Kirchen und Religionsgemeinschaften
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 11
SPD 23
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Der Austausch mit Kirchen, jüdischen Gemeinden, islamischen Verbänden und weiteren muslimischen Stimmen wird fortgesetzt und intensiviert.
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für religiöse Einrichtungen, insbesondere Synagogen und Moscheen, werden ausgeweitet.
- Die in Deutschland organisierten Verbände werden in den islamischen Religionsunterricht eingebunden.
Grüne 33
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Islamische Gemeinschaften sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Kooperationen von Land und Kommunen mit den christlichen Kirchen werden erhalten und bei Bedarf unter Wahrung staatlicher weltanschaulicher Neutralität weiterentwickelt.
- Synagogen, Moscheen, Kultureinrichtungen und migrantisch geprägte Stadtteile erhalten deutlich bessere Schutzkonzepte.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 111
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
AfD 162
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 11
- Organisationen mit islamisch-fundamentalistischen Tendenzen wie die DITIB werden von der Mitwirkung in der Kommission ausgeschlossen.
- Auf Bundesebene wird die Aufkündigung der Kirchenasyl-Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen angestrebt.
- Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Rechtsordnung werden über das Religiöse hinausgehende Aktivitäten islamischer Vereine und Organisationen beobachtet, kontrolliert und gegebenenfalls eingegrenzt oder verboten.
- Schriften, die im Namen des Islams die Todesstrafe für Blasphemie, Apostasie oder Ehebruch fordern, werden verboten.
- Solche Schriften werden behördlich aus den Bibliotheken von Moscheen und Koranschulen entfernt.
- In Moscheen werden bei Bedarf Predigtverbote verhängt und einschlägige Dokumente, Zeichen oder Embleme konfisziert.
- Verfassungsfeindliche religiöse Vereine werden verboten.
- Solche Moscheevereine werden gegebenenfalls verboten.
- Zusammenarbeit mit islamischen Dachverbänden setzt voraus, dass diese sich von verfassungsfeindlichen Organisationen trennen und zum Grundgesetz bekennen.
- Jede Zusammenarbeit mit DITIB wird eingestellt.
- Der Muezzinruf wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterbunden.
Mehr Pflichten 13
- Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Rechtsordnung werden über das Religiöse hinausgehende Aktivitäten islamischer Vereine und Organisationen beobachtet, kontrolliert und gegebenenfalls eingegrenzt oder verboten.
- Schriften, die im Namen des Islams die Todesstrafe für Blasphemie, Apostasie oder Ehebruch fordern, werden verboten.
- Solche Schriften werden behördlich aus den Bibliotheken von Moscheen und Koranschulen entfernt.
- In Moscheen werden bei Bedarf Predigtverbote verhängt und einschlägige Dokumente, Zeichen oder Embleme konfisziert.
- Islamische Vereine in staatlichen Foren und Kooperationen müssen sich in ihren Satzungen zum Grundgesetz und zum Existenzrecht Israels bekennen.
- Islamische Vereine in staatlichen Foren müssen glaubhaft darlegen, dass sie das Bekenntnis umsetzen und antisemitischen Tendenzen wirksam entgegentreten.
- Die Internetauftritte islamischer Vereine in staatlichen Foren werden bei Verdacht behördlich auf entsprechende Verstöße überprüft.
- Verfassungsfeindliche religiöse Vereine werden verboten.
- Moscheevereine mit überwiegend ausländischen Mitgliedern oder Leitern werden bei Verdacht behördlich auf Unterstützung von Gewalt geprüft.
- Solche Moscheevereine werden gegebenenfalls verboten.
- Zusammenarbeit mit islamischen Dachverbänden setzt voraus, dass diese sich von verfassungsfeindlichen Organisationen trennen und zum Grundgesetz bekennen.
- Die ausländische Finanzierung von Bau und Betrieb von Moscheen wird im rechtlich möglichen Rahmen unterbunden.
- Der Muezzinruf wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterbunden.
Linke 51
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 46
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Der Religionsunterricht wird gemeinsam mit Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterentwickelt.
- Mit allen am Religionsunterricht beteiligten Kirchen, Religionsgemeinschaften und der Kommission für den Islamischen Religionsunterricht wird ein institutionalisierter Dialogprozess zu interreligiösem Lernen begonnen.
- Progressive islamische Verbände erhalten die Möglichkeit, sich am Kommissionsmodell zu beteiligen.
- Für Synagogen und andere gefährdete Orte gibt es Schutzkonzepte.
- Jüdisches Leben wird gefördert und gemeinsam mit jüdischen Gemeinden sichtbarer gemacht.
- Islamische Gemeinschaften sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bleibt wie bisher 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften soll ein institutionalisierter Dialogprozess über interreligiösen Religionsunterricht angestoßen werden.
- Die Partnerschaft von Land, Kommunen und Kirchen soll erhalten und weiterentwickelt werden.
- Das Kirchenasyl soll von Bundes- und Landesbehörden geachtet werden.
- Das Land begleitet und unterstützt die Transformation der Kirchen, etwa klimagerechte Sanierung und Umnutzung von Kirchengebäuden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht