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Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Forderungen der Grünen im Bundestag

179 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Bundestagswahl 2025 („Zusammen wachsen“). Bei 74 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Bundestag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der Grünen.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 179
  1. Öffentliche Räume als Orte des demokratischen Austauschs werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird zügig und vollständig umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  3. Es soll mehr Transparenz über Lohngefälle hergestellt werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  4. Die Regeln zur gleichen Bezahlung sollen verbindlicher und besser einklagbar werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. Die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen werden durch gleiche Löhne und mehr Zeitsouveränität verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  6. Das Mitbestimmungsrecht von Kindern wird weiter gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  7. Konzepte zur Demokratieförderung werden flächendeckend umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Zuschuss des Bundes für das Programm "Demokratie leben!" 186,5 Mio. € KI
  8. Unternehmen, die selbst oder in Kooperation Kitaplätze schaffen, erhalten steuerliche Anreize.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  9. Alle Familien sollen sich auf gute und unterstützende Rahmenbedingungen verlassen können.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  10. Die Höhe des Kindergeldes soll gesetzlich an die regelmäßige Erhöhung des Kinderfreibetrags gekoppelt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  11. Die Elternzeit soll so gestaltet werden, dass jeder Elternteil mindestens ein Drittel nutzen kann.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Im Haushalt 2026: Elterngeld 7,5 Mrd. € KI
    • neue Leistung Elterngeld · 7,5 Mrd. € · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  13. Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes sollen auf 500 bzw. 2.400 Euro erhöht werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Elterngeld 7,5 Mrd. € KI
    • mehr Mittel Elterngeld · 7,5 Mrd. € · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  14. Die Elterngeld-Ersatzrate für geringe Einkommen wird angehoben.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Elterngeld 7,5 Mrd. € KI
    • mehr Mittel Elterngeld · 7,5 Mrd. € · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  15. Mit einer Familienstartzeit sollen Väter und Co-Mütter sich die ersten zwei Wochen nach der Geburt mit Lohnersatzleistung freistellen lassen können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Die Familienstartzeit soll auch für Alleinerziehende gelten und unbürokratisch bezogen werden können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  17. Ein gestaffelter Mutterschutz soll Frauen nach einer Fehlgeburt besser unterstützen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  18. Auch Selbstständige sollen rund um die Geburt durch Mutterschaftsgeld finanziell abgesichert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Selbstständige sollen sich künftig an der Umlagefinanzierung des Mutterschaftsgeldes beteiligen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Eltern sollen, auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, besser vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geschützt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  21. Eltern sollen auch über 2025 hinaus an 15 Tagen, Alleinerziehende an 30 Tagen Kinderkrankengeld beziehen können.

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  22. Die Altersgrenze für das Kinderkrankengeld soll auf 14 Jahre angehoben werden.

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  23. Alleinerziehende sollen gestärkt und ihre Armutsrisiken verringert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Der Freibetrag für Alleinerziehende wird zu einer Steuergutschrift ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Das Kindergeld wird nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes 1,3 Mrd. € KI
  26. Junge Alleinerziehende mit kleinen Kindern erhalten Ansprüche auf Beratung und Qualifizierung zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II 4,7 Mrd. € KI
  27. Der Umgangsmehrbedarf von Trennungsfamilien soll im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigt werden.

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    Im Haushalt 2026: Bürgergeld 28,1 Mrd. € KI
    • mehr Mittel Bürgergeld · 28,1 Mrd. € · Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  28. Ein gesetzliches Regelbetreuungsmodell nach Trennung der Eltern wird abgelehnt; die Betreuung soll am Einzelfall und Kindeswohl ausgerichtet sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Das Modell der Verantwortungsgemeinschaft wird eingeführt.

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  30. Herkunft und Elternhaus eines Kindes dürfen keine Rolle für seine Chancen spielen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  31. Leistungen für Kinder sollen einfacher, digitaler, bürgerfreundlicher und transparenter werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  32. Eine Kindergrundsicherung soll schnellstmöglich eingeführt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz 3,4 Mrd. € · Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG 227,5 Mio. € KI
  33. Antragsverfahren für Kinderleistungen sollen verschlankt und automatisiert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz 3,4 Mrd. € KI
  34. Eltern sollen ab der Geburt ihres Kindes über ihre staatlichen Ansprüche informiert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  35. Ein Kindergrundsicherungs-Check prüft die Ansprüche eines Kindes und informiert die Familien aktiv.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz 3,4 Mrd. € KI
  36. Die Absicherung aller Kinder soll eine Bringschuld des Staates statt einer Holschuld der Eltern sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder soll armutsfest neu berechnet werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Bürgergeld 28,1 Mrd. € KI
    • mehr Mittel Bürgergeld · 28,1 Mrd. € · Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  38. Alleinerziehende sollen bei der Anrechnung von Unterhalt und Einkommen besser entlastet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz 3,4 Mrd. € · Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes 1,3 Mrd. € KI
  39. Mit Ländern und Kommunen soll mehr Chancengleichheit bei Mobilität, Lehrmitteln und Wohnkosten für Kinder erreicht werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  40. Der Nationale Aktionsplan Neue Chancen für Kinder in Deutschland wird finanziell unterfüttert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  41. Die junge Generation soll gehört, unterstützt, entlastet und in ihren Rechten und Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  42. Ein zehnjähriges Sonderprogramm soll Kommunen beim Aufbau von Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit unterstützen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Kinder- und Jugendarbeit 69,8 Mio. € KI
    • neue Leistung Kinder- und Jugendarbeit · 69,8 Mio. € · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  43. Die Mittel des Kinder- und Jugendplans sollen aufgestockt und kontinuierlich an den Bedarf angepasst werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Jugendsozialarbeit und Integration 128,4 Mio. € · Kinder- und Jugendarbeit 69,8 Mio. € · Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte 30,3 Mio. € · Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 23,2 Mio. € · Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn 3,6 Mio. € · Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2,3 Mio. € · Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V., Remscheid 1,2 Mio. € · Internationale Jugendbibliothek e. V., München 1,2 Mio. € · Bundesakademie für musikalische Jugendbildung, Trossingen 1,1 Mio. € KI
  44. Die Mittel für die Frühen Hilfen sollen aufgestockt und kontinuierlich an den Bedarf angepasst werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen 56,0 Mio. € KI
  45. Feministische Mädchen- und Jungenarbeit sowie queersensible Angebote werden besonders gefördert.

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    Wortlaut im Programm

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    Im Haushalt 2026: Kinder- und Jugendarbeit 69,8 Mio. € KI
    • mehr Mittel Kinder- und Jugendarbeit · 69,8 Mio. € · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  46. Für alle Jugendlichen sollen sichere und selbst gestaltete Aufenthaltsorte im öffentlichen Raum geschaffen werden.

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  47. Jugendverbände, die sich für Integration und Demokratie und gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzen, werden gezielt unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Zuschuss des Bundes für das Programm "Demokratie leben!" 186,5 Mio. € · Kinder- und Jugendarbeit 69,8 Mio. € KI
  48. Mehrsprachigkeit junger Menschen soll als Kompetenz gefördert werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  49. Kinder und Jugendliche sollen besser vor den Risiken exzessiver Nutzung sozialer Medien geschützt werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Ein Bürgerrat unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen zum digitalen Kinder- und Jugendschutz soll eingesetzt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Jugendliches Engagement soll durch mehr Freiräume, Ressourcen, Förderprogramme, Vernetzung und Anerkennung gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Kinder- und Jugendarbeit 69,8 Mio. € KI
    • mehr Mittel Kinder- und Jugendarbeit · 69,8 Mio. € · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  52. Junge Menschen sollen an Verbesserungen für sie, etwa bei der Stadtentwicklung, stärker beteiligt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Neben Kinder- und Jugendparlamenten sollen niedrigschwellige Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche, insbesondere kommunal, gestärkt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. Jugendgerechte politische Formate wie digitale Beteiligung, Aufwandsentschädigungen und verständliche Kommunikation werden unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Kinderrechte entlang der UN-Kinderrechtskonvention sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  56. Im Jugendcheck sollen Entscheidungsvorlagen systematisch auf Vereinbarkeit mit Kinderrechten und Zukunftsgerechtigkeit geprüft werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Über die inklusive Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII erhalten alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung eine zentrale Ansprechstelle und eine ganzheitliche, individuelle Förderung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Junge Menschen, die die Jugendhilfe verlassen, werden im Übergang ins Erwachsenenleben besser unterstützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  59. Maßnahmen der Ausbildungsbegleitung für junge Menschen, die die Jugendhilfe verlassen, werden gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Die vorhandenen Strukturen des Kinder- und Jugendschutzes werden mit einem ganzheitlichen Ansatz gestärkt und wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Es werden einheitliche Kinderschutzstandards eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  62. Für Gutachterinnen und Gutachter werden gesetzlich geregelte Mindeststandards eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. Die Arbeit der oder des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erhält eine gesetzliche Grundlage.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  64. Die Prävention von Gewalt gegen Kinder in Schule, Jugendhilfe und Familie wird ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch und dessen Folgen 6,0 Mio. € KI
  65. Zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder wird täterbasierte Primärprävention gefördert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Engagementstrukturen für Ältere werden ausgebaut, damit sich auch Menschen mit bislang schwererem Zugang einbringen können.

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    Im Haushalt 2026: Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels 19,9 Mio. € KI
  67. Die Nationale Strategie gegen Einsamkeit bindet Länder, Kommunen und Verbände ein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels 19,9 Mio. € KI
  68. Altersfreundliche Städte und Gemeinden nach dem Konzept der Weltgesundheitsorganisation werden unterstützt, auch um Unterstützung und Pflege im Quartier vorzuhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Im Haushalt 2026: Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels 19,9 Mio. € · Zuschüsse für überregionale Maßnahmen und Modelleinrichtungen 1,3 Mio. € KI
  69. Mehrgenerationenhäuser als Treffpunkte für Jung und Alt werden unterstützt.

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    Im Haushalt 2026: Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern 25,5 Mio. € KI
  70. Es werden Strukturen aufgebaut, die älteren Menschen digitale Kenntnisse vermitteln oder erneuern.

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    Im Haushalt 2026: Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels 19,9 Mio. € KI
  71. Mit Maßnahmen wie dem DigitalPakt Alter wird die lange selbstbestimmte und aktive Teilhabe Älterer am gesellschaftlichen Leben gesichert.

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    Im Haushalt 2026: Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels 19,9 Mio. € KI
  72. Die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen werden durch gute Kinderbetreuung verbessert.

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  73. Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit werden verbessert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  74. Menschen, die nicht streng religiösen Dogmen entsprechen, wie Alevitinnen und Aleviten sowie Jesidinnen und Jesiden, werden vor Anfeindungen geschützt.

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  75. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird bekämpft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  76. Teilhabe für alle Menschen soll zur Regel werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  77. Ehrenamtliches Engagement wird unterstützt und seine Leistung anerkannt.

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    Im Haushalt 2026: Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 20,0 Mio. € · Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und von zentralen Maßnahmen sowie von Organisationen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe 3,7 Mio. € KI
  78. Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter werden einheitlich pauschal steuerfrei gestellt.

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  79. Anrechnungsregeln für ehrenamtliches Engagement werden geprüft und bürokratiearm gestaltet.

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  80. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wird eine bundesweite Engagementkarte eingeführt, die Schwimmbäder, Kultureinrichtungen und den ÖPNV vergünstigt.

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  81. Der Zugang zum freiwilligen Engagement wird für Menschen mit geringem Einkommen, Migrationsgeschichte oder Behinderung verbessert.

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    Im Haushalt 2026: Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung 199,7 Mio. € · Freiwilliger Sozialer Dienst 133,0 Mio. € · Freiwilliger Ökologischer Dienst 10,4 Mio. € KI
  82. Ein Recht auf einen Freiwilligendienst wird gesetzlich verankert.

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    Im Haushalt 2026: Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung 199,7 Mio. € · Freiwilliger Sozialer Dienst 133,0 Mio. € · Freiwilliger Ökologischer Dienst 10,4 Mio. € · Internationaler Jugendfreiwilligendienst 10,3 Mio. € KI
  83. Die Plätze im Bundesfreiwilligendienst werden ausgebaut und verlässlich finanziert.

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    Im Haushalt 2026: Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung 199,7 Mio. € KI
  84. Es wird geprüft, Freiwilligen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket zur Verfügung zu stellen.

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  85. Der Katalog gemeinnütziger Zwecke wird erweitert.

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  86. Gesetzlich wird klargestellt, dass gemeinnützige Zwecke auch durch Teilnahme an der politischen Willensbildung verfolgt werden können.

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  87. Gesetzlich wird klargestellt, dass sich gemeinnützige Organisationen gelegentlich auch außerhalb ihres Zwecks politisch äußern dürfen.

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  88. Digitales Ehrenamt sowie Entwicklung und Pflege nicht gewinnorientierter Open-Source-Software werden als gemeinnützig anerkannt.

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  89. Eine deutsche Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele wird unterstützt.

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    Im Haushalt 2026: Olympiabewerbung 2,5 Mio. € KI
  90. Bei einer Olympiabewerbung werden bereits vorhandene Sportstätten einbezogen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Olympiabewerbung 2,5 Mio. € KI
  91. Neu gebaute Sportstätten einer Olympiabewerbung werden für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  92. Wer finanziell von Olympischen Spielen profitiert, zahlt auf die Erträge Steuern.

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  93. Wer finanziell von Olympischen Spielen profitiert, entrichtet die für Veranstaltungen üblichen kommunalen Gebühren.

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  94. Mit einer Agentur wird gegen Korruption in internationalen Sportverbänden vorgegangen und mehr Transparenz geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Das Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern wird ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 194,6 Mio. € · Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 833,0 Mio. € · Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 358,1 Mio. € KI
  96. Der Breitensport wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  97. Für Schwimmausbildung in und außerhalb der Schule sowie für das Training vor Ort werden gute Bedingungen geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Modellvorhaben Deutschland lernt Schwimmen 5,0 Mio. € KI
  98. Die Sportpolitik fördert gezielt die Belange von Mädchen und Frauen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Sportpolitik berücksichtigt die Interessen queerer Menschen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Mit einer Nationalen Spitzensportstrategie wird die Förderung von Leistungssportlern für Olympische und Paralympische Spiele gleichermaßen verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Im Haushalt 2026: Maßnahmen zur gezielten Olympiavorbereitung, insbesondere Olympiakader/Perspektivkader-Förderung, internationale Wettkämpfe, zentrale Lehrgänge, Stützpunkttraining, Vertretung in internationalen Gremien 54,0 Mio. € · Jahresplanungen der Behindertensportverbände 8,2 Mio. € · Leistungssportpersonal 5,3 Mio. € · Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungssports der Menschen mit Behinderung 805.000 € KI
    1. Die Mittelvergabe im Spitzensport wird transparenter gestaltet.
    2. E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.
    3. Maßnahmen gegen Doping und Korruption im Sport werden ausgebaut und konsequent durchgesetzt.
    4. Fanprojekte werden gestärkt.
    5. Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Fanbereich wird ausgeweitet.
    6. Alle Menschen sollen sich entfalten und gleichberechtigt Teil der Gesellschaft sein können.
    7. Diskriminierung wird überwunden.
    8. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird reformiert.
    9. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden Fristen, Diskriminierungsgründe und Anwendungsbereich ausgeweitet und Schutzlücken geschlossen.
    10. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird ein Verbandsklagerecht eingeführt.
    11. Deutschland gibt seinen Vorbehalt gegen die 5. Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie auf.
    12. Antidiskriminierungs-Beratungsstellen und Selbstorganisationen werden langfristig abgesichert und ausgebaut.
    13. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird in ihren Kompetenzen gestärkt.
    14. Mit einem Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung wird eine wirksame Antidiskriminierungspolitik umgesetzt.
    15. Die Arbeit der Beauftragten für Antidiskriminierung, Queeres Leben, Antirassismus, Antiziganismus und weiterer Vielfaltsbeauftragter wird gestärkt.
    16. Die Forschung zu Diskriminierung, etwa der Nationale Rassismus- und Diskriminierungsmonitor, wird ausgebaut.
    17. Fortbildungsangebote zur Diskriminierungssensibilität in Gesundheitswesen, Justiz und Sicherheitsbehörden werden stärker gefördert.
    18. Die zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft wird in Deutschland aktiv vorangetrieben.
    19. Bildungsprojekte zur Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft werden gefördert.
    20. Die politische Teilhabe Schwarzer Menschen wird gestärkt.
    21. Gegen Antisemitismus wird entschlossen vorgegangen, gleich von wem er ausgeht.
    22. Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben wird weiter umgesetzt.
    23. Projekte, die Antisemitismus, Rassismus oder andere menschenverachtende Ideologien propagieren, werden nicht gefördert.
    24. Eine Antisemitismusstrategie für den digitalen Raum wird erarbeitet.
    25. Mit einer Nationalen Strategie gegen Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus wird gegen die Diskriminierung von Muslimen vorgegangen.
    26. Die Empfehlungen der Expertenkommission Antiziganismus werden weiter konsequent umgesetzt.
    27. Mit der Minderheit der Sinti und Roma wird ein Staatsvertrag auf Bundesebene geschlossen.
    28. Die Förderung der zivilgesellschaftlichen Monitoringstelle für antiziganistische Vorfälle wird rechtlich abgesichert.
    29. Die gesellschaftliche Vielfalt soll sich durch verbindliche Maßnahmen in allen Institutionen angemessen widerspiegeln.
    30. Die Gleichstellungspolitik soll geschlechtergerecht sein und auch Männer und ihre Anliegen adressieren.
    31. Eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit wird gefördert.
    32. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch verlässliche Betreuung und hochwertige Bildungseinrichtungen verbessert.
    33. Alle Frauen müssen im öffentlichen Raum und zu Hause sicher sein und sich sicher fühlen können.
    34. Alle Betroffenen von Partnerschafts-, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und ihre Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
    35. Mit Bundesbeteiligung werden gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sichergestellt.
    36. Hilfsangebote bei Gewalt werden für Menschen mit Behinderung oder Sprachbarrieren ausgebaut.
    37. Ein Betroffenenrat für häusliche Gewalt kann die Perspektive der Betroffenen in Politik und Prävention einbringen.
    38. Die Rechte von Sexarbeitern werden menschenrechtsbasiert gestärkt.
    39. Nach der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes beraten Bund, Länder, Kommunen, Betroffene und Experten ergebnisoffen über Gesetzesänderungen ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung der Prostituierten.
    40. Frauenquoten in Aufsichtsräten werden eingeführt.
    41. Frauenquoten in Vorständen großer Unternehmen werden eingeführt.
    42. Die EU-Richtlinie zu Frauen in Führungspositionen wird konsequent umgesetzt.
    43. Bei Nichterreichung der Gleichstellungsziele in Führungspositionen werden Sanktionen eingeführt.
    44. Zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen.
    45. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche werden aus § 218 StGB herausgenommen und grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt.
    46. Der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase wird rechtmäßig.
    47. Für Schwangerschaftsabbrüche in der mittleren Phase wird ein gesetzlicher Rahmen geschaffen.
    48. Eine freiwillige Schwangerschaftskonfliktberatung wird durch ein Recht auf Beratung garantiert.
    49. Ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft wird garantiert.
    50. Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch wird abgelehnt.
    51. Stillen in der Öffentlichkeit wird gesetzlich grundsätzlich erlaubt.
    52. Gleichstellungsmaßnahmen berücksichtigen auch trans-, inter- und nicht binäre Personen.
    53. Jeder Mensch hat das Recht, frei und selbstbestimmt zu leben.
    54. Das Selbstbestimmungsgesetz und andere erkämpfte Rechte werden vor Angriffen geschützt.
    55. Die Rechte und die Selbstbestimmung queerer Menschen werden weiter gestärkt.
    56. Der Aktionsplan „Queer leben“ wird verstetigt.
    57. Für die Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ wird ein Bundesförderprogramm aufgelegt.
    58. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller und geschlechtlicher Identität wird in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert.
    59. Das Unrecht an trans- und intergeschlechtlichen Menschen durch Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit oder Zwangsscheidungen wird anerkannt.
    60. Das Familienrecht wird an Regenbogenfamilien angepasst.
    61. Die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere lesbischer Mütter und ihrer Kinder, im Abstammungsrecht wird schnellstmöglich beendet.
    62. Im Abstammungsrecht wird die Elternschaft von trans-, inter- und nicht binären Menschen berücksichtigt.
    63. Die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern wird verbessert.
    64. Menschen können auch jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen.
    65. Queeres Leben im Alter wird stärker in den Mittelpunkt gerückt.
    66. Junge queere Menschen werden gestärkt und Beratungsstrukturen für sie ausgebaut.
    67. Eine inklusive Gesellschaft mit gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen wird geschaffen.
    68. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Maßstab der Inklusionspolitik.
    69. Eine Enquetekommission Inklusion unter Beteiligung von Selbstvertretern wird eingerichtet.
    70. Technische Normen werden auf Barrierefreiheit geprüft.
    71. Barrierefreiheit wird in allen Bereichen, analog und digital, in nationales Recht umgesetzt sowie einfacher und tatsächlich durchsetzbar.
    72. Die Gebäude des Bundes werden innerhalb von zehn Jahren barrierefrei.
    73. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und ihre Freizeit verbringen.
    74. Die Deutsche Gebärdensprache wird besser verankert und gefördert.
    75. Die Deutsche Gebärdensprache wird als nationale Minderheitensprache anerkannt.
    76. Ein Kompetenzzentrum für barrierefreie Kommunikation wird eingerichtet.
    77. Der Gewaltschutz, insbesondere bei Angeboten für Menschen mit Behinderung, wird deutlich ausgebaut.
    78. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird auch für Menschen mit Behinderung gestärkt.
    79. Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma und Allergien werden stärker berücksichtigt, damit sie gleichberechtigt teilhaben können.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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