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Vertrag und Programme

CDU, Wahlprogramm 2022: nicht im Vertrag

Ideen verbinden – Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten. Koalitionsvertrag 2022–2027 (CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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624 von 2.980 Forderungen aus diesem Programm finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Ohne Politikfeld1
  1. Die Einführung der Beschäftigungsduldung war hier ein erster richti- ger Schritt
Staat, Demokratie und Verwaltung46
  1. Ergriffene Maßnahmen müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
  2. Nachträglich geänderte gesetzliche Anforderungen dürfen ein geplantes Vorhaben nicht mehr aufhalten.
  3. Die Ungleichbehandlung von Bestands- sowie Neu- und Ausbaustrecken wird abgeschafft.
  4. Die Planungskapazitäten werden gebündelt eingesetzt.
  5. Die Planungskapazitäten für die Hinterlandanbindung werden gebündelt.
  6. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen direkten Austausch zwischen den zuständigen Stellen schaffen.
  7. Das Landesverwaltungsgesetz entsprechend anpassen.
  8. Verfassungstreue als Thema in Fortbildungen für Führungskräfte etablieren.
  9. Bei der Personalauswahl wird stärker auf ein Verständnis für datengetriebene Prozesse gesetzt.
  10. Behörden nutzen soziale Medien aktiver, um Transparenz, schnelle Kommunikation, Bürgerbeteiligung und Nachwuchsgewinnung zu gewährleisten.
  11. Der Service-Level der Verwaltung wird erhöht.
  12. Die Einrichtung digitaler Abholterminals wird unterstützt.
  13. Das Verfahren zur Rechtsetzung wird verbessert.
  14. Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft sowie moderne Energie-, Bau- und Mobilitätsprojekte brauchen ein hohes Maß an Flexibilität und keine Wartezeiten.
  15. Die Beteiligung der Verbände an Planungsverfahren wird begrenzt.
  16. Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür werden im Landesrecht geschaffen.
  17. Die Mitwirkungspflicht gilt auch für Umweltverbände.
  18. Die Möglichkeit, Einwendungen erstmals im Rechtsbehelfsverfahren geltend zu machen, bleibt bestehen.
  19. Bewusst zurückgehaltene Einwendungen werden ausgeschlossen.
  20. Der Bund schafft gesetzliche Regelungen über Mitwirkungsrechte und -pflichten für klagebefugte Verbände.
  21. Beim Bund wird eine gesetzliche Regelung angestrebt, nach der Planfeststellungsbehörden den ökologischen Status eines Gebiets zu einem Stichtag verbindlich feststellen.
  22. Neben Fortschritten im Planungs- und Genehmigungsverfahren wird eine bessere Rechtsetzung angestrebt.
  23. Der Sachverstand Betroffener wird bereits vor der Finalisierung von Referentenentwürfen eingebunden, um politische Ziele mit möglichst wenig Bürokratiebelastung umzusetzen.
  24. Es werden Modellvorhaben bestimmt und ein verändertes Rechtsetzungsverfahren erprobt.
  25. Recht soll übersichtlich und systematisch sein, ohne an Deutlichkeit zu verlieren.
  26. Es wird geprüft, das Landesrecht für jedes größere Rechtsgebiet in Gesetzbüchern zusammenzufassen.
  27. Fristen und allgemeine Verfahrensvorschriften werden vereinheitlicht.
  28. Zielgerichtete Befristungen von Verordnungen werden befürwortet.
  29. Ausnahmen von der Befristung von Verordnungen sind gesondert zu begründen.
  30. Verlängerungen bereits befristeter Verordnungen werden begründungspflichtig.
  31. Es wird geprüft, ob die One-in-one-out-Regel des Bundes auch für die Landesregierung eingeführt wird, um Bürokratiebelastungen der Wirtschaft zu begrenzen.
  32. Die Beteiligung der Verbände wird begrenzt.
  33. Der Bund schafft gesetzliche Regelungen über Mitwirkungsrechte und -pflichten für klagebefugte Verbände.
  34. Die notwendigen Voraussetzungen dafür werden im Landesrecht geschaffen.
  35. Es werden Wege gesucht, das Verfahren zur Rechtsetzung zu verbessern.
  36. Dienstreisen in der Landesverwaltung werden reduziert.
  37. In der Landesverwaltung wird ein Arbeitsplatzcheck durchgeführt, um den Energieverbrauch am Arbeitsplatz zu messen und Einsparmöglichkeiten zu erkennen.
  38. Unterbrechungszeiten im öffentlichen Dienst besser berücksichtigen.
  39. Regelbeurteilungen bei Unterbrechungszeiten wegen Elternzeit oder Beurlaubung zur Kinder- oder Angehörigenbetreuung fiktiv fortschreiben.
  40. Die Verwendung von Genderzeichen in Behörden und staatlichen Institutionen ablehnen.
  41. Eine hohe Wahlbeteiligung wird angestrebt.
  42. Niedrigschwellige Angebote zur Stimmabgabe bei Wahlen werden geschaffen.
  43. Niedrigschwellige Angebote der Stimmabgabe bei Wahlen werden geprüft.
  44. Denkmalschutzverfahren sollen beschleunigt werden.
  45. Ein Gottesbezug in der Landesverfassung wird angestrebt.
  46. In die Präambel der Landesverfassung wird ein Gottesbezug aufgenommen.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte41
  1. Es wird verlässlich und verständlich vor Gefahren gewarnt.
  2. Sicherheit und Freiheit sind staatliche Grundversprechen, die sich gegenseitig bedingen.
  3. Ohne Sicherheit ist keine Freiheit denkbar.
  4. Die klimaneutrale Mobilität der Polizei wird vorangetrieben, sofern sie die Kriminalitätsbekämpfung nicht behindert.
  5. Zur inneren Sicherheit gehört auch die maritime Sicherheit.
  6. Pauschalen Rassismusvorwürfen gegenüber der Polizei wird entschieden entgegengetreten.
  7. Der Rund-um-die-Uhr-Dienst in der Polizei wird weiter ausgebaut.
  8. Der Rund-um-die-Uhr-Dienst wird gesundheitsschonend gestaltet.
  9. Eine landesweite Kampagne „Schleswig-Holstein-Schleife“ zeigt Einsatzkräften Solidarität.
  10. Die gestärkten Strukturen der Polizei werden in Zukunft gefördert.
  11. Die Bereitschaftspolizei stärken.
  12. Fortlaufend prüfen, ob die Polizei von vollzugsfremden Aufgaben weiter entlastet werden kann.
  13. Die Befugnisse der Polizei bei Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung und Mindestspeicherfristen erweitern.
  14. Den polizeilichen Gewahrsam von Gefährdern im rechtsstaatlich zulässigen Rahmen erweitern.
  15. Befugnisse für Onlinedurchsuchung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung nach richterlicher Anordnung schaffen.
  16. Bei häuslicher Gewalt durch Vernetzung der im Gewaltschutz Beteiligten eine Verfahrensbeschleunigung erreichen.
  17. Den Einsatz von Drogenspürhunden im Justizvollzug ausbauen.
  18. Technische Möglichkeiten zur Drogenerkennung im Justizvollzug ausbauen.
  19. Die Möglichkeiten ausbauen, Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
  20. Für die Umsetzung des 10-Punkte-Plans die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel bereitstellen.
  21. Ein flächendeckendes Sirenennetz im Land aufbauen.
  22. Ein neues zentral organisiertes und flächendeckendes Sirenennetz aufbauen.
  23. Die gemeinsam organisierte Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen fortführen.
  24. Möglichkeiten unterstützen, gefährdende Personen und Personengruppen früh und umfassend zu überwachen.
  25. Sicherstellen, dass vorhandenes Wissen der Sicherheitsbehörden dort ankommt, wo es Menschenleben retten kann.
  26. Die Extremismusprävention am aktuellen Stand der Forschung ausrichten.
  27. Die Koordinierung der Präventionsarbeit strukturell stärken.
  28. Anlaufstellen fördern, die Religionsverständnis mit freiheitlichen Werten verbinden.
  29. Dem Verfassungsschutz die Durchsuchung mobiler Endgeräte und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichen.
  30. Die notwendigen Eingriffsbefugnisse gesetzlich verankern.
  31. Straftaten gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden konsequent verfolgt.
  32. Die kindersensible Justiz weiter stärken.
  33. Institutionenübergreifende Fallkonferenzen künftig um den Sachverstand von Frauenfacheinrichtungen ergänzen.
  34. Gerichtsfeste Zeugenaussagen traumatisierter Opfer in einem geschützten Umfeld ermöglichen.
  35. Eine frühere Evaluierung des Gesetzes zum Schutz von Prostituierten anstreben.
  36. Das Prostitutionsgewerbe intensiver kontrollieren.
  37. An Orten offener Drogenszenen die gesellschaftliche Ächtung illegaler Drogen erreichen.
  38. Die Legalisierung von Drogen wird abgelehnt.
  39. Bei einer bundesgesetzlichen Legalisierung von Cannabisprodukten die Umsetzung im Land wissenschaftlich begleiten und die Abgabe engmaschig kontrollieren.
  40. In den Quartieren eine gesellschaftliche Ächtung harter Drogen erreichen.
  41. Die Legalisierung weiterer Drogen wird abgelehnt.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit11
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie21
  1. Die soziale Marktwirtschaft wird als Ordnungsmodell bekräftigt.
  2. Die Freiheit der Wirtschaft sichern.
  3. Das Handwerk wird politisch unterstützt.
  4. Ein faires Miteinander von kommunalen Unternehmen und Handwerk wird angestrebt.
  5. Dem Handwerk und anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen soll kein weiterer staatlicher Wettbewerb entstehen.
  6. Ein faires Miteinander zwischen kommunalen Unternehmen und Handwerk herstellen.
  7. Für kleine und mittlere Unternehmen wird ein Beratungsprogramm entwickelt.
  8. Für kleine und mittlere Unternehmen wird ein Beratungsprogramm zum Ausbau und zur Verbesserung ihrer Datenkompetenzen entwickelt.
  9. Für eine stärkere Förderung von Forschung und Entwicklung durch private Unternehmen wird eingetreten.
  10. Die Marketingstrategie des Landes für den Tourismus wird fortgesetzt.
  11. Die Marketingstrategie wird mit begleitenden Instrumenten inhaltlich unterlegt.
  12. Strände und Badestellen werden zunehmend auch für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen zugänglich gemacht.
  13. Bei der Tourismusabgabe werden landesweite digitale Modelle gefördert.
  14. Der Ausbau von Liegeplätzen für Schifffahrt und Wassersporttourismus wird gefördert.
  15. Der Erhalt von Liegeplätzen für Schifffahrt und Wassersporttourismus wird gefördert.
  16. Unternehmen werden angesiedelt, um die Chancen von XFEL und DESY für Materialforschung und Medizin zu nutzen.
  17. Unternehmen im Handel und Dienstleistungssektor werden beim Ausbau ihrer digitalen Angebote unterstützt.
  18. Die Verbraucheragenda der Europäischen Kommission und die Empfehlungen der Datenethikkommission in die Verbraucherschutzarbeit einbeziehen.
  19. In den nächsten fünf Jahren einen Schwerpunkt auf Lebensmittelsicherheit setzen.
  20. Sicherstellen, dass Stellen, die Lebensmittel abgeben, über Kenntnisse in Hygiene und Lebensmittelsicherheit verfügen.
  21. Alle Verbraucherschutzzuständigkeiten bündeln.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung12
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen39
  1. Die Corona-Notkredite gleichen den pandemiebedingten Steuerausfall in den Jahren 2023 und 2024 zur Hälfte aus.
  2. Steuererhöhungen zur Schließung der Finanzlücke werden abgelehnt.
  3. Der Landeshaushalt wird auf die Doppik umgestellt.
  4. Das Bundesmodell zur Erhebung der Grundsteuer wird als nicht beste Erhebungsmethode abgelehnt.
  5. Von der Länderöffnungsklausel des Bundesgesetzes zur Grundsteuer wird Gebrauch gemacht.
  6. Ein einfacheres und gerechteres Grundsteuermodell wird eingeführt.
  7. Mit der Tilgung der Corona-Notkredite wird planmäßig begonnen.
  8. Der Landeshaushalt wird in den nächsten Jahren auf die Doppik umgestellt, um Fehlsteuerungen beim Einsatz öffentlicher Mittel zu vermeiden.
  9. Bei der Anpassung der Grundsteuer wird von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht.
  10. Mithilfe der Modelle anderer Bundesländer wird eine möglichst unbürokratische Erhebung der Grundsteuer eingeführt.
  11. Die Rendite des Versorgungsfonds wird erhöht.
  12. Niemand darf sich der Verantwortung für das Gemeinwesen entziehen.
  13. Digitale Konzerne sollen ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre Umsätze erzielen.
  14. Der Zugang zum Finanzamt wird für alle einfacher und bürokratieärmer.
  15. Die komplette Steuererklärung kann niedrigschwellig online und in einfachen Fällen per App abgegeben werden.
  16. Für Seniorinnen und Senioren wird eine vereinfachte Version der vorausgefüllten Steuererklärung eingeführt.
  17. Für Seniorinnen und Senioren wird ein Wahlrecht auf Amtsveranlagung eingeführt.
  18. Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, indem Freibeträge und Kindergeld angepasst werden.
  19. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird weiter erhöht.
  20. Das Ehegattensplitting in Kombination mit Freibeträgen gilt als richtiges System zur Entlastung von Familien.
  21. Freibeträge und Einkommensteuertarif werden stetig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
  22. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer wird abgelehnt.
  23. Verschärfungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer werden abgelehnt.
  24. Sachspenden werden von der Steuer befreit.
  25. Eine nachhaltige Besteuerung wird angestrebt.
  26. Die Kommunikation mit den Finanzämtern wird digitaler und einfacher gestaltet, etwa durch eine App, eine bessere vorausgefüllte Steuererklärung und die Wahl der Amtsveranlagung.
  27. Familien und besonders Alleinerziehende werden steuerlich besser gefördert.
  28. Freibeträge und Einkommensteuertarif werden stetig an die Preisentwicklung angepasst.
  29. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und Verschärfungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer werden abgelehnt.
  30. Fehlanreize in der Besteuerung werden abgeschafft.
  31. Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein wird auf den Bundesdurchschnitt gesenkt.
  32. Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein wird auf den Bundesdurchschnitt gesenkt.
  33. Der Anteil der Komplementärmittel bei Bundesprogrammen richtet sich nach der Leistungsfähigkeit von Ländern und Kommunen.
  34. Die Komplementärmittel bei Förderprogrammen orientieren sich an der Wirtschaftsleistung.
  35. Der Königsteiner Schlüssel wird unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Länder weiterentwickelt.
  36. Brauchbare Jagdhunde werden generell von der Hundesteuer befreit.
  37. Alle brauchbaren Jagdhunde werden von der Hundesteuer befreit.
  38. Auf zuckerhaltige Getränke wird eine Steuer nach dem Gehalt an freiem Zucker eingeführt.
  39. Die Grunderwerbsteuer auf den Bundesdurchschnitt absenken.
Rente und Alterssicherung1
Gesundheit und Pflege33
  1. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Lebensmittelüberwachung gelegt.
  2. Den öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickeln.
  3. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf freie Wahl im Gesundheitswesen.
  4. Die gesundheitliche Versorgung zählt zu den Kernaufgaben der Daseinsvorsorge in Stadt und Land.
  5. Der Mensch mit seinen körperlichen und psychischen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik.
  6. Die freiberufliche, selbstständige Struktur bleibt das Rückgrat der Gesundheitsversorgung.
  7. Die Einführung von Angeboten durch Gemeindepflegende und Gesundheitslotsinnen und -lotsen prüfen, um die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.
  8. Prüfen, ob gemeinsam mit den ärztlichen Interessenvertretungen eine Matching-Plattform für Ärztinnen, Ärzte und Praxen erstellt werden kann.
  9. Prüfen, welche weiteren Anreize Ärztinnen und Ärzte für den ländlichen Raum gewinnen können.
  10. Die Strukturen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen werden geachtet.
  11. Der stationäre Bereich mit gemeinnützigen, kommunalen und privaten Krankenhäusern gehört zur sektorenübergreifenden Versorgung.
  12. Die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie auf Krankenhäuser und Universitätskliniken vollständig ausgleichen.
  13. Die Krankenhauslandschaft des Landes zukunftsfest machen.
  14. Ambulante und stationäre Angebote der Gesundheitsversorgung besser verzahnen.
  15. Flexible Lösungen zur Verzahnung der Gesundheitsversorgung mit der Infrastrukturentwicklung ermöglichen.
  16. Die Subsidiarität im Gesundheitswesen stärken.
  17. Die Selbstverwaltung der gesetzlich bestimmten Vertragspartner bei allen gesundheitspolitischen Entscheidungen einbeziehen.
  18. Die Anreize für Studierende, sich beruflich in ländlichen Bereichen zu engagieren, anpassen.
  19. Erreichen, dass fertig ausgebildete Ärztinnen und Ärzte nach der Approbation im Land bleiben.
  20. Die eigene Gesundheitsvorsorge bleibt grundsätzlich Sache des einzelnen Menschen.
  21. Auskömmliche niedrigschwellige Hilfsangebote für Menschen bereitstellen, die Unterstützung benötigen.
  22. Das Engagement für betriebliches Gesundheitsmanagement fortführen.
  23. Kinder psychisch kranker Eltern besonders in den Blick nehmen.
  24. Die Koordinierung und Vernetzung interdisziplinärer Leistungen und Hilfen, besonders zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe, verbessern.
  25. Das Konzept der Drogenkonsumräume wissenschaftlich begleiten und evaluieren.
  26. Klar regeln, dass Präventionsmittel nicht für Errichtung oder Betrieb von Drogenkonsumräumen verwendet werden.
  27. Der finanzielle Mehraufwand bei Krisen ist im Gesundheitssystem nicht ausreichend berücksichtigt.
  28. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge neben dem Preis auch Verfügbarkeit und Qualität berücksichtigen.
  29. Tagespflegeangebote ausbauen.
  30. Der Eigenanteil in der Pflege soll stabil und begrenzt bleiben.
  31. Weitere gesetzliche Personaluntergrenzen in der stationären Altenpflege einführen.
  32. Eine bundesweit einheitliche Personalbemessung in der Pflege einführen.
  33. In der Ausbildung im Gesundheitsbereich soll ein Grundverständnis für religiöse Zusammenhänge vermittelt werden.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft34
  1. Eltern tragen an erster Stelle gemeinsam mit Kita, Kindertagespflege und Familienzentren die Verantwortung für Erziehung und Bildung ihrer Kinder.
  2. Ein Kita-Platz muss landesweit bezahlbar sein.
  3. Die Kita muss als Arbeitsort attraktiv sein.
  4. Beim Fachkraft-Kind-Schlüssel soll bis 2027 eine Spitzenposition unter den Bundesländern erreicht werden.
  5. Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote wird fortgesetzt.
  6. Beim Fachkraft-Kind-Schlüssel soll bis 2027 die bundesweite Spitzenposition erreicht werden.
  7. Die PiA-Ausbildung wird erheblich ausgeweitet.
  8. Fachleute unterschiedlicher Fachrichtungen unterstützen das Personal und die Eltern vor Ort.
  9. Zukunftsthemen werden schon in der Kita spielerisch erlernt.
  10. Die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher im Bereich Sport und Bewegung wird durch Fortbildung und freiwillige Ausbildungsmodule gestärkt.
  11. Das Programm „Kinder in Bewegung“ einschließlich „Kein Kind ohne Sport“ wird fortgesetzt.
  12. Kindern werden ab den ersten Jahren künstlerische Aktivitäten vermittelt.
  13. Das Tragen von Burka oder Niqab in Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird abgelehnt.
  14. Die Gesellschaft als Gemeinschaft verstehen und eine Spaltung in partikulare Gruppen ablehnen.
  15. Die Finanzierung präventiver Arbeit und Bildungsarbeit langfristig sicherstellen.
  16. Die Generationen tragen Verantwortung für- und miteinander.
  17. Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungsangebote zielgerichtet kommunizieren.
  18. Frauenförderung und Bestenauslese gehen zusammen.
  19. Die politische Arbeit familienfreundlicher und attraktiver für Mütter und Väter mit kleinen Kindern gestalten.
  20. Hemmnisse für das politische Engagement von Eltern abbauen.
  21. Angebote zur Kinderbetreuung während politischer Sitzungen unterstützen.
  22. Menschen darin stärken, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.
  23. Das Modellprojekt biko zur Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel für Frauen mit niedrigem Einkommen landesweit übernehmen.
  24. Die Zahl der Bonuspartner der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird stetig ausgebaut.
  25. Bekanntheit und Sichtbarkeit der Ehrenamtskarte und ihrer Trägerinnen und Träger werden landesweit erhöht.
  26. Der organisierte Sport wird finanziell an den Einnahmen aus virtuellem Automatenspiel, Online-Casino und Sportwetten beteiligt.
  27. Demografische und geografische Herausforderungen sowie die Auswirkungen der Coronapandemie auf Kinder und Jugendliche werden berücksichtigt.
  28. Pauschale und unbegründete Rassismusvorwürfe werden abgelehnt.
  29. Der Landesaktionsplan gegen Rassismus wird fortgeführt und weiterentwickelt.
  30. Die LGBTQIA+-Community wird gestärkt.
  31. Institutionen, die sich für die LGBTQIA+-Community einsetzen, werden weiter gestärkt.
  32. Institutionen, die Unterstützung geben und Anlaufstellen bilden, werden gestärkt.
  33. Es wird geprüft, wie landesweit Angebote geschaffen werden, die auch Betrieben als Ansprechpartner dienen.
  34. Die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden wird gefördert.
Bildung, Wissenschaft und Forschung119
  1. Die Erzieherausbildung soll sich mittelfristig in Richtung einer dualen Ausbildung entwickeln.
  2. Die Erzieherausbildung wird mittelfristig zu einer dualen Ausbildung weiterentwickelt.
  3. Eine Viereinhalbjährigen-Untersuchung mit Blick auf sonderpädagogische Förderbedarfe wird in Kooperation von Kita und Grundschule erprobt.
  4. In Schleswig-Holstein entwickelte Fortbildungsprojekte für Naturwissenschaften in Kindertageseinrichtungen werden einbezogen.
  5. Die Viereinhalbjährigen-Untersuchung wird in Kooperation zwischen Kita und Grundschule erprobt.
  6. Kinder erhalten mehr Zeit für Bildung als Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes und mündiges Leben in Gesellschaft und Berufswelt.
  7. Das Gymnasium bleibt der Ort, an dem Schülerinnen und Schüler auf eine spätere akademische Ausbildung vorbereitet werden.
  8. Gut handhabbare diagnostische Instrumente und eine frühzeitige Dokumentation von Stärken und Schwächen werden eingeführt, um Förderbedarfe ohne Stigmatisierung früh zu erkennen.
  9. Erkannte Förderbedarfe werden durch passende Förderangebote gezielt ausgeglichen.
  10. Die Bewegungsoffensive wird an der Grundschule fortgesetzt.
  11. Die Umgestaltung von Schulhöfen und Schulräumen wird gefördert.
  12. Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sind gleichwertige Orte des Lernens.
  13. Gymnasien sind Lernorte der gezielten Vorbereitung auf die akademische Ausbildung.
  14. Die Möglichkeiten zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife werden im ganzen Land gleichmäßiger verteilt.
  15. IT-Fachleute aus Wirtschaft und Verwaltung werden als Partner für den Informatikunterricht gewonnen.
  16. Der Fremdsprachenunterricht an den Schulen wird weiter gestärkt.
  17. Sprachangebote der Herkunftsländer werden für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gezielt ausgebaut.
  18. Digitale Formate für Vergleichsarbeiten und Prüfungen werden entwickelt.
  19. Der Einsatz intelligenter technischer Systeme zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern wird geprüft.
  20. Schulen in freier Trägerschaft erhalten bessere Unterstützung bei der Unterrichtsgenehmigung und beim Fachkräftemangel.
  21. Ein Konzept für erleichterte Zugangsbedingungen bei gleichbleibenden Qualitätsstandards in der beruflichen Qualifizierung von Fachkräften wird entwickelt.
  22. Das Gymnasium wird als Ort des Leistungsgedankens und der Vorbereitung auf die akademische Ausbildung gestärkt.
  23. An Gemeinschaftsschulen wird die Teilnahme am Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und am Mittleren Schulabschluss verpflichtend.
  24. Schülerinnen und Schüler können ein digitales Klassenzimmer PLUS von zu Hause aus nutzen.
  25. Verfahren digitaler Diagnostik und digitaler Leistungsbewertung werden weiterentwickelt und schrittweise in den Schulalltag integriert.
  26. Schulbücher können weiterhin im Printformat ausgeliehen werden.
  27. An allen lehrkräftebildenden Hochschulen und am IQSH wird Exzellenz in der Lehrkräftebildung nach Qualität und Quantität sichergestellt.
  28. Der Austausch innerhalb und zwischen den Schulen wird gefördert.
  29. Onlineformate werden weiter ausgebaut.
  30. In Forschung und Anwendung wird die bundesweite Vernetzung und Kooperation verbessert.
  31. Die im Ganztag verfügbaren Räume wie Schulmensen werden aktiv genutzt, etwa für Kochkurse mit saisonalen und regionalen Produkten.
  32. Es werden Verteilungskriterien benannt, um gemeinsam mit Kreisen und kreisfreien Städten zu Budgetansätzen zu kommen.
  33. Für das Studium der Sonderpädagogik wird geworben.
  34. Der Beruf der Sonderpädagogin und des Sonderpädagogen wird attraktiver gestaltet.
  35. Förderzentren bleiben erhalten, auch mit eigenen Schülerinnen und Schülern.
  36. Es werden zusätzliche Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet, in denen Lehrkräfte aus Regel- und Sonderschulen mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zusammenwirken.
  37. Es werden regelmäßige landesweite fachliche Austauschprozesse organisiert.
  38. An ausgewählten Schulen wird je Region eine Lerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung geschaffen.
  39. Für die Arbeit mit neuen Medien und neuen Unterrichtsformen werden überprüfbare Qualitätsmerkmale eingeführt und überprüft.
  40. Es wird geprüft, ob die Zahl der Ausgleichs- und Entlastungsstunden entsprechend den gewachsenen Aufgaben angepasst werden muss.
  41. Funktionsstellen werden grundsätzlich nach Aufgabe und unabhängig von der Laufbahn besetzt und besoldet.
  42. Flexklassen, in denen der Erste allgemeinbildende Schulabschluss erst nach zehn Schuljahren erreicht wird, werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  43. Die Bildungseinrichtungen des produktiven Lernens werden an weiteren Standorten eingerichtet.
  44. Die Studierfähigkeit rückt in den Mittelpunkt der studienqualifizierenden Bildungsgänge.
  45. Die Ausbildung junger Menschen erfolgt professionell und praxisnah.
  46. Unterricht wird so weit wie möglich vor Ort in Präsenz durchgeführt.
  47. Lernortkooperationen werden gefördert.
  48. Vollschulische berufliche Abschlüsse aus berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren auf eine duale Berufsausbildung anrechnen.
  49. Die Ausbildung von nautischen und technischen Schiffsoffizieren stärken.
  50. Prüfen, wie die Tätigkeit als Fachlehrkraft attraktiver gestaltet werden kann.
  51. Den Vorbereitungsdienst stärker auf die Belange der beruflichen Bildung abstimmen.
  52. Den Vorbereitungsdienst für Wechslerinnen und Wechsler aus der Wirtschaft attraktiv gestalten.
  53. Für ein elternunabhängigeres BAföG eintreten.
  54. Eine landesspezifische Weiterbildungsplattform aufbauen und an die geplante Bildungsplattform des Bundes anbinden.
  55. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein Grundbildungszentrum einrichten.
  56. Die Schulgebühren für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in Weiterbildungseinrichtungen abschaffen.
  57. Die Grundbildung zur Bekämpfung des Analphabetismus verbessern.
  58. Die Hochschulen sollen weiterhin Treiber von Innovationen in Forschung und Lehre sein.
  59. Die Entwicklung neuer, innovativer Studiengänge wird ermöglicht.
  60. Innovative Lehr- und Lernformate finden Berücksichtigung.
  61. Mit begleitenden Forschungsprojekten wird die Effizienz neuer Lehrformate untersucht.
  62. Auf Bundesebene wird dafür eingetreten, dass auch private Hochschulen gleichberechtigt von Förderprogrammen profitieren.
  63. Die Gründung eines Immobilienbetriebs für Hochschulbauten wird geprüft.
  64. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben eine entscheidende Rolle im Wissens- und Technologietransfer.
  65. An der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität soll eine neue Fraunhofer-Forschungsgruppe mit der Ausrichtung Elektronische Energiesysteme gegründet werden.
  66. Die Verankerung der Didaktik der Informatik am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik wird vorangetrieben.
  67. Das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik wird beim Aufbau einer neuen Abteilung unterstützt, um im Bereich der Informatik Wissen für die Lehrerbildung zu gewinnen.
  68. Auf Bundesebene wird für den Forschungsstandort Schleswig-Holstein geworben.
  69. Eine Landesexzellenzstrategie wird entwickelt.
  70. Bestehende Kooperationen und Aktivitäten werden weiter ausgebaut.
  71. Neben exzellenter Forschung werden exzellente Studienbedingungen angestrebt, um Schleswig-Holstein als Forschungs- und Zukunftsstandort zu etablieren.
  72. Junge Menschen aus Familien ohne akademischen Hintergrund sollen stärker als bisher die Chance auf ein Hochschulstudium ergreifen.
  73. An den Hochschulen wird vorwiegend auf Präsenzlehre gesetzt.
  74. Die Vielfalt der Hochschulen wird durch individuelle Entwicklungspfade gestärkt.
  75. Angestrebt werden eigenverantwortliche Hochschulen, die breit in die Gesellschaft wirken.
  76. Die Freiheit der Wissenschaft wird in allen ihren Facetten ermöglicht und sichtbar gemacht.
  77. Mehr Flexibilität bei der Gewinnung von Personal an Hochschulen wird geprüft.
  78. Eine weitere Senkung der Hürden zur Umsetzung der Optionsklausel wird geprüft.
  79. Gesetzliche Anpassungen für eine engere Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft werden geprüft.
  80. Der erweiterte Senat an den Hochschulen wird abgeschafft.
  81. Die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen wird gezielter gestärkt.
  82. Ein landesweites Konzept wird erstellt, das vorhandene Aktivitäten analysiert und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt.
  83. Die Freiheit der Wissenschaft gilt in der ganzen Breite einer Hochschule und für jedes Mitglied der Hochschulgemeinschaft.
  84. Hochschulen sollen Orte mit einem offenen Klima gegenseitiger Wertschätzung sein.
  85. Regelungen wie die Zivilklausel an Hochschulen werden abgelehnt.
  86. Eine Hochschule ist ein freiheitlicher Ort der Gleichberechtigung.
  87. An Hochschulen ist eine offene Kommunikation auch durch Gestik und Mimik erforderlich.
  88. Hochschulen sollen stärker mit Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen außerhalb der Hochschulen zusammenarbeiten.
  89. Ein Landeskonzept wird auf den Weg gebracht, das Leuchtturmeinrichtungen schaffen soll.
  90. Den Besuch einer Gedenkstätte der Judenverfolgung und dessen Aufarbeitung verpflichtend in den Schulunterricht aufnehmen.
  91. Der Studiengang Digitales Verwaltungsmanagement verankert Digitalisierung in der Ausbildung.
  92. Digitale Inhalte werden stärker in der Ausbildung für die Verwaltung verankert.
  93. Das Potenzial der weltweit bedeutenden Forschungseinrichtungen wird gemeinsam mit Hamburg ausgeschöpft.
  94. Forschungspersonal wird angeworben, um die Chancen von XFEL und DESY für Materialforschung und Medizin zu nutzen.
  95. Die Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung wird evaluiert und weiterentwickelt.
  96. Wissenschaft und Wirtschaft werden in der Wasserstoffwirtschaft verknüpft.
  97. Die in der Schule vermittelte Grammatik und Rechtschreibung folgt den Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung.
  98. Geschlechtergerechte Schreibung darf das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren.
  99. Überall dort, wo Rechtschreibung bewertet wird, die Vorgaben des Rates für Deutsche Rechtschreibung anwenden.
  100. Geschlechtersensible Sprache im Deutschunterricht thematisieren.
  101. Mädchen und Jungen gleichermaßen aufklären und sensibilisieren.
  102. Die Vernetzung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre weiter institutionalisieren.
  103. Landesstipendien für Studierende gewähren, die sich in ländlichen Bereichen engagieren.
  104. Die Bewegungsförderung in den Schulen nicht vernachlässigen.
  105. Für eine regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Wissens werben.
  106. Die Pflegeausbildung soll wohnortnah stattfinden.
  107. An weiterführenden Schulen wird für die Dauer eines Schuljahres ein gesellschaftliches Jahr eingeführt.
  108. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Jahr an weiterführenden Schulen ist verpflichtend.
  109. Die Erfahrungen aus dem gesellschaftlichen Jahr werden regelmäßig im Unterricht thematisiert.
  110. Die Zahl verpflichtender WiPo-Stunden in der Sekundarstufe I steigt von vier auf fünf Stunden.
  111. Die Angebote des Landesbeauftragten für politische Bildung werden landesweit durchgeführt.
  112. Der Pflichtanteil an WiPo-Stunden in der Sekundarstufe I wird erhöht.
  113. Bildungsangebote für junge Zugewanderte in Kita, Schule und Beruf werden gestärkt.
  114. Allgemein- und berufsbildende Schulen thematisieren und vermitteln unterschiedliche kulturelle Hintergründe.
  115. Das Zentrum für baltische und skandinavische Archäologie wird in die Leibniz-Gemeinschaft überführt.
  116. Musikschulen sollen landesweit und in allen Kreisen ausgebaut werden, insbesondere mit Ganztagsangeboten.
  117. Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende und weitergehende Kenntnisse über ihre eigene Religion und deren Ausübung erlangen können.
  118. Gemeinsam mit den islamischen Verbänden wird ein islamischer Religionsunterricht in Schleswig-Holstein etabliert.
  119. Die universitären Bildungsangebote für christliche Theologie in Kiel und Flensburg werden weiter gefördert.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung17
  1. Die Belüftung von Schulen wird überprüft.
  2. Der Umgang mit dem Denkmalschutz in Schulgebäuden wird evaluiert.
  3. Pauschale Instrumente wie Mietpreisbremse und Mietendeckel werden abgelehnt; stattdessen werden gezielte Maßnahmen eingesetzt.
  4. Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau wird entgegengewirkt.
  5. Sozialwohnungen sollen nicht von Haushalten bewohnt werden, die nach Einzug die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau überschritten haben.
  6. Der besondere Mieterschutz aus der Wohnraumförderung wechselt auf berechtigte Haushalte über, statt dass Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung verlassen.
  7. Die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit wird abgelehnt.
  8. Leerstehende Wohnungen werden schneller modernisiert und saniert.
  9. Der gemilderte Geschosswohnungsbau gilt als geeignetes Instrument dafür.
  10. Quadratmetervorgaben für Wohnungen und Häuser werden abgelehnt.
  11. Der Quartiersansatz wird der Einzelgebäudebetrachtung vorgezogen.
  12. Die Förderlandschaft der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird überprüft.
  13. Neue Modelle der Immobilienfinanzierung werden gefördert und über die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt.
  14. In Leerstandsimmobilien sollen auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten entstehen.
  15. Stadtplanung wird neu gedacht, zum Beispiel durch ein Förderprogramm für die kleinparzellige Vergabe von Baugrundstücken in den Kommunen.
  16. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Grün- und Freiflächen wie Gärten, Sportanlagen und Grünanlagen wirken sich in der Flächenstatistik nicht negativ aus.
  17. Eine in Zusammenarbeit vieler Akteure konzipierte Halle wird gebaut.
Verkehr und Infrastruktur70
  1. Alle Orte in Schleswig-Holstein sollen von morgens bis abends mit dem ÖPNV erreichbar sein.
  2. Schulwege werden besser gesichert.
  3. An Schulen werden Kiss-and-go-Haltemöglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geschaffen.
  4. Die Ausbildung von Schülerlotsen und Verkehrshelfern wird gefördert und intensiviert.
  5. Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung von Schulwegen ergriffen.
  6. Die Fehmarnbeltquerung mit ihrer Hinterlandanbindung hat höchste Priorität.
  7. Schienen und Straßen werden mensch- und naturverträglich in die Region eingebunden.
  8. Die gemeinsam mit Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beschlossene Prioritätenliste wird unterstützt.
  9. Eine Fortschreibung der Ahrensburger Liste wird angestrebt.
  10. Planung und Ausbau der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung bei Schiene und Straße haben höchste Priorität.
  11. Für eine zügige Realisierung des sechsspurigen Ausbaus der A23 wird eingetreten.
  12. Die Verbindung Lübeck-Bad Kleinen wird zur Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofs in den Blick genommen.
  13. Der Bahnübergang Ratzeburger Allee soll beim Ausbau der Bahnstrecke Lübeck-Bad Kleinen kreuzungsfrei gestaltet werden.
  14. Eine schnellstmögliche Erreichbarkeit des Universitätsklinikums Lübeck für Notfalltransporte wird sichergestellt.
  15. Die Planungen für den Ausbau werden vorangetrieben und der Ausbau umgesetzt.
  16. Für größere Verkehrssicherheit an ungesicherten Bahnübergängen durch Beschrankung, Lichtzeichen oder Untertunnelung wird eingetreten.
  17. Die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung wird zügig ausgebaut.
  18. Bahnübergänge werden sicherer gemacht.
  19. Für eine zuverlässige Versorgung mit Schnellladesäulen in Schleswig-Holstein wird eingetreten.
  20. Die Regionalflughäfen in Schleswig-Holstein werden unterstützt.
  21. Zum Hamburger Flughafen wird uneingeschränkt gestanden.
  22. Aktuell nicht genutzte Infrastruktur in Hafenanlagen wie Bahntrassen wird für künftige Ausbauten erhalten, wo dies sinnvoll erscheint.
  23. Reparaturarbeiten an den Schleusentoren müssen schneller erfolgen.
  24. Das geplante Torinstandsetzungsdock in Brunsbüttel mit Liegeplätzen für Reservetore soll bundesseitig zügig umgesetzt werden.
  25. Beim Bund wird für klimaneutrale Fähren auf dem Nord-Ostsee-Kanal eingetreten.
  26. Der Einsatz klimaneutraler Fähren für die Elbquerung wird gefördert.
  27. Beim Bund wird für eine Anpassung des Gebührensystems des Nord-Ostsee-Kanals eingetreten.
  28. Die Gebühren des Nord-Ostsee-Kanals werden an die Treibstoffpreise gekoppelt.
  29. Die Umfahrung des Kanals soll künftig nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen.
  30. Für emissionsreduzierte Antriebe werden Umweltrabatte eingeführt.
  31. Datenbasierte Assistenzsysteme zur Optimierung des Schleusenzulaufs sollen zügig eingeführt werden.
  32. Auf Bundesebene wird dafür eingetreten, dass die Ausbauplanung zur Stärkung des Transportwegs Binnenschiff verlässlich umgesetzt wird.
  33. Flughafenstandorte sollen im Hinblick auf weitere flugtechnische Entwicklungen gestärkt werden.
  34. Für eine emissionsreduzierende Anpassung der Gebührenregelung für den Nord-Ostsee-Kanal wird eingetreten.
  35. Die Gebührenregelung für den Nord-Ostsee-Kanal wird emissionsreduzierend angepasst.
  36. Die Flughäfen des Landes bleiben erhalten.
  37. Die Flughäfen werden zu Laboren der künftigen Luftfahrt entwickelt.
  38. Der Schienenverkehr wird bis spätestens 2030 vollständig barrierefrei ausgebaut.
  39. Zu den Zielen der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 wird sich ausdrücklich bekannt.
  40. Die Ausbildung von Schülerlotsen und Verkehrshelfern wird gefördert und intensiviert.
  41. Der Schienenverkehr wird bis 2030 vollständig barrierefrei ausgebaut.
  42. Eine Reaktivierung der Strecke Flensburg-Niebüll wird abgelehnt.
  43. Eine Ringschliessung der U1 von Hamburg-Ohlstedt nach Norderstedt wird geprüft.
  44. Eine gemeinsame Flugstreckenplanung von Schleswig-Holstein und Hamburg passt den Flugverkehr an die Bedürfnisse an.
  45. Einseitige Belastungen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner durch die Flugstreckenplanung werden reduziert.
  46. Die gemeinsame verkehrliche Entwicklungsplanung wird fortgeführt.
  47. Die gemeinsame Flugstreckenplanung wird fortgeschrieben.
  48. Die feste Fehmarnbeltquerung wird vorangetrieben.
  49. Die Unübersichtlichkeit der verschiedenen Tarife und Angebote im Nahverkehr wird beendet.
  50. Eine landesweite Deckelung der Schülerbeförderungskosten wird angestrebt, um Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu entlasten.
  51. Das Busnetz wird stärker vernetzt und es werden weitere Schnellbuslinien eingeführt.
  52. Sicherheits- und Servicepersonal im öffentlichen Nahverkehr wird landesweit verstärkt.
  53. Die Live-Standort-Übermittlung des Verkehrsmittels wird in die Verkehrsapp eingebunden.
  54. Die Schülerbeförderungskosten werden landesweit gedeckelt.
  55. Mittelfristig wird eine angemessene Erreichbarkeit aller Kommunen im Land zwischen 6:00 und 24:00 Uhr erreicht.
  56. Das Landesbusnetz wird verbessert.
  57. Bei der Bahn werden Bedarfshaltepunkte entwickelt.
  58. In einem Flächenland spielt das Auto auch künftig eine wichtige Rolle für die Mobilität.
  59. Die Verkehrspolitik ermöglicht flächendeckende Erreichbarkeit.
  60. Modul-Split-Konzepte spielen eine stärkere Rolle.
  61. Vorhandene Lademöglichkeiten werden ertüchtigt, um sie nutzerfreundlich und attraktiv zu halten.
  62. Auf offener Strecke werden Unterstände an Fahrradwegen eingerichtet.
  63. Schnellbaustellen werden eingerichtet.
  64. Der Busverkehr wird besser vernetzt.
  65. Schnellbuslinien werden eingeführt.
  66. Das Auto gehört auch künftig zur Mobilität im ländlichen Raum.
  67. Individuelle Projekte wie Bürgerbusse werden finanziell gefördert und begleitet.
  68. Ein Klimamobilitätsplan wird entwickelt.
  69. Über die Bedürfnisse älterer Menschen im Verkehr und in der Infrastruktur breit informieren.
  70. Mit einer landesweiten Kampagne über die Bedürfnisse älterer Menschen im Verkehr aufklären.
Energie20
  1. Die Versorgung von Flughäfen mit nachhaltigen Kraftstoffen spielt für die Dekarbonisierung der Luftfahrt eine bedeutende Rolle.
  2. Beim Bund wird für weitere Unterstützung bei nachhaltigen Flugkraftstoffen eingetreten und ein eigener Beitrag geleistet.
  3. Eine gemeinsame europäische Energiewende wird unterstützt.
  4. Vorhandene Gasnetze können für klimaneutrale Gase wie Wasserstoff genutzt werden, soweit Kommunen dies in ihren Wärmeplänen als sinnvoll ausweisen.
  5. Eine Umrüstung der Wärmeversorgung soll nicht daran scheitern, dass die Potenziale nicht vollständig bekannt sind.
  6. Sanierungsfahrpläne gewährleisten Flexibilität und Planbarkeit.
  7. Das herausragende Potenzial im Land wird künftig noch besser genutzt.
  8. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist ein erster Schritt.
  9. Es wird eine Strategie entwickelt, wie aktuelle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für breite Anwendungsbereiche genutzt werden können.
  10. Energieerzeugung mit Sonnenenergie ist auch ohne Förderung wirtschaftlich tragfähig.
  11. Die Bedingungen zur Eigennutzung von Strom werden eindeutig geregelt, wenn kein fremdes Stromnetz beansprucht wird.
  12. Innerhalb der ausgewiesenen Flächenkulisse wird an möglichen Stellen nachverdichtet.
  13. Das Engagement kommunaler Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen bei Windparks wird unterstützt.
  14. Bürokratische Hemmnisse beim Aus- und Umbau der Energienetze werden abgebaut.
  15. Bürokratische Hemmnisse beim Netzausbau werden abgebaut.
  16. Abgaberechtliche, steuerrechtliche und weitere bürokratische Hindernisse werden beseitigt.
  17. Das Kohlekraftwerk Wedel wird schnellstmöglich abgeschaltet.
  18. Für den Rückbau der Kernkraftwerke wird eine Landesstrategie erarbeitet.
  19. Lokale Energieversorger und Netzbetreiber werden dabei unterstützt, den Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch zu verbessern und Flexibilitäten zu integrieren.
  20. Auch kleinere Initiativen werden berücksichtigt und gefördert.
Klima, Umwelt und Naturschutz31
  1. Gebietseigene Gehölze werden ausgewiesen.
  2. Personen, die Wirbeltiere töten, müssen sachkundig sein.
  3. Ökonomische Vorteile und ökologischer Fortschritt werden zusammen gedacht.
  4. Ordnungsrecht zur Umsetzung des Klimaschutzes im Gebäudebereich wird abgelehnt.
  5. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.
  6. Das Land wird auch für die kommenden Generationen erhalten.
  7. Klimaschutz wird ganzheitlich betrachtet.
  8. Die Politik ist verlässlich und planbar und bezieht alle gesellschaftlichen Bereiche ein.
  9. Der Handel mit Emissionszertifikaten wird auf möglichst alle Sektoren der Volkswirtschaft ausgeweitet.
  10. Die Anzahl der zulässigen CO2-Emissionsrechte wird jährlich entsprechend den Klimaschutzzielen verringert.
  11. Das Dekarbonisierungspotenzial des Industriegebiets Brunsbüttel soll mit den ansässigen Unternehmen gehoben werden.
  12. Artenschutz- und Umweltmaßnahmen werden ideologiefrei umgesetzt.
  13. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Folgenabschätzungen bilden die Grundlage von Entscheidungen im Arten- und Umweltschutz.
  14. Die Rote Liste der gefährdeten Arten bildet aktuelle Entwicklungen der Artenvielfalt besser ab.
  15. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes wird unterstützt.
  16. Es wird eine bundeseinheitliche Kennzeichnung der Mülltonnen angestrebt.
  17. Umweltschutz endet nicht an der Landesgrenze, sondern wird ganzheitlich gedacht.
  18. Der ökologische Fußabdruck wird als freiwillige Kennzeichnung von Produkten eingeführt.
  19. Eine konsequente Mülltrennung wird angestrebt.
  20. Auf jeder Verpackung wird klar und verständlich abgebildet, wie die Verpackung und die enthaltenen Produkte zu entsorgen sind.
  21. Jede Mülltonne wird gekennzeichnet, womit sie befüllt werden soll.
  22. Es wird eine bundeseinheitliche Farbkennzeichnung der Mülltonnen angestrebt.
  23. Bei der Sperrmüllentsorgung werden bürokratische Hürden abgebaut.
  24. Die Sperrmüllentsorgung wird auch über Kreisgrenzen hinweg ermöglicht.
  25. Wer Grund- und Trinkwasser belastet, trägt dafür die Verantwortung.
  26. Für Schleswig-Holstein wird eine Wasserstrategie entwickelt.
  27. Bei der Munitionsbergung werden innovative Ansätze genutzt und Forschungseinrichtungen sowie Fachunternehmen aus Schleswig-Holstein eng eingebunden, um die Sprenggefahr für Mensch und Natur gering zu halten.
  28. Für gute Trinkwasserqualität wird weiter eingetreten.
  29. Um den Waldbrandschutz wird sich verstärkt gekümmert.
  30. Die Verfügbarkeit erstaufforstungsfähiger Flächen wird verbessert.
  31. Arten- und Küstenschutz erfordern weiterhin eine vorschriftsmaessige Fang-, Bau- und Beizjagd.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum23
  1. Für eine nationale Lebensmittel-Agentur wird sich eingesetzt.
  2. Verbraucherinnen und Verbraucher werden wieder näher an die Landwirtschaft herangeführt.
  3. Primäre Aufgabe der Landwirtschaft ist die Erzeugung hochwertiger, gesunder Nahrungsmittel.
  4. Die heimische Ernährungsproduktion wird dauerhaft gewährleistet, weil sie am besten kontrollierbar ist und die kürzesten Lieferwege hat.
  5. Schweinehalterinnen und Schweinehalter erhalten angesichts Afrikanischer Schweinepest, Coronapandemie und neuer Auflagen wieder eine Perspektive.
  6. Programme zur Transparenz und Verbraucherkommunikation in der Landwirtschaft werden befürwortet.
  7. Über gesetzliche Standards hinausgehende Anforderungen an Klimaschutz und Tierhaltung werden von den Verbrauchern bezahlt.
  8. Bei EU-weit einheitlicher Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik ist ein langfristiger und geordneter Ausstieg aus den Direktzahlungen zu erwarten.
  9. Landwirtschaft, Umweltschutz, Energieerzeugung und Klimaschutz werden gemeinsam gedacht.
  10. Bei der Landwirtschaftskammer wird eine Fachberatung etabliert.
  11. Die Übergangsfrist für Altbestände wird verlängert.
  12. Es werden neue Konzepte zum Erhalt des kommerziellen Fischfangs in Schleswig-Holstein benötigt.
  13. Jede angelnde Person muss Sachkunde nachweisen, sofern kein sachlicher Grund eine Ausnahme rechtfertigt.
  14. Ausnahmen von der Prüfungspflicht beim Angeln werden auf sachlich begründete Fälle beschränkt.
  15. Das Reviersystem mit flächendeckender Jagd wird erhalten.
  16. Die Verfahren für kontrollierten Abschuss und Verwertung der Tiere werden weiter vereinfacht.
  17. Eine Ergänzung der Schonzeitenverordnung wird geprüft.
  18. Es wird ein Versicherungssystem nach dem Vorbild der Hagelversicherung angestrebt.
  19. Das Land übernimmt die Differenz zwischen ausgezahlter Versicherungssumme und tatsächlichem Schaden.
  20. Die Aufnahme invasiver Arten wie Nandu und Goldschakal ins Jagdrecht wird geprüft.
  21. Es werden rechtliche Grundlagen für die Ausweisung wolfsfreier Zonen insbesondere an Küsten- und Deichlinien geschaffen.
  22. Der Aufbau von Essbaren Städten zur Nutzung urbanen Raums für den Anbau von Lebensmitteln wird gefördert.
  23. Der Aufbau von Ernährungsräten wird unterstützt.
Digitalisierung, Daten und Technologie19
  1. Die Einstellung von Systemadministratoren oder die Vergabe an externe Dienstleister durch die Schulträger wird gefördert.
  2. Digitale Arbeitsformen durch ein leistungsfähiges Breitbandnetz unterstützen.
  3. Übertriebener Datenschutz soll den Einsatz von KI nicht blockieren.
  4. Der Staat soll zum Vorreiter bei der Nutzung von Daten werden.
  5. Die Digitalisierung der Bibliotheken wird weiter vorangetrieben.
  6. Lübeck soll zu einem Schwerpunktstandort für Künstliche Intelligenz in Medizin und Medizintechnik werden.
  7. QuantumBay, das Ökosystem für Quantencomputing im Norden, wird weiter vorangetrieben.
  8. Die Wissenschaft wird darin gestärkt, Treiber der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz zu sein.
  9. Onlineangebote für Bürgerinnen und Bürger werden stärker beworben.
  10. Ein gemeinsames Datenhaus, eine Datencloud sowie gemeinsame Vorgangs- und Fallbearbeitungssysteme für die Polizei verwirklichen.
  11. Die E-Akte bis spätestens 2026 an allen Gerichten einführen.
  12. Der Glasfaserausbau wird weiter vorangetrieben.
  13. Bei der Förderung haben Weißflecken Vorrang vor Grauflecken.
  14. Digitale Angebote werden nachhaltig produziert.
  15. Die steigende Nutzung von Informationstechnologie soll nicht mit steigenden nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sein.
  16. Der gesamte Lebenszyklus digitaler Technik wird umwelt- und ressourcenschonend gestaltet.
  17. Die für Videokonferenzen notwendige Infrastruktur wird geschaffen beziehungsweise weiter ausgebaut.
  18. Es wird vorgeschrieben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Akkus von Handys und Laptops selbst austauschen können.
  19. Hersteller müssen Akkus und andere Ersatzteile noch fünf Jahre nach dem Erwerb anbieten.
Europa, Euro und europäische Institutionen4
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit7
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung41
  1. Das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung im Nordkolleg Rendsburg wird eingebunden.
  2. Angriffe auf religiöse Menschen, sakrale Gebäude und Treffpunkte religiöser Gruppen sind ein Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und keine Bagatellen.
  3. Religiöse Einrichtungen besonders schützen.
  4. Religiöse Einrichtungen in Absprache mit den Religionsgemeinschaften bestmöglich schützen.
  5. Die für Schleswig-Holstein prägenden Kulturgüter werden nicht gefährdet.
  6. Historische Bezeichnungen und Namen werden im historischen Kontext erklärt und erläutert.
  7. Das Entfernen historischer Bezeichnungen aus dem öffentlichen Raum ohne vorherige breite Auseinandersetzung wird abgelehnt.
  8. Kulturschaffende werden weiterhin unterstützt.
  9. Ein Kulturpakt Schleswig-Holstein wird geschaffen.
  10. Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Künstlerinnen und Künstler sollen durch die Coronapandemie keinen bleibenden Schaden erleiden.
  11. Kulturvereine werden stärker gefördert.
  12. Kulturelle Angebote erreichen auch Urlaubsgäste in Schleswig-Holstein.
  13. Das Land gibt für jeden zusätzlichen kommunalen Euro für Kultur einen zusätzlichen Euro dazu.
  14. Für das Land wird ein Kulturentwicklungsplan aufgestellt, bilanziert und fortgeschrieben.
  15. Auf kommunaler Ebene werden Kulturentwicklungspläne aufgestellt.
  16. Die barrierefreie und inklusive Nutzbarkeit von Kultur- und Bildungsstätten wird gefördert.
  17. Kulturvereine in ländlichen Räumen werden stärker gefördert.
  18. Kulturelle Angebote für ein breiteres Publikum werden besonders unterstützt.
  19. Für kulturelle Angebote an ein breiteres Publikum wird ein Förderprogramm aufgelegt.
  20. Schleswig-Holstein soll auch im Bereich der Kultur ein Land der Innovationen werden.
  21. Die Digitalisierung der Kultur gilt zugleich als Weg zu besserer Sichtbarkeit und als neue Art, künstlerische Leistungen zu erzeugen und zu vermitteln.
  22. Die Vernetzung wird überregional und spartenübergreifend ausgebaut.
  23. Spielstätten in den großen Städten und im ländlichen Raum werden unterstützt.
  24. Sanierungsbedarfe bei den Freilichtbühnen werden umgesetzt.
  25. Die Sanierung der Carlebach-Synagoge in Lübeck, des Schleswiger Doms, der Eiderstedter Kirchen und des Marineehrenmals in Laboe erfolgt in den kommenden Jahren.
  26. Die Überprüfungsmöglichkeiten von Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmalen werden verbessert.
  27. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zeitgleich vor der Erfassung von Denkmalen informiert werden.
  28. Der Vertragsdenkmalschutz wird erprobt und in Schleswig-Holstein mit Beispielen umgesetzt.
  29. Die Überprüfungsmöglichkeiten und Informationspflichten gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmalen werden verbessert.
  30. Die seelsorgerischen Strukturen der Religionsgemeinschaften werden weiter gefördert.
  31. Am Sonntag als Feiertag wird festgehalten.
  32. An den großen christlichen Feiertagen wird als Gesellschaft festgehalten.
  33. Mehr Menschen in Schleswig-Holstein sollen ein Verständnis für die Feiertage aller Religionsgemeinschaften entwickeln.
  34. Transparenzstandards für die Finanzierung von Religionsgemeinschaften werden auf den Weg gebracht.
  35. Länderübergreifende Anerkennungsverfahren für Religionsgemeinschaften werden auf den Weg gebracht.
  36. Vorhandene Seelsorgestrukturen werden gestärkt.
  37. Neue Seelsorgestrukturen werden ermöglicht.
  38. Für die Sicherheit von Synagogen und Gemeindezentren werden Mittel bereitgestellt.
  39. Mit dem NDR wird die Regionalität weiter gestärkt.
  40. Angebote in den Mediatheken sollen möglichst lange vorgehalten werden.
  41. Ein modernes Medienkonzentrationsrecht soll losgelöst von der Fernsehzentrierung die Meinungsbildung über alle Mediengattungen dauerhaft sicherstellen.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung34
  1. Die Grenz-Pendler-Beratung in der deutsch-dänischen Grenzregion ausbauen.
  2. Kommunale Unternehmen dürfen nur dort tätig werden, wo der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher anders erfüllt werden kann.
  3. Den Kommunen kommunale Sicherheitsanalysen zur Entwicklung einer kommunalen Präventionsstrategie anbieten.
  4. Landesweit einheitliche Standards für Aus- und Fortbildung der Kommunalen Ordnungsdienste einführen.
  5. Die Vielfalt der kommunalen Struktur aus Gemeinden, Zweckverbänden, Ämtern, Städten, kreisfreien Städten und Kreisen bleibt erhalten.
  6. Die Parameter der Evaluierung werden rechtzeitig mit den Kommunen abgestimmt.
  7. Zwangsfusionen und per Gesetz verordnete Strukturveränderungen auf kommunaler Ebene werden abgelehnt.
  8. Das Kommunalrecht wird modernisiert.
  9. Kommunalpolitik wird auch während der Eltern- und Arbeitsphase leichter ermöglicht.
  10. Es wird geprüft, ob eine zeitweise Beurlaubung aus einem kommunalpolitischen Mandat aus familiären oder beruflichen Gründen eingeführt werden kann.
  11. Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird nach dem Vorbild der Landratswahl reformiert.
  12. Hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden künftig durch die Kommunalparlamente gewählt.
  13. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dienen als Willensäußerung bei wichtigen Themen der kommunalen Selbstverwaltung und ermöglichen direkte Entscheidungen.
  14. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dürfen die repräsentative Demokratie vor Ort nicht schwächen.
  15. Die Mindestgrenzen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden erhöht.
  16. Die Mindestgrenzen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden landesweit einheitlich geregelt.
  17. In der Gemeindeordnung wird die Möglichkeit eingeführt, für mehrere Ortsteile einen gemeinsamen Ortsbeirat einzurichten.
  18. Verantwortliche in der Kommunalpolitik werden besser geschützt.
  19. Gemeinsam mit den Kommunen werden Lösungen entwickelt und Präventionsmaßnahmen eingeführt.
  20. Zwangsfusionen auf kommunaler Ebene werden abgelehnt.
  21. Eine kommunalpolitische Auszeit für besondere Lebenslagen wird ermöglicht, ohne das Mandat abgeben zu müssen.
  22. Flexiblere Nachrückerregelungen können dabei helfen.
  23. Das Auszählverfahren wird auf das Verfahren nach d'Hondt umgestellt, um die Mehrheitsbildung zu vereinfachen.
  24. Die nach Einwohnerzahl gestaffelten Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden landesweit vereinheitlicht.
  25. Die Fragestellung bei Bürgerentscheiden muss einfach und unmissverständlich sein.
  26. Die Gemeindeordnung wird so angepasst, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wieder durch die Gemeindevertretungen beziehungsweise Ratsversammlungen gewählt werden.
  27. Die Gemeindeordnung wird so geändert, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden und Städte wieder von den Gemeindevertretungen beziehungsweise Ratsversammlungen gewählt werden.
  28. Für Schleswig-Holstein werden Behörden und Ressortforschungseinrichtungen des Bundes gewonnen, die bevorzugt in strukturschwachen Regionen angesiedelt werden.
  29. Neue Landeseinrichtungen werden so im Landesgebiet verteilt, dass auch der ländliche Raum berücksichtigt wird.
  30. Bei Landeseinrichtungen wird der ländliche Raum berücksichtigt.
  31. Gute Erreichbarkeit ist nicht auf Ballungsräume begrenzt, sondern berücksichtigt den ländlichen Raum gleichwertig.
  32. Die Bewerbung Zusammenleben in der deutsch-dänischen Grenzregion als immaterielles UNESCO-Kulturerbe wird unterstützt.
  33. Die Zusammenarbeit mit dem Friesenrat sowie mit lokalen Vereinen und Initiativen der friesischen Volksgruppe wird gestärkt.
  34. Die flächendeckende Versorgung mit Friedhöfen wird sichergestellt.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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