der Quereinstieg in den Erzieherberuf und die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher werden erleichtert.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  41. Ein berufsbegleitendes Bachelorstudium im Bereich Erziehung verbessert die Angebote für sozialpädagogische Assistenten.

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  42. Gemischte Teams, sogenannte Löwen-Teams, unterstützen Erzieherinnen und Erzieher und erweitern die Entscheidungsfreiheit vor Ort.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. Bildung aus einem Guss von der Kindertagesstätte über die Schule bis zur Weiterbildung Erwachsener wird weiterentwickelt.

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  44. Die Regierungsarbeit für Kindertagesstätten und den Schulbereich wird im Kultusministerium gebündelt.

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  45. Ein Chancenschulsystem mit verschiedenen Schulformen bleibt auf den Prinzipien des Forderns und Förderns ausgerichtet.

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  46. Eine Zwangseinheitsschule wird abgelehnt.

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  47. Fachlich begründete Unterschiede zwischen Schulformen und Professionen in der Lehrkräfteausbildung werden nicht eingeebnet.

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  48. Am begabungs- und leistungsorientierten, differenzierten Schulsystem wird festgehalten.

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  49. Förderschulen bleiben erhalten und werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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  50. Ideologische Experimente und neue Systemdebatten über Einführung oder Abschaffung etablierter Schulformen werden abgelehnt.

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  51. Die Konzentration liegt auf gutem Unterricht statt auf neuen Debatten über Schulformen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  52. Schulen erhalten größtmögliche Flexibilität.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  53. Allen Realschulen wird ermöglicht, Schülerinnen und Schüler zum Hauptschulabschluss zu führen.

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  54. Der Schulversuch an der Realschule Eltville wird entfristet.

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  55. Allen anderen reinen Realschulen werden die entsprechenden Beschulungsmöglichkeiten eingeräumt.

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  56. Lebenslanges Lernen ist das Leitmotiv der Bildungspolitik.

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  57. In Lehrerstellen wird weiter kräftig investiert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  58. In die Modernisierung der Schulen wird weiter kräftig investiert.

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  59. In die Entlastung der Schulen wird weiter kräftig investiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Menschen werden in ihrer Freiheit gestärkt und geschützt, damit sich jeder nach Fähigkeiten und Begabungen entfalten und Verantwortung übernehmen kann.

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  61. Die Förderung des Individuums steht im Zentrum der Bildungspolitik.

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  62. Jede einzelne Bildungsbiografie zählt über Lebensabschnitte hinweg.

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  63. Gute Bildung von klein auf wird weiter gefordert und gefördert.

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  64. Die Stärken jedes Einzelnen werden weiter gefordert und gefördert.

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  65. Die Stärkung der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen steht im Vordergrund.

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  66. Kerncurricula in den Schulfächern werden schrittweise fortentwickelt, damit bestimmte Lerninhalte überall standmäßig unterrichtet werden.

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  67. Die Lehrinhalte werden aktualisiert, um mehr praktische Lebenskompetenzen in der Schule zu vermitteln.

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  68. Junge Menschen sollen frühzeitig lernen, Verträge abzuschließen, für das Alter vorzusorgen, sich gesund zu ernähren und mit Falschnachrichten im Internet umzugehen.

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  69. Die zentralen Abschlussprüfungen in allen Bildungsgängen werden auf mehr Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung hin weiterentwickelt.

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  70. Ein stärker anonymisiertes Korrekturverfahren für zentrale Abschlussprüfungen wird erprobt.

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  71. Neugriechisch wird perspektivisch in den Kanon der möglichen Fremdsprachen aufgenommen.

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  72. Neugriechisch wird in Frankfurt im nächstmöglichen Schuljahr als zweite oder dritte Fremdsprache an einer Schule im Pilotversuch angeboten.

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  73. Schülerinnen und Schülern wird ein möglichst reibungsloser Übergang in die berufliche Zukunft ermöglicht.

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  74. Berufsorientierung in der Mittelstufe wird gestärkt.

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  75. Die Anzahl der Pflichtpraktika wird erhöht.

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  76. Die Rahmenbedingungen für freiwillige Zusatzpraktika werden deutlich verbessert.

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  77. Spätestens in den Abschlussjahrgängen aller Schulformen ist mindestens eine Woche für Wissen zu Börse und Aktien vorgesehen.

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  78. Lehrmaterialien unter anderem in Mathematik sowie Politik und Wirtschaft werden darauf geprüft, ob Börse und Aktien stärker vorkommen können.

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  79. Privatschulen ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen und werden weiter unterstützt.

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  80. Finanzielle Ausstattung, Zugang zu Lehrkräften und Privatschulfreiheit bleiben zentral und dieser Weg wird fortgesetzt.

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  81. Technische Möglichkeiten werden für ein optimales Bildungsangebot genutzt.

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  82. Schulträger werden mit einem Investitionsprogramm unterstützt, die Schulen innovativ auszustatten.

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  83. Bei der Ausstattung der Schulen wird verstärkte bauliche Barrierefreiheit berücksichtigt.

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  84. Ganztägige Angebote werden weiter ausgebaut.

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  85. Die Wahlfreiheit der Eltern wird nicht nur bei der Entscheidung für einen Bildungsgang geachtet.

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  86. Ganztägige Angebote sind pädagogisch und qualitativ hochwertig und haben klar definierte Standards.

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  87. Ein Zwang zur Ganztagsschule wird abgelehnt.

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  88. In jeder Region entsteht ein Bildungscampus, in dem Schulen, andere Bildungsinstitutionen, Vereine und Ehrenamt einander ergänzen.

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  89. Inklusion in der Schule wird als berechtigtes Ziel unterstützt.

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  90. Inklusion hat Grenzen und ist nicht für jedes Kind die beste Lösung.

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  91. Eine Einheitslösung für alle Kinder wird abgelehnt; jedes Kind wird individuell betrachtet.

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  92. Für den Erhalt der Förderschulen wird eingetreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Förderschulen bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil des Schulsystems.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. An Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern wird eine wirtschaftliche Co-Schulleitung zur Entlastung der Schulleitungen etabliert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Allen Menschen wird mit einer geschlechtergerechten Sprache begegnet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  96. Schülerinnen und Schülern wird das Lesen nicht durch unaussprechbare Wortformen zusätzlich erschwert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  97. Die Verwendung der Gendersprache mit Sonderzeichen an Schulen wird abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  98. Für alle Schulen sind allein die offiziellen Rechtschreibregeln maßgeblich.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  99. Kleine Grundschulen bleiben gerade im ländlichen Raum erhalten.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Die Qualitätsoffensive Mathematik wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    1. Verpflichtende Vorlaufkurse werden auch zur Förderung der Mathematikkompetenzen etabliert.
    2. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 wird eine zusätzliche Deutschstunde eingeführt.
    3. Die Bildungssprache Deutsch wird in den Curricula gestärkt.
    4. Die Bildungssprache Deutsch wird in der Lehrkräfteausbildung gestärkt.
    5. Fordern und Fördern sind Leitlinien; die Schule unterstützt den Lernerfolg jeder Schülerin und jedes Schülers individuell.
    6. Leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler werden gefördert.
    7. Die Gesamtstrategie für die Begabungs- und Begabtenförderung wird konsequent weiter umgesetzt.
    8. Das Hessische Innovations- und Beratungszentrum für Begabungsförderung und die Internatsschule Schloss Hansenberg werden weiter gefördert.
    9. Verpflichtende diagnostische Lernstandserhebungen werden eingeführt, um individuelle Förderung datenbasiert zu steuern.
    10. Diagnostik-Instrumente werden weiterentwickelt, damit individuelle Förderangebote entstehen, die Binnendifferenzierung steigt und Lehrkräfte entlastet werden.
    11. Die Lernverlaufsdiagnostik steht auch ab Klasse 7 und in weiteren Fächern, nicht nur in Deutsch und Mathematik, zur Verfügung.
    12. An der verpflichtenden Vergabe von Ziffernoten wird festgehalten.
    13. Schülerinnen und Schüler mit besonders großen Entwicklungsfeldern werden weiterhin optimal in ihrer Lernbiografie gefördert.
    14. An Nichtversetzung, Wiederholungen und Querversetzungen wird festgehalten.
    15. Es wird geprüft, ob die Wahl der Leistungsfächer flexibilisiert werden kann.
    16. Der Pakt für den Ganztag wird auch künftig gestärkt.
    17. Ganztag umfasst individuelle Förderung, Stärkung der Gesundheit sowie Hausaufgabenbegleitung und Lernzeiten mit professioneller Unterstützung.
    18. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 wird weiter in Personal investiert.
    19. Ein Stellenaufwuchs sichert den Fachkräftebedarf für ganztägige Angebote.
    20. Verschiedene pädagogische Professionen wirken mit, um den Fachkräftebedarf im Ganztag zu decken.
    21. Gemeinsam mit den Schulträgern werden mehr Senioren für die Mitarbeit im Ganztag gewonnen.
    22. Im Ganztag werden Kooperationen von Schulen mit Ehrenamt, Kultur- und Sportvereinen, Jugendfeuerwehren und Hilfsdiensten unterstützt.
    23. Die Förderung der deutschen Sprache nimmt auch im Ganztag eine besondere Rolle ein.
    24. Berufliche und akademische Bildung gelten als gleichwertig und die Berufsorientierung soll erfolgreich sein.
    25. Die praxisnahe Mittelstufenschule mit Schwerpunkt im ländlichen Raum wird als Schulform bekräftigt.
    26. Die Mittelstufenschule erhält eine besondere Mittelzuweisung.
    27. Kooperationen der Mittelstufenschule mit Betrieben werden ausgebaut.
    28. Die duale Ausbildung wird als Eintrittskarte für berufliche und persönliche Weiterentwicklung gestärkt.
    29. Berufliche Orientierung beginnt in der Grundschule und wird in allen Schulformen bis zum Abschluss zielgerichtet fortgesetzt.
    30. Das Handwerk wird in der Grundschule und der Sekundarstufe I durch Kooperation mit beruflichen Schulen, auch im Ganztag, gestärkt.
    31. Positive Elemente regionaler Programme wie des Limburger Modells und des Projekts ProBe werden landesweit umgesetzt.
    32. Die Initiative zur beruflichen Orientierung Deine Zukunft wird auf weitere Berufsfelder ausgeweitet.
    33. Der Schulversuch Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung wird flächendeckend ausgeweitet und führt Schüler ohne Abschluss zur Ausbildungsreife.
    34. Werbemaßnahmen für Erzieher- und Pflegeberufe mit schulischer Ausbildung werden intensiviert.
    35. Die Meister-, Techniker- und Fachwirtausbildung wird kostenfrei.
    36. Eine Aufstiegsförderung baut finanzielle Barrieren für Fort- und Weiterbildung ab.
    37. Das Konzept Zukunftsfähige Berufsschule wird fortgeführt, damit alle Berufsschulstandorte erhalten bleiben und duale Ausbildung sowie ländlicher Raum gestärkt werden.
    38. Es wird geprüft, wie Ausbildungsinhalte an Berufsschulen auch schulübergreifend angeboten werden können.
    39. Bestehende vereinigungs- und fachübergreifende Projekte digitaler Kooperationsformen in der dualen Berufsausbildung werden unterstützt.
    40. Es wird geprüft, ob an einzelnen Standorten durch Kooperationen mit Nachbarländern örtlich nähere Ausbildungen entstehen können.
    41. Erfolgreiche Programme musikalischer Bildung werden weiter gefördert und ausgebaut.
    42. Ein Blockflötenprojekt mit Schulanfängern startet; Grundschulkinder erhalten eine Blockflöte und Lehrkräfte passendes Unterrichtsmaterial.
    43. Ein Institut kultureller Bildung steuert zentral die bereits etablierten Maßnahmen zur kulturellen Bildung.
    44. Bewegungsangebote werden mit besonderem Blick auf den Ganztag in Kooperation mit Partnern aus dem Sport gestärkt.
    45. Schulen werden im Bereich der Gesundheitsförderung unterstützt.
    46. Der hessische Bewegungscheck wird weiterhin unterstützt.
    47. Landesprogramm Schule und Sportvereine, Sporthelferprogramm, Schulschwimmpass und der Grundschulwettbewerb Jugend trainiert für Olympia werden weitergeführt und ausgeweitet.
    48. An einzelnen Orten entstehen mit großen Sportvereinen und Kommunen Schulsportleistungszentren.
    49. Das Angebot kostenloser Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler wird ausgebaut.
    50. Die MINT-Bildung wird gestärkt.
    51. Mädchen und Jungen werden stärker für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik begeistert.
    52. Weitere MINT-Zentren werden ausgebaut und gegründet.
    53. Das Interesse von Mädchen und jungen Frauen an MINT-Fächern und MINT-Berufen wird von der Grundschule an besonders gefördert.
    54. Für Mädchen und junge Frauen entstehen entsprechende MINT-Angebote im Ganztag.
    55. Mit Industrie- und Wirtschaftsverbänden werden pensionierte Lehrkräfte und akademisches Personal als Quereinsteiger für den MINT-Unterricht gewonnen.
    56. Schulen, die sich der europäischen Mehrsprachigkeit einschließlich Latein und Griechisch widmen, werden ermutigt und besonders gefördert.
    57. Weiterführende Schulen mit diesem Profil können die Stundentafel erweitern.
    58. Weiterführende Schulen mit diesem Profil können das entsprechende Fächerangebot ausbauen.
    59. Interessierte Kinder können an diesen Schulen auch jenseits des Schulträgerbezirks beschult werden.
    60. Bilinguale Angebote und Schulzweige, vor allem in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch, werden ab der Grundschule ausgeweitet und gestärkt.
    61. Angestrebt wird eine Grundunterrichtsversorgung von 105 Prozent.
    62. Die dafür nötige Personalausstattung ist nicht verhandelbar.
    63. Die Arbeit an Schulen wird auf mehr Schultern verteilt.
    64. Der Einsatz pädagogischer Fachkräfte an Schulen wird weiter ausgebaut.
    65. Weitere Stellen zur sozialpädagogischen Unterstützung werden an Schulen geschaffen.
    66. Schulleitungen sind auch gegenüber Nichtlandesbediensteten in multiprofessionellen Teams weisungsbefugt.
    67. Mit den Universitäten werden weitere Möglichkeiten geprüft, Studierende frühzeitig in ihrer Tätigkeit an Schulen zu unterstützen.
    68. Qualität und hohe Standards der Lehrerausbildung werden nicht gesenkt.
    69. Die erste und die zweite Staatsprüfung bleiben in jedem Fall erhalten.
    70. Beförderungsstellen im Haupt- und Realschulbereich machen den Lehrerberuf in diesen Schulzweigen attraktiver.
    71. Maßnahmen zur Weiterqualifikation in Lehrämtern mit besonderen Bedarfen werden bedarfsgerecht und mit Blick auf Qualität ausgebaut.
    72. Der Quereinstieg in Lehrämter mit besonderen Bedarfen, insbesondere an beruflichen Schulen, Grundschulen, Förderschulen sowie Haupt- und Realschulen, wird bedarfsgerecht ausgebaut.
    73. Kampagnen, Fortbildungen und Studienangebote zur Sensibilisierung und Prävention sexueller Gewalt, auch im Netz, werden fortgeführt und ausgeweitet.
    74. Der Fokus liegt auf der Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften an Schulen.
    75. Schulen mit besonderen Herausforderungen erhalten vom Land besondere Unterstützung.
    76. Schulen mit einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern aus bildungsfernen oder sozial benachteiligten Elternhäusern erhalten zusätzliche Mittel für individuelle Förderung.
    77. Aus dem datenbasierten Sozialindex erhalten diese Schulen mehr personelle und finanzielle Ressourcen.
    78. Der Einsatz junger Menschen im freiwilligen sozialen Jahr an Schulen wird gesteigert.
    79. Die Werbekampagne für den Lehrerberuf wird fortgesetzt.
    80. Junge Menschen werden mit innovativen Ideen für ein Lehramtsstudium begeistert.
    81. Schulleitungen werden gestärkt und Leitungstätigkeiten werden attraktiver.
    82. Ausreichende Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung schafft Zeit für Schul-, Qualitäts- und Personalentwicklung sowie für die Koordinierung pädagogischer Fachkräfte.
    83. Eine auch im nationalen Vergleich sehr gute Bezahlung aller Lehrkräfte wird sichergestellt.
    84. Die Besoldung der Grundschullehrkräfte wird auf A13 angehoben.
    85. Das Gymnasium wird als Ort der Vorbereitung auf die akademische Ausbildung weiter gestärkt.
    86. Ein Institut für Lehrergesundheit wird eingerichtet, damit die Lehrergesundheit in den Fokus rückt.
    87. Weiterbildungsangebote zur psychischen Gesundheit von Lehrkräften werden geschaffen.
    88. Die Mobilität der Lehrkräfte wird erhöht.
    89. Rotationsschuljahre für Lehrkräfte werden ermöglicht.
    90. Einstiegshürden für Neueinstellungen, Quereinsteiger und aus anderen Regionen zuziehende Lehrkräfte werden abgebaut.
    91. Für neu eingestellte, quer einsteigende und zugezogene Lehrkräfte wird ein besonderer Willkommensrahmen geschaffen.
    92. Die Strategie Digitale Schule Hessen wird weiter umgesetzt und pädagogische Innovation mit digitalen Vorhaben vorangetrieben.
    93. Das Schulportal Hessen wird weiterentwickelt, um die digitale Schulentwicklung voranzubringen.
    94. An jeder Schule werden virtuelle Schulräume geschaffen, damit Kinder und Jugendliche im digitalen Zeitalter gute Perspektiven erhalten.
    95. Der Virtual-Reality-Raum wird an jeder Schule zum neuen Computerzimmer.
    96. Eine vollständig digitale Pilotschule wird aufgebaut, insbesondere für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
    97. Ab Klasse 7 wird Kindern das Lernen mit einem digitalen Endgerät im schulischen Kontext ermöglicht und gemeinsam mit Schulträgern und dem Bund sichergestellt.
    98. Für das schulische Lernen mit digitalen Endgeräten ab Klasse 7 werden einheitliche Standards erreicht.
    99. Die Förderung von Medienkompetenz wird auch künftig vorangetrieben.
    100. Ein Digitalpakt 2.0 wird angestrebt, der zu den digitalen Bedarfen der hessischen Schulen passt.
    101. Gemeinsam mit den hessischen Schulträgern werden die WLAN-Ausleuchtung der Klassenräume und der IT-Support an Schulen vor Ort ausgebaut.
    102. Für digitale Hausmeister, die die Infrastruktur an den Schulen pflegen und warten, wird ein Rahmen gesetzt.
    103. An jeder weiterführenden Schule soll mindestens ein IT-Supporter seinen Dienstort haben und bei Bedarf auch umliegende kleinere Grund- und Förderschulen betreuen.
    104. Eine bundeseinheitliche Strategie zum Datenschutz in Schulen wird angestrebt, damit Datenschutz die Digitalisierung nicht bremst.
    105. Im Rahmen des schulischen Datenschutzes soll eine Positivliste für Software bereitgestellt werden.
    106. Das Schulfach Digitale Welt wird in Hessen flächendeckend als Regelfach für die Jahrgangsstufen 5 und 6 eingeführt.
    107. Das Fach Informatik wird in der gesamten Sekundarstufe I gestärkt.
    108. Für Lehrkräfte werden verpflichtende Fortbildungen im Bereich Medienbildung eingeführt.
    109. Das Kooperationsprojekt mit Bayern wird fortgeführt, um Zukunftstechnologien und mögliche Bildungsinnovationen frühzeitig zu erkennen.
    110. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern werden neue auf künstlicher Intelligenz oder erweiterter Realität basierende Lehrmethoden in der Physik erprobt.
    111. Schülerorientiertes Experimentieren wird an den Schulen weiterentwickelt.
    112. Die Fähigkeiten im Umgang mit künstlicher Intelligenz werden an den Schulen gefördert.
    113. Wenn Universitäten und Ausbildungsbetriebe künstliche Intelligenz verwenden, muss die Schule die Grundlagen dafür legen.
    114. Die individuelle Förderung der leistungsstärksten Schülerinnen und Schüler wird durch digitale Lösungen verbessert.
    115. Schülerforschungszentren sollen ausgebaut werden, weil sie bei digitaler Förderung eine hervorgehobene Rolle spielen können.
    116. In den Schulen bleibt der Fokus auf Grundrechtsklarheit, Extremismusprävention, Wertevermittlung und Demokratieerziehung gerichtet.
    117. Zur schulischen Ausbildung gehört, dass Schülerinnen und Schüler einen guten Umgang lernen und sich zu benehmen wissen.
    118. Die Stundentafel wird bis einschließlich Klasse 7 in allen Bildungsgängen um Klassenrat-Stunden erweitert, um das Demokratielernen zu unterstützen.
    119. Die historisch-politische Bildung an hessischen Schulen wird gestärkt, indem die deutsche Geschichte und die Grundlagen der Verfassungsordnung für alle Schülerinnen und Schüler mit Besuchen an Orten der Demokratiegeschichte verbunden werden.
    120. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht nach Artikel 7 des Grundgesetzes und der Ethikunterricht an den Schulen werden beibehalten.
    121. Auch für muslimische Schülerinnen und Schüler wird ein Unterrichtsangebot sichergestellt.
    122. Gewaltprävention und Kinderschutz an Schulen werden weiter ausgebaut.
    123. Die Schulträger werden beim Ausbau von Gewaltprävention und Kinderschutz mit Landesmitteln unterstützt.
    124. Eine verpflichtende Fortbildung im Bereich Kinderschutz wird gefordert.
    125. Eine stärkere Vernetzung der hessischen Forschungsstandorte wird angestrebt.
    126. Die Bereitstellung und Ansiedlung von Forschungs- und Technologieparks wird unterstützt, um die Innovationsfähigkeit zu fördern.
    127. Junge Menschen mit handwerklichen Berufen und Fertigkeiten in Kontakt zu bringen, gilt als wesentliche Aufgabe der Schulen.
    128. Handwerkliche Bildung und berufliche Orientierung sollen früh ansetzen.
    129. Werken und Gestalten sollen in der Grundschule wieder stärker im Unterricht stattfinden.
    130. Die Ausbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt wird kostenfrei gestellt.
    131. Beim Meister werden nach erfolgreicher Prüfung alle Kosten, die der Bund nicht übernimmt und die über die derzeitige Landesförderung hinausgehen, vollständig erstattet.
    132. Die berufliche Bildung wird im gesamten Bildungsweg gestärkt.
    133. Zur Stärkung gehört eine leistungsstarke Berufsschullandschaft.
    134. Das Konzept Zukunftsfähige Berufsschule wird umgesetzt.
    135. Berufsschulen werden mit modernsten Geräten ausgestattet.
    136. Das Lehrpersonal an Berufsschulen wird aufgestockt.
    137. Für Berufsschulen wird dezentrale Standortsicherheit angestrebt.
    138. Es wird geprüft, ob ein eigenes kommunales Investitionsprogramm für Berufsschulen eingeführt werden kann.
    139. Mit den Nachbarländern soll über mögliche Kooperationen der Berufsschulen gesprochen werden.
    140. Gemeinsam mit dem Handwerk wird ein Konzept entwickelt, um flächendeckend und dezentral Ausbildungs-Campi einzurichten, in denen berufliche Bildung, Arbeiten, Wohnen und Lernen unter einem Dach möglich sind.
    141. Jungen Menschen sollen das Handwerk und die berufliche Bildung nahegebracht werden.
    142. Die Zukunftsperspektiven der beruflichen Ausbildung sollen gesteigert werden.
    143. Berufliche und akademische Bildung sollen rechtlich, finanziell und schulisch gleichwertig werden.
    144. Haupt- und Realschulen sollen durch neue Ausbildungsschwerpunkte zu Zukunftszentren beruflicher Bildung entwickelt werden.
    145. An allen allgemeinbildenden Schulen in Hessen soll ein Tag des Handwerks eingeführt werden.
    146. Schon in den Schulen soll die ökonomische Bildung durch ein Wahlpflichtfach gestärkt werden.
    147. Ein Landespreis für Schülerfirmen wird ausgeschrieben, um erfolgreiche Gründungen besonders junger Gründerinnen und Gründer sichtbar zu machen.
    148. Gründungsbotschafter sollen in Schulen und Hochschulen für Existenzgründungen werben und junge Menschen auf Möglichkeiten und Anlaufstellen in Hessen hinweisen.
    149. Für die Ausbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren wird ein Aktionsplan aufgelegt.
    150. Die MINT-Fächer an den Schulen werden gestärkt.
    151. Für den Aktionsplan zur Ingenieurausbildung und die Stärkung der MINT-Fächer wird das Vorgehen mit Hochschulen, Wirtschaft, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgestimmt.
    152. Die mobile Initiative zur beruflichen Orientierung wird fortgeführt, damit Schülerinnen und Schüler vor Ort die Optionen nach der Schule kennenlernen.
    153. Hessen soll Spitzenland in Forschung, Forschungsinfrastruktur, Lehre und Transfer bleiben.
    154. Die Anstrengungen in Forschung, Infrastruktur, Lehre und Transfer werden weiter ausgebaut.
    155. Die Anstrengungen in Forschung, Infrastruktur, Lehre und Transfer werden zielgerichtet gebündelt.
    156. Ein eigenes Hessisches Forschungs- und Technologieministerium wird entwickelt.
    157. Das gesellschaftliche Bewusstsein für Forschung und Technologie muss nachhaltig gestärkt werden.
    158. Mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft wird ein gemeinsamer Stärke-Pakt geschaffen.
    159. Hessen muss auch künftig für Spitzenforschung aus dem In- und Ausland attraktiv bleiben, für Hochschulpersonal, Fachkräfte und den wissenschaftlichen Nachwuchs.
    160. Im Rahmen des Stärke-Paktes werden neue Impulse entwickelt, damit Hessen für Spitzenforschung attraktiv bleibt.
    161. Für Genehmigungsanträge zu Forschungsvorhaben von Hochschulen oder privaten Unternehmen erhebt Hessen keine Gebühren mehr.
    162. Die verfassungsrechtlich verankerte Wissenschaftsfreiheit und die Bedeutung der Hochschulen für die Zukunft des Landes werden bekräftigt.
    163. Die Wahrung der Autonomie der Hochschulen bleibt eine herausragende Maxime.
    164. Am Weg der Eigenständigkeit der hessischen Hochschulen wird festgehalten.
    165. Die Fortschreibungen des Hochschulgesetzes der letzten Jahre werden geprüft und evaluiert, um Universitäten und Hochschulen wieder mehr Autonomie zu geben.
    166. Für eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung wird weiterhin gesorgt, damit sich die Hochschulen erfolgreich positionieren können.
    167. Die Digitalisierung in Forschung, Transfer, Lehre und Verwaltung als Daueraufgabe der Universitäten braucht eine eigene Abbildung in der Grundfinanzierung.
    168. Das Tenure-Track-Programm und das 300-W-Programm sollen ausfinanziert werden.
    169. Praxissemester, Lehrkräftebildung und Psychotherapie sollen künftig in die Grundfinanzierung einbezogen werden.
    170. Zusätzliche Belastungen durch Inflation, Energiepreise sowie Bau- und Bauunterhaltskosten dürfen nicht zulasten von Forschung und Lehre gehen.
    171. Die Grundfinanzierung der Hochschulen im Nachfolge-Hochschulpakt soll ab 2025 verlässlich und angemessen steigen.
    172. Auch nach dem Hessischen Hochschulpakt 2021 bis 2025 wird eine zukunftsträchtige und verantwortungsvolle Personalentwicklung an den hessischen Hochschulen sichergestellt.
    173. Die Anstrengungen beim Hochschulbau werden fortgesetzt, mit dem Bauprogramm HEUREKA für moderne Liegenschaften und mit COME für Energieeffizienz.
    174. Die Mittel für den Hochschulbau werden spürbar erhöht.
    175. Das Programm HEUREKA DIGITAL wird aufgelegt, um ausschließlich die digitale Infrastruktur der Hochschulen zu stärken und ihren Innovationsraum langfristig zu sichern.
    176. Mit einem neuen und ausgeweiteten Digitalpakt Hochschule wird der digitale Wandel in Wissenschaft, Forschung und Lehre vorangetrieben, etwa beim Ausbau der Hochleistungsrechnerinfrastruktur.
    177. Hessischen Hochschulen soll auf Wunsch die Übernahme der Bauautonomie erleichtert werden, um Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
    178. Die Administration der Budgetmittel soll transparenter werden.
    179. Die Universitäten werden mit Blick auf die neue Runde der Exzellenzstrategie weiterhin aktiv begleitet.
    180. Das hohe Exzellenzpotenzial in Hessen muss im Verfahren der Exzellenzstrategie stärker entfaltet werden.
    181. Allen Menschen soll mit einer geschlechtergerechten Sprache begegnet werden.
    182. Die verpflichtende Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen an hessischen Hochschulen wird abgelehnt.
    183. Der Verzicht auf Gendersprache darf nicht zu einer schlechteren Benotung oder ähnlichen Nachteilen führen.
    184. Die vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgegebenen Regeln sollen auch an hessischen Hochschulen angewendet werden.
    185. Für eine zukunftsfähige Ausgestaltung von Studium und Lehre wird auf starke Lernumgebungen, differenzierte Lernwege und intensive Lernbegleitung gesetzt.
    186. Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die weiteren Hochschulen des Landes brauchen eine strukturell wirksame Fokussierung auf Studium und Lehre.
    187. Ein gemeinsames Hessisches Hochschulportal auf Cloudbasis für alle Hochschulen wird angestrebt.
    188. Die Hochschulen sollen das Portal individuell mit Anwendungen und Funktionen einrichten können.
    189. Im Rahmen des Hochschulportals wird die Umsetzung einer gemeinsamen Online-Bibliothek aller hessischen Hochschulen geprüft.
    190. Fortbildungsmöglichkeiten zu künstlicher Intelligenz für Studierende und Lehrpersonal sollen verfügbar gemacht und unterstützt werden.
    191. Eine landesweit einheitliche Studi-App mit digitalem Studierendenausweis soll für alle Studierenden eingeführt werden.
    192. Die Studi-App soll Serviceleistungen wie Bibliothekszugang, Zahlungsfunktionen für die Mensa und das Semesterticket umfassen.
    193. Funktionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen sollen in die Studi-App eingebunden werden.
    194. Durch eine Reform der Lehrverpflichtungsverordnung sollen Verbesserungen bei der Betreuungsrelation umgesetzt werden.
    195. Durch kapazitätsrechtliche Reformen sollen Verbesserungen bei der Betreuungsrelation umgesetzt werden.
    196. Es wird geprüft, ob sich weitere Studiengänge für Bachelorabschlüsse eignen.
    197. Für den Eintritt in einen staatlichen oder staatlich überwachten Beruf wird am etablierten Staatsexamen festgehalten.
    198. Es soll überprüft werden, ob die Zahl der Bachelorstudiengänge zu differenziert ist.
    199. Das Gesamtangebot der Bachelorstudiengänge soll zielgerichtet gebündelt werden.
    200. Die Studierendenwerke werden als Säulen der Hochschulgemeinden und Partner des Landes weiter gestärkt.
    201. Das Mensaessen muss für Studierende weiterhin eine günstige und gesunde Möglichkeit bleiben.
    202. An den Hochschulen vor Ort muss dafür gesorgt werden, dass das Mensaessen günstig und gesund bleibt.
    203. Die Wirkung des auf Bundesebene neu geregelten BAföG wird aufmerksam begleitet.
    204. Wo nötig, werden weitere Anpassungen des BAföG angeregt.
    205. Mit besserem Talentscouting für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler wird der Übergang zum Studium unterstützt.
    206. Mit Begabtenförderung an Schulen wird der Übergang zum Studium unterstützt.
    207. Mit besserer Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Schulen wird der Übergang zum Studium unterstützt.
    208. Gemeinsam mit den Hochschulen werden Kombinationsmodelle aus Präsenz und orts- oder zeitunabhängigem Lernen, etwa Inverted-Classroom-Angebote, ausgebaut.
    209. Die Studienberatung wird verbessert.
    210. Berufsorientierung, alternative Ausbildungswege, branchenspezifische Bedarfsprognosen sowie soziale und psychologische Angebote sind wichtige Hilfen für junge Menschen.
    211. Digitale Formate sorgen vor allem für flexible und passgenaue Angebote der Studienberatung.
    212. Ein Pilotprojekt wirbt für MINT-Berufe und wird mit der Berufs- und Studienorientierung der Schulen verzahnt.
    213. Im wissenschaftlichen Mittelbau entstehen mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.
    214. Hochschulen stärken im Rahmen ihrer Autonomie den Mittelbau insgesamt weiter.
    215. Die Flexibilität der Hochschulen bei der Personalentwicklung bleibt erhalten.
    216. An weiteren hessischen Hochschulen werden Anreize für vollständige oder teilweise Systemakkreditierungen gesetzt.
    217. Das duale Studium wird weiter unterstützt, in der regionalen Präsenz mit den Akteuren gestärkt und bedarfsgerecht ausgebaut.
    218. Die Landesförderung von Berufsakademien und privat getragenen Studienzentren wird evaluiert und neu aufgestellt.
    219. Die Stipendienkultur für Studierende an den Hochschulen wird weiter gestärkt.
    220. Studierende können digitale Lerninhalte rechtssicher, unbürokratisch und kostenfrei nutzen.
    221. Der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Schriftwerken ist für Studierende unkompliziert möglich.
    222. Studentische Gelder werden für studentische Interessen eingesetzt.
    223. Verfassungsfeindliche Organisationen erhalten keine Finanzierung aus studentischen Geldern.
    224. Hochschulen erhalten Unterstützung bei den weiteren Prozessen der Internationalisierung.
    225. Die Forschungskultur bleibt offen und unterliegt keinen Denkverboten.
    226. Die Zivilklausel an staatlich finanzierten Hochschulen wird als Beschneidung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit abgelehnt.
    227. Öffentlich finanzierte Einrichtungen dürfen die wehrtechnische Industrie nicht vom wissenschaftlichen Fortschritt abschneiden.
    228. Die exzellente universitäre Forschung wird weiterhin gestärkt.
    229. Der Wissenstransfer aus der universitären Forschung in Gesellschaft und Wirtschaft wird weiterhin gestärkt.
    230. In Hessen wird eine Exzellenzuniversität etabliert.
    231. Forschung an Universitäten und Hochschulen erhält politischen Rückhalt.
    232. Forschung an Universitäten und Hochschulen erhält Freiräume für Innovationen und produktive Lösungssuche.
    233. Beim Transfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft wird die besondere Bedeutung der Universitäten stärker berücksichtigt und durch Infrastrukturmaßnahmen gefördert.
    234. Das Programm Hessen Horizon wird evaluiert und bedarfsgerecht ausgebaut, damit europäische Forschungsfördermittel stärker für Hessen nutzbar werden.
    235. Die LOEWE-Schwerpunkte werden mit außeruniversitären Programmen verzahnt.
    236. Das Budget des LOEWE-Programms wird evaluiert, um das Programm an aktuelle Erfordernisse des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Hessen anzupassen.
    237. Weitere LOEWE-Schwerpunkte und LOEWE-Zentren werden ausgeschrieben.
    238. Anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden gezielter gefördert.
    239. Der Transfer in die Wirtschaft und Gründungen werden gezielter gefördert.
    240. Erfolgreiche LOEWE-Projekte werden auch künftig verstetigt.
    241. Bereits angestoßene Vorhaben für gemeinsame Einrichtungen von Helmholtz, Max-Planck, Leibniz und Fraunhofer werden weiter vorangetrieben.
    242. Die Förderung universitärer und außeruniversitärer Spitzenforschung außerhalb der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern wird weiter beachtet.
    243. Private Exzellenz-Forschungsmaßnahmen werden ergänzend zu den LOEWE-Programmen gefördert und flankiert.
    244. Exzellenzcluster entstehen in öffentlich-privater Partnerschaft.
    245. Bestehende Cluster von der Pharmaforschung bis zur Raumfahrt und von der alternativen Energieforschung bis zur Automobilbranche werden zusammen mit großen Instituten gestärkt.
    246. Hochschulen können zu Energiesicherheit und Energiewende weiterhin technologieoffen forschen.
    247. Die Förderung der praktischen Anwendung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse wird ausgebaut, damit Innovationen nutzbar werden und Arbeitsplätze der Zukunft entstehen.
    248. Das Unterstützungsangebot für Gründer an Hochschulen und für Studierende wird erweitert.
    249. Die Initiative ZusePower gibt Gründungen aus Hochschulen und Wissenschaft einen neuen Schub.
    250. Jede Hochschule erhält 10 Euro pro Studierendem zur Förderung der Start-up-Kultur.
    251. Das internationale Beschleunigerzentrum FAIR in Darmstadt wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern vorangetrieben.
    252. Die Strategie der „Houses of“ wird fortgeführt, damit der Austausch zwischen Forschung, Wirtschaft und Politik möglich bleibt.
    253. Die „Houses“ werden besser miteinander verzahnt, um weitere Synergien zu heben.
    254. Start-ups an Hochschulen erhalten Zugang zu günstigen Patentanwälten, die mit den Hochschulen kooperieren und dort entwickelte Innovationen schützen.
    255. Die ESA in Darmstadt wird weiter gestärkt.
    256. Mit ESA, Bund und Stadt Darmstadt werden Verhandlungen über ein Besucherzentrum geführt, damit Raumfahrt für eine breite Öffentlichkeit erfahrbar wird.
    257. Hessen wird ein vollwertiger Standort des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt.
    258. Der Kurs aus Grundlagenwissenschaft und anwendungsnaher Forschung wird fortgesetzt.
    259. Neue Kombinationen aus staatlicher Anschlussfinanzierung und privatem Kapital unterstützen digitale Innovationen besser.
    260. Die Innovations- und Transferkraft von Hochschulen, Start-ups und Scale-ups wird gefördert.
    261. Ehrenamtliches Engagement soll bei der Studienplatzvergabe besser auf die Wartezeit angerechnet werden.
    262. Mehr junge Frauen sollen eine Ausbildung oder ein Studium im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich ergreifen.
    263. Zusammen mit Wirtschaft und Wissenschaft wird dafür geworben, dass sich junge Frauen für technisch-naturwissenschaftliche Berufe entscheiden.
    264. Jungen Frauen werden Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten aufgezeigt und Beratungsleistungen angeboten.
    265. Förderschulen werden als Teil individueller Unterstützung erhalten und ausgebaut.
    266. Lehrkräfte in der Sonderpädagogik werden gefördert.
    267. Angebote der Gehörlosenpädagogik werden als universitärer Studiengang und als Fortbildung an der Hessischen Lehrkräfteakademie geschaffen.
    268. Die Gebühren für ein Seniorenstudium an den Hochschulen sollen abgeschafft werden.
    269. Es besteht ein Bekenntnis zu medizinführenden Universitäten unabhängig von der Trägerschaft.
    270. Die Forschungsarbeit der Universitätskliniken wird weiterhin bedarfsgerecht und entschlossen gefördert.
    271. Der Spitzenplatz der hessischen Universitätskliniken in Forschung und Lehre soll erhalten bleiben.
    272. Die hessischen Universitätskliniken werden weiterhin auskömmlich finanziert.
    273. Bei der Finanzierung der Hochschulmedizin wird eine dritte Säule durch Land und Bund geschaffen.
    274. Duale Studiengänge in Sozial- und Gesundheitsberufen werden gefördert.
    275. Die Zahl der Medizinstudienplätze in Hessen wird nochmals erhöht.
    276. Die Zahl der Medizinstudienplätze in Hessen wird an den künftigen Bedarf angepasst.
    277. Der Anteil der über den Numerus Clausus vergebenen Studienplätze wird zugunsten der Landarztquote und von Abiturienten mit medizinischer oder sozialer Vorbildung reduziert.
    278. Ein Stipendium für die Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie setzt einen Anreiz für mehr Nachwuchs.
    279. Nach dem Vorbild des Hessischen Weges wird ein spezielles Curriculum entwickelt, das auf die speziellen Aufgaben der Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorbereitet.
    280. Die Position in der Krebsforschung wird ausgebaut.
    281. Durch Vernetzung universitärer und wirtschaftlicher Forschungsbereiche wird Hessen zu einem Kompetenzzentrum im Kampf gegen Krebs weiterentwickelt.
    282. Überregionale onkologische Forschungscluster werden gefördert.
    283. Das Frankfurt Cancer Institute wird weiter gestärkt.
    284. Die onkologische Forschungslücke soll geschlossen werden, damit Kinder, Jugendliche und Senioren passgenau therapiert werden.
    285. Für die Erforschung von Long-COVID-Erkrankungen werden weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt.
    286. Die Anzahl der Studienplätze im Kooperationsmodell von Hochschulen und Universitäten wird mit praktischer und hochschulmedizinischer Ausbildung dem Bedarf angepasst.
    287. Angebote für Deutschkurse in den Bildungseinrichtungen des Landes werden weiter gestärkt.
    288. Zur Sprachförderung gehört insbesondere die Sprachförderung in Kitas.
    289. Intensivklassen werden als Teil der Sprachförderung fortgeführt.
    290. Das Programm InteA zur Integration durch Anschluss und Abschluss wird ausgebaut.
    291. Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wird ausgebaut.
    292. Studiengänge werden so fortentwickelt, dass sie verstärkt spezialisierte Verwaltungsmitarbeiter hervorbringen.
    293. Mit den hessischen Hochschulen werden Kooperationen eingegangen, um geeignete Personen für die innere Sicherheit zu gewinnen.
    294. Bestehende Hochschulpartnerschaften werden ausgebaut, um geeignete Personen für die innere Sicherheit zu gewinnen.
    295. Das Staatsexamen bleibt Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt und wird nicht angetastet.
    296. Das Referendariat in Hessen wird noch moderner gestaltet.
    297. Referendarinnen und Referendare können ihre Examensklausuren elektronisch schreiben.
    298. Die Verwaltungsausbildung bei Land und Kommunen wird ausgebaut.
    299. Maßnahmen zur Klimabildung und zur Vermittlung von Klimakompetenz werden fortgesetzt.
    300. Die Maßnahmen zur Klimabildung werden zu gegebener Zeit evaluiert.
    301. In Bildungseinrichtungen werden umfassende, wissenschaftlich fundierte und ideologiefreie Informationen über Klimawirkungen vermittelt.
    302. Jagdschein und Ausbildung zum Jagdaufseher sollen im Rahmen des Bildungsurlaubs möglich sein.
    303. Der Aufbau eines Forschungszentrums zum Thema Wasser an der Hochschule Geisenheim mit dem Bund und privaten Initiativen wird wieder aufgegriffen.
    304. Zur Verringerung von Tierversuchen wird das 3R-Prinzip aus Vermeidung, Verringerung und Verbesserung konsequent umgesetzt.
    305. Vorschläge der in Hessen eingerichteten Hochschullehrstühle zu Tierversuchen werden konsequent vorangetrieben.
    306. Verbraucher- und Ernährungsbildung wird von klein auf gestärkt, damit Verbraucherentscheidungen selbstverantwortlich ausfallen.
    307. Werkstatt Ernährung, Bauernhof als Klassenzimmer und die Umweltschulen bleiben erhalten und werden weiter unterstützt.
    308. Der Vermittlung von Alltagskompetenzen wird in den Lehrplänen mehr Raum gegeben.
    309. Sachliche Informationen über Landwirtschaft und regionale Lebensmittel werden stärker in Kitas und Schulen verankert.
    310. Die landwirtschaftliche Ausbildung wird gestärkt, und die dezentrale überbetriebliche Ausbildung bleibt erhalten.
    311. Der Studiengang Agrarwissenschaft wird praxisorientiert ausgebaut.
    312. Fachliche Beratung, Fortbildung und Forschung unterstützen die Weinbaubetriebe.
    313. Heimatkunde wird in der Grundschule wieder geschärft.
    314. Dialekte werden als Teil der Sprachkultur in Kitas und Schulen gestärkt.
    315. Wissenschaft und Forschung zum kulturellen Erbe der Heimatvertriebenen sollen gefördert werden.
    316. Der Forschungsschwerpunkt an der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem Herder-Institut zu historischer Erinnerung und kulturellem Erbe der Vertriebenen und Spätaussiedler wird gestärkt.
    317. Schulausflüge zu Gedenkstätten und Museen zur Geschichte und Kultur von Heimatvertriebenen und Spätaussiedlern werden gefördert.
    318. In der Schule sollen Prozesse und Folgen von Flucht, Vertreibung und Deportation im Unterricht in moderner Form einen breiteren Raum einnehmen.
    319. Flächendeckender konfessioneller Religionsunterricht bleibt das Ziel.
    320. Am Ethikunterricht als Ersatzfach wird festgehalten.
    321. Ein Unterrichtsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler wird gewährleistet.
    322. Ausbildung dieser Fachkräfte wird künftig ressortübergreifend zentraler unterstützt.
    323. An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wird ein Studiengang angeboten, der Digitalisierungsspezialisten mit IT- und Prozesskenntnissen für das Land ausbildet.
    324. Zukunftsinvestitionen in Schulen werden erhöht.
    325. In die Kompetenzen der finanzwirtschaftlichen Ausbildung wird weiter investiert.
    326. Die akademische Infrastruktur der finanzwirtschaftlichen Ausbildung wird gestärkt.
    327. Einrichtungen wie das House of Finance, die Frankfurt School of Finance and Management und das European Banking Institute werden weiter gestärkt.
    328. An diesen Institutionen werden mehr außerschulische Bildungsangebote für Schulen und für alle Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
    329. Der Erwerb digitaler Kompetenzen wird gerade auch bei älteren Menschen gefördert.
    330. Neben der Beratung zu europäischen Förderinstrumenten bleibt ein Schwerpunkt auf der Forschungsförderung.
    331. Ein Europastipendium soll hessische Studierende mit besonderem Interesse an europäischen Themen unterstützen, die europäische Masterstudiengänge aufnehmen.
    332. Europäische Ringvorlesungen werden initiiert, in denen Hochschulen Vorlesungen zu gemeinsamen Themen ausrufen und die besten Professoren verschiedener Gebiete zusammenführen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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