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Der Vertrag enthält 88 von 1.259 Forderungen zu „Verkehr und Infrastruktur“.

Verkehr und Infrastruktur 88
  1. Die Infrastruktur des Landes wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Infrastruktur des Landes stärken. Link zum Original
  2. Das Denken in einzelnen Infrastrukturvorhaben wird zugunsten einer Gesamtbetrachtung aufgegeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts knapper Haushalte, ökologischer Folgekosten und dem gerechtfertigten Anspruch der Menschen auf Beteiligung an Planungsprozessen, wollen wir uns vom alten Denken in einzelnen Infrastrukturvorhaben lösen. Link zum Original
  3. Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sollen nachhaltig und bezahlbar sein und die Bedürfnisse von Menschen und Wirtschaft in den Vordergrund stellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wirtschaft und Gesellschaft benötigen gute nachhaltige und bezahlbare Mobilitäts- und Ver- kehrskonzepte. Sie müssen die Bedürfnisse von Menschen und Wirtschaft in den Vorder- grund stellen und Barrieren zwischen den Verkehrsträgern überwinden. Link zum Original
  4. Barrieren zwischen den Verkehrsträgern werden überwunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wirtschaft und Gesellschaft benötigen gute nachhaltige und bezahlbare Mobilitäts- und Ver- kehrskonzepte. Sie müssen die Bedürfnisse von Menschen und Wirtschaft in den Vorder- grund stellen und Barrieren zwischen den Verkehrsträgern überwinden. Link zum Original
  5. Vorrangiges Ziel ist, die Verkehrsinfrastruktur dauerhaft voll betriebsfähig zu halten und weitere Substanzschäden zu verhindern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des sich rapide verschlechternden Zustandes unserer Verkehrswege muss es unser vorrangiges Ziel sein, die Infrastruktur dauerhaft im vollen Umfang betriebsfähig zu halten und eine weitere Substanzschädigung zu verhindern. Link zum Original
  6. Für die Anbindung der Regionen werden starke Achsen wie Vogelfluglinie und Jütlandroute benötigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Anbindung der Regionen benötigen wir starke Achsen, wie die Vogelfluglinie und die Jütlandroute sowie einen gut ausgebauten öffentlichen Perso- nennahverkehr und eine vernetzte Verkehrsplanung. Link zum Original
  7. Ein gut ausgebauter öffentlicher Personennahverkehr und eine vernetzte Verkehrsplanung dienen der Anbindung der Regionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Anbindung der Regionen benötigen wir starke Achsen, wie die Vogelfluglinie und die Jütlandroute sowie einen gut ausgebauten öffentlichen Perso- nennahverkehr und eine vernetzte Verkehrsplanung. Link zum Original
  8. Bahn und Bus erhalten ein einfaches System mit einheitlichem Auftritt, einfachem Tarif und abgestimmtem Angebot.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen für Bahn und Bus ein einfaches System mit einheitlichem Auf- tritt, einfachem Tarif und abgestimmtem Angebot. Link zum Original
  9. Für Schleswig-Holstein wird ein Verkehrsverbund der Aufgabenträger aus Land, Kreisen und kreisfreien Städten angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen deshalb den Verkehrsverbund der Aufgabenträger, also des Landes, der Kreise und der kreisfreien Städte, für Schleswig- Holstein. Link zum Original
  10. Künftige Verkehrsvorhaben werden nach Netzwirkung und Auswirkung auf die Mittel für die Bestandserhaltung entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entscheidungsleitend für künftige Vorhaben im Verkehrsbereich ist die Netzwirkung und die Auswirkung auf die begrenzten Mittel für die Bestandserhaltung. Link zum Original
  11. Eine übergreifende Verkehrsplanung wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehört auch die Erstellung einer übergreifenden Verkehrsplanung. Link zum Original
  12. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ist für die Infrastrukturplanung unverzichtbar.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Infra- strukturplanung ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr essentiell. Link zum Original
  13. Ein attraktives Schnellbusnetz ergänzend zur Bahn wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ergänzend zur Bahn wollen wir - wo sinnvoll und möglich - ein attraktives Schnellbusnetz Link zum Original
  14. Der Einsatz des Trassensicherungsvertrages wird überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, wo das Instrument des Trassensicherungsvertrages in der bishe- rigen Form nötig und richtig ist. Link zum Original
  15. Die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft verbessert als Koordinierungsstelle die Angebote im ÖPNV und SPNV stetig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS) als Koor- dinierungsstelle für regionale Aufgabenträger im ÖPNV und SPNV soll die Angebote stets weiter verbessern. Link zum Original
  16. Die Ausschreibung aller SPNV-Strecken in Schleswig-Holstein wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die konsequente Ausschreibung aller SPNV-Strecken in Schleswig- Holstein wird fortgesetzt. Link zum Original
  17. Die Landesregierung bringt Innovationen im ÖPNV wie Rufbusse, Ruftaxis, Bürgerbusse, Car-Sharing und Mitfahrportale voran.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird diese Entwicklung aufgreifen, um weitere Innovationen im ÖPNV, wie Rufbus- und Ruftaxisysteme, ehrenamtliche Bürgerbusse, Car-Sharing und Mitfahrportale voranzubrin- gen. Link zum Original
  18. Die Barrierefreiheit aller Mobilitätsangebote wird schrittweise verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Barrierefreiheit aller Mobilitätsangebote muss schrittweise verbessert werden. Link zum Original
  19. Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden schrittweise im Verhältnis 70:30 zugunsten des öffentlichen Verkehrs verteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört für uns auch die Diskussion über die Verteilung der Mittel aus dem Gemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Wir nehmen eine Verteilung von 70:30 für den öffentli- chen Verkehr vor. Bestehende Verpflichtungen bleiben unberührt, so dass die neue Vertei- lung schrittweise erreicht wird. Link zum Original
  20. Der Schutz vor Verkehrslärm an Straßen, Schienen und Flughäfen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist eine Verbesserung des Schutzes vor Verkehrslärm an Straßen, Schienen und Flughäfen. Link zum Original
  21. Verkehrslärmquellen werden beseitigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Lärmquellen sollen beseitigt, der Schutz der Menschen verbessert werden. Link zum Original
  22. Auf Bundesebene wird eine Neuordnung angestrebt, die Anwohner von Neubaustrecken und bestehenden Verkehrswegen beim Lärmschutz gleichstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene für eine Neuordnung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf eine Gleichbehandlung des notwendigen Lärmschutzes für die Anwohner von Neubau- strecken und bestehenden Verkehrswegen einsetzen. Link zum Original
  23. Neue Anreiz-Tarife wie Flatrates, Semester- und Arbeitnehmertickets werden im Schleswig-Holstein-Tarif geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Schleswig-Holstein-Tarifs werden wir gemeinsam mit den Verkehrsunter- nehmen und den Aufgabenträgern neue Anreiz-Tarife, wie zum Beispiel Flatrates, Semester- tickets und Arbeitnehmertickets, kostenlose Fahrradmitnahme und auch die fahrscheinlose Nutzung (z.B. Kurkarte) des ÖPNV im Bereich des Schleswig-Holstein-Tarifs prüfen. Link zum Original
  24. Eine kostenlose Fahrradmitnahme im ÖPNV wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Schleswig-Holstein-Tarifs werden wir gemeinsam mit den Verkehrsunter- nehmen und den Aufgabenträgern neue Anreiz-Tarife, wie zum Beispiel Flatrates, Semester- tickets und Arbeitnehmertickets, kostenlose Fahrradmitnahme und auch die fahrscheinlose Nutzung (z.B. Kurkarte) des ÖPNV im Bereich des Schleswig-Holstein-Tarifs prüfen. Link zum Original
  25. Eine fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV, etwa mit der Kurkarte, wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Schleswig-Holstein-Tarifs werden wir gemeinsam mit den Verkehrsunter- nehmen und den Aufgabenträgern neue Anreiz-Tarife, wie zum Beispiel Flatrates, Semester- tickets und Arbeitnehmertickets, kostenlose Fahrradmitnahme und auch die fahrscheinlose Nutzung (z.B. Kurkarte) des ÖPNV im Bereich des Schleswig-Holstein-Tarifs prüfen. Link zum Original
  26. Neue P+R- und B+R-Anlagen an zentralen Knotenpunkten ermöglichen den Umstieg auf den ÖPNV.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Regionen wollen wir, durch neue P+R/B+R-Anlagen die Möglichkeit zum Umsteigen vom PKW bzw. Fahrrad auf den ÖPNV an zentralen Knotenpunkten schaffen. Link zum Original
  27. Car-Sharing-Initiativen werden als Ergänzung zum privaten Auto auf den Weg gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Ergänzung zum privaten Auto werden wir Car-Sharing Initiativen auf den Weg bringen. Link zum Original
  28. Die LVS prüft die Integration des Car-Sharing in den Schleswig-Holstein-Tarif.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir beauftragen die LVS zu prüfen, wie eine Integration des Car-Sharing in den Schleswig-Holstein-Tarif möglich gemacht werden kann. Link zum Original
  29. Die GVFG-Mittel für den Radverkehr werden schrittweise erhöht, um Schleswig-Holstein zum führenden Fahrradtourismusland zu machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die für den Radverkehr zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel schrittweise erhöhen, um Schleswig-Holstein zum Fahrradtourismusland Nummer eins in Deutschland zu machen. Link zum Original
  30. Bei künftigen Verkehrsprojekten werden die Belange des Radverkehrs stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei zukünftigen Verkehrsprojekten sind die Belange des Radver- kehrs stärker zu berücksichtigen. Link zum Original
  31. Elektromobilität wird in einem verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzept verstärkt gefördert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um unabhängiger von fossiler Energie zu werden, wollen wir verstärkt auf e-Mobilität setzen und sie weiter entwickeln in einem verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzept, gerade auch in Verbindung mit innovativen Car-Sharing-Angeboten wie car-to-go oder drive-now. Link zum Original
  32. Die Ausstattung von P+R- und B+R-Anlagen mit Ladestationen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen prüfen, ob wir die P+Rund B+R mit Ladestationen ausstatten können. Link zum Original
  33. Nachhaltige Mobilität wird in ganz Schleswig-Holstein gesichert und regional qualitativ verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entscheidend ist für uns, eine nachhaltige Mobilität in ganz Schleswig-Holstein zu sichern und für die einzelnen Regionen qualitativ zu verbessern. Link zum Original
  34. Die Marschbahn nördlich von Itzehoe bis Sylt wird elektrifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Elektrifizierung und den Ausbau auf kontinuierliche Zweigleisigkeit der Marschbahn nördlich von Itzehoe bis Sylt. Link zum Original
  35. Die Marschbahn nördlich von Itzehoe bis Sylt wird durchgehend zweigleisig ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Elektrifizierung und den Ausbau auf kontinuierliche Zweigleisigkeit der Marschbahn nördlich von Itzehoe bis Sylt. Link zum Original
  36. Die Elektrifizierung des Gütergleises zum Industriegebiet Brunsbüttel wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wird die Landesregierung auch die Prüfung der Elektrifizierung des Gütergleises zum Industriegebiet Brunsbüttel prüfen. Link zum Original
  37. Die Autozugstrecke Niebüll–Westerland wird als Regionalverkehr eingestuft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass die Auto-Zug-Strecke Niebüll- Westerland als Regionalverkehr eingestuft wird. Link zum Original
  38. Für die Ertüchtigung der Jütlandroute werden verkehrsträgerübergreifende Konzepte gegen Engpässe im Güter- und Transitverkehr entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Jütlandrute langfristig zu ertüchtigen und Engpässe im Güter und Transitverkehr nachhaltig zu vermeiden, werden wir verkehrs- trägerübergreifend Konzepte entwickeln. Link zum Original
  39. Die B5 nördlich von Heide und zwischen Itzehoe und Brunsbüttel wird dreistreifig ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur besseren Anbindung der Westküste wird die B5 nördlich von Heide und zwischen Itzehoe (A23) und Brunsbüttel dreistreifig ausgebaut. Link zum Original
  40. Beim Neubau der B5 zwischen Hattstedt und Bredstedt wird eine Anbindung der K2 ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Neubau der B5 zwischen Hatt- stedt und Bredstedt wird das eingeleitete Planfeststellungsverfahren genutzt, um eine Anbin- dung der K2 an die neue B5 zu ermöglichen und um die Bedenken der Initiative Jelstrom weitestmöglich mit einzubeziehen. Link zum Original
  41. Die geplante Stadt-Regional-Bahn in der Region Kiel hat landespolitische Bedeutung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die in der Region Kiel in Planung befindliche Stadt-Regional-Bahn ist von landespolitischer Bedeutung, da sie eine Vernetzung von Eckernförde, Rendsburg, Neumünster, Preetz und Kiel ermöglicht. Der Landesanteil an den Infrastrukturkosten wird von 15 Prozent auf bis zu 25 Prozent erhöht. Link zum Original
  42. Der Landesanteil an den Infrastrukturkosten der Stadt-Regional-Bahn steigt von 15 auf bis zu 25 Prozent.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die in der Region Kiel in Planung befindliche Stadt-Regional-Bahn ist von landespolitischer Bedeutung, da sie eine Vernetzung von Eckernförde, Rendsburg, Neumünster, Preetz und Kiel ermöglicht. Der Landesanteil an den Infrastrukturkosten wird von 15 Prozent auf bis zu 25 Prozent erhöht. Link zum Original
  43. Für die Betriebskosten wird eine gemeinschaftliche Lösung von Kiel, den beteiligten Kreisen und dem Land gesucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Betriebskosten soll eine gemeinschaftliche Lösung durch die Landeshauptstadt Kiel, die beteiligten Kreise und das Land Schleswig-Holstein gefunden werden. Link zum Original
  44. In der Metropolregion werden die Tarife mit dem Hamburger Verkehrsverbund abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Metro- polregion streben wir eine Abstimmung mit den Tarifen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) an. Link zum Original
  45. Langfristig werden ein gemeinsamer Aufgabenträger und ein einheitliches Tarifsystem für Hamburg und Schleswig-Holstein angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben langfristig einen gemeinsamen Aufgabenträger und ein einheitliches Tarifsystem für Hamburg und Schleswig-Holstein an. Link zum Original
  46. Der Betrieb der Hochbahnstrecken im Hamburger Rand wird weiter durch Landeszuschüsse gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Betrieb der Hochbahnstrecken im Hamburger Rand wird wie bisher durch Landeszuschüsse sichergestellt. Link zum Original
  47. Ein Verkauf der AKN kommt nur in Frage, wenn die Infrastruktur öffentlich bleibt, Arbeitsplätze gesichert sind, das Land finanziell profitiert und eine Finanzierungsregelung mit dem HVV besteht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Verkauf der AKN kommt nur in Frage, wenn die Infrastruktur in öffentlicher Hand verbleibt, wenn die Arbeits- plätze gesichert werden, wenn es nachhaltig zu finanziellen Vorteilen für das Land führt und wenn eine abschließende Finanzierungsregelung mit dem HVV erzielt werden kann. Link zum Original
  48. Vor einer Entscheidung über den AKN-Verkauf wird das Gutachten zu dessen Zulässigkeit abgewartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das in Auftrag gegebene Gutachten zur Zulässigkeit eines Verkaufs ist abzuwarten, auch in Hin- blick auf die Ausschreibung von Verkehrsleistungen auf den AKN-Strecken. Link zum Original
  49. In der Metropolregion hat die S4 zwischen Bad Oldesloe und Elmshorn Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Vordergrund steht im Bereich der Metropolregion die Herstellung der S4 zwischen Bad Oldesloe und Elmshorn sowie der Ausbau der AKN als S-Bahn einschließlich nördlicher An- bindung an den Flughafen Fuhlsbüttel. Link zum Original
  50. Die AKN wird als S-Bahn mit nördlicher Anbindung an den Flughafen Fuhlsbüttel ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Vordergrund steht im Bereich der Metropolregion die Herstellung der S4 zwischen Bad Oldesloe und Elmshorn sowie der Ausbau der AKN als S-Bahn einschließlich nördlicher An- bindung an den Flughafen Fuhlsbüttel. Link zum Original
  51. Eine S-Bahn 21 von Kaltenkirchen nach Hamburg wird durch Ausbau der AKN-Strecke eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine S-Bahn 21 von Kaltenkirchen nach Hamburg einrichten, indem die bestehende AKN-Strecke ausgebaut, elektrifiziert oder mit Hybridwagen betrieben wird. Link zum Original
  52. Auf Autobahnen wird ein generelles Tempolimit von 130 km/h angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich auf Landes- und Bundesebene für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ein. Link zum Original
  53. Die Geschwindigkeitsregelungen auf den Autobahnen in Schleswig-Holstein werden nach § 45 StVO überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wird die Landesregierung zeitnah die einzelnen Geschwindigkeitsregelungen auf den Autobahnen in Schleswig-Holstein anhand von § 45 Abs. 1 StVO überprüfen und prüfen, ob ein generelles Überholverbot für LKW auf einzelnen Autobahnen umsetzbar ist, damit in Zukunft mehr Sicherheit, ein besserer Verkehrsfluss und weniger Kohlendioxid-Ausstoß erreicht werden kann. Link zum Original
  54. Ein generelles Lkw-Überholverbot auf einzelnen Autobahnen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wird die Landesregierung zeitnah die einzelnen Geschwindigkeitsregelungen auf den Autobahnen in Schleswig-Holstein anhand von § 45 Abs. 1 StVO überprüfen und prüfen, ob ein generelles Überholverbot für LKW auf einzelnen Autobahnen umsetzbar ist, damit in Zukunft mehr Sicherheit, ein besserer Verkehrsfluss und weniger Kohlendioxid-Ausstoß erreicht werden kann. Link zum Original
  55. Im Bahnverkehr werden Netz und Betrieb getrennt und das Netz in öffentliche Kontrolle überführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - im Bahnverkehr die Trennung von Netz und Betrieb erreicht wird und das Netz in öf- fentliche Kontrolle überführt wird, Link zum Original
  56. Der Bahnverkehr wird möglichst frühzeitig auf erneuerbare Energien umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    - eine möglichst frühzeitige Umstellung des Bahnverkehrs auf erneuerbare Energien erfolgt, Link zum Original
  57. Die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel wird auf 2,5 Prozent erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    - eine Erhöhung der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel auf 2,5 Prozent erfolgt, Link zum Original
  58. Für das 2019 auslaufende GVFG-Bundesprogramm wird frühzeitig eine Nachfolgeregelung gefunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    - eine frühzeitige Nachfolgeregelung des im Jahr 2019 auslaufenden GVFG- Bundesprogramms gefunden wird, Link zum Original
  59. Geprüft wird, ob und zu welchen Bedingungen Bahnstrecken in Schleswig-Holstein auf das Land übertragen werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    - geprüft wird, ob und welche Bahnstrecken in Schleswig-Holstein auf das Land über- tragen werden können und zu welchen Bedingungen dies geschehen kann. Link zum Original
  60. Bei vom Bund finanzierten Projekten wird eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung mit vollständiger Finanzierung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Projekten, die durch den Bund finanziert werden, streben wir eine verbindliche Finanzie- rungsvereinbarung durch den Bund an, die eine vollständige Finanzierung sicherstellt. Link zum Original
  61. Der Hafen Lübeck wird als Drehscheibe im Ostseeraum unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Bedeutung des Hafens Lübeck als Drehscheibe im Ostseeraum. Link zum Original
  62. Ein Weiterbau der A20 westlich der A7 wird in der Legislaturperiode ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stellen fest, dass ein Weiterbau der A20 westlich der A7 in dieser Legislatur- periode nicht realistisch ist und ausgeschlossen wird. Link zum Original
  63. Finanzmittel werden umgewidmet und vorrangig für den Anschluss der A20 an die A7 verwendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb müssen die Fi- nanzmittel hierfür umgewidmet werden und vorrangig für den Anschluss der A20 an die A7 verwendet werden. Link zum Original
  64. Die A20 wird abschnittsweise von Ost nach West nur mit verkehrstechnisch sinnvollem Anschluss gebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben uns darauf verständigt, dass die A20 abschnittsweise von Ost nach West nur mit verkehrstechnisch sinnvollem Anschluss gebaut wird. Link zum Original
  65. Der Einsatz von Lang-Lkw wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Einsatz von Lang-LKW, sogenannter Gigaliner, wird von uns abgelehnt. Link zum Original
  66. Schleswig-Holstein zieht sich aus dem Feldversuch Lang-Lkw zurück.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darum wird sich Schleswig-Holstein aus dem Feldversuch Lang-LKW zurückziehen. Link zum Original
  67. Der kombinierte Verkehr wird vorrangig gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für uns steht die Förde- rung des kombinierten Verkehrs im Vordergrund. Link zum Original
  68. Der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals wird konsequent weiterverfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Nord-Ostsee-Kanal ist für Schleswig-Holstein von herausragender wirtschaftlicher Be- deutung. Sein Ausbau wird konsequent weiter verfolgt. Dazu gehören Schleusenneubau und Schleusensanierung in Brunsbüttel und Holtenau sowie die Begradigung der Oststrecke. Link zum Original
  69. Am Nord-Ostsee-Kanal werden die Schleusen in Brunsbüttel und Holtenau neu gebaut und saniert und die Oststrecke begradigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Nord-Ostsee-Kanal ist für Schleswig-Holstein von herausragender wirtschaftlicher Be- deutung. Sein Ausbau wird konsequent weiter verfolgt. Dazu gehören Schleusenneubau und Schleusensanierung in Brunsbüttel und Holtenau sowie die Begradigung der Oststrecke. Link zum Original
  70. Vom Bund werden ein Sanierungskonzept und eine Finanzierungszusage für den Nord-Ostsee-Kanal eingefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden beim Bund ein Sanierungskonzept und eine Finanzierungszusage für den Nord- Ostsee-Kanal einfordern. Link zum Original
  71. Die feste Fehmarnbeltquerung soll die Metropolregionen Kopenhagen-Malmö und Hamburg verbinden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die feste Fehmarnbeltquerung soll die Metropolregion Kopenhagen-Malmö mit der Metropol- region Hamburg verbinden. Link zum Original
  72. Die Landesregierung fordert die Bundesregierung auf, Kostenschätzung und Nutzen-Kosten-Verhältnis der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung zu überprüfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner nehmen zur Kenntnis, dass sich die ur- sprünglich auf 800 Millionen Euro angesetzten Kosten für die Hinterlandanbindung nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes vom April 2009 auf mindestens 1,7 Milliarden Euro erhöht haben. Deshalb wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, eine Überprüfung der Kostenschätzung und des Nutzen-Kostenverhältnisses vorzunehmen. Link zum Original
  73. Der deutsch-dänische Staatsvertrag zur Fehmarnbeltquerung gilt und kann nur einvernehmlich nach Artikel 22 neu erörtert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es gilt der deutsch-dänische Staatsvertrag, der nur einvernehmlich und von den jeweiligen nationalen Regierungen nach Artikel 22 neu erörtert werden kann. Link zum Original
  74. Bleibt es beim Bau der Fehmarnbeltquerung, finanziert der Bund die Hinterlandanbindung vollständig und an sozialen und ökologischen Belangen orientiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte das Ergebnis trotz Kostensteigerung nicht einen Ausstieg, sondern weiterhin den Bau der Fehmarnbeltquerung bedeuten, muss der Bund die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung vollständig und auskömmlich, an sozialen ebenso wie an ökologischen Belangen orientiert, finanzieren. Link zum Original
  75. Für die Fehmarnsundquerung wird eine verbindliche Perspektive verlangt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch eine verbindliche Perspektive für die Fehmarnsundquerung. Link zum Original
  76. Die Finanzierung der Hinterlandanbindung darf nicht zulasten anderer Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein gehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sichergestellt muss sein, dass die Finanzierung der Hinterlandanbindung nicht auf Kosten anderer Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein erfolgt. Link zum Original
  77. Eine Initiative für ein gemeinsames Nordsee-Hafenkonzept von Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen wird ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ergreifen die Initiative für ein gemeinsames Nordsee-Hafenkonzept der Länder, Schles- wig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Link zum Original
  78. Schiffe in den schleswig-holsteinischen Häfen sollen mit Landstrom versorgt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Schiffe in den schleswig-holsteinischen Häfen zu- künftig mit Landstrom versorgt werden können und dass die Häfen Schienenanschlüsse er- halten. Link zum Original
  79. Die Häfen erhalten Schienenanschlüsse.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Schiffe in den schleswig-holsteinischen Häfen zu- künftig mit Landstrom versorgt werden können und dass die Häfen Schienenanschlüsse er- halten. Link zum Original
  80. Die Förderung der Hafenprojektgesellschaft Helgoland wird gemeinsam mit Bund, Land, Kreis und Gemeinde gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der Hafenprojektgesellschaft Helgoland soll wie bisher gemeinsam mit Bund, Land, Kreis und Gemeinde sichergestellt werden. Link zum Original
  81. Der Elbe-Lübeck-Kanal bleibt dauerhaft Bundeswasserstraße.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung spricht sich für den dauerhaften Erhalt des Elbe-Lübeck-Kanals als Bundeswasserstraße aus. Link zum Original
  82. Hamburg ist der Verkehrsflughafen für Schleswig-Holstein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Verkehrsflughafen für Schleswig-Holstein ist Hamburg. Link zum Original
  83. Kiel, Flensburg und Lübeck erhalten eine schnelle Schienenanbindung an den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für eine schnelle Schienenanbindung von Kiel bzw. Flensburg über Neumünster sowie von Lübeck zum internationalen Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein. Link zum Original
  84. Das Land beteiligt sich nicht am Betrieb von Flughäfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird sich am Betrieb von Flughäfen nicht beteiligen, bereits gemachte Förderzusagen werden einge- halten. Link zum Original
  85. Bereits gemachte Förderzusagen für Flughäfen werden eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird sich am Betrieb von Flughäfen nicht beteiligen, bereits gemachte Förderzusagen werden einge- halten. Link zum Original
  86. Die Förderrichtlinie für Investitionen an Flughäfen wird aufgehoben und das Land fördert keine Investitionen in Flughäfen und Verkehrslandeplätze mehr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der zahlreichen Aufgaben und eingeschränkter Haushaltsmittel, die das Land für Infrastrukturmaßnahmen hat, wird die Förderrichtlinie für Investitionen an Flughäfen unverzüglich aufgehoben und in Zukunft keine Investition in Flughäfen und Verkehrslande- plätze seitens des Landes gefördert. Link zum Original
  87. Gemeinsam mit den Anrainern werden Initiativen für mehr Schiffssicherheit in der Ostsee ergriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    - Initiativen für mehr Schiffsicherheit in der Ostsee gemeinsam mit den Anrainern, Link zum Original
  88. Eine abgestimmte Hafen- und Verkehrspolitik im Nordseeraum wird ein Schwerpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen zur Stärkung der Kultur und der regionalen Identität, nachhaltige Tourismuskonzepte, eine abgestimmte Hafen- und Ver- kehrspolitik, Zusammenarbeit bei Bildung, Forschung und Entwicklung werden weitere Schwerpunkte unserer Arbeit sein. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 12, Grüne 14, SSW 4 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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