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FDP · Die Vision einer neuen Landespolitik.

Forderungen zu Arbeit, Löhne und soziale Sicherung

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2000 · Original

Das Programm enthält 32 von 817 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 32
  1. Bei Arbeit, Beschäftigung, Bildungs- und Lebenschancen soll das Land auf einen der vorderen Plätze vorrücken.

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    Wortlaut im Programm
    Das ist unser Leitbild für die künftige Landespolitik: Auf den Feldern, die über Arbeit und Beschäftigung, über Bildungs - und Lebenschancen entscheiden, muss unser Land vom hinteren Teil des Geleitzuges auf einen der vorderen Plätze vorrücken. Link zum Original
  2. Regionale Öffnungsklauseln in Tarifverträgen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Im Bereich der Tarifvereinbarungen unterstützt die F.D.P. regionale Öffnungsklauseln als eine Chance zur Verbesserung der Standortbedingungen. Link zum Original
  3. Aktive Arbeitsmarktpolitik soll auf die dauerhafte Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt abzielen.

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    Wortlaut im Programm
    Aktive Arbeitsmarktpolitik muss auf die dauerhafte Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt abzielen. Link zum Original
  4. Mittelfristig sollen alle staatlichen Transferleistungen für Bedürftige auf ein Bürgergeld umgestellt werden, das Anreize zur Aufnahme auch gering bezahlter Arbeit bietet.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus will die F.D.P. mittelfristig jegliche öffentliche Unterstützung Bedürftiger, letztlich also alle staatlichen Transferleistungen auf das von ihr vorgeschlagene Bürgergeld umstellen, um auch geringer Qualifizierten oder Leistungsfähigen/ -bereiten einen Anreiz und die Möglichkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bieten, selbst wenn diese nur gering entlohnt wird. Link zum Original
  5. Öffentlich geförderte Beschäftigungsgesellschaften, die privaten Betrieben Konkurrenz machen, werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Beschäftigungsgesellschaften, die als öffentlich geförderte Konkurrenten privater Betriebe auftreten, gefährden Arbeitsplätze in normalen Betrieben und richten damit schweren wirtschaftlichen Schaden an. Die F.D.P. lehnt deshalb solche öffentlichen bzw. mit öffentlichen Mitteln geförderten Einrichtungen ab. Link zum Original
  6. Öffentliche Mittel sollen nur noch an Arbeitsmarktagenturen fließen, die Arbeitslose durch Qualifizierung, Vermittlung und Leiharbeit in Beschäftigung bringen.

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    Wortlaut im Programm
    Öffentliche Unterstützung soll künftig ausschließlich in solche Einrichtungen fließen, die als Arbeitsmarktagenturen dazu beitragen, Arbeitslosen durch Qualifizierung, Vermittlung auf reguläre Arbeitsplätze und Leiharbeit neue Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen. Link zum Original
  7. Zur Hilfe beim Berufseinstieg soll ein Kombilohn-Modell Schleswig-Holstein als Übergangsmaßnahme eingeführt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Zur kurzfristigen Hilfe für den Berufseinstieg will die F.D.P. in Schleswig -Holstein das von ihr als Übergangsmaßnahme entwickelte "Kombilohn -Modell Schleswig -Holstein" einführen. Link zum Original
  8. Arbeitslose, die seit mindestens zwölf Monaten arbeitslos gemeldet sind, sollen für höchstens zwölf Monate Kombilohn erhalten können.

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    Wortlaut im Programm
    Arbeitslose, die 12 Monate oder länger ohne Beschäftigung sind und beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind, können für höchstens 12 Monate Kombilohn erhalten. Link zum Original
  9. Voraussetzung für den Kombilohn ist ein zunächst auf zwölf Monate befristeter Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber.

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    Wortlaut im Programm
    Arbeitslose, die 12 Monate oder länger ohne Beschäftigung sind und beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind, können für höchstens 12 Monate Kombilohn erhalten. Dies setzt voraus, dass zwischen ihnen und einem Arbeitgeber ein zunächst auf 12 Monate befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird. Link zum Original
  10. Beim Kombilohn werden Lohnkostenzuschüsse gezahlt, die vierteljährlich von 80 über 60 und 40 auf 20 Prozent sinken.

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    Wortlaut im Programm
    Hierfür werden aus öffentlichen Mitteln Lohnkostenzuschüsse gezahlt (daher der Begriff "Kombilohn"), und in vierteljährlich sinkenden Prozentsätzen: für das erste Vierteljahr ein Zuschuss von 80 Prozent, das zweite Vierteljahr 60%, das dritte Vierteljahr 40% und das letzte Vierteljahr 20%. Link zum Original
  11. Bemessungsgrundlage der Kombilohn-Zuschüsse ist das tarifliche oder ersatzweise orts- oder branchenübliche Arbeitsentgelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Prozentbeträge beziehen sich auf das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt des Beschäftigten, d.h. grundsätzlich das jeweilige tarifliche Arbeitsentgelt (bei Fehlen einer tariflichen Regelung: das orts - oder branchenübliche Arbeitsentgelt). Link zum Original
  12. Nach Ablauf der einjährigen Förderung ist ein weiterer Kombilohnbezug ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Nach Auslaufen der einjährigen Förderung ist ein weiterer Kombilohnbezug nicht zulässig. Link zum Original
  13. Je zehn vollzeitbeschäftigte sozialversicherungspflichtige Beschäftigte darf ein Betrieb einen Kombilohnempfänger einstellen.

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    Wortlaut im Programm
    Wie viele Arbeitnehmer pro Betrieb gefördert werden können, ist abhängig von dessen Beschäftigtenzahl. Für jede zehnte sozialversicherungspflichtige, vollzeiterwerbstätige Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter kann ein Kombilohnempfänger eingestellt werden. Link zum Original
  14. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sollen eine Arbeitskraft als Kombilohnempfänger einstellen dürfen.

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    Wortlaut im Programm
    Für kleinere Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern gilt eine Ausnahmeregelung; sie können eine Arbeitskraft als Kombilohnempfänger(in) einstellen. Link zum Original
  15. Die Kombilohn-Zuschüsse werden aus Landesmitteln, Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit und des Europäischen Sozialfonds finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Lohnkostenzuschüsse erfolgen aus Mitteln des Landes, Komplementärmitteln der Bundesanstalt für Arbeit und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Link zum Original
  16. Der jährliche Landesanteil am Kombilohn beträgt höchstens die Hälfte der 1998 für das Programm Arbeit für Schleswig-Holstein ausgegebenen Landesmittel.

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    Wortlaut im Programm
    Der jährliche Landesanteil beträgt maximal 50% der im Jahre 1998 verausgabten Landesmittel für das Programm "Arbeit für Schleswig -Holstein" (ASH). Link zum Original
  17. Das Kombilohn-Modell Schleswig-Holstein soll zunächst zwei Jahre laufen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Laufzeit dieses Programms - des Kombilohn -Modells Schleswig -Holstein - beträgt zunächst zwei Jahre. Link zum Original
  18. Nach zwei Jahren Laufzeit soll die Effizienz des Kombilohn-Modells überprüft werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Laufzeit dieses Programms - des Kombilohn -Modells Schleswig -Holstein - beträgt zunächst zwei Jahre. Danach erfolgt eine Überprüfung seiner Effizienz. Link zum Original
  19. Mindestens ein Viertel der geförderten Arbeitnehmer soll nach der Förderung wenigstens sechs weitere Monate in einem regulären Arbeitsverhältnis bleiben.

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    Wortlaut im Programm
    Es soll mindestens erreicht werden, dass ein Viertel der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Abschluss der Förde rung für wenigstens weitere sechs Monate in einem regulären, d.h. ohne öffentliche Zuschüsse finanzierten Arbeitsverhältnis verblieben sind. Link zum Original
  20. Das Bündnis für Ausbildung in Schleswig-Holstein soll fortgesetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Nach Vorstellung der F.D.P. sollte das in den vergangenen Jahren in Schleswig -Holstein erfolgreich praktizierte "Bündnis für Ausbildung" fortgesetzt werden. Link zum Original
  21. Eine Ausbildungsplatzabgabe wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe lehnt die F.D.P. kategorisch ab. Link zum Original
  22. Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz wird ausgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Erreichung dieses Ziels wollen wir in einem ersten Schritt die parlamentarischen Vertreter der Landesminister und die sogenannten Wahlkreisbüros der Landtagsabgeordneten abschaffen, die Freistellung von Personalvertretern auf den vom Bundesrecht vorgegebenen Rahmen zurückführen und das Bildungsfreistellungs - und Qualifizierungsgesetzes dispensieren. Link zum Original
  23. Sozialpolitik soll zur Eigenverantwortung zurückführen, um Bedürftigkeit zu verhindern.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel liberaler Sozialpolitik muss daher die Rückführung zur Eigenverantwortung sein, um Bedürftigkeit zu verhindern. Link zum Original
  24. Menschen in Not sollen ein übersichtliches, unbürokratisches und missbrauchssicheres Hilfesystem erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Es wird immer wieder Menschen geben, die in Not geraten sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Für sie brauchen wir ein System, das übersichtlich, unbürokratisch und möglichst sicher gegenüber Missbrauch Hilfe bietet. Link zum Original
  25. Anstelle des bisherigen Sozialsystems wird ein Bürgergeld eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. will an Stelle des derzeitigen Systems das Bürgergeld einführen. Link zum Original
  26. Das Bürgergeld fasst alle sozialen Leistungen zusammen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Bürgergeld soll alle sozialen Leistungen zusammenfassen und mit der persönlichen Steuererklärung verbinden. Link zum Original
  27. Das Bürgergeld wird mit der persönlichen Steuererklärung verbunden.

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    Wortlaut im Programm
    Das Bürgergeld soll alle sozialen Leistungen zusammenfassen und mit der persönlichen Steuererklärung verbinden. Link zum Original
  28. Neben dem Bürgergeld erzieltes Einkommen wird nur teilweise angerechnet.

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    Wortlaut im Programm
    Neben dem Bürgergeld erzieltes Einkommen (z. B. Teilzeitarbeit) wird nur teilweise angerechnet, damit sich Arbeit lohnt, Alleinerziehende nicht weiter für Arbeit bestraft werden und ein Anreiz besteht, wieder auf eigene Füße zu kommen. Link zum Original
  29. Sozialhilfeträger dürfen sich der Eingliederungshilfe nicht durch Abschieben behinderter Menschen in Pflegeeinrichtungen entziehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Programm
    Sozialhilfeträger dürfen sich nicht der Leistung von Eingliederungshilfe entziehen, indem sie Menschen mit Behinderungen in Pflegeeinrichtungen abschieben oder indem sie auf die Träger von Behinderteneinrichtungen Druck ausüben, dass letztere ganz oder teilweise in Pflegeeinrichtungen umgewandelt werden. Link zum Original
  30. Die Behindertenhilfe wird so weiterentwickelt, dass Menschen mit Behinderungen größere individuelle Entscheidungsspielräume erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Behindertenhilfe ist in Richtung auf neue Lösungsansätze weiterzuentwickeln, durch die Menschen mit Behinderungen größere individuelle Entscheidungsspielräume erhalten. Link zum Original
  31. In Schleswig-Holstein sollen in einem Modellversuch Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen erprobt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einem hierauf ausgerichteten Modellversuch sollen auch in Schleswig -Holstein Konzepte erprobt werden, die besser als traditionelle Hilfen dazu geeignet sind, Menschen mit Behinderungen ein in die Gesellschaft eingebettetes selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Link zum Original
  32. Bei der beruflichen Integration behinderter Menschen sind Beschäftigungssituation und berufliche Förderung zu beachten.

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    Wortlaut im Programm
    Die berufliche Integration behinderter Menschen ist gesetzliche Verpflichtung, insbesondere sind Beschäftigungssituation und berufliche Förderung zu beachten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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