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FDP · Die Vision einer neuen Landespolitik.

Forderungen zu Klima, Umwelt und Naturschutz

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2000 · Original

Das Programm enthält 76 von 817 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 76
  1. Naturschutz und Landschaftspflege sollen als Erfolgsfaktoren des Urlaubslandes gesichert werden.

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    Wortlaut im Programm
    - Naturschutz und Landschaftspflege als wesentliche Erfolgsfaktoren für die Anziehungskraft des Urlaubslandes Schleswig -Holstein; Link zum Original
  2. Beim Landesnaturschutzgesetz besteht wegen seiner weitreichenden Eingriffe in kommunale und private Belange dringender Handlungsbedarf.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Beispiel für den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich ist das Landesnaturschutzgesetz mit seinen weitreichenden Eingriffen in kommunale und private Belange. Link zum Original
  3. Umweltschutz sowie die Verminderung von Landschaftsverbrauch und Schadstoffeinträgen sollen eine lebenswerte Umwelt erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Der Schutz unserer natürlichen Umwelt, die Verminderung des Landschaftsverbrauches und von Schadstoffeinträgen in die Luft, den Boden und das Wasser sind wichtige Vorsorgemaßnahmen, um uns und unseren Kindern eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Link zum Original
  4. Umwelt- und Naturschutz dürfen nicht zur Bevormundung der Bürger dienen.

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    Wortlaut im Programm
    Umwelt - und Naturschutz dürfen kein Alibi für die Bevormundung von Bürgerinnnen und Bürgern sein. Sie haben die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Bürger bei der Fol genabwägung von politischen Maßnahmen mit einzubeziehen. Link zum Original
  5. Umwelt- und Naturschutz beziehen die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Bürger in die Folgenabwägung ein.

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    Wortlaut im Programm
    Umwelt - und Naturschutz dürfen kein Alibi für die Bevormundung von Bürgerinnnen und Bürgern sein. Sie haben die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Bürger bei der Fol genabwägung von politischen Maßnahmen mit einzubeziehen. Link zum Original
  6. Die Umweltpolitik hat keinen Vorrang gegenüber anderen Politikbereichen.

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    Wortlaut im Programm
    Es gibt keine Vorrangstellung der Umweltpolitik gegenüber anderen Politikbereichen. Link zum Original
  7. Der Anstieg der CO2-Konzentration lässt sich langfristig nur durch eine Abkehr von fossilen Energieträgern dämpfen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Anstieg der CO2 - Konzentration der Atmosphäre mit seinen negativen Folgen auf das Klima kann langfristig nur durch eine Abkehr von der Nutzung fossiler Energieträger gedämpft werden. Link zum Original
  8. Die Datenbestände der Umweltbehörden werden unter Beachtung des Datenschutzes öffentlich zugänglich gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Datenbestände der Umweltbehörden sind zum großen Teil mit Steuergeldern erarbeitet worden und sollten daher unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen öffentlich zugänglich sein. Link zum Original
  9. Ein Leitfaden Umweltinformationen zeigt, welche Umweltinformationen bei den Behörden vorliegen.

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    Wortlaut im Programm
    - Entwicklung eines Leitfadens “Umweltinformationen”, der interessierten Bürgern Kommunen, Naturschutzverbänden, Betrieben und Ingenieurbüros aufzeigt, welche Informationen zur Situation der Umwelt bei den Behörden vorliegen. Link zum Original
  10. Die Umweltverwaltung stellt Umweltdaten zeitnah in digitaler Form bereit.

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    Wortlaut im Programm
    - Zeitnahe Bereitstellung von Umweltdaten in digitaler Form durch die Umweltverwaltung. Vorrang der EDV-technischen Aufbereitung analoger Altdatenbestände vor der Erhebung immer neuer Umweltdaten. Link zum Original
  11. Die digitale Aufbereitung analoger Umwelt-Altdaten hat Vorrang vor der Erhebung neuer Umweltdaten.

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    Wortlaut im Programm
    - Zeitnahe Bereitstellung von Umweltdaten in digitaler Form durch die Umweltverwaltung. Vorrang der EDV-technischen Aufbereitung analoger Altdatenbestände vor der Erhebung immer neuer Umweltdaten. Link zum Original
  12. Die Umweltverwaltung stellt Bewertungsmethoden bereit, mit denen Bürger den Zustand der Umwelt selbst einschätzen können.

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    Wortlaut im Programm
    - Entwicklung und Bereitstellung von Bewertungsmethoden durch die Umweltverwaltung, um auf diese Weise den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, selbst den Zustand der Umwelt auf einer naturwissenschaftlich abgesicherten Grundlage einschätzen zu können. Link zum Original
  13. Verkehrs- und Infrastrukturpolitik wird zur Reinhaltung von Luft und Böden umweltgerecht gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Eine umweltgerechte Gestaltung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik ist zur Reinhaltung der Luft und auch der Böden unabdingbar. Link zum Original
  14. Die Ziele der Agenda 21 werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. unterstützt die Ziele der in Rio beschlossenen Agenda 21. Link zum Original
  15. Die einzelnen Politikbereiche berücksichtigen Umweltbelange selbständig bei ihren Entscheidungen.

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    Wortlaut im Programm
    Die einzelnen Politikbereiche sollten jedoch selbständig die Umweltbelange bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Link zum Original
  16. Es wird ein umfassender Tierschutz angestrebt.

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    Wortlaut im Programm
    Liberale treten für einen umfassenden Tierschutz ein. Link zum Original
  17. In Landwirtschaft, Sport, Hobby und Forschung wird artgerechte Tierhaltung verlangt.

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    Wortlaut im Programm
    In der Landwirtschaft, im Sport und im Hobbybereich und in der Forschung ist eine artgerechte Haltung von Tieren unerlässlich. Link zum Original
  18. Der Tierschutz wird im Grundgesetz verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. tritt für eine Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ein. Link zum Original
  19. Die Zahl der Tierversuche wird auf das notwendige Mindestmaß reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zahl der Tierversuche ist auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Link zum Original
  20. Alternative Versuchsmethoden zur Vermeidung von Tierversuchen werden entwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem sind weitere alternative Versuchsmethoden zur Vermeidung von Tierversuchen zu entwickeln. Link zum Original
  21. Tierversuche zur Entwicklung von Impfstoffen gegen lebensbedrohende Krankheiten gelten als ethisch gerechtfertigt.

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    Wortlaut im Programm
    Tierversuche sind jedoch ethisch gerechtfertigt, wenn z. B. Impfstoffe zur Vorbeugung gegen lebensbedrohende Krankheiten entwickelt werden. Link zum Original
  22. Natur- und Landschaftsschutz sollen die Kulturlandschaft durch Pflege erhalten und die Entwicklung einer naturnahen Landschaft fördern.

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    Wortlaut im Programm
    Natur - und Landschaftsschutz haben die Aufgabe, die charakteristischen Bestandteile der Kulturlandschaft durch Pflege zu erhalten und die Entwicklung einer naturnahen Landschaft zu fördern. Link zum Original
  23. Das Landesnaturschutzgesetz wird so geändert, dass es wirkungsvoll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichert.

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    Wortlaut im Programm
    - Das Landesnaturschutzgesetz soll mit folgender Zielsetzung geändert werden: Das Gesetz hat wirkungsvoll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu sichern. Link zum Original
  24. Die natürlichen Ressourcen werden nachhaltig genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ist anzustreben. Link zum Original
  25. Heimische Tier- und Pflanzenarten haben bei naturschutzfachlichen Entwicklungsmaßnahmen grundsätzlich Vorrang.

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    Wortlaut im Programm
    Heimische Tier - und Pflanzenarten haben bei naturschutzfachlichen Entwicklungsmaßnahmen grundsätzlich Vorrang. Link zum Original
  26. Der Erfolg der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung wird bilanziert.

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    Wortlaut im Programm
    - Der Erfolg der Eingriffs - Ausgleichsregelung soll bilanziert und nach Auswertung des Ergebnisses entbürokratisiert werden. Link zum Original
  27. Die Eigentumsrechte der Bürger im Naturschutz werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    - Die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu stärken, Wertminderungen von Flächen durch Festlegungen in der Landschaftsplanung müssen entschädigt werden. Link zum Original
  28. Wertminderungen von Flächen durch Festlegungen der Landschaftsplanung werden entschädigt.

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    Wortlaut im Programm
    - Die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu stärken, Wertminderungen von Flächen durch Festlegungen in der Landschaftsplanung müssen entschädigt werden. Link zum Original
  29. Der Landesnaturschutzverband wird gestärkt und angemessen gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Landesnatur schutzverband ist im Gesetz als Interessenvertretung für die Natur vorgesehen; er wird als Zusammenschluss der landesweit arbeitenden und im Naturschutz engagierten Verbände gestärkt und ist entsprechend seinen Leistungen angemessen zu fördern. Link zum Original
  30. Landesweit geltende Bewertungsmethoden sichern eine gleichartige Umsetzung des Landesnaturschutzgesetzes in Kreisen und kreisfreien Städten.

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    Wortlaut im Programm
    Durch die Bereitstellung landesweit geltender Bewertungsmethoden ist in den Kreisen und kreisfreien Städten eine gleichartige Umsetzung der Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes sicherzustellen. Link zum Original
  31. Das EU-Programm Natura 2000 wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Programm Natura 200 0 der EU wird umgesetzt. Eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten soll vermieden werden. Link zum Original
  32. Bei der Umsetzung von Natura 2000 werden Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Entwicklung vermieden.

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    Wortlaut im Programm
    Das Programm Natura 200 0 der EU wird umgesetzt. Eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten soll vermieden werden. Link zum Original
  33. Die Gründung von Landschaftspflegeverbänden auf Gemeinde- und Kreisebene wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Organisation der Pflege naturnaher Flächen ist die Gründung von Landschaftspflegeverbänden auf Gemeinde - und Kreisebene zu fördern. Link zum Original
  34. Pflege- und Entwicklungskonzepte für naturnahe Flächen werden einvernehmlich beschlossen und umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Pflege - und Entwicklungskonzepte sind einvernehmlich zu beschließen und umzusetzen. Link zum Original
  35. Die Stiftung Naturschutz konzentriert ihre Arbeit auf geschützte Flächen, die der natürlichen Sukzession überlassen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Stiftung Naturschutz soll ihre Arbeit auf Flächen in geschützten Gebieten konzentrieren, die aufgrund naturschutzfachlicher Bewertung der natürlichen Sukzession zu überlassen sind. Link zum Original
  36. Die extensive landwirtschaftliche Pflege von Naturschutzflächen wird von den Eigentümern auf Basis von Nutzungsverträgen durchgeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Es ist anzustreben, dass die extensive landwirtschaftliche Nutzung zur Pflege von Naturschutzflächen von den jeweiligen Eigentümern auf der Basis von Nutzungsverträgen durchgeführt wird. Link zum Original
  37. Die Roten Listen der Tier- und Pflanzenarten werden sorgfältig und ohne ideologische Einflussnahme von Verbänden überprüft und fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Für die fachliche Naturschutzarbeit und die Landschaftsplanung sind die “Roten Listen der Tier - und Pflanzenarten” ein wichtiges Hilfsmittel. Daher sind diese Listen mit besonderer Sorgfalt und ohne ideologische Einflussnahme durch interessierte Verbände zu überprüfen und fortzuschreiben, und zwar unter Beachtung eines räumlichen Geltungsbereiches sowie unter strikter Anwendung der neuen Kriterien zur Gefährdungsabschätzu ng der IUCN (International Union for the Conservation of Nature). Link zum Original
  38. Bei der Fortschreibung der Roten Listen werden die IUCN-Kriterien zur Gefährdungsabschätzung strikt angewendet.

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    Wortlaut im Programm
    Für die fachliche Naturschutzarbeit und die Landschaftsplanung sind die “Roten Listen der Tier - und Pflanzenarten” ein wichtiges Hilfsmittel. Daher sind diese Listen mit besonderer Sorgfalt und ohne ideologische Einflussnahme durch interessierte Verbände zu überprüfen und fortzuschreiben, und zwar unter Beachtung eines räumlichen Geltungsbereiches sowie unter strikter Anwendung der neuen Kriterien zur Gefährdungsabschätzu ng der IUCN (International Union for the Conservation of Nature). Link zum Original
  39. Bundesartenschutzverordnung und Kriterienkatalog für § 15a-Flächen werden nach IUCN-Kriterien überarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bundes -Artenschutzverordnung und der Kriterienkatalog für die Ausweisung von § 15a - Flächen sind unter Anwendung der IUCN -Kriterien zu überarbeiten. Link zum Original
  40. Rabenvögel und Kormorane werden in Schleswig-Holstein aus dem Schutzstatus der Bundesartenschutzverordnung entlassen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rabenvögel und die Kormorane sind für das Gebiet Schleswig -Holsteins aus dem Schutzstatus gem. Bundes -Artenschutzverordnung zu entlassen. Link zum Original
  41. Der Artenschutzbericht wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Der Artenschutzbericht ist fortzuschreiben. Link zum Original
  42. Sanierung und Nutzung von Altstandorten haben Vorrang vor neuen Gewerbegebieten auf der grünen Wiese.

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    Wortlaut im Programm
    Um den Landschaftsverbrauch zu mindern, haben Sanierung und Nutzung von Altstandorten Vorrang vor der Ausweisung von Gewerbegebieten auf der grünen Wiese. Link zum Original
  43. Oberflächennahe Rohstoffe werden zur Tiefe hin vollständig abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Oberflächennahe Rohstoffe sind zur Tiefe hin vollständig abzubauen. Link zum Original
  44. Konkurrierende Nutzungen durch Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Sport und Naherholung werden naturnah gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Konkurrierende Nutzungen von Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Sport und Naherholung sind naturnah zu gestalten. Link zum Original
  45. Der Schutz der Böden ist eine vordringliche Aufgabe.

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    Wortlaut im Programm
    Der Schutz der Böden ist daher eine vordringliche Aufgabe. Link zum Original
  46. Ein Landesbodenschutzgesetz mit vorsorgendem, gebietsbezogenem Bodenschutz und Bodenschutzplanung wird erlassen.

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    Wortlaut im Programm
    - Erlass eines Landesbodenschutz gesetzes zur Umsetzung des Bundes -Bodenschutz-Gesetzes mit einer instrumentellen Ausformung des vorsorgenden Bodenschutzes, u.a. durch einen der Bodenart entsprechenden gebietsbezogenen Bodenschutz und Bodenschutzplanung. Link zum Original
  47. Das Bodenbelastungskataster Schleswig-Holstein wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    - Ausbau des Bodenbelastungskataste rs Schleswig -Holstein. Link zum Original
  48. Die großflächige Versiegelung von Böden wird weitgehend eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die großflächige Versiegelung von Böden verhindert die Grundwasserneubildung aus Regen und unterbricht den natürlichen Wasserkreislauf. Sie ist weitgehend einzuschränken. Link zum Original
  49. Das Versickern unbelasteten Niederschlagswassers hat Vorrang vor der Ableitung ins Kanalnetz.

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    Wortlaut im Programm
    Das Versickern und Verrieseln von unbelastetem Niederschlagswasser muss Vorrang haben vor der Ableitung ins Kanalnetz. Link zum Original
  50. Bei Bebauungsplänen wird geprüft, ob Niederschlagswasser im Gebiet versickern kann.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb soll bei der Aufstellung von Bebauungsplänen geprüft werden, ob Bodenverhältnisse und Grundwasserstände geeignet sind für eine Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet. Link zum Original
  51. Wo die Bodenverhältnisse es erfordern, werden Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Wo die Bodenverhältnisse es erfordern, sind Trinkwasserschutzgebiete auszuweisen. Link zum Original
  52. Sparsame Trinkwassernutzung wird durch kostendeckende Verbrauchspreise bei niedrigem Grundpreis gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Trinkwasser ist ein knappes und kostbares gut, dessen sparsame Nutzung durch kostendeckende Verbrauchspreise bei niedrigem Grundpreis gefördert werden sollte. Link zum Original
  53. Trinkwasserlieferungsverträge dürfen nicht verbrauchsfördernd gestaltet sein.

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    Wortlaut im Programm
    Trinkwasserlieferungsverträge dürfen nicht verbrauchsfördernd gestaltet werden. Link zum Original
  54. Reinhaltung, biologisches Gleichgewicht und Erforschung von Nord- und Ostsee sind ein wesentliches umweltpolitisches Anliegen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Reinhaltung von Nord - und Ostsee, der Erhalt des biologischen Gleichgewichts und die Erforschung der Meere ist ein wesentliches Anliegen der Umweltpolitik der F.D.P. für Schleswig -Holstein. Link zum Original
  55. Auf allen politischen Ebenen wird der Schutz von Nord- und Ostsee verfolgt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. setzt sich auf allen politischen Ebenen für den Schutz von Nord - und Ostsee ein. Link zum Original
  56. Der Nationalpark Wattenmeer wird fortentwickelt und gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Nationalpark Wattenmeer ist fortzuentwickeln und zu stärken. Link zum Original
  57. In die Planungen für den Nationalpark Wattenmeer werden Einheimische und Gäste eingebunden.

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    Wortlaut im Programm
    In alle Planungen sind die Menschen vor Ort und die Gäste einzubinden. Link zum Original
  58. Die Abfallwirtschaft folgt der Rangfolge Vermeiden, Vermindern, Verwerten, Entfrachten von Schadstoffen und nachsorgefreies Entsorgen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Abfallwirtschaft hat den Zielen zu folgen: Vermeiden, vermindern, verwerten, von Schadstoffen entfrachten, nachsorgefrei entsorgen. Link zum Original
  59. Die Vermeidung und Verminderung von Abfall hat Vorrang.

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    Wortlaut im Programm
    Das Vermeiden und Vermindern von Abfall hat Priorität. Link zum Original
  60. Bei der Abfallverwertung werden ökologische und ökonomische Kriterien gegeneinander abgewogen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verwertung des Abfalls muss ökologische und ökonomische Kriterien gegeneinander abwägen. Link zum Original
  61. Ergebnisse von Ökobilanzen zu Produkten und Verpackungen werden bei der Abfallverwertung einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Ergebnisse von Untersuchungen zur Ökobilanz von Produkten und Verpackungen sind einzubeziehen. Link zum Original
  62. Energiereicher Abfall wird bevorzugt thermisch verwertet, wenn die stoffliche Verwertung zu minderwertigen Produkten führt oder unverhältnismäßig teuer ist.

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    Wortlaut im Programm
    Die thermische Verwertung energiereichen Abfalls (wie Kunststoffe von Verpackungen ohne PVC, Altpapier, schadstofffreie Holzrückstände) ist immer dann zu bevorzugen, wenn die stoffliche Verwertung zu Produkten minderer Qualität führt oder unverhältnismäßig teuer ist. Link zum Original
  63. Grünabfälle werden dezentral unter Beteiligung der Landwirtschaft verwertet.

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    Wortlaut im Programm
    Grünabfälle sind dezentral unter Beteiligung der Landwirtschaft zu verwerten. Link zum Original
  64. Restabfälle werden thermisch behandelt, um eine nachsorgefreie Entsorgung zu erreichen.

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    Wortlaut im Programm
    Um eine nachsorgefreie Entsorgung zu erreichen, sind Restabfälle thermisch zu behandeln. Link zum Original
  65. Die bei der Abfallbehandlung entstehende thermische Energie wird effizient genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die thermische Energie ist effizient zu nutzen. Link zum Original
  66. Das Abfallwirtschaftsprogramm des Landes wird auf Grundlage verlässlicher Daten fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Das Abfallwirtschaftsprogramm des Landes ist auf der Grundlage verlässlicher Daten fortzuschreiben. Link zum Original
  67. Die Bildung kreisübergreifender Zweckverbände in der Abfallwirtschaft wird befürwortet.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. befürwortet die Bildung von kreisübergreifenden Zweckverbänden. Link zum Original
  68. Eine Zentralisierung der Abfallwirtschaft durch einen landesweiten Zweckverband wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir lehnen jedoch die Zentralisierung der Abfallwirtschaft durch Gründung eines landesweiten Zweckverbandes ab. Link zum Original
  69. Die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen (GOES) wird aufgelöst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 47 ·

    Wortlaut im Programm
    Die GOES (Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen GmbH) wird aufgelöst. Link zum Original
  70. Die hoheitlichen Aufgaben der GOES gehen auf das Landesamt für Natur und Umwelt über.

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    Wortlaut im Programm
    Die von der GOES wahrgenommenen hoheitlichen Aufgaben werden auf das Landesamt für Natur und Umwelt übertragen. Link zum Original
  71. Die Beratungsaufgaben der GOES können von Privatfirmen übernommen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufgaben der GOES im Bereich der Beratung kann von Privatfirmen wahrgenommen werden. Link zum Original
  72. Neue mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen werden nicht mehr gebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Es werden keine neuen mechanisch - biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) mehr gebaut, da es genügend freie Kapazitäten in den Deponien des Landes gibt, die Restabfälle aus den MBA’s ohnehin thermisch verwerten und die finanziellen Mittel dafür fehlen. Link zum Original
  73. Die Erfassung von Altlasten und die Bewertung ihres Gefährdungspotentials werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Sicherung und Sanierung der Altlasten ist die Erfassung der Altlasten und die Bewertung ihres Gefährdungspotentials für die Umwelt fortzuführen. Link zum Original
  74. Für Altlasten werden entsprechend ihrem Gefährdungspotential Sanierungskonzepte erarbeitet und umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Entsprechend ihres Gefährdungspotentials sind Sanierungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Link zum Original
  75. Sperrungen von Waldgebieten sind zum Artenschutz zulässig.

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    Wortlaut im Programm
    Sperrung von Waldgebieten sind mit dem Ziel des Artenschutzes zulässig. Sie sind zeitlich zu befristen und regelmäßig zu überprüfen. Link zum Original
  76. Sperrungen von Waldgebieten zum Artenschutz werden befristet und regelmäßig überprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Sperrung von Waldgebieten sind mit dem Ziel des Artenschutzes zulässig. Sie sind zeitlich zu befristen und regelmäßig zu überprüfen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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