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Linke · Besser leben in Sachsen

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Sachsen 2014 · beschlossen 15.03.2014 · Original

Das Programm enthält 90 von 1.271 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 90
  1. Sachsen soll gegenüber den westdeutschen Ländern wirtschaftlich aufholen.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Es bedarf endlich eines Aufholprozesses gegenüber den Altbundesländern. Link zum Original
  2. Die kommunale Investitionspauschale wird deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Wir werden durch eine deutlich höhere kommunale Investitionspauschale die Handlungsspielräume vor Ort verbreitern und damit die Regionalentwicklung sowie regionale Wirtschaftskreisläufe befördern. Link zum Original
  3. Freiwillige Verbünde von Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten erhalten Regionalbudgets für die Wirtschafts- und Arbeitsförderung.

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    Wortlaut im Programm
    Des Weiteren wollen wir in Sachsen in der Wirtschaftsund Arbeitsförderung »regionalen Verantwor tungsgemeinschaften«, also freiwilligen Verbünden aus Kommunen sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten, so genannte Regionalbudgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen. Link zum Original
  4. Die Kooperation von Kommunen untereinander wird über den Standortwettbewerb hinaus gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei gilt es, die kooperativen Entwicklungsbeziehungen von Kommunen zueinander über den bisherigen Standortwettbewerb hinaus zu nutzen und zu fördern. Link zum Original
  5. Finanzschwache Kommunen werden bei Investitionen vom Eigenanteil der Kofinanzierung befreit.

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    Wortlaut im Programm
    Wo erforderlich, müssen vor allem finanzschwache Kommunen vom Eigenanteil bei Kofinanzierungen für Investitionen befreit werden. Link zum Original
  6. In allen Landesteilen wird eine Grundausstattung mit Infrastrukturen der Daseinsvorsorge gesichert oder geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    In allen Landesteilen Sachsens soll eine Grundausstattung mit Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge gesichert bzw. geschaffen und darüber hinaus die barrierefreie sowie kostengünstige Mobilität aller Einwohnerinnen und Einwohner ermöglicht werden. Link zum Original
  7. Der Freistaat unterstützt die Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge wie der Energieversorgung.

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    Wortlaut im Programm
    Möglichkeiten zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie z. B. der Energieversorgung, wollen wir durch den Freistaat unterstützen. Link zum Original
  8. Die Aufgaben der Landesdirektionen gehen vorrangig auf Gemeinden, Städte und Landkreise über, nur ersatzweise auf Ministerien oder Fachbehörden.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Die Aufgaben der jetzigen Landesdirektionen sind zunächst dem Kommunalisierungsgebot in Art. 85 der Verfassung folgend den Gemeinden, Städten oder Landkreisen als kommunalen Trägern der Selbstverwaltung zu übertragen. Nur wenn die jeweiligen Aufgaben von den Kommunen nicht zuverlässig und zweckmäßig erfüllt werden können, kommt eine Aufgabenübertragung an die zuständigen Ministerien oder auf schon jetzt auf bestimmte Tätigkeiten spezialisierte Landesinstitutionen/ ämter in Betracht. Link zum Original
  9. Die kommunale Investitionspauschale wird erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Erhöhung der kommunalen Investitionspauschale, Link zum Original
  10. Regionalbudgets werden an regionale Verantwortungsgemeinschaften übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    Übertragung von Regionalbudgets an » regionale Verantwortungsgemeinschaften,« Link zum Original
  11. Kreise und Kommunen erhalten als Verantwortliche für die Infrastruktur eine bessere finanzielle Ausstattung.

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    Wortlaut im Programm
    Das setzt auch eine bessere finanzielle Ausstattung von Kreisen und Kommunen voraus, die für die Infrastruktur im Wesentlichen verantwortlich sind. Link zum Original
  12. Die kommunale Selbstverwaltung soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kommunale Selbstverwaltung muss gestärkt und Kommunalabgaben müssen begrenzt werden. Link zum Original
  13. Kommunalabgaben sollen begrenzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kommunale Selbstverwaltung muss gestärkt und Kommunalabgaben müssen begrenzt werden. Link zum Original
  14. Bund und Land sollen für die kommunale Selbstverwaltung die rechtlichen, materiellen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Bund und das Land haben für die Selbstverwaltung die notwendigen Rahmenbedingungen in rechtlicher, materieller, finanzieller und organisatorischer Form zu schaffen. Link zum Original
  15. Die Schieflage der kommunalen Finanzausstattung soll durch eine bundesweite Steuer- und Gemeindefinanzreform überwunden werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die bestehende strukturelle Schieflage der kommunalen Finanzausstattung muss durch eine umfassende Steuerund Gemeindefinanzreform bundesweit überwunden werden. Link zum Original
  16. Die Kommunen sollen eine aufgabengerechte Finanzausstattung nach konsequenter Anwendung der Landesverfassung, insbesondere Art. 85, erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. Sachsen setzt sich ein für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen und die konsequente Verfassungsanwendung (insbesondere Art. 85) in Sachsen. Link zum Original
  17. Das Finanzausgleichsgesetz soll weiterentwickelt werden, um Disparitäten in der Finanzausstattung zwischen Land und Kommunen zu beseitigen.

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    Wortlaut im Programm
    Das sächsische Finanzausgleichsgesetz (FAG) muss weiterentwickelt werden, um die entstandenen Disparitäten in der Finanzausstattung zwischen Land und Kommunen zu beseitigen. Link zum Original
  18. Die Rechte der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistage sollen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Um dies zu gewährleisten, müssen die Rechte der Stadtund Gemeinderäte und der Kreistage gestärkt werden. Link zum Original
  19. Kommunale Selbstverwaltung soll in den Kommunen selbst durch Aktivierung und Beteiligung der Bürger gestaltet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die konkrete und lebendige Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung kann nicht zentral verordnet werden, sondern muss in den Kommunen selbst beginnen über die Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Link zum Original
  20. Gemeinderat und Kreistag sollen tatsächlich zum kommunalen Hauptorgan werden.

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    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist es, im täglichen praktischen Handeln den Gemeinderat bzw. den Kreistag zu einem tatsächlich kommunalen Hauptorgan zu machen. Link zum Original
  21. Entscheidungen von grundlegender Bedeutung sollen allein vom Gemeinderat bzw. Kreistag getroffen werden und nicht an Ausschüsse, Ältestenrat oder Bürgermeister bzw. Landrat verlagert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Entscheidungen von grundlegender Bedeutung sind deshalb allein vom kommunalen Hauptorgan zu treffen und können nicht in einen Ausschuss oder in den Ältestenrat verlagert oder gar der/dem Bürgermeisterin/Bürgermeister bzw. der/dem Landrätin/Landrat überlassen werden. Link zum Original
  22. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehören vielfältige Beteiligungsformen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

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    Wortlaut im Programm
    Zu einer lebendigen und bürgernahen kommunalen Selbstverwaltung gehören die vielfältigsten Beteiligungsformen der Bürgerinnen und Bürger in allen kommunalen Belangen sowie die in der Gemeindeund der Landkreisordnung vorgesehenen direktdemokratischen Verfahren Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Link zum Original
  23. Das Ziel einer aktiven Bürgerkommune mit Bürgerinnen und Bürgern als Mitgestaltenden wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. Sachsen unterstützt das Ziel einer aktiven Bürgerkommune, in der die Bürgerinnen und Bürger tätig Mitgestaltende sind, und möchte die Durchführung direktdemokratischer Verfahren erleichtern. Link zum Original
  24. Die Durchführung direktdemokratischer Verfahren in den Kommunen soll erleichtert werden.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. Sachsen unterstützt das Ziel einer aktiven Bürgerkommune, in der die Bürgerinnen und Bürger tätig Mitgestaltende sind, und möchte die Durchführung direktdemokratischer Verfahren erleichtern. Link zum Original
  25. Die Hürden für direktdemokratische Verfahren sollen durch Änderungen der Landesgesetzgebung deutlich abgesenkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb tritt DIE LINKE. Sachsen für eine deutliche Absenkung der Hürden für direktdemokratische Verfahren durch entsprechende Änderungen in der Landesgesetzgebung ein. Link zum Original
  26. Das Beteiligungsquorum für die Gültigkeit von Bürgerbegehren soll auf höchstens fünf Prozent sinken.

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    Wortlaut im Programm
    Das betrifft insbesondere eine Absenkung des Beteiligungsquorums auf maximal fünf Prozent für die Gültigkeit von Bürgerbegehren sowie das Ausreichen einer einfachen Mehrheit für das Wirksamwerden von Bürgerentscheiden. Link zum Original
  27. Für das Wirksamwerden von Bürgerentscheiden soll eine einfache Mehrheit ausreichen.

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    Wortlaut im Programm
    Das betrifft insbesondere eine Absenkung des Beteiligungsquorums auf maximal fünf Prozent für die Gültigkeit von Bürgerbegehren sowie das Ausreichen einer einfachen Mehrheit für das Wirksamwerden von Bürgerentscheiden. Link zum Original
  28. Die Verfahren für Bürgerbegehren sollen entbürokratisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Weiterhin setzen wir uns für eine Entbürokratisierung der Verfahren und einen Verzicht auf den Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren ein. Link zum Original
  29. Für Bürgerbegehren soll kein Kostendeckungsvorschlag mehr verlangt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Weiterhin setzen wir uns für eine Entbürokratisierung der Verfahren und einen Verzicht auf den Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren ein. Link zum Original
  30. Kooperative Bürgerbeteiligung wie Mediation, Zukunftswerkstätten, Stadtteilforen, Runde Tische, Planungszellen und Bürgerhaushalte gehört zu einer aktiven Bürgerkommune.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb gehören zu einer aktiven Bürgerkommune auch die vielfältigen Formen der kooperativen BürgerInnenbeteiligung, wie traditionelle Verbändebeteiligung, Mediationsverfahren, Zukunftswerkstätten, Stadtteilforen, Runde Tische, Gemeinwesensarbeit, Planungszellen, Sicherheitspartnerschaften, Bürgerhaushalte und auch Lokale AGENDA 21-Aktivitäten. Link zum Original
  31. Sachkundige Einwohner sollen als beratende Mitglieder in kommunale Ausschüsse einbezogen und Sachverständige hinzugezogen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Um kommunalpolitische Entscheidungen bürgernah und mit Sachverstand vorzubereiten, sind alle Möglichkeiten der Einbeziehung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder in den Ausschüssen sowie das Hinzuziehen von Sachverständigen zu einzelnen Angelegenheiten zu nutzen. Link zum Original
  32. Einwohnerinnen und Einwohner sollen über einen Bürgerhaushalt aktiv an der Finanzplanung der Gemeinde beteiligt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Ein zentrales Anliegen für DIE LINKE. Sachsen stellt die aktive Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an der Finanzplanung der Gemeinde in Form eines Bürgerhaushaltes dar. Link zum Original
  33. Kommunalabgaben sollen transparent, gerecht und sozial verträglich sein.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. Sachsen setzt sich für transparente, gerechte und sozial verträgliche Kommunalabgaben ein. Link zum Original
  34. Der Anteil der Grundgebühren an den Gesamtkosten der Kommunalabgaben soll begrenzt werden, um Sparsamkeit zu belohnen.

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    Wortlaut im Programm
    Sparsamkeit, wie z. B. Abfallvermeidung und geringer Wasserverbrauch, müssen belohnt werden, indem der Anteil der Grundgebühren an den Gesamtkosten der Abgaben begrenzt und eine verursachergerechte Mengen gebühr eingeführt wird. Link zum Original
  35. Eine verursachergerechte Mengengebühr soll eingeführt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Sparsamkeit, wie z. B. Abfallvermeidung und geringer Wasserverbrauch, müssen belohnt werden, indem der Anteil der Grundgebühren an den Gesamtkosten der Abgaben begrenzt und eine verursachergerechte Mengen gebühr eingeführt wird. Link zum Original
  36. Die Belastung aus Kommunalabgaben und -steuern soll durch eine an der Einkommensentwicklung orientierte Höchstgrenze beschränkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Höhe der Belastungen aus Kommunalabgaben und steuern ist durch eine zumutbare, an der realen Einkommensentwicklung orientierten und sozialen Bedingungen unterworfenen Höchstgrenze zu be schränken. Link zum Original
  37. Die Höchstgrenze für Kommunalabgaben soll von den kommunalen Vertretungen vor Ort bestimmt und in einem örtlichen Belastungsverzeichnis dokumentiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Höhe der Belastungen aus Kommunalabgaben und steuern ist durch eine zumutbare, an der realen Einkommensentwicklung orientierten und sozialen Bedingungen unterworfenen Höchstgrenze zu be schränken. Sie ist in den kommunalen Vertretungskörperschaften anhand der konkreten Situation vor Ort zu bestimmen und in einem örtlichen Belastungsverzeichnis zu dokumentieren. Link zum Original
  38. Soziale Härtefälle bei Kommunalabgaben sollen durch Stundung oder Erlass wirksamer vermieden werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wirksamer als bisher sind durch Stundung oder Erlass von Abgaben soziale Härtefälle zu vermeiden. Link zum Original
  39. Gesetzlich soll gesichert werden, dass Kommunalabgaben für Grundstücksbesitzer nicht faktisch enteignend wirken.

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    Wortlaut im Programm
    Durch gesetzliche Regelungen ist zu sichern, dass Kommunalabgaben für Grundstücksbesitzer und Grundstücksbesitzerinnen de facto nicht zu einer Enteignung führen. Link zum Original
  40. Die Globalberechnung von Beiträgen soll durch eine an der tatsächlichen Nutzung orientierte Berechnung ersetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die bisherige Globalberechnung zur Ermittlung von Beiträgen ist durch eine realitätsnahe und an der tatsächlichen Nutzung orientierten Alternativberechnung zu ersetzen. Link zum Original
  41. Die Aufgabenträger für Wasserversorgung, Abwasser und Abfall sollen durch Landesförderung wirtschaftlich stabilisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufgabenträger für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung sind wirtschaftlich durch geeignete Fördermaßnahmen des Landes zu stabilisieren. Link zum Original
  42. Die Arbeit der Aufgabenträger für Wasser, Abwasser und Abfall soll professionalisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufgabenträger für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung sind wirtschaftlich durch geeignete Fördermaßnahmen des Landes zu stabilisieren. Ihre Arbeit ist zu professionalisieren und demokratischer Kontrolle durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen zu unterziehen. Link zum Original
  43. Die Aufgabenträger für Wasser, Abwasser und Abfall sollen der demokratischen Kontrolle durch die Einwohner unterliegen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufgabenträger für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung sind wirtschaftlich durch geeignete Fördermaßnahmen des Landes zu stabilisieren. Ihre Arbeit ist zu professionalisieren und demokratischer Kontrolle durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen zu unterziehen. Link zum Original
  44. Ein schrittweiser Rückbau der Infrastruktur für Wasser, Abwasser und Abfall soll mit den Bürgerinnen und Bürgern geplant werden.

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    Wortlaut im Programm
    Aufgrund der demographischen Entwicklung ist mit den Bürgerinnen und Bürgern ein vernünftiger, schrittweiser Rückbau von Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall zu planen und zu gestalten. Link zum Original
  45. Das Kommunalrecht soll zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Mitsprache modernisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. Sachsen will das Kommunalrecht im Sinne der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Mitsprache modernisieren. Link zum Original
  46. Gemeinde- und Kreisräte sowie Bürgerinnen und Bürger sollen mehr Transparenz, Öffentlichkeit und Mitbestimmung erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns ein für mehr Transparenz, Öffentlichkeit und Mitbestimmung für Gemeinde /Kreisräte und Bürgerinnen und Bürger. Link zum Original
  47. Die Zugangskriterien für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen so geändert werden, dass Mitbestimmung möglich wird.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zugangskriterien für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide müssen so verändert werden, dass Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger möglich wird. Link zum Original
  48. Die Mitspracherechte in den Ortschaften sollen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mitspracherechte in den Ortschaften wollen wir stärken. Link zum Original
  49. Kommunale Unternehmen sollen im Wettbewerb mit privaten gleichberechtigt sein.

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    Wortlaut im Programm
    Kommunale Unternehmen sollen im Wettbewerb mit privaten gleichberechtigt agieren. Link zum Original
  50. Die Handlungsspielräume kommunaler Unternehmen in der Daseinsvorsorge sollen erweitert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kommunale Unternehmen sollen im Wettbewerb mit privaten gleichberechtigt agieren. Ihre Handlungsspielräume wollen wir im Bereich der Daseinsvorsorge erweitern und den Prozess der Rekommunalisierung befördern. Link zum Original
  51. Die Rekommunalisierung soll vorangebracht werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kommunale Unternehmen sollen im Wettbewerb mit privaten gleichberechtigt agieren. Ihre Handlungsspielräume wollen wir im Bereich der Daseinsvorsorge erweitern und den Prozess der Rekommunalisierung befördern. Link zum Original
  52. Das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus tritt DIE LINKE. Sachsen für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre ein. Link zum Original
  53. Jugendbeiräte sowie Jugend- und Kinderparlamente in Städten und Gemeinden sollen eingerichtet, gefördert und unterstützt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Insbesondere die Einrichtung, Förderung und Unterstützung von Jugendbeiräten und Jugendbzw. Kinderparlamenten in den Städten und Gemeinden ist ein Anliegen der LINKEN in Sachsen. Link zum Original
  54. Kommunales Wahlrecht und Teilnahme an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sollen auch Nicht-EU-Bürgern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland offenstehen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das kommunale Wahlrecht und die Teilnahme an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auch für Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Staaten öffnen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Link zum Original
  55. Die Benachteiligung kleinerer Parteien im Kommunalwahlrecht soll beendet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Obwohl DIE LINKE in Sachsen zu den größeren Parteien gehört, setzen wir uns für ein Ende der Diskriminierung kleinerer Parteien im Kommunalwahlrecht ein. Link zum Original
  56. Bei der Sitzverteilung soll statt des d'Hondt-Verfahrens das auch bei der Bundestagswahl verwendete Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren gelten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen diese Diskriminierung unserer kleineren Mitbewerberinnen und Mitbewerber, auch wenn dies in der Praxis für uns selbst möglicherweise nachteilig ist, beenden und setzen uns für das auch bei der Bundestagswahl verwendete Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ein. Link zum Original
  57. Digitale Bürgerhaushalte, über die Bürgerinnen und Bürger online Vorschläge einreichen und diskutieren, werden in Sachsen etabliert.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Digitaler BürgerInnenhaushalt beispielsweise macht den kommunalen Haushalt transparent – über das Netz können Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einreichen und miteinander sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung über Vorschläge und Lösungsansätze diskutieren. DIE LINKE. Sachsen möchte diese Verfahren zunehmend auch in Sachsen etablieren und auf wichtige Planungsverfahren, wie beispielsweise Infrastrukturprojekte, ausweiten. Link zum Original
  58. Der Internetzugang wird als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Gemeindeordnung verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, den Internetzugang als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Gemeindeordnung zu verankern, um die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zu erweitern. Link zum Original
  59. Kleingärtner und ihre Vereine werden von kommunalen Abgaben und Beiträgen freigestellt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ die Freistellung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und ihrer Vereine von den derzeitigen Belastungen mit kommunalen Abgaben und Beiträgen, Link zum Original
  60. Das hauptamtliche Personal der Stützpunkt-Feuerwehren wird von den beteiligten Gemeinden über eine Umlage finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Wir streben die Bildung hauptamtlich besetzter Unterstützungseinheiten an, welche gemeindeübergreifend den Ersteinsatz der örtlich zuständigen Feuerwehr, insbesondere während der Tageszeiten mit eingeschränkter Einsatzbereitschaft, qualifiziert unterstützen (Stützpunkt-Feuerwehren). Das hauptamtliche Personal ist durch alle beteiligten Gemeinden in Form einer Umlage zu finanzieren; diese Kosten sind durch das Finanzausgleichgesetz (FAG) zu berücksichtigen. Link zum Original
  61. Die Kosten der Stützpunkt-Feuerwehren werden im Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir streben die Bildung hauptamtlich besetzter Unterstützungseinheiten an, welche gemeindeübergreifend den Ersteinsatz der örtlich zuständigen Feuerwehr, insbesondere während der Tageszeiten mit eingeschränkter Einsatzbereitschaft, qualifiziert unterstützen (Stützpunkt-Feuerwehren). Das hauptamtliche Personal ist durch alle beteiligten Gemeinden in Form einer Umlage zu finanzieren; diese Kosten sind durch das Finanzausgleichgesetz (FAG) zu berücksichtigen. Link zum Original
  62. Der Freistaat beteiligt sich an den finanziellen Lasten der Kommunen für den Brandschutz.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. Sachsen ist der Auffassung, dass sich der Freistaat, der die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit einer öffentlichen Feuerwehr durch seine Empfehlung zum Brandschutzbedarfsplan definiert, an den finanziellen Lasten der Kommunen bei der Sicherstellung des Brandschutzes beteiligen muss. Link zum Original
  63. Aktive Bürgerkommunen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Unterstützung von aktiven BürgerInnenkommunen, Absenkung der Beteiligungsquoren auf maximal fünf Prozent für die Gültigkeit von Bürgerbegehren sowie die einfache Mehrheit für das Wirksamwerden von Bürgerentscheiden, Link zum Original
  64. Das Beteiligungsquorum für gültige Bürgerbegehren wird auf höchstens fünf Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Unterstützung von aktiven BürgerInnenkommunen, Absenkung der Beteiligungsquoren auf maximal fünf Prozent für die Gültigkeit von Bürgerbegehren sowie die einfache Mehrheit für das Wirksamwerden von Bürgerentscheiden, Link zum Original
  65. Für das Wirksamwerden von Bürgerentscheiden genügt die einfache Mehrheit.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Unterstützung von aktiven BürgerInnenkommunen, Absenkung der Beteiligungsquoren auf maximal fünf Prozent für die Gültigkeit von Bürgerbegehren sowie die einfache Mehrheit für das Wirksamwerden von Bürgerentscheiden, Link zum Original
  66. Unterschriften für Bürgerbegehren können auch online gesammelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Unterschriftensammlungen für Bürgerbegehren auch online ermöglichen, Link zum Original
  67. Die Finanzplanung der Gemeinden wird durch Bürgerhaushalte demokratisiert.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Finanzplanung der Gemeinden durch Einrichtung von Bürgerhaushalten demokratisieren, Link zum Original
  68. Die Rechte von Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Stärkung der Rechte von Stadtund Gemeinderäten und Kreistagen, Link zum Original
  69. Kommunalabgaben werden transparent, gerecht und sozial verträglich festgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Kommunalabgaben transparent, gerecht und sozial verträglich festlegen, Link zum Original
  70. Grenzüberschreitende Kooperation, regionale Vernetzung und europäische Fördermittel dienen der Stärkung regionaler Strukturen.

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    Wortlaut im Programm
    Grenzüberschreitende Kooperation, regionale Vernetzung und die optimale Nutzung europäischer Fördermittel müssen der Stärkung regionaler Strukturen dienen. Link zum Original
  71. An bisherigen Staatsgrenzen entstehen grenzüberschreitende Regionen mit Scharnierfunktion.

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    Wortlaut im Programm
    An bisher trennenden Staatsgrenzen müssen Regionen mit Scharnierfunktion entstehen. Link zum Original
  72. Aus der Höchstförderung fallende Regionen wie Ostdeutschland und Leipzig erhalten eine Übergangsförderung in Höhe von zwei Dritteln der bisherigen EU-Förderung.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Wir setzen uns dafür ein, dass die aus der Höchstförderung herausfallenden Regionen, wie die ostdeutschen Regionen einschließlich der Phasing-Out-Regionen, wie Leipzig, solange eine Übergangförderung (Zwischenkategorie) erhalten, die zwei Drittel des bisherigen Förderumfangs beträgt, wie dies entwicklungspolitisch erforderlich ist. Formale Stichjahre sind kontraproduktiv und spiegeln nicht die reale Situation in diesen Regionen wider. Link zum Original
  73. Mit der Struktur- und Regionalpolitik nicht zusammenhängende Bedingungen für die Vergabe von EU-Fördermitteln werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Wir setzen uns dafür ein, dass mit der Strukturund Regionalpolitik ursächlich nicht zusammenhängende Restriktionen und Bedingungen für die Mittelgewährung in den Regionen abgeschafft werden. Link zum Original
  74. Die kulturellen und natürlichen Potenziale der Grenzregion werden gemeinsam erschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Für eine europäische Zusammenarbeit über Grenzen hinweg bleibt noch viel zu tun: eine Wirtschaftsund Arbeitsmarktpolitik zur Herausbildung eines Wirtschaftsstandortes, die Schaffung eines Netzwerkes von Hochschulund Forschungseinrichtungen, die Erarbeitung und Umsetzung eines grenzüberschreitenden Verkehrskonzepts, wie kleinteilige Verkehrslösungen zwischen Grenzstädten oder die gemeinsame Erschließung der kulturellen und natürlichen Potenziale der Region. Link zum Original
  75. Mit Polen und Tschechien wird eine gemeinsame Strukturpolitik für Kultur, Verkehr, Wirtschaft und die Angleichung der Sozialstruktur betrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Es braucht eine gemeinsame Strukturpolitik, die die kulturelle Infrastruktur, die Verkehrsstruktur und Wirtschaftsstruktur und schließlich auch die Angleichung der Sozialstruktur umfasst. Link zum Original
  76. Grenz- und länderübergreifende Kooperation erhält einen deutlich höheren Stellenwert in der sächsischen Politik.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Grenzund länderübergreifende Kooperationen müssen einen deutlich höheren Stellenwert in der sächsischen Politik erhalten. Dazu gehört der Ausbau von Regionalisierungsprozessen durch Stärkung regionaler und lokaler Vernetzungen in Wirtschaft, Verkehr, Kultur, Sozialpolitik. Link zum Original
  77. Regionale und lokale Vernetzungen in Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Sozialpolitik werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Grenzund länderübergreifende Kooperationen müssen einen deutlich höheren Stellenwert in der sächsischen Politik erhalten. Dazu gehört der Ausbau von Regionalisierungsprozessen durch Stärkung regionaler und lokaler Vernetzungen in Wirtschaft, Verkehr, Kultur, Sozialpolitik. Link zum Original
  78. Grenzüberschreitende Kooperation erhält in der Förderperiode nach 2013 deutlich mehr Stellenwert und Mittel.

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    Wortlaut im Programm
    ■ In der Fördermittelperiode nach 2013 erhält grenzüberschreitende Kooperation einen deutlich erhöhten Stellenwert und Mittel. Link zum Original
  79. Für die Euroregionen werden regional untersetzte Weiterentwicklungskonzepte erarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    Sachsen und die benachbarten Regionen benötigen regional untersetzte Konzepte zur Weiterentwicklung der entsprechenden Euroregionen. Link zum Original
  80. Die transnationale Zusammenarbeit wird besonders in Umwelt-, Energie-, Arbeitsmarkt-, Verkehrs-, Sozial- und Gesundheitspolitik sowie beim Rettungs- und Katastrophenschutz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Transnationale Kooperation muss vor allem im Bereich der gemeinsamen Umweltund Energiepolitik (das schließt die Auseinandersetzung mit der Atompolitik ein), der Arbeitsmarktund Wirtschaftspolitik (z. B. gemeinsame Fachkräftepolitik – nicht bloßes Abwerben der Besten), der Verkehrsund Infrastrukturpolitik, Sozialund Gesundheitspolitik, bei Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz etc. weiterentwickelt werden. Link zum Original
  81. Die EU-Kohäsionspolitik wird bestmöglich zur Stärkung regionaler Strukturen genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Bestmögliche Nutzung der Kohäsionspolitik zur Stärkung regionaler Strukturen; dabei soll die Entwicklung der Regionalund Strukturpolitik unter Einbezug regionaler und lokaler Akteurinnen und Akteure erfolgen. Link zum Original
  82. Regional- und Strukturpolitik wird unter Einbeziehung regionaler und lokaler Akteure entwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Bestmögliche Nutzung der Kohäsionspolitik zur Stärkung regionaler Strukturen; dabei soll die Entwicklung der Regionalund Strukturpolitik unter Einbezug regionaler und lokaler Akteurinnen und Akteure erfolgen. Link zum Original
  83. Die Zusammenarbeit der Länder innerhalb Deutschlands wird verstärkt.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Wir brauchen eine verstärkte Länderkooperation innerhalb Deutschlands. Dafür müssen Konzepte unter Einbeziehung regionaler Akteurinnen und Akteure erarbeitet und intensiviert werden (z. B. verbindlicher Ausbau der Städtekooperationen, Ausbau der Kooperationen von Hochschulen, Kultureinrichtungen etc.). Link zum Original
  84. Unter Einbeziehung regionaler Akteure werden Konzepte etwa für Städtekooperationen und die Kooperation von Hochschulen und Kultureinrichtungen erarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Wir brauchen eine verstärkte Länderkooperation innerhalb Deutschlands. Dafür müssen Konzepte unter Einbeziehung regionaler Akteurinnen und Akteure erarbeitet und intensiviert werden (z. B. verbindlicher Ausbau der Städtekooperationen, Ausbau der Kooperationen von Hochschulen, Kultureinrichtungen etc.). Link zum Original
  85. Grenzüberschreitender Zusammenhalt wird über eine Scharnierfunktion grenznaher Regionen gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Beförderung eines grenzüberschreitenden Zusammenhalts und Miteinanders durch Beförderung einer » Scharnierfunktion« grenz naher Regionen. Link zum Original
  86. Die Regionenförderung bleibt erhalten, solange Bedarf besteht.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Erhalt von Regionenförderung solange der Bedarf besteht. Link zum Original
  87. Regionalisierungsprozesse werden durch lokale Vernetzung in Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Sozialpolitik ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Ausbau von Regionalisierungsprozessen durch Stärkung lokaler Vernetzung in Wirtschaft, Verkehr, Kultur, Sozialpolitik. Link zum Original
  88. Grenzüberschreitende Städtekooperationen werden verbindlich ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Verbindlicher Ausbau der grenzüberschreitenden Städtekooperationen, der Kooperation von Hochschulen und Kultureinrichtungen. Link zum Original
  89. Auf Basis eines Landesforschungsprogramms werden Modelle für eine tragfähige Entwicklung und Beschäftigung in der Lausitz nach dem Braunkohleabbau entwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Unabhängig davon, wann das sein wird, wird DIE LINKE. Sachsen dafür Sorge tragen, dass für die Lausitz auf der Basis eines wissenschaftlich fundierten Landesforschungsprogramms Modelle entwickelt werden, die aufzeigen, welche Schritte kurzfristig eingeleitet werden müssen, um mittelfristig eine sanfte Landung nach dem Ausstieg aus dem Braunkohleabbau sowie dauerhaft tragfähige Entwicklung und Beschäftigung für die Region zu ermöglichen. Link zum Original
  90. Ein Landesforschungsprogramm zeigt Möglichkeiten der Entwicklung und Beschäftigung in der Lausitz auf.

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    Wortlaut im Programm
    ■ Keine neuen Braunkohletagebaue zur energetischen Nutzung genehmigen – Landesforschungsprogramm wird tragfähige Möglichkeiten der Entwicklung und Beschäftigung in der Lausitz aufzeigen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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