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Der Vertrag enthält 101 von 1.689 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 101
  1. Eine strategisch ausgerichtete Regionalentwicklung soll nachhaltiges Wachstum im ganzen Land ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit strategisch ausgerichteter Regionalentwicklung werden wir nachhaltiges Wachstum im ganzen Land ermöglichen und unsere Kommunen stärken. Link zum Original
  2. Die Kommunen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit strategisch ausgerichteter Regionalentwicklung werden wir nachhaltiges Wachstum im ganzen Land ermöglichen und unsere Kommunen stärken. Link zum Original
  3. Strategische Strukturentwicklung soll die Lausitz nach dem Kohleausstieg zu einer innovativen Energie- und Industrieregion machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit strategischer Strukturentwicklung tragen wir dazu bei, dass die Lausitz nach dem Kohleausstieg zu einer innovativen Energie- und Industrieregion mit europäischer Vorbildwirkung werden kann. Link zum Original
  4. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind das maßgebliche Ziel der Landesentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichwertige Lebensverhältnisse sind für die Koalition das maßgebliche Ziel der Landesentwicklung. Link zum Original
  5. Die gemeinsame Entwicklung von Brandenburg und Berlin wird vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die gemeinsame Entwicklung Brandenburgs und Berlins voranbringen, Brandenburg wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig wachsen lassen und den sozialen Zusammenhalt überall im Land stärken. Link zum Original
  6. Brandenburg soll wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig wachsen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die gemeinsame Entwicklung Brandenburgs und Berlins voranbringen, Brandenburg wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig wachsen lassen und den sozialen Zusammenhalt überall im Land stärken. Link zum Original
  7. Für Brandenburg wird eine ganzheitliche strategische Landesentwicklung etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stimmen darin überein, dass eine ganzheitliche strategische Landesentwicklung für Brandenburg etabliert wird. Link zum Original
  8. Die vorhandenen strukturellen Ansätze der Landesentwicklung werden regional untersetzt und lokal umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür müssen die vorhandenen strukturellen Ansätze der Landesentwicklung regional untersetzt und lokal mit Leben erfüllt werden. Link zum Original
  9. Der Landesentwicklungsplan wird inhaltlich weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesentwicklungsplan wird inhaltlich in diesem Sinne weiterentwickelt. Link zum Original
  10. Angestrebt wird ein integrativer Ansatz der Zusammenarbeit zwischen Brandenburg, Berlin und den Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will einen integrativen Ansatz in der Zusammenarbeit zwi schen dem Land Brandenburg, dem Land Berlin und den Kommunen erreichen. Link zum Original
  11. Die gemeinsame Strukturförderung soll Wissens-, Mobilitäts- und Wohnpolitik sowie Mitbestimmung verzahnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel der gemeinsam getragenen Strukturförderung ist es, Wissens -, Mobilitäts- und Wohnpolitik sowie moderne Mitbestimmung miteinander zu verzahnen. Link zum Original
  12. Der Siedlungsstern wird als Entwicklungskorridor entlang leistungsfähiger Schienen- und Straßenanbindungen über das ganze Land verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Siedlungsstern wird im Sinne von Entwicklungskorridoren räumlich und konzeptionell entlang der leistungsfähigen Schienen - und Straßenanbindungen über das ganze Land Brandenburg und darüber hinaus verlängert. Link zum Original
  13. Nicht mehr benötigte Bahn- und Militärflächen entlang der Verkehrsachsen werden erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch strategische Flächenentwicklung entlang der Verkehrsachsen sollen vor allem nicht mehr benötigte Bahn- und Militärflächen erschlossen werden. Link zum Original
  14. Wohn- und Arbeitsorte sollen über innovative Mobilitätskonzepte, stabile digitale Infrastruktur sowie gute Kitas und Schulen verfügen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wohn- und Arbeitsorte sollen sich durch innovative Mobilitätskonzepte, sichere und stabile digitale Infrastruktur sowie gute Kitas und Schulen auszeichnen. Link zum Original
  15. Auch außerhalb der bisherigen Wachstumsregionen sollen neue Wertschöpfung und Beschäftigung entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auch jenseits der bisherigen Wachstumsregionen neue Entwicklungsdynamiken, neue Wertschöpfung und neue Beschäftigung initiieren – und dies unter den veränderten Bedingungen von Digitalisierung, Internationalisierung und demografischem Wandel. Link zum Original
  16. Die gezielte Förderung moderner Infrastruktur und Zukunftstechnologien soll strukturschwachen Regionen Wachstum bringen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die gezielte Unterstützung von moderner Infrastruktur und Zukunftstechnologien trägt neue Wachstumspotenziale in Regionen, die heute noch strukturschwach sind. Link zum Original
  17. Mittelzentrale Strukturen werden gestärkt und begonnene Initiativen fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mittelzentrale Strukturen sollen gestärkt und begonnene Initiativen fortgeführt werden. Link zum Original
  18. Regionalentwicklung und regionale Förderkonzepte werden maßgeblich von den Akteurinnen und Akteuren der Region mitbestimmt und mitentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regionalentwicklung und die regionalen Förderkonzepte sollen maßgeblich von allen Akteurinnen und Akteuren der Region mitbestimmt und mitentwickelt werden. Der dafür erforderliche Prozess soll in einem öffentlichkeitswirksamen Format organisiert werden, das Erfahrungen anderer Bundesländer bei der Durchführung von sogenannten REGIONALEN aufgreift und auf die Brandenburger Situation anwendet. Link zum Original
  19. Der Beteiligungsprozess zur Regionalentwicklung wird in einem öffentlichkeitswirksamen Format nach dem Vorbild der REGIONALEN anderer Bundesländer organisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regionalentwicklung und die regionalen Förderkonzepte sollen maßgeblich von allen Akteurinnen und Akteuren der Region mitbestimmt und mitentwickelt werden. Der dafür erforderliche Prozess soll in einem öffentlichkeitswirksamen Format organisiert werden, das Erfahrungen anderer Bundesländer bei der Durchführung von sogenannten REGIONALEN aufgreift und auf die Brandenburger Situation anwendet. Link zum Original
  20. Geprüft wird, wie die Regionalen Planungsgemeinschaften gestärkt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird prüfen, wie die Planungsgemeinschaften gestärkt werden können, um den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden. Link zum Original
  21. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission 6/1 zur Zukunft der ländlichen Regionen werden aufgegriffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition greift die Empfehlungen der Enquete -Kommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ der vergangenen Legislaturperiode auf. Link zum Original
  22. Eine ressortübergreifende, landesweite Regionalentwicklungsstrategie auf Basis von Entwicklungskorridoren wird erarbeitet und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie vereinbart die Erarbeitung und Umsetzung einer von Entwicklungskorridoren ausgehenden ressortübergreifenden, den Gesamtraum abdeckenden Regionalentwicklungsstrategie. Diese Strategie soll auch dazu beitragen, dass bestehende unterschiedliche Entwicklungskonzepte und Förderschienen regional besser integriert werden („Strukturpolitik aus einem Guss“). Link zum Original
  23. Die Regionalentwicklungsstrategie soll bestehende Entwicklungskonzepte und Förderschienen regional besser integrieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie vereinbart die Erarbeitung und Umsetzung einer von Entwicklungskorridoren ausgehenden ressortübergreifenden, den Gesamtraum abdeckenden Regionalentwicklungsstrategie. Diese Strategie soll auch dazu beitragen, dass bestehende unterschiedliche Entwicklungskonzepte und Förderschienen regional besser integriert werden („Strukturpolitik aus einem Guss“). Link zum Original
  24. Die Regionalentwicklungsstrategie wird von Beginn an mit den regionalen Verantwortungsträgerinnen und -trägern erarbeitet und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regionalentwicklungsstrategie wird erfolgreich sein, wenn sie auch regional aktiv getragen wird. Deshalb soll sie von Beginn an zusammen mit den regionalen Verantwortungsträgerinnen und -trägern erarbeitet und umgesetzt werden. Link zum Original
  25. Die Staatskanzlei benennt für alle Planungsregionen Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren als Ansprechpersonen und Koordinatoren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Stärkung der Verbindung von Region und Landesregierung werden durch die Staatskanzlei zudem Regionalkoordinator innen bzw. Regionalkoordinatoren der Landesregierung für alle Planungsregionen benannt. Sie sollen als Ansprechperson vor Ort den kurzen Draht zur Landesverwaltung halten und übernehmen die Aufgabe der Koordination zwischen der Planungsregion und Landesregierung. Link zum Original
  26. Mit EU-Fonds wird für Landkreise und kreisfreie Städte ein Förderinstrument für strukturpolitisch wichtige, mit den Regionalentwicklungsstrategien abgestimmte Vorhaben geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Landkreise und kreisfreien Städte werden wir mit Hilfe der EU -Fonds ein spezielles Förderinstrument für strukturpolitisch wichtige Vorhaben schaffen, die mit den Regionalentwicklungsstrategien abgestimmt sind. Link zum Original
  27. Die Förderung interkommunaler Kooperationsstrukturen wird von der Förderung konkreter Einzelvorhaben entkoppelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei soll entsprechend eines Vorschlags des Städte - und Gemeindebundes zur Entbürokratisierung eine Entkopplung der Förderung interkommunaler Kooperationsstrukturen von der Förderung konkreter Einzelfördervorhaben erfolgen. Link zum Original
  28. Die lokalen und regionalen Entwicklungspotenziale werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Inhaltlich legen wir gleichermaßen Wert auf die Stärkung der lokalen und regionalen Entwicklungspotenziale wie auch auf den Erhalt und die Stärkung der sozialen Daseinsvorsorge vor Ort. Link zum Original
  29. Die soziale Daseinsvorsorge vor Ort wird erhalten und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Inhaltlich legen wir gleichermaßen Wert auf die Stärkung der lokalen und regionalen Entwicklungspotenziale wie auch auf den Erhalt und die Stärkung der sozialen Daseinsvorsorge vor Ort. Link zum Original
  30. Der Landesentwicklungsplan ermöglicht die Ausweisung ländlicher Gemeinden als grundfunktionale Schwerpunkte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Landesentwicklungsplan machen wir es möglich, dass Gemeinden im ländlichen Raum als grundfunktionale Schwerpunkte ausgewiesen werden. Link zum Original
  31. Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin halten mindestens einmal jährlich eine gemeinsame Sitzung ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mindestens einmal im Jahr soll es deshalb eine gemeinsame Sitzung beider Landesregierungen geben. Link zum Original
  32. Dem Berliner Senat wird ein gemeinsamer strategischer Gesamtrahmen für die Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion vorgeschlagen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dem Senat von Berlin vorschlagen, einen gemeinsamen strategischen Gesamtrahmen für eine intensivere Abstimmung und Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion zu erarbeiten. Link zum Original
  33. Ein regelmäßiger Austausch mit anderen Metropolregionen wird organisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Kontext werden wir einen regelmäßigen Austausch mit anderen Metropolregionen organisieren. Link zum Original
  34. Die kleinräumige Zusammenarbeit von Umlandgemeinden und Berliner Außenbezirken wird fester Bestandteil der Zusammenarbeit mit Berlin.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kleinräumige Zusammenarbeit von Gemeinden im Berliner Umland und den Berliner Außenbezirken soll auch in diesem Kontext ein fester Bestandteil sein. Link zum Original
  35. Die Landesplanung tritt mit den Gemeinden im Berliner Umland in einen Kommunikationsprozess für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesplanung muss dafür insbesondere mit den Gemeinden im Berliner Umland in einen Kommunikationsprozess mit dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung treten. Link zum Original
  36. Strategien und Instrumente zu Bevölkerungswachstum, Mobilitätsbedarf und Investitionen in soziale Infrastruktur im Berliner Umland werden geprüft und entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sind Strategien und Instrumente des Bevölkerungswachstums, der Steuerung gestiegener Mobilitätsbedarfe sowie der Unterstützung notwendiger Investitionen in die soziale Infrastruktur zu prüfen und zu entwickeln. Link zum Original
  37. Übergemeindliche Planungen sollen über Landkreis- und Landesgrenzen hinweg die Region als Ganzes betrachten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Übergemeindliche Konzepte und Planungen sollten nicht an Landkreis- und Landesgrenzen Halt machen, sondern auch zunehmend die Region als Gesamtgebilde betrachten. Link zum Original
  38. Die Internationale Naturausstellung Lieberoser Heide wird in der LEADER-Förderung und im Lausitzer Strukturwandel als Projekt mit Landesbedeutung gewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die I.N.A. erhält den Status eines Landes modellprojekts zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes und wird im Rahmen der Projektförderung durch LEADER und des Strukturwandels in der Lausitz als Projekt mit Landesbedeutung gewertet. Link zum Original
  39. Die landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung werden bei der Evaluation des Landesentwicklungsplans kritisch geprüft und angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die derzeitigen landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung werden im Rahmen der Evaluation des Landesentwicklungsplanes (LEP) einer kritischen Prüfung unterzogen und im Hinblick auf die Ergebnisse angepasst. Link zum Original
  40. Bei der Evaluation des Landesentwicklungsplans wird die Metropolenwirkung von Großstädten jenseits der Landesgrenzen stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Evaluation des Landesentwicklungsplans wollen wir verstärkt die Metropolenwirkung der Großstädte hinter den Landesgrenzen berücksichtigen. Link zum Original
  41. Geprüft wird eine Entlastung neuer Baulastträger bei Betrieb und Unterhaltung über das Finanzausgleichsgesetz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob die neuen Baulastträger bei den Lasten für Betrieb und Unterhaltung über das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz (FAG) entlastet werden können. Link zum Original
  42. Landkreise und Gemeinden werden bei der Digitalisierung ihrer Verwaltung bedarfsgerecht unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition die Digitalisierung der Brandenburger Verwaltung in den kommenden Jahren zügig vorantreiben und auch Landkreise und Gemeinden bei der Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe bedarfsgerecht unterstützen. Link zum Original
  43. Die Kommunen werden bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsstrukturen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsetzung des OZG stellt insbesondere die Kommunen vor große Herausforderungen. Die Koalition wird diese daher bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsstrukturen entschlossen unterstützen. Link zum Original
  44. Auf Landesebene werden Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wird die Koalition auf Landesebene geeignete Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen schaffen und im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen zusätzlich zur Bereitstellung der IT-Basiskomponenten weitere Angebote zur Mit- und Nachnutzung von IT -Lösungen unterbreiten. Link zum Original
  45. Den Kommunen werden neben den IT-Basiskomponenten weitere Angebote zur Mit- und Nachnutzung von IT-Lösungen gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wird die Koalition auf Landesebene geeignete Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen schaffen und im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen zusätzlich zur Bereitstellung der IT-Basiskomponenten weitere Angebote zur Mit- und Nachnutzung von IT -Lösungen unterbreiten. Link zum Original
  46. Die strategische Ausrichtung der Kommunen und ihrer Spitzenverbände auf die Anforderungen der kommunalen IT wird vom Land finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition begrüßt daher, dass sich die Kommunen mit ihr en Spitzenverbänden derzeit strategisch und operativ auf die wachsenden Anforderungen im Bereich der kommunalen IT einstellen und wird diese Bemühungen von Landesseite auch finanziell unterstützen. Link zum Original
  47. Die Digitalisierung der Kommunalwirtschaft soll vorangebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Digitalisierung der Kommunalwirtschaft ist der Koalition ein besonderes Anliegen. Link zum Original
  48. Kommunale Selbstverwaltung gilt als Basis für Entwicklungschancen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunale Selbstverwaltung ist die Basis, um die Entwicklungschancen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden zu fördern und in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen. Link zum Original
  49. Die kommunalen Aufgaben erfordern auskömmliche finanzielle Mittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben, die auf kommunaler Ebene ausgeführt werden, bedürfen der Bereitstellung auskömmlicher finanzieller Mittel. Link zum Original
  50. Die heterogene Struktur des Landes und regionale Unterschiede werden anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition erkennt hierbei die heterogene Struktur des Landes und dadurch bedingte regionale Unterschiede an. Link zum Original
  51. Das Land unterstützt Kommunen in Haushaltssicherung beim Schuldenabbau.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land unterstützt Bemühungen der Kommunen in Haushaltssicherung ihre Schulden abzubauen. Link zum Original
  52. Das Kommunalministerium erarbeitet mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Maßnahmenplan.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das für Kommunales zuständige Ministerium wird in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einen geeigneten Maßnahmenplan erarbeiten. Link zum Original
  53. Landkreise, Verbandsgemeinden, Ämter, Städte und Gemeinden erhalten eine angemessene, stärker am Bedarf orientierte Finanzausstattung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition sichert eine angemessene und stärker am Bedarf orientierte Finanzausstattung der Landkreise, Verbandsgemeinden, Ämter, Städte und Gemeinden. Link zum Original
  54. Der kommunale Finanzausgleich wird regelmäßig begutachtet und bei Bedarf fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der kommunale Finanzausgleich wird regelmäßig begutachtet und bei Bedarf zukunftsfähig fortgeschrieben. Link zum Original
  55. Verbandsgemeinden werden bei den Schlüsselzuweisungen den Gemeinden gleichgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch, dass die Verbandsgemeinden bei den Schlüsselzuweisungen den Gemeinden gleichgestellt werden. Link zum Original
  56. Das Kommunale Investitionsprogramm wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wird das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) fortgeführt. Link zum Original
  57. Das Kommunale Investitionsprogramm wird um weitere Fördergegenstände, insbesondere Klimaschutz, ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben den bisherigen Schwerpunkten Bildung, Brand- und Katastrophenschutz sowie Sport soll das KIP um weitere Förderge genstände, insbesondere zum Klimaschutz, ergänzt werden. Link zum Original
  58. Die Mittel des Kommunalen Investitionsprogramms werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten geht eine Erhöhung der finanziellen Mittel einher. Link zum Original
  59. Das Kommunalabgabengesetz wird auf Praktikabilität geprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Kommunalabgabengesetz auf seine Praktikabilität prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Link zum Original
  60. Es wird ein Recht auf ein Ortsteilbudget eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Eigenverantwortung durch ein Recht auf Ortsteilbudget stärken. Link zum Original
  61. Die Kooperation zwischen Land und Kommunen wird gefördert und durch Leitlinien flankiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition fördert die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen, flankiert durch die Erarbeitung entsprechender Leitlinien. Link zum Original
  62. Die bestehenden Dialogforen zwischen Land und Kommunen werden fortgesetzt und erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Dialogforen werden fortgesetzt und erweitert. Link zum Original
  63. Freiwillige kommunale Neugliederungen und interkommunale Zusammenarbeit werden unterstützt und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwillige kommunale Neugliederungen und interkommunale Zusammenarbeit werden weiterhin unterstützt und gefördert. Link zum Original
  64. Zwangsfusionen von Kommunen werden ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zwangsfusionen wird es nicht geben. Link zum Original
  65. Die Kommunen werden bei der Umsetzung von E-Government-Maßnahmen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen werden bei der Umsetzung von E-Government-Maßnahmen unterstützt. Link zum Original
  66. Bei kommunalen Bürgerbegehren wird die rechtliche Prüfung an den Anfang des Verfahrens verlegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dies möglichst zu vermeiden, verlagert die Koalition die rechtliche Prüfung an den Anfang des Verfahrens; parallel zur Erstellung der amtlichen Kostenschätzung. Link zum Original
  67. Das Land tritt für seine Interessen als ostdeutsches Bundesland ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Brandenburg wird für seine berechtigten Interessen als ostdeuts ches Bundesland eintreten. Link zum Original
  68. Neu geschaffene Bundeseinrichtungen sollen in Ostdeutschland angesiedelt werden, bis die Arbeitsplätze im Verhältnis zur Einwohnerzahl annähernd gleich verteilt sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neu geschaffene Einrichtungen des Bundes sollen in Brandenburg bzw. Ostdeutschland angesiedelt werden, bis eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl annähernd gleiche Verteilung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich in Ost und West vorliegt. Link zum Original
  69. Die Landesregierung unterstützt die Doppelstädte an der deutsch-polnischen Grenze und die Metropolregion Stettin stärker bei innovativen Projekten für die Grenzregion.

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    Wortlaut im Vertrag
    In besonderem Maße tragen die Doppelstädte an der deutsch -polnischen Grenze und die Metropolregion Stettin zum Zusammenwachsen bei und sollen künftig stärker bei wegweisenden und innovativen Projekten für die Grenzregion durch die Landesregierung unterstützt werden. Link zum Original
  70. Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen werden im Finanzausgleichsgesetz neu geordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden diese Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen im Finanzausgleichsgesetz neu ordnen. Link zum Original
  71. Die Lausitz wird eine hochinnovative und forschungsintensive Modellregion.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lausitz muss eine hochinnovative und forschungsintensive Modellregion werden. Link zum Original
  72. Reduziert der Bund seine Kostenbeteiligung, gleicht das Land dies gegenüber den Kommunen aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte der Bund seine Kostenbeteiligung reduzieren, wird das Land einen entsprechenden Ausgleich an die Kommunen leisten. Link zum Original
  73. Das Konzept der Regionalen Wachstumskerne und die Clusterpolitik werden zu innovativen Wachstumskorridoren für eine in die Fläche zielende Strukturförderung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Konzept der „Regionalen Wachstumskerne“ und die Clusterpolitik hin zu innovativen Wachstumskorridoren weiterentwickeln, um eine in die Fläche zielende Strukturförderung zu schaffen. Link zum Original
  74. Die GRW wird stärker auf die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Förderinstrument Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stärker auf die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur ausrichten. Link zum Original
  75. Nach Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes werden unverzüglich die notwendigen landesplanerischen Änderungen vorgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen werden wir nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes vom Bund unverzüglich die notwendigen landesplanerischen Änderungen vornehmen. Link zum Original
  76. Die Lausitz soll auch künftig eine Energie- und Industrieregion bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich mit ganzer Kraft dafür ein, dass die Lausitz auch in Zukunft eine Energie - und Industrieregion bleibt. Link zum Original
  77. Die Bundesregierung soll die Ergebnisse der WSB-Kommission wie zugesagt eins zu eins umsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition erwartet die von der Bundesregierung zugesagte 1:1-Umsetzung der Ergebnisse der WSB-Kommission. Link zum Original
  78. Strukturstärkungsgesetz und Kohleausstiegsgesetz sind gemeinsam zu betrachten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Strukturstärkungsgesetz und Kohleausstiegsgesetz sind gemeinsam zu betrachten. Link zum Original
  79. Vom Bund wird Verlässlichkeit bei der Umsetzung der finanziellen Zusagen zum Strukturwandel erwartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten Verlässlichkeit bei der Umsetzung der finanziell en Zusagen und werden darauf drängen, dass die Mittel für die Strukturförderung in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden. Link zum Original
  80. Die Mittel für die Strukturförderung sollen in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten Verlässlichkeit bei der Umsetzung der finanziell en Zusagen und werden darauf drängen, dass die Mittel für die Strukturförderung in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden. Link zum Original
  81. Der kommunale Eigenanteil an der Strukturförderung wird falls nötig aus dem Landeshaushalt finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der kommunale Eigenanteil wird, falls nötig, aus dem Landeshaushalt finanziert. Link zum Original
  82. Die Lausitz mit ihren Beschäftigten und Unternehmen wird über das Strukturstärkungsgesetz hinaus aktiv unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Region mit ihren Beschäftigten und Unternehmen auch über das Strukturstärkungsgesetz hinaus weiter aktiv unterstützen und fordern die Bundesregierung auf, das Anpassungsgeld (APG) für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten zu verhandeln, ohne dass dies zu Lasten der den Ländern zugesagten Mittel für Strukturentwicklung geht. Link zum Original
  83. Die Lausitz soll zu einer europäischen Modellregion für den klimapolitisch begründeten Strukturwandel entwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lausitz soll zu einer europäischen Modellregion entwickelt werden, die Maßstäbe für eine erfolgreiche Transformation im klimapolitisch begründeten Strukturwandel darstellt. Link zum Original
  84. Mit Eigentümer und Region werden Konzepte zur Nachnutzung der Kraftwerksstandorte Schwarze Pumpe und Jänschwalde erarbeitet und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit dem Eigentümer und der Region wird die Koalition Konzepte zur Nachnutzung der bestehenden Kraftwerksstandorte in Schwarze Pumpe und Jänschwalde erarbeiten und umsetzen. Link zum Original
  85. Für die Umsetzung der Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz wird eine tragfähige Managementstruktur vereinbart.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Umsetzung der aus dem Strukturstärkungsgesetz für Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel vereinbart die Koalition eine tragfähige Managementstruktur. Link zum Original
  86. Die EU soll die besondere Wettbewerbssituation der Strukturwandelregionen durch Anpassung der Beihilfekriterien anerkennen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen zudem darauf hinwirken, dass die besondere Wettbewerbssituation der vom Strukturwandel betroffenen Regionen von der Europäischen Union durch Anpassungen in den Beihilfekriterien anerkannt wird. Link zum Original
  87. Ein angemessener Betrag der Bundesfördermittel für den Strukturwandel soll Projekten regionaler Vereine, Verbände und Kirchen zugutekommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt an, dass ein angemessener Betrag aus dem vom Bund zur Verfügung gestellten Fördervolumen Projekten regionaler Vereine, Verbände und Kirchen zugutekommt. Link zum Original
  88. Das Regionalplanungskonzept wird überarbeitet, um die Windkraftausbauziele zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig verständigen sich die Koalitionspartner auf eine Überarbeitung des Regionalplanungskonzeptes, um die Ausbauziele zu erreichen. Link zum Original
  89. Betroffene Kommunen werden über die regionalen Planungsgemeinschaften hinaus stärker an der Planung beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür sorgen, dass das Geld aus dem Ausbau erneuerbarer Energien auch in den betroffenen Orten bleibt und wollen die betroffenen Kommunen bei der Planung über die regionalen Planungsgemeinschaften hinaus stärker beteiligen. Link zum Original
  90. Von Erdöl- und Erdgasförderung betroffene Kommunen sollen angemessen an den Einnahmen aus der Feld- und Förderabgabe beteiligt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt an, dass die von einer Erdöl- und Erdgasförderung betroffenen Kommunen in angemessener Höhe an den Einnahmen aus der Feld - und Förderabgabe für Erdöl und Erdgas beteiligt werden. Link zum Original
  91. Die Standortwahl von Landesbehörden wird zur gezielten Stärkung von Regionen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Standortauswahl von Landesbehörden und -einrichtungen ist eine Möglichkeit, um Regionen gezielt zu stärken. Link zum Original
  92. In Cottbus wird eine Außenstelle des zuständigen Ressorts angesiedelt, um den Forschungs- und Wissenschaftsstandort, die Planung einer medizinischen Fakultät und die Kultur in der Lausitz zu entwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird – zum Ausbau des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes Cottbus, für die Planung einer medizinischen Fakultät und die Entwicklung der Kultur in der Lausitz – in Cottbus eine Außenstelle des zuständigen Ressorts angesiedelt. Link zum Original
  93. Die Außenstelle „Lausitzkoordinator“ wird erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Außenstelle „Lausitzkoordinator“ wird erweitert. Link zum Original
  94. In Cottbus und der Lausitz werden insgesamt 250 Arbeitsplätze des Landesdienstes geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insgesamt werden in Cottbus und der Lausitz 250 Arbeitsplätze des Landesdienstes geschaffen. Link zum Original
  95. Zur Koordination des Flughafenumfeldes richtet das Land in Abstimmung mit Berlin ein zentrales Standortmanagement ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Koordination des Flughafenumfeldes wird in Abstimmung mit Berlin ein zentrales Standortmanagement durch das Land eingerichtet. Link zum Original
  96. Brandenburg nimmt seine Aufgaben im Bundesrat im Sinne einer konstruktiven Mitgestaltung gegenüber Bund und Ländern wahr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Brandenburg wird seine grundgesetzlichen Aufgaben im Bundesrat im Sinne einer konstruktiven Mitgestaltung gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern wahrnehmen. Link zum Original
  97. Über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat einigen sich die Koalitionspartner im Einzelfall.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Link zum Original
  98. Die Interessen des Landes haben Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Interessen des Landes haben Vorrang. Link zum Original
  99. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass Brandenburg im Bundesrat konstruktiv mitwirkt und Enthaltungen die Ausnahme bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass sich Brandenburg grundsätzlich im Bundesrat nicht neutralisiert, sondern konstruktiv mitwirkt. Dies bedeutet, dass Enthaltungen im Bundesrat eher eine Ausnahme darstellen sollen. Link zum Original
  100. Kommt keine Einigung zustande, enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommt in dieser Abwägung eine Einigung dennoch nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Link zum Original
  101. In besonderen Einzelfällen ohne Einigung wird im Koalitionsausschuss im konsensualen Verfahren eine für alle Partner akzeptable Lösung gefunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verständigen sich für besondere Einzelfälle, in denen über die Einhaltung der vorgenannten Prinzipien keine Einigung hergestellt werden kann, im Koalitionsausschuss im konsensualen Verfahren auf eine für alle Partner akzeptable Lösung. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 32, CDU 12 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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