Zum Inhalt

Der Vertrag enthält 70 von 1.259 Forderungen zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 70
  1. Geschlechtergerechtigkeit gilt als Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begreifen Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche. Link zum Original
  2. Angestrebt wird ein selbstbestimmtes und partnerschaftliches Miteinander von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen und -phasen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist ein selbstbestimmtes und partnerschaftliches Miteinander von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in allen Lebensbereichen und –phasen. Link zum Original
  3. Gesellschaftliche Akteure und Vereine erhalten Planungssicherheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den gesellschaftlichen Akteuren und Vereinen Planungssicherheit anbieten. Link zum Original
  4. Einkommensschwache Familien werden entlastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einkommensschwache Familien müssen entlastet und für alle muss eine kinderfreundliche Gesellschaft geschaffen werden. Link zum Original
  5. Eine kinderfreundliche Gesellschaft wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einkommensschwache Familien müssen entlastet und für alle muss eine kinderfreundliche Gesellschaft geschaffen werden. Link zum Original
  6. Älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine menschenwürdige Versorgung gesichert werden. Link zum Original
  7. Angestrebt wird eine gleichberechtigte und tolerante Gesellschaft, die Vielfalt als Gewinn sieht.

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    Wortlaut im Vertrag
    stehen für eine gleichberechtigte und tolerante Gesellschaft, die die Vielfalt als Gewinn sieht. Link zum Original
  8. Die Mittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen werden wieder aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören die Wiederaufstockung der Mittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, die Mitfinanzierung der stufenweisen Erhöhung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege sowie die Wiederaufstockung der Mittel für den ökologischen Landbau. Link zum Original
  9. Das Betreuungsgeld wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir lehnen das Betreuungsgeld ab und wollen die dafür vom Bund bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Krippen einsetzen. Link zum Original
  10. Eine Änderung der Landesverfassung stellt auch die nationale Minderheit der Sinti und Roma unter den Schutz und die Förderung des Landes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Änderung von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung einbringen, die auch die nationale Minderheit der Sinti und Roma unter den Schutz und die Förderung des Landes stellt. Link zum Original
  11. Für Alleinerziehende in Ausbildung oder Arbeit wird eine entsprechende Kinderbetreuung sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Alleinerziehenden ohne Arbeit helfen, eine Ausbil- dung oder Arbeit aufzunehmen und dabei für eine entsprechende Kinderbetreuung sorgen. Link zum Original
  12. Kinder- und Pflegephasen sollen für Frauen und Männer besser mit dem Beruf vereinbar werden, um die Erwerbsquote zu steigern.

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    Wortlaut im Vertrag
    - das Ziel Kinderphasen bzw. Pflegephasen und Beruf für Frauen und Männer besser kombinierbar zu machen und so die Erwerbsquote zu steigern, Link zum Original
  13. Die Kürzungen beim Freiwilligen Ökologischen Jahr werden rückgängig gemacht und ein Landeszuschuss von 1,2 Millionen Euro gewährt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mittelkürzungen beim Freiwilligen Ökologischen Jahr werden wir rückgängig machen und wieder einen Landeszuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro gewähren. Link zum Original
  14. Zur Familienförderung zählen gute Bildung und Teilhabe für alle Kinder, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Erneuerung des Solidarprinzips in den Sozialsystemen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Familienförderung gehören gute Bildung und Teilhabe für alle Kinder, die bessere Ver- einbarkeit von Familie und Beruf und eine Erneuerung des Solidarprinzips in unseren Sozial- systemen. Link zum Original
  15. Die Angebote der Familienbildung werden generationenübergreifend und sozialräumlich weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Angebote für Familienbildung sollen generationenübergreifend und sozial- räumlich weiter entwickelt werden. Hierzu gehört auch eine Vernetzung mit Angeboten der Jugendhilfe und der frühkindlichen Bildung. Link zum Original
  16. Die Familienbildung wird mit Angeboten der Jugendhilfe und der frühkindlichen Bildung vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Angebote für Familienbildung sollen generationenübergreifend und sozial- räumlich weiter entwickelt werden. Hierzu gehört auch eine Vernetzung mit Angeboten der Jugendhilfe und der frühkindlichen Bildung. Link zum Original
  17. Auf dem bestehenden Förderniveau werden mit den Anbietern Anreize für eine qualitative Fortentwicklung der Familienbildung erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf dem bestehenden Förderniveau werden wir gemeinsam mit den Anbietern Anreize für eine qualitative Fortentwicklung erarbeiten. Link zum Original
  18. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhält höchste Priorität, insbesondere für Alleinerziehende.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir richten unsere Politik daran aus, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf höchste Priorität hat. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende. Link zum Original
  19. Ziel ist eine familienfreundliche Arbeitsorganisation in den Betrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei orientieren wir uns an dem Ziel einer familienfreundlichen Arbeitsorganisation in den Betrieben. Link zum Original
  20. Teilhabe und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für Teilhabe und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Ge- sellschaft einsetzen. Link zum Original
  21. Der Kinder- und Jugendaktionsplan wird mit Schwerpunkten wie gewaltfreiem Aufwachsen, frühen Hilfen, außerschulischer Jugendbildung, Bekämpfung von Benachteiligung und Beteiligungsrechten neu aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kinder- und Jugendaktionsplan werden wir wieder neu auflegen. Schwerpunkte sind dabei gesundes und gewaltfreies Aufwachsen, frühe Hilfen für Familien, außerschulische Kinder- und Jugendbildung, Bekämpfung von Benachteiligung und sozialer Ausgrenzung sowie Beteiligungsrechte. Link zum Original
  22. Die verankerten Kinder- und Jugendrechte sollen im Alltag umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schleswig-Holstein ist Vorreiter bei der Verankerung von Kinder- und Jugendrechten, diese müssen im Alltag umgesetzt werden. Link zum Original
  23. Mit Jugendverbänden und Kommunen werden Beteiligungsverfahren für junge Menschen ausgeweitet und effektiver gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit Jugendverbänden und Kommunen Wege finden, Beteiligungsverfahren auszuweiten und zu effektivieren. Link zum Original
  24. Die frühen Hilfen werden durch lokal und regional vernetzte Unterstützungssysteme gestärkt und bedarfsgerecht ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des schleswig-holsteinischen Kinderschutzesgesetzes setzen wir uns für eine Stärkung und einen bedarfsgerechten Ausbau der frühen Hilfen durch lokale und regional vernetzte Unterstützungssysteme ein. Link zum Original
  25. Das Bundeskinderschutzgesetz wird zügig im Land umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Bundeskinderschutzgesetz zügig im Land umsetzen und das Netz der Familienhebammen flächendeckend ausbauen. Link zum Original
  26. Das Netz der Familienhebammen wird flächendeckend ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Bundeskinderschutzgesetz zügig im Land umsetzen und das Netz der Familienhebammen flächendeckend ausbauen. Link zum Original
  27. In allen Kreisen und kreisfreien Städten sollen Angebote der Kinderschutzzentren vorhanden sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten es für sinnvoll, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten Angebote der Kinderschutzzentren vorhanden sind. Link zum Original
  28. Die Jugendfreiwilligendienste werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Jugendfreiwilligendienste stärken und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Familien gezielt ange- sprochen werden. Link zum Original
  29. Junge Menschen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Familien werden für Jugendfreiwilligendienste gezielt angesprochen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Jugendfreiwilligendienste stärken und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Familien gezielt ange- sprochen werden. Link zum Original
  30. Die Kürzungen beim Freiwilligen Sozialen Jahr werden zurückgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kürzungen beim Freiwilligen Sozialen Jahr nehmen wir zurück. Link zum Original
  31. Die Konditionen der Ehrenamtskarte werden auf die Jugendleitercard übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Konditionen der bewährten Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein auf die Ju- gendleitercard übertragen, um das Engagement von Jugendlichen zu honorieren. Link zum Original
  32. Die Finanzierung der Jugendverbandsarbeit und der Jugendbildungsreferenten bleibt unangetastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanzierung der Jugendverbandsarbeit und der Jugendbildungsreferenten bleibt unan- getastet. Link zum Original
  33. Ein Landesprogramm „Gutes Leben im Alter“ wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in der Staatskanzlei eine ressortübergreifende Projektgruppe zum demografi- schen Wandel einsetzen, einen „Demografie-Check“ für Landesaufgaben und Förderpro- gramme einführen sowie ein neues Landesprogramm „Gutes Leben im Alter“ auflegen. Link zum Original
  34. Die Frauen- und Gleichstellungspolitik des Landes soll vorbildhaft für andere Bundesländer sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden wieder eine Frauen- und Gleichstellungspolitik in Schleswig-Holstein führen, die vorbildhaft für andere Bundesländer ist. Link zum Original
  35. Geschlechtergerechtigkeit wird als Querschnittsaufgabe behandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnitts- aufgabe. Link zum Original
  36. Geschlechtsspezifische Benachteiligungen werden in allen Politikbereichen abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns in allen Politikbereichen für Frauen und Mädchen einsetzen und dafür sorgen, dass geschlechtsspezifische Benachteiligungen abgebaut werden. Link zum Original
  37. Auf Bundesebene werden arbeitsmarkt-, sozial- und steuerpolitische Fehlanreize gegen die Gleichstellung abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bun- desebene setzen wir uns für die Abschaffung aller arbeitmarktpolitischen, sozialpolitischen und steuerlichen Fehlanreize ein, die der Verwirklichung von Gleichstellung entgegenstehen. Link zum Original
  38. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Intersexuelle und Transgender werden gleichgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgendern werden wir Schleswig-Holstein ein tolerantes Gesicht geben und Diskriminierung konsequent entgegentreten. Link zum Original
  39. Diskriminierung wird konsequent entgegengetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgendern werden wir Schleswig-Holstein ein tolerantes Gesicht geben und Diskriminierung konsequent entgegentreten. Link zum Original
  40. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie ist eine Querschnittsaufgabe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie ist für uns eine Querschnittsaufgabe. Link zum Original
  41. Eine „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ wird eingerichtet, die über Rechte aufklärt und Betroffene unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Schleswig-Holstein werden wir eine „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskrimi- nierung“ einrichten, die die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte aufklärt und sie dabei unterstützt, sich gegen Diskriminierungen zu wehren. Link zum Original
  42. In der Landesverwaltung wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in der Landesverwaltung die konsequente Umsetzung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes gewährleisten und die Ergebnisse der Diversity-Forschung der Hochschulen einbeziehen. Link zum Original
  43. Ergebnisse der Diversity-Forschung der Hochschulen werden in der Landesverwaltung einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in der Landesverwaltung die konsequente Umsetzung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes gewährleisten und die Ergebnisse der Diversity-Forschung der Hochschulen einbeziehen. Link zum Original
  44. Die ökonomische Gleichstellung von Frauen wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die ökonomische Gleichstellung von Frauen fördern und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Kooperation mit den Tarifpartnern vorantreiben. Link zum Original
  45. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Maß- nahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen unterstützen und die erfolgreiche Arbeit der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ si- chern. Link zum Original
  46. Die Arbeit der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Maß- nahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen unterstützen und die erfolgreiche Arbeit der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ si- chern. Link zum Original
  47. Der Anteil weiblicher Führungskräfte im öffentlichen Dienst wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Quote der weiblichen Führungskräfte im öffentlichen Dienst erhöhen und in landeseigenen Unternehmen die Aufsichts- und Verwaltungsräte schrittweise paritätisch be- setzen. Link zum Original
  48. Aufsichts- und Verwaltungsräte landeseigener Unternehmen werden schrittweise paritätisch besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Quote der weiblichen Führungskräfte im öffentlichen Dienst erhöhen und in landeseigenen Unternehmen die Aufsichts- und Verwaltungsräte schrittweise paritätisch be- setzen. Link zum Original
  49. Durch Änderung der Kommunalverfassung wird die paritätische Besetzung der Gremien kommunaler Gesellschaften sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Änderung der Kommunalverfassung stellen wir die paritätische Beset- zung in den Gremien kommunaler Gesellschaften sicher. Link zum Original
  50. Im Bundesrat wird ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bundesrat werden wir uns für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft und für eine schrittweise Einführung einer Frauenquote von 50 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten Unterneh- men einsetzen. Link zum Original
  51. Im Bundesrat wird eine schrittweise Frauenquote von 50 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter Unternehmen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bundesrat werden wir uns für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft und für eine schrittweise Einführung einer Frauenquote von 50 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten Unterneh- men einsetzen. Link zum Original
  52. Gender Mainstreaming und Gender Budgeting werden in der Landespolitik durchgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in der Landespolitik durchsetzen und weiterentwickeln. Link zum Original
  53. Ein landesweites Netz weisungsunabhängiger Gleichstellungsbeauftragter in Kommunen, Hochschulen und öffentlichen Unternehmen wird als unverzichtbar angesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein landesweites Netz von professionellen, weisungsunabhängigen Gleichstellungsbeauf- tragten in Kommunen, Hochschulen und öffentlichen Unternehmen ist unverzichtbar. Link zum Original
  54. Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten absichern. Link zum Original
  55. Die Grenze für die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter wird wieder auf 10.000 Einwohner gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir die Grenze für die Verpflichtung zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter wieder auf 10.000 Einwohner je Verwaltungseinheit absenken. Link zum Original
  56. Rechtliche und gesellschaftliche Initiativen gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgendern werden ergriffen und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden rechtliche und gesellschaftliche Initiativen ergreifen und unterstützen, um die rechtliche und faktische Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgendern zu beenden. Link zum Original
  57. Die Ehe wird für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Öffnung der Ehe und für die Gleich- stellung in allen Rechtsbereichen, z. B. beim Adoptions- und im Steuerrecht, ein. Link zum Original
  58. Gleichgeschlechtliche Paare werden in allen Rechtsbereichen, etwa im Adoptions- und Steuerrecht, gleichgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Öffnung der Ehe und für die Gleich- stellung in allen Rechtsbereichen, z. B. beim Adoptions- und im Steuerrecht, ein. Link zum Original
  59. Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Veranstaltungen zum Abbau von Diskriminierung werden angeregt und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Landesebene wollen wir geeignete Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Ver- anstaltungen anregen und unterstützen, um den Abbau von Diskriminierung in Schleswig- Holstein voranzutreiben. Link zum Original
  60. Die landesweite Vernetzungsarbeit gegen Diskriminierung wird finanziell unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die landesweite Vernetzungsarbeit finanziell unterstüt- zen und eine zuverlässige Ansprechperson im Sozialministerium verankern. Link zum Original
  61. Im Sozialministerium wird eine zuverlässige Ansprechperson verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die landesweite Vernetzungsarbeit finanziell unterstüt- zen und eine zuverlässige Ansprechperson im Sozialministerium verankern. Link zum Original
  62. Mit Kooperationspartnern wird ein Aktionsplan gegen Homophobie erarbeitet und flächendeckend umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit Kooperationspartnern einen Aktionsplan gegen Homophobie erarbeiten und flächendeckend umsetzen. Link zum Original
  63. Mit Kommunen und Landesjugendring wird ein tragfähiges Konzept für das Weiterbestehen der Mädchentreffs erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunen und dem Landesjugendring werden wir ein tragfähiges Konzept für das Weiterbestehen der Mädchentreffs in Schleswig-Holstein erarbeiten. Link zum Original
  64. Beratungsstellen für Frauen und Mädchen sowie Frauenhäuser werden gesichert und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt werden wir die Beratungsstellen für Frau- en und Mädchen sowie die Frauenhäuser sichern und ihre Arbeit konsequent unterstützen. Link zum Original
  65. Ein bedarfsgerechtes Angebot soll sicherstellen, dass keine hilfesuchende Frau abgewiesen wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist ein bedarfsgerechtes Angebot zu entwickeln, damit keine hilfesuchende Frau abgewiesen werden muss. Link zum Original
  66. Mit den norddeutschen Ländern wird eine faire Ausgleichsregelung für die Unterkunft in Frauenhäusern vereinbart.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit den norddeutschen Bundesländern eine faire Aus- gleichsregelung für die Unterkunft in Frauenhäusern vereinbaren. Link zum Original
  67. Schleswig-Holstein tritt der „Koalition gegen Diskriminierung“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Diskriminierungen von Menschen sind in keiner Weise hinnehmbar. Deswegen tritt Schles- wig-Holstein der „Koalition gegen Diskriminierung“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei. Link zum Original
  68. Ein Modellprojekt zur anonymisierten Bewerbung wird gestartet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir starten ein Modellprojekt zur anonymisierten Bewerbung. Link zum Original
  69. Beamtinnen und Beamte des Landes in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden verheirateten gleichgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur vollen rechtlichen Gleichstellung werden wir in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebende Beamtinnen und Beamte des Landes den verheirateten Kollegen gleichstellen und dafür Sorge tragen, dass der Familienzuschlag rückwirkend gezahlt wird. Link zum Original
  70. Der Familienzuschlag für verpartnerte Landesbeamte wird rückwirkend gezahlt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur vollen rechtlichen Gleichstellung werden wir in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebende Beamtinnen und Beamte des Landes den verheirateten Kollegen gleichstellen und dafür Sorge tragen, dass der Familienzuschlag rückwirkend gezahlt wird. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 12, Grüne 14, SSW 4 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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